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einwohnergemeinde blumenstein ordentliche versammlung

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Rechnungsprüfungsorgan<br />

Gemäss Gemeindeordnung Art. 28 Abs. g) muss im Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen<br />

auch das Rechnungsprüfungsorgan neu gewählt werden.<br />

Die Fankhauser & Partner AG ist bereit, ihr Mandat als Rechnungsprüfungsorgan<br />

weiterzuführen.<br />

Antrag<br />

Der Gemeinderat beantragt der Gemeinde<strong>versammlung</strong> das bisherige Rechnungsprüfungsorgan<br />

Fankhauser & Partner AG, Huttwil, wieder zu wählen.<br />

Kenntnisnahmen<br />

Information über den Voranschlag 2012<br />

Auf einen Blick:<br />

• Ertragsüberschuss: Fr. 300.--<br />

• Neue Steueranlage von 1,63 Einheiten<br />

Die Erstellung des Voranschlages 2012 ist geprägt von der Revision des Gesetzes<br />

über den Finanz- und Lastenausgleich und der Steuergesetzrevision.<br />

Das Gesetz und die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich, welches im<br />

Kanton Bern die finanziellen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden<br />

regelt, ist seit dem Jahr 2002 in Kraft.<br />

Der Grosse Rat hat beschlossen, dieses Gesetz auf den 1.1.2012 zu revidieren. Der<br />

Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden soll gerechter<br />

ausgestaltet werden. Die aktuellen Berechnungsgrundlagen beim Finanzausgleich<br />

führten dazu, dass die finanzschwächsten Gemeinden so stark begünstigt wurden,<br />

dass sie sich nicht nur – wie beabsichtigt – an weniger finanzschwache Gemeinden<br />

annähern, sondern diese sogar überholten und nach der Finanzausgleichszahlung<br />

besser als diese dastanden.<br />

Das Gesetz sieht vor, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung durch eine Anpassung<br />

der Gemeindesteueranlage kompensiert werden soll. Sofern eine Gemeinde<br />

bei der Steueranlage nur die Auswirkungen der Gesetzesänderung kompensiert,<br />

fällt die Kompetenz für den Voranschlag 2012 einmalig in die Kompetenz des Gemeinderates.<br />

Gemäss den Berechnungen haben die Auswirkungen der neuen Lastenverteiler eine<br />

Verschlechterung von 0,03 Steuerzehntel zur Folge. Die Steueranlage wird deshalb<br />

ab dem 1.1.2012 von 1,60 auf 1,63 angehoben.<br />

Aufgrund der Übergangsbestimmungen ist somit der Gemeinderat für die Festlegung<br />

des Voranschlages und der Steueranlage 2012 zuständig.

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