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einwohnergemeinde blumenstein ordentliche versammlung

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GEMEINDEBLATT Nr. 65, November 2011<br />

zur <strong>ordentliche</strong>n Gemeinde<strong>versammlung</strong>, Montag, 28. November 2011<br />

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />

Die als amtliche Einladung geltende Ausschreibung der Gemeinde<strong>versammlung</strong> mit<br />

Bekanntgabe des Datums, Versammlungsortes, der Traktanden, Auflage- und Einsprachefristen,<br />

erfolgt gesetzes- und reglementsgemäss im Thuner Amtsanzeiger.<br />

Traktandenliste<br />

1. Gemeindeordnung, Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für die<br />

Vormundschaftskommission<br />

2. Gesamterneuerungswahlen<br />

a) Präsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person<br />

b) Vizegemeindepräsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer<br />

Person<br />

c) 5 Mitglieder des Gemeinderates<br />

d) 4 Mitglieder der Umweltkommission<br />

e) 4 Mitglieder der Vormundschaftskommission<br />

f) 6 Mitglieder der Schulkommission<br />

g) Rechnungsprüfungsorgan<br />

Werden nicht mehr Vorschläge unterbreitet als Sitze zu besetzen sind, erklärt<br />

der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt. Andernfalls wählen die<br />

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeinde<strong>versammlung</strong>.<br />

3. Kenntnisnahme Voranschlag 2012<br />

4. Verschiedenes<br />

Auflage<br />

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Versammlung,<br />

bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein öffentlich auf.<br />

Rechtsmittel<br />

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen,<br />

vom 28. November 2011 an, beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich<br />

und begründet einzureichen.<br />

Protokoll<br />

Das Protokoll der Gemeinde<strong>versammlung</strong> vom 28. November 2011 liegt vom 08.<br />

Dezember 2011 bis 28. Dezember 2011 bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme<br />

öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim<br />

Gemeinderat gemacht werden.

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