02.11.2012 Aufrufe

Grafschaft Bentheim Tourismus - Geheim over de grens

Grafschaft Bentheim Tourismus - Geheim over de grens

Grafschaft Bentheim Tourismus - Geheim over de grens

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

80<br />

Reisebedingungen f r Pauschalangebote <strong>de</strong>s <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong> <strong>Tourismus</strong> e.V.<br />

Sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />

wir bitten Sie um aufmerksame Lekt re <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen wer<strong>de</strong>n, soweit wirksam einbezogen,<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Reisevertrages, <strong>de</strong>n Sie mit <strong>de</strong>m <strong>Grafschaft</strong> <strong>Bentheim</strong> <strong>Tourismus</strong> e.V, nachstehend GBT abgek rzt - als Reiseveranstalter<br />

abschlie§en. Diese Reisebedingungen gelten ausschlie§lich f r die Pauschalangebote <strong>de</strong>s GBT. Sie gelten nicht f r die Vermittlung<br />

frem<strong>de</strong>r Leistungen (wie z. B. G stef hrungen und Eintrittskarten) und nicht f r Vertr ge ber Beherbergungsleistungen, bzw. <strong>de</strong>ren<br />

Vermittlung.<br />

1. Vertragsschluss, Verpflichtungen <strong>de</strong>r<br />

Buchungsperson<br />

1.1. Mit <strong>de</strong>r Buchung (Reiseanmeldung), die<br />

m ndlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per<br />

E-Mail o<strong>de</strong>r ber das Internet erfolgen kann,<br />

bietet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m GBT <strong>de</strong>n Abschluss<br />

eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage<br />

seines Angebots sind die Reisebeschreibung,<br />

diese Reisebedingungen und<br />

alle erg nzen<strong>de</strong>n Informationen in <strong>de</strong>r Buchungsgrundlage<br />

(Katalog, Gastgeberverzeichnis,<br />

Internet), soweit diese <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />

vorliegen.<br />

1.2. Der Reisevertrag kommt mit <strong>de</strong>r Buchungsbest<br />

tigung <strong>de</strong>s GBT an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

zustan<strong>de</strong>. Sie bedarf keiner bestimmten<br />

Form. Bei o<strong>de</strong>r unverz glich nach Vertragsschluss<br />

erh lt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die schriftliche<br />

Ausfertigung <strong>de</strong>r Buchungsbest tigung (o<strong>de</strong>r<br />

in Textform per E-Mail) bermittelt. Eine<br />

schriftliche Ausfertigung <strong>de</strong>r Buchungsbest -<br />

tigung kann unterbleiben, wenn die Buchung<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n k rzer als 7 Werktage vor Reisebeginn<br />

erfolgt.<br />

1.3. Der die Buchung vornehmen<strong>de</strong> Kun<strong>de</strong><br />

haftet f r die vertraglichen Verpflichtungen<br />

von Mitreisen<strong>de</strong>n, f r die er die Buchung<br />

vornimmt, wie f r seine eigenen, soweit er<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtung durch<br />

ausdr ckliche und geson<strong>de</strong>rte Erkl rung<br />

bernommen hat.<br />

2. Leistungen, Leistungs n<strong>de</strong>rungen<br />

2.1. Die von <strong>de</strong>m GBT geschul<strong>de</strong>ten Leistungen<br />

ergeben sich ausschlie§lich aus<br />

<strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r Buchungsbest tigung in<br />

Verbindung mit <strong>de</strong>r dieser zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />

Ausschreibung <strong>de</strong>s jeweiligen Pauschalangebots<br />

und nach Ma§gabe s mtlicher, in<br />

<strong>de</strong>r Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise<br />

und Erl uterungen.<br />

2.2. Leistungstr ger, insbeson<strong>de</strong>re Unterkunftsbetriebe,<br />

sind vom GBT nicht bevollm<br />

chtigt, Zusicherungen zu geben o<strong>de</strong>r<br />

Vereinbarungen zu treffen, die ber die<br />

Reiseausschreibung o<strong>de</strong>r die Buchungsbest<br />

tigung hinausgehen o<strong>de</strong>r im Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

dazustehen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n best tigten Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Reisevertrages ab n<strong>de</strong>rn.<br />

3. Anzahlung/Restzahlung<br />

3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang <strong>de</strong>r Buchungsbest<br />

tigung) und nach Aush ndigung<br />

eines Sicherungsscheins nach 651k BGB<br />

ist eine Anzahlung zu leisten, die auf <strong>de</strong>n<br />

Reisepreis angerechnet wird. Sie betr gt<br />

12% <strong>de</strong>s Reisepreises und zus tzlich <strong>de</strong>n<br />

ausgewiesenen Betrag <strong>de</strong>r Eintrittskarte, falls<br />

das Pauschalangebot eine Eintrittskarte<br />

enth lt.<br />

3.2. Die Restzahlung ist, soweit <strong>de</strong>r Sicherungsschein<br />

bergeben wur<strong>de</strong>, 4 Wochen vor<br />

Reisebeginn zahlungsf llig, falls im Einzelfall<br />

kein an<strong>de</strong>rer Zahlungstermin vereinbart ist.<br />

Bei Buchungen k rzer als 4 Wochen vor<br />

Reisebeginn ist <strong>de</strong>r gesamte Reisepreis<br />

sofort zahlungsf llig.<br />

3.3. Die Verpflichtung zur bergabe eines<br />

Sicherungsscheines entf llt, wenn abweichend<br />

von Ziffer 3.1 wenn die vereinbarten<br />

Reiseleistungen keine Bef r<strong>de</strong>rungen von<br />

o<strong>de</strong>r zum Reiseort beinhalten und vereinbart<br />

ist, dass <strong>de</strong>r gesamte Reisepreis erst am<br />

Reise-/Aufenthaltsen<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n GBT o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.<br />

3.4. Ist <strong>de</strong>r GBT zur Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

Leistungen bereit und in <strong>de</strong>r Lage und<br />

leistet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Anzahlung o<strong>de</strong>r Restzahlung<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht vollst ndig zu <strong>de</strong>n vereinbarten<br />

F lligkeiten, ohne dass ein vertragliches<br />

o<strong>de</strong>r gesetzliches Zur ckbehaltungsrecht<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n besteht, so ist <strong>de</strong>r GBT<br />

berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

vom Vertrag zur ckzutreten und <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

mit R cktrittskosten gem § Ziff. 4 dieser<br />

Bedingungen zu belasten.<br />

4. R cktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n, Umbu-<br />

chung<br />

4.1. Der Kun<strong>de</strong> kann bis Reisebeginn je<strong>de</strong>rzeit<br />

von <strong>de</strong>r Reise zur cktreten. Es wird<br />

empfohlen, <strong>de</strong>n R cktritt zur Vermeidung<br />

von Missverst ndnissen schriftlich zu<br />

erkl ren. Stichtag ist <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>r R cktrittserkl<br />

rung beim GBT.<br />

4.2. In je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>s R cktritts durch <strong>de</strong>n<br />

Reiseteilnehmer steht <strong>de</strong>m GBT Ersatz f r<br />

die getroffenen Reisevorkehrungen und die<br />

Aufwendungen wie folgt zu, wobei gew hnlich<br />

ersparte Aufwendungen und die gew hnlich<br />

m gliche an<strong>de</strong>rweitige Verwendung von<br />

Reiseleistungen ber cksichtigt sind:<br />

a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 %<br />

<strong>de</strong>s Reisepreises<br />

b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn<br />

20 % <strong>de</strong>s Reisepreises<br />

c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn<br />

40 % <strong>de</strong>s Reisepreises<br />

d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn<br />

60%<br />

e) ab <strong>de</strong>m 3. Tag vor Reisebeginn und bei<br />

Nichtanreise 90 % <strong>de</strong>s Reisepreises<br />

4.3. Der Abschluss einer Reise-R cktrittskosten-Versicherung<br />

wird dringend empfohlen.<br />

4.4. Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es vorbehalten, <strong>de</strong>m<br />

GBT nachzuweisen, dass ihm keine o<strong>de</strong>r<br />

wesentlich geringere Kosten entstan<strong>de</strong>n sind,<br />

als die vorstehend festgelegten Pauschalen.<br />

In diesem Fall ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nur zur Bezahlung<br />

<strong>de</strong>r geringeren Kosten verpflichtet.<br />

4.5. Der GBT beh lt sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine h here,<br />

konkrete Entsch digung zu for<strong>de</strong>rn, soweit<br />

<strong>de</strong>r GBT nachweist, dass ihm wesentlich<br />

h here Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht<br />

er einen solchen Anspruch geltend, so ist er<br />

verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entsch digung<br />

unter Ber cksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />

und einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret<br />

zu beziffern und zu belegen.<br />

4.6. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

gem § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer<br />

zu stellen, unber hrt.<br />

4.7. Wer<strong>de</strong>n auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach<br />

Vertragsschluss n<strong>de</strong>rungen hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />

Reisetermins, <strong>de</strong>r Unterkunft, <strong>de</strong>r Verpflegungsart<br />

o<strong>de</strong>r sonstiger Leistungen (Umbuchungen)<br />

vorgenommen, so kann <strong>de</strong>r GBT,<br />

ohne dass ein Rechtsanspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

auf die Vornahme <strong>de</strong>r Umbuchung besteht<br />

und nur, soweit dies berhaupt m glich ist,<br />

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />

von � 26,- erheben. Sp tere<br />

Umbuchungen sind nur mit R cktritt vom<br />

Reisevertrag und Neubuchung entsprechend<br />

<strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n R cktrittsbedingungen<br />

m glich. Dies gilt nicht f r Umbuchungsw nsche,<br />

die nur geringf gige Kosten verursachen.<br />

5. Obliegenheiten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n/Kun<strong>de</strong>n,<br />

(M ngelanzeige, K ndigung, Ausschlussfrist)<br />

5.1. Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, eventuell<br />

auftreten<strong>de</strong> M ngel unverz glich <strong>de</strong>m GBT<br />

anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Anspr<br />

che <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur dann<br />

nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />

R ge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt. Eine M ngelanzeige<br />

gegen ber <strong>de</strong>m Leistungstr ger,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m Unterkunftsbetrieb ist<br />

nicht ausreichend.<br />

5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />

erheblich beeintr chtigt o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>m<br />

Reisen<strong>de</strong>n die Durchf hrung <strong>de</strong>r infolge<br />

eines solchen Mangels aus wichtigem, <strong>de</strong>m<br />

GBT erkennbaren Grund, nicht zuzumuten,<br />

so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Reisevertrag nach<br />

<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen ( 651e<br />

BGB) k ndigen. Die K ndigung ist erst zul<br />

ssig, wenn <strong>de</strong>r GBT, bzw. ihre Beauftragten<br />

eine Ihnen vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene<br />

Frist haben verstreichen lassen,<br />

ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung<br />

einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />

unm glich ist o<strong>de</strong>r vom GBT o<strong>de</strong>r ihren<br />

Beauftragten verweigert wird o<strong>de</strong>r wenn die<br />

sofortige K ndigung <strong>de</strong>s Vertrages durch ein<br />

beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt<br />

wird.<br />

5.3. Der Reisen<strong>de</strong> hat Anspr che wegen<br />

nicht vertragsgem §er Erbringung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />

innerhalb eines Monates nach<br />

<strong>de</strong>m vertraglich vorgesehenen R ckreisedatum<br />

gegen ber <strong>de</strong>m GBT unter <strong>de</strong>r nachfolgend<br />

angegebenen Anschrift geltend zu<br />

machen. Eine fristwahren<strong>de</strong> Anmeldung kann<br />

nicht bei <strong>de</strong>n Leistungstr gern, insbeson<strong>de</strong>re<br />

nicht gegen ber <strong>de</strong>m Unterkunftsbetrieb<br />

erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung<br />

wird dringend empfohlen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!