Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
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Blick von der Lichterfelder Straße in das Plangebiet<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
6. 2. 1. 7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und Sonstige Sachgüter sind vom Planvorhaben nicht betroffen bzw. kommen im Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es nicht vor.<br />
6. 2. 1. 8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes<br />
Die in der Umweltprüfung zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem<br />
Maße. Es handelt sich dabei um ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge<br />
zwischen den Schutzgütern sowie deren Wechselwirkungen untereinander.<br />
So hängt z.B. im erheblichen Maß vom Eingriff in das Schutzgut Boden bzw. dem Verlust der Vegetationsdecke<br />
ab wie erheblich in den Lebensraum der dort lebenden Tierarten eingegriffen wird.<br />
6. 2. 2 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Klima/ Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
sowie das Landschaftsbild sind bei der Umsetzung des Planvorhabens nicht zu erwarten, da die<br />
sich aus den Planungszielen ergebenden möglichen Veränderungen des Plangebietes nicht ausreichend<br />
Gewicht haben um nachhaltige Beeinträchtigungen auszuüben.<br />
Die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen sind insbesondere die Versiegelung von<br />
Boden und die damit in Verbindung stehenden Verlust von Lebensraum von Pflanzen und Tiere.<br />
Der Anteil der zusätzlich zur vorhandenen Versiegelung hinzukommt beträgt 1.583 m². Für das<br />
bereits vorhandene Gebiet bedeutet dies eine prozentuale Erhöhung der Bodenversiegelung von<br />
etwa 4 %.<br />
In Anlehnung der vorhandenen durchschnittlichen Parzellengrößen zwischen 500 m² und 700 m²<br />
wären innerhalb des Plangebietes aufgrund der räumlichen Gegebenheiten unter Ausnutzung aller<br />
Ressourcen ca. 3 weitere Wochenendhausplätze möglich bzw. ist die Erweiterung der vorhandenen<br />
Bungalowanlagen planungsrechtlich mit Rechtswirksamkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es möglich.<br />
Nicht auszuschließen ist die Fällung von Bäumen die für die Bungalowneubauten oder Erweiterungen<br />
vorhandener Wochenendhäuser erforderlich werden können. Damit in Verbindung stehen<br />
kann der Verlust einer Brut- und Niststätte für Vögel- oder Fledermäuse (z.B. Spechthöhle), die<br />
jedoch durch den Ersatz in Form der Anbringung einer Nisthilfe (Vogel- oder Fledermauskasten)<br />
kompensiert werden kann und soll.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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