einwohnergemeinde blumenstein ordentliche versammlung
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Rechnungsprüfungsorgan<br />
Gemäss Gemeindeordnung Art. 28 Abs. g) muss im Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen<br />
auch das Rechnungsprüfungsorgan neu gewählt werden.<br />
Die Fankhauser & Partner AG ist bereit, ihr Mandat als Rechnungsprüfungsorgan<br />
weiterzuführen.<br />
Antrag<br />
Der Gemeinderat beantragt der Gemeinde<strong>versammlung</strong> das bisherige Rechnungsprüfungsorgan<br />
Fankhauser & Partner AG, Huttwil, wieder zu wählen.<br />
Kenntnisnahmen<br />
Information über den Voranschlag 2012<br />
Auf einen Blick:<br />
• Ertragsüberschuss: Fr. 300.--<br />
• Neue Steueranlage von 1,63 Einheiten<br />
Die Erstellung des Voranschlages 2012 ist geprägt von der Revision des Gesetzes<br />
über den Finanz- und Lastenausgleich und der Steuergesetzrevision.<br />
Das Gesetz und die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich, welches im<br />
Kanton Bern die finanziellen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden<br />
regelt, ist seit dem Jahr 2002 in Kraft.<br />
Der Grosse Rat hat beschlossen, dieses Gesetz auf den 1.1.2012 zu revidieren. Der<br />
Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden soll gerechter<br />
ausgestaltet werden. Die aktuellen Berechnungsgrundlagen beim Finanzausgleich<br />
führten dazu, dass die finanzschwächsten Gemeinden so stark begünstigt wurden,<br />
dass sie sich nicht nur – wie beabsichtigt – an weniger finanzschwache Gemeinden<br />
annähern, sondern diese sogar überholten und nach der Finanzausgleichszahlung<br />
besser als diese dastanden.<br />
Das Gesetz sieht vor, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung durch eine Anpassung<br />
der Gemeindesteueranlage kompensiert werden soll. Sofern eine Gemeinde<br />
bei der Steueranlage nur die Auswirkungen der Gesetzesänderung kompensiert,<br />
fällt die Kompetenz für den Voranschlag 2012 einmalig in die Kompetenz des Gemeinderates.<br />
Gemäss den Berechnungen haben die Auswirkungen der neuen Lastenverteiler eine<br />
Verschlechterung von 0,03 Steuerzehntel zur Folge. Die Steueranlage wird deshalb<br />
ab dem 1.1.2012 von 1,60 auf 1,63 angehoben.<br />
Aufgrund der Übergangsbestimmungen ist somit der Gemeinderat für die Festlegung<br />
des Voranschlages und der Steueranlage 2012 zuständig.