Stellenbeschreibung Jugendsozialarbeiter/innen - Kreisjugendring ...
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<strong>Stellenbeschreibung</strong> <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/<strong>innen</strong><br />
Bezeichnung:<br />
<strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in<br />
Mitarbeiter<br />
Ausbildung:<br />
Diplomsozialpädagoge FH<br />
Eingruppierung: Eingruppierung: TVöD EG S11/S12<br />
Anstellungsträger: <strong>Kreisjugendring</strong> Dachau<br />
Dienst- und Fachaufsicht: Geschäftsführer des <strong>Kreisjugendring</strong>es Dachau<br />
Stellenumfang:<br />
Teil- oder Vollzeit<br />
Vertretung:<br />
Wird vom Geschäftsführer geregelt<br />
Zeichnungsbefugnis: Der/die <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in ist zeichnungsbefugt in<br />
allen ihre/seine Tätigkeit an der Schule unmittelbar<br />
betreffenden Angelegenheiten, sofern der Geschäftsführer<br />
im Einzelfall nichts anderes bestimmt.<br />
Arbeitsstelle:<br />
Ziel der Stelle:<br />
Büro des KJR Dachau in der jeweiligen Schule<br />
Arbeitsbereich ist die jeweilige Schule<br />
Sachgerechte, zeitnahe und kontinuierliche Umsetzung<br />
des Konzepts des KJR Dachau zur Jugendsozialarbeit<br />
Fachliche Voraussetzungen<br />
Abschluss des Studiums der Sozialen Arbeit<br />
Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe und/oder Jugendarbeit<br />
Belastungsfähigkeit<br />
Selbstständiges und strukturiertes Arbeiten<br />
Zielformulierung und Tätigkeitsschwerpunkte<br />
Die Ziele der Tätigkeit der/des <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in bestimmen sich nach dem<br />
Konzept des <strong>Kreisjugendring</strong>es Dachau und den Vereinbarung mit der Schule, sowie<br />
den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und den fachlich anerkannten<br />
Standards der Jugendsozialarbeit.<br />
Die sich daraus ergebenden Tätigkeitsschwerpunkte legt die <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in<br />
einvernehmlich mit dem KJR-Geschäftsführer fest. Das Direktionsrecht des KJR-<br />
Geschäftsführers bleibt davon unberührt.<br />
Aufgaben<br />
1. Beratung von Schülern und Eltern<br />
Formelle und informelle Beratungsprozesse<br />
Wahrung der Vertraulichkeit bei freiwilligen Beratungen<br />
Rückkopplung an die Lehrkraft bei verpflichteten Beratungen, Aufklärung<br />
des Schülers darüber<br />
2. Individuelle Förderung<br />
Einzelfallhilfe mit dem Ziel Benachteiligungen abzubauen, Stigmatisierungen<br />
entgegen zu wirken und präventive, individuelle Hilfeleistungen anzubieten.
Entwicklung eines differenzierten Unterstützungsinstrumentariums, um in<br />
einem individuellen Förderungsprozess mit den Schüler<strong>innen</strong> und Schülern<br />
zielgerichtete Hilfen anbieten zu können.<br />
Einbeziehung von sozialpädagogischen Ansätzen wie Familienarbeit, soziale<br />
Gruppenarbeit oder Sozialraumorientierung.<br />
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften<br />
3. Sozialpädagogische Gruppenarbeit<br />
Zielgruppen- und themenorientierte Angebote mit spezifischen Interessen<br />
und Fragestellungen als Ausgangspunkt für gemeinsame Aktivitäten und<br />
Erfahrungen<br />
Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenz.<br />
Angebote für ganze Schulklassen, z.B. soziales Kompetenztraining,<br />
sozialpädagogische Begleitung von Klassenfahrten, sofern diese die<br />
Bewältigung sozialer und persönlicher Probleme im Klassenverband zum<br />
Ziel haben und entsprechend gestaltet ist, sowie Krisenintervention bei<br />
Schulklassen im Schulalltag.<br />
4. Konfliktbewältigung<br />
Unterstützung der Lehrkräfte, die Konflikte in der Klasse oder akute<br />
Krisensituationen im Klassenverband zu bearbeiten haben.<br />
Angebot der Vermittlung bei Konflikten unter Schüler<strong>innen</strong> und Schülern,<br />
sowie zwischen den Schülern und Lehrkräften<br />
5. Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung<br />
Mitarbeit in schulischen Gremien<br />
Beteiligung an der Schulentwicklung<br />
Beitrag zur Entwicklung eines gemeinsamen, ganzheitlichen<br />
Bildungsverständnisses<br />
6. Zusammenarbeit Lehrkräfte und Jugendsozialarbeit<br />
Teilnahme an den Jahrgangsstufenkonferenzen der jeweiligen Lehrkräfte<br />
Beobachtung von aktuellen Entwicklungen, Auswertung von<br />
Prozessgeschehen und Planung von weiteren Vorgehensweisen<br />
7. Jugendarbeit<br />
Vermittlung von Angeboten der offenen Jugendarbeit an die Schüler.<br />
Aufbau von Kontakten mit den offenen Jugendeinrichtungen,<br />
Jugendorganisationen und Vereinen<br />
Regelmäßige Absprache und enge Zusammenarbeit mit dem<br />
Gemeindejugendpfleger<br />
Motivierung und Einbeziehung von Angeboten der Jugendarbeit in das<br />
Schulleben<br />
8. Zusammenarbeit<br />
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften der<br />
Schule, sowie mit dem Gemeindejugendpfleger.<br />
Außerdem Kontakt und Kooperation mit:
Schulpsychologischer Dienst<br />
Suchtberatungsstelle<br />
Amt für Jugend und Familie<br />
Erziehungsberatungsstelle<br />
Polizeidienststelle<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
Familienhilfe im Landkreis Dachau<br />
Brücke e.V.<br />
Jugendorganisationen und Vereine mit Jugendarbeit der Gemeinde und des<br />
Landkreises