einwohnergemeinde blumenstein ordentliche versammlung
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GEMEINDEBLATT Nr. 65, November 2011<br />
zur <strong>ordentliche</strong>n Gemeinde<strong>versammlung</strong>, Montag, 28. November 2011<br />
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />
Die als amtliche Einladung geltende Ausschreibung der Gemeinde<strong>versammlung</strong> mit<br />
Bekanntgabe des Datums, Versammlungsortes, der Traktanden, Auflage- und Einsprachefristen,<br />
erfolgt gesetzes- und reglementsgemäss im Thuner Amtsanzeiger.<br />
Traktandenliste<br />
1. Gemeindeordnung, Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für die<br />
Vormundschaftskommission<br />
2. Gesamterneuerungswahlen<br />
a) Präsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person<br />
b) Vizegemeindepräsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer<br />
Person<br />
c) 5 Mitglieder des Gemeinderates<br />
d) 4 Mitglieder der Umweltkommission<br />
e) 4 Mitglieder der Vormundschaftskommission<br />
f) 6 Mitglieder der Schulkommission<br />
g) Rechnungsprüfungsorgan<br />
Werden nicht mehr Vorschläge unterbreitet als Sitze zu besetzen sind, erklärt<br />
der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt. Andernfalls wählen die<br />
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeinde<strong>versammlung</strong>.<br />
3. Kenntnisnahme Voranschlag 2012<br />
4. Verschiedenes<br />
Auflage<br />
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Versammlung,<br />
bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein öffentlich auf.<br />
Rechtsmittel<br />
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen,<br />
vom 28. November 2011 an, beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich<br />
und begründet einzureichen.<br />
Protokoll<br />
Das Protokoll der Gemeinde<strong>versammlung</strong> vom 28. November 2011 liegt vom 08.<br />
Dezember 2011 bis 28. Dezember 2011 bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme<br />
öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim<br />
Gemeinderat gemacht werden.