Grafschaft Bentheim Tourismus - Geheim over de grens
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Reisebedingungen f r Pauschalangebote <strong>de</strong>s <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong> <strong>Tourismus</strong> e.V.<br />
Sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />
wir bitten Sie um aufmerksame Lekt re <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen wer<strong>de</strong>n, soweit wirksam einbezogen,<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Reisevertrages, <strong>de</strong>n Sie mit <strong>de</strong>m <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong> <strong>Tourismus</strong> e.V, nachstehend GBT abgek rzt - als Reiseveranstalter<br />
abschlie§en. Diese Reisebedingungen gelten ausschlie§lich f r die Pauschalangebote <strong>de</strong>s GBT. Sie gelten nicht f r die Vermittlung<br />
frem<strong>de</strong>r Leistungen (wie z. B. G stef hrungen und Eintrittskarten) und nicht f r Vertr ge ber Beherbergungsleistungen, bzw. <strong>de</strong>ren<br />
Vermittlung.<br />
1. Vertragsschluss, Verpflichtungen <strong>de</strong>r<br />
Buchungsperson<br />
1.1. Mit <strong>de</strong>r Buchung (Reiseanmeldung), die<br />
m ndlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per<br />
E-Mail o<strong>de</strong>r ber das Internet erfolgen kann,<br />
bietet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m GBT <strong>de</strong>n Abschluss<br />
eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage<br />
seines Angebots sind die Reisebeschreibung,<br />
diese Reisebedingungen und<br />
alle erg nzen<strong>de</strong>n Informationen in <strong>de</strong>r Buchungsgrundlage<br />
(Katalog, Gastgeberverzeichnis,<br />
Internet), soweit diese <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
vorliegen.<br />
1.2. Der Reisevertrag kommt mit <strong>de</strong>r Buchungsbest<br />
tigung <strong>de</strong>s GBT an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
zustan<strong>de</strong>. Sie bedarf keiner bestimmten<br />
Form. Bei o<strong>de</strong>r unverz glich nach Vertragsschluss<br />
erh lt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die schriftliche<br />
Ausfertigung <strong>de</strong>r Buchungsbest tigung (o<strong>de</strong>r<br />
in Textform per E-Mail) bermittelt. Eine<br />
schriftliche Ausfertigung <strong>de</strong>r Buchungsbest -<br />
tigung kann unterbleiben, wenn die Buchung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n k rzer als 7 Werktage vor Reisebeginn<br />
erfolgt.<br />
1.3. Der die Buchung vornehmen<strong>de</strong> Kun<strong>de</strong><br />
haftet f r die vertraglichen Verpflichtungen<br />
von Mitreisen<strong>de</strong>n, f r die er die Buchung<br />
vornimmt, wie f r seine eigenen, soweit er<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtung durch<br />
ausdr ckliche und geson<strong>de</strong>rte Erkl rung<br />
bernommen hat.<br />
2. Leistungen, Leistungs n<strong>de</strong>rungen<br />
2.1. Die von <strong>de</strong>m GBT geschul<strong>de</strong>ten Leistungen<br />
ergeben sich ausschlie§lich aus<br />
<strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r Buchungsbest tigung in<br />
Verbindung mit <strong>de</strong>r dieser zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />
Ausschreibung <strong>de</strong>s jeweiligen Pauschalangebots<br />
und nach Ma§gabe s mtlicher, in<br />
<strong>de</strong>r Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise<br />
und Erl uterungen.<br />
2.2. Leistungstr ger, insbeson<strong>de</strong>re Unterkunftsbetriebe,<br />
sind vom GBT nicht bevollm<br />
chtigt, Zusicherungen zu geben o<strong>de</strong>r<br />
Vereinbarungen zu treffen, die ber die<br />
Reiseausschreibung o<strong>de</strong>r die Buchungsbest<br />
tigung hinausgehen o<strong>de</strong>r im Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
dazustehen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n best tigten Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages ab n<strong>de</strong>rn.<br />
3. Anzahlung/Restzahlung<br />
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang <strong>de</strong>r Buchungsbest<br />
tigung) und nach Aush ndigung<br />
eines Sicherungsscheins nach 651k BGB<br />
ist eine Anzahlung zu leisten, die auf <strong>de</strong>n<br />
Reisepreis angerechnet wird. Sie betr gt<br />
12% <strong>de</strong>s Reisepreises und zus tzlich <strong>de</strong>n<br />
ausgewiesenen Betrag <strong>de</strong>r Eintrittskarte, falls<br />
das Pauschalangebot eine Eintrittskarte<br />
enth lt.<br />
3.2. Die Restzahlung ist, soweit <strong>de</strong>r Sicherungsschein<br />
bergeben wur<strong>de</strong>, 4 Wochen vor<br />
Reisebeginn zahlungsf llig, falls im Einzelfall<br />
kein an<strong>de</strong>rer Zahlungstermin vereinbart ist.<br />
Bei Buchungen k rzer als 4 Wochen vor<br />
Reisebeginn ist <strong>de</strong>r gesamte Reisepreis<br />
sofort zahlungsf llig.<br />
3.3. Die Verpflichtung zur bergabe eines<br />
Sicherungsscheines entf llt, wenn abweichend<br />
von Ziffer 3.1 wenn die vereinbarten<br />
Reiseleistungen keine Bef r<strong>de</strong>rungen von<br />
o<strong>de</strong>r zum Reiseort beinhalten und vereinbart<br />
ist, dass <strong>de</strong>r gesamte Reisepreis erst am<br />
Reise-/Aufenthaltsen<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n GBT o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.<br />
3.4. Ist <strong>de</strong>r GBT zur Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
Leistungen bereit und in <strong>de</strong>r Lage und<br />
leistet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Anzahlung o<strong>de</strong>r Restzahlung<br />
nicht o<strong>de</strong>r nicht vollst ndig zu <strong>de</strong>n vereinbarten<br />
F lligkeiten, ohne dass ein vertragliches<br />
o<strong>de</strong>r gesetzliches Zur ckbehaltungsrecht<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n besteht, so ist <strong>de</strong>r GBT<br />
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />
vom Vertrag zur ckzutreten und <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
mit R cktrittskosten gem § Ziff. 4 dieser<br />
Bedingungen zu belasten.<br />
4. R cktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n, Umbu-<br />
chung<br />
4.1. Der Kun<strong>de</strong> kann bis Reisebeginn je<strong>de</strong>rzeit<br />
von <strong>de</strong>r Reise zur cktreten. Es wird<br />
empfohlen, <strong>de</strong>n R cktritt zur Vermeidung<br />
von Missverst ndnissen schriftlich zu<br />
erkl ren. Stichtag ist <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>r R cktrittserkl<br />
rung beim GBT.<br />
4.2. In je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>s R cktritts durch <strong>de</strong>n<br />
Reiseteilnehmer steht <strong>de</strong>m GBT Ersatz f r<br />
die getroffenen Reisevorkehrungen und die<br />
Aufwendungen wie folgt zu, wobei gew hnlich<br />
ersparte Aufwendungen und die gew hnlich<br />
m gliche an<strong>de</strong>rweitige Verwendung von<br />
Reiseleistungen ber cksichtigt sind:<br />
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 %<br />
<strong>de</strong>s Reisepreises<br />
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn<br />
20 % <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn<br />
40 % <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn<br />
60%<br />
e) ab <strong>de</strong>m 3. Tag vor Reisebeginn und bei<br />
Nichtanreise 90 % <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
4.3. Der Abschluss einer Reise-R cktrittskosten-Versicherung<br />
wird dringend empfohlen.<br />
4.4. Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, <strong>de</strong>m<br />
GBT nachzuweisen, dass ihm keine o<strong>de</strong>r<br />
wesentlich geringere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind,<br />
als die vorstehend festgelegten Pauschalen.<br />
In diesem Fall ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nur zur Bezahlung<br />
<strong>de</strong>r geringeren Kosten verpflichtet.<br />
4.5. Der GBT beh lt sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine h here,<br />
konkrete Entsch digung zu for<strong>de</strong>rn, soweit<br />
<strong>de</strong>r GBT nachweist, dass ihm wesentlich<br />
h here Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht<br />
er einen solchen Anspruch geltend, so ist er<br />
verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entsch digung<br />
unter Ber cksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />
und einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret<br />
zu beziffern und zu belegen.<br />
4.6. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
gem § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer<br />
zu stellen, unber hrt.<br />
4.7. Wer<strong>de</strong>n auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach<br />
Vertragsschluss n<strong>de</strong>rungen hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />
Reisetermins, <strong>de</strong>r Unterkunft, <strong>de</strong>r Verpflegungsart<br />
o<strong>de</strong>r sonstiger Leistungen (Umbuchungen)<br />
vorgenommen, so kann <strong>de</strong>r GBT,<br />
ohne dass ein Rechtsanspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
auf die Vornahme <strong>de</strong>r Umbuchung besteht<br />
und nur, soweit dies berhaupt m glich ist,<br />
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />
von � 26,- erheben. Sp tere<br />
Umbuchungen sind nur mit R cktritt vom<br />
Reisevertrag und Neubuchung entsprechend<br />
<strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n R cktrittsbedingungen<br />
m glich. Dies gilt nicht f r Umbuchungsw nsche,<br />
die nur geringf gige Kosten verursachen.<br />
5. Obliegenheiten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n/Kun<strong>de</strong>n,<br />
(M ngelanzeige, K ndigung, Ausschlussfrist)<br />
5.1. Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, eventuell<br />
auftreten<strong>de</strong> M ngel unverz glich <strong>de</strong>m GBT<br />
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Anspr<br />
che <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur dann<br />
nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />
R ge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt. Eine M ngelanzeige<br />
gegen ber <strong>de</strong>m Leistungstr ger,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m Unterkunftsbetrieb ist<br />
nicht ausreichend.<br />
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />
erheblich beeintr chtigt o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>m<br />
Reisen<strong>de</strong>n die Durchf hrung <strong>de</strong>r infolge<br />
eines solchen Mangels aus wichtigem, <strong>de</strong>m<br />
GBT erkennbaren Grund, nicht zuzumuten,<br />
so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Reisevertrag nach<br />
<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen ( 651e<br />
BGB) k ndigen. Die K ndigung ist erst zul<br />
ssig, wenn <strong>de</strong>r GBT, bzw. ihre Beauftragten<br />
eine Ihnen vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene<br />
Frist haben verstreichen lassen,<br />
ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung<br />
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />
unm glich ist o<strong>de</strong>r vom GBT o<strong>de</strong>r ihren<br />
Beauftragten verweigert wird o<strong>de</strong>r wenn die<br />
sofortige K ndigung <strong>de</strong>s Vertrages durch ein<br />
beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt<br />
wird.<br />
5.3. Der Reisen<strong>de</strong> hat Anspr che wegen<br />
nicht vertragsgem §er Erbringung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
innerhalb eines Monates nach<br />
<strong>de</strong>m vertraglich vorgesehenen R ckreisedatum<br />
gegen ber <strong>de</strong>m GBT unter <strong>de</strong>r nachfolgend<br />
angegebenen Anschrift geltend zu<br />
machen. Eine fristwahren<strong>de</strong> Anmeldung kann<br />
nicht bei <strong>de</strong>n Leistungstr gern, insbeson<strong>de</strong>re<br />
nicht gegen ber <strong>de</strong>m Unterkunftsbetrieb<br />
erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung<br />
wird dringend empfohlen.