Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
- Notwendige Fällung von Bäumen oder Beseitigung von Sträuchern außerhalb der Vegetationszeit<br />
sowie Brut- und Setzzeiten (geregelt im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5)<br />
- Kontrolle des zu fällenden Baumes auf Höhlen (potentielle Niststätte oder Fledermausquartier)<br />
- Kontrolle der zu bebauenden Fläche auf Vorkommen von geschützten Ameisenvölkern,<br />
ggf. Umsetzen des Nestes (nur mit Genehmigung und durch Fachleute durchzuführen)<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Die Versiegelung von Boden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen am<br />
Standort sind auf Grund des Entwicklungszieles eines Wochenendhausgebietes unvermeidbar.<br />
Stehen damit Baumfällungen in Zusammenhang sind die Ersatzpflanzungen nach den Vorgaben<br />
der HVE (Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung 2009) zu berechnen:<br />
Kompensationspflichtig sind demnach Bäume ab einem Stammumfang (StU) von 60 cm in 130 cm<br />
Höhe des Stammes gemessen. Für die ersten 60 cm StU (19 cm Durchmesser) in 130 cm Höhe<br />
sind zwei Ersatzbäume zu pflanzen, darüber pro angefangene 15 cm je ein Baum in der<br />
Pflanzqualität: Ballenware, 2x verpflanzt, StU 10-12 bzw. 12-14 cm.<br />
Abweichend von der HVE ist dann die errechnete Anzahl der zu ersetzenden Gehölze durch 3 zu<br />
teilen (Bruchzahlen sind kaufmännisch zu runden) und eine höhere Pflanzqualität zu verwenden.<br />
Je 3 berechnete Ersatzpflanzungen ist dann ein heimischer standortgerechter Laubbaum der Qualität<br />
3 x verpflanzt zu pflanzen. Dies soll jedoch eine „Kann“-Bestimmung bleiben. Dem Verursacher<br />
des Eingriffs soll es freigestellt sein zwischen einer höheren Pflanzqualität der Ersatzpflanzungen<br />
oder aber der ermittelten Gesamtanzahl in niedriger Pflanzqualität wählen zu können. Dies<br />
ist im städtebaulichen Vertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> und der Interessengemeinschaft<br />
Conradshöhe als Regelung aufzunehmen.<br />
Der Verlust der Gehölze im Zusammenhang mit der Verschiebung der Verkehrsfläche in östliche<br />
Richtung (Weg 4) ist demnach wie folgt auszugleichen.<br />
Berechnung nach HVE:<br />
Pinus sylvestris STU 135 cm<br />
7 Ersatzpflanzungen<br />
Pinus sylvestris STU 129 cm<br />
7 Ersatzpflanzungen<br />
Larix decidua STU 115 cm<br />
6 Ersatzpflanzungen<br />
Ergibt in Summe 20 Bäume, geteilt durch 3 errechnen sich 7 Bäume in der Qualität 16-18 cm STU.<br />
Als möglicher Ausgleichsort ist die nördliche Fläche des Flurstückes 147 außerhalb des Plangebietes<br />
zu benennen, die sich im Eigentum des Verursachers des Eingriffs befindet.<br />
Alle Ausgleichspflanzungen, die Pflege und der Erhalt der angepflanzten Bäume sind rechtlich zu<br />
sichern. Mindestens ist eine 3 jährige Anwuchs- und Entwicklungspflege zu gewährleisten.<br />
(Sicherung über den städtebaulichen Vertrag)<br />
6. 4. 3 Schutzgut Boden<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden ist zur Erlangung des erklärten Planungszieles<br />
unvermeidbar.<br />
Versiegelungen von Boden sind im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Aufschüttungen, überschütteter<br />
Boden die eventuell notwendig sind im Verhältnis 1:0,25. Teilversiegelungen von Flächen (Wege)<br />
im Verhältnis 1:0,5.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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