Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung 1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
Planungsträger:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
Erzbergerplatz 1<br />
16244 <strong>Schorfheide</strong><br />
Entwurf<br />
16.12.2013<br />
Planung:<br />
STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG<br />
Dipl.-Ing. (FH) Diana Bandow<br />
Hauptstraße 16, 16259 Höhenland, OT Wölsickendorf<br />
Tel. 033454 304908 Fax: 033454 49886<br />
E-Mail: info@landschaftsplanung-bandow.de<br />
1<br />
Die Textpassagen, die auf Grund der Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise,<br />
Anregungen und Bedenken der Planbegründung hinzugefügt wurden, sind grau hinterlegt.
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
0 Präambel ............................................................................................................ 5<br />
1. EINFÜHRUNG .............................................................................................. 7<br />
1. 1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes ................................................................... 7<br />
1. 2 Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung ............................................................... 7<br />
2. AUSGANGSSITUATION ..................................................................................... 8<br />
2. 1 Räumliche Einbindung ........................................................................................................ 8<br />
2. 2 Bebauung und Nutzung ....................................................................................................... 8<br />
2. 3 Erschließung ........................................................................................................................ 9<br />
2. 4 Ver- und Entsorgung............................................................................................................ 9<br />
2. 4. 1. Bereitstellung von Löschwasser............................................................................................. 10<br />
2. 4. 2 Entsorgung von Abfällen .......................................................................................................... 10<br />
2. 5 Altlasten/ Kampfmittel ....................................................................................................... 10<br />
2. 6 Natur, Landschaft, Umwelt ................................................................................................ 11<br />
2. 6 Eigentumsverhältnisse ...................................................................................................... 11<br />
3. PLANUNGSBINDUNGEN.................................................................................. 11<br />
3. 1 Landes- und Regionalplanung .......................................................................................... 11<br />
3. 2 Flächennutzungsplanung .................................................................................................. 12<br />
3. 3 Landschaftsrahmenplan/Landschaftsplanung................................................................. 12<br />
3. 4 Fachplanungen................................................................................................................... 13<br />
4. PLANUNGSKONZEPT ...................................................................................... 13<br />
4.1 Ziele und Zwecke der Planung ........................................................................................... 13<br />
4. 2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ................................................................... 13<br />
5. PLANINHALT (ABWÄGUNG UND BEGRÜNDUNG)........................................... 14<br />
5. 1 Nutzung der Baugrundstücke ........................................................................................... 14<br />
5. 1. 1 Art und Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................ 14<br />
5. 2 Grünflächen/ Bäume .......................................................................................................... 17<br />
5. 3 Ausgleichsmaßnahmen ..................................................................................................... 17<br />
5. 4 Gestaltungsregelungen ..................................................................................................... 18<br />
6. UMWELTBERICHT ........................................................................................... 19<br />
6.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>es ......................................... 19<br />
6. 1. 1 Angaben zum Standort.............................................................................................................. 19<br />
6. 1. 2 Art und Umfang des Vorhabens............................................................................................... 19<br />
6. 1. 3 Bedarf an Grund und Boden..................................................................................................... 20<br />
6. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen............................................... 22<br />
6. 2. 1 Bestandsaufnahme und Bewertung ........................................................................................ 22<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
6. 2. 1. 1 Beschreibung der Fläche im jetzigen Zustand ..................................................22<br />
6. 2. 1. 2 Schutzgut Boden/Wasser ..................................................................................................... 22<br />
6. 2. 1. 3 Schutzgut Pflanzen und Tiere .............................................................................................. 22<br />
6. 2. 1. 4 Schutzgut Mensch..............................................................................................23<br />
6. 2. 1. 5 Schutzgut Luft und Klima...................................................................................23<br />
6. 2. 1. 6 Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild/ Erholung ............................................23<br />
6. 2. 1. 7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................24<br />
6. 2. 1. 8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes ......................24<br />
6. 2. 2 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
................................................................................................................................................................ 24<br />
6. 3 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes .............................................................. 25<br />
6. 3. 1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung.................................... 25<br />
6. 3. 2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung.................................................................. 25<br />
6. 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ................................................................ 25<br />
6. 4. 1 Allgemeine Zielvorstellungen................................................................................................... 25<br />
6. 4. 2 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................................. 25<br />
6. 4. 3 Schutzgut Boden ....................................................................................................................... 26<br />
6. 5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .............................................................................. 27<br />
6. 6 Zusätzliche Angaben ......................................................................................................... 27<br />
6. 6. 1 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung.......................................................... 27<br />
6. 6. 2 Allgemein verständliche Zusammenfassung ......................................................................... 27<br />
7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG.................................................................... 28<br />
7. 1 Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen ........................................................................ 28<br />
7. 2 Verkehr................................................................................................................................ 28<br />
7. 3 Natur, Landschaft, Umwelt ................................................................................................ 28<br />
7. 4 Kosten und Finanzierung des Vorhabens ........................................................................ 29<br />
8. VERFAHREN .................................................................................................... 29<br />
8.1. Berücksichtigung der bisher vorliegenden Anregungen, Hinweise Bedenken ............. 29<br />
9. Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 32<br />
Literatur- und Quellenverzeichnis....................................................................... 32<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb.1<br />
Abb.2<br />
Räumliche Lage des Vorhabens<br />
Planausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1 Planungsstatistik<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Abkürzungen<br />
BBP oder BP <strong>Bebauungsplan</strong><br />
FNP Flächennutzungsplan<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BauNVO Baunutzungsverordnung<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
BbgNatSchAG Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz<br />
WEHG Wochenendhausgrundstück<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
0 Präambel<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat am 30.09.2009 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong><br />
„Konratshöhe“ beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in Form einer Bürgerversammlung<br />
am 6. September 2011 statt. Einwendungen gegen die Planung wurden seitens der anwesenden<br />
Bürger nicht vorgebracht. Die Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden<br />
wurden mit dem Schreiben vom 12.04.2012 gebeten zum Vorentwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es in<br />
der Fassung vom 12.04.2012 ihre Stellungnahme abzugeben und sich zum Umfang und Detaillierungsgrad<br />
der Umweltprüfung zu äußern.<br />
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen führte zu den nachstehend aufgeführten wesentlichsten<br />
Änderungen des Vorentwurfes in der Fassung vom 12.04.2012 zum Entwurf in der<br />
Fassung vom 22.07.2013:<br />
1. Verkleinerung des Geltungsbereiches des Plangebietes im Wesentlichen auf die das Plangebiet<br />
umschließende Einfriedung. Aus dem Plangebiet entfallen die Flurstücke 119, 125<br />
und 126 sowie teilweise Flächen der Flurstücke 177, 145 und 147<br />
Die untere Forstbehörde stellte in ihrer Stellungnahme fest, dass es sich beim ausgewiesenen<br />
Plangebiet, mit Ausnahme der bereits errichteten baulichen Anlagen, um Waldflächen<br />
im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt. Auf Grund dieser vorliegenden Rechtslage<br />
müssen umgenutzte Waldflächen ersetzt werden. Da entsprechende Flächen in ausreichender<br />
Größenordnung nicht zur Verfügung stehen, wurde der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
verkleinert, um den Ersatzkoeffizient so gering wie möglich zu halten.<br />
2. Festlegung von Bezugspunkten (Höhenbezug) für Gebäude zur Festlegung der Höhe der<br />
Gebäude<br />
3. Ausweisung einer Baugrenze<br />
4. Verlagerung der Verkehrsfläche des Weges auf dem Flurstück 147 in östliche Richtung an<br />
die Grenze des Flurstücks 118<br />
Die Verschiebung der Verkehrsfläche erfolgt auf Grund der eingegangenen Stellungnahme<br />
der Grundstückseigentümerin des Flurstücks 147.<br />
5. Darstellung einer Nutzungsschablone mit den zeichnerischen Planfestsetzungen:<br />
E- nur Einzelhäuser zulässig<br />
SO Woch- Sondergebiet Wochenendhausgebiet<br />
FH<br />
maximale Firsthöhe 4,00 m<br />
GR G gesamte überbaubare Fläche (einschließlich Nebenanlagen, Stellplätze,<br />
Carport etc.) je Wochenendhausgrundstück 120 m²<br />
GR WH Größe der Grundfläche des Wochenendhauses 65 m²<br />
Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen:<br />
1.) Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
1.1.) Im Wochenendhausgebiet sind maximal 60 Wochenendhausgrundstücke mit je einem Wochenendhaus<br />
zulässig. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />
1.2.) Ausnahmsweise darf die Größe der Grundfläche um 10 m² für Nebenanlagen überschritten<br />
werden. (§ 19 Abs. 4 BauNVO)<br />
1.3.) Als Bezugspunkt für die maximale zulässige Firsthöhe (FH) wird der nächstgelegenen Höhenbezugspunkt<br />
(müNHN) festgesetzt. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB i.v.m. § 18 BauNVO)<br />
1.4.) Im Wochenendhausgebiet ist je Wochenendhausplatz ein Carport oder ein PKW-Stellplatz<br />
zulässig. Die Grundfläche des Carports oder des Stellplatzes darf 15 m² nicht überschreiten.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
1.5.) Nicht zulässig sind Nebenanlagen die der Kleintierhaltung dienen.<br />
2.) Einfriedungen<br />
2.1.) Einfriedungen zur Abgrenzung der Wochenendgrundstücke untereinander dürfen nicht höher<br />
als 1,20 m sein bezogen auf die natürlich gewachsene Geländeoberfläche (müNHN). Nach außen<br />
liegende Einfriedungen zur Abgrenzung des Wochenendhausgebietes dürfen nicht höher als 1,80<br />
m sein bezogen auf die natürlich gewachsene Geländeoberfläche (müNHN). Zulässig sind Einfriedungen<br />
aus Hecken und/oder lichtdurchlässigen Zaunanlagen ohne Sockelmauern. (§ 9 Abs. 4<br />
BauGB in Verbindung mit § 81 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BbgBO)<br />
3.) Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
3.2.) Der Baumbestand ist zu erhalten. Eine dauerhafte Beseitigung des Gehölzbestandes ist nur<br />
dann zulässig, wenn es dem Zweck der Errichtung zulässiger baulicher Anlagen dient oder zum<br />
Zweck der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen<br />
erforderlich ist. Die jeweils geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Beseitigung<br />
von Gehölzen sind zu beachten.<br />
Im Übrigen wurden die Hinweise der Medienträger und der Bodenschutzbehörde in der Planzeichnung<br />
unter Hinweise aufgenommen.<br />
Hinweise<br />
Im Plangebiet befinden sich Anlagen und Leitungen der E.ON edis AG. Bei konkreten Bauvorhaben<br />
ist der Versorgungsträger hinsichtlich der Auskunft zur exakten Lage der Leitungen im Erdreich<br />
zu beteiligen.<br />
Das Plangebiet befindet sich teilweise auf der ehemaligen Militärliegenschaft „02 FRAN 071<br />
Übungs- und Ausbildungsgelände“. Aufgrund der historischen Nutzung ist von Vorbelastungen<br />
auszugehen. Daher wird die Fläche im Altlastenkataster des Landkreises Barnim geführt (§ 29<br />
Abs. 3 BbgAbfBodG, § 2 BBodSchG).<br />
Die Planbegründung wurde entsprechend den getroffenen textlichen und zeichnerischen Festlegungen<br />
angepasst und entsprechend dem Verfahrensstand fortgeführt.<br />
Änderungen des Entwurfes vom 22.07.2013 nach Offenlegung des <strong>Bebauungsplan</strong>es gemäß<br />
§ 3 Absatz 2 BauGB der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB<br />
Auf ihrer Sitzung am 11.12.2013 hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die eingegangen Stellungnahmen<br />
zum Vorentwurf und zum Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es abgewogen.<br />
Es ergaben sich aus der Abwägung folgende Änderungen/ Korrekturen und Ergänzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
1.) Änderungen des Geltungsbereiches des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
- Teilweise Wiederaufnahme des Flurstückes 125 in den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
- Vollständige Aufnahme des Flurstücks 120 (betrifft nur einen geringfügigen Flächenanteil im südlichen<br />
Bereich, zeichnerische Korrektur)<br />
2.) Änderung der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 1.1<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
- Begrenzung der Anzahl der Wochenendhausgrundstücke (WEHG) auf insgesamt 59 statt 60 für<br />
das gesamte Plangebiet<br />
- flurstücksbezogene Aufteilung der zulässigen Anzahl der WEHG<br />
3.) Ergänzung der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 1.2<br />
Die Ergänzung ist schräg dargestellt<br />
1.2.) Ausnahmsweise darf die Größe der Grundfläche um 10 m² für Nebenanlagen, wenn aufgrund<br />
der Hanglage zusätzliche bauliche Anlagen, wie z. B. Stützmauern, Treppen etc. erforderlich sind,<br />
überschritten werden. (§ 19 Abs. 4 BauNVO)<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
1. 1 Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes<br />
Das Wochenendhausgebiet befindet sich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, welche die Ortsteile Altenhof,<br />
Böhmerheide, Eichhorst, Finowfurt, Groß Schönebeck, Klandorf, Lichterfelde, Schluft und<br />
Werbellin umfasst. Das Plangebiet gehört zum Ortsteil Finowfurt, der sich westlich der Stadt<br />
Eberswalde befindet und eine unmittelbare Anbindung an die Autobahn (A11) Anschlussstelle 12<br />
hat.<br />
Das Wochenendhausgebiet liegt nordöstlich von Finowfurt und ist über die Straße nach Lichterfelde<br />
zu erreichen. Südlich, in etwa 180 m Entfernung zum Plangebiet, befindet sich der Oder-Havel-<br />
Kanal. Im Norden schließen sich Ackerfluren an. Östlich und westlich befinden sich Waldflächen.<br />
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 114, 115, 116, 117, 118, 120, 121, 122, 123,<br />
124, 125 tlw., 181 tlw., 145 tlw., 147 tlw. sowie 177 tlw. Flur 7, der Gemarkung Finowfurt.<br />
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 47.572 m², rund 4,76 ha. Die durchschnittliche Nord-<br />
Süd-Ausdehnung beträgt 200 m und die weiteste Ost-West-Ausdehnung beträgt 248 m.<br />
Abb. 1<br />
Räumliche Lage des Vorhabens. Der lila Punkt markiert<br />
den Standort des Planvorhabens.<br />
1. 2 Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung<br />
Laut Baugesetzbuch § 1 Absatz 3 haben die <strong>Gemeinde</strong>n Bauleitpläne aufzustellen, sobald und<br />
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Das seit 1972 bestehenden Wochenendhausgebiet „Conradshöhe e.V.“ befindet sich im bislang<br />
unbeplanten Außenbereich. Erweiterungen von baulichen Anlagen und Neubauten entsprechend<br />
den aktuellen Anforderungen sind auf Grund dessen baurechtlich nicht genehmigungsfähig.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> beabsichtigt dieses Gebiet weiterhin für die Erholungsnutzung vorzuhalten,<br />
was in der Darstellung des seit Februar 2009 wirksamen Flächennutzungsplanes zum Ausdruck<br />
gebracht wurde.<br />
Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es für das Sondergebiet wird beabsichtigt bauplanungsrechtliche<br />
Grundlagen für das bestehende Wochenendhausgebiet zu schaffen und somit eine städtebauliche<br />
Ordnung im Sinne des Baugesetzbuches zu erreichen.<br />
2. AUSGANGSSITUATION<br />
2. 1 Räumliche Einbindung<br />
Die Gemarkung Finowfurt, zu der das Plangebiet zuzuordnen ist, stellt den südlichsten Teil des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Schorfheide</strong> dar.<br />
Entsprechend der naturräumlichen Einordnung gehört das Plangebiet zur Mecklenburgischen<br />
Seenplatte in den südlichen Randbereich der Haupteinheit <strong>Schorfheide</strong> mit Britzer Platte und<br />
grenzt an den nördlichen Bereich der Haupteinheit Eberswalder Tal an.<br />
2. 2 Bebauung und Nutzung<br />
Im Jahr 1971 haben die Eigentümer des ehemaligen Flurstückes 70 in der Flur 7 der Gemarkung<br />
Finowfurt, mit den Eigentümern der daneben liegenden Flurstücke beschlossen gemeinsam beim<br />
einstigen Rat des Kreises Eberswalde und der damaligen <strong>Gemeinde</strong> Finowfurt die Parzellierung<br />
ihrer Waldflächen und die Umwandlung in Erholungsflächen zu beantragen. Dazu wurde ein „<strong>Bebauungsplan</strong>“<br />
(Lageplan) aufgestellt, der als Grundlage für das weitere Vorgehen diente. Bis Ende<br />
der 50iger Jahre hatte ein Mitglied der Conradfamilie dort seinen festen Wohnsitz.<br />
Damals entstand der Name <strong>„Conradshöhe“</strong> und wurde so in die Grundbücher übernommen.<br />
Ab dem Jahr 1972 begann die Bebauung auch mit Doppelparzellen, die z.T. heute noch bestehen.<br />
Zu Anfang gab es keine Versorgung mit Strom und Wasser. Die Zuwegung war ein Waldweg der<br />
schon immer als Lichterfelder Landstraße bezeichnet wurde.<br />
Die Bebauung zog sich bis in die 80er Jahre hin, weil immer noch einzelne Flächen frei waren.<br />
Die Bungalowgemeinschaft hat sich gleich zu Anfang gegründet mit einem Vorstand, der sich um<br />
alle organisatorischen Dinge kümmerte.<br />
Nach 1990 wurde die „Interessengemeinschaft Conradshöhe“ gegründet und so ins Vereinsregister<br />
eingetragen. Es folgten Eigentümerwechsel mit Neuaufteilung der Flurstücke. (Quelle: Vereinsmitglied<br />
H. Hinz, 2010)<br />
Mit dem Stand des vorliegenden vermessenen Lageplanes vom 30.12.2009 befinden sich insgesamt<br />
innerhalb des Geltungsbereiches 59 Wochenendhausgrundstücke (WEHG), die sich wie folgt<br />
auf das Plangebiet verteilen:<br />
Flurstück 177 und 181: 21 WEHG<br />
Flurstück 145:<br />
13 WEHG<br />
Flurstück 147:<br />
14 WEHG, davon 2 unbebaut<br />
Flurstück 115:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 116:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 117:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 118:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 120:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 121:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 122:<br />
1 WEHG<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Flurstück 123:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 124:<br />
1 WEHG<br />
Flurstück 125:<br />
1 WEHG<br />
Die Bebauungsdichte ist auf den Flurstücken 177, 181, 145 und 147 relativ homogen, das heißt<br />
jedem Bungalow kann ein Wochenendhausgrundstück in einer Größenordnung zwischen 500 m²<br />
und 750 m² (tlw. darüber hinaus) zugeordnet werden. Ausnahme bildet die Parzellennummer 54<br />
und 55 die sehr eng zueinander stehen. Potentiale für neue Bungalows weisen diese Flurstücke<br />
bis auf die <strong>Nr</strong>. 147 nicht auf. Auf dem Flurstück 147 befinden sich 2 Flächen, die noch als bebaubar<br />
angesehen werden. Dies ist die Parzellennummer 17 (Neubau) und <strong>Nr</strong>. 18 a, dort befindet sich<br />
noch eine befestigte Fläche von 40 m².<br />
Die darin liegenden Parzellen sind überwiegend durch Hecken und Zaunanlagen voneinander abgegrenzt<br />
wobei eine wirklich eindeutige Trennung der einzelnen Parzellen nicht immer gegeben<br />
ist. Die Parzellengrößen, die im Osten als einzelne Flurstücke anzusprechen sind, liegen zwischen<br />
500 m² und 700 m² bis zu 1670 m² (z. B. Flst. 118).<br />
Die durchschnittliche Grundfläche der Bungalows beträgt in etwa 45 m² wobei die größte überbaute<br />
Bungalowfläche 67 m² und die kleinste 28 m² umfasst.<br />
Etwa die Hälfte der vorhandenen Bungalows haben massive Außenwände, die andere Hälfte wurde<br />
in etwa zu gleichen Teilen aus Holz und in Leichtbauweise errichtet.<br />
Etwas mehr als die Hälfte der Bungalow sind mit Pultdächern errichtet worden gefolgt von Satteldächern,<br />
vereinzelt Walmdächern und einem Gebäude mit einem Zeltdach.<br />
Die Dächer sind mit Dachpappe eingedeckt. Nur sehr wenige - etwa 6 Stück - sind mit Asbestplatten<br />
und ein Bungalow mit Blechtafeln versehen.<br />
Nahezu jede Parzelle verfügt über Nebenanlagen wie Schuppen oder kleinere Gerätehäuschen,<br />
die in den verschiedensten Größen und aus unterschiedlichen Baumaterialien bestehen.<br />
Laut Vermessungsplan sind innerhalb des Plangebietes 15 Carports, 2 davon als Doppel-Carport<br />
sowie 3 Garagen errichtet worden.<br />
Zuwegungen auf den einzelnen Parzellen sind überwiegend aus wasser- und luftdurchlässigen<br />
Materialien, teils als wassergebundene Decke als auch in geringem Anteil vollversiegelt hergestellt<br />
worden.<br />
2. 3 Erschließung<br />
Das Wochenendhausgebiet ist über die Lichterfelder Straße zu erreichen.<br />
Die innere Erschließung erfolgt derzeit über 4 unbefestigte private Wege mit einer durchschnittlichen<br />
Fahrspurbreite von 2,00 m bis 2,50 m die in Nord-Süd-Richtung verlaufen, die auf Grund des<br />
Geländesprungs im nördlichen Teil nicht bis ganz an die nördliche Plangebietsgrenze heranreichen.<br />
Im Plangebiet ausgewiesen sind 5 private Verkehrsflächen, die die innere Erschließung des Wochenendhausgebietes<br />
sichern. Die angegebene Breite der Verkehrsflächen beträgt 3,50 m.<br />
2. 4 Ver- und Entsorgung<br />
In den Jahren1976/77 erfolgte die Erschließung mit Trinkwasser und Elektrizität.<br />
Mit der Gründung der Interessengemeinschaft <strong>„Conradshöhe“</strong> wurde die Wasserversorgung verbessert<br />
– Es wurde für jeden Bungalow ein Direktanschluss verlegt. Jedoch wurde im Jahr 2008<br />
die Wasserversorgung durch den ZWA Eberswalde eingestellt. Es wurden Brunnenanlagen errichtet<br />
– 3 große Anlagen und etliche kleinere für die kleineren Grundstücke.<br />
(Quelle: Vereinsmitglied H. Hinz, 2010)<br />
Das anfallende Schmutzwasser der einzelnen Bungalows wird in abflusslosen Sammelgruben geleitet<br />
und bei Bedarf von zugelassenen Unternehmen abgeholt und fachgerecht entsorgt. Für eine<br />
problemlose Entsorgung der Gruben empfiehlt der zuständige Entsorger, dass beim Neubau einer<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
abflusslosen Grube ein Absaugstutzen an der Grenze der Parzelle zum Entsorgungsweg vorgesehen<br />
wird.<br />
Die Stromversorgung erfolgt von der E.on edis AG über eine Trafostation und einigen Unterverteilern<br />
im Gebiet.<br />
2. 4. 1. Bereitstellung von Löschwasser<br />
Entsprechend der Aussage eines Vereinsmitgliedes war seit der Gründungszeit kein Einsatz der<br />
Feuerwehr im Wochenendhausgebiet notwendig gewesen.<br />
Die Klärung zur Bereitstellung von Löschwasser wurde im Rahmen der Eröffnung des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens<br />
angeregt. Zwischenzeitlich konnten auf Grund der Stellungnahme des SG Bevölkerungsschutzes<br />
des Landkreises Barnim, Zitat:<br />
„Zur Gewährleistung einer für den Träger des Brandschutzes angemessenen Löschwasserversorgung<br />
kommt hier nur der Oder- Havel-Kanal in Frage. Die für Natur, Landschaft und Umwelt am<br />
geringsten belastbare Lösung ist eine direkte Verbindung durch das Waldgebiet, gegenüber der<br />
Einfahrt Weg 2 zum Oder- Havel- Kanal. Die Zufahrt zum Oder-Havel-Kanal muss in ihrer Befestigung<br />
und Tragfähigkeit der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ entsprechen.“<br />
die rechtlichen Voraussetzung für diese Möglichkeit vorbereitet werden. So liegt die entsprechende<br />
Zustimmung vom Wasser- und Schifffahrtsamt hinsichtlich der Nutzung des Oder-Havel-Kanals zur<br />
Katastrophenabwehr mit dem Schreiben vom 7. September 2012 vor. Im Weiteren liegt seitens<br />
des Landesbetriebes Forst eine Zutritts- und Bauerlaubnis mit Datum vom 21.05.2013 für den herzustellenden<br />
Rettungsweg zum Oder-Havel-Kanal vor.<br />
Die Kostenübernahme zur Herstellung des Rettungsweges entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen<br />
ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.<br />
2. 4. 2 Entsorgung von Abfällen<br />
Entsprechend § 9 der derzeit gültigen Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim<br />
muss jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, an die Abfallentsorgung angeschlossen<br />
werden (Anschlusszwang).<br />
Die Behälter für die Abfallentsorgung (Mülltonnen) werden von den Nutzern des Wochenendhausgebietes<br />
am Entsorgungstag an die Straße Conradshöhe befördert und von dort nach Entsorgung<br />
wieder abgeholt.<br />
Die Stellplätze für die Entsorgungsbehälter sind entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung<br />
im LK Barnim an den jeweiligen Zufahrtswegen des Wochenendhausgebietes herzustellen<br />
bzw. eignen sich die vorhandenen Auffahrten zum Wochenendhausgebiet zu diesem Zweck, da<br />
diese bereits einen befestigten standfesten Untergrund aufweisen.<br />
Ein zentraler Platz für alle im Wochenendhausgebiet anfallenden Mülltonne ist nicht praktikabel, da<br />
die zu überwindenden Entfernungen zu weit sind.<br />
2. 5 Altlasten/ Kampfmittel<br />
Das Bauvorhaben ist teilweise auf der ehemaligen Militärliegenschaft „02 FRAN 071 Übungs- und<br />
Ausbildungsgelände“ geplant. Aufgrund der historischen Nutzung ist von Vorbelastungen auszugehen.<br />
Daher wird die Fläche im Altlastenkataster des Landkreises Barnim geführt (§ 29 Abs. 3<br />
BbgAbfBodG, § 2 BBodSchG).<br />
Sollten sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe<br />
in Boden oder Grundwasser zeigen, so ist umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu<br />
informieren.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt die eingehende Prüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes<br />
keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Es ist daher nicht erforderlich,<br />
Maßnahmen der Kampfmittelräumung durchzuführen.<br />
Sollten bei Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, wird darauf verwiesen, dass es<br />
nach § 3 Absatz 1 <strong>Nr</strong>. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch<br />
Kampfmittel, verboten ist entdeckte Kampfmittel zu berühren und deren Lage zu verändern. Es<br />
besteht die Verpflichtung diese Fundstelle unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde<br />
oder der Polizei anzuzeigen. 2<br />
2. 6 Natur, Landschaft, Umwelt<br />
Ehemals hervorgegangen aus einer Waldfläche weist die Plangebietsfläche einen hohen Anteil an<br />
Bäumen vorrangig der Art Kiefer ( Pinus sylvestris) neben einigen Laubbäumen der Arten Birke<br />
(Betula pendula), Robinie (Robinie pseudoacacia) und Stiel-Eiche (Quercus robur) auf.<br />
Das Gelände im Plangebiet fällt von Norden in Richtung Süden zur Lichterfelder Straße hin ab.<br />
Der Höhenunterschied zwischen der südlichen und der nördlichen Plangebietsgrenze beträgt 17,5<br />
m, wobei im Letzen Viertel in Richtung Norden der erheblichste Geländesprung zu verzeichnen ist.<br />
Der Einblick in das Wochenendhausgebiet von der Straße Conradshöhe aus, ist durch Sichtschutzelemente,<br />
Bäume und Sträucher teilweise behindert.<br />
Die nächste Siedlung in östlicher Richtung ist Karlshöhe (gehört zu Lichterfelde) und in südwestlicher<br />
Richtung ist die nächstgelegene Siedlung die Ortschaft Finowfurt.<br />
Schutzgebiete<br />
Das Plangebiet befindet sich in keinem Schutzbereich oder Schutzgebiet.<br />
2. 6 Eigentumsverhältnisse<br />
Die östlichen Flurstücke befinden sich in Privatbesitz und werden überwiegend durch die Eigentümer<br />
selbst genutzt. Die Flurstücken 147, 145, 181 und 177 sind in Parzellen unterteilt und werden<br />
von den 4 unterschiedlichen Eigentümern an die Besitzer der Bungalowanlagen verpachtet.<br />
3. PLANUNGSBINDUNGEN<br />
3. 1 Landes- und Regionalplanung<br />
Entsprechend dem § 1 Absatz 4 des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />
anzupassen.<br />
Seit 31. März 2009 liegt der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vor. Zielvorgaben<br />
oder Grundsätze explizit für Wochenendhausgebiete können hieraus nicht abgeleitet werden.<br />
Anzumerken ist jedoch, dass eine Umnutzung von Wochenendhaugebieten zu dauerhaften<br />
Wohnstätten nicht Zielstellung den landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung entspricht.<br />
Die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg teilte in ihrem Schreiben zu den<br />
Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung vom 16.05.2012 mit, dass<br />
der LEP B-B in der Festlegungskarte 1 für das Plangebiet keine Festlegungen enthält und das die<br />
dargelegte Planungsabsicht den Zielen der Raumordnung nicht entgegen stehen.<br />
Der bestehende Freiraum soll in seiner Multifunktionalität erhalten werden. Bei Planungen und<br />
Maßnahmen die Freiraum in Anspruch nehmen, kommt den Belangen des Freiraumschutzes eine<br />
hohe Bedeutung zu (Grundsatz 5.1 LEP B-B).<br />
2 Stellungnahme Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 24.04.2012<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Dem Grundsatz 5.1 des LEP B-B wird insoweit entsprochen, dass das bereits vorhandene Erholungsgebiet<br />
bestehen bleiben soll und keine neuen unbebauten Flächen im Freiraum in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
3. 2 Flächennutzungsplanung<br />
Der seit Februar 2009 wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> stellt die Fläche<br />
des Plangebietes als Sondergebiet Wochenendhausnutzung dar.<br />
Abb.2 Planausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird die Sondergebietsfläche unter Punkt 4.1 und<br />
näher unter Punkt 4.1.6 den Vorhaben ohne negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt beschrieben.<br />
3. 3 Landschaftsrahmenplan/Landschaftsplanung<br />
Für den Landkreis Barnim liegt seit 1997 ein Landschaftsrahmenplan vor, der für das Plangebiet<br />
und den darum liegenden Landschaftsraum nachstehende Aussagen trifft:<br />
Karte 1 Flächennutzungs- und Vegetationsstrukturen (Bestand):<br />
- Mischwald/-forst<br />
- Nadelwald/-forst<br />
Karte 2 Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Bewertungsstufe B:<br />
Zusammenhängende großflächige Waldgebiete mitwichtiger Funktion für Arten mit großen Arealansprüchen<br />
sowie kleine Restwaldbestände und Feldgehölze mit bedeutender Funktion als Teillebensräume,<br />
Rückzugs- und Trittsteinbiotop<br />
(Darstellung differenziert nach: Laub-/Misch-/Nadelwald)<br />
Karte 3 Boden (Bestand):<br />
anhydromorphe Sand-Mosaike<br />
Äolische und deluviale Bildungen des Holozäns Flugsand bzw. Dünen<br />
Karte 4 Boden (Vorbelastungen/ Bewertungen)<br />
Potentielle Winderosionsgefährdung<br />
Karte 5 Wasser<br />
Grundwasser gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt<br />
Grundwasserfließrichtung weist nach Süden<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Untersuchungsgebiet liegt nicht im Trinkwasserschutzgebiet<br />
Karte 6 Klima/ Luft<br />
Entlastungsgebiet<br />
Wald/Großflächiger Gehölzbestand: Frischluftentstehung, lufthygienische Filterwirkung<br />
Hauptwindrichtung: West<br />
Nebenmaximum: Ost und Südwest<br />
Karte 7 Landschaftsbild und landschaftsbezogene ruhige Erholung<br />
Landschaftsbildsubtyp: Agrarlandschaft des Platten- und Hügellandes<br />
Karte 8 Entwicklungskonzept I<br />
Erfordernisse und Maßnahmen für den Naturschutz, Ressourcenschutz und die Erholungsvorsorge<br />
Boden<br />
Ziel: -Vermeidung/Verminderung von Winderosion und Sicherung der trockenen und<br />
nährstoffarmen Standorte insbesondere Flugsanddecken und Dünen<br />
Maßnahme: -Erhalt vorhandener Waldstandorte<br />
Arten- und Lebensgemeinschaften<br />
Ziel: Sicherung der Waldbestände<br />
Maßnahme: Erhöhung des Laubholzanteils<br />
Karte 9 Entwicklungskonzept II<br />
Beiträge anderer Nutzungen/ Fachplanungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege<br />
Ziel: -Sicherung der Waldbestände/ Umsetzung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft<br />
Maßnahme: -Erhöhung des Laubholzanteils in Mischwäldern<br />
-Im östlichen Bereich: Umwandlung monotoner Forsten in waldnahe<br />
Waldgesellschaften (unter Berücksichtigung der potentiellen natürlichen Vegetation)<br />
Karte 10 und 11 sind für die Übernahme in den Regionalplan relevant. In der vorliegenden Unterlage<br />
daher nicht aufgeführt.<br />
3. 4 Fachplanungen<br />
Weitere Fachplanungen oder Konzepte die das Plangebiet betreffen, liegen nicht vor.<br />
4. PLANUNGSKONZEPT<br />
4.1 Ziele und Zwecke der Planung<br />
Konzipiert sind im Wesentlichen die baurechtliche Sicherung des vorhandenen Gebäudebestandes<br />
und die Möglichkeit der weiteren Errichtung von Bungalowanlagen soweit die festgelegte zulässige<br />
überbaubare Fläche dies gestattet.<br />
Es sollen baurechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die es den Nutzern der vorhandenen<br />
Bungalowanlagen ermöglicht, Änderungen am vorhandenen Bestand und im Rahmen der zulässigen<br />
möglichen Überbauung Erweiterungen des baulichen Bestandes vornehmen zu können.<br />
4. 2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> wurde aus dem seit Februar 2009 wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Die Begründung für die Darstellung der als ID 7 bezeichneten Darstellung lautet: „Planerische<br />
Sicherung des Bestandes der im Wald gelegenen Wochenendhaussiedlung Konratshöhe<br />
nördlich des Oder-Havel-Kanals“ 3<br />
3 Knieper & Partner 2009 (Flächennutzungsplan <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>)<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
5. PLANINHALT (ABWÄGUNG UND BEGRÜNDUNG)<br />
5. 1 Nutzung der Baugrundstücke<br />
5. 1. 1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Aus dem Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> entwickelt, wird das Plangebiet als<br />
Sondergebiet gemäß § 10 der BauNVO mit Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet festgesetzt.<br />
„Wochenendhausgebiete dienen einem kürzeren Erholungsaufenthalt vornehmlich an den Wochenenden,<br />
nicht aber einem dauernden Wohnen, und zwar auch dann nicht, wenn die errichteten<br />
Wochenendhäuser nach Größe, Einrichtung und Ausstattung ein solches Dauerwohnen an sich<br />
zulassen würden.“ 4<br />
TF 1.1. Im Wochenendhausgebiet sind maximal 59 Wochenendhausgrundstücke mit je<br />
einem Wochenendhaus zulässig. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />
Die Wochenendhausgrundstücke verteilen sich wie folgt:<br />
Flurstück Anzahl der WEHG Flurstück Anzahl der WEHG<br />
120 1 121 1<br />
122 1 123 1<br />
124 1 125 1<br />
114 1 115 1<br />
116 1 117 1<br />
118 1 147 14<br />
145 13 181 + 177 21<br />
Begründung:<br />
Als Wochenendhausgrundstück im Sinne der getroffenen Festsetzung ist die Fläche zu verstehen,<br />
die vom Eigentümer des jeweiligen Grundstücks (Verpächter) an den Wochenendhausnutzer<br />
(Pächter) verpachtet wurde. Im Geltungsbereich befinden sich auch Flurstücke, die von den Eigentümern<br />
selbst als Wochenendhausgrundstück genutzt werden. Für diese gilt die Begriffsbestimmung<br />
ebenso. Die Grundstücksfläche entspricht dann dem Wochenendhausgrundstück.<br />
Die Definition einer baulichen Anlage ist der Brandenburgischen Bauordnung § 2 Abs. 1 zu entnehmen:<br />
„Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte<br />
Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene<br />
Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, oder wenn die<br />
Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.<br />
Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Abstellplätze<br />
und Ausstellungsplätze, Campingplätze, Wochenendhausplätze, Spielplätze und Sportplätze,<br />
Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder, Gerüste, Hilfseinrichtungen<br />
zur statischen Sicherung von Bauzuständen, künstliche Hohlräume unter der Geländeoberfläche<br />
und Seilbahnen.“ 5<br />
Die Aufnahme der flurstücksbezogenen Verteilung der insgesamt zulässigen 59 Wochenendhausgrundstücke<br />
wurde im Ergebnis der Anregung der Interessengemeinschaft Conradshöhe im Rahmen<br />
der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.<br />
Die Gesamtanzahl der Wochenendhausgrundstücke bzw. Wochenendhäuser bleibt auf 59 beschränkt.<br />
Berücksichtigt wurden die durchschnittlichen Wochenendhausgrundstücksgrößen von<br />
ca. 600 m².<br />
4 (Boeddinghaus, 4. Auflage)<br />
5 Brandenburgische Bauordnung § 2 Abs. 1<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Die maximale Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen je Wochenendhausgrundstück wurde<br />
mit 120 m² und die maximale Größe der Grundfläche des Wochenendhauses mit 65 m² festgesetzt.<br />
Ausgehend von einer durchschnittlichen Größe des Wochenendhausgrundstückes von 600 m²<br />
dürften in Anbetracht der überbaubaren Obergrenze von 20 % in Wochenendhausgebieten gemäß<br />
§ 10 BauNVO je Wochenendhausgrundstück (WHEG) 120 m² versiegelt werden (600 x 0,2= 120).<br />
Die Ermittlung der überbauten Flächen der WHEG ergab eine Überbauung von durchschnittlich<br />
115,48 m².<br />
Hierbei sind das kleinstbebauteste WEHG mit 54 m² und das meistbebauteste WEHG mit 223,85<br />
m² in die Bilanz eingestellt. Wohlgemerkt liegt die Hälfte der Bebauungen unter 100 m² (27 von 54<br />
WEHG). Auf Grund dieser Bilanzierung wurde die absolute Grundfläche der Größe der baulichen<br />
Anlagen auf 120 m² begrenzt.<br />
Ähnlich wurde bei der Festlegung der Grundfläche des Wochenendhauses verfahren. 20 % der<br />
Bungalows überschreiten eine Grundfläche von 50 m². Im Vorentwurf war die Grundfläche des<br />
Wochenendhauses auf 60 m² einschließlich Terrasse festgelegt. Eine solche Festlegung ist gemäß<br />
recherchierter Kommentierung der Baunutzungsverordnung nicht zulässig. Es galt nunmehr eine<br />
Festlegung zu treffen, die der vorhandenen Bebauung nicht offensichtlich widerspricht aber noch<br />
im Rahmen des verhältnismäßig zulässigem liegt. Die Überschreitung der ermittelten Grundflächen<br />
der WEH bei 20 % der Wochenendhausnutzern erhält im Ermessen des Planers so viel Gewicht,<br />
als dass die maximal zulässige Grundfläche der Wochenendhäuser generell auf 65 m² festgelegt<br />
wird.<br />
Da es sich auf Grund der getroffenen baurechtlichen Festsetzungen um einen sogenannten qualifizierten<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> handelt, sind gemäß § 55 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7 der brandenburgischen Bauordnung<br />
(BbgBO) Wochenendhäuser die eine Grundfläche von bis zu 50 m² und eine Höhe von 4 m nicht<br />
überschreiten nicht genehmigungspflichtig sondern sind bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.<br />
Dies gilt für die Wochenendhäuser mit darüber liegenden Grundflächen nicht. Für diese ist eine<br />
Baugenehmigung zu beantragen bzw. vorzulegen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit Festlegung der maximalen Anzahl der Wochenendhausgrundstücke,<br />
der maximalen zulässigen überbaubaren Grundfläche als absolute Zahl eindeutig<br />
und hinreichend bestimmt.<br />
TF 1.2. Ausnahmsweise darf die Größe der Grundfläche um 10 m² für Nebenanlagen, wenn<br />
aufgrund der Hanglage zusätzliche bauliche Anlagen, wie z. B. Stützmauern, Treppen<br />
etc. erforderlich sind, überschritten werden. (§ 19 Abs. 4 BauNVO)<br />
Begründung:<br />
Diese Ausnahme soll insbesondere für Wochenendhausnutzer gelten, die auf Grund der bewegten<br />
Geländesituation (Hanglage) auf die Errichtung von Stützmauern, Treppen etc. angewiesen sind,<br />
um eine Bebauung überhaupt zu ermöglichen. In jeden Fall ist die Abweichung von der festgelegten<br />
zulässigen Bebaubarkeit von 120 m² städtebaulich zu begründen.<br />
Die textliche Festsetzung wurde zur Klarstellung, wann eine Überschreitung zulässig sein kann,<br />
ergänzt.<br />
TF 1.3. Als Bezugspunkt für die maximale zulässige Firsthöhe (FH) wird der<br />
nächstgelegenen Höhenbezugspunkt (müNHN) festgesetzt. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB<br />
i.v.m. § 18 BauNVO)<br />
Begründung:<br />
Gemäß Baunutzungsverordnung ist bei der Festlegung von Höhen der jeweilige Bezugspunkt festzusetzen,<br />
da ansonsten keine eindeutige Umsetzung der Festlegung möglich ist.<br />
Der Erhalt des Baumbestandes dient auch dem Erhalt der landschaftlichen Gegebenheit.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
TF 1.4. Im Wochenendhausgebiet ist je Wochenendhausgrundstücke ein Carport oder ein<br />
PKW-Stellplatz zulässig. Die Grundfläche des Carports oder des Stellplatzes darf<br />
15 m² nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />
Begründung:<br />
Im Plangebiet wurden bereits 15 Carports ohne baurechtliche Genehmigung errichtet. Der überwiegende<br />
Anteil des vorhandenen Baumbestandes innerhalb des Plangebietes sind Kiefern. Zum<br />
Schutz der PKW vor herabfallende Kiefernzapfen sowie Baumharz soll die Errichtung von Carports<br />
zulässig sein. Die Änderung der Größe von 18 m² im Vorentwurf, auf 15 m² im Entwurf, liegt darin<br />
begründet, dass ein normaler Stellplatz 12,5 m² in Anspruch nimmt. Für einen behindertengerechter<br />
Stellplatz bedarf es 15 m². Die Zulässigkeit der Flächeninanspruchnahme wurde auf Grund<br />
dessen reduziert.<br />
Unter dem Begriff Carport wird entsprechend der Brandenburgischen Garagen - und Stellplatzverordnung<br />
BbgGStV § 1 Abs. 4, ein Stellplatz mit Schutzdach und ohne Wände definiert.<br />
TF 1.5.) Nicht zulässig sind Nebenanlagen die der Kleintierhaltung dienen.<br />
(§ 14 Abs. 1 BauNVO)<br />
Begründung:<br />
Gemeint sind hier dauerhafte Stallanlagen zur Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Kaninchen,<br />
Taubenschläge etc. Die Zulässigkeit jener Errichtung verfestigt den Gedanken eines dauerhaften<br />
Aufenthaltes (dauerhafte Wohnnutzung), die als Grundvoraussetzung für die Betreuung der gehaltenen<br />
Tiere erforderlich scheint. Im Weiteren können mit der Haltung der beispielhaft aufgezählten<br />
Tierarten teilweise erhebliche Geruchs- und Lärmbelästigungen verbunden sein, die in einem Wochenendhausgebiet,<br />
welches der Erholung dienen soll, gerade nicht erwünscht sind.<br />
TF 1.6.) Im Wochenendhausgebiet ist je Wochenendhausgrundstück nur ein<br />
Geräteschuppen oder eine vergleichbare Nebenanlage zulässig. Die Nebenanlage<br />
darf einen umbauten Raum von 30 m³ nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB<br />
i.v.m. § 14 BauNVO)<br />
Begründung:<br />
Mit der festgesetzten Begrenzung wird der untergeordneten Funktion von Nebenanlagen innerhalb<br />
des Wochenendhausgebietes Rechnung getragen. Gleichzeitig soll dem Nutzer des Wochenendhausgrundstückes<br />
(WEHG) ein größerer Gestaltungsspielraum gegeben werden.<br />
TF 1.7.) Im Wochenendhausgebiet unzulässig sind die Errichtung von Unterkellerungen von<br />
baulichen Anlagen sowie die Errichtung von Garagen. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB i.v.m<br />
§ 12 und § 1 BauNVO )<br />
Garagen und Kellerräume entsprechen nicht üblicher Nutzungsgewohnheiten in einem Wochenendhausgebiet<br />
welches einem kürzeren Erholungsaufenthalt vornehmlich an den Wochenenden<br />
dienen soll. Garagen und Kellerräume entsprechen eher dem Nutzungstyps eines dauerhaften<br />
Wohnaufenthaltes, der innerhalb von Wochenendhausgebieten nicht zulässig ist.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Tabelle 1 Planungsstatistik<br />
Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Gesamtfläche 47.572 m²<br />
Sondergebiet Wochenendhaus 44.559 m²<br />
Verkehrsflächen 2.960 m²<br />
Absolute überbaubare Grundfläche<br />
7.670 m²<br />
(60 x 130 m²(120 m² + ausnahmsweise 10 m² Überschreitung für Nebenanlagen)<br />
Davon bereits durch bauliche Anlagen überbaut 6.087 m²<br />
Noch überbaubar 1.583 m²<br />
5. 2 Grünflächen/ Bäume<br />
Grünflächen wurden im Plangebiet nicht festgesetzt. Unter Berücksichtigung der überbaubaren<br />
Flächen und der ausgewiesenen Verkehrsflächen verbleiben 36.942 m² als Grünflächen erhalten.<br />
Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten. Hierzu wurde eine Festsetzung aufgenommen.<br />
TF 3.2.) Der Baumbestand ist zu erhalten. Eine dauerhafte Beseitigung des Gehölzbestandes<br />
ist nur dann zulässig, wenn es dem Zweck der Errichtung zulässiger baulicher Anlagen dient<br />
oder zum Zweck der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von<br />
Personen erforderlich ist. Die jeweils geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Beseitigung<br />
von Gehölzen sind zu beachten.<br />
Begründung:<br />
Die Festsetzung zum Erhalt des Baumbestandes wurde auf Grund der eingegangenen Stellungnahme<br />
der unteren Naturschutzbehörde verfasst.<br />
5. 3 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ist innerhalb des Plangebietes kaum realisierbar.<br />
Grundsätzlich gilt laut HVE (Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung) dass Vollversiegelungen<br />
im Verhältnis 1:1 und Teilversiegelungen im Verhältnis 1: 0,5, Aufschüttungen oder Abgrabungen<br />
von Boden im Verhältnis 1:0,25 auszugleichen sind. Wenn keine geeigneten Entsiegelungsflächen<br />
zur Verfügung stehen, bleibt die Möglichkeit einer Anpflanzung aus heimischen, standortgerechten<br />
Gehölzen im Verhältnis 1:3.<br />
Die laut Festsetzung noch mögliche Überbaubarkeit von 1.583 m² Boden stellt einen Eingriff in das<br />
Schutzgut Boden dar und ist auszugleichen.<br />
Da weder geeignet Entsiegelungsflächen noch ausreichende Potentiale für Anpflanzungen zur<br />
Verfügung stehen soll eine Ersatzzahlung in den Flächenpool des Landkreises Barnim erfolgen.<br />
Hierzu ist ein Flächenpoolvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> und dem Landkreis Barnim<br />
abzuschließen.<br />
Entsprechend den Ausführungen der HVE wäre eine Summe von 15.830 EUR (1.583 m² x 10<br />
EUR/m² versiegelter Fläche) in den Flächenpool einzuzahlen.<br />
Gemäß § 1a Absatz 3 unterliegen Ausgleichsmaßnahmen der gerechten Abwägung privater und<br />
öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.<br />
In diesem Abwägungsprozess wurde bestimmt, dass eine Summe von 13.500 EUR im Hinblick<br />
dessen es sich um eine Angebotsplanung handelt, der Eingriff in das Schutzgut Boden zwar vorbereitet<br />
wird, jedoch ungewiss ist, ob es tatsächlich zu einer Bebauung kommt als angemessen be-<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
trachtet wird. Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgte überwiegend mit dem Planungsziel<br />
der planungsrechtlichen Sicherung des baulichen Bestandes.<br />
Zwischen der Interessengemeinschaft Conradshöhe und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> ist hierzu ein<br />
städtebaulicher Vertrag mit der Regelung abzuschließen, dass als Ausgleich für die Versiegelung<br />
von Boden, die sich im Weiteren durch die Errichtung von baulichen Anlagen ergeben können,<br />
insgesamt 13.500,00 EUR vor Satzungsbeschluss zu entrichten sind. Darüber hinaus sollen keine<br />
weiteren Ausgleichsmaßnahmen, die das Schutzgut Boden im Zusammenhang mit der Errichtung<br />
baulicher Anlagen auf den Wochenendhausgrundstücken betreffen, erforderlich sein.<br />
Die Erforderlichkeit des Ausgleichs der gegebenenfalls zu befestigenden ausgewiesenen privaten<br />
Verkehrsflächen bleibt davon unberührt. Der Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Boden ist<br />
dann im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung der Privatstraße nachzuweisen.<br />
Bäume sind kompensationspflichtig ab 60 cm Stammumfang (StU) gemessen in 130 cm Höhe.<br />
Für die ersten 60 cm StU in 130 cm Höhe sind zwei Ersatzbäume zu pflanzen, darüber pro angefangene<br />
15 cm je ein Baum. Die Pflanzqualität ist als Ballenware, 2x verpflanzt, StU 10-12 bzw.<br />
12-14 cm angegeben.<br />
Im Rahmen der Eingriffsregelung sind nur Baumpflanzungen von standortgerechten und einheimischen<br />
Arten anzuerkennen.<br />
5. 4 Gestaltungsregelungen<br />
Gestalterische Regelungen beruhen auf bauordnungsrechtliche Vorgaben, des § 81 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1<br />
BbgBO. Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind hinsichtlich von Einfriedungen Festlegungen getroffen worden.<br />
TF 2.1.) Einfriedungen zur Abgrenzung der Wochenendgrundstücke untereinander dürfen<br />
nicht höher als 1,20 m sein bezogen auf die natürlich gewachsene Geländeoberfläche (müNHN).<br />
Nach außen liegende Einfriedungen zur Abgrenzung des Wochenendhausgebietes dürfen nicht<br />
höher als 1,80 m sein bezogen auf die natürlich gewachsene Geländeoberfläche (müNHN). Zulässig<br />
sind Einfiedungen aus Hecken und/oder lichtdurchlässigen Zaunanlagen ohne Sockelmauern.<br />
(§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BbgBO)<br />
Begründung:<br />
Die Festsetzung zur Höhe der Einfriedung wurde insoweit vervollständigt, als dass nunmehr die<br />
natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt gelten soll. Die natürliche Geländeoberfläche ist<br />
ansich als Bezugspunkt grundlegend nicht geeignet, da sie nicht ausreichend gegen Veränderungen<br />
gesichert ist, jedoch kann nach dem VGH Kassel (Urt. Vom 26. 3. 2003 – 3 N 189/01 –,<br />
BeckRS 2003, 24104) allerdings eine natürliche Geländeoberfläche in einem <strong>Bebauungsplan</strong> Bezugspunkt<br />
bei der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sein, und zwar in einem stark hangfälligen<br />
Plangebiet mit Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, teils sogar innerhalb<br />
von Grundstücken selbst, wo gestalterische städtebauliche Konzepte ohnehin planerisch schwer<br />
aufzustellen und durchzusetzen seien.<br />
Das überplante Wochenendhausgebiet weist eben diese starke Hangfälligkeit aus, so dass die<br />
Festlegung konkreter Höhenbezugspunkte für die Festlegung der Höhe der Einfriedung sowie bei<br />
der Festlegung der Firsthöhen nicht zielführend und nicht umsetzbar ist. Der Zusatz das Einfriedungen<br />
aus lichtdurchlässigen Zaunanlagen und/oder Hecken zulässig sind wurde im Vorentwurf<br />
nicht eindeutig beschrieben, so dass dies im Entwurf klargestellt wurde.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
6. UMWELTBERICHT<br />
6.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 und § 1a ist eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und<br />
in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> legt dazu für den <strong>Bebauungsplan</strong> fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />
die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist.<br />
Hinsichtlich des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung werden dazu die Träger öffentlicher Belange<br />
und sonstiger Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um eine Aussage<br />
gebeten, um dem naturschutzfachlichen Belangen gerecht zu werden.<br />
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise<br />
verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
6. 1. 1 Angaben zum Standort<br />
Das Wochenendhausgebiet liegt nordöstlich von Finowfurt und ist über die Straße nach Lichterfelde<br />
zu erreichen. Südlich, in etwa 180 m Entfernung zum Plangebiet, befindet sich der Oder-Havel-<br />
Kanal. Im Norden schließen sich Ackerfluren an. Östlich und westlich befinden sich Waldflächen.<br />
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 114, 115, 116, 117, 118, 120, 121, 122, 123,<br />
124, 125 tlw. 181 tlw., 145 tlw., 147 tlw. sowie 177 tlw. Flur 7, der Gemarkung Finowfurt.<br />
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 47.572 m², rund 4,76 ha. Die durchschnittliche Nord-<br />
Süd-Ausdehnung beträgt 200 m und die weiteste Ost-West-Ausdehnung beträgt 248 m.<br />
6. 1. 2 Art und Umfang des Vorhabens<br />
Planungsziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen, die es den<br />
Nutzern der vorhandenen Bungalowanlagen ermöglicht Änderungen am vorhandenen Bestand<br />
und im Rahmen der zulässigen möglichen Überbauung Erweiterungen des baulichen Bestandes<br />
vornehmen zu können. Hierzu wurden textliche und zeichnerische Festlegungen zur Art und zum<br />
Maß der baulichen Nutzung getroffen.<br />
Das Plangebiet schließt in seinen Geltungsbereich eine Fläche von 47.572 m² ein, die bereits mit<br />
55 Wochenendhausbungalows, Wegeflächen und diversen Nebenanlagen bebaut ist.<br />
Im gemäß § 10 BauNVO ausgewiesenen Wochenendhausgebiet soll eine maximale Anzahl von 59<br />
Wochenendhausgrundstücken zulässig sein. Je Wochenendhausgrundstück dürfen maximal 120<br />
m² mit baulichen Anlagen bebaut werden. Davon entfallen maximal 65 m² auf das Wochenendhaus<br />
selbst. In städtebaulich begründeten Ausnahmefällen darf die Größe der baulichen Anlagen<br />
des Wochenendhausgrundstückes um 10 m² für Nebenanlagen überschritten werden. So dass<br />
insgesamt 130 m² je Wochenendhausgrundstück überbaut werden dürfen. Die Errichtung von Nebenanlagen<br />
ist allgemein zulässig. Nebengebäude dürfen nicht mehr als 30 m³ Raum umschließen.<br />
Die als zulässig erklärten Carports oder Stellplätze dürfen 15 m² nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe<br />
ist auf eine Firsthöhe von 4,0 m begrenzt.<br />
Es wurden im Weiteren Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes festgelegt, die insgesamt einen<br />
Flächenanteil von 2.960 m² betragen.<br />
Der vorhandene Baumbestand soll erhalten bleiben. Die Befestigungen von Wegen auf den Wochenendhausgrundstücken<br />
soll in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise erfolgen.<br />
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6. 1. 3 Bedarf an Grund und Boden<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Entsprechend der Ermittlung der bebauten Flächen auf Grundlage des Lage- und Höhenplanes<br />
vom 30.12.2009 sind innerhalb des Geltungsbereiches bereits 6087 m² mit baulichen Anlagenüberbaut.<br />
Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es lassen eine maximale Bebauung von insgesamt<br />
7670 m² innerhalb der ausgewiesenen Sondergebietsfläche von 44.559 m² zu. Die Obergrenze<br />
für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 17 BauNVO wird mit einer<br />
Grundflächenzahl von 0,2 angegeben. Bezogen auf das ausgewiesene Sondergebiet wäre als<br />
obere Grenze eine Bebauung von 8.813 m² zulässig. Die obere Grenze wurde mit einer maximalen<br />
Zulässigkeit von 7670 m² überbaubarer Fläche (entspricht rund 17 %) nicht ausgeschöpft.<br />
Zur inneren Erschließung des Plangebietes wurden die vorhandenen unbefestigten Wege (Weg 1-<br />
4) als Verkehrsflächen ausgewiesen. Um das Wochenendhausgrundstück Flurstück 125 verkehrstechnisch<br />
zu erschließen ist die Ausweisung eines 5. Weges im östlichen Plangebiet notwendig.<br />
Dieser Weg ist noch nicht vorhanden und teilweise (im südlichen Bereich, Flst.120) mit Gehölzen<br />
bewachsen und umfasst eine Fläche von 563 m².<br />
6. 1. 4 Umweltschutzziele und ihre Bedeutung für den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
6. 1. 4. 1 Fachgesetze<br />
Eingriffsregelung nach BauGB und BNatschG<br />
Der vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> an sich stellt keinen Eingriff gemäß BNatSchG und BbgNatSchG<br />
dar. Er schafft jedoch die planungsrechtlichen Grundlagen für Eingriffe.<br />
Es müssen die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch<br />
das geplante Vorhaben im Rahmen einer Umweltprüfung fachlich ermittelt werden und im sogenannten<br />
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB beschrieben und bewertet werden. Auf dieser Basis<br />
sind dann entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung bzw. zum Ausgleich zu<br />
entwickeln und gemäß § 1a Abs. 3 in gerechter Abwägung von privaten und öffentlichen Belange<br />
zu berücksichtigen.<br />
Mit der Planung werden Eingriffe vorbereitet, die mit der Verdichtung des baulichen Bestandes bis<br />
hin zum Neubau von Bungalows in Verbindung stehen.<br />
Schutz streng geschützter Arten nach BNatSchG<br />
Der besondere Artenschutz des § 44 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 FFH-RL und Art. 5<br />
VSchRL erfordert zusätzlich eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, inwieweit ein Vorhaben<br />
erhebliche Auswirkungen auf bestimmte Artengruppen haben könnte.<br />
Es ist zu klären, ob durch das vorliegende Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
(Schädigungs-, Störungsverbot) des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für gemeinschaftlich<br />
geschützte Arten (Arten nach Anhang II oder Anhang IV der FFH-Richtlinie, Arten der Vogelschutzrichtlinie)<br />
erfüllt sein könnten.<br />
Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />
geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7<br />
BNatSchG erfüllt sein. Als für Bauvorhaben einschlägige Ausnahmevoraussetzungen muss nachgewiesen<br />
werden, dass:<br />
zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer<br />
oder wirtschaftlicher Art, vorliegen,<br />
zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten<br />
Arten führen, nicht gegeben sind,<br />
sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und<br />
bezüglich der Arten des Anhangs II bzw. des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand<br />
der Populationen der Art gewahrt bleibt.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Verhältnis zum vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf:<br />
Das Plangebiet wird in seinen jetzigen Ausmaßen seit mehr als 20 Jahren zur Erholung vornehmlich<br />
an den Wochenenden genutzt. Die dort vorhandenen faunistischen Arten haben sich an diesen<br />
Zustand gewöhnt, ziehen daraus teilweise Vorteile (aufgehängte Nistkästen, Komposthaufen, zusätzliche<br />
Nahrungsquellen). Es sind Tierarten zu erwarten, die vorwiegend in Waldstrukturen ihren<br />
Lebensraum haben.<br />
Die zu erwartenden Eingriffe durch Erlangung der Rechtsverbindlichkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
stellen sich jeweils sehr kleinflächig dar, so dass erhebliche Auswirkungen auf bestimmte gemeinschaftlich<br />
geschützte Artengruppen nicht zu erwarten sind.<br />
Waldgesetz<br />
Ein weiteres Fachgesetze ist das Waldgesetz, das bei der vorliegenden Planung zu beachten ist<br />
Gemäß der Stellungnahme der unteren Forstbehörde vom 14.05.2012 zum Vorentwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
handelt es sich bei den überplanten Flächen, mit Ausnahme der überbauten Flächen,<br />
um Waldflächen im Sinne des Brandenburgischen Landeswaldgesetzes.<br />
Sollen Waldflächen umgenutzt werden bedarf es einer Zustimmung der Forstbehörde sowie eines<br />
Ersatzes der verlorengehenden Waldflächen.<br />
Im Ergebnis der geführten Gespräche zwischen <strong>Gemeinde</strong> und Forstbehörde zur Problematik<br />
konnte zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> und der Forstbehörde bestimmt werden, dass für die<br />
Nutzungsänderung der Flächen innerhalb, der das Wochenendhausgebiet nach außen hin abgrenzenden<br />
Zaunanlage, durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> eine Ersatzfläche gestellt wird, die zukünftig<br />
als Waldfläche zu nutzen ist.<br />
Als Ausgleich für die Entlassung der Flächen des Wochenendhausgebietes <strong>„Conradshöhe“</strong> aus<br />
dem Waldbegriff entwidmet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in Umsetzung ihres Flächennutzungsplanes<br />
die Döllner Straße als Straßenverkehrsfläche. Die sogenannte „Alte Döllner Landstraße“ verbindet<br />
die Orte Groß Dölln und Groß Schönebeck. Der überwiegend unbefestigte, von einer Waldallee<br />
gesäumte Weg durchquert auf ca. 6,7 km, vorbei am Großen Lotzinsee, das unzerschnittene<br />
Waldgebiet der <strong>Schorfheide</strong>. Die Döllner Straße setzt sich aus den folgenden Flurstücken zusammen,<br />
die sich alle in der Gemarkung Groß Schönebeck befinden: Flur 25, Flurstück 11 mit 48.201<br />
m², Flur 23, Flurstück 19 mit 49.966 m² und Flur 18, Flurstück 2 mit 31.322 m²; Flächengröße gesamt<br />
129.489 m².<br />
6. 1. 4. 2 Überörtliche Planungen<br />
Hinsichtlich der Ausführungen zu überörtlichen Planungen wird auf den Punkt 3.1 und 3.3 der<br />
Planbegründung verwiesen. Grundsätzlich sind als überörtliche Planungen der Landesentwicklungsplan<br />
Berlin-Brandenburg und der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Barnim zu beachten.<br />
6. 1. 4. 3 Örtlichen Planungen und Verordnungen<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> wurde aus dem seit Februar 2009 wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Die Begründung für die Darstellung der als ID 7 bezeichneten Darstellung lautet: „Planerische<br />
Sicherung des Bestandes der im Wald gelegenen Wochenendhaussiedlung Konratshöhe<br />
nördlich des Oder-Havel-Kanals“ 6<br />
Für den ehemaligen Flächennutzungsplan des damaligen Amtsbereich Finowfurt liegt ein Landschaftsplan<br />
vor.<br />
6 Knieper & Partner 2009 (Flächennutzungsplan <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>)<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Im Übrigen wird für den Landkreis Barnim derzeit die Baumschutzverordnung neu aufgestellt bzw.<br />
ergänzt, die für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> gleichermaßen gilt. Die bisherige Baumschutzverordnung<br />
des Landkreises Barnim vom 25.11.2009 gilt dennoch weiterhin fort.<br />
6. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
6. 2. 1 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
6. 2. 1. 1 Beschreibung der Fläche im jetzigen Zustand<br />
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um ein bereits seit etwa 40 Jahren zu Erholungszwecken<br />
vornehmlich an den Wochenenden genutztes Gelände. Eine anthropogene Vorbelastung<br />
besteht somit bereits.<br />
Ehemals hervorgegangen aus einer Waldfläche weist die Plangebietsfläche einen hohen Anteil an<br />
Bäumen vorrangig der Art Kiefer ( Pinus sylvestris) neben einigen Laubbäumen der Arten Birke<br />
(Betula pendula), Robinie (Robinie pseudoacacia) und Stiel-Eiche (Quercus robur) auf.<br />
Das Gelände im Plangebiet fällt von Norden in Richtung Süden zur Lichterfelder Straße hin ab.<br />
Der Höhenunterschied zwischen der südlichen und der nördlichen Plangebietsgrenze beträgt 17,5<br />
m, wobei im letzen Viertel in Richtung Norden der erheblichste Geländesprung zu verzeichnen ist.<br />
Der Einblick in das Wochenendhausgebiet von der Lichterfelder Straße aus, ist durch Sichtschutzelemente,<br />
Bäume und Sträucher teilweise behindert.<br />
Die Wochenendhausgrundstücke innerhalb der Plangebietsfläche sind teilweise durch Hecken und<br />
Einfriedungen voneinander abgegrenzt.<br />
6. 2. 1. 2 Schutzgut Boden/Wasser<br />
Die Karte 3 Boden des Landschaftsrahmenplanes stellt für das Plangebiet anhydromorphe Sand-<br />
Mosaike dar. Der anstehende Boden ist daher eher nährstoff- und ertragsarm. Die Karte 5 Wasser<br />
stellt dar, dass das Grundwasser gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen relativ geschützt<br />
ist.<br />
Die digitale Ermittlung der bereits versiegelten Flächen anhand des Vermessungsplanes vom<br />
30.12.2009 ergibt eine vorhandene Überbauung von 6087 m².<br />
6. 2. 1. 3 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Eine umfangreiche faunistische und floristische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, .<br />
Hinsichtlich der Einordnung gemäß der Biotopkartierung Brandenburg wird das Plangebiet zum<br />
Biotoptyp 102502 Wochenend- und Ferienhausbebauung mit Bäumen gezählt.<br />
Der Baumbestand setzt sich zusammen aus hauptsächlich Kiefer, einigen Rotfichten, Lärchen,<br />
Birken, Robinien und vereinzelt Eichen in verschiedenen Altersstadien. Auf den WEHG selbst wurden<br />
Blaufichten, Thuja und andere Koniferen als Einzelgehölze und als Hecken angepflanzt.<br />
Die Vegetationsdecke setzt sich überwiegend zusammen aus Trittrasen, Staudenanpflanzungen<br />
vereinzelt auch Gemüsebeten.<br />
Die 4 unbefestigten vorhandenen Fahrwege sind verdichtet und ohne Vegetation.<br />
Die vorhandenen Strukturen im Plangebiet weisen auf Tierarten hin, die sowohl in Siedlungsgebieten<br />
und Parks ihren Lebensbereich haben als auch in Waldgebieten heimische Arten.<br />
Vögel<br />
Im Plangebiet zu erwarten sind Buntspecht, Blau- und Kohlmeise, Amsel, Sperling, Buchfink, Eichelhäher,<br />
Kleiber sowie die Nachtigall um nur einige zu nennen.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
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Fledermäuse<br />
Das Plangebiet mit seinen Bäumen und Gebäuden bietet gute Voraussetzungen als Lebensraum<br />
und Jagdgebiet für verschiedene Fledermausarten. Gern werden Hohlräume in Bäumen (Spechthöhlen)<br />
oder in Gebäuden als Unterschlupf genutzt.<br />
Reptilien und Amphibien<br />
Das sporadische Vorkommen von Reptilien wie Ringelnatter, Blindschleiche, Waldeidechse als<br />
auch der Zauneidechse bzw. die Einbeziehung der beplanten Fläche als Jagdgebiet dieser Arten<br />
ist nicht auszuschließen und ziemlich wahrscheinlich. Aufgetürmte Laub-und Komposthaufen oder<br />
Holzstapel bilden hervorragende Überwinterungsplätze für diese Arten.<br />
Ameisen<br />
Ebenso nicht auszuschließen und zu erwarten ist das Vorkommen von Ameisenvölker darunter<br />
auch geschützte Arten wie die Rote Waldameise.<br />
Säugetiere<br />
Auf Grund dessen das Plangebiet eingezäunt ist begrenzt sich die Nutzung als Lebensraum nur für<br />
Klein- und Mittelsäuger (Fuchs, Marder, Igel Mäuse etc.). Ausgeschlossen wird somit Reh-, Damund<br />
Hirschwild sowie Wildschweine.<br />
6. 2. 1. 4 Schutzgut Mensch<br />
Das Wochenendhausgebiet dient vornehmlich dem dort angesiedelten Personenkreis zu Erholung<br />
vorzugsweise an den Wochenenden.<br />
6. 2. 1. 5 Schutzgut Luft und Klima<br />
Das Plangebiet ist makroklimatisch dem Klimagebiet des Mecklenburgisch- Brandenburgischen<br />
Übergangsklimas zuzuordnen, d.h. das Gebiet befindet sich im Übergangsbereich von stärker maritim<br />
getönten zu mehr kontinentalem Klima. Innerhalb des Mecklenburgisch- Brandenburgischen<br />
Übergangsklimas befindet sich das Plangebiet im südöstlichen, also stärker kontinental geprägten<br />
Teilbereich. Die Niederschlagsmengen liegen bei ca. 550mm – 560mm pro Jahr und die Jahresdurchschnittstemperatur<br />
liegt bei 8,6°C mit einer Jahresschwankung von 19,3°C.<br />
6. 2. 1. 6 Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild/ Erholung<br />
Das vorhandene Wochenendhausgebiet steht nahezu nur dem Personenkreis der Nutzer zu Erholungszwecken<br />
zur Verfügung. Das Plangebiet ist umlaufend eingezäunt und nur über Toranlagen<br />
an den Wegen zur Straße Conradshöhe zugänglich. Ein Einblick in das Gebiet wird an der Straße<br />
Conradshöhe durch Anpflanzungen und teilweise angebrachte Sichtschutzzäune unterbunden.<br />
Östlich und westlich grenzt die Planfläche an mehr oder weniger dicht bestockten Waldbeständen<br />
an. Im Norden grenzen Ackerflächen an das Plangebiet. Auch dort verhindern wild aufgewachsene<br />
Gehölze den Einblick in das Plangebiet. Dem Betrachter stellt sich ein mehr oder weniger dichter<br />
waldartiger Gehölzbestand da, der nur abschnittsweise Blicke auf die dort angesiedelten Bungalowanlagen<br />
preisgibt. Das Landschaftsbild prägende, erhaltenswerte Einzelbäume sind im Plangebiet<br />
nicht zu finden. Insbesondere der westliche Plangebietsteil hat durch die langjährige Wochenendhaus-<br />
und Ziergartennutzung einen Siedlungscharakter der durch die zum Teil städtisch geprägten<br />
Einzäunungen und eine Vielzahl von Nebenanlagen und –gebäuden verstärkt wird.<br />
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Blick von der Lichterfelder Straße in das Plangebiet<br />
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6. 2. 1. 7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und Sonstige Sachgüter sind vom Planvorhaben nicht betroffen bzw. kommen im Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es nicht vor.<br />
6. 2. 1. 8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes<br />
Die in der Umweltprüfung zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />
Maße. Es handelt sich dabei um ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge<br />
zwischen den Schutzgütern sowie deren Wechselwirkungen untereinander.<br />
So hängt z.B. im erheblichen Maß vom Eingriff in das Schutzgut Boden bzw. dem Verlust der Vegetationsdecke<br />
ab wie erheblich in den Lebensraum der dort lebenden Tierarten eingegriffen wird.<br />
6. 2. 2 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Klima/ Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
sowie das Landschaftsbild sind bei der Umsetzung des Planvorhabens nicht zu erwarten, da die<br />
sich aus den Planungszielen ergebenden möglichen Veränderungen des Plangebietes nicht ausreichend<br />
Gewicht haben um nachhaltige Beeinträchtigungen auszuüben.<br />
Die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen sind insbesondere die Versiegelung von<br />
Boden und die damit in Verbindung stehenden Verlust von Lebensraum von Pflanzen und Tiere.<br />
Der Anteil der zusätzlich zur vorhandenen Versiegelung hinzukommt beträgt 1.583 m². Für das<br />
bereits vorhandene Gebiet bedeutet dies eine prozentuale Erhöhung der Bodenversiegelung von<br />
etwa 4 %.<br />
In Anlehnung der vorhandenen durchschnittlichen Parzellengrößen zwischen 500 m² und 700 m²<br />
wären innerhalb des Plangebietes aufgrund der räumlichen Gegebenheiten unter Ausnutzung aller<br />
Ressourcen ca. 3 weitere Wochenendhausplätze möglich bzw. ist die Erweiterung der vorhandenen<br />
Bungalowanlagen planungsrechtlich mit Rechtswirksamkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es möglich.<br />
Nicht auszuschließen ist die Fällung von Bäumen die für die Bungalowneubauten oder Erweiterungen<br />
vorhandener Wochenendhäuser erforderlich werden können. Damit in Verbindung stehen<br />
kann der Verlust einer Brut- und Niststätte für Vögel- oder Fledermäuse (z.B. Spechthöhle), die<br />
jedoch durch den Ersatz in Form der Anbringung einer Nisthilfe (Vogel- oder Fledermauskasten)<br />
kompensiert werden kann und soll.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Zu berücksichtigen ist, dass eine zeitgleiche bauliche Veränderung auf einer Fläche von 1.583 m²<br />
eher unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass keine zusammenhängende Fläche in dieser Größenordnung<br />
bebaut wird sondern diese nur die noch maximal zu bebauende Fläche darstellt, die<br />
sich auf mehrere kleine voneinander räumlich getrennte Bauvorhaben aufteilt.<br />
Sich aus dieser Konstellation ergebende Umstände bleiben für die dort lebenden faunistischen<br />
Arten voraussichtlich ohne Bedeutung.<br />
Die Verschiebung der Verkehrsfläche des Weges 4 im nördlichen Drittel in östliche Richtung an die<br />
Grundstücksgrenze zum Flurstück 118 verlangt die Fällung von 3 Bäumen der folgenden Arten<br />
und gemessenen Stammumfängen:<br />
2 x Pinus sylvestris (Kiefer) STU 135 cm und 129 cm und 1 x Larix decidua (Lärche) STU 115 cm 7<br />
6. 3 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes<br />
6. 3. 1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es zielt in erster Linie auf die Sicherung des baulichen Bestandes<br />
im Plangebiet ab. Erhebliche Veränderungen ergeben sich nur punktuell und relativ kleinflächig,<br />
so dass wesentliche Änderungen des Umweltzustandes für den Standort nicht zu erwarten<br />
sind.<br />
6. 3. 2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Wird die Wochenendhaussiedlung nicht planungsrechtlich zum Wochenendhausgebiet entwickelt<br />
sind bauliche Erweiterungen oder Änderungen baurechtlich nicht oder nur im sehr eingeschränkten<br />
Umfang, einzelfallbezogen im Rahmen der Bestandserhaltung durchführbar. Dies führt unter Umständen<br />
zur Aufgabe von Wochenendhausplätzen und allmählicher Wiederbewaldung.<br />
6. 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sind gemäß § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung<br />
nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung gem. § 1 a Abs. 3 BauGB i.V. m § 18 Abs. 1 BNatSchG die Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft durch geplante Bauvorhaben zu beurteilen und Aussagen zur<br />
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Die Bauleitplanung stellt zwar selbst<br />
keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar, nicht unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind<br />
aber durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende<br />
Wertverluste durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.<br />
6. 4. 1 Allgemeine Zielvorstellungen<br />
- Begrenzung der Vollversiegelung von Böden auf das unbedingt notwendige Maß.<br />
- Für die Befestigung von Stellplätzen, Zufahrten und Wegen auf den Wochenendhausgrundstücken<br />
sind wasser- und luftdurchlässige Beläge zu verwenden.<br />
- Erhalt des Gehölzbestandes<br />
6. 4. 2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Vermeidbare Beeinträchtigungen:<br />
7 Angabe des Grundstückseigentümers<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
- Notwendige Fällung von Bäumen oder Beseitigung von Sträuchern außerhalb der Vegetationszeit<br />
sowie Brut- und Setzzeiten (geregelt im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5)<br />
- Kontrolle des zu fällenden Baumes auf Höhlen (potentielle Niststätte oder Fledermausquartier)<br />
- Kontrolle der zu bebauenden Fläche auf Vorkommen von geschützten Ameisenvölkern,<br />
ggf. Umsetzen des Nestes (nur mit Genehmigung und durch Fachleute durchzuführen)<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Die Versiegelung von Boden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen am<br />
Standort sind auf Grund des Entwicklungszieles eines Wochenendhausgebietes unvermeidbar.<br />
Stehen damit Baumfällungen in Zusammenhang sind die Ersatzpflanzungen nach den Vorgaben<br />
der HVE (Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung 2009) zu berechnen:<br />
Kompensationspflichtig sind demnach Bäume ab einem Stammumfang (StU) von 60 cm in 130 cm<br />
Höhe des Stammes gemessen. Für die ersten 60 cm StU (19 cm Durchmesser) in 130 cm Höhe<br />
sind zwei Ersatzbäume zu pflanzen, darüber pro angefangene 15 cm je ein Baum in der<br />
Pflanzqualität: Ballenware, 2x verpflanzt, StU 10-12 bzw. 12-14 cm.<br />
Abweichend von der HVE ist dann die errechnete Anzahl der zu ersetzenden Gehölze durch 3 zu<br />
teilen (Bruchzahlen sind kaufmännisch zu runden) und eine höhere Pflanzqualität zu verwenden.<br />
Je 3 berechnete Ersatzpflanzungen ist dann ein heimischer standortgerechter Laubbaum der Qualität<br />
3 x verpflanzt zu pflanzen. Dies soll jedoch eine „Kann“-Bestimmung bleiben. Dem Verursacher<br />
des Eingriffs soll es freigestellt sein zwischen einer höheren Pflanzqualität der Ersatzpflanzungen<br />
oder aber der ermittelten Gesamtanzahl in niedriger Pflanzqualität wählen zu können. Dies<br />
ist im städtebaulichen Vertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> und der Interessengemeinschaft<br />
Conradshöhe als Regelung aufzunehmen.<br />
Der Verlust der Gehölze im Zusammenhang mit der Verschiebung der Verkehrsfläche in östliche<br />
Richtung (Weg 4) ist demnach wie folgt auszugleichen.<br />
Berechnung nach HVE:<br />
Pinus sylvestris STU 135 cm<br />
7 Ersatzpflanzungen<br />
Pinus sylvestris STU 129 cm<br />
7 Ersatzpflanzungen<br />
Larix decidua STU 115 cm<br />
6 Ersatzpflanzungen<br />
Ergibt in Summe 20 Bäume, geteilt durch 3 errechnen sich 7 Bäume in der Qualität 16-18 cm STU.<br />
Als möglicher Ausgleichsort ist die nördliche Fläche des Flurstückes 147 außerhalb des Plangebietes<br />
zu benennen, die sich im Eigentum des Verursachers des Eingriffs befindet.<br />
Alle Ausgleichspflanzungen, die Pflege und der Erhalt der angepflanzten Bäume sind rechtlich zu<br />
sichern. Mindestens ist eine 3 jährige Anwuchs- und Entwicklungspflege zu gewährleisten.<br />
(Sicherung über den städtebaulichen Vertrag)<br />
6. 4. 3 Schutzgut Boden<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden ist zur Erlangung des erklärten Planungszieles<br />
unvermeidbar.<br />
Versiegelungen von Boden sind im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Aufschüttungen, überschütteter<br />
Boden die eventuell notwendig sind im Verhältnis 1:0,25. Teilversiegelungen von Flächen (Wege)<br />
im Verhältnis 1:0,5.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Ausgehend davon, dass keine geeigneten Entsiegelungsflächen zur Verfügung stehen, bleibt die<br />
Möglichkeit einer Anpflanzung aus heimischen, standortgerechten Gehölzen im Verhältnis 1:3 oder<br />
einer zweckgebundenen Ersatzzahlung in den Flächenpool des Landkreises Barnim.<br />
Zur Berechnung der Ersatzzahlung für die Versiegelung von Boden werden die Rückbaukosten<br />
von versiegelten Flächen in einer Höhe von 10,00 EUR je m² Boden in Ansatz gebracht.<br />
Da weder geeignet Entsiegelungsflächen noch ausreichende Potentiale für Anpflanzungen zur<br />
Verfügung stehen soll eine Ersatzzahlung in den Flächenpool des Landkreises Barnim erfolgen.<br />
Hierzu ist ein Flächenpoolvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> und dem Landkreis Barnim<br />
abzuschließen.<br />
Entsprechend den Ausführungen der HVE wäre eine Summe von 15.830 EUR (1. 583 m² x 10<br />
EUR/m² versiegelter Fläche) in den Flächenpool einzuzahlen.<br />
Gemäß § 1a Absatz 3 unterliegen Ausgleichsmaßnahmen der gerechten Abwägung privater und<br />
öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander.<br />
In diesem Abwägungsprozess wurde bestimmt, dass eine Summe von 13.500 EUR im Hinblick<br />
dessen es sich um eine Angebotsplanung handelt, der Eingriff in das Schutzgut Boden zwar vorbereitet<br />
wird, jedoch ungewiss ist, ob es tatsächlich zu einer Bebauung kommt als angemessen betrachtet<br />
wird. Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgte überwiegend mit dem Planungsziel<br />
der planungsrechtlichen Sicherung des baulichen Bestandes.<br />
Zwischen der Interessengemeinschaft Conradshöhe und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> ist hierzu ein<br />
städtebaulicher Vertrag mit der Regelung abzuschließen, dass als Ausgleich für die Versiegelung<br />
von Boden, die sich im Weiteren durch die Errichtung von baulichen Anlagen ergeben können,<br />
insgesamt 13.500,00 EUR vor Satzungsbeschluss zu entrichten sind. Darüber hinaus sollen keine<br />
weiteren Ausgleichsmaßnahmen, die das Schutzgut Boden im Zusammenhang mit der Errichtung<br />
baulicher Anlagen auf den Wochenendhausgrundstücken betreffen, erforderlich sein.<br />
Die Erforderlichkeit des Ausgleichs der gegebenenfalls zu befestigenden ausgewiesenen privaten<br />
Verkehrsflächen bleibt davon unberührt. Der Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Boden ist<br />
dann im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung der Privatstraße nachzuweisen.<br />
6. 5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Bereits mit der Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung<br />
Wochenendhausgebiet hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> ihren Planungswillen bekundet<br />
die bestehende Wochenendhaussiedlung zu erhalten und eine Weiterentwicklung ohne wesentliche<br />
räumliche Ausdehnungen zuzulassen. Alternativstandorte sind auf Grund der bereits bestehenden<br />
Nutzung und getätigter Erschließungen unrelevant.<br />
6. 6 Zusätzliche Angaben<br />
6. 6. 1 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Mit erheblichen Umweltauswirkungen, die einer umfassenden Umweltüberwachung nach § 4 c<br />
BauGB bedürfen, ist bei der Umsetzung der Planung nicht zu rechnen. Die <strong>Gemeinde</strong> soll im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeit und gesetzlicher Vorgaben (§ 36 BauGB) die Einhaltung der festgesetzten<br />
Maßnahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es im Bauanzeige- oder Baugenehmigungsverfahren prüfen.<br />
6. 6. 2 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Das seit 1972 bestehenden Wochenendhausgebiet „Conradshöhe e.V.“ befindet sich im bislang<br />
unbeplanten Außenbereich. Erweiterungen von baulichen Anlagen und Neubauten entsprechend<br />
den aktuellen Anforderungen sind auf Grund dessen baurechtlich nicht genehmigungsfähig.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> beabsichtigt dieses Gebiet weiterhin für die Erholungsnutzung vorzuhalten,<br />
was in der Darstellung des seit Februar 2009 wirksamen Flächennutzungsplanes zum Ausdruck<br />
gebracht wurde. Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es für das Sondergebiet wird beabsichtigt<br />
bauplanungsrechtliche Grundlagen für das bestehende Wochenendhausgebiet zu schaffen<br />
und somit eine städtebauliche Ordnung im Sinne des Baugesetzbuches zu erreichen.<br />
Mit der Planung werden Eingriffe vorbereitet, die mit der Verdichtung des baulichen Bestandes bis<br />
hin zum Neubau von Bungalows in Verbindung stehen. Hauptsächlich ist davon das Schutzgut<br />
Boden betroffen. Ableitend der getroffenen Festsetzungen können zusätzlich zu den vorhandenen<br />
baulichen Anlagen mit einer Gesamtgrundfläche von 6087 m², 1583 weitere m² überbaut werden.<br />
Mit Verlust der natürlichen Bodenfunktion steht unmittelbar die Überformung von Vegetationsflächen<br />
in Verbindung, die den Lebensraum von Tiergesellschaften darstellt.<br />
Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird als erheblich bewertet.<br />
Jedoch sind die erheblichen Veränderungen des Schutzgutes Boden nur punktuell und relativ<br />
kleinflächig, darüber hinaus räumlich und zeitlich versetzt, so dass wesentliche Änderungen des<br />
Umweltzustandes für den Standort nicht zu erwarten sind.<br />
Die zu erwartenden Eingriffe durch Erlangung der Rechtsverbindlichkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
stellen sich jeweils so geringfügig dar, so dass erhebliche Auswirkungen auf bestimmte gemeinschaftlich<br />
geschützte Artengruppen nicht zu erwarten sind.<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb des Plangebietes nur sehr begrenzt möglich. Nördlich des<br />
Plangebietes befinden sich noch unbebaute Flächen, die bis zu einem gewissen Grad noch Ausgleichspflanzungen<br />
aufnehmen können.<br />
Es zeichnet sich ab, dass der Ausgleich der jeweiligen zeitversetzten und räumlich voneinander<br />
getrennten Eingriffe in das Schutzgut Boden naturschutzfachlich sinnvoller über eine Ausgleichzahlungen<br />
in den Flächenpool des Landkreises Barnim umgesetzt werden kann und soll.<br />
7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
7. 1 Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen<br />
Rein baurechtlich gesehen kann sich die Erforderlichkeit des Rückbaus bereits unzulässig errichteter<br />
Bebauungen ergeben. Damit verbundene gravierende Nutzungseinschränkungen werden jedoch<br />
nicht erwartet.<br />
7. 2 Verkehr<br />
Die Entwicklung des bestehenden Wochenendhausgebietes zielt darauf ab, den vorhanden baulichen<br />
Bestand planungsrechtlich zu sichern und städtebaulich zu ordnen. Auswirkungen auf die<br />
verkehrliche Situation sind daher nicht zu erwarten. Auf Grund der eingeschränkten Anzahl der<br />
möglichen neu hinzukommenden Wochenendhäuser, ist mit keinem signifikanten Anstieg der Verkehrsbelastung<br />
zu rechnen.<br />
7. 3 Natur, Landschaft, Umwelt<br />
Im Vergleich zu Entwicklungen auf neuen, unberührten Standorten ist nur mit unwesentlichen<br />
Auswirkungen auf die Landschaft und die Umwelt zu rechnen.<br />
Zwar sind punktuell als erheblich zu wertende Eingriffe möglich ( bspw. Versiegelung von Boden<br />
durch die Neuanlage und teilweise Erweiterung von Wochenendhäusern), jedoch ist die Summe<br />
der Eingriffe im Vergleich zu Neuentwicklung von Baugebieten als relativ gering zu werten. Auswirkungen<br />
auf die am Standort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten hängt erheblich von der<br />
Nutzungsintensität der Wochenendhausnutzer ab.<br />
Nicht auszuschließen ist, dass einige Tierarten von der Standortnutzung profitieren durch die Abbringungen<br />
bspw. von Nistkästen für Vögel, oder die Anlage von Komposthaufen, die gern von<br />
Ringelnattern und anderen Reptilien als Überwinterungsort genutzt werden.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
7. 4 Kosten und Finanzierung des Vorhabens<br />
Die Kosten der Bauleitplanung sowie die daraus eventuell folgenden Umsetzungen bestimmter<br />
Vorgaben übernimmt die Interessengemeinschaft Conradshöhe. Dies ist im städtebaulichen Vertrag<br />
zu regeln.<br />
8. VERFAHREN<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat am 30.09.2009 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong><br />
„Konratshöhe“ beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt <strong>Nr</strong>. 10/2009 öffentlich bekannt gemacht.<br />
Am 6. September 2011 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung<br />
durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange erfolgte mit dem Schreiben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vom 16.04.2012. Gleichzeitig<br />
wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei der Gemeinsamen<br />
Landesplanungsabteilung gestellt.<br />
Im Zeitraum vom 19.08.2013 bis einschließlich 18.09.2013 lag der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
mit Umweltbericht der Fassung vom 22.07.2013 und den bereits vorliegenden umweltrelevanten<br />
Stellungnahmen in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schorfheide</strong> zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt <strong>Nr</strong>. 06/2013 für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
am 9. August 2013.<br />
Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden.<br />
Am 11.12.2013 haben die <strong>Gemeinde</strong>vertreter die bis dato eingegangenen öffentlichen und privaten<br />
Bedenken, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es gegeneinander und<br />
untereinander gerecht abgewogen.<br />
Es wurde bestimmt den überarbeiteten Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es erneut auszulegen. Jedoch<br />
mit der Maßgabe, dass nur zu den Änderungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es Äußerungen möglich sind.<br />
8.1. Berücksichtigung der bisher vorliegenden Anregungen, Hinweise<br />
Bedenken<br />
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung führten zu wesentlichen<br />
Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> die<br />
bereits unter dem Punkt 0 angeführt wurden.<br />
Nachstehend werden die Hinweise und Anregungen aufgeführt, die im Entwurf nicht berücksichtigt<br />
wurden:<br />
1.) Festlegung, dass Carports nur in Kombination mit Abstellräumen zugelassen werden sollten;<br />
Zielstellung Eingriffsvermeidung<br />
Grundsätzlich ist die maximale Überbaubarkeit der Wochenendhausgrundstücke begrenzt auf 120<br />
m². Davon dürfen maximal 65 m² auf die überbaubare Grundfläche des Wochenendhauses entfallen.<br />
Es verbleiben 55 m², die für die Errichtung von Nebenanlagen (Geräteschuppen etc., Stellplätze<br />
oder Carports) entfallen dürfen. Die Größe der Stellplätze bzw. Carports wurde um 3 m auf 15<br />
m² reduziert (Eingriffsminderung). Die mit der Zulässigkeit der maximalen Grundfläche der baulichen<br />
Anlagen einhergehende Versiegelung von Boden wird als unvermeidbar betrachtet, da die<br />
planungsrechtlich langfristige Sicherung des Wochenendhausgebietes unter Berücksichtigung bestandsorientierter<br />
Ansprüche das Planziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es darstellt.<br />
2.) Bestandserfassung versiegelter und teilversiegelter Flächen<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Es erfolgte eine Bestandsaufnahme der baulichen Anlagen anhand des vermessungstechnisch<br />
ermittelten Lageplanes mit Datum vom 30.12.2009 als Grundlage für die Festlegung der Zulässigkeit<br />
der Größe der baulichen Anlagen, für die es baurechtlich betrachtet unerheblich ist ob diese<br />
vollversiegelt sind oder nur teilversiegelt.<br />
3.) Erfassung des Baumbestandes mit Stammumfang und Art<br />
Eine detaillierte Erfassung des Baumbestandes erfolgt nicht. Gemäß dem Lageplan vom<br />
30.12.2009 wurden die Standorte der Bäume bis auf unwesentliche Ausnahmen (Flurstück 118)<br />
erfasst, jedoch nicht deren Art und Stammumfang. Unterschieden wurde in Nadelgehölz und<br />
Laubbaum. In den <strong>Bebauungsplan</strong> wurde folgende Festsetzung aufgenommen: „Der Baumbestand<br />
ist zu erhalten. Eine dauerhafte Beseitigung des Gehölzbestandes ist nur dann zulässig, wenn es<br />
dem Zweck der Errichtung zulässiger baulicher Anlagen dient oder zum Zweck der Abwehr einer<br />
unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen erforderlich ist. Die jeweils<br />
geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Beseitigung von Gehölzen sind zu beachten.“<br />
Der Schutz der vorhandenen Gehölze ist mit dieser Festsetzung hinreichend gesichert.<br />
4.) Festlegung von Abständen zu den zu erhaltenden Bäumen<br />
Besonders zu schützende erhaltenswerte Bäume (das Landschaftsbild prägende besonders schöne<br />
Einzelbäume) sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Es wurde bestimmt, dass die Bäume innerhalb des Plangebietes zu erhalten sind. Diese Festsetzung<br />
wurde getroffen, um die landschaftliche Eigenart des Wochenendhausgebietes zu erhalten<br />
und um den Lebensraum für Tiere weitestgehend zu sichern.<br />
Die Festlegung des Abstands zu baulichen Anlagen erscheint daher nicht relevant. Zum einen<br />
müssen zu fällende Bäume ausgeglichen werden und es gebietet der normale Menschenverstand<br />
ausreichend Abstand zu bestehenden Bäumen bei der Neuerrichtung von Gebäuden einzuhalten.<br />
5.) Festlegung von Beschränkungen für die Befestigung von Wegen<br />
Es wurde festgelegt, dass je Wochenendhaus-grundstück einschließlich der Ausnahmeregelung<br />
130 m² mit baulichen Anlagen überbaut werden dürfen.<br />
65 m² dürfen davon auf die Hauptnutzung also das Wochenendhaus entfallen. Die verbleibenden<br />
65 m² entfallen auf Stellplätze, Schuppen, Wege und sonstige Nebenanlagen.<br />
Dem Nutzer des Wochenendhausgebietes soll es frei stehen wie die 65 m² verbleibenden Flächen<br />
für Nebenanlagen genutzt werden sollen. Die Festlegung einer Obergrenze für Wege ist für das<br />
Plangebiet nicht zielführend, da auf Grund des bewegten Reliefs es von Parzelle zu Parzelle zu<br />
völlig unterschiedlichen Ansprüchen an die Befestigung kommt.<br />
6.) Liste der in den B-Plan zu übernehmenden Festsetzungen<br />
Die zwingend erforderlichen Inhalte des Umweltberichtes sind in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a<br />
und 4 c des BauGB beschrieben. Eine Liste der zu übernehmenden Festlegungen zählt nicht dazu.<br />
7.) Bei der Festlegung der Zulässigkeit von Brunnen für die Versorgung ist als Nachsatz Folgendes<br />
hinzuzufügen: Die vorhandenen Gemeinschaftsbrunnen auf den Flurstücken 145, 147 und 177<br />
haben Vorrang vor der Neuerrichtung von Einzelbrunnen.<br />
Die Festsetzung <strong>Nr</strong>. 3 des Vorentwurfes wurde im Entwurf gestrichen, da Nebenanlagen in den<br />
Baugebieten nach BauNVO allgemein zulässig sind, wenn sie dem Nutzungszweck des Baugebietes<br />
nicht widersprechen. Die hier angeführten Brunnen fallen unter den § 14 Abs. 1 BauNVO, da<br />
sie ausschließlich der Versorgung des Baugebietes bzw. Teilen davon dienen und untergeordneter<br />
Natur sind. Im Übrigen wird keine Begründung angeführt, die eine vorrangige Nutzung der vorhandenen<br />
Brunnen gegenüber den ggf. neuen Brunnenanlagen verlangt.<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Eine Formulierung einer solchen Festsetzung erfolgt daher nicht.<br />
8.) Wendemöglichkeiten sind ebenfalls vorzusehen<br />
Für die Entsorgung der Schmutzwassergruben wurden bislang entsprechend kleine Entsorgungsfahrzeuge<br />
vom ZWA bzw. von deren beauftragten Entsorgungsunternehmen eingesetzt, die rückwärts<br />
auf das Gelände fahren.<br />
Die Überplanung des seit 40 Jahren bestehenden Wochenendhausgebietes erfolgt in erster Linie<br />
der planungsrechtlichen Bestandssicherung. Es ist nicht vorgesehen das Wochenendhausgebiet<br />
großflächig zu erweitern. Die Einrichtung von Wendestellen explizit für das Entsorgungsunternehmen<br />
ist daher nicht relevant.<br />
9.) Die Festsetzung einer GRZ wird befürwortet<br />
Es wurde festgelegt, dass je Wochenendhausgrundstück einschließlich der Ausnahmeregelung<br />
130 m² mit baulichen Anlagen überbaut werden dürfen. Insgesamt ist die Anzahl der Wochenendhausgrundstücke<br />
auf 59 begrenzt. 65 m² dürfen auf die Hauptnutzung also das Wochenendhaus<br />
entfallen. Die verbleibenden 55 m² entfallen auf Stellplätze, Schuppen, Wege und sonstige Nebenanlagen.<br />
Dem Nutzer des Wochenendhausgebietes soll es frei stehen wie die 65 m² verbleibenden Flächen<br />
für Nebenanlagen genutzt werden sollen. Da die Größe der Fläche der baulichen Anlagen als absolute<br />
Zahl festgelegt wurde, sich somit nicht auf das Baugrundstück beziehen muss (GRZ) erübrigt<br />
sich eine Festschreibung der Parzellengröße oder deren Anordnung.<br />
10.) Amtliche Teilung des Flurstücks 125 als Bedingung für die teilweise Wiedereinbeziehung des<br />
Grundstückes als Erholungsgrundstück<br />
Der hier gestellten Bedingung der unteren Forstbehörde kann nicht gefolgt werden. Die Notwendigkeit<br />
einer amtlichen Teilungsvermessung wird nicht gesehen und kann rechtlich nicht begründet<br />
werden. So wird seitens des Landesbetriebes Forst keine Rechtsgrundlage für diese Forderung<br />
angeführt.<br />
Das Flurstück 125 wurde ausreichend vermaßt, so dass eine Übertragbarkeit der nördlichen Grenze<br />
der im Geltungsbereich liegenden Erholungsfläche in die Örtlichkeit gegeben ist.<br />
Der nach Satzungsbeschluss und öffentlicher Bekanntmachung rechtswirksame <strong>Bebauungsplan</strong><br />
stellt eine ausreichende planungsrechtliche Unterlage zur Umsetzung der Abgrenzung zwischen<br />
verbleibender Waldfläche und Erholungsgrundstück<br />
Im Übrigen wird hier eine Verletzung der Gleichberechtigung zwischen der betroffenen Eigentümerin<br />
des Flurstücks 125 und den anderen Grundstückseigentümern hervorgerufen.<br />
So müsste allen Grundstücksnutzern die Teilung der Flurstücke an der Plangebietsgrenze auferlegt<br />
werden, was aber nicht geschehen soll bzw. nicht verlangt wurde und rechtlich auch nicht erforderlich<br />
ist.<br />
11.) Nummerierung der Wochenendhausgrundstücke<br />
Die vorhandenen Parzellen tragen bereits eine Nummerierung. Eine erneute Durchnummerierung<br />
führt zu unerwünschten Verwirrungen.<br />
Es erfolgt eine flurstücksbezogene Aufteilung der zulässigen Wochenendhausgrundstücke. Hierzu<br />
wurde die textliche Fest-setzung 1.1 ergänzt : Flurstücke 120-125, 114-118 jeweils 1 Wochenendhausgrundstück,<br />
Flurstück 147 insgesamt 14 Wochenendhausgrundstücke, Flurstück 145 insgesamt<br />
13 und Flurstück 181 + 177 insgesamt 21 Wochenendhausgrundstücke.<br />
12.) Niedrigere Pflanzqualität der Ausgleichspflanzungen<br />
Der Anwuchserfolg kann durch Zugaben von Bodenverbesserungsstoffen optimiert werden. Da<br />
innerhalb des Plangebietes bzw. in unmittelbarer Nähe wenig Flächen zur Verfügung ste-hen, die<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
noch Bepflanzungen aufnehmen können, ist die Erhöhung der Anzahl der Bäume zu Lasten der<br />
Baumschulqualität nicht zielführend.<br />
9. Rechtsgrundlagen<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I<br />
S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden<br />
ist.<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990<br />
(BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert<br />
worden ist.<br />
Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl 1991 I S.58), geändert durch Art. 2 G v<br />
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September<br />
2008 (GVBl.I/08, [<strong>Nr</strong>.14], S.226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. November<br />
2010 (GVBl.I/10 [<strong>Nr</strong>. 39])<br />
Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100 des<br />
Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist<br />
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz-<br />
BbgNatSchAG) Vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [<strong>Nr</strong>. 03, ber.<br />
(GVBl.I/13 <strong>Nr</strong>. 21)])<br />
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl.I/04,[<strong>Nr</strong>.06], S.137),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, [<strong>Nr</strong>. 08], S.175, 184)<br />
Literatur- und Quellenverzeichnis<br />
1) FLÄCHENNUTZUNGSPLAN <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> Feb. 2009<br />
2) Wolfgang Schrödter, Umweltbericht in der Bauleitplanung<br />
Arbeitshilfe zu den Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen<br />
3) Ulrich Kuschnerus Der sachgerechte <strong>Bebauungsplan</strong> vhw Verlag 4. Auflage 2010<br />
4) Arbeitshilfe <strong>Bebauungsplan</strong>ung November 2007 Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung<br />
des Landes Brandenburg<br />
5) Das Baugesetzbuch –Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht Textausgabe<br />
vhw Verlag 10. Auflage<br />
6) BauNVO Baunutzungsverordnung, Kommentar, Boeddinghaus, Jehle Rehm Verlag, 4. Auflage<br />
7) Brandenburgische Bauordnung, www.juris.de<br />
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