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Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />

Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />

- Notwendige Fällung von Bäumen oder Beseitigung von Sträuchern außerhalb der Vegetationszeit<br />

sowie Brut- und Setzzeiten (geregelt im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5)<br />

- Kontrolle des zu fällenden Baumes auf Höhlen (potentielle Niststätte oder Fledermausquartier)<br />

- Kontrolle der zu bebauenden Fläche auf Vorkommen von geschützten Ameisenvölkern,<br />

ggf. Umsetzen des Nestes (nur mit Genehmigung und durch Fachleute durchzuführen)<br />

Unvermeidbare Belastungen<br />

Die Versiegelung von Boden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen am<br />

Standort sind auf Grund des Entwicklungszieles eines Wochenendhausgebietes unvermeidbar.<br />

Stehen damit Baumfällungen in Zusammenhang sind die Ersatzpflanzungen nach den Vorgaben<br />

der HVE (Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung 2009) zu berechnen:<br />

Kompensationspflichtig sind demnach Bäume ab einem Stammumfang (StU) von 60 cm in 130 cm<br />

Höhe des Stammes gemessen. Für die ersten 60 cm StU (19 cm Durchmesser) in 130 cm Höhe<br />

sind zwei Ersatzbäume zu pflanzen, darüber pro angefangene 15 cm je ein Baum in der<br />

Pflanzqualität: Ballenware, 2x verpflanzt, StU 10-12 bzw. 12-14 cm.<br />

Abweichend von der HVE ist dann die errechnete Anzahl der zu ersetzenden Gehölze durch 3 zu<br />

teilen (Bruchzahlen sind kaufmännisch zu runden) und eine höhere Pflanzqualität zu verwenden.<br />

Je 3 berechnete Ersatzpflanzungen ist dann ein heimischer standortgerechter Laubbaum der Qualität<br />

3 x verpflanzt zu pflanzen. Dies soll jedoch eine „Kann“-Bestimmung bleiben. Dem Verursacher<br />

des Eingriffs soll es freigestellt sein zwischen einer höheren Pflanzqualität der Ersatzpflanzungen<br />

oder aber der ermittelten Gesamtanzahl in niedriger Pflanzqualität wählen zu können. Dies<br />

ist im städtebaulichen Vertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> und der Interessengemeinschaft<br />

Conradshöhe als Regelung aufzunehmen.<br />

Der Verlust der Gehölze im Zusammenhang mit der Verschiebung der Verkehrsfläche in östliche<br />

Richtung (Weg 4) ist demnach wie folgt auszugleichen.<br />

Berechnung nach HVE:<br />

Pinus sylvestris STU 135 cm<br />

7 Ersatzpflanzungen<br />

Pinus sylvestris STU 129 cm<br />

7 Ersatzpflanzungen<br />

Larix decidua STU 115 cm<br />

6 Ersatzpflanzungen<br />

Ergibt in Summe 20 Bäume, geteilt durch 3 errechnen sich 7 Bäume in der Qualität 16-18 cm STU.<br />

Als möglicher Ausgleichsort ist die nördliche Fläche des Flurstückes 147 außerhalb des Plangebietes<br />

zu benennen, die sich im Eigentum des Verursachers des Eingriffs befindet.<br />

Alle Ausgleichspflanzungen, die Pflege und der Erhalt der angepflanzten Bäume sind rechtlich zu<br />

sichern. Mindestens ist eine 3 jährige Anwuchs- und Entwicklungspflege zu gewährleisten.<br />

(Sicherung über den städtebaulichen Vertrag)<br />

6. 4. 3 Schutzgut Boden<br />

Unvermeidbare Belastungen<br />

Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden ist zur Erlangung des erklärten Planungszieles<br />

unvermeidbar.<br />

Versiegelungen von Boden sind im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Aufschüttungen, überschütteter<br />

Boden die eventuell notwendig sind im Verhältnis 1:0,25. Teilversiegelungen von Flächen (Wege)<br />

im Verhältnis 1:0,5.<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />

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