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Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />

Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> beabsichtigt dieses Gebiet weiterhin für die Erholungsnutzung vorzuhalten,<br />

was in der Darstellung des seit Februar 2009 wirksamen Flächennutzungsplanes zum Ausdruck<br />

gebracht wurde. Mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es für das Sondergebiet wird beabsichtigt<br />

bauplanungsrechtliche Grundlagen für das bestehende Wochenendhausgebiet zu schaffen<br />

und somit eine städtebauliche Ordnung im Sinne des Baugesetzbuches zu erreichen.<br />

Mit der Planung werden Eingriffe vorbereitet, die mit der Verdichtung des baulichen Bestandes bis<br />

hin zum Neubau von Bungalows in Verbindung stehen. Hauptsächlich ist davon das Schutzgut<br />

Boden betroffen. Ableitend der getroffenen Festsetzungen können zusätzlich zu den vorhandenen<br />

baulichen Anlagen mit einer Gesamtgrundfläche von 6087 m², 1583 weitere m² überbaut werden.<br />

Mit Verlust der natürlichen Bodenfunktion steht unmittelbar die Überformung von Vegetationsflächen<br />

in Verbindung, die den Lebensraum von Tiergesellschaften darstellt.<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird als erheblich bewertet.<br />

Jedoch sind die erheblichen Veränderungen des Schutzgutes Boden nur punktuell und relativ<br />

kleinflächig, darüber hinaus räumlich und zeitlich versetzt, so dass wesentliche Änderungen des<br />

Umweltzustandes für den Standort nicht zu erwarten sind.<br />

Die zu erwartenden Eingriffe durch Erlangung der Rechtsverbindlichkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

stellen sich jeweils so geringfügig dar, so dass erhebliche Auswirkungen auf bestimmte gemeinschaftlich<br />

geschützte Artengruppen nicht zu erwarten sind.<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb des Plangebietes nur sehr begrenzt möglich. Nördlich des<br />

Plangebietes befinden sich noch unbebaute Flächen, die bis zu einem gewissen Grad noch Ausgleichspflanzungen<br />

aufnehmen können.<br />

Es zeichnet sich ab, dass der Ausgleich der jeweiligen zeitversetzten und räumlich voneinander<br />

getrennten Eingriffe in das Schutzgut Boden naturschutzfachlich sinnvoller über eine Ausgleichzahlungen<br />

in den Flächenpool des Landkreises Barnim umgesetzt werden kann und soll.<br />

7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

7. 1 Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen<br />

Rein baurechtlich gesehen kann sich die Erforderlichkeit des Rückbaus bereits unzulässig errichteter<br />

Bebauungen ergeben. Damit verbundene gravierende Nutzungseinschränkungen werden jedoch<br />

nicht erwartet.<br />

7. 2 Verkehr<br />

Die Entwicklung des bestehenden Wochenendhausgebietes zielt darauf ab, den vorhanden baulichen<br />

Bestand planungsrechtlich zu sichern und städtebaulich zu ordnen. Auswirkungen auf die<br />

verkehrliche Situation sind daher nicht zu erwarten. Auf Grund der eingeschränkten Anzahl der<br />

möglichen neu hinzukommenden Wochenendhäuser, ist mit keinem signifikanten Anstieg der Verkehrsbelastung<br />

zu rechnen.<br />

7. 3 Natur, Landschaft, Umwelt<br />

Im Vergleich zu Entwicklungen auf neuen, unberührten Standorten ist nur mit unwesentlichen<br />

Auswirkungen auf die Landschaft und die Umwelt zu rechnen.<br />

Zwar sind punktuell als erheblich zu wertende Eingriffe möglich ( bspw. Versiegelung von Boden<br />

durch die Neuanlage und teilweise Erweiterung von Wochenendhäusern), jedoch ist die Summe<br />

der Eingriffe im Vergleich zu Neuentwicklung von Baugebieten als relativ gering zu werten. Auswirkungen<br />

auf die am Standort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten hängt erheblich von der<br />

Nutzungsintensität der Wochenendhausnutzer ab.<br />

Nicht auszuschließen ist, dass einige Tierarten von der Standortnutzung profitieren durch die Abbringungen<br />

bspw. von Nistkästen für Vögel, oder die Anlage von Komposthaufen, die gern von<br />

Ringelnattern und anderen Reptilien als Überwinterungsort genutzt werden.<br />

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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW

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