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<strong>ICOMOS</strong><br />

<strong>ICOMOS</strong> REPORT DER ADVISORY MISSION ZUR<br />

WELTERBESTÄTTE HISTORISCHE ALTSTADT VON SALZBURG<br />

(ÖSTERREICH, C 784)<br />

VON 2. BIS 3. APRIL 2013<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

DANKSAGUNG<br />

1 HINTERGRÜNDE DER <strong>UNESCO</strong> MISSION<br />

1.1 Geschichte der Eintragung<br />

1.2 Außergewöhnlicher universeller Wert<br />

1.3 Fragen der Authentizität, welche im <strong>ICOMOS</strong> Evaluationsreport zur Zeit der<br />

Eintragung erhoben wur<strong>den</strong><br />

1.4 Überprüfung des Schutzzustands durch das Welterbekomitee<br />

1.5 Hintergrund der Mission (Aufgabenstellung, Programm und Zusammensetzung<br />

des Teams der Mission in <strong>den</strong> Anhängen Annex 1, II und III)<br />

2 STRATEGIEN AUF NATIONALER EBENE BEZÜGLICH DES SCHUTZES UND DES<br />

MANAGEMENTS DER WELTERBESTÄTTE<br />

2.1 Gesetzgebung in <strong>den</strong> Schutzzonen<br />

2.2 Institutionelle Rahmenbedingungen<br />

3. ERMITTLUNG DER PROBLEME UND BEWERTUNG DES SCHUTZZUSTANDS DER<br />

WELTERBESTÄTTE<br />

4. EMPFEHLUNGEN<br />

5. ANHÄNGE<br />

1. Aufgabenstellung<br />

2. Zusammensetzung des Teams der Mission<br />

3. Programm der Mission<br />

4. Zusatzdokumente<br />

5. Illustrationen


DANKSAGUNGEN<br />

Die Teilnehmer der Mission möchten <strong>den</strong> nationalen Behör<strong>den</strong> der Republik Österreich<br />

(insbesondere dem Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) und <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> der<br />

Stadt Salzburg für die produktive Zusammenarbeit während der Mission ihren Dank<br />

aussprechen. Der Ablauf und die Besuche der Welterbestätte wur<strong>den</strong> durch das Magistrat<br />

Salzburg sehr gut vorbereitet und mit <strong>den</strong> jeweiligen verantwortlichen Institutionen der<br />

besuchten Stätten gut koordiniert. Unser besonderer Dank gilt Bruno Maldoner (Ministerium<br />

für Unterricht, Kunst und Kultur), Dipl.-Ing. Dr. Andreas Schmidbaur (Abteilungsvorstand,<br />

Raumplanung und Baubehörde), Dr. Greifeneder, Gesprächsleiter der Diskussionen mit <strong>den</strong><br />

Verantwortlichen der Bürgerschaft und <strong>den</strong> Stadtplanern und dem Welterbe-beauftragten<br />

Mag. Alexander Würfl.<br />

• HINTERGRÜNDE DER <strong>UNESCO</strong> MISSION<br />

• Geschichte der Eintragung<br />

Die historische Altstadt von Salzburg wurde bei der 20. Sitzung des Welterbekomitees<br />

(Mérida, 1996) aufgrund der Kriterien II, IV und VI die in die <strong>UNESCO</strong> Liste des<br />

Weltkulturerbes aufgenommen. Das Komitee begründete seine Entscheidung damit, dass es<br />

sich um eine Stätte von außergewöhnlichem universellem Wert handle. Salzburg gilt als<br />

bedeutendes Beispiel einer europäischen kirchlichen Resi<strong>den</strong>zstadt, in der zu einem<br />

bemerkenswert hohen Grad das Stadtbild, sein historisch bedeutendes Stadtgefüge und eine<br />

hohe Anzahl herausragender kirchlicher und weltlicher Gebäu<strong>den</strong> aus verschie<strong>den</strong>en<br />

Jahrhunderten erhalten sind. Beachtenswert ist die Stadt auch für ihre Verbindung mit <strong>den</strong><br />

Künsten, im Besonderen mit der Musik, repräsentiert durch ihren Sohn Wolfgang Amadeus<br />

Mozart.<br />

1.2 Stellungnahme zum außergewöhnlichen universellen Wert<br />

Die folgende rückblickende Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte<br />

wurde in der 34. Sitzung des Welterbekomitees festgehalten (Brasilia, 2010).<br />

Kurze Synthese<br />

Salzburg ist ein bedeutendes Beispiel einer europäischen kirchlichen Resi<strong>den</strong>zstadt, typisch<br />

für das Heilige Römische Reich, von Preußen bis Italien. Viele der politischen und<br />

administrativen Einheiten verschwan<strong>den</strong> im frühen 19. Jahrhundert und schlugen andere<br />

Wege der Entwicklung ein. Es existiert kein weiteres Beispiel für diese Art früherer<br />

politischer Strukturen, welches sich so vollkommen bewahrt hat und dabei sein Stadtgefüge<br />

und seine einzigartigen Gebäude zu einem so bemerkenswert hohen Grad erhalten hat, wie<br />

Salzburg.<br />

Salzburg ist der Schnittpunkt, an dem die italienische und deutsche Kultur zusammentreffen<br />

und der eine wichtige Rolle im Austausch dieser bei<strong>den</strong> Kulturen spielte. Das Ergebnis daraus<br />

ist eine barocke Stadt, die unbeschadet aus der Geschichte hervorging und ein<br />

außergewöhnliches, materielles Zeugnis für eine besondere Kultur und einen Zeitabschnitt<br />

2


ablegt. Das Stadtzentrum von Salzburg verdankt sein barockes Erscheinungsbild <strong>den</strong><br />

italienischen Architekten Vincenzo Scamozzi und Santino Solari.<br />

Das Salzburger Stadtbild, welches sich vor <strong>den</strong> Bergen im Hintergrund abhebt, charakterisiert<br />

sich durch seine Fülle an Kirchen und Türmen und wird von der Festung Hohensalzburg<br />

dominiert. Es besitzt zahlreiche sowohl kirchliche als auch weltliche Gebäude von sehr hoher<br />

Qualität, die aus Epochen vom späten Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert reichen. Die<br />

Stadt ist klar unterteilt zwischen dem Besitz der Fürsterzbischöfe und jenem der Bürger. Dies<br />

ist sowohl im Stadtbild als auch auf der Karte sichtbar. Der Teil der Fürsterzbischöfe wird von<br />

seinen monumentalen Bauten geprägt – dem Dom, der Resi<strong>den</strong>z, dem Franziskaner Kloster,<br />

dem Stift St. Peter und <strong>den</strong> offenen Plätzen, insbesondere dem Domplatz. Die Bürgerhäuser<br />

stehen im Gegensatz dazu auf kleineren Plätzen und weisen auf schmale Straßen. Die<br />

einzigen offenen Flächen sind die drei historischen Marktplätze. Salzburg ist reich an<br />

Gebäu<strong>den</strong> von der Gotik bis heute, welche sich zu einer sehr individuellen und schönen<br />

Stadtbild und Stadtgefüge zusammensetzen.<br />

Salzburg ist auch eng mit zahlreichen Künstlern und Musikern verwoben, vor allem natürlich<br />

mit Wolfgang Amadeus Mozart.<br />

Kriterium II: Salzburg spielte eine wesentliche Rolle im kulturellen Austausch zwischen Italien<br />

und Deutschland, was zu einer Blüte der bei<strong>den</strong> Kulturen und einem lang anhalten<strong>den</strong><br />

Austausch unter <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> führte.<br />

Kriterium IV: Salzburg ist ein bedeutendes Beispiel einer europäischen kirchlichen<br />

Resi<strong>den</strong>zstadt mit einer hohen Anzahl an herausragender kirchlichen und profanen Bauten,<br />

vom späten Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert.<br />

Kriterium VI: Beachtenswert ist Salzburg für seine Verbindung mit <strong>den</strong> Künsten, im<br />

Besonderen mit der Musik, in der Person ihres weltberühmten Sohnes Wolfgang Amadeus<br />

Mozart.<br />

Integrität (2010)<br />

Die historische Altstadt von Salzburg verbindet alle Schlüsselelemente, welche eine<br />

kirchliche Resi<strong>den</strong>zstadt ausmachen. Gefährdet wird dieses stimmige Bild durch ungünstige<br />

Auswirkungen neuer Entwicklungen in der Pufferzone und der Um-gebung.<br />

Authentizität (2010)<br />

Das Stadtzentrum konnte sein historisches Stadtbild und Stadtgefüge zu einem hohen Grad<br />

bewahren. Vor dem Hintergrund der umgeben<strong>den</strong> Bergwelt zeichnen sich seine<br />

architektonischen Denkmäler wie der Dom und das Kloster Nonnberg ab und behalten ihre<br />

dominante Rolle in der Silhouette von Salzburg.<br />

Der Stadt gelang es, seine historische Bausubstanz und das Stadtgefüge zu erhalten, obwohl<br />

sie durch Neubauten, welche nicht vollkommen mit der barocken Form harmonieren,<br />

gefährdet ist.<br />

3


Schutzauflagen und Managementanforderungen (2010)<br />

Verwaltungsaufgaben wer<strong>den</strong> auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wahrgenommen.<br />

Die Welterbestätte steht unter dem Schutz sowohl von Bundes- als auch von<br />

Landesgesetzen.<br />

Es gelten noch eine Vielzahl von anderen themenbezogenen Gesetzen, wie z.B. das<br />

Wasserrechtsgesetz. Wenn Grundeigentümer und relevante Bürger- oder<br />

Infrastruktureinrichtungen sich durch eigene Vorhaben individuell einbringen können und<br />

wollen, wird der Verfahrensweg beschritten.<br />

Der 2008 begonnene und Ende Januar 2009 fertiggestellte Managementplan wurde an alle<br />

Behör<strong>den</strong> geschickt. Hierin wird festgehalten, wie neue Strukturen in das Stadtgefüge und<br />

die Stadtplanung integriert wer<strong>den</strong> und wie die Auswirkungen neuer stadtplanerischer<br />

Projekte überwacht und bewertet wer<strong>den</strong> können, sodass Abstimmung und Integrität nicht<br />

gefährdet sind.<br />

Während der letzten 40 Jahre stieg das kollektive Bewusstsein bezüglich des Wertes des<br />

städtischen Kulturerbes. Die Gemeinde und verschie<strong>den</strong>e Besitzer übernahmen<br />

Verantwortung für <strong>den</strong> alltäglichen Managementaufwand. Dies basiert auf <strong>den</strong> Leitlinien<br />

und richtungsgeben<strong>den</strong> Empfehlungen der Experten der Stadt Salzburg, gemeinsam mit <strong>den</strong><br />

Anweisungen des Bundes<strong>den</strong>kmalamts. Es wer<strong>den</strong> dafür finanzielle Mittel durch die<br />

Republik Österreich und durch <strong>den</strong> Altstadter-haltungsfonds bereit gestellt, der aus Mitteln<br />

des Landes und der Stadt Salzburg finanziert wird.<br />

1.3 Fragen der Authentizität, welche im <strong>ICOMOS</strong> Evaluationsreport zur Zeit der<br />

Eintragung erhoben wur<strong>den</strong><br />

In der Evaluation des Aufnahmedossiers notierte <strong>ICOMOS</strong>, dass die Authentizität der<br />

historischen Altstadt von Salzburg nicht infrage stehe, da die Stadt sein Stadtgefüge und sein<br />

Stadtbild in einem sehr hohen Grad erhalten konnte und die wichtigsten Bau<strong>den</strong>kmäler, wie<br />

der Dom und das Stift Nonnberg ihre bestimmende Rolle für die Silhouette von Salzburg vor<br />

dem Hintergrund der die Stadt umgeben<strong>den</strong> Berge beibehielten.<br />

1.4 Überprüfung des Schutzzustands durch das Welterbekomitee<br />

Zur Zeit der Aufnahme in die Liste gab es noch keinen Managementplan für die<br />

Welterbestätte, aber <strong>ICOMOS</strong> stellte fest, dass die strengen Bestimmungen für<br />

Bautätigkeiten in der historischen Altstadt von Salzburg, die das Altstadter-haltungsgesetz<br />

von 1967 beinhaltet, als ein Äquivalent zu einem Managementplan für das Stadtzentrum<br />

angesehen wer<strong>den</strong> können.<br />

Der Erhaltungszustand der Stätte wurde erstmals in der 27. Sitzung des Welterbekomitees<br />

überprüft (Paris, 2003), weil ein Projekt, welches beim Bahnhof entstehen sollte,<br />

Aufmerksamkeit erregt hat (Beschluss 27COM 7B.58). In seiner 28. Sitzung (Suzhou, 2004)<br />

4


verlangte das Welterbekomitee, dass die Republik Österreich mit dem Welterbezentrum und<br />

<strong>ICOMOS</strong> bei der Überprüfung und Weiterent-wicklung des Bahnhofsprojekts<br />

zusammenarbeiten sollen (Beschluss 28COM 15B.81).<br />

In seiner 29. Sitzung (Durban, 2005) nahm das Welterbekomitee die Vorbereitung eines<br />

Managementplans für die Welterbestätte zur Kenntnis und bestätigte die Rücksprache mit<br />

der Republik Österreich und <strong>ICOMOS</strong> für das Bahnhofsprojekt und forderte zu einer<br />

weiteren Zusammenarbeit bei weiteren Stadtentwicklungs-projekten auf. Es merkte auch<br />

mit Besorgnis an, dass große Hochhausbauten in der Nähe der Welterbestätte, die <strong>den</strong><br />

Erhalt der visuellen Integrität negativ beeinflussen könnten, errichtet wur<strong>den</strong>. Das Komitee<br />

forderte die Republik Österreich auf, die maßgeblichen Gesetze zu verbessern, um einen<br />

angemessenen gesetzlichen Schutz des historischen Stadtgefüges und –struktur zu<br />

gewährleisten. Außerdem verlangte das Komitee, jeglichen Bau oder jede Umgestaltung,<br />

welche einen negativen Einfluss auf <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte<br />

nehmen könnte, zu unterlassen (Beschluss 29COM 7B.72).<br />

In seiner 31. Sitzung (Christchurch, 2007) nahm das Welterbekomitee <strong>den</strong> Fortschritt bei der<br />

Erarbeitung des Managementplans für die Welterbestätte zur Kenntnis und rief in<br />

Erinnerung, dass Strategien zum Schutz des historischen Stadtgefüges und –struktur auf<br />

nationaler Ebene geschaffen wer<strong>den</strong> müssen. Es forderte weitere Beratungsverfahren<br />

bezüglich des Bahnhofsprojekts und anderer städtebaulicher Projekte, welche <strong>den</strong><br />

außergewöhnlichen universellen Wert beeinträchtigen könnten und empfahl, das „Wiener<br />

Memorandum“ über die Koexistenz von Weltkulturerbe und zeitgenössischer Architektur,<br />

Management der Stadtlandschaft, 2005, für weitere Entscheidungen und städtebauliche<br />

Planungsprozesse in Salzburg, heranzuziehen (Beschluss 31COM 7B.105).<br />

In seiner 32. Sitzung (Quebec City, 2008) stellte das Welterbekomitee mit Sorge das Fehlen<br />

von Information bezüglich neuer Großbauprojekte fest und drängte zum wiederholten Mal<br />

auf die Fertigstellung des Managementplans, um <strong>den</strong> Schutz des außergewöhnlichen<br />

universellen Werts der Welterbestätte zu gewährleisten.<br />

Das Komitee forderte die Republik Österreich auf, dem Welterbezentrum einen detaillierten<br />

<strong>Bericht</strong> über geplante städtebauliche Projekte zu unterbreiten und eine reactive monitoring<br />

mission anzufordern, um mögliche Auswirkungen der Ausführung der zur Diskussion<br />

stehen<strong>den</strong> städtebaulichen Projekte auf <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert<br />

einzuschätzen (Beschluss 32COM 7B.81). (Die reactive monitoring mission fand von 27. – 29.<br />

Januar 2009 statt).<br />

In seiner 33. Sitzung (Sevilla, 2009), nahm das Welterbekomitee <strong>den</strong> vorgelegten Entwurf für<br />

einen Managementplan zur Kenntnis und forderte die Republik Österreich auf,<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungen mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen auf<br />

<strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert der Weltkulturerbestätte für alle<br />

Großbauvorhaben durchzuführen, auch wenn diese außerhalb der Pufferzone liegen. Es<br />

verlangte auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das<br />

Wasserkraftwerk und die Übermittlung der Ergebnisse zur Überprüfung an das<br />

Welterbezentrum. Das Komitee forderte von der Republik Österreich, Schritte zur<br />

Umsetzung der Empfehlungen aus der reactive monitoring mission zu unternehmen, vor<br />

allem durch die Einrichtung klarer Strukturen für eine koordinierte und durchgängige<br />

Einbindung aller Entscheidungs-träger und durch eine Überarbeitung des Entwurfs des<br />

5


Managementplans, unter Einbeziehung der Empfehlungen der Mission und durch<br />

Ausarbeitung verbesserter Koordinationsmaßnahmen (Beschluss 33COM 7B.88).<br />

In seiner 35. Sitzung (<strong>UNESCO</strong>, 2011) nahm das Welterbekomitee die Anstrengungen der<br />

Republik Österreich, klare Strukturen für eine koordinierte und durchgängige Einbindung<br />

aller Entscheidungsträger zur Kenntnis und forderte die Republik Österreich auf, die Führung<br />

bei der Koordination von Roundtable Gesprächen zu übernehmen. Mit Bedauern merkte das<br />

Komitee an, dass nur wenige der Empfehlungen aus der reactive monitoring mission im Jahr<br />

2009 umgesetzt wur<strong>den</strong> und wiederholte seine Forderung, Schritte zur Umsetzung aller<br />

Empfehlungen einzuleiten. Weiters bedauerte das Komitee, dass die unterbreitete<br />

Umweltverträglichkeitsüberprüfung für das Wasserkraftwerk keine ausreichen<strong>den</strong><br />

Informationen beinhaltete, um die Auswirkungen auf <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen<br />

Wert der Welterbestätte beurteilen zu können und forderte von der Republik Österreich<br />

ehest möglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung basierend auf <strong>den</strong> <strong>ICOMOS</strong> Richtlinien<br />

über „Heritage Impact Assessment“ (Bewertung der Auswirkungen auf das Weltkulturerbe)<br />

vorzulegen. Das Komitee nahm eine Reihe von begonnenen Projekten innerhalb des<br />

Welterbeschutzgebietes und in der Umgebung des historischen Stadtzentrums zur Kenntnis<br />

und forderte die Republik Österreich auf, falls es notwendig ist, eine Bewertung möglicher<br />

Auswirkungen auf das Weltkulturerbe gemäß § 172 der operativen Richtlinien<br />

vorzunehmen, um Informationen über große Entwicklungsprojekte, welche <strong>den</strong><br />

außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte beeinträchtigen könnten, zu<br />

erhalten. Des Weiteren wiederholte es seine Forderung, <strong>den</strong> provisorischen<br />

Managementplan zu überarbeiten (Beschluss 35COM 7B.83).<br />

1.5 Hintergrund der Mission (Aufgabenstellung, Programm und<br />

Zusammensetzung des Teams der Mission in <strong>den</strong> Anhängen Annex 1, II und<br />

III)<br />

Am 19. Dezember 2012 erhielt das Welterbezentrum ein Schreiben des Österreichischen<br />

Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit welchem es über geplante<br />

Großbauvorhaben, vor allem jenes am Dr. Franz Rehrl-Platz, gemäß<br />

§ 172 der operativen Richtlinien, unterrichtet wurde. Mit gleichem Schreiben ersuchte die<br />

Republik Österreich um Durchführung einer Advisory Mission für die Welterbestätte, um die<br />

neuen Entwicklungen und andere Fragen der Erhaltung zu beurteilen. Diese Mission wurde<br />

von 2. - 3. April 2013 durchgeführt.<br />

2. STRATEGIEN AUF NATIONALER EBENE BEZÜGLICH DES SCHUTZES UND DES<br />

MANAGEMENTS DER WELTERBESTÄTTE<br />

Die im Jahr 2009 durchgeführte reactive monitoring mission der Welterbestätte beschreibt<br />

die bestehen<strong>den</strong> nationalen Strategien bezüglich der Welterbestätte wie folgt:<br />

6


2.1 Gesetzgebung in <strong>den</strong> Schutzzonen<br />

Salzburg wurde 1996 in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen, und seitdem hat die<br />

Stadt Maßnahmen gesetzt, um das kulturelle Erbe gemäß <strong>den</strong> Erfordernissen der Konvention<br />

zu bewahren. Diese Verpflichtung wurde in das Salzburger Stadtrecht von 1966 unter § 3a in<br />

der letzten Version „72/2008“ wie folgt verankert:<br />

Schutz des Weltkulturerbes der Stadt § 3a<br />

Die herausragende Zielsetzung der Stadt Salzburg gilt dem Schutz ihres Weltkulturerbes,<br />

insbesondere dem Schutz der historisch bedeutsamen Altstadt sowie der das Stadtbild<br />

prägen<strong>den</strong> Stadtlandschaften. Ihm kommt im Handeln der Stadt ein vorrangiges öffentliches<br />

Interesse zu.<br />

Etwa 30 Jahre zuvor wurde Salzburg auf die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.<br />

Zahlreiche Personen, darunter der angesehene Kunsthistoriker Prof. Dr. Hans Sedlmayr<br />

erkannten, dass die wertvolle Salzburger Altstadt wirksam geschützt wer<strong>den</strong> müsse. Als<br />

Resultat wurde 1967 das Altstadterhaltungsgesetz verabschiedet. Die Fassung aus dem Jahr<br />

1980 kommt nun in Koordination mit und unter Führung der Sachverständigenkommission<br />

für die Altstadterhaltung zur Anwendung. 1980 wurde der Schutz ausgeweitet, und umfasst<br />

nunmehr auch das Innere von Bauten, Freiflächen und Plätze; es fördert die Verwendung<br />

von Wohnraum (und verbietet die Umwidmung von Wohnraum zu gewerblicher Nutzung).<br />

1995 wurde das Schutzgebiet auf die Gründerzeitgebiete ausgeweitet, die an das<br />

mittelalterliche Stadtzentrum angrenzen (Schutzzone II). Große Teile dieses Gebiets befin<strong>den</strong><br />

sich in der Pufferzone. Um die Erhaltungsziele einzuhalten, wur<strong>den</strong> die baurechtlichen<br />

Bestimmungen im Sinne der Altstadterhaltung abgeändert; sodass Bewilligungen zur<br />

Sanierung und für Umbaumaßnahmen innerhalb der Altstadt (Schutzzone I) entsprechend<br />

<strong>den</strong> Bestimmungen des Altstadterhaltungsgesetzes zu erteilen sind und es daher nicht länger<br />

notwendig ist, Gebiete umzuwidmen oder Zonenpläne zu verändern.<br />

Um einen Großteil der Kosten für Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten decken zu können,<br />

wurde der Altstadterhaltungsfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet.<br />

Förderungen wer<strong>den</strong> auf Grund eines Rechtsanspruches oder als freie Förderung gewährt.<br />

Der Fonds wird im Wesentlichen aus Zuwendungen des Landes und der Stadt Salzburg in<br />

einem Verhältnis von 60:40 gespeist.<br />

Während die Schutzzone I zum Großteil dem eingetragenen Welterbeschutzgebiet<br />

entspricht, ist die Schutzzone II wesentlich kleiner als die Pufferzone der Welterbestätte.<br />

Gemeinsam umfassen die Schutzzonen I und II ungefähr 2/3 des Welterbegebietes und der<br />

Pufferzone.<br />

Deshalb regte die Mission an, dass die konsequente Anwendung der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen sichergestellt wer<strong>den</strong> soll und empfahl, die Grenzen der bebauten<br />

Bereiche in der Welterbestätte mit jenen der Schutzzone I in Übereinstimmung zu bringen.<br />

7


Zusätzlich zu <strong>den</strong> oben dargelegten gesetzlichen Bestimmungen überarbeitete der<br />

Gemeinderat das Gesetz und legte fest, dass alle Grünflächen in Salzburg (auch jene<br />

außerhalb der Pufferzone) nunmehr unter Schutz stehen und nicht mehr für<br />

Stadtentwicklung umgewidmet wer<strong>den</strong> können. Die novellierte Fassung der<br />

Grünlanddeklaration ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Demnach ist es nur in<br />

Ausnahmefällen möglich, ein solches Gebiet in Bauland umzuwidmen. Dabei ist es allerdings<br />

erforderlich, dass eine größere Fläche ehemaligen Baulands an anderen Stellen in Grünland<br />

umgewidmet wird. So schufen die Gremien der Stadt ein zusätzliches Werkzeug, Salzburgs<br />

Stadtlandschaft im weitesten Sinn des Wortes besser zu schützen, da nun gefordert ist, dicht<br />

verbaute Gebiete zu revitalisieren und weiter zu verdichten, bevor Freiflächen verplant<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2.2 Institutionelle Rahmenbedingungen und Managementstruktur<br />

Es muss festgehalten wer<strong>den</strong>, dass zur Zeit der Nominierung als Welterbestätte der Antrag<br />

von <strong>den</strong> regionalen und nationalen Behör<strong>den</strong> ohne signifikante Einbindung der Gremien der<br />

Stadt oder der lokalen Gemeinschaften verfasst wurde. Verantwortliche auf lokaler Ebene<br />

wur<strong>den</strong> erst während der ersten Runde der europäischen periodischen <strong>Bericht</strong>erstattung<br />

und <strong>den</strong> letzten <strong>Bericht</strong>en über <strong>den</strong> Erhaltungszustand informiert.<br />

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Welterbekonvention in Österreich trägt das<br />

Österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK). Seit 2008 ist<br />

Dr. Bruno Maldoner der Zuständige für Welterbefragen in Österreich.<br />

Die Hauptverantwortung für das Management der Welterbestätte tragen die Behör<strong>den</strong> der<br />

Stadt, insbesondere die Raumplanung und Baubehörde, Abt. 5, vertreten durch Senatsrat Dr.<br />

Herbert Lechner. Das Management der Welterbestätte wird von einem festen Mitarbeiter,<br />

der die Sanierungs- und Bauprojekte in der Welterbestätte überwacht und beratend zu Seite<br />

steht, zusätzlich zu seinen allgemeinen administrativen Tätigkeiten, durchgeführt.<br />

Während die Stadtverwaltung hauptverantwortlich für das Management ist, stehen mehrere<br />

Grundflächen innerhalb der Welterbestätte und der Pufferzone im Eigentum von<br />

Bundeseinrichtungen, wie zum Beispiel der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) oder dem<br />

Wasserwirtschaftsamt der Republik Österreich, die Planungsautonomie über ihren Bereich<br />

besitzen.<br />

Weiteres gibt das Landeskonservatorat Salzburg des Bundes<strong>den</strong>kmalamts detaillierte<br />

Richtlinien bezüglich geschützter historischer Gebäude vor und überwacht deren Sanierung<br />

und Modernisierung. Dazu gehört auch, dass alle archäologischen und dokumentarischen<br />

Anforderungen eingehalten wer<strong>den</strong>. Salzburg setzte bereits vor der Verleihung der<br />

Auszeichnung Weltkulturerbe Maßnahmen, um die Erhaltung der Stadt zu gewährleisten.<br />

Gemäß § 11 des novellierten Altstadterhaltungsgesetzes hat die Sachverständigenkommission<br />

für die Altstadterhaltung die Aufgabe, bei allen Bautätigkeiten in Salzburgs<br />

Schutzzonen I und II, welche ein Gebiet von etwa 330 Hektar umfassen, was etwa 5% des<br />

gesamten Stadtgebiets ausmacht und etwa 1400 Bauten miteinschließt, beratend zur Seite<br />

8


zu stehen. Die Beratungstätigkeit gilt für alle Interessensgruppen, für jene, die eine<br />

Bauvorhaben einreichen, Planern und Behör<strong>den</strong>.<br />

Die Sachverständigenkommission setzt sich aus Fachleuten zusammen: Je zwei Fachleute<br />

wer<strong>den</strong> dabei von der Stadt Salzburg und von der Landesregierung und ein Mitglied durch<br />

<strong>den</strong> Präsi<strong>den</strong>ten des Bundes<strong>den</strong>kmalamts bestellt, wobei jeder von ihnen jene Behörde<br />

vertritt, die ihn bestellt hat. Für jedes Mitglied der Sachverständigenkommission ernennt die<br />

jeweilige Behörde eine Vertretung, für <strong>den</strong> Fall das eines der Mitglieder verhindert ist.<br />

Laut Geschäftsordnung, besteht der Gestaltungsbeirat aus sechs internationalen Fachleuten,<br />

vor allem Architekten, und ergänzt die Arbeit der Sachverständigenkommission. Der Beirat<br />

ist für architektonische Gutachten von Großprojekten innerhalb der Schutzzone II in Salzburg<br />

und darüber hinaus zuständig. Die Mitglieder kommen sechs Mal im Jahr zusammen.<br />

3. ERMITTLUNG DER PROBLEME UND BEWERTUNG DES SCHUTZZUSTANDS DER<br />

WELTERBESTÄTTE<br />

3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Managementsystem<br />

Zur Zeit der Verleihung der Auszeichnung Weltkulturerbe gab es keinen Managementplan<br />

für die Welterbestätte. Dies wurde bei der Überprüfung des Erhaltungszustands der<br />

Welterbestätte und <strong>den</strong> Empfehlungen seitens des Welterbekomitees herausgestrichen.<br />

In ihrem <strong>Bericht</strong>, beschrieb die von <strong>UNESCO</strong>/<strong>ICOMOS</strong> gemeinsam durchgeführte reactive<br />

monitoring mission umfassend die nationalen Strategien zum Schutz und Management der<br />

Welterbestätte und die institutionellen Rahmenbedingungen.<br />

Dem <strong>Bericht</strong> zufolge gibt es keinerlei ernsthafte Gefährdung, für <strong>den</strong> außergewöhnlichen<br />

universellen Wert aufgrund dessen die Auszeichnung Weltkulturstätte verliehen wurde<br />

(Report S. 2), aber die Be<strong>den</strong>ken des Welterbekomitees bezüglich verschie<strong>den</strong>erer laufender<br />

und geplanter Bauprojekte in <strong>den</strong> Schutzzonen I+II und darüber hinaus sind gerechtfertigt.<br />

Der Report der Mission zeigt gefährliche Ten<strong>den</strong>zen, durch Wettbewerbe auf, sogenannte<br />

qualitativ hochwertige zeitgenössische Architektur in die historische Stadtlandschaft zu<br />

integrieren und unterstreicht, dass einige Fälle zeigen, dass Architekten-wettbewerbe ein<br />

eigenes Momentum erzeugen und in der ursprünglichen Ausschreibung enthaltene Regeln<br />

außer Acht gelassen wer<strong>den</strong>. Diese Nichtbeachtung der Regeln der ursprünglichen<br />

Ausschreibung zeigt sich im Konzertgebäude des neuen Mozarteums, bei dem<br />

Gestaltungsbeirat einer Struktur zustimmte, die Kontext und Umgebung nicht mit<br />

ausreichendem Respekt behandelte und unausgewogene Proportionen und Materialien<br />

zuliess, welche negative Auswirkungen auf die Harmonie des nahen Mirabellgartens, der<br />

Kastvilla und das Ensemble von Schloss Mirabell haben. Dieser Neubau gefährdet die<br />

Ästhetik und Integrität des gesamten Ensembles. In anderen Fällen wurde die zuvor<br />

festgelegte Bauhöhe später außer Acht gelassen und sogar übertroffen, wie beispielsweise<br />

im Fall des Umbaus der Sternbrauerei in der Rie<strong>den</strong>burg, genau vor <strong>den</strong> Felsklüften des<br />

Mönchsbergs.<br />

9


Im <strong>Bericht</strong> über <strong>den</strong> Erhaltungszustand der Weltkulturstätte von 2011 wird angemerkt, dass<br />

sich die Republik Österreich nur oberflächlich mit <strong>den</strong> in der reactive monitoring mission<br />

(2009) aufgebrachten Fragen auseinandersetzt.<br />

Es ist nicht klar, ob die Auswirkungen der zahlreichen anstehen<strong>den</strong> Projekte auf <strong>den</strong><br />

außergewöhnlichen universellen Wert der Weltkulturstätte formell beurteilt wur<strong>den</strong>.<br />

Die Advisory Mission von 2013 merkt an, dass die zahlreichen Fragen und Angelegenheiten,<br />

welche im <strong>Bericht</strong> zum Erhaltungszustand, in der reactive monitoring mission von 2009 und<br />

in <strong>den</strong> Entscheidungen des Welterbekomitees unterstrichen wur<strong>den</strong>, keine Beachtung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Die Mission stellt fest, dass ein Hauptproblem das Österreichische Denkmalschutzgesetz<br />

darstellt, das sich im Allgemeinen lediglich auf Einzelprojekte bezieht, und die<br />

Unterschutzstellung von Denkmälern und Ensembles (Gebäudegruppen), auch Parks und<br />

anderer Elemente , mit der Rechtfertigung, dass Verfahren zur Unterschutzstellung von die<br />

Gesamtheit zu komplex seien, verhindert.<br />

Unter diesen Umstän<strong>den</strong> bleibt die Eintragung von Denkmälern und Ensembles<br />

unvollständig. Es bestehen lediglich einige wenige gut eingegliederte Ensembles. Dazu<br />

kommt, dass das Bundes<strong>den</strong>kmalamt für die Erhaltung und <strong>den</strong> Schutz der Umgebung der<br />

eingetragenen Denkmäler und Stätten nicht zuständig ist und daher nur geringe<br />

Möglichkeiten besitzt, Einspruch gegen die Entscheidungsfindung bei Bauprojekten in der<br />

Nähe zu erheben. Es kann sich lediglich um die Erhaltung der auf der Liste stehen<strong>den</strong><br />

Bauwerke aus Kunst und Kultur kümmern, was, wie angemerkt wer<strong>den</strong> muss, in Salzburg auf<br />

ausgezeichnete Art und Weise geschieht.<br />

Die Mission legt daher nahe, das Bundes<strong>den</strong>kmalschutzgesetz so rasch wie möglich zu<br />

stärken, um adäquaten Schutz, nicht nur für die Österreichischen Welterbestätten, sondern<br />

das gesamte kulturelle Erbe sicherzustellen. Bei dieser Abänderung soll in Betracht gezogen<br />

wer<strong>den</strong>, dass nicht nur einzelne Denkmäler sondern ihre Gesamtheit geschützt wer<strong>den</strong><br />

sollen. Eine Verbesserung dazu stellt das 2009 verabschiedete<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dar, das in dem von der Republik Österreich<br />

unterbreiteten Erhaltungsbericht vom 30. Januar 2013 erwähnt wird und sich auf die<br />

Welterbestätten als besondere Schutzzonen bezieht. Des Weiteren kommt in Salzburg das<br />

Altstadterhaltungsgesetz von 1967 (novelliert 1980) zur Anwendung, gemeinsam mit dem<br />

Altstadterhaltungsfonds und der Sachverständigenkommission.<br />

Weitere Themen, die im <strong>Bericht</strong> der Republik Österreich vom 30. Januar 2013 über <strong>den</strong><br />

Erhaltungszustand angemerkt wer<strong>den</strong>, sind Konsultationsstrategien und Gespräche zwischen<br />

Bund, Land und Stadt Salzburg, Leitlinien zu Architektur- wettbewerben bedürfen noch<br />

weiterer Klarstellung. Die Mission stellt fest, dass Mag. Alexander Würfl zum<br />

Welterbebeauftragten bestellt wurde, was als positiver Schritt zu werten ist. Auch ist die<br />

stark verbesserte Kooperation mit <strong>ICOMOS</strong> Österreich entsprechend dem „preventive<br />

monitoring“, mit regelmäßig stattfin<strong>den</strong><strong>den</strong> Gesprächen zwischen der Stadt und <strong>ICOMOS</strong><br />

mindestens zwei Mal im Jahr ein Schritt in die richtige Richtung.<br />

Es wäre wünschenswert, die bestehende Zusammenarbeit durch ein<br />

Kooperationsabkommen zwischen <strong>ICOMOS</strong> Österreich und dem Bundes<strong>den</strong>kmalamt und<br />

dem Landeskonservatoriat Salzburg auf eine formelle Basis zu stellen. Letzteres ist zuständig<br />

für Kunst- und Kultur<strong>den</strong>kmäler in Salzburg, die erfreulicherweise in großer Zahl eingetragen<br />

und in mehreren Bestandslisten (Österreichische Kunsttopographie) dokumentiert sind. Wie<br />

10


aber bereits erwähnt, verhindert der geringe Einflussbereich die Möglichkeit, Probleme, die<br />

die Umgebung von Denk-mälern betreffen zu lösen.<br />

Die Mission erwähnt, dass der Managementplan noch immer in Arbeit ist. Ein Grund zur<br />

Sorge ist die Aussage zu Paragraph 8 bezüglich anderer von der Republik Österreich<br />

ausgewiesenen Schutzmaßnahmen, dass es nämlich einige im Planungszustand befindliche<br />

Kleinprojekte gibt, die aber nur vernachlässigbare Auswirkung auf <strong>den</strong> außergewöhnlichen<br />

universellen Wert haben. Eine Reihe „vernachlässigbarer Auswirkungen“ könnten aber<br />

ernsthaft <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert der Weltkulturerbestätte als Ganzes<br />

beeinträchtigen, seine Integrität und daher auch die historischen und ästhetischen Werte,<br />

welche unter Weltkulturerbeschutz stehen, gefähr<strong>den</strong>. Daher ist es von vorrangiger<br />

Wichtigkeit, die Überprüfung des Managementplans fertig zu stellen und Bestimmungen zu<br />

schaffen, welche einen angemessenen Schutz und zur Erhaltung aller Attribute, welche <strong>den</strong><br />

außergewöhnlichen universellen Wert der Weltkulturstätte ausmachen, garantieren.<br />

Die Advisory Mission merkt an, dass im Managementplan 2008 die praktischen<br />

Möglichkeiten zum Schutz und der Erhaltung der historischen Altstadt von Salzburg<br />

beschrieben wer<strong>den</strong>, einem außergewöhnlichen Ensemble, in dem dank des<br />

Altstadterhaltungsgesetzes ausgezeichnete Arbeit zur Erhaltung geleistet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Das Österreichische Denkmalschutzgesetz bleibt ein kritischer Punkt, <strong>den</strong>n das<br />

Bundes<strong>den</strong>kmalamt muss sich selbst auf <strong>den</strong> Schutz von Einzelobjekten beschränken, und<br />

kann Probleme in der näheren Umgebung von Denkmälern im dem Ensemble und dem<br />

weiten Bereich der historischen Stadtlandschaft nicht ausreichend behandeln. Dazu zählen<br />

in Salzburg auch zahlreiche künstlerische und historische Denkmäler.<br />

Die unvermeidlich komplexe Struktur des Managementplans in Bezug auf die<br />

unterschiedlichen Behör<strong>den</strong> und Institutionen von Stadt, Land und Bund zeigt sich im<br />

Organigramm, in dem der Verlauf eines Baubewilligungsverfahren in Salzburgs Altstadt<br />

beschrieben wird (S. 16 des Managementplans aus dem Jahr 2008). Die Advisory Mission<br />

schließt daraus, dass vereinfachte Konsultations- und Koordinationsprozesse zwischen <strong>den</strong><br />

verschie<strong>den</strong>en Instanzen, zum Beispiel des Gestaltungsbeirats und der<br />

Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung (SVK) zu verbesserten Lösungen<br />

führen wür<strong>den</strong>, wenn die Eigenschaften, welche <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert<br />

der Weltkulturstätte ausmachen und der Schutz der Bedingungen der Authentizität und<br />

Integrität die treibende Kraft hinter <strong>den</strong> Entscheidungsprozessen sind.<br />

3.2 Evaluierung von Bauprojekten<br />

Die Mission merkt an, dass die Republik Österreich eine umfassen<strong>den</strong> <strong>Bericht</strong> - Heritage<br />

Impact Assessment (HIA) betreffend das Kraftwerk Lehen vorgelegt hat. Im <strong>Bericht</strong> wird<br />

davon ausgegangen, dass die geringfügige Zunahme des Wasserspiegels dem historischen<br />

Erscheinungsbild der Salzach zugutekommen würde. Im Einklang mit dem Naturschutz<br />

wur<strong>den</strong> einige Uferbereiche bereits erhöht.<br />

11


Die Advisory Mission diskutierte die Folgen des Projekts mit <strong>den</strong> Verantwortlichen der Stadt<br />

und charakterisiert diese im Sinne des HIA für „vernachlässigbare Veränderungen“ und<br />

„geringfügig nützlich“.<br />

Die Überprüfung kleinerer in Bau oder in Planung befindlicher Projekte an 33 verschie<strong>den</strong>en<br />

Orten innerhalb des Welterbeschutzgebietes und der Umgebung der historischen Altstadt<br />

von Salzburg konnte nicht zur Gänze durchgeführt wer<strong>den</strong>. Die Advisory Mission merkt an,<br />

dass ein Heritage Impact Assessment für eines dieser laufen<strong>den</strong> oder anstehen<strong>den</strong> Projekte<br />

nicht zu existieren scheint. Es schlägt vor, dass vorerst, die im Altstadtschutzgebiet zur<br />

Anwendung kommen<strong>den</strong>, erprobten und bewährten Erhaltungspraktiken, die bereits gute<br />

Beispiele vorweisen können, in diesem Sinn weitergeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Obwohl das in Salzburg bestehende Altstadtschutzsystem mit seinen verschie<strong>den</strong>en Ebenen<br />

von Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereichen sehr kompliziert ist, können durch die<br />

Anwendung des Altstadterhaltungsgesetzes sehr gute Ergebnisse erzielt wer<strong>den</strong>. Besondere<br />

Aufmerksamkeit sollte <strong>den</strong> zu vollziehen<strong>den</strong> Bestimmungen dieses Gesetzes vorerst nicht<br />

nur für die herausragen<strong>den</strong> <strong>den</strong>kmalgeschützten Gebäude sondern auch für<br />

“Kleinprojekte“, wie zum Beispiel Dächer oder Fassa<strong>den</strong> von Stadthäusern zukommen.<br />

Durch das Engagement der Raumplanung und Baubehörde der Stadt, des<br />

Landeskonservatorats Salzburg des Bundes<strong>den</strong>kmalamts und der Sachverständigenkommission<br />

für die Altstadterhaltung, konnten große Teile der Altstadt in ausgezeichnetem<br />

Zustand erhalten wer<strong>den</strong>, im Gegensatz zu <strong>den</strong> Einflüssen, die auf das urbane Stadtbild des<br />

historischen Stadtzentrums von Wien sichtbar wur<strong>den</strong>. Dennoch bleibt die Herausforderung<br />

bestehen, die Weltkulturerbestätte vor einigen der eingereichten Projekte zu bewahren.<br />

Die Advisory Mission besuchte die Stätten der Projekte gemeinsam mit <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong>,<br />

Eigentümern, Planern und Vertretern der Bürgerschaft. Entsprechend einem Brief von Dr.<br />

Heinz Scha<strong>den</strong>, Bürgermeister der Stadt Salzburg, an das Welterbezentrum vom 14. Oktober<br />

2012, wur<strong>den</strong> Anstrengungen unternommen, ernsthafte Bedrohungen für <strong>den</strong><br />

außergewöhnlichen universellen Wert der Weltkulturerbestätte abzuwen<strong>den</strong>, sodass der<br />

Status Weltkulturerbe erhalten bleibt. Die Bewertung der verschie<strong>den</strong>en Projekte wird nun<br />

vorgenommen:<br />

• Projekt “Wohnbau City Life”, Rehrl Platz<br />

Das Projekt (Architekten Storch Ehlers Partners GbR), welches aus einem internationalen<br />

Wettbewerb hervorging, befindet sich innerhalb der Welterbestätte und der Altstadtzone I,<br />

in einem Ensemble von Stadtvillen aus dem späten 19. Jahrhundert am Ufer der Salzach und<br />

teilweise älteren Gebäu<strong>den</strong> entlang der Steingasse und Arenbergstraße. Es existiert eine<br />

umfassende Bewertung der architektonischen Entwicklung und der Gestaltung des Gebiets<br />

um <strong>den</strong> Äußeren Stein” (2012, von Dr. Michael Ferch und Dr. Christian Walderdorf), welche<br />

auf die Fassa<strong>den</strong>, die Traufenhöhe, die Fensterproportionen, die Dachform, Grünflächen,<br />

Sichtachsen usw. hinweist.<br />

Dr. Heinz Scha<strong>den</strong>, Bürgermeister der Stadt Salzburg, schickte zur Bewertung dieses Projekts<br />

zahlreiche Dokumente an das Welterbezentrum, diese beinhalteten eine Zusammenfassung<br />

und die Empfehlungen von <strong>ICOMOS</strong> Österreich vom Juni 2012. Die Advisory Mission erhielt<br />

auch die letzte Version des Projekts, zahlreiche Unterlagen und Präsentationen von<br />

Salzburger Bürgern und Bürgerinitiativen, die mehr als 25.000 Unterschriften gegen das<br />

12


Projekt sammelten, das eine Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes der<br />

Weltkulturstätte darstellen könnte.<br />

Die Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung gelangte nach Überarbeitung<br />

ihrer Analyse im Oktober 2012 zu einer positiven Beurteilung (Das geplante Projekt fügt sich<br />

harmonisch in die Stadtlandschaft ein, da es die bestehen<strong>den</strong> typischen Elemente der<br />

Umgebung in die Neubaukörper integriert und weiterentwickelt.) Die Advisory Mission<br />

folgert aber nach neuerlicher Prüfung der Dokumente, dem Besuch der Baustelle und dem<br />

Gespräch mit allen Beteiligten, dass das Projekt als mögliches Beispiel für weitere<br />

Experimente der „Stadterneuerung“ im Ensemble der Altstadt unvereinbar mit dem<br />

Charakter der Welterbestätte von Salzburg ist. Die Mission ist der Meinung, dass sich das<br />

Projekt nicht harmonisch in die Weltkulturerbestätte einfügt und vor allem dem § 5 des<br />

Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes und daher also auch der Salzburger<br />

Altstadtverordnung von 1982 (AStEVO, II § 2-6) zuwider läuft, welches dem<br />

Managementplan von 2008 für das Salzburger Weltkulturerbe beigefügt wurde und<br />

Bestimmungen für Fassa<strong>den</strong>, Fenster, Dächer usw. enthält. Des Weiteren verweist die<br />

Mission auf Art. 26 des Wiener Memorandums von 2005, in dem festgehalten wird, dass der<br />

Entwicklung von zeitgenössischer Architektur in Welterbestädten ergänzend zu <strong>den</strong> Werten<br />

der historischen Stadtlandschaft wirken soll und innerhalb bestimmter Grenzen bleiben<br />

muss, um das historische Stadtbild nicht zu kompromittieren. Das Bauvorhaben respektiert<br />

diese Grenzen nicht und kann aus diesem Grund das historische Stadtbild kompromittieren.<br />

Die Mission ist der Meinung, dass es unter <strong>den</strong> internationalen Prinzipien, die in diesem Fall<br />

beachtet wer<strong>den</strong> müssen, neben der <strong>ICOMOS</strong> Charta von Washington zur Denkmalpflege in<br />

historischen Städten (1987), das noch immer gültige <strong>UNESCO</strong> Übereinkommen zum Schutz<br />

des Kultur- und Naturerbes der Welt (1976), vor allem Artikel 28 gültig ist. Dieser besagt,<br />

dass geeignete Maßnahmen getroffen wer<strong>den</strong> müssen, sodass die Kontrolle über Neubauten<br />

zu gewährleistet ist, damit sich die Architektur harmonisch in die räumliche Struktur der<br />

historischen Gebäudegruppen einfügen kann. Zu diesem Ziel, sollte jedem Neubau eine<br />

Analyse des urbanen Kontexts vorangehen, nicht nur um <strong>den</strong> allgemeinen Charakter der<br />

Gesamtheit der Gebäude zu definieren, sondern auch um deren dominante Züge zu<br />

analysieren, wie beispielsweise das Zusammenspiel der Gebäudehöhen, der Farben, der<br />

Materialien und Formen, Konstanten, wie Fassa<strong>den</strong> und Dächer gestaltet sind, das Verhältnis<br />

von dem Gebäudevolumen und der räumlichen Ausdehnung, so wie auch deren<br />

durchschnittliche Proportionen und Positionen. Besonderes Augenmerk soll auf die Größe<br />

der Bauplätze gelegt wer<strong>den</strong>, da die Gefahr besteht, dass jegliche Umstrukturierung der<br />

Plätze eine Veränderung der Masse mit sich bringen könnte, die der Harmonie des<br />

Gesamtbilds abträglich sein könnte.<br />

Unter Beachtung dieses Artikels des Übereinkommens und der oben erwähnten Punkte,<br />

müsste das Rehrlplatz Projekt grundlegend überarbeitet wer<strong>den</strong>, auch wenn die Letzversion<br />

des Projekts bereits einige der Empfehlungen der Monitoring Group von <strong>ICOMOS</strong> Österreich<br />

beinhaltet. In seiner jetzigen Form widerspricht das Projekt nicht nur dem<br />

Altstadterhaltungsgesetz, es läuft auch <strong>den</strong> Emotionen der Salzburger Bürger zuwider, die<br />

sich mit dieser Stadt i<strong>den</strong>tifizieren.<br />

Unter diesen kritischen Umstän<strong>den</strong> und um <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert der<br />

Weltkulturerbestätte nicht in Gefahr zu bringen, empfiehlt die Advisory Mission die störende<br />

13


Höhe des Projekts an der gesamten Länge zu verringern, indem auf das fünfte Obergeschoss<br />

verzichtet wird, die Struktur in zwei oder drei klar definierte Einzelbaukörper gegliedert wird<br />

und sich die Gestaltung der Fassa<strong>den</strong> und Fenster an die vor Ort zu anzutreffen<strong>den</strong><br />

Formaten annähert.<br />

• Projekt Ernest-Thun-Straße 2 / Schwarzstraße 45<br />

Dies befindet sich entlang des Salzachufers, in der Nähe der Bahnbrücke, ist Teil der<br />

Pufferzone der Weltkulturerbestätte und fällt in die Schutzzone II des<br />

Altstadterhaltungsgebietes. Gemeinsam mit <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Häusern liegt es in der<br />

Neustadt, einem Viertel aus dem späten 19. Jahrhundert. Gemäß dem bebauungsplan,<br />

welcher leider bereits beschlossen wurde, sollen die kleinen Gebäude auf <strong>den</strong><br />

Liegenschaften Ernest-Thun-Straße 2 und Schwarzstraße 45 abgerissen (4 Stöcke und<br />

ausgebauter Dachbo<strong>den</strong>) und durch ein fünfeckiges und sechseckiges konisches Gebäude<br />

mit bis zu sieben Stockwerken ersetzt wer<strong>den</strong>. Die Advisory Mission bedauert, dass das<br />

Gebäude Schwarzstrasse 45 zerstört wer<strong>den</strong> soll und zu einer neuen Nutzung adaptiert wird.<br />

Dadurch hätte das historische Gebäude erhalten, Geld eingespart und unnötiger Bauschutt<br />

vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können. Das bestehende Gebäude hätte mit seinen klar strukturierten<br />

Fassa<strong>den</strong> innerhalb seiner Umgebung dem Altstadterhaltungsgesetz entsprochen und wäre<br />

das eine weit bessere Lösung als das neu geplante Gebäude gewesen.<br />

Die Mission gibt zu be<strong>den</strong>ken, dass die geplanten sieben Stockwerke viel zu hoch sind und<br />

als störender Kontrast zu <strong>den</strong> benachbarten Gebäu<strong>den</strong> wirken wer<strong>den</strong> (insb. zur Höhe des<br />

Hauses mit Erker zur Schwarzstrasse hin). Auch wird das Bauvorhaben mit seinen geplanten<br />

Ausmaßen zum Elisabethkai hin an der Stelle des beschei<strong>den</strong>en Gebäudes Ernest-Thun-<br />

Straße 2 große Grünflächen des Kais einnehmen und eine Störung für seine Umgebung<br />

bewirken, insbesondere für das Architektur<strong>den</strong>kmal Ernest-Thun-Straße 3 /Schwarzstraße<br />

47, das vor einigen Jahren mit Unterstützung der Stadt vorbildlich saniert wurde. In<br />

Anbetracht dieser Umstände stimmt die Advisory Mission mit <strong>den</strong> Empfehlungen der<br />

monitoring group von <strong>ICOMOS</strong> Österreich (vom 23. Juli 2012) überein, das bedeutet, unter<br />

anderem, dass die Höhe zu verringern, das architektonische Erscheinungsbild zu verändern<br />

und die Grünflächen zu erweitern sind.<br />

In Anbetracht der angrenzen<strong>den</strong> Gebäude und der Struktur dieses Bauprojektes innerhalb<br />

der Pufferzone, vertritt die Mission die Meinung, dass das resultierende Gebäude vom<br />

Salzachufer zu sehen sein wird, welches für die visuelle Integrität der Welterbestätte von<br />

großer Bedeutung ist. Daher empfiehlt sie, dass gestalterische Maßnahmen getroffen<br />

wer<strong>den</strong> müssen, um eine Einfügung der bei<strong>den</strong> modernen Baukörper ihre Umgebung zu<br />

gewährleisten. Das bedeutet, die Traufenhöhen in ihrer Wirkung herabzusetzen, die<br />

Gebäudehöhen maßgeblich zu reduzieren und die überdimensionierten Loggienöffnungen zu<br />

überarbeiten.<br />

c) Hochhausprojekt Rainerstrasse/Bahnhofsvorplatz<br />

Ein gesetzlich verbindlicher Bauplan (2007) gestattet die Errichtung eines Gebäudes mit 42m<br />

Höhe an der Ecke Saint-Julien-Straße / Nelbök-Viadukt. In der Zwischenzeit planen die<br />

Architekten von Halle 1 (Sailer & Lang), entsprechend <strong>den</strong> der Advisory Mission vorgelegten<br />

14


Plänen, <strong>den</strong> Bau eines 58m hohen Gebäudes. Gemeinsam mit dem Hochhaus des Hotel<br />

Europa, welches im Jahr 1956 eröffnet wurde, soll dieses neue Hochhaus ein ‚Signal‘ auf dem<br />

neuen Bahnhofsvorplatz bil<strong>den</strong>. Zusätzlich zu diesen Plänen erhielt die Advisory Mission eine<br />

Studie über die Sichtachsen vom 29. Januar 2013. Ohne auf die planerischen Kriterien und<br />

die Beschreibung des Bauvorhabens einzugehen (dargelegt in einer Stellungnahme der<br />

monitoring group von <strong>ICOMOS</strong> Österreich bezüglich des Bebauungsplanes am 11. Februar<br />

2013), unterstreicht die Advisory Mission, dass die Silhouette von Salzburg keiner weiteren<br />

Hochhäuser bedarf, da diese bereits auf charakteristische Art und Weise durch die nahen<br />

und fernen Berge, die Kirchtürme und Kuppeln, so wie auch von der Festung Hohensalzburg<br />

am Mönchsberg bestimmt wird. Zusätzliche Hochhausbauten wür<strong>den</strong> die dominante Rolle<br />

des Doms und des Stiftes Nonnberg im Stadtbild in Gefahr bringen.<br />

Die Erklärung für <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert bezieht sich ebenfalls auf <strong>den</strong><br />

besonderen Charakter der Stadt. Unter dem Stichwort ‚Integrität‘ wird auf die potentiellen<br />

Gefährdungen in der Pufferzone und der Umgebung hingewiesen:<br />

Die historische Altstadt von Salzburg verbindet alle Schlüsselelemente, welche eine kirchliche<br />

Resi<strong>den</strong>zstadt bil<strong>den</strong>. Gefährdet wird dieses stimmige Bild durch ungünstige Auswirkungen<br />

neuer Entwicklungen in der Pufferzone.<br />

Unter dem Stichwort ‚Authentizität‘ ist vermerkt:<br />

Das Stadtzentrum konnte sein historisches Stadtbild und sein Gefüge zu einem hohen Grad<br />

bewahren. Vor dem Hintergrund der umgeben<strong>den</strong> Bergwelt zeichnen sich seine<br />

architektonischen Denkmäler wie der Dom und das Stift Nonnberg ab und haben ihre<br />

dominante Rolle in der Silhouette von Salzburg erhalten.<br />

Der Stadt gelang es, seine historische Bausubstanz und das Stadtgefüge zu erhalten, obwohl<br />

sie durch Neubauten, welche nicht vollkommen mit der barocken Form harmonieren,<br />

gefährdet ist.<br />

In Anbetracht dieser Merkmale und Besonderheiten von Authentizität und Integrität der<br />

Weltkulturerbestätte, ist <strong>ICOMOS</strong> der Ansicht, dass eine Entwicklung mit weiteren<br />

Hochhäusern in der historischen Stadtlandschaft von Salzburg und in der weiteren<br />

Umgebung nur schwer vorstellbar ist. Während der Diskussionen über neue<br />

Hochhausprojekte, bestätigte die Stadt, dass weitere Hochhäuser in Itzling (“Utzilinga”),<br />

welche während der letzten Jahre diskutiert wur<strong>den</strong>, nicht mehr in Planung seien und<br />

betonte, dass Bauprojekte in der Dimension von bereits bestehen<strong>den</strong> Hochhäusern nur für<br />

die Gegend rund um <strong>den</strong> Bahnhof in Betracht gezogen wer<strong>den</strong>, wobei auf die Sichtachsen<br />

der Welterbestätte Rücksicht genommen wird.<br />

Eine solche Gebäudehöhe existiert in Bahnhofsnähe bereits mit dem Hotel Europa und<br />

angrenzen<strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> aus <strong>den</strong> 1950er Jahren. Dennoch muss das neue Hochhausprojekt<br />

in der Rainerstrasse nicht zwingend dieselbe Höhe wie das Hotel Europa erreichen, wie dies<br />

vom Gestaltungsbeirat vorgeschlagen wurde. Die Advisory Mission empfiehlt deshalb, in<br />

Übereinstimmung mit dem bereits genehmigten Bebauungssplan, dass die Gebäudehöhe im<br />

Verhältnis zu dem 59m hohen Hotel Europa deutlich verringert wird<br />

d) Erweiterung der Parkgarage Mönchsberg Mitte<br />

15


Die Erweiterung der überfrequentierten Mönchsberggarage ist angeblich notwendig. Aus<br />

konservatorischer Sicht erscheint dies unproblematisch, da die bestehende Zufahrt und<br />

Ausfahrt weiter benützt wer<strong>den</strong> können. Die Zufahrt zur Baustelle – zum Abtransport von<br />

Gesteinsmaterial – kann über das Nonntal durch einen Tunnel erfolgen, der nach Abschluss<br />

der Bauarbeiten wieder verschlossen wird. Das historische Wasserkanalsystem wird dadurch<br />

nicht berührt. Mögliche Auswirkungen auf <strong>den</strong> Verkehr in der historischen Altstadt wur<strong>den</strong><br />

besprochen, sodass entsprechen<strong>den</strong> Maßnahmen eingehalten wur<strong>den</strong>.<br />

e) Priesterhausgarten in der Paris-Lodron-Straße<br />

Der Priesterhausgarten liegt innerhalb der Grenzen der Weltkulturerbestätte und in der<br />

Altstadtschutzzone I. Das Areal hinter der spätmittelalterlichen Stadtmauer in der Paris-<br />

Lodron-Straße wurde 1848 Eigentum des Priesterhauses. Heute wer<strong>den</strong> diese Gründe zur<br />

Einfahrt in eine Tiefgarage und als Parkplatz für die angrenzen<strong>den</strong> Häuser benützt. Der<br />

bedauernswerte Zustand dieses Areals, das von der Stadtmauer und <strong>den</strong> Mauern des Loreto<br />

Klosters umrahmt wird, lässt nur schwer erkennen, dass es sich <strong>hier</strong>bei um die Überreste<br />

einer bedeutsamen Gartenanlage handelt, welche sich bis in die spätere Dreifaltigkeitsgasse<br />

erstreckte.<br />

Gemäß der Stiftungsurkunde Paris Lodrons vom 8. April 1631 umfasste die Primogenitur <strong>den</strong><br />

heute noch bestehen<strong>den</strong> Lodron'schen Palast und <strong>den</strong> im Jahr 1630 angelegten<br />

frühbarocken Garten.<br />

Eine Stadtansicht (Philipp Harpff 1643) zeigt diese Gärten inmitten der vom Erzbischof<br />

errichteten "Lodronstadt", mitsamt einem Vorläufer des Mirabellgartens – alles in allem<br />

bedeutende Bestandteile der Welterbestätte.<br />

Die historische Ansicht zeigt einen Pavillon in der zentralen Achse, die nach großen<br />

kreisförmig angelegten Blumenbeeten, in die noch immer bestehende Grotte vor der Wand<br />

des Loretoklosters mündet. Einen Teil der Grotte bildet ein, wie durch ein Wunder erhalten<br />

gebliebener, Paris Lodron‘scher Löwe, der als Wasserspeier dient (Die Madonna, die sich im<br />

oberen Teil der Nische befindet, wurde erst später hinzugefügt.). Diese Grotte mit ihrem<br />

Wasserbecken aus Untersberger Marmor, müsste sorgfältig restauriert wer<strong>den</strong>. Außerdem<br />

müssten die Funde, welche angeblich einen Meter unter der Erde gesichtet wur<strong>den</strong>, einer<br />

archäologischen Prüfung unterzogen wer<strong>den</strong>, bevor weitere Bauarbeiten getätigt wer<strong>den</strong>.<br />

Leider ist dieser für die Welterbestätte von Salzburg so wichtige offene Raum nicht länger<br />

Grünland sondern wurde zu Bauland umgewidmet. Das Ergebnis eines<br />

Architekturwettbewerbes für dieses Areal aus dem letzten Jahr, wurde der Advisory Mission<br />

unterbreitet.<br />

Das Projekt sieht eine kompakte Mischung aus Wohnraum, Kinos, Garagen und öffentlichen<br />

Toilettenanlagen vor. Die drei- bis vierstöckigen Häuserreihen, die von Grünstreifen<br />

unterteilt wer<strong>den</strong>, ragen sichtbar über die Stadtmauer in die Paris-Lodron-Straße hinaus. Die<br />

Grotte wird von <strong>den</strong> Neubauten, welche die historischen Merkmale dieses Orts verleugnen,<br />

in <strong>den</strong> Hintergrund gedrängt und die Hauptachse des Gartens wird an mehreren Stellen<br />

unterbrochen.<br />

Die Advisory Mission ist der Ansicht, dass es sich <strong>hier</strong> vordringlich, die Widmung dieses<br />

Areals zu über<strong>den</strong>ken und von Bauland wieder rückzuwidmen ist und das Areal als<br />

Grünbereich zu erhalten ist.<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass dies nicht mehr möglich ist, müsste ein stark reduzierter Plan, der sich<br />

harmonisch einfügt und dem Altstadterhaltungsgesetz entspricht, entworfen wer<strong>den</strong>.<br />

16


Das überarbeitete Projekt muss die visuelle Unversehrtheit der Grotte und die Zentralachse<br />

des historischen Gartens bis hin zur Grotte sicherstellen und muss einen Freiraum mit Blick<br />

auf <strong>den</strong> Kapuzinerberg schaffen, was auch dem benachbarten “Kunstquartier” zugutekäme.<br />

f) Paracelsusbad (Panoramabad), Auerspergstraße 2 / Schwarzstraße 36<br />

Das Projekt Paracelsusbad soll das Bad und Kurhaus aus <strong>den</strong> 1950er Jahren ersetzen und<br />

liegt außerhalb der ehemaligen Bastionen der Stadtbefestigung. Mit seinen balkonförmig<br />

angelegten Schwimmbädern und der Glasfassade liegt es unmittelbar neben dem Hotel<br />

Sheraton. Ein großes Problem stellt die Sichtachse vom Mirabellgarten dar, die lediglich<br />

durch eine Baumreihe unterbrochen wird. In diesem Seitenteil des Mirabellgartens, in<br />

dessen Mittelpunkt früher Lucas von Hildebrands Sala Terrena stand, haben Glasfassa<strong>den</strong><br />

eine gewisse Tradition. Es existierte ein Glashaus, welches 1818 durch ein Feuer zerstört<br />

wurde und die Sala Terrena ersetzte (Grundmauern des Glashauses zwischen Schloss<br />

Mirabell und Vogelhaus sind in einer Ansicht von Franz Caucig, 1819 noch auszumachen).<br />

Die Advisory Mission empfiehlt, dass die Sichtachsen besonders in Hinblick auf die Höhe des<br />

geplanten Panoramabads neu überdacht wer<strong>den</strong> müssen, vor allem was die abendliche<br />

Beleuchtung betrifft, welche keine Störung für <strong>den</strong> Mirabellgarten mit sich bringen darf.<br />

Außerdem verweist die Advisory Mission auf die umfassende Beschreibung des Projekts und<br />

dessen Sichtachsen in der kürzlich unterbreiteten Stellungnahme der monitoring group von<br />

<strong>ICOMOS</strong> Österreich (Dipl.-Ing. Dr. Hans-Jörg Kaiser).<br />

3.3 Gesamterhaltungszustand der Weltkulturerbestätte<br />

Vor allem in dem großen Bereich der Zone I in der Altstadt zwischen Mönchsberg und<br />

Kapuzinerberg ist der Gesamterhaltungszustand ein sehr guter (abgesehen von<br />

Schandflecken wie dem neuen Mozarteum). Ein ernsthaftes Problem für die Welterbestätte<br />

und ihren außergewöhnlichen universellen Wert, für die Authentizität und die Integrität sind<br />

drei große Bauvorhaben.<br />

Diese zeigen einen neuen Trend hin zu einer aggressiven Stadtneugestaltung auf, der aus der<br />

Sicht der Advisory Mission nicht mit dem Altstadterhaltungsgesetz in Einklang zu bringen ist.<br />

Diese drei Projekte sind das Projekt “Wohnbebauung City Life” am Rehrl Platz, das bereits zu<br />

heftigen Protesten aus der Bevölkerung führte; das Projekt für <strong>den</strong> Priesterhausgarten in der<br />

Paris-Lodron-Straße und das Projekt in der Ernest-Thun-Strasse 2 / Schwarzstrasse 45.<br />

Die formalistischen Ausführungen, die zur Erläuterung für diese Projekte aufgestellt wur<strong>den</strong><br />

und bei <strong>den</strong>en Höhen und Baumassen verglichen wer<strong>den</strong>, dürfen in diesen Fällen nicht die<br />

Tatsache verschleiern, dass gemäß dem Altstadterhaltungsgesetz nicht der sonst übliche<br />

Kontrast in der Architektur gesucht wird. Stattdessen besteht die Forderung nach<br />

harmonischer Einfügung, angepasster Traufenhöhe, einfach gestalteten Fassa<strong>den</strong>, ja sogar<br />

nach Beschei<strong>den</strong>heit und Zurückhaltung.<br />

In der Pufferzone und weit über die Zonen I und II hinaus gibt es mehr als genug strittige<br />

Punkte: von der Festung am Mönchsberg lässt sich die dramatisch zunehmende Zersiedelung<br />

der Umgebung Salzburgs, gut erkennen. Es scheint <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> und der Republik<br />

Österreich schwer zu fallen, diese Zerstörung der Landschaft unter Kontrolle zu bringen,<br />

17


sogar wenn es sich um Neubauten wie die Universität direkt unterhalb des Mönchsbergs<br />

handelt, die nun Nonntal belagert. <strong>Sie</strong> scheinen von Fall zu Fall, ohne ein allgemein gültiges<br />

Konzept zur Stadtplanung, zu entschei<strong>den</strong>. Stadtviertel wie zum Beispiel Lehen sind bereits<br />

mit Betonstrukturen bedeckt, und in der Rie<strong>den</strong>burg entsteht ein überdimensionaler<br />

Wohnkomplex.<br />

Zum Wohle der Welterbestätte wäre Salzburg gut beraten, wenigstens die letzten<br />

Grünflächen zu erhalten und die bestehende Achse der Hellbrunner Allee nicht anzutasten.<br />

4. EMPFEHLUNGEN<br />

Die Advisory Mission bewertete die oben angeführten Projekte und beurteilte <strong>den</strong><br />

Gesamtzustand der Welterbestätte. Die Empfehlungen entstan<strong>den</strong> aus konservatorischer<br />

Sicht und immer mit dem Ziel, potentielle Gefährdungen oder Auswirkungen auf die<br />

Merkmale des außergewöhnlichen universellen Werts der Weltkulturstätte oder<br />

Auswirkungen auf die Bedingungen für Integrität und Authentizität hintanzuhalten. Die<br />

Mission ist der Ansicht, dass aufgrund der alarmierend hohen Zahl an kritischen Fällen bei<br />

Neuplanungen und deren negative Auswirkungen, dringend Maßnahmen getroffen wer<strong>den</strong><br />

müssen.<br />

Die unten aufgelisteten Punkte fassen die vordringlichen Empfehlungen der Advisory<br />

Mission zusammen:<br />

• Stärkung des Bundes<strong>den</strong>kmalschutzgesetzes, um sicherzustellen, dass ein adäquater<br />

Schutz nicht nur für einzelne Denkmäler, sondern für gesamte architektonische<br />

Ensembles und ihre Umgebung gewährleistet ist.<br />

• Das Altstadterhaltungsgesetz weiter stärken; einerseits was die Bestimmungen für<br />

herausragende Denkmäler anbelangt und andererseits für zahlreiche „Kleinprojekte“<br />

(einschließlich der Dachform, der Fassade der Stadthäuser usw.).<br />

• Die Zusammenarbeit und Beratungstätigkeit der verschie<strong>den</strong>en Behör<strong>den</strong> von Bund,<br />

Land und Stadt klar definieren und besser koordinieren. <strong>Sie</strong> sind Entscheidungsträger,<br />

die Entscheidungsprozesse in Bezug auf <strong>den</strong> Erhalt der Weltkulturerbestätte<br />

beeinflussen können. Es ist wünschenswert, die Zusammenarbeit mit <strong>ICOMOS</strong><br />

Österreich zu formalisieren.<br />

• Sicherstellung, dass angemessene Heritage Impact Assessments für alle<br />

Neuplanungen, ungeachtet deren Ausmaße, durchgeführt wer<strong>den</strong>, um jegliche<br />

Gefährdungen für <strong>den</strong> außergewöhnlichen universellen Wert der<br />

Weltkulturerbestätte zu vermei<strong>den</strong>. Großes Augenmerk soll darauf gelegt wer<strong>den</strong>,<br />

dass vernachlässigbare Veränderungen in einzelnen Projekten nicht zu einer<br />

signifikanten Häufung von Neuerungen führen, die <strong>den</strong> Erhalt der Merkmale der<br />

Weltkulturstätte und die Bedingungen für Integrität und Authentizität gefähr<strong>den</strong>.<br />

• Fertigstellung des provisorischen Managementplans und Einfügung der Bestimmungen<br />

zum angemessenen Schutz und zur Erhaltung der Merkmale, die <strong>den</strong><br />

außergewöhnlichen universellen Wert ausmachen.<br />

18


• Projekt “Wohnbau City Life”, Rehrl-Platz: Grundlegende Überarbeitung des<br />

architektonischen Vorhabens, um die störende Gebäudehöhe an der gesamten Länge<br />

zu verringern, indem auf das fünfte Obergeschoss verzichtet wird, die Struktur in<br />

zwei oder drei klar definierte Einzelgebäude gegliedert wird und sich die Gestaltung<br />

der Fassa<strong>den</strong> und Fenster an jene der Umgebung annähert. Die Empfehlungen von<br />

<strong>ICOMOS</strong> Österreich sollen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

• Projekt Ernest-Thun-Straße 2 / Schwarzstraße 45: Grundlegende Überar-beitung des<br />

architektonischen Vorhabens, drastische Verringerung der Gebäudehöhe,<br />

Veränderung des architektonischen Erscheinungsbilds und Vergrößerung der<br />

Grünflächen. Außerdem müssen gestalterische Maßnahmen getroffen wer<strong>den</strong>, um<br />

die Einbindung der bei<strong>den</strong> modernen Baukörper in deren Umfeld zu gewährleisten.<br />

Dies bedeutet, die Traufen- und Gebäudehöhen maßgeblich zu über<strong>den</strong>ken und die<br />

über-dimensionierten Öffnungen der Loggien zu überarbeiten sind.<br />

• Hochhausprojekt Rainerstraße/Bahnhofsvorplatz: Wesentliche Reduzierung der<br />

Gebäudehöhe, sodass die dominante Rolle des Doms und des Stiftes Nonnberg im<br />

Stadtbild nicht gefährdet wird.<br />

• Priesterhausgarten in der Paris-Lodron-Straße: Vordringlich sollte die Widmung<br />

dieses Areals als Bauland überdacht und rückgängig gemacht wer<strong>den</strong>, sodass der<br />

Flächenwidmungsplan diesen Bereich wieder als Grünland ausweist.<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass dies nicht mehr möglich ist, müsste ein stark reduzierter Plan, der<br />

sich harmonisch einfügt und dem Altstadterhaltungsgesetz entspricht, entworfen<br />

wer<strong>den</strong>. Das überarbeitete Projekt muss die visuelle Unversehrtheit der Grotte und<br />

der Zentralachse im historischen Garten zur Grotte sicherstellen und es muss ein<br />

Freiraum mit Blick auf <strong>den</strong> Kapuzinerberg geschaffen wer<strong>den</strong>, was auch dem<br />

benachbarten “Kunstquartier” zugutekäme.<br />

• Paracelsusbad (Panoramabad), Auerspergstraße 2 / Schwarzstraße 36: Besonders in<br />

Hinblick auf die Höhe des geplanten Panoramabades, sind die Sichtachsen neu zu<br />

über<strong>den</strong>ken, vor allem was die abendliche Beleuchtung betrifft, welche keine Störung<br />

für <strong>den</strong> Mirabellgarten bedeuten darf. Die Empfehlungen seitens der Monitoring<br />

Group von <strong>ICOMOS</strong> Österreich sollten Beachtung fin<strong>den</strong>.<br />

• Entwicklung umfassender Strategien, die gewährleisten, dass neue Ten<strong>den</strong>zen hin zu<br />

einer aggressiven Stadterneuerung in der Entscheidungs-findung nicht vorherrschen<br />

dürfen. Neuentwicklungen sollten vielmehr die harmonische Einfügung,<br />

angemessene Traufenhöhen und einfach gestaltete Fassa<strong>den</strong> suchen, so wie es das<br />

Altstadterhaltungsgesetz vorsieht.<br />

• Entwicklung eines Gesamtleitplanes, der Bestimmungen für klare Schutzstrategien<br />

und Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes und Kontrolle für<br />

die Weltkulturerbestätte vorgibt. Es müssen dringend Maßnahmen eingeleitet<br />

wer<strong>den</strong>, um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten, Grünzonen zu schützen und die<br />

bestehende weitreichende Achse der Hellbrunner Allee unangetastet zu lassen.<br />

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