thp_Getränke Steckbrief Saft
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<strong>Saft</strong>, Nektar,<br />
Fruchtsaftgetränk<br />
Fruchtsäfte und Fruchtnektare sind in Deutschland so<br />
beliebt wie nirgends sonst auf der Welt.<br />
Über 38 Liter <strong>Saft</strong> und Nektar werden hier pro Kopf und<br />
Jahr getrunken. Die Auswahl an Fruchtgetränken ist groß,<br />
denn neben Säften finden sich auch Fruchtnektare und<br />
Fruchtsaftgetränke im Handel.<br />
<strong>Saft</strong>herstellung<br />
Nach der Ernte werden die Früchte gewaschen und verlesen. Zur Herstellung von<br />
Fruchtsaft wird das Obst entweder durch Pressen oder durch Extraktion entsaftet. Je nach<br />
Obstzusammensetzung entsteht ein klarer oder trüber <strong>Saft</strong>. Aus trüben Säften lassen sich<br />
durch Zentrifugieren und Filtrieren klare Säfte herstellen.<br />
Nach dem Entsaften erfolgt das Abfüllen als Direktsaft oder der <strong>Saft</strong> wird konzentriert, die<br />
Aromen entzogen und später mit Wasser rückverdünnt. Die Aromen werden dann wieder<br />
zugesetzt. Um die Säfte haltbar zu machen, werden sie unmittelbar vor dem Abfüllen<br />
erhitzt und sofort wieder abgekühlt.<br />
<strong>Saft</strong> ist nicht gleich <strong>Saft</strong><br />
SAFT, NEKTAR, FRUCHTSAFT
Fruchtsaft<br />
Reiner Fruchtsaft (mit 100 % Fruchtgehalt) wird in zwei verschiedenen Formen angeboten.<br />
Als Direktsaft und rückverdünnt aus Konzentrat. Bei Direktsäften bleibt das typische Aroma<br />
der Früchte erhalten. Die meisten Säfte werden allerdings aus Konzentraten hergestellt, da<br />
diese haltbarer sind und sich aufgrund des geringeren Volumens preisgünstiger lagern und<br />
transportieren lassen. Solche Säfte müssen den Hinweis „aus Fruchtsaftkonzentraten“<br />
tragen. Der Fruchtgehalt muss 100 % betragen, andere Zusätze (Farb- und<br />
Konservierungsstoffe) sind unzulässig.<br />
Fruchtnektar<br />
Fruchtnektar wird aus Wasser, Fruchtsaft oder Fruchtmark und Zucker hergestellt. Je nach<br />
Fruchtart muss der Fruchtanteil zwischen 25-50 % liegen. Dieser Mindestanteil ist für jede<br />
Frucht gesetzlich vorgeschrieben. Der Rest besteht aus Wasser und Zucker. Erlaubt ist eine<br />
Zuckerzugabe von bis zu 20 %. Der Fruchtanteil muss auf dem Etikett angegeben werden.<br />
Manche Fruchtarten, wie Johannisbeere oder Banane, sind im Handel fast ausschließlich als<br />
Nektar erhältlich, da der reine <strong>Saft</strong> zu sauer oder zu dickflüssig wäre.<br />
Fruchtsaftgetränk<br />
Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Je nach Fruchtart enthalten sie nur<br />
6-30 % Fruchtsaft. Der Rest besteht aus Wasser, Zucker oder Süßstoff, Aromen und<br />
Zusatzstoffen. In der Regel liegt der Zuckeranteil bei etwa 100 g pro Liter. Die Angabe „ohne<br />
Konservierungsstoffe“ ist nur dann zulässig, wenn keine Stoffe verwendet worden sind, die<br />
dauerhaft oder nur vorübergehend konservierend wirken.<br />
So denken Ernährungsexperten darüber:<br />
Der Gesundheitswert von Fruchtsaft beruht v.a. auf dem Vitamin- und Mineralstoffgehalt.<br />
Enthalten sind vor allem Vitamin C und B-Vitamine, Kalium und Magnesium sowie<br />
sekundäre Pflanzenstoffe (z.B. Betakarotin). Der Ballaststoffgehalt von Fruchtsäften ist<br />
gering. Fruchtsäfte sind hinsichtlich des Gesundheitswertes den Fruchtnektaren und den<br />
Fruchtsaftgetränken vorzuziehen, da sie einen höheren Fruchtgehalt und somit auch mehr<br />
Vitamine und Mineralstoffe enthalten.<br />
Auf Grund des hohen natürlichen oder zugesetzten Zuckers sind Fruchtsäfte, Nektare und<br />
Fruchtsaftgetränke in unverdünnter Form nicht als Durstlöscher zu empfehlen. Im Vergleich<br />
zu Erfrischungsgetränken wie Cola und Limonade enthalten Säfte ähnlich hohe<br />
Zuckermengen (etwa 7 Zuckerwürfel pro Glas mit 200 ml).<br />
Quellen:<br />
Der Brockhaus Ernährung, F.A. Brockhaus, Mannheim 2004<br />
Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke, aid 1373/2000<br />
http://www.waswiressen.de/abisz/fruchtsaefte.php, aufgerufen am 24.03.09<br />
http://www.waswiressen.de/abisz/aepfel_verarbeitung_saft.php, aufgerufen am 24.03.09<br />
SAFT, NEKTAR, FRUCHTSAFT