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DR.-ING.FRANK DRÖSCHER TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137<br />

Vorhabenträger:<br />

Planung:<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

„Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Begründung<br />

Gemeinde Schorfheide<br />

Entwurf<br />

Stand<br />

08. April 2011<br />

SQuadrat Finow Tower Grundstücks GmbH & Co. KG<br />

Wildau 19<br />

16244 Schorfheide<br />

Projektbüro DÖRNER & PARTNER GmbH<br />

Bahnhofstraße 7<br />

16227 Eberswalde<br />

Tel.: 03334 3038-0


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

Inhalt<br />

1. EINFÜHRUNG .....................................................................................................................4<br />

1.1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes ................................................................4<br />

1.2 Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung .............................................................4<br />

2. AUSGANGSSITUATION......................................................................................................5<br />

2.1 Räumliche Einbindung....................................................................................................5<br />

2.2 Bebauung und Nutzung ..................................................................................................6<br />

2.3 Erschließung...................................................................................................................6<br />

2.4 Ver- und Entsorgung.......................................................................................................6<br />

2.5 Natur, Landschaft, Umwelt .............................................................................................6<br />

2.5.1 Altlasten ...................................................................................................................6<br />

2.5.2 Kampfmittelbelastung...............................................................................................7<br />

2.5.3. Luftfahrtverkehrsrechtliche Bestimmungen.............................................................7<br />

2.6 Eigentumsverhältnisse....................................................................................................8<br />

3. PLANUNGSBINDUNGEN ....................................................................................................8<br />

3.1 Landes- und Regionalplanung........................................................................................8<br />

3.2 Flächennutzungsplanung................................................................................................8<br />

3.3 Landschaftsplanung........................................................................................................9<br />

3.4 Fachplanungen ...............................................................................................................9<br />

4. PLANUNGSKONZEPT.......................................................................................................10<br />

4.1 Ziele und Zwecke der Planung .....................................................................................10<br />

4.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan.................................................................11<br />

5. PLANINHALT (ABWÄGUNG UND BEGRÜNDUNG).........................................................11<br />

5.1 Nutzung der Baugrundstücke .......................................................................................11<br />

5.1.1 Art der Nutzung ......................................................................................................12<br />

5. 1. 2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................................13<br />

5.1.3. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen.................................................................13<br />

5.1.4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft .........................................................................................13<br />

5.2 Verkehrsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte........................................................14<br />

5.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................................15<br />

5.4 Gestaltungsregelungen.................................................................................................16<br />

5.5 Kennzeichnungen .........................................................................................................16<br />

5.6 Nachrichtliche Übernahmen .........................................................................................17<br />

5.7 Hinweise .......................................................................................................................17<br />

6. UMWELTBERICHT ............................................................................................................17<br />

7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG...................................................................................18<br />

7.1 Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen .....................................................................18<br />

7.2 Verkehr .........................................................................................................................18<br />

7.3 Natur, Landschaft, Umwelt ...........................................................................................18<br />

7.4 Kosten und Finanzierung des Vorhabens.....................................................................19<br />

8. VERFAHREN .....................................................................................................................19<br />

9. RECHTSGRUNDLAGEN ...................................................................................................21<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

vBP vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

VEP Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

UP Umweltprüfung<br />

UWB Umweltbericht<br />

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PROJEKTBÜRO DÖRNER & PARTNER GmbH<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

UVS Umweltverträglichkeitsstudie<br />

FNP Flächennutzungsplan<br />

B-Plan Bebauungsplan<br />

LEP B-B Landesentwicklungsplan Berlin – Brandenburg<br />

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PROJEKTBÜRO DÖRNER & PARTNER GmbH<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

1.1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes<br />

Das zu beplanende Gebiet befindet sich südlich der Ortslage Finowfurt auf dem<br />

Flugplatzgelände. Im Westen tangiert das Planareal die Autobahn A11. Im Osten begrenzt<br />

die Landesstraße 293 (Biesenthaler Straße Eberswalde Finow L 293)) sowie die<br />

Gemarkungsgrenze der Stadt Eberswalde das Plangebiet des aufgestellten vBP.<br />

Es grenzt im Süden an die errichtete Photovoltaikanlage des VBP Nr. 135 „Photovoltaik am<br />

Flugplatz“.<br />

Zum Plangebiet gehören folgende Flurstücke<br />

Gemarkung Finowfurt Flur 10, Flurstück 774, Flur 12, Flurstücke 108, 110, 109 teilweise, 114<br />

teilweise, 3/2 teilweise, sowie Flur 13, Flurstücke 336, 337, 340, 540, 542, 544, 546, 548,<br />

350, 351, 354, 361, 367, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524 und 525.<br />

Die Abgrenzung des Plangebietes entspricht bis auf einige Teilflächen der im<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide dargestellten Flugbetriebsfläche<br />

einschließlich der im Norden angrenzenden gewerblichen Bauflächen.<br />

Der gesamte vorhabenbezogenen Bebauungsplan gliedert sich in 6 Teilgebiete, die als<br />

sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung Photovoltaik unterteilt<br />

sind:<br />

• Teilgebiet A welches einer Flächengröße von rund 12 ha Fläche entspricht und sich<br />

zwischen der Finowfurter Biesenthaler Straße und der Autobahn A 11 befindet.<br />

• Teilgebiet B umfasst mit etwa 94 ha die größte Fläche des vBP und erstreckt sich<br />

von der Finowfurter Biesenthaler Straße im Westen bis an die Nord-Süd<br />

ausgerichtete Rollbahn im östlichen Bereich des Plangebietes.<br />

• Teilgebiet C ist 36,26 ha groß. Der überwiegend nördliche Bereich ist im FNP als<br />

Gewerbefläche dargestellt.<br />

• Teilgebiet D mit rund 0,824 ha, Teilgebiet E mit ca. 3,303 ha und Teilgebiet F mit<br />

5,75 ha befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Eberswalder Biesenthaler Straße<br />

(L293).<br />

Im westlichen Bereich wurde des Weiteren eine sonstiges Sondergebiet gemäß § 11<br />

BauNVO mit Zweckbestimmung Museumsveranstaltungen mit eine Flächengröße von etwa<br />

9,2 ha ausgewiesen.<br />

1.2 Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung<br />

Mit dem LEP BB vom 31.03.2009 wurden die im LEP GR vom 20.07.2004 für den<br />

Verkehrslandeplatz Eberswalde Finow (VLP) vorgegebenen Zielstellungen geändert.<br />

Der ursprünglichen Entwicklungszielstellung „Regionalflughafen“ wurde die wirtschaftliche<br />

Basis entzogen, denn ein Linienverkehr bis 14 t MTOM (maximale Startmasse) ist nicht<br />

durchführbar.<br />

Die Unterhaltung eines Verkehrs- und Landeplatzes in dieser Größenordnung ist aus Sicht<br />

des Flugplatzbetreibers über lange Sicht finanziell nicht tragbar. Die Flugbetriebsfläche soll<br />

auf Grund dessen entsprechend den abzuschätzenden zukünftigen Nutzungen verkleinert<br />

werden. Die Start- und Landebahn soll auf eine Länge von 1.285 m mit erforderlichen<br />

Streifenbereichen verringert werden. Die 3 luftfahrtaffinen Gewerbestantorte bleiben mit den<br />

vorhandenen Sheltern durch Rollwege an die Landebahn angeschlossen.<br />

Mit Verkleinerung der Flugbetriebsfläche entfällt ein großer Teil der Flächen, die bislang an<br />

den Flugbetrieb gebunden waren, zurück in die Hoheit der kommunalen Planung. Der<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

Gemeinde obliegt nunmehr die Definierung der weiteren Entwicklung dieser Flächen und<br />

deren Darstellung im Flächennutzungsplan sowie in weiterer Instanz die Aufstellung von<br />

verbindlichen Bauleitplänen.<br />

Im Mai 2008 hat die Landesregierung Brandenburg die „Energiestrategie 2020 des Landes<br />

Brandenburg“ beschlossen. Ziel sind eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zur<br />

Senkung der CO2-Emissionen sowie ein Beitrag zum Wirtschaftwachstum im Land<br />

Brandenburg. Das Land Brandenburg hat damit eine eigene, die europäische und nationale<br />

Strategie unterstützende integrierte Energie- und Klimaschutzpolitik entwickelt. Der Anteil der<br />

erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch soll bis 2020 auf 20 % steigen.<br />

Darüber hinaus existieren auch auf regionaler Ebene ernsthafte Bestrebungen, den<br />

Stellenwert erneuerbarer Energien nachhaltig zu verbessern. So hat der Kreistag des<br />

Landkreises Barnim folgerichtig mit dem Beschluss zur Integrierten<br />

Wirtschaftsentwicklungsstrategie das Projekt „BARUM Energie “ als Schwerpunktprojekt der<br />

kreislichen Entwicklung definiert. Damit wurde der für eine zukunftsfähige Klimaschutzpolitik<br />

erforderlichen Strukturpolitik und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

höchste Priorität eingeräumt. Der Landkreis will die Chancen, die mit der Initiative „BARUM<br />

Energie “ verbunden sind, nutzen und hat sich dazu entschlossen, eine Nullemissionsstrategie<br />

als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Barnim umzusetzen.<br />

Das geplante Vorhaben kann in diesem Zusammenhang durch die Nutzung lokaler<br />

Energieträger, hier der Sonneneinstrahlung, einen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region<br />

durch die Bindung von Arbeitsplätzen und Know-how leisten und nicht unerheblich zur<br />

Steigerung des Einsatzes lokaler, regenerativer Ressourcen beitragen.<br />

Davon unabhängig ist das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, jedoch<br />

auch umweltverträglichen Energieversorgung ein besonders wichtiges öffentliches Interesse.<br />

Dies hat der Gesetzgeber in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausdrücklich<br />

festgehalten.<br />

Im Hinblick auf dieses Entwicklungsziel hat sich die Gemeinde Schorfheide entschieden dem<br />

Antrag des Vorhabenträgers statt zu geben und ihn bei der Umsetzung seines Projektes<br />

durch die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterstützen.<br />

Der Vorhabenträger des geplanten Unternehmens, die SQuadrat Finow Tower Grundstücks<br />

GmbH & Co KG mit Sitz in 16244 Schorfheide, Wildau 19, beabsichtigt die unter Punkt 1.1<br />

beschriebenen Grundstücke über einen befristeten Zeitraum, der sich an der Laufzeit der<br />

Vergütung für bemisst, für die Aufstellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur<br />

Gewinnung solarer Energie zu nutzen.<br />

Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem EEG,<br />

welches u. a. festlegt, dass eine Vergütungspflicht für den in das Netz eingespeisten Strom<br />

nur dann besteht, wenn die Anlage zur Gewinnung aus solarer Energie innerhalb eines<br />

Bebauungsplanes errichtet wird.<br />

Auf Grund dessen hat die Gemeindevertretung am 29.09.2010 einen Aufstellungsbeschluss<br />

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.<br />

2. AUSGANGSSITUATION<br />

2.1 Räumliche Einbindung<br />

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Finowfurt und nimmt einen sehr großen<br />

Teil des Flugplatzgeländes ein. Auf der westlichen Seite nördlich des Plangebietes befindet<br />

sich das Gelände des gemeinnützigen Vereins „Luftfahrthistorische Sammlung Finowfurt“<br />

(LHS), welches über die Museumsstraße von der Finowfurter Biesenthaler Straße zu<br />

erreichen ist.<br />

5<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

Im Süden schließt sich das Solarfeld des umgesetzten vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 135 „Photovoltaik am Flugplatz“ sowie weitrechende Waldflächen an.<br />

2.2 Bebauung und Nutzung<br />

Der überwiegende Teil der überplanten Fläche gehört zur Flugbetriebsfläche, die in ihrer<br />

Ausdehnung erheblich verkleinert werden. Diese Fläche setzen sich mehrheitlich aus<br />

unbebauten Freiflächen zusammen, die keiner direkten Nutzung unterliegen. Sie gehören zu<br />

den flugsicherheitstechnischen Abstandsflächen der Start- und Landebahn.<br />

Als bebaut kann nur die Fläche der Start- und Landebahn sowie das nördlich liegende<br />

Rollfeld bezeichnet werden.<br />

2.3 Erschließung<br />

Eine Erschließung des beplanten Gebietes liegt derzeit nicht vor bzw. sind die Flächen nur<br />

über die Flugbetriebsfläche zu erreichen. Die Flächen sind weitestgehend eingezäunt. Die<br />

verkehrstechnische Erschließung ist im Planverfahren des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes zu klären. Siehe hierzu Punkt 5.2 und 7.2. der Begründung.<br />

2.4 Ver- und Entsorgung<br />

Erschließungsanlagen die der Ver- und Entsorgung mit Trinkwasser dienen sind auf dem<br />

Gelände nicht vorhanden. Ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung und<br />

Schmutzwasserentsorgung ist für die im nördlichen Gebiet angrenzende Betriebsfläche<br />

notwendig. Hier soll ein Betriebsgebäude entstehen, für die Anlagen der Ver- und<br />

Entsorgung notwendig werden. Entsprechende Anträge beim Versorger sind zu stellen. Die<br />

geplante Ausbaubreite von 4,75 m der Erschließungsstraße lässt die Abfallentsorgung<br />

mittels 3-achsiger Entsorgungsfahrzeuge zu.<br />

Inwieweit elektrische Anlagen (unterirdische Leitungen) auf dem Plangebiet anliegen ist zum<br />

derzeitigen Planungszeitpunkt nicht bekannt.<br />

2.5 Natur, Landschaft, Umwelt<br />

Hinsichtlich des Bestandes der Natur, Umwelt und Landschaft sowie deren Bewertung wird<br />

ausführlich im Umweltbericht eingegangen.<br />

2.5.1 Altlasten<br />

Das geplante Vorhaben befindet sich auf den ehemaligen Gebieten der Westgruppe der<br />

sowjetischen Truppen (WGT) „02 Fran 081B — Flugplatz Eberswalde Finow " und „02 FRAN<br />

088 — Eberswalde-Finow, Funktechnische Station Finowfurt". Aufgrund der historischen<br />

Nutzungen ist von Vorbelastungen auszugehen. Infolgedessen werden beide<br />

Liegenschaften, zu denen jeweils mehrere Altlastverdachtsflächen gehören, im<br />

Altlastenkataster des Landkreises Barnim geführt (§ 29 Abs. 3 BbgAbfBodG, § 2<br />

BBodSchG).<br />

Im Zuge der Ermittlung des Gefahrenpotentials und der damit verbundenen Einleitung von<br />

Dekontaminations- bzw. Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden im Areal des ehemaligen<br />

Tanklagers Nord, des angrenzenden technischen Bereiches und Teilen des benachbarten<br />

Reservetanklagers, die nach derzeitigem Erkenntnistand als Schwerpunktbereich der<br />

Kontaminationen auf dem Flugplatz Eberswalde-Finow gelten, umfangreiche Gutachten<br />

erstellt. Es wurden massive Boden- und Grundwasserkontaminationen durch Mffl, BTEX und<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

PAK ermittelt. Zudem wurden auf dem Grundwasser aufschwimmende Kerosinphasen<br />

nachgewiesen.<br />

Verunreinigungen der zu bebauenden Fläche, insbesondere in Form lokal begrenzter<br />

Eintragsstellen fester oder flüssiger Schadstoffe, können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Es ist daher ein Sachverständiger, der die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit<br />

besitzt sowie über die notwendige gerätetechnische Ausstattung verfügt (§§ 9 Abs. 2, 15<br />

Abs. 2, 18 BBodSchG i.V.m. § 34 BbgAbfBodG), mit der Erstellung einer<br />

Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) für<br />

die vorgenannten Flächen zu beauftragen.<br />

Im Vorhabensbereich „02 Fran 081B — Flugplatz Eberswalde Finow "wird 2 mal jährlich ein<br />

qualifiziertes Grundwassermonitoring durchgeführt. Hierzu gibt es einen öffentlich-<br />

rechtlichen Vertrag zwischen der BBG mbH und dem Landkreis Barnim.<br />

Es ist in geeigneter Art und Weise sicherzustellen, dass durch das o.g. Vorhaben das GW-<br />

Monitoring nicht behindert oder gefährdet wird, mögliche Migrationen von Schadstoffen, z.B.<br />

durch Eingriffe in den Bodenkörper, müssen ausgeschlossen werden (§ 4 Abs. 3<br />

BBodSchG).<br />

Sämtliche im Vorhabensgebiet vorhandenen Grundwassermessstellen sind nach § 15 Abs. 2<br />

BBodSchG zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Bei eventueller<br />

Beschädigung durch die Baumaßnahmen ist ihre Funktionstüchtigkeit umgehend wieder<br />

herzustellen.<br />

Sollten sich im Verlauf des geplanten Vorhabens umweltrelevante, organoleptische<br />

Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe in Boden oder Grundwasser zeigen, so<br />

ist umgehend und unaufgefordert die UB zu informieren (§ 31 Abs. 1 BbgAbfBodG). 1<br />

2.5.2 Kampfmittelbelastung<br />

Eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln liegt vor. Dies wird durch den<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst in der Stellungnahme zum Vorhaben bestätigt.<br />

Die Beräumung der beplanten Fläche von im Boden liegender Munition wurde bereits im<br />

Sommer vergangenen Jahres begonnen und ist nahezu abgeschlossen. Es liegt somit eine<br />

annähernd flächendeckende Kampfmittelfreiheit für das zu beplanende Gebiet vor.<br />

2.5.3. Luftfahrtverkehrsrechtliche Bestimmungen<br />

Derzeit verfügt der Verkehrslandeplatz noch über einen Baubeschränkungsbereich der<br />

Klasse A. Die Höhe des Flugplatzbezugspunktes beträgt 37 m ü.NN.<br />

Nach abgeschlossenem Herabstufungsverfahren in die Kategorie Code-Zahl 2 wird davon<br />

ausgegangen, dass ein Baubeschränkungsbereich nicht mehr notwendig ist.<br />

Um die Auswirkungen von Reflexionen oder Spiegelungen, verursacht durch die<br />

Solarmodule, auf den Flugbetrieb beurteilen zu können wurde ein Gutachten zur Beurteilung<br />

der möglichen Blendwirkung eines Solarparks und dessen thermischen Effekte am<br />

Verkehrslandeplatz Eberswalde-Finow erstellt. Das Gutachten liegt der Planbegründung als<br />

Anlage bei.<br />

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass bei Einsatz von Antireflextionsglas, welches<br />

für einen effektiven Wirkungsgrad der Module Voraussetzung ist, eine den Flugbetrieb<br />

behindernde Blendwirkung ausgeschlossen wird.<br />

Eine erhebliche Veränderung der bestehenden meteorologischen Bedingungen in Hinblick<br />

auf fliegerisch relevante Auf- und Fallwinde ist ebenfalls nicht zu erwarten. 2<br />

1<br />

Stellungnahme des LK_Barnim Untere Bodenschutzbehörde<br />

2<br />

Siehe Gutachten Anlage<br />

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Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

2.6 Eigentumsverhältnisse<br />

Die beplanten Flächen befinden sich derzeit im Eigentum des Wirtschafts- und<br />

Verkehrszentrum Finow und werden an den Vorhabenträger verkauft.<br />

3. PLANUNGSBINDUNGEN<br />

3.1 Landes- und Regionalplanung<br />

In der Festlegungskarte 1 zum LEP B-B wurde für einen Teil des Planungsstandort des<br />

Bebauungsplanes das Symbol mit Kennzeichnung von Flächen für großflächige gewerblich-<br />

industrielle Vorhaben vergeben. Diese sollen vorgehalten und von einer kleinteiligen<br />

gewerblichen Nutzung freigehalten werden.<br />

Als Begründung für die Auswahl dieses und anderer Standorte wird ausgeführt:<br />

“Entsprechend den infrastrukturellen und naturräumlichen Gegebenheiten sowie begünstigt<br />

durch eine gute Erreichbarkeit mit überregionalen Verkehrsanbindungen sind an diesen<br />

ausgewählten Standorten in Berlin bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Metropole Berlin<br />

sowie zu Zentralen Orten und regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg<br />

besonders günstige Voraussetzungen für die Ansiedlungen gegeben. Daher liegt es im<br />

landesplanerischen Interesse, solche Standorte aus Gründen langfristiger Vorsorge<br />

freizuhalten.“<br />

Die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde mit dem<br />

Schreiben vom 3.02.2011 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) und die<br />

Regionale Planungsabteilung gestellt.<br />

Laut dem Schreiben der GL Berlin-Brandenburg vom 28.02.2011 wurde mitgeteilt, dass die<br />

dargelegte Planungsabsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Widerspruch zu den Zielen<br />

der Raumordnung erkennen lässt. Die Grundsätze der Raumordnung insbesondere 4.6, 6.9,<br />

4.4 Abs. 2, 6.8 Abs. 2 und Grundsatz 5.1 des LEP B-B sind zu beachten.<br />

Das Antragsverfahren zur Herabstufung des Verkehrslandeplatzes zu einem<br />

Sondernutzungslandeplatz wurde geändert und in einen Antrag zur Einstufung eines<br />

Verkehrslandeplatzes der Einstufung in den Code 2B geführt.<br />

Es verbleibt ein Verkehrslandeplatz mit einer Start- und Landebahn von 1480 m, die einen<br />

Start und Landung von Flugzeugen bis zu einer Abflugmasse von 14 MTOM gestattet. Es<br />

ergeben sich für den Vorsorgestandort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben<br />

keine Nachteile.<br />

Der Grundsatz 6.9 beinhaltet die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und<br />

Energieträger soll als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert<br />

werden. Hinsichtlich der Minimierung von Nutzungskonflikten wurde eine Umweltprüfung<br />

zum Vorhaben durchgeführt, die die wahrscheinlich zu erwartenden Konflikte darlegt, im<br />

Umweltbericht dokumentiert und Vermeidungsmaßnahmen bestimmt und festlegt wurden.<br />

So wurden z.B. innerhalb der Plangebietsfläche besonders schützenswerte<br />

Trockenrasenbereiche aus der Überplanung mit Photovoltaikmodulen ausgespart als auch<br />

einzuhaltende Abstände zu den im und angrenzend an das Plangebiet liegenden<br />

Kleingewässern festgelegt.<br />

3.2 Flächennutzungsplanung<br />

Seit Februar 2009 liegt der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide vor.<br />

Die geplanten Nutzungen widersprechen den Darstellungen des FNP. Der<br />

Flächennutzungsplan muss auf Grund dessen über ein paralleles Planverfahren an die<br />

8<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

vorliegenden Planungsziele angepasst werden. Das Änderungsverfahren wurde mit dem<br />

Beschluss der Gemeindevertretung am 29.09.2010 eingeleitet.<br />

3.3 Landschaftsplanung<br />

Der Landschaftsplan für die Alt-Gemeinde Finowfurt sieht für den überwiegenden<br />

Flächenanteil der Flugbetriebsfläche die Aufwertung des Landschaftsbildes und der<br />

Biotopqualität durch die Pflege der Offenlandbereiche mittels Beweidung und der Aufwertung<br />

der vorhandenen Stillgewässer mit ihren Übergangsbiotopen vor. Trockenbiotope sollen<br />

freigehalten werden. (KNIEPER & PARTNER FNP 2009)<br />

3.4 Fachplanungen<br />

Seit 1997 liegt für den Landkreis Barnim ein Landschaftsrahmenplan vor. Die vorliegende<br />

Planung widerspricht teilweise den dort festgelegten Zielvorstellungen hinsichtlich der<br />

Sicherung der trockenen und nährstoffarmen Standorte. Zu beachten ist dennoch, dass die<br />

tatsächliche ermittelte Neuersiegelungsrate bei Solarfreiflächenanlagen, auf Grund der<br />

ausgewählten Ständerkonstruktion unter 1 % liegt. Nährstoffeinträge in das Plangebiet<br />

können weitestgehend ausgeschlossen werden.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

4. PLANUNGSKONZEPT<br />

4.1 Ziele und Zwecke der Planung<br />

Auf den zu entwickelnden Bauflächen ist geplant Solarmodule die auf feststehenden<br />

Metallelementen installiert werden zu errichten. Die geplante Anlage wird, in etwa 75 MWpeak<br />

Leistung erbringen, so dass zusammen mit der bereits installierten Anlage eine Leistung von<br />

100 MW peak erzielt wird.<br />

Beispielfoto: Tischgestell mit installierten Solarmodultafeln<br />

Photovoltaikanlagen dienen der Erzeugung elektrischer Energie und werden vorzugsweise<br />

zu deren Einspeisung ins öffentliche Stromnetz errichtet. Als Technologie der<br />

Energiegewinnung kommen kristalline Module zur Anwendung. Module auf Basis von<br />

Kadmium – Tellurid (CdT) (Dünnschichtmodule) werden nicht verwendet.<br />

Im Allgemeinen können in etwa 30% der zulässig überbaubaren Fläche mit Anlagen bebaut<br />

werden, da technologisch bedingte Verschattungsabstände der Module untereinander zu<br />

berücksichtigen sind. Entsprechend den Anlagetypen ergeben sich somit einzuhaltende<br />

Reihenabstände, die einer optimalen Effizienz der Anlage zu Grunde liegen.<br />

Der Gesetzgeber hat zur Förderung regenerativer Energien das Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz (EEG) erlassen. Dieses ermöglicht den Anlagenbetreibern den subventionierten<br />

Verkauf der durch die Photovoltaikanlage erzeugten elektrischen Energie.<br />

Als Konversionsfläche ist die ausgewählte Fläche prädestiniert für PV-Anlagen und unterliegt<br />

der Förderung entsprechend der Bestimmungen des EEG (Erneuerbarer-Energien-Gesetz).<br />

Die einzelnen Modultafeln mit einer Abmessung von etwa 1,64 m Höhe und ca. 1 m Breite<br />

werden mit einer Neigung von 20° bis 25° doppelreihig oder 4-reihig (Querlage) auf die<br />

Modultischen installiert. Bei einer 4-reihigen Querlage der Module ist eine bessere Wasser-<br />

und Lichtverteilung unter den Modulen gegeben. Die Frontalabdeckung der Module besteht<br />

aus hoch lichtdurchlässigem gehärtetem Antireflex-Glas. Die Befestigung der Modultische im<br />

Boden erfolgt mittels Stahlprofile, die in den Boden gerammt werden. An diesen Profilen wird<br />

die Tragkonstruktion für die Modultafeln aus Aluminium mittels Schraubverbindungen<br />

befestigt. Auf befestigten Flächen können die Modultische je nach Stabilität der Befestigung<br />

auch aufgedübelt werden.<br />

Der Abstand der Modultische in der Reihe ergibt sich konstruktionsbedingt aus dem<br />

Verschattungsabstand der Modulreihen untereinander und hängt vom Neigungswinkel der<br />

Modultafeln ab. Je geringer die Neigung der Module umso dichter der Reihenabstand. Eine<br />

Modulreihe nimmt in zentraler Projektion zur Oberkante Gelände in etwa ein 1/3 einer<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

Gesamtreihe ein. Es folgen in etwa 2/3 unbebauter Fläche bis zum Beginn der nächsten<br />

Reihe.<br />

Der Abstand der Modulunterkante zur Oberfläche Gelände beträgt in etwa 0,80 m bis 1,0 m.<br />

Der Abstand der Modultafeloberkante zur Oberkante Gelände beträgt in etwa 2,50 m. Alle<br />

neu geplanten baulichen Anlagen innerhalb des Plangebietes überschreiten im Regelfall<br />

nicht eine Höhe von 3,50 m über Oberkante Gelände.<br />

Errichtet wird die Anlage nach logistischem Ablaufplan in Bauabschnitten. Zuerst werden die<br />

Metallpfähle (verzinkter Stahl) maschinell in den Boden gerammt. Darauf erfolgt die Montage<br />

des Aluminiumgestells für die Module. Auf dem Aluminiumgestell werden die Modulplatten<br />

befestigt und danach miteinander verkabelt.<br />

Die Verkabelung der Module untereinander wird unter den Modultafeln befestigt und über<br />

Sammelleitungen im Erdreich über Kabelgräben zu den Wechselrichtern geführt. Die<br />

Wechselrichter wandeln den Gleichstrom in Wechselstrom. Die Einspeisung des<br />

gewonnenen und umgewandelten Stroms erfolgt über eine entsprechend dimensionierte<br />

Sammelleitung in das Stromnetz. Am Einspeisepunkt wird ein Umspannwerk errichtet bzw.<br />

es wird das bereits vorhandene, im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens zum vBP Nr.<br />

135 errichtete genutzt. Der Einspeisepunkt sowie Umspannwerk liegt außerhalb des<br />

Plangebietes und ist nicht Bestandteil dieser Planung.<br />

Die Genehmigung der Errichtung des Umspannwerkes obliegt der<br />

Baugenehmigungsbehörde. Entsprechend der Aussage des Vorhabenträgers ist die<br />

Aufstockung des bereits errichteten Umspannwerkes im Zuge des Baus der südlichen<br />

Photovoltaikanlage auf 50 MW denkbar. Diese Möglichkeit wird zur Zeit geprüft. Dennoch<br />

wird ein zweites Umspannwerk notwendig sein, das aus technischen Gründen<br />

(Stromeinspeisung ins Netz nicht am gleichen Einspeisepunkt errichtet werden kann. Nach<br />

bisher vorliegenden Aussagen kann aber die gleiche Kabel-Schneise wie für das 1.<br />

Umspannwerk genutzt werden<br />

Die Laufzeit der Anlage richtet sich nach den Förderrichtlinien des EEG und wird mindestens<br />

20 Jahre betragen.<br />

Der fertig gestellte Solarpark ist ein Energie-Kraftwerk, welches aus sicherheitstechnischen<br />

Gründen eingezäunt wird.<br />

Die Verpflichtung des Rückbaus der gesamten Anlage einschließlich der verlegten Kabel<br />

wird im Durchführungsvertrag zwischen Kommune und Vorhabenträger geregelt.<br />

4.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde sind die überplanten Flächen<br />

überwiegend als Flugbetriebs- Gewerbeflächen dargestellt. Der FNP muss diesbezüglich an<br />

die neue Entwicklungsrichtung angepasst und parallel zum Bebauungsplanverfahren<br />

geändert werden. Eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ist somit erst gegeben,<br />

wenn der geänderte FNP genehmigt und wirksam wird.<br />

5. PLANINHALT (ABWÄGUNG UND BEGRÜNDUNG)<br />

5.1 Nutzung der Baugrundstücke<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist mit dem<br />

Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes deckungsgleich. Es werden keine<br />

Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.<br />

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Die zukünftige Nutzung der beplanten Grundstücke besteht hauptsächlich in der Erzeugung<br />

von Strom aus solarer Energie.<br />

Um die bisherige Museumsnutzung (Durchführung von Großveranstaltungen wie road-runner<br />

oder CCC-Computer-Chaos-Club) weiterhin absichern zu können sollen planungsrechtlich<br />

auch nach Eigentumsübergang Veranstaltungsflächen in geeigneter Größenordnung<br />

gesichert werden. Hierzu werden 2 Flächen ausgewiesen, die durch einen Weg miteinander<br />

verbunden sind. Zum einen wird der Rollweg westlich der Ramp 3 in einer Länge von 350 m<br />

und die nördlich des Rollweges bis zum Museum liegende Fläche nicht mit PV- Modulen<br />

überbaut.<br />

Des Weiteren wird an der südlichen Grenze der Liegenschaft (auf dem Flurstück 521) im<br />

Bereich der westlichen Einflugschneise des Flugplatzes ein Streifen von ca. 60 m von der<br />

Überbauung mit PV- Modulen freigehalten, so dass diese Fläche für die Besucher der<br />

Museumsveranstaltungen als temporärer Zeltplatz genutzt werden kann. Als Verbindung<br />

zum Museum wird ein ca. 5,0 m breiter Fahrstreifen ebenfalls von der Überbauung mit<br />

Solarmodulen freigehalten.<br />

5.1.1 Art der Nutzung<br />

1.1 Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik<br />

Innerhalb der Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen sind<br />

bauliche Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie und deren Nebenanlagen wie<br />

Wechselrichter, Trafo sowie ähnliche technische Ausrüstungen und Zuwegungen zulässig.<br />

Die Art dieser Nutzung leitet sich aus dem Planungsziel der Errichtung einer<br />

Photovoltaikfreiflächenanlage ab.<br />

Auf der Fläche mit der Bezeichnung SO B (Betriebsflächen) sind bauliche Anlage wie<br />

Bürogebäude, Lagerhallen und Stellflächen zulässig, die im Zusammenhang mit der<br />

Betriebsführung und Verwaltung von Solaranlagen stehen.<br />

Es ist beabsichtigt einen Betriebssitz auf dieser Fläche errichten zu können. Exakte<br />

Größenvorstellungen bzw. konkrete zum Aussehen der dort zu errichtenden Gebäude liegen<br />

bislang nicht vor. Es soll die Option offen gehalten werden Einzelunternehmen oder<br />

Unternehmensgruppen anzusiedeln die zentrale Steuerungsfunktionen und Entwicklungen<br />

erneuerbarer Energien übernehmen. Dies steht im engen Zusammenhang mit der<br />

Planzielstellung der Errichtung einer 100 MW peak _Solaranlage auf dem Flugplatzgelände<br />

Finow/Finowfurt.<br />

Weiterhin sollen die vorgesehenen Gebäude der Unterbringung des Wartungsdienstes für<br />

die Solaranlage dienen.<br />

1.2 Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Museumsveranstaltungen<br />

Auf der Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Museumsveranstaltungen sind nur auf<br />

der Fläche SO MV1 Ausstellungen und Veranstaltungen mit musealen-kulturellen,<br />

musikalisch-kulturellen, touristischen, bildungsfördernden und sportiven Charakter zulässig.<br />

Auf der Fläche SO MV2 ist das temporäre Aufstellen von Zelten und Campingwagen nur in<br />

Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gelände des<br />

Erlebnisparks Luftfahrt und Technik (wie z.B. Chaos Computer Club oder road-runner)<br />

zulässig.<br />

Die getroffenen Festlegungen knüpfen an die zulässigen Nutzungen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 34 Erlebnispark Luftfahrt und Technik an. Jährlich finden auf dem privat betriebenen<br />

Gelände des Museums der Luftfahrthistorischen Sammlung Veranstaltungen statt, die eine<br />

Vielzahl von Besuchern anzieht. Das Museumsgelände reichte für die Aufnahme der Gäste<br />

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nicht aus und so wurde auf die Flächen des Flugplatzgeländes mit Zustimmung des<br />

Flugplatzbetreibers ausgewichen. Diese zusätzlichen Flächen entfallen bei Überplanung mit<br />

Photovoltaikmodulen. Auf Grund dessen sollen deshalb für die zukünftigen Veranstaltungen<br />

Ausweichflächen gesichert werden<br />

Zwischen dem Museumsverein und dem zukünftigen Eigentümer sind hierzu vertragliche<br />

Regelungen zu treffen.<br />

1.3 Einfriedungen<br />

Einfriedungen zur Eingrenzung des Baugrundstückes sowie die Verlegung von Erdkabeln<br />

und Leitungen sind im gesamten Plangebiet zulässig.<br />

5. 1. 2. Maß der baulichen Nutzung<br />

Überbaubare Fläche<br />

Maßgebend für die Überbauung, ist die durch die Photovoltaikanlagen übertraufte Fläche in<br />

senkrechter Projektion auf die Geländeoberfläche bzw. für die Nebenanlagen und Wege die<br />

tatsächlich überbaute Grundfläche.<br />

Die zulässige Überbauung mit baulichen Anlagen auf der Betriebsfläche SO B ist auf 2.500<br />

m² begrenzt.<br />

Baugrenzen<br />

Ausnahmsweise dürfen die Baugrenzen im Teilgebiet E und F durch Photovoltaik-<br />

Modultische und Baustraßen überschritten werden.<br />

Die Modultische werden bautechnisch nicht als Hochbauten verstanden. Es wird daher nicht<br />

von baulichen Konflikten hinsichtlich der Begrenzung zur Landesstraße ausgegangen.<br />

Nicht überbaubare Flächen<br />

Auf der Fläche im Teilgebiet A sind im Abstand von 40 m zur äußeren befestigten<br />

Fahrbahnkante der Bundesautobahn (A) 11 keine hochbaulichen Anlagen zulässig.<br />

Höhe baulicher Anlagen<br />

Die Traufhöhe der baulichen Anlagen innerhalb der Betriebsflächen SO B ist auf 12 m,<br />

gemessen zur Geländeoberfläche begrenzt. Die Bezugshöhe wurde mit 34,00 NHN<br />

festgelegt. Die Höhe orientiert sich an den vorhandenen Geländegegebenheiten.<br />

5.1.3. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Gestaltung der Einfriedungen<br />

Die Einfriedungen sind so zu gestalten, dass in Bodennähe eine Durchlässigkeit für Kleinund<br />

Mittelsäuger gegeben ist.<br />

Die Festlegung leitet sich aus dem Umweltbericht ab und soll der Zerschneidungswirkung<br />

der Zaunanlage für Kleintierarten entgegenwirken<br />

5.1.4. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft<br />

Erhalt wertvoller Biotope<br />

Die Maßnahmeflächen M11 bis M15 sind als Trockenrasen-Heideflächen zu erhalten und<br />

dürfen nicht überbaut werden. Ausnahmsweise darf die Fläche mit der Bezeichnung M12<br />

einmalig durch die Verlegung einer horizontal (in etwa Ost-West-Richtung) angelegten<br />

Baustraße unterbrochen werden. Die maximale Breite der Unterbrechung (Schneise<br />

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Baustraße) darf 6 m nicht überschreiten. Baustraßen-Befestigungen über 4 m sind nach<br />

Beendigung der Bauphase wieder zurückzubauen.<br />

Abstand zur Gewässerkante<br />

In einem Abstand von 15 m zur Gewässerkante (gleich Uferkante) ist die Errichtung<br />

baulicher Anlagen sowie die Befahrung mit Fahrzeugen nicht zulässig.<br />

Habitatverbessernde Maßnahmen<br />

Im gesamten Plangebiet verteilt sind in den unverschatteten Bereichen zwischen den Reihen<br />

der Modultische und an den Rändern der Anlage mindestens 50 Stein- und Reisighaufen<br />

(je Haufen 0,3 bis 0,5 m³) einzurichten.<br />

Befestigungen<br />

Die neu zu errichtenden Verkehrsflächen und Zuwegungen sind wasserdurchlässig zu<br />

befestigen. Die Zuwegungen und Anschlusswege zwischen den Modulreihen sind<br />

unbefestigt zu halten.<br />

Die Festlegungen leiten sich aus den vorgesehenen Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Umweltbericht ab. Konflikte sollen möglichst vermieden werden,<br />

dies schließt eine praktikable Bauumsetzung jedoch nicht aus.<br />

5.2 Verkehrsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Die Hauptzufahrt für die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus nördlicher Richtung. Es<br />

ist geplant somit eine direkte Anbindung an die B 167 zu errichten. Die Planung dieser<br />

Straße ist nicht Bestandteil des vBP und ist über ein gesondertes Verfahren zu realisieren.<br />

Die Planung der Erschließungsstraße basiert auf einer Planung, die bereits im Jahr 2001<br />

begonnen wurde. Zur damaliger Zeit noch mit dem Hintergrund der Entwicklung eines<br />

Regionalflughafens.<br />

Die Verbindungsstraße führt beginnend an der Straße am REAL-Einkaufsmarkt durch Wald-<br />

und Wiesengelände. Dann wird ein auf einem Damm liegendes stillgelegtes Bahngleis<br />

gequert. Vor dem Bauende verläuft die Straße im Bereich einer alten vorhandenen<br />

Betonstraße. Zur gefahrlosen Unterquerung der Fahrbahn für Amphibien wird ein Durchlass<br />

mit einer Länge von 12,0 m, einer lichten Breite von 1,00 m und einer lichten Höhe von 0,60<br />

m vorgesehen. Die Ausbaulänge der Straße beträgt 823 m.<br />

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m befestigt. Das entspricht dem Begegnungsfall<br />

LkW / PkW bei verminderter Geschwindigkeit (v ≤ 40 km/h).<br />

Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt durch das Längs- und Quergefälle<br />

über die Bankette in seitlich angeordnete Sickermulden. Die Errichtung der Straße erfolgt in<br />

2 Ausbaustufen. Der Unterbau der Straße (Schotter) wird als Baustraße während des<br />

Baustellenbetriebes der Solaranlage genutzt. Nach Fertigstellung der Solaranlage erhält die<br />

Erschließungsstraße einen Vollausbau aus Asphaltbeton. 3<br />

Mit einem geplanten Baubeginn der Solaranlage zum 1. Juni muss die Straße in der 1.<br />

Ausbaustufe bis zum 30. Mai passierbar sein.<br />

Die ausgewiesene Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes verbleibt als teilbefestigte<br />

Baustraße, Befestigungsmaterial soll unbelasteter Betonrecycling sein.<br />

Zu diesem Zweck soll der vorhandene Weg etwas verbreitert werden und für die zu<br />

erwartende Tonnage hergerichtet werden.<br />

Für die Zuwegung zum Flurstück 366, welches nicht durch den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan überplant wird, jedoch durch dessen Planflächen eingeschlossen wird, ist<br />

3 IBE, Brunnenstr. 4, 16225 Eberswalde, Entwurfsplanung: Anbindestraße vom Flugplatz zur B 167 (Fachmarktzentrum),<br />

Erläuterung<br />

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eine vertragliche Regelung zu treffen, die dem Eigentümer der Fläche (bisher unauffindbar)<br />

ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht eingeräumt.<br />

In der Planzeichnung ist das Flurstück über den Weg zu erreichen, welcher das<br />

Sondergebiet MV2 (Flurstück 521) von der öffentlichen Museumsstraße erschließt.<br />

Gleiches gilt für die Erreichbarkeit der südlichen Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung<br />

für Museumsveranstaltungen deren konkrete Nutzung nur für temporäres Zelten festgesetzt<br />

ist. Vertraglich ist ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten dieser Fläche einzuräumen.<br />

5.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Umweltbericht als Ausgleich für die<br />

unvermeidbaren Beeinträchtigungen nachstehende Maßnahmen herausgearbeitet. Die<br />

inhaltlichen Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen<br />

A1 Entwicklung und Pflege eines naturnahen Bewuchses unter und zwischen den<br />

Modultischen und in den von Gehölzbewuchs freizuhaltenden Randbereichen der<br />

Modultische.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

A2 Barrierefreie Gestaltung der Einzäunung der Anlage.<br />

(Als textliche Festsetzung in der Planzeichnung aufgenommen)<br />

A3 Entsiegelung von Flächen.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

A4 Schaffung von neuen Trockenstandorten auf versiegelten Flächen.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

A5 Durchführung vorgezogener (CEF-) Maßnahmen: Zauneidechsen.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

A6 Durchführung vorgezogener (CEF-) Maßnahmen: Fledermäuse.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

A7 Schaffung von Habitat verbessernden Maßnahmen für die Zauneidechse und Vögel<br />

innerhalb des Plangebietes<br />

(Als textliche Festsetzung in der Planzeichnung aufgenommen)<br />

A8 Ökologisch / naturschutzfachliche Baubegleitung.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

A9 Monitoring.<br />

(Rechtliche Sicherung mittels Aufnahme in den Durchführungsvertrag)<br />

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiete (Ersatzmaßnahmen)<br />

Biotopschutz<br />

Entsprechend der Ermittlung im Umweltbericht wurde herausgestellt, dass 35,79 ha<br />

Sandtrockenrasen für die Errichtung des Solarparks in Anspruch genommen werden.<br />

Sandtrockenrasen stellen gemäß § 30 BNatschG i.V.m. § 32 BbgNatSchG geschützte<br />

Biotope dar. Durch die Gemeinde ist ein Befreiungsantrag an die zuständige Behörde (UNB<br />

Landkreis Barnim) zustellen. Zusammen mit dem Antrag sind Maßnahmen zu beschreiben<br />

und rechtlich zu sichern, die als Ausgleich für die Beanspruchung der geschützten Biotope<br />

zu realisieren sind<br />

Vorschlag Maßnahmen:<br />

1. FFH-Gebiet Pimpinellenberg (bei Oderberg)<br />

Größe der Fläche: 5-6 ha.<br />

2. FFH-Gebiet Trampe (TÜP Trampe)<br />

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Größe der Flächen: ca. 15 ha.<br />

3. Bereich östlich der Flugplatzliegenschaft, östlich angrenzend an die Biesenthaler Straße<br />

(Finow)<br />

Gemarkung Finow, Flur 18, Flurstück 155 (teilweise)<br />

Größe der Fläche: ca. 12 ha.<br />

4. Zwischen- und Niedermoor am Großen Samithsee<br />

Lage innerhalb des FFH-Gebiets und NSG Nonnenfließ-Schwärzetal, ca. 2,2 km südlich des<br />

Plange-biets. Das Zwischenmoor befindet sich nördlich / nordwestlich des Sees (Größe ca.<br />

10-15 ha), die Niedermoorfläche südlich des Sees (ca. 5 ha groß).<br />

Waldflächen<br />

Ersatzbedarf Waldflächen: Der Ersatzbedarf besteht wie folgt: Überplanung von 23,62 ha<br />

Waldflächen im Plangebiet, Ausgleichsbedarf 1:1.<br />

Vorschlag Ersatzflächen:<br />

Im Bereich der Oberförsterei Schwedt bestehen im Landkreis Uckermark folgende<br />

Möglichkeiten der Erstaufforstung auf bisher unbewaldeten Standorten:<br />

1. Gemarkung Hohenfelde (Stadt Schwedt / Oder): Flur 1, Flurstücke 126, 128, 137, 159,<br />

161 (zu-sammen ca. 5,33 ha, Eigentümer Hafengesellschaft Stadt Schwedt).<br />

2. Gemarkung Hohenreinkendorf (Stadt Gartz (Oder)): Flur 6, Flurstück 246 (ca. 4,5 ha,<br />

Eigentümer privat).<br />

3. Gemeinden Kummerow (Stadt Schwedt / Oder) und Jamikow (Gemeinde Passow): ca. 7,5<br />

ha (Eigentümer Kirchengemeinde Kummerow bzw. Jamikow).<br />

4. Hohenselchow-Groß Pinnow (Landkreis Uckermark):<br />

1. Teilprojekt: Gemarkung Groß Pinnow, Flur 6, Flurstücke 123-143 (ca. 66.790 m²)<br />

2. Teilprojekt: Gemarkung Groß Pinnow, Flur 6, Flurstücke 163, 400, 434, 436-442 (ca.<br />

36.401 m²)<br />

5.4 Gestaltungsregelungen<br />

Festlegungen die örtlichen Bauschriften gemäß § 81 BbgBO zu Grunde liegen wurden für die<br />

Gestaltung der Einfriedungen aufgenommen. Die Zaunanlage die aus Sicherheitsgründen<br />

um das Solarkraftwerk zu errichten sein wird, ist so zu gestalten, dass sie in Bodennähe für<br />

Klein- und Mittelsäuger durchgängig bleibt.<br />

Diese Festlegung wurde aus dem Umweltbericht abgeleitet. Um diese Durchgängigkeit zu<br />

gewährleisten ist entweder die untere Zaunkante zum Boden in einem Abstand von mind.<br />

10-20 cm zur Bodenoberfläche zu montieren oder es sind in einem Abstand von mind. 20 m<br />

Schlupflöcher im Boden vorzusehen, die mind. 30 cm breit und 20 cm hoch sind.<br />

5.5 Kennzeichnungen<br />

In der Planzeichnung wurde die Grenze der noch gültigen Flugbetriebsfläche<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Reduzierung der Flugbetriebsflächen ist die Grundvoraussetzung für die Überplanung<br />

der Flächen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens.<br />

Der positive Abschluss des luftrechtlichen Verfahrens - hier insbesondere die Entlassung der<br />

für das Planverfahren erforderlichen Flächen aus der luftrechtlichen Fachplanung - ist<br />

Voraussetzung für rechtsmäßige Entscheidungen im Planungsverfahren und darüber hinaus<br />

für die Erteilung von Baugenehmigungen.<br />

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5.6 Nachrichtliche Übernahmen<br />

Nachrichtliche Übernahme des Verlaufes der Biesenthaler Straße<br />

Der reale Verlauf der Biesenthaler Str. in Finowfurt hat sich durch die Vermessung ergeben<br />

und wird im Zuge des Planverfahrens durch Flurstückstausch geregelt. Die<br />

Plangebietsgrenzen und Bauflächen werden dementsprechend angepasst.<br />

Westlich der Teilgebietsfläche C und östlich der als Wald ausgewiesenen Fläche befindet<br />

sich die Flugbetriebsfläche mit überwiegend luftfahrtafinen Gewerbeansiedlungen. Nördlich<br />

dieser Flugbetriebsfläche befindet sich die ausgewiesene Verkehrsfläche, die das innere<br />

Plangebiet und die östlichen Museumsflächen verkehrstechnisch erschließen soll. Mit<br />

vorliegender topographischer Vermessung befindet sich die ausgewiesene Fläche nicht auf<br />

dem dort vorhandenen Weg.<br />

Der Weg wurde als nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung übernommen. Der<br />

Geltungsbereich und die Verkehrsfläche sind dem vorhandenen Wegverlauf anzupassen.<br />

Die Fläche zwischen der Verkehrsfläche und dem nördlichen Geltungsbereich verbleit als<br />

ausgewiesene Waldfläche.<br />

Durch die Anpassung der Planung an den nachrichtlich übernommenen vorhandenen Weg<br />

können Eingriffe vermieden werden.<br />

Da sich dadurch die Flugbetriebsfläche verkleinert ist eine Abstimmung mit der zuständigen<br />

Luftfahrtbehörde notwendig.<br />

Des Weiteren wurden die Grundwasser-Pegelmessstellen nachrichtlich in die Planzeichnung<br />

übernommen. Die Messstellen sind funktionsfähig zu erhalten. Die Hinweisen der Unteren<br />

Bodenschutzbehörde des LK_ Barnim sind zu beachten.<br />

5.7 Hinweise<br />

In die Planzeichnung wurde der Hinweis aufgenommen, dass sich das Plangebiet auf<br />

ehemals militärisch genutztem Gelände befindet und in entsprechender Zuordnung im<br />

Altlastenkataster des LK Barnim geführt wird. Weiterhin wird auf die Kampfmittelbelastung<br />

aufmerksam gemacht.<br />

6. UMWELTBERICHT<br />

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a ist eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt<br />

werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

Die Gemeinde legt dazu für den Bebauungsplan fest, in welchem Umfang und<br />

Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist.<br />

Hinsichtlich des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung werden dazu die Träger öffentlicher<br />

Belange und sonstiger Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um eine<br />

Aussage gebeten, um dem naturschutzfachlichen Belangen gerecht zu werden.<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und<br />

allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des<br />

Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung<br />

ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Der Umweltbericht ist ein in sich geschlossener Rapport, der als Anlage zur Planbegründung<br />

des vBP gehört.<br />

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7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

7.1 Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen<br />

Durch die Entwidmung von Teilen der Flugbetriebsfläche ergeben sich völlig andere<br />

Nutzungsformen mit unterschiedlichen Auswirkungen, die sehr wahrscheinlich hauptsächlich<br />

im Bereich des Naturhaushaltes zu verzeichnen sein werden.<br />

7.2 Verkehr<br />

Eine direkte Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Anbindung an die B 167. Die<br />

Planung und Realisierung der Straße bis zum Geltungsbereich des Vorhabens ist in einem<br />

gesonderten Verfahren zu regeln und nicht Bestandteil des vBP. Die zu errichtende Straße<br />

wird innerhalb des Bebauungsplanes als Verkehrsfläche ausgewiesen. Sie dient der<br />

Erschließung des Plangebietes, der Anbindung der Gewerbetreibenden auf der<br />

Flugbetriebsfläche sowie der Anbindung der Museumsfläche an die Flugbetriebsfläche.<br />

Durch diese Haupterschließungsstraße für das Vorhaben wird das Teilgebiet B und C<br />

erschlossen. Das Teilgebiet A ist zu erschließen über das Teilgebiet B mit Querung der<br />

Biesenthaler Straße. Die Teilgebiete D, E und F werden direkt über die L293 (Eberswalder<br />

Biesenthaler Straße) erschlossen.<br />

Mit Errichtung und Ausbau einer Erschließungsstraße mit direktem Anschluss an die B 167<br />

ist gewährleistet, dass der zu erwartende Baustellenverkehr weder über die Biesenthaler<br />

Straße in Eberswalde, noch über die Biesenthaler Straße in Finowfurt abgewickelt werden<br />

muss. Beides sind zwar öffentliche Straßen, jedoch sind beide zum Teil in einem schlechten<br />

Ausbauzustand. Eventuell zu vermutende Lärmbelästigungen für die Anwohner beider<br />

Straßen kann somit vermieden werden.<br />

Mit der Verkehrsanbindung des Plangebietes an die B167 und der Erweiterung der<br />

nördlichen ausgewiesenen Verkehrsfläche in komfortabler Baustellenqualität wird das<br />

Museumsgelände im Osten des Plangebietes ebenfalls direkt an die B 167 angeschlossen.<br />

Eine Nutzung dieser Straße soll hauptsächlich als Entlastungsweg bei Großveranstaltungen<br />

zur Anwendung kommen, da das Museumsgelände über die neu errichtete Museumsstraße<br />

bereits eine Verkehrsanbindung besitzt.<br />

7.3 Natur, Landschaft, Umwelt<br />

Der Mensch wird vom Vorhaben nur geringfügig betroffen, da die Liegenschaft des<br />

Flugplatzes für die öffentliche Nutzung gegenwärtig und künftig nicht zugänglich ist. Eine<br />

erhebliche Aufwertung der Wohn- und Erholungsfunktionen erfolgt mit der Verringerung der<br />

Flugbewegungen und der damit verbundenen Lärmminderung für die Anwohner in der<br />

Umgebung.<br />

Für das Schutzgut Boden erfolgen planbedingte Auswirkungen durch die Baumaßnahmen,<br />

die mit der Einrichtung von Baustraßen und mit Erdarbeiten für Kabelgräben und für die<br />

Geländemodulierungen verbunden sind. Insbesondere durch die auf der Liegenschaft in den<br />

letzten Jahren vorgenommenen Entsiegelungen kann der Eingriff ausgeglichen werden.<br />

Entsiegelungspotenziale sind weiterhin im nördlichen Teil des Teilgebiets C vorhanden.<br />

Dies trifft auch für das Schutzgut Wasser zu. Die zusätzlichen Versiegelungen durch<br />

Gebäude, Transformatorstationen, Wechselrichter und Baustraßen können mit den bereits<br />

getätigten Entsiegelungen ausgeglichen werden. Offene Wasserflächen sind vom Vorhaben<br />

nicht betroffen und bleiben erhalten.<br />

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Das Schutzgut Klima ist durch die genehmigungsabhängige Rodung von Waldflächen im<br />

Plangebiet betroffen. Dies kann durch Ersatzaufforstungen an anderer Stelle ausgeglichen<br />

werden. Überregional trägt die Photovoltaikanlage zur Erhöhung des Anteils<br />

umweltfreundlicher und klimaneutraler Energie bei und verringert die Stromproduktion durch<br />

klimaschädliche Fossilbrennstoffe.<br />

Das Landschaftsbild, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind nicht wesentlich betroffen.<br />

Die größten Auswirkungen hat das Planvorhaben für die Pflanzen und Tiere im Gebiet, nicht<br />

zuletzt, weil die Baumaßnahmen im Sommer diesen Jahres durchgeführt werden. Die<br />

Liegenschaft ist durch großflächige gesetzlich geschützte Trockenrasen unterschiedlichen<br />

Alters und Ausbildung geprägt. Mit der Planung werden sie zum Teil durch die Modultische<br />

überdeckt und beschattet, eine Veränderung der Artenzusammensetzung und damit der<br />

Lebensräume der an diese Standorte gebundenen Tierarten ist zu befürchten.<br />

Verminderungen erfolgen mit dem Erhalt von Flächen und der Schaffung von neuen<br />

Trockenstandorten. Da die Überplanung einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt, sind<br />

mehrere Ersatzmaßnahmen in Form von Pflegemaßnahmen außerhalb des Plangebiets<br />

vorgesehen.<br />

Bei der Tierwelt sind vor allem die flächig auftretende Zauneidechse sowie baubedingt auch<br />

die Brutvögel betroffen. Es tritt teilweise der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG ein,<br />

insbesondere die Störung von Arten. Die Auswirkungen für diese und die übrige gesetzlich<br />

geschützte Fauna werden im Artenschutzbeitrag benannt und bewertet. Maßnahmen sind<br />

vor allem baubegleitend, indem durch eine naturschutzfachliche Baubegleitung die<br />

betroffenen Bauabschnitte geprüft, Zauneidechsen bei Bedarf umgesetzt und brütende Vögel<br />

geschützt werden. Anschließend erfolgen Habitataufwertungen im Gebiet. 4<br />

7.4 Kosten und Finanzierung des Vorhabens<br />

Die Kosten für die Planung und Erschließung sowie für sonstige damit im Zusammenhang<br />

stehende Aufwendungen werden vom Vorhabensträger, der SQuadrat Finow Tower<br />

Grundstücks GmbH & Co KG übernommen.<br />

Weitere Regelungen wie Durchführung des Vorhabens sowie die daran gebundenen<br />

Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen inner- und außerhalb des<br />

Plangebietes und Rückbauregelungen sind im Durchführungsvertrag zu regeln. Dieser muss<br />

vor dem Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.<br />

8. VERFAHREN<br />

Am 29.09.2010 wurde von der Gemeindevertretung Schorfheide der Aufstellungsbeschluss<br />

unter der Beschlussnummer BA/0205/10 gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr.<br />

09/2010 der Gemeinde Schorfheide am 19.11.2010 bekannt gemacht.<br />

Parallel zur Aufstellung des vBP läuft das 2. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan.<br />

Mit dem Schreiben vom 3.02.2011 wurden im Rahmen des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanverfahren Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“ die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. (1) BauGB<br />

durchgeführt. Es wurden insgesamt 34 Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

(einschließlich Nachbargemeinden) über das Planvorhaben unterrichtet und zur Äußerung<br />

auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 aufgefordert.<br />

4 Trautmann � Goetz � Landschaftsarchitekten � Berlin Umweltbericht S. 35 Zusammenfassung<br />

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PROJEKTBÜRO DÖRNER & PARTNER GmbH<br />

19


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

Insgesamt äußerten sich 26 Behörden und Träger öffentlicher Belange und. Davon hatten<br />

keine Anregungen, Hinweise bzw. waren in ihren Belangen nicht betroffen:<br />

Am 23.02.2011 um 13.00 Uhr wurden die Träger öffentlicher Belange zu einer<br />

Ämterkonferenz eingeladen, um das Planvorhaben nochmals vorzustellen und auftretende<br />

Probleme hinsichtlich der planerischen Umsetzung des Vorhabens mit dem Investor, den<br />

Planern, den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde Schorfheide und den Behörden und<br />

Ämtern zu diskutieren.<br />

Am 8.03. 2011 um 17.00 Uhr wurden die Bürger zu einer Bürgerversammlung in den<br />

Beratungsraum der Gemeinde Schorfheide, Erzbergerplatz 1 im Rahmen der frühzeitigen<br />

Bürgerbeteiligung zum Vorhaben eingeladen. Es nahmen 3 Bürger daran teil, die zum<br />

Vorhaben der Errichtung einer weiteren Solaranlage keine Bedenken, Anregungen oder<br />

Hinweise hatten. Im Fordergrund stand für die Bürger die Nachfrage zur Ursache der<br />

großflächigen Holzeinschlägen um den Flugplatz und dem zukünftig zu erwartenden<br />

Flugbetrieb.<br />

Am 30.03.2011 wurden die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange durch die Gemeindevertretung abgewogen. Insbesondere wurden Bedenken zu<br />

natur- und artenschutzfachlichen Belangen vorgebracht, die bereits teilweise auf der<br />

Ämterkonferenz angesprochen wurden.<br />

Der überwiegende Teil der vorgebrachten Bedenken wurde berücksichtigt und fanden<br />

Niederschlag im überarbeiteten und ergänzten Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag<br />

sowie in den Festsetzungen des vBP.<br />

In der Planzeichnung wurden Flächen für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur<br />

und Landschaft aufgenommen, die einen Großteil der wertvollen Trockenrasen- und<br />

Heidkrautbestände ausmachen.<br />

Im Wesentlichen nicht gefolgt werden konnte den Ausführungen der Forstbehörde die eine<br />

Umwandlung von Waldflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ablehnt.<br />

Begründet wird dies damit, dass aus Sicht der Forstbehörde für große Teile der<br />

umzuwandelnden Waldfläche keine wirkenden Konversionstatbestände vorliegen. Diese<br />

Auffassung der Forstbehörde wurde zunächst von der Gemeindevertretung zur Kenntnis<br />

genommen. Eine Klärung des Sachverhaltes mit der Forstbehörde ist zwingend erforderlich<br />

für die Umsetzung und Erreichung des Planungsziels. Aus Sicht der Gemeinde liegt der<br />

Konversionstatbestand schon allein deshalb vor, weil das Gebiet immer noch auf großen<br />

Flächen mit Altlasten und vor allen Dingen mit Kampfmitteln belastet ist, was zum einen<br />

durch die Stellungnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der<br />

Bodenschutzbehörde des Landkreises Barnim vor allen Dingen aber durch die bereits<br />

geborgene Munition belegt werden kann.<br />

Nicht berücksichtigt wurde im Wesentlichsten die Forderung seitens des Landesamtes für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der anerkannten Naturschutzverbände<br />

nach erneuten Kartierungen und Bestandserhebungen der Tierarten auf der Fläche.<br />

Das Planungsziel einer Bebauung in diesem Jahr könnte nicht durchgeführt werden. Das<br />

Vorhaben wäre somit entsprechend den wirtschaftlich zu bewertenden Faktoren nicht<br />

realisierbar. Das Plangebiet wurde in vergangenen Zeiträumen bereits mehrfach kartiert. Von<br />

weiteren Kartierungen und Bestandserfassungen wird abgesehen, da keine neuen<br />

Erkenntnisse zum Zustand der Fläche zu erwarten sind.<br />

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20


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

9. RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Für die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden nachstehende<br />

Rechtsgrundlagen zu Grunde gelegt:<br />

RECHTSGRUNDLAGEN<br />

-Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004<br />

S.2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009<br />

S.2585)<br />

-Baunutzungsverordnung (Bau NVO) in der Fassung vom 23.01.1990,<br />

zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionenund der<br />

Ausweitung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.04.1993 BGBl.I S. 466)<br />

-Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl 1991 I S.58)<br />

-Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16.07.2003 (GVBl. I/03, [Nr. 12], S. 210),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. I/09, [Nr. 12] , S.262,<br />

268)<br />

-Landeswaldgesetz vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367)<br />

-Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) i.V.m.<br />

Brandenburgischem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BbgNatSchG) i.d.F.<br />

der Bekanntmachung vom 26.05.2004 (GVBl. I S. 350) zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 29.7.2009 I 2542<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Entwurf Stand -8. April 2011 -<br />

ANLAGEN<br />

- Umweltbericht<br />

- Gutachten zurBeurteilung der möglichen Blendwirkung eines Solarparks und dessen thermischer<br />

Effekte<br />

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PROJEKTBÜRO DÖRNER & PARTNER GmbH<br />

22


Projekt: 1254<br />

Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen<br />

Blendwirkung<br />

eines Solarparks und<br />

dessen thermischen Effekte<br />

am<br />

Verkehrslandeplatz<br />

Eberswalde-Finow<br />

Dieser Bericht umfasst 34 Textblätter<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

� Umweltgutachten<br />

� Genehmigungen<br />

� Betrieblicher<br />

Umweltschutz<br />

Ingenieurbüro für<br />

Technischen Umweltschutz<br />

Dr.-Ing. Frank Dröscher<br />

Lustnauer Straße 11<br />

72074 Tübingen<br />

Ruf 07071 / 889 - 28 -0<br />

Fax 07071 / 889 - 28 -7<br />

Buero@Dr-Droescher.de<br />

März 2011


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

1 Aufgabenstellung 3<br />

2 Vorhaben und Lage des Standortes 4<br />

3 Beschreibung der Photovoltaikanlagen 9<br />

4 Blendwirkung 13<br />

4.1 Allgemeines zu Licht und Blendung 13<br />

4.2 Methodik und Modellbeschreibung 15<br />

4.3 Beurteilungskriterien 17<br />

4.4 Blendwirkung für Flugsicherungspersonal im Kontrollturm 18<br />

4.5 Blendwirkung für Flugzeugführer 21<br />

4.5.1 Start nach Westen (Start 10) und nach Osten (Start 28) 21<br />

4.5.2 Anflug/Landung aus Osten (Landung 28) 21<br />

4.5.3 Anflug/Landung aus Westen (Landung 10) 24<br />

4.5.4 Queranflug aus der Platzrunde (Landung 28) 26<br />

5 Thermische Effekte 28<br />

6 Zusammenfassende Bewertung 33<br />

6.1 Blendwirkung 33<br />

6.2 Thermische Auswirkungen 33<br />

7 Quellenverzeichnis 34<br />

Blatt 2


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

1 Aufgabenstellung<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

In Ergänzung des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 „Photovoltaik<br />

am Flugplatz“ wird die planungsrechtliche Zulassung weiterer Photovoltaikanlagen im Bereich<br />

des Verkehrslandeplatzes Eberswalde-Finow angestrebt.<br />

Zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Luftfahrt sollen die Lichtreflexionen<br />

an den Solarmodulen insbesondere in Bezug auf eine mögliche Blendwirkung gutachtlich untersucht<br />

und bewertet werden.<br />

Weiterhin sollen die Auswirkungen der veränderten Bodennutzung in Bezug auf thermische<br />

Effekte, dabei insbesondere in Bezug auf fliegerisch relevante Auf- oder Fallwinde, untersucht<br />

und bewertet werden.<br />

Die vorliegende Untersuchung zur möglichen Blendwirkung des Solarparks und dessen thermischer<br />

Effekte im Auftrag der Tower Finow GmbH umfasst im Einzelnen:<br />

Technische Beschreibung der geplanten Photovoltaik-Anlage in Bezug auf die Lichtreflektion<br />

und Thermische Effekte<br />

Analyse der Lageverhältnisse und der Flugbahnen<br />

Erstellen eines geometrischen Modells zur Ermittlung der Zeitabschnitte, in denen mit einer<br />

Lichtreflexion in das Sichtfeld der Kanzel des Kontrollturms sowie in das Sichtfeld von<br />

Fluggeräteführern bei Start oder Landung zu rechnen ist<br />

Qualitative Beschreibung des von einer Lichtreflektion betroffenen Luftraums und Bewertung<br />

der Blendwirkung anhand ausgewählter Beobachtungspunkte und der Bewegungsrichtung<br />

(Sichtfeld) mit Bewertung der möglichen Blendwirkung<br />

Blatt 3


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

2 Vorhaben und Lage des Standortes<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Der Flugplatz Finow befindet sich 40 km nordöstlich von Berlin an der Autobahn A11 Berlin-<br />

Szczecin. Im Osten befindet sich die Biesenthaler Straße (L 293), im Süden ausgedehnte<br />

Waldflächen und im Westen Wald- und offene Freiflächen.<br />

Auf Flächen südlich des Geländes des Flugplatzes Finow besteht bereits seit 2009 ein Solarpark<br />

mit einer Fläche von ca. 75 ha.<br />

Nunmehr ist beabsichtigt, die Flächen für Solartechnik auf dem bestehenden Flugplatzgelände<br />

zu erweitern. Da der Flugplatz Finow auch künftig für den Luftverkehr zugänglich bleiben soll,<br />

wird die derzeitige Flächennutzung auf dem Flughafen umstrukturiert. Dabei soll die Start- und<br />

Landebahn mit einer Länge von bisher 2520 m auf 1480 m verkürzt werden sowie umfänglich<br />

bisher für den Flugbetrieb genutzte Flächen und sonstige Flächen (überwiegend Wiesenflächen)<br />

für Photovoltaikanlagen genutzt werden.<br />

Die planungsrechtlichen Grundlagen sollen durch einen Vorhabensbezogenen Bebauungsplan<br />

(Nr. 137) der Gemeinde Schorfheide „Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“ Vorhabens- und<br />

Erschließungsplan geschaffen werden.<br />

Der Bebauungsplan sieht als Festsetzung für verschiedene Flächen des bisherigen Umgriffs<br />

des Flughafengeländes „sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen<br />

(nach § 11 BauNVO)“ sowie „sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Museumsveranstaltungen<br />

(nach § 11 BauNVO)“ vor.<br />

Der Umfang der Flächen mit Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen beträgt ca. 163 ha. Die<br />

für den Flugbetrieb verbleibende Fläche beträgt ca. 63,0 ha.<br />

Innerhalb der Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen sind bauliche<br />

Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie und deren Nebenanlagen wie Wechselrichter,<br />

Trafo sowie ähnliche technische Ausrüstungen und Zuwegungen zulässig. Einfriedungen<br />

zur Eingrenzung des Baugrundstücks sowie die Verlegung von Erdkabeln sind im gesamten<br />

Plangebiet zulässig.<br />

Auf der Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Museumsveranstaltung ist eine temporäre<br />

Zeltplatznutzung zulässig.<br />

Die Lage des Flugplatzes und der Flächen für Photovoltaik sind der nachfolgenden Abbildung<br />

1 zu entnehmen.<br />

Blatt 4


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Abbildung 1: Lageplan des Flugplatzes und Lage der Flächen für Photovoltaik<br />

In Hinblick auf den Flugbetrieb verfügt der Flugplatz künftig nach Umwidmung der Flächen<br />

über eine Start- und Landebahn mit einer Länge von 1480 m bei einer Breite von 50 m. Die<br />

Ausrichtung der Bahn ist 10/28.<br />

Für den Flugplatz sind derzeit 2 Platzrunden, eine Platzrunde für Motorsegler und eine Platzrunde<br />

für größere Fluggeräte, ausgewiesen. Aufgrund der Verkürzung der Start und Landebahn<br />

ist anzunehmen, dass die äußere Platzrunde im Westen entsprechend gekürzt wird, so<br />

dass für den Endanflug aus Westen 1500 m zur Verfügung stehen.<br />

Die Anflugrouten nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules) sind nachfolgender Übersichtsskizze<br />

zu entnehmen. In der Skizze ist auch orientierend die gegenüber der im Luftfahrthandbuch<br />

(AIP) veröffentlichten Platzrunde im Westen verkürzte Platzrunde dargestellt.<br />

Blatt 5


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

Abbildung 2: Sichtflug-Routen, verändert nach /5/<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Der Flugplatz ist im Bestand und auch künftig für Flugzeuge bis 14000 kg MTOW (maximum<br />

take off weight - Höchstabfluggewicht) sowie Helikopter, Motorsegler, Ballons, Ultraleicht-<br />

Flugzeuge und Luftschiffe (im Sichtflugbetrieb) zugelassen.<br />

Die Betriebszeiten sind:<br />

Sommer:<br />

Montag bis Freitag:<br />

0800 LT bis SS + 30 min (spätestens 2000 LT)<br />

Blatt 6


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage:<br />

0900 LT bis SS + 30 min (spätestens 2000 LT)<br />

Winter:<br />

täglich 0900 LT bis SS + 30 min (spätestens 1900 LT)<br />

andere Zeiten: 2 h PPR<br />

Der Tower des Flugplatzes befindet<br />

sich nördlich der Start- und<br />

Landebahn im Nordosten des<br />

Flugplatzgeländes. Die Beobachtungshöhe<br />

über Grund beträgt<br />

8 m.<br />

Der Tower ist in nachfolgendem<br />

Foto dargestellt.<br />

Abbildung 3: Foto des Towers<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Die Sonnenstandsdaten für den Vorhabensstandort sind dem nachfolgenden Diagramm in<br />

Abbildung 4 zu entnehmen.<br />

Blatt 7


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Abbildung 4: Sonnenstands-Diagramm für den Standort (stereografische Darstellung)<br />

Blatt 8


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

3 Beschreibung der Photovoltaikanlagen<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Solar-Module sind speziell entworfen, um möglichst viel einfallende solare Energie zu absorbieren,<br />

anstatt es als reflektiertes Licht mit dem Verlust von Energie abzugeben. Die Module<br />

sind von dunkler Farbe und verfügen nach dem Stand der Technik über Antireflex-<br />

Beschichtungen /5/.<br />

Laut einer aktuellen Studie des US-PV-Modulherstellers SunPower Corporation sind Blendung<br />

und Reflexion aus PV-Anlagen erheblich niedriger als Blendung und Reflexion durch normales<br />

Glas und andere reflektierende Flächen, die sich in der Regel in der Umgebung der PV-<br />

Anlage befinden.<br />

Im geplanten Solarpark sollen zur Energiegewinnung polykristalline Module zum Einsatz<br />

kommen. Die Module werden fest installiert.<br />

Die Frontalabdeckung der Module besteht aus hochlichtdurchlässigem gehärtetem Antireflex-<br />

Glas. Das Freiflächensystem wird mit einem Untergestell aus Stahl versehen und die Unterkonstruktion<br />

wird in das Erdreich gerammt. Die Modulfixierung erfolgt ausschließlich in Aluminium.<br />

Wechselrichter wandeln den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom.<br />

Mit Rücksicht auf die Verschattung beträgt der Abstand der einzelnen Modultische zueinander<br />

4,10 m (Abstand Moduloberkante zur nächsten Reihe Modulunterkante).<br />

Die auf den Ständern installierten polykristallinen Module sind mit einem Winkel von 30° ausgerichtet.<br />

Der Abstand der Modulunterkante zur Oberfläche Gelände beträgt in etwa 0,80 m.<br />

Der Abstand der Oberkante des Moduls zur Oberfläche Gelände beträgt ca. 1,82 m.<br />

Abbildung 5: Schnitt durch die Photovoltaikmodule (polykristallinen Module)<br />

Blatt 9


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Die Modultischreihen ruhen auf Standpfählen, die in einem Abstand von 2,00 m in den Erdboden<br />

gerammt sind. Jeweils mehrere Modulreihen sind zu Modulfeldern zusammengefasst.<br />

Zwischen den Modultischfeldern sind Abstände von 3 bis 6 m als Fahrtrasse für Wartungsfahrzeuge<br />

vorgesehen.<br />

Die Modultische werden in Ost-West Richtung aufgestellt, so dass die Solarmodule genau<br />

nach Süden ausgerichtet sind.<br />

Physikalische/optische Parameter<br />

Grundsätzlich bestehen Photovoltaikmodule aus miteinander verschalteten mono- oder poly-<br />

kristallinen Solarzellen (bzw. einer homogenen Dünnschicht).<br />

Die PV-Module sind in der Regel durch eine entspiegelte und bruchfeste Glasscheibe vor<br />

Umwelteinflüssen geschützt, die notwendige Verwindungsteifigkeit verleiht in der Regel ein<br />

hochwertiger Aluminium-Rahmen.<br />

Je nach Kristallart unterscheidet man drei Zelltypen: monokristalline, polykristalline und amorphe<br />

Zellen.<br />

Zur Herstellung von monokristallinen Siliziumzellen wird hochreines Halbleitermaterial benötigt.<br />

Aus einer Siliziumschmelze werden monokristalline Stäbe gezogen und anschließend in<br />

dünne Scheiben gesägt. Dieses Herstellungsverfahren garantiert relativ hohe Wirkungsgrade.<br />

Kostengünstiger ist die Herstellung von polykristallinen Zellen. Dabei wird flüssiges Silizium in<br />

Blöcke gegossen, die anschließend in Scheiben gesägt werden. Bei der Erstarrung des Materials<br />

bilden sich unterschiedlich große Kristallstrukturen aus, an deren Grenzen Defekte auftreten.<br />

Diese Kristalldefekte haben einen geringeren Wirkungsgrad der Solarzelle zur Folge.<br />

Wird auf Glas oder anderes Substratmaterial eine Siliziumschicht abgeschieden, spricht man<br />

von amorphen- oder Dünnschichtzellen. Die Schichtdicken betragen weniger als 1 µm, so<br />

dass die Produktionskosten allein wegen der geringeren Materialkosten niedriger sind. Die<br />

Wirkungsgrade amorpher Zellen liegen allerdings noch weit unter denen der anderen beiden<br />

Zelltypen. Anwendung finden sie vor allem im Kleinleistungsbereich (Uhren, Taschenrechner)<br />

oder als Fassadenelemente.<br />

In der Anlage am Flugplatz Finow kommen ausschließlich polykristalline Module zum Einsatz.<br />

Solar-Module besitzen eine hohe Absorption. Die nachfolgende Abbildung 6 zeigt den Anteil<br />

reflektierter Strahlungsenergie einiger gebräuchlicher Fassadenbaustoffe und Wasser.<br />

Die Reflexion von Solarmodulen hängt sehr stark vom Einfallswinkel der solaren Einstrahlung<br />

ab. In nachfolgender Abbildung 6 ist die Reflexion von Solarmodulen in Abhängigkeit vom Einfallswinkel<br />

solarer Einstrahlung dargestellt.<br />

Anzumerken ist, dass der Anteil reflektierter Energie von Solarglas weit<br />

unter dem des herkömmlichen Fensterglases ist und vergleichbar mit der Reflexion von glatten<br />

Wasseroberflächen.<br />

Blatt 10


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Abbildung 6: Reflexion von Solarmodulen in Abhängigkeit vom Einfallswinkel<br />

solarer Einstrahlung /5/<br />

Solarmodule weisen bei flachen Einfallswinkeln sehr geringe Reflexionsanteile des einfallenden<br />

Lichtes auf.<br />

Der Anteil der Reflexion aller in Abbildung 6 dargestellten Oberflächen nimmt zwischen 20 und<br />

30 Grad Abweichung vom senkrechten Einfall deutlich zu. Dieser Anstieg ist für Solarglas jedoch<br />

deutlich geringer als für die weiteren in Abbildung 6 dargestellten Oberflächen.<br />

Die US-Dünnschicht-PV-Modulhersteller First Solar Hit zieht in Hinblick auf die Reflexionen<br />

von Solarglas und die damit verbundene potentielle Gefahr für den Flugverkehr den Schluss,<br />

dass "PV-Module in der Nähe von Flughäfen derzeit keine größere Gefährdung durch reflektiertes<br />

Sonnenlicht darstellen als mit Kraftfahrzeugen belegte Parkplätze“ /5/.<br />

Spiegelungen auf glatten Flächen können sich im Allgemeinen ergeben, wenn der Brechungsindex<br />

von dem der Luft abweicht. Die Intensität der Reflexion hängt ab vom Winkel zwischen<br />

Sonne und dem Solarmodul sowie dem Brechungsindex der Platte.<br />

Der Brechungsindex von Luft ist 1, von unbehandelten Kalk-Natron-Glas ~ 1,5. Bei senkrechtem<br />

Lichteinfall spiegeln handelsübliche Solarmodule etwa 4 % des einfallenden Lichts nach<br />

der sog. Fresnel-Gleichung. Im Unterschied dazu reflektieren Autoscheiben mehrfach zwischen<br />

beiden Glasoberflächen. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung des reflektierten Anteils<br />

auf ca. 8 % (bei senkrechtem Lichteinfall) /5/.<br />

Blatt 11


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nasse PV-Oberflächen deutlich veränderte Reflexionseigenschaften<br />

aufweisen. Allerdings führt die Neigung der Oberfläche der Module zu einem<br />

raschen Ablaufen des Wassers, so dass nach einem Regenereignis keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

zu erwarten ist.<br />

Die Entwicklung bei Solarmodulen zielte in der Vergangenheit unter anderem auf eine weitestgehende<br />

Minimierung der Strahlungsverluste durch Reflexionen ab. Hierzu sind Solarmodule<br />

nach dem Stand der Technik mit Antireflexausrüstungen durch Oberflächenstrukturierungen<br />

(mikrotexturierte Oberflächen) und weitere Entspiegelungstechniken<br />

ausgestattet.<br />

Die Reflexionen werden dabei weitestgehend minimiert. Diese Konstruktion führt zu einer erheblichen<br />

Aufweitung des reflektierten Strahls. Fokussierte, gebündelte Blendstrahlen können<br />

hierdurch nicht entstehen, es kommt allenfalls zu einem flächenhaften Lichteindruck, ähnlich<br />

Gewässerflächen.<br />

Bei Verschmutzungen der Anlagen entstehen vermehrt diffuse Rückstreuungen, die zu einer<br />

Reduzierung des Wirkungsgrades führen.<br />

Blatt 12


Tower Finow GmbH<br />

Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

4 Blendwirkung<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

Die Beurteilung der Blendwirkung basiert auf einer technischen Beschreibung der geplanten<br />

Photovoltaik-Anlage in Bezug auf die Lichtreflektion (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus werden<br />

die Lageverhältnisse und die Flugbahnen-Geometrien einer Analyse unterzogen. Die Ermittlung<br />

der Reflexionen erfolgt mit einem geometrischen Modell zur Ermittlung der Zeitabschnitte,<br />

in denen mit einer Lichtreflexion in die Kanzel des Kontrollturms zu rechnen ist.<br />

Über eine Abschätzung der Strahlungsintensität des reflektierten Sonnenlichtes werden die<br />

betreffenden Zeiträume, in denen Reflexionen zu erwarten sind, in Hinblick auf eine Gefährdung<br />

des Flugbetriebes bewertet.<br />

4.1 Allgemeines zu Licht und Blendung<br />

Licht stellt den Ausschnitt des elektromagnetischen Spektrums dar, in dem wir sehen.<br />

Nach /1/ setzt Blendung voraus, dass Photonen die Sehzellen in der Netzhaut erreichen. Dies<br />

ist nur möglich, wenn die Augenmedien für die entsprechende Strahlung durchlässig sind und<br />

außerdem eine Umwandlung empfangener optischer Strahlungsenergie in elektrische Impulse<br />

auf biochemischem Wege erfolgt. Das menschliche Auge ist im Wellenlängenbereich von etwa<br />

380 nm bis 1 400 nm mehr oder weniger transparent. Dabei „sehen“ wir aber nur solche Photonen,<br />

die aus dem Bereich von etwa 380 nm bis 780 nm stammen. Dieser Bereich wird oft<br />

auch als Licht oder sichtbare Strahlung bezeichnet.<br />

Optische Strahlung mit Wellenlängen unterhalb von 300 nm wird durch die Hornhaut zurückgehalten,<br />

während die Augenlinse Strahlung im Bereich von 300 nm bis 400 nm weitgehend<br />

blockiert.<br />

Das menschliche Auge verfügt über die Fähigkeit der Adaptation, d. h. sich an die momentane<br />

Umgebung im Hinblick auf die Beleuchtungsverhältnisse anzupassen. Die Adaptationsfähigkeit<br />

äußert sich dabei sowohl in der Anpassung an steigende als auch an sinkende Lichtintensität.<br />

Wenn von Blendung gesprochen wird, dann handelt es sich meist um eine Situation, bei der<br />

die Augen plötzlich einer deutlich größeren Lichtmenge ausgesetzt werden, sodass sie dies in<br />

der momentanen Adaptation nicht mehr ausreichend ausgleichen können.<br />

Die Sehaufgaben werden insbesondere dadurch erfüllt, dass die Sehobjekte Unterschiede in<br />

der Leuchtdichte, in den Kontrasten und Farben aufweisen. Dabei spielt die jeweilige momentane<br />

Anpassung der Augen eine wichtige Rolle und ergibt sich vorwiegend aus der Umgebungsleuchtdichte<br />

ergibt.<br />

Blendung stellt einen Sehzustand dar, der entweder aufgrund zu großer absoluter Leuchtdichte,<br />

zu großer Leuchtdichteunterschiede oder aufgrund einer ungünstigen Leuchtdichteverteilung<br />

im Gesichtsfeld als unangenehm empfunden wird oder zu einer Herabsetzung der Sehleistung<br />

führt.<br />

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Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

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Zusätzlich sind die scheinbare Größe der Blendlichtquelle bzw. deren Raumwinkel von Bedeutung<br />

sowie der Projektionsort der jeweiligen Blendlichtquelle auf der Netzhaut, also der Winkel<br />

zwischen Blendlichtquelle und Blickrichtung. Die Augen wenden sich häufig unwillkürlich direkt<br />

zur Blendlichtquelle hin, wenn eine solche seitlich auf die Netzhaut abgebildet wurde, wo sich<br />

die besonders blendungsempfindlichen Stäbchen befinden.<br />

Begrifflich wird Blendung auf verschiedene Weise beschrieben, dabei werden die Begriffspaare<br />

Simultan- und Sukzessivblendung, Direkt- und Indirektblendung, Infeld- und Umfeldblendung<br />

sowie Adaptations- und Absolutblendung unterschieden.<br />

Adaptationsblendung wird nach /1/ als vorübergehende Blendung durch Leuchtdichten, an<br />

die Adaptation möglich ist, definiert. Somit kann jede über ein gewisses Maß hinausgehende<br />

Störung des örtlichen oder zeitlichen Adaptationszustandes der Augen als Adaptationsblendung<br />

bezeichnet werden. Die Adaptationsblendung ist eher ein Adaptationsproblem der Augen<br />

als ein Blendereignis. Beispiele für diese Art der Blendung sind das Heraustreten aus einem<br />

relativ dunklen Raum in das Sonnenlicht im Freien oder das Herausfahren aus einem wenig<br />

beleuchteten Tunnel in das Tageslicht.<br />

Zur Relativblendung kommt es nach /1/, wenn auf der Netzhaut durch zu große Leuchtdichteunterschiede<br />

im Gesichtsfeld eine lokale Störung des Adaptationszustandes auftritt, die im<br />

betroffenen Gebiet zu Veränderungen sowohl der Unterschiedsempfindlichkeit, der Sehschärfe<br />

als auch des Farbensehens führt. Durch Lokaladaptation, bei der nur ein Teil der Fotorezeptoren<br />

der Netzhaut beteiligt ist, kann die Relativblendung erst nach einer relativ langen Zeit<br />

ausgeglichen werden. Bei der Relativblendung kann es außer zu einer Ablenkung der Aufmerksamkeit<br />

von eigentlichen Sehaufgaben zu einer Verzögerung bzw. Behinderung des<br />

Sehvermögens kommen. Zum anderen werden die Seheigenschaften durch die adaptive Einstellung<br />

auf ein zu hohes und damit ungünstiges Leuchtdichteniveau nachteilig beeinflusst.<br />

Zur Absolutblendung kommt es, wenn im Gesichtsfeld so hohe Leuchtdichten auftreten,<br />

dass eine Adaptation des Auges nicht mehr möglich ist. Erfolgt die Blendung durch so hohe<br />

Leuchtdichten, dass keine Adaptation möglich ist, setzen Schutzreaktionen ein, wie das Zukneifen<br />

der Augenlider, Kopfbewegungen, und es kann eventuell Tränenfluss einsetzen.<br />

Die örtliche Ausdehnung der Absolutblendung kann von einzelnen Bereichen des Gesichtsfeldes,<br />

also einer lokalen Blendung, bis hin zur Blendung im gesamten Gesichtsfeld reichen.<br />

Zu einer Absolutblendung kann es z. B. beim Blick auf von der Sonne beschienene Schnee-<br />

und Wasserflächen und manchmal auch bei besonders heller Tagesbeleuchtung kommen.<br />

Beim Auftreten hoher bis sehr hoher Leuchtdichten kommt es im Allgemeinen zu Schutzreflexen,<br />

wie dem unwillkürlichen Schließen der Augenlider oder Kopfbewegungen.<br />

Für die Risikobeurteilung ist auch die Zeitdauer von besonderem Interesse, während der die<br />

Sehleistung nach einer Blendung eingeschränkt ist, auch wenn diese nur durch einen kurzzeitigen<br />

Lichtreiz aufgetreten ist, weil während dieser Zeit Objekte übersehen werden können,<br />

deren Helligkeit sich nicht ausreichend von der durch Blendung bzw. Adaptationsstörung veränderten<br />

Wahrnehmbarkeitsschwelle abhebt. Infolgedessen können Sehobjekte, deren Kontrast<br />

nicht ausreichend von der Schwelle entfernt liegt, kurzzeitig unsichtbar bleiben.<br />

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Im Zusammenhang mit Blendung sind noch weitere Begriffe üblich, und zwar direkte und indirekte<br />

Blendung sowie Infeld- und Umfeldblendung.<br />

Diese Begriffe sind mit der Blendquelle, deren Lage im Gesichtsfeld und dem zeitlichen Geschehen<br />

bei der Blendung verknüpft.<br />

Eine Direktblendung liegt dann vor, wenn eine Blendung unmittelbar (direkt) durch die leuchtende<br />

Fläche einer Lichtquelle selbst hervorgerufen wird, d. h. wenn die Blendlichtquelle direkt<br />

im Gesichtsfeld liegt, während die Indirektblendung ihre Ursache im Reflexionsbild der blendenden<br />

Lichtquelle an spiegelnden Oberflächen hat, also die Blendung mittelbar (indirekt) erfolgt.<br />

In diesem Fall können Objekte auch ohne eigentliche Blendung bereits durch Herabsetzung<br />

des Leuchtdichteunterschiedes bei der Überlagerung mit dem Reflexbild unsichtbar werden.<br />

Man spricht daher auch von Reflexblendung, da es sich um Spiegelung, d. h. einen Reflex<br />

hoher Leuchtdichten meist durch glänzende Oberflächen handelt.<br />

Liegt die blendende Lichtquelle in der eigenen Blickrichtung bzw. in deren Nähe (Infeld, d. h.<br />

im zentralen Bereich des Gesichtsfeldes), wird die Blendung Infeldblendung genannt, während<br />

bei deren Lage in der Peripherie (Umfeld) des Gesichtsfeldes diese als Umfeldblendung bezeichnet<br />

wird.<br />

4.2 Methodik und Modellbeschreibung<br />

Die Entwicklung bei Solarmodulen zielte in der Vergangenheit unter anderem auch auf eine<br />

weitestgehende Minimierung der Strahlungsverluste durch Reflexionen ab. Hierzu sind Solarmodule<br />

mit Antireflexausrüstungen durch Oberflächenstrukturierungen (mikrotexturierte Oberflächen)<br />

und weitere Entspiegelungstechniken ausgestattet. Die Reflexionen werden dabei<br />

weitestgehend minimiert.<br />

In konservativer Herangehensweise werden unter Vernachlässigung dieser Eigenschaften der<br />

Solarmodule die physikalisch für eine vollspiegelnde Fläche möglichen Reflexionen auf Basis<br />

eines Simulationsmodelles ermittelt.<br />

Hierdurch können Vorgaben abgeleitet werden, in welchen Modulfeldern besonderes Augenmerk<br />

auf die Entspiegelung nach dem Stand der Technik gelegt werden muss.<br />

Die Ermittlung der Zeitabschnitte, in denen Lichtreflexionen durch die Photovoltaikmodule entstehen<br />

können, erfolgte mit Hilfe eines geometrischen Modells.<br />

Dabei wurde dar Solarpark in mehrere Modulfelder (A, B1-B6, C1-C2 und D in Abb. 6) untergliedert,<br />

die jeweils getrennt und für mehrere Nachweisorte (Queranflug, Endanflug West und<br />

Ost und Tower, markiert als in Abbildung 7) in Hinblick auf Häufigkeit und Lage der<br />

Lichtreflexionen untersucht wurden.<br />

Die Modulfelder sind in nachfolgender Abbildung 7 dargestellt. Für die Spiegelneigung gegen<br />

den Horizont wurde von 30° ausgegangen, für die horizontale Ausrichtung gegen Nord von<br />

180° (Süd). Als Spiegelhöhe wurden 2 m über Grund angesetzt.<br />

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Die Modulfelder wurden zur geometrischen Vereinfachung als Rechtecke abgegrenzt. Daher<br />

stimmen die gebildeten Modulfelder teilweise nicht flächendeckend mit den tatsächlichen<br />

Grenzen des Solarparks überein.<br />

Die Koordinaten der Beobachtungspunkte sowie Beobachtungshöhe und Sichtfeldbegrenzungen<br />

sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.<br />

Tabelle 1: Beobachtungspunkte der Modelluntersuchungen<br />

Name Hochwert Rechtswert Höhe BlickfeldBlinkfeldgrenze links grenze<br />

m<br />

m m ü. G.<br />

rechts<br />

°gg Nord °gg Nord<br />

Tower 5853887 3413098 8 71 311<br />

Endanflug 10 1000 m vor<br />

Schwelle<br />

5854073 3410826 70 71 131<br />

Anflug 1 in Platzrunde ca.<br />

2000 m vor Schwelle<br />

5853922 3409777 120 311 71<br />

Endanflug 28, 500 m vor<br />

Schwelle<br />

5853514 3413711 25 251 311<br />

Die Prüfung erfolgt im 15 Minuten Takt für den Sonnenverlauf für die Stichtage<br />

21. Dezember,<br />

13. Januar,<br />

05. Februar,<br />

28. Februar,<br />

21. März,<br />

14. April,<br />

07. Mai,<br />

30. Mai und<br />

21. Juni.<br />

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A<br />

B1<br />

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A, B1-B6, C1-C2 und D: Modulfelder des Solarparks für die modelltechnische Untersuchung<br />

: Nachweisorte mit Blickrichtung und Öffnungswinkel<br />

Abbildung 7: Modulfelder des Solarparks zur Modellierung der<br />

Reflexionszeitverläufe<br />

4.3 Beurteilungskriterien<br />

B2<br />

B3<br />

B5<br />

Verbindliche Erhebungs- und Beurteilungskriterien für die Bewertung der Lichtreflexionen, insbesondere<br />

die Blendwirkung an Flughäfen bestehen derzeit nicht. So verweist die Planungshilfe<br />

der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA /9/ auf das Erfordernis von Einzelfalluntersuchungen<br />

für den Aufstellungsort und das geplante Photovoltaiksystem und gibt keine konkreten<br />

Beurteilungskriterien an.<br />

Als geeignete Untersuchungsmethode wird eine geometrische Analyse des Strahlengangs des<br />

reflektierten Sonnenlichts in Abhängigkeit des Sonnenstands am Tag und im Jahresgang benannt.<br />

Dabei soll insbesondere eine mögliche Blendwirkung in Bezug auf das Personal der<br />

Flugsicherung auf dem Kontrollturm untersucht werden.<br />

C1<br />

B6<br />

C2<br />

B4<br />

D<br />

F<br />

E<br />

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Die Blendwirkung in Bezug auf Piloten wird demgegenüber weniger kritisch eingeschätzt, da<br />

ein Lichtreflex einen Pilot bei seiner Flugbewegung in der Regel nur sehr kurz betreffen und<br />

demzufolge in seiner Orientierung nur sehr kurze Zeit beeinträchtigen kann.<br />

Die Blendwirkung von reflektiertem Licht ist im Vergleich zu natürlicher unreflektierter Sonneneinstrahlung<br />

und dem Sichtfeld von Betroffenen zu bewerten. Dementsprechend geht die Untersuchung<br />

einer möglichen Blendwirkung vor allem auf den Kontrollturm ein und behandelt<br />

die Flugbewegungsbahnen nur soweit erforderlich<br />

In /5/ wurden die Untersuchungsergebnisse zu Blendwirkungen auf die Flugsicherheit an einer<br />

großen US-amerikanischen PV-Anlage auf dem Gelände des US Militärflughafens in Nellis<br />

(Nevada), wo sich die Solarmodule südlich von in Betrieb befindlichen Start-/Landebahnen befindet,<br />

dargestellt. Die Studie beinhaltete experimentelle Untersuchungen zu Blendungen<br />

durch flache Solarmodule.<br />

Die Studie beinhaltet ein worst-case-Szenario für direkt in die Augen des Piloten reflektierte<br />

solare Strahlung und Blendungs-Berechnungen. In Vergleichsbetrachtungen wurden Blendungswirkungen<br />

der vorgesehenen Module mit den Wirkungen anderer im Umfeld von Flughäfen<br />

üblicher Oberflächen durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass unter worst-case-Bedingungen bei direktem solarem<br />

Reflexionseinfall in die Augen des Piloten ein leichtes Potenzial für eine sogenannte Flash-<br />

Blendung besteht. Diese Flash-Blendung ist vergleichbar mit dem Potenzial für Flash-<br />

Blendungen durch Wasser und geringer als das Potenzial für verwitterten, weißen Beton und<br />

Schnee.<br />

In solchen worst-case-Situationen ist zu erwarten, dass die Piloten typischerweise bereits vor<br />

dem Anflug Blendschutz und Sonnenbrille verwenden. Hierdurch würde die Strahlung um etwa<br />

80 % reduziert und erhebliche Auswirkungen sind dann gänzlich auszuschließen /5/.<br />

4.4 Blendwirkung für Flugsicherungspersonal im Kontrollturm<br />

Für die Prüfung der Blendwirkung für das Flugsicherungspersonal im Kontrollturm wurde von<br />

einer Tower–Sichtfeldhöhe von 8 m ausgegangen.<br />

Des Weiteren wurde für das Sichtfeld des Towerpersonals eine Blickrichtung senkrecht zur<br />

Bahn in 191° + 120° also 71° - 311° geprüft.<br />

Die Prüfung erfolgt im 15 Minuten Takt für den Sonnenverlauf für die Stichtage 21. Dezember,<br />

13. Januar, 05. Februar, 28. Februar, 21. März, 14. April, 07. Mai, 30. Mai und 21. Juni.<br />

Die sich aus diesen Vorgaben ergebenden aufsummierten Reflexionsbeziehungen für die<br />

Stichtage sind in der Abbildung 8 dargestellt.<br />

Wie die Ergebnisse zeigen sind Lichtreflexionen von vollspiegelnden Flächen insbesondere<br />

aus den nördlichen Modulfeldern nur kurz vor Sonnenuntergang zu erwarten.<br />

Die zeitliche Verteilung der Reflexionen geht aus der nachfolgenden Abbildung 8 hervor.<br />

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Abbildung 8: Zeitverlauf der Reflexionen für die Gesamtanlage vom<br />

Beobachtungspunkt Tower<br />

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Lediglich in den Winter- und Frühjahrsmonaten Februar bis Mai sind Lichtreflexe aus dem Solarpark<br />

am Tower im Zeitfenster vor 18 Uhr und dabei lediglich ab 17:30 Uhr möglich.<br />

Die Reflexionen resultieren dabei aus sehr tiefen abendlichen Sonnenständen.<br />

Darüber hinaus wurden bei der modelltechnischen Ermittlung der Reflexionen die Auswirkungen<br />

des Waldes westlich der Autobahn BAB A11 nicht berücksichtigt. Der bestehende Wald<br />

führt zu einer Horizontüberhöhung, die dazu führt, dass die spätabendlichen Reflexionen bei<br />

sehr niedrigem Sonnenstand in den Winter- und Frühjahrsmonaten insbesondere der westlichen<br />

Modulfeldern des Solarparks deutlich seltener auftreten, als sie auf Basis des völlig ebenen<br />

Modellgebiets prognostisch ausgewiesen wurden.<br />

Im Sommer sind Reflexionen einer vollspiegelnden Fläche erst nach 18:00 Uhr zu erwarten.<br />

Dabei sind die Einfallswinkel der solaren Strahlung sehr flach, die damit verbundenen Lichtintensitäten<br />

sehr gering.<br />

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Szenario: Viewpoint Tower Flughafen – Räumliche Verteilung der Reflexionsereignisse an den 9 Stichtagen (15 Minuten-Taktung)<br />

Anzahl der Reflexionsereignisse<br />

je Modul<br />

an den 9 Stichtagen<br />

(15 Minuten-Taktung)<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

1<br />

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Grundsätzlich ist bei den ausgewiesenen Reflexionen für das Towerpersonal sowohl für<br />

den gesamten Tag als auch für die Betriebszeiten zu beachten, dass die Reflexionen<br />

stets aus nahezu der gleichen Richtung kommen wie die solare Direkteinstrahlung. Daher<br />

blickt der Beobachter bereits in die tief stehende Sonne, die zusätzlichen peripheren<br />

Störwirkung durch die flachwinkligen Reflexionen sind allenfalls als sehr gering zu<br />

bewerten.<br />

Die Lichtintensität der tiefstehenden Sonne ist stark vermindert. Erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Sehleistung des Towerpersonals und damit auf die Flugsicherheit sind<br />

daher nicht zu erwarten.<br />

4.5 Blendwirkung für Flugzeugführer<br />

In Hinblick auf die Blendwirkungen für Flugzeugführer sind die unterschiedlichen tageszeitlichen<br />

Auswirkungen auf Start und Landung, jeweils nach bzw. aus Westen und Osten sowie<br />

den Queranflug aus der Platzrunde zu differenzieren.<br />

4.5.1 Start nach Westen (Start 10) und nach Osten (Start 28)<br />

Beim Start nach Westen ergeben sich aufgrund der Geometrien (Lagebeziehung Cockpit –<br />

Reflexionshöhen Photovoltaikmodule) keine erheblichen Reflexionen.<br />

Die Module sind gegenüber den Sichtfeldern der Beobachtungspunkten Start-Anrollpunkte 10<br />

und 28 um 30° geneigt und die Module sind zudem aufgeständert. Erhebliche Reflexionen an<br />

diesen bodennahen Beobachtungspunkten sind nicht zu erwarten.<br />

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Reflexionen in Richtung der Start-Anrollpunkte lediglich<br />

bei Starts gegen die tief stehende Sonne zu erwarten sind. Die Sehleistung ist bei diesen<br />

Starts bereits adaptiert.<br />

Die zusätzlichen Lichtreflexe von geringer Lichtintensität im peripheren rechten (nördlichen)<br />

Sehfeld führen daher nicht zu erheblichen Irritationen. Selbst in höheren Cockpitlagen an den<br />

Start-Anrollpunkten, deren Sichtfeld die Reflexionen umfasst, ist - ungeachtet der Frage, ob<br />

derartige Flugzeuge überhaupt am Flughafen eingesetzt werden - daher bei Start nicht von einer<br />

Beeinträchtigung durch die Reflexionen auszugehen. In der anschließenden Steigphase<br />

ist der Blick des Piloten nicht auf den Boden gerichtet.<br />

4.5.2 Anflug/Landung aus Osten (Landung 28)<br />

Bei Anflügen aus Osten (Landung 28) können sich Blendungsereignisse erst am späten<br />

Nachmittag kurz vor Sonnenuntergang ergeben. Die Mehrzahl der zu erwartenden Lichtreflexe<br />

wird in den Zeiten nach 18 Uhr bei tief stehender Sonne verzeichnet.<br />

Die zeitliche Verteilung der Reflexionen geht aus der nachfolgenden Abbildung 11 hervor.<br />

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Abbildung 10: Zeitverlauf der Reflexionen für die Gesamtanlage vom Beobachtungspunkt<br />

Endanflug Ost (Landung 28)<br />

Der Anflug aus Osten erfolgt in den betreffenden Zeiten bereits gegen die tief stehende blendende<br />

Sonne. Die Sehleistung ist bei diesen Anflügen bereits adaptiert. Die zusätzlichen Lichtreflexe<br />

von geringer Lichtintensität im peripheren rechten (nördlichen) Sehfeld führen daher<br />

nicht zu erheblichen Irritationen. Es ist daher nicht von einer Beeinträchtigung durch die Reflexionen<br />

auszugehen.<br />

Darüber hinaus wird beim Anflug aus Osten der Solarpark nicht überflogen. Die Reflexionen<br />

sind daher nur von entfernt liegenden Modulfeldern zu erwarten, die sich zum Teil selbst verschatten.<br />

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Szenario: Viewpoint Endanflug OST 500 m vor Schwelle – Anzahl der Reflexionsereignisse je Modul an den 9 Stichtagen (15 Minuten-<br />

Taktung)<br />

Anzahl der Reflexionsereignisse<br />

je Modul an den 9<br />

Stichtagen<br />

(15 Minute- Taktung)<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

1<br />

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4.5.3 Anflug/Landung aus Westen (Landung 10)<br />

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Beim Anflug aus Westen ergeben sich Reflexionen lediglich in den Morgenstunden ab<br />

05:15 Uhr bis 06:30 Uhr in den Frühsommer- und Sommermonaten bzw. ab 07:15 bis<br />

09:15 Uhr in den Wintermonaten.<br />

Die im Sichtfeld des Anflug-Beobachtungspunktes liegenden Module befinden sich dabei bei<br />

einem Großteil der Modulfelder des Solarparks in seitlicher bis rückwärtiger Ansicht. Reflexionen<br />

sind von diesen Modulen nicht zu erwarten.<br />

Die zeitliche Verteilung der Reflexionen geht aus der nachfolgenden Abbildung 12 hervor.<br />

Abbildung 12: Zeitverlauf der Reflexionen für die Gesamtanlage vom<br />

Beobachtungspunkt Endanflug West (Landung 10)<br />

Wahrnehmbare Reflexionen entstammen im Wesentlichen von nördlich der Anfluggrundlinie<br />

liegenden Modulen (Modulfelder B1 und B2 sowie C2).<br />

Der Anflug aus Westen erfolgt in den betreffenden Zeiten bereits gegen die tief stehende<br />

blendende Sonne. Die Sehleistung ist bei diesen Anflügen bereits adaptiert. Die zusätzlichen<br />

Lichtreflexe von geringer Lichtintensität im peripheren rechten (nördlichen) Sehfeld führen daher<br />

nicht zu erheblichen Irritationen. Es ist daher nicht von einer Beeinträchtigung durch die<br />

Reflexionen auszugehen.<br />

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Szenario: Viewpoint Endanflug West 1000 m vor Schwelle – Anzahl der Reflexionsereignisse je Modul an den 9 Stichtagen (15 Minuten-<br />

Taktung)<br />

Anzahl der Reflexionsereignisse<br />

je Modul an den 9<br />

Stichtagen<br />

(15 Minuten-Taktung)<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

1<br />

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Die Betriebszeiten des Flughafens sind:<br />

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Sommer: Montag bis Freitag: 0800 LT bis SS + 30 min (spätestens 2000 LT)<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage: 0900 LT bis SS + 30 min (spätestens 2000 LT)<br />

Winter: täglich 0900 LT bis SS + 30 min (spätestens 1900 LT)<br />

Der zeitliche Betriebsschwerpunkt liegt jedoch in den Betriebszeiten des Flughafens. Daher<br />

wurde ergänzend zu den Untersuchungen für den Gesamtzeitraum auch eine Bewertung der<br />

Auswirkungen auf die ausgewiesenen Betriebszeiten durchgeführt.<br />

Die Abbildung 14 verdeutlicht, dass innerhalb der Betriebszeiten des Flughafens keine Reflexionen<br />

zu erwarten sind.<br />

4.5.4 Queranflug aus der Platzrunde (Landung 28)<br />

Die Reflexionen während des Queranfluges sind aus allen betrachteten Szenarien die einzigen,<br />

in denen der Beobachter im Anflug nicht bereits in die tief stehende Sonne blickt. Daher<br />

ist in diesen Zeiten das Auge an Lichtreflexe nur schlecht adaptiert.<br />

Beim Queranflug aus der Platzrunde ergeben sich Reflexionen jedoch lediglich in den frühen<br />

Morgenstunden ab 05:30 Uhr bis 06:15 Uhr und am Rande des Sichtfeldes.<br />

Innerhalb der Betriebszeiten des Flughafens sind beim Queranflug nahezu keine Reflexionen<br />

zu erwarten.<br />

Die zeitliche Verteilung der Reflexionen geht aus der nachfolgenden Abbildung 14 hervor.<br />

Abbildung 14: Zeitverlauf der Reflexionen für die Gesamtanlage vom<br />

Beobachtungspunkt Queranflug West (Landung 10)<br />

Blatt 26


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Szenario: Viewpoint Queranflug Platzrunde 2000 m vor Schwelle – Anzahl der Reflexionsereignisse je Modul an den 9 Stichtagen (15 Minuten-<br />

Taktung)<br />

Anzahl der Reflexionsereignisse<br />

je Modul an den 9<br />

Stichtagen<br />

(15 Minuten Taktung)<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

1<br />

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5 Thermische Effekte<br />

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Vertikal bewegte Luft kühlt sich beim Aufsteigen ab und erwärmt sich beim Absinken durch<br />

Druckänderung adiabatisch. Aus diesem Grunde ist die Troposphäre durch eine nach oben<br />

abnehmende Temperatur gekennzeichnet: Besonders an Tagen mit starker vertikaler Durchmischung<br />

ist die vertikale Temperaturabnahme gleich derjenigen von vertikal bewegter Luft.<br />

Diese vertikale Temperaturabnahme heißt daher neutrale Temperaturabnahme oder neutrale<br />

Schichtung.<br />

Ist die Temperaturabnahme mit der Höhe geringer als neutral, ist die Schichtung stabil. Aufsteigende<br />

Luft kühlt stärker ab als die Umgebung, ihre Dichte ist dann größer als in der Umgebung<br />

und die Luft wird daher wieder absinken. Umgekehrtes gilt für absinkende Luft. I. A. ist<br />

die Luft in der Troposphäre leicht stabil geschichtet. Besonders an ruhigen Tagen bilden sich<br />

nachts auch Inversionen mit nach oben zunehmender Temperatur also sehr stabil geschichtet.<br />

Ist die Temperaturabnahme mit der Höhe stärker als neutral, heißt die Schichtung labil. Eine<br />

labile Temperaturschichtung ist Voraussetzung für die Ausbildung der Thermik ist der Luft. Ein<br />

infolge Überhitzung am Boden aufsteigendes Luftpaket ist in jeder Höhe wärmer und leichter<br />

(geringere Dichte) als die Umgebungsluft, so dass es ständig weiter zu steigen bestrebt ist.<br />

Diese Bewegung heißt Konvektion. Durch die Abkühlung des aufsteigenden Astes kann es zu<br />

Kondensation und Wolkenbildung kommen. Die Kondensation setzt latente Wärme frei, wodurch<br />

die Konvektion verstärkt wird. Die Wolken über dem Thermikschlauch oder Bart sind<br />

Cumuli ("Blumenkohlwolken").<br />

Die besten Bedingungen für die Entwicklung von thermischen Aufwinden sind an Strahlungstagen<br />

um die Mittagszeit und über Gebieten, deren Oberfläche sich sehr stark erwärmt (Sand,<br />

trockene Erde, Getreidefelder, Felsen, Häuser). Die als Ausgleich erforderlichen Abwinde treten<br />

in der Nachbarschaft (Wiesen, Wälder, Gewässer) auf. Grundsätzlich ist eine klare Atmosphäre<br />

von Vorteil. Diese ist nicht in der Lage, Energie aus der Sonnenstrahlung aufzunehmen.<br />

Dagegen kann verschmutzte Luft einen Teil der Einstrahlung reflektieren und sich durch<br />

Absorption direkt erwärmen. So erreicht weniger Strahlungsenergie den Boden, und mögliche<br />

Temperaturgegensätze werden vermindert.<br />

Der Erdboden absorbiert die Sonnenstrahlung teilweise und wandelt sie in Wärme um. Der<br />

Absorptionsanteil verschiedener Oberflächen unterscheidet sich stark und hängt wesentlich<br />

von der Albedo ab. Die Albedo ist ein Maß für das Rückstrahlvermögen von diffus reflektierenden,<br />

also nicht selbst leuchtenden Oberflächen. Sie wird bestimmt durch den Quotienten aus<br />

reflektierter zu einfallender Lichtmenge und liegt zwischen 0 und 1. Null bedeutet, dass kein<br />

Licht reflektiert wird. Eins bedeutet, dass alles Licht reflektiert wird. Die Albedo ermöglicht<br />

Aussagen, wie stark sich Luft über verschiedenen Oberflächen erwärmt.<br />

Je dunkler eine Oberfläche ist, desto größer ist der Anteil der aufgenommenen und in Wärme<br />

umwandelten Strahlung. Helle Körper dagegen reflektieren das meiste der Strahlung direkt<br />

wieder.<br />

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Beurteilung der möglichen Blendwirkung eines<br />

Solarparks und dessen thermischer Effekte<br />

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Bei labiler Schichtung löst sich überhitzte Luft in Form großer Warmluftblasen ("Thermikblasen")<br />

von bis zu 200 bis 500 m Durchmesser vom Boden ab und steigt auf, wobei sie sich<br />

ausdehnt und abkühlt.<br />

Außer von der Helligkeit, der Neigung und der Feuchtigkeit hängt es noch vom Vegetationstyp<br />

ab, wie stark sich die bodennahe Luft erwärmen kann. Über einer asphaltierten Straße z.B.<br />

erwärmt sich eine dünne Luftschicht sehr schnell und steigt unmittelbar danach auf. Bei einem<br />

Acker mit hohem Bewuchs dagegen erwärmt sich eine mächtigere Luftschicht zwischen den<br />

Pflanzen. Hier dauert es folglich länger, bis sich Thermikblasen lösen. Diese sind dann aber<br />

auch stärker.<br />

Warmluftblasen steigen nicht immer dort auf, wo sie entstehen. Der Aufstieg einer Luftblase<br />

erfordert einen Impuls. Diesen Anstoß bekommt die Luftblase zum Beispiel, wenn sie gegen<br />

ein Hindernis treibt, an welchem sie nach oben gedrückt wird.<br />

Auslösepunkte sind Waldränder, Kornfelder, fahrende Eisenbahnen, im Gebirge Hangkanten<br />

oder Bergkämme oder auch Temperaturgegensätze. Ist die Temperaturdifferenz zwischen<br />

zwei Feldern groß genug, wirkt die kältere Luft wie ein Hindernis, auf das die Warmluft bei geringer<br />

Windbewegung angehoben wird.<br />

Nachfolgend ist in Tabelle 2 die Albedo für unterschiedliche Oberflächenmaterialien, soweit relevant,<br />

unter unterschiedlichen solaren Einstrahlungsbedingungen zusammengestellt.<br />

Die Albedo von Photovoltaikmodulen liegt im Mittel unterhalb derer von Glasfenstern (siehe<br />

hierzu auch Kapitel 3) und damit im Bereich der Werte von Asphalt, Beton, unterschiedlichen<br />

Bedachungsmaterialien, aber auch Wald und Wasser. Damit ergeben sich auch in den Tagesstunden<br />

mit hohem solarem Einstrahlungswinkel keine anderen Verhältnisse in Hinblick auf<br />

die Albedo, als bei den angeführten Materialien.<br />

Lediglich in den Tagesrandstunden bei tief stehender Sonne ergibt sich eine gegenüber der<br />

Umgebungsbebauung deutlich höhere Albedo mit den entsprechenden Auswirkungen auf die<br />

Thermik. Diese ist jedoch zeitlich und räumlich eng begrenzt und fällt in Tageszeiten mit geringer<br />

Strahlungsenergie und damit nur geringer Thermik.<br />

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Tabelle 2: Kurz- und langwellige Albedo von verschiedenen Oberflächenarten /10/<br />

In Hinblick auf die damit verbundenen Oberflächentemperaturen, die als thermischer Antrieb<br />

dienen, ergeben sich für verschiedene Oberflächenarten die in nachfolgender Abbildung dargestellten<br />

Temperaturen.<br />

Die besten Bedingungen für die Entwicklung von thermischen Aufwinden sind an Strahlungstagen<br />

um die Mittagszeit und über Gebieten, deren Oberfläche sich sehr stark erwärmt (Sand,<br />

trockene Erde, Getreidefelder, Felsen, Häuser).<br />

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Abbildung 16 : Spezifische Tagesgänge der Oberflächentemperatur /12/<br />

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In nachfolgender Abbildung 17 ist die Erwärmung eines monokristallinen Photovoltaikmoduls<br />

an einem Sommertag dargestellt. Die Erwärmung polykristalliner Module ist mit diesem Temperaturgang<br />

vergleichbar.<br />

Abbildung 17 : Erwärmung eines Photovoltaikmoduls an einem Sommertag /11/<br />

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Wie die Darstellung zeigt, weisen Photovoltaikmodule einen vergleichsweise starken Temperaturgang<br />

auf. Die aus dieser Erwärmung hervorgehenden thermischen Effekte sind annähernd<br />

mit den Effekten von Asphalt oder Beton vergleichbar. Da die Photovoltaik-Module jedoch<br />

nur einen Teil des Bodens bedecken und zwischen den Reihen und Feldern größerer<br />

Abstand besteht ist die Temperaturübertragung nur zum Teil wirksam.<br />

Zwar ist die Erwärmung der Solarmodule aus Betreibersicht nicht erwünscht, da mit steigender<br />

Modultemperatur die abgegebene Leistung deutlich zurück geht. Effektive Kühlsysteme sind<br />

jedoch technisch sehr aufwändig und daher auch am geplanten Solarpark nicht vorgesehen.<br />

Eine Kühlung führt theoretisch in Hinblick auf die thermischen Eigenschaften zu einer Annäherung<br />

an die Parameter von Gras/Wiesenflächen.<br />

Aufgrund der physikalischen Rahmenparameter, insbesondere der Albedo sowie der resultierenden<br />

Tagesgänge der Oberflächentemperatur von Photovoltaikmodule unterscheiden sich<br />

die Module nicht erheblich von anderen, im Umfeld von Flughäfen vorkommenden Oberflächenstrukturen.<br />

Daher ist zu erwarten, dass sich auch die Auswirkungen der Oberflächen auf<br />

die Thermik nicht erheblich von den thermischen Auswirkungen anderer Oberflächenstrukturen,<br />

wie z.B. Asphalt, Gras oder Beton unterscheidet.<br />

Eine erhebliche Veränderung der bestehenden meteorologischen Bedingungen in Hinblick<br />

auf fliegerisch relevante Auf- und Fallwinde ist nicht zu erwarten.<br />

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6 Zusammenfassende Bewertung<br />

6.1 Blendwirkung<br />

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Die geometrischen Untersuchungen zeigen auf, dass in Hinblick auf die Flugsicherheit in allen<br />

betrachteten Modulfeldern mit Ausnahme des südlichsten Modulfeld B6 eine Entspiegelung<br />

der Module nach dem Stand der Technik erforderlich ist.<br />

Aufgrund der sehr geringe Reflexionsanteile des einfallenden Lichtes an Solarmodulen, die<br />

dem Stand der Technik der Entspiegelung entsprechen (Antireflexausrüstungen durch Oberflächenstrukturierungen<br />

(mikrotexturierte Oberflächen) und weitere Entspiegelungstechniken)<br />

ist bei derartigen Modulen nur mit geringen Reflexionen zu rechnen.<br />

Bei Einsatz von Antireflextionsglas, welches für einen effektiven Wirkungsgrad der Module<br />

Voraussetzung ist, wird eine den Flugbetrieb behindernde Blendwirkung ausgeschlossen.<br />

6.2 Thermische Auswirkungen<br />

Aufgrund der physikalischen Rahmenparameter, insbesondere der Albedo sowie der resultierenden<br />

Tagesgänge der Oberflächentemperatur von Photovoltaikmodulen unterscheiden sich<br />

die Module nicht erheblich von anderen, im Umfeld von Flughäfen vorkommenden Oberflächenstrukturen.<br />

Daher ist zu erwarten, dass sich auch die Auswirkungen der Oberflächen auf<br />

die Thermik nicht erheblich von den thermischen Auswirkungen anderer Oberflächenstrukturen,<br />

wie z.B. Asphalt, Gras der Beton unterscheidet.<br />

Eine erhebliche Veränderung der bestehenden meteorologischen Bedingungen in Hinblick<br />

auf fliegerisch relevante Auf- und Fallwinde ist nicht zu erwarten.<br />

Ingenieurbüro Dr. Dröscher<br />

Dr.-Ing. Frank Dröscher<br />

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7 Quellenverzeichnis<br />

<strong>DR</strong>.-<strong>ING</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>DR</strong>ÖSCHER<br />

TECHNISCH ER <strong>UMWELTSCHUTZ</strong><br />

/1/ Projektbüro Dörner und Partner GmbH: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 137:<br />

„Erweiterung Photovoltaik am Flugplatz“. Im Auftrag der SQuadrat Finow Tower Grundstücks<br />

GmbH, Brilon. Stand: Januar 2011.<br />

/2/ Federal Aviation Administration, Office of Airports: Technical Guidance for Evaluating<br />

Selected Solar Technologies on Airports. Washington, November 2010.<br />

/3/ SSK Strahlenschutzkommission: Blendung durch natürliche und neue künstliche Lichtquellen<br />

und ihre Gefahren – Empfehlungen der Strahlenschutzkommission. Bonn 2006.<br />

/4/ Baua – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, H.-D. Reidenbach, K. Dollinger,<br />

G. Ott, M. Janßen, M. Brose: Blendung durch optische Strahlungsquellen. Dortmund/Berlin/Dresden<br />

2008.<br />

/5/ Deutsche Flugsicherung (DFS): Aeronautical Information Publication - Luftfahrthandbuch<br />

AIP VFR.<br />

/6/ GL Gerrard Hassan: Caddington PV Solar Farm Review of the PV reflection studies in<br />

the public domain. December 2010.<br />

/7/ Power Engineers Inc.: SOLARGEN Energy: Panoche Valley Solar Farm Project - Glint<br />

and Glare Study. 2010.<br />

/8/ ARGE Monitoring PV-Anlagen: Leitfasen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei<br />

der Planung von PV-Freiflächenanlagen. Hannover 2007.<br />

/9/ Technical Guidance for Evaluating Selected Solar Technologies on Airports Federal Aviation<br />

Administration Office of Airports Office of Airport Planning and Programming Airport<br />

Planning and Environmental Division (APP-400) 800 Independence Avenue, SW<br />

Washington, DC 20591 November 2010.<br />

/10/ Matzarakis, Andreas: Die thermische Komponente des Stadtklimas, Habilitation. In: Berichte<br />

des Meteorologischen Institutes der Universität Freiburg Nr. 6. Freiburg, Juli 2006.<br />

/11/ TEC-Institut für technische Innovationen, Dipl.-Ing.(FH) Eberhard Zentgraf: Experimente<br />

mit verschiedenen Kühlungsvarianten an monokristallinen Standard-PV-Modulen.<br />

Waldaschaff, Juli 2009.<br />

/12/ FEZER F.: Lokalklimatische Interpretation von Thermalbildern. - Bildmessung und Luftbildwesen<br />

43, 152. 1975.<br />

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