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Stellenbeschreibung Jugendsozialarbeiter/innen - Kreisjugendring ...

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<strong>Stellenbeschreibung</strong> <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/<strong>innen</strong><br />

Bezeichnung:<br />

<strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in<br />

Mitarbeiter<br />

Ausbildung:<br />

Diplomsozialpädagoge FH<br />

Eingruppierung: Eingruppierung: TVöD EG S11/S12<br />

Anstellungsträger: <strong>Kreisjugendring</strong> Dachau<br />

Dienst- und Fachaufsicht: Geschäftsführer des <strong>Kreisjugendring</strong>es Dachau<br />

Stellenumfang:<br />

Teil- oder Vollzeit<br />

Vertretung:<br />

Wird vom Geschäftsführer geregelt<br />

Zeichnungsbefugnis: Der/die <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in ist zeichnungsbefugt in<br />

allen ihre/seine Tätigkeit an der Schule unmittelbar<br />

betreffenden Angelegenheiten, sofern der Geschäftsführer<br />

im Einzelfall nichts anderes bestimmt.<br />

Arbeitsstelle:<br />

Ziel der Stelle:<br />

Büro des KJR Dachau in der jeweiligen Schule<br />

Arbeitsbereich ist die jeweilige Schule<br />

Sachgerechte, zeitnahe und kontinuierliche Umsetzung<br />

des Konzepts des KJR Dachau zur Jugendsozialarbeit<br />

Fachliche Voraussetzungen<br />

Abschluss des Studiums der Sozialen Arbeit<br />

Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe und/oder Jugendarbeit<br />

Belastungsfähigkeit<br />

Selbstständiges und strukturiertes Arbeiten<br />

Zielformulierung und Tätigkeitsschwerpunkte<br />

Die Ziele der Tätigkeit der/des <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in bestimmen sich nach dem<br />

Konzept des <strong>Kreisjugendring</strong>es Dachau und den Vereinbarung mit der Schule, sowie<br />

den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und den fachlich anerkannten<br />

Standards der Jugendsozialarbeit.<br />

Die sich daraus ergebenden Tätigkeitsschwerpunkte legt die <strong>Jugendsozialarbeiter</strong>/in<br />

einvernehmlich mit dem KJR-Geschäftsführer fest. Das Direktionsrecht des KJR-<br />

Geschäftsführers bleibt davon unberührt.<br />

Aufgaben<br />

1. Beratung von Schülern und Eltern<br />

Formelle und informelle Beratungsprozesse<br />

Wahrung der Vertraulichkeit bei freiwilligen Beratungen<br />

Rückkopplung an die Lehrkraft bei verpflichteten Beratungen, Aufklärung<br />

des Schülers darüber<br />

2. Individuelle Förderung<br />

Einzelfallhilfe mit dem Ziel Benachteiligungen abzubauen, Stigmatisierungen<br />

entgegen zu wirken und präventive, individuelle Hilfeleistungen anzubieten.


Entwicklung eines differenzierten Unterstützungsinstrumentariums, um in<br />

einem individuellen Förderungsprozess mit den Schüler<strong>innen</strong> und Schülern<br />

zielgerichtete Hilfen anbieten zu können.<br />

Einbeziehung von sozialpädagogischen Ansätzen wie Familienarbeit, soziale<br />

Gruppenarbeit oder Sozialraumorientierung.<br />

Zusammenarbeit mit den Lehrkräften<br />

3. Sozialpädagogische Gruppenarbeit<br />

Zielgruppen- und themenorientierte Angebote mit spezifischen Interessen<br />

und Fragestellungen als Ausgangspunkt für gemeinsame Aktivitäten und<br />

Erfahrungen<br />

Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenz.<br />

Angebote für ganze Schulklassen, z.B. soziales Kompetenztraining,<br />

sozialpädagogische Begleitung von Klassenfahrten, sofern diese die<br />

Bewältigung sozialer und persönlicher Probleme im Klassenverband zum<br />

Ziel haben und entsprechend gestaltet ist, sowie Krisenintervention bei<br />

Schulklassen im Schulalltag.<br />

4. Konfliktbewältigung<br />

Unterstützung der Lehrkräfte, die Konflikte in der Klasse oder akute<br />

Krisensituationen im Klassenverband zu bearbeiten haben.<br />

Angebot der Vermittlung bei Konflikten unter Schüler<strong>innen</strong> und Schülern,<br />

sowie zwischen den Schülern und Lehrkräften<br />

5. Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung<br />

Mitarbeit in schulischen Gremien<br />

Beteiligung an der Schulentwicklung<br />

Beitrag zur Entwicklung eines gemeinsamen, ganzheitlichen<br />

Bildungsverständnisses<br />

6. Zusammenarbeit Lehrkräfte und Jugendsozialarbeit<br />

Teilnahme an den Jahrgangsstufenkonferenzen der jeweiligen Lehrkräfte<br />

Beobachtung von aktuellen Entwicklungen, Auswertung von<br />

Prozessgeschehen und Planung von weiteren Vorgehensweisen<br />

7. Jugendarbeit<br />

Vermittlung von Angeboten der offenen Jugendarbeit an die Schüler.<br />

Aufbau von Kontakten mit den offenen Jugendeinrichtungen,<br />

Jugendorganisationen und Vereinen<br />

Regelmäßige Absprache und enge Zusammenarbeit mit dem<br />

Gemeindejugendpfleger<br />

Motivierung und Einbeziehung von Angeboten der Jugendarbeit in das<br />

Schulleben<br />

8. Zusammenarbeit<br />

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften der<br />

Schule, sowie mit dem Gemeindejugendpfleger.<br />

Außerdem Kontakt und Kooperation mit:


Schulpsychologischer Dienst<br />

Suchtberatungsstelle<br />

Amt für Jugend und Familie<br />

Erziehungsberatungsstelle<br />

Polizeidienststelle<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Familienhilfe im Landkreis Dachau<br />

Brücke e.V.<br />

Jugendorganisationen und Vereine mit Jugendarbeit der Gemeinde und des<br />

Landkreises

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