Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
Es erfolgte eine Bestandsaufnahme der baulichen Anlagen anhand des vermessungstechnisch<br />
ermittelten Lageplanes mit Datum vom 30.12.2009 als Grundlage für die Festlegung der Zulässigkeit<br />
der Größe der baulichen Anlagen, für die es baurechtlich betrachtet unerheblich ist ob diese<br />
vollversiegelt sind oder nur teilversiegelt.<br />
3.) Erfassung des Baumbestandes mit Stammumfang und Art<br />
Eine detaillierte Erfassung des Baumbestandes erfolgt nicht. Gemäß dem Lageplan vom<br />
30.12.2009 wurden die Standorte der Bäume bis auf unwesentliche Ausnahmen (Flurstück 118)<br />
erfasst, jedoch nicht deren Art und Stammumfang. Unterschieden wurde in Nadelgehölz und<br />
Laubbaum. In den <strong>Bebauungsplan</strong> wurde folgende Festsetzung aufgenommen: „Der Baumbestand<br />
ist zu erhalten. Eine dauerhafte Beseitigung des Gehölzbestandes ist nur dann zulässig, wenn es<br />
dem Zweck der Errichtung zulässiger baulicher Anlagen dient oder zum Zweck der Abwehr einer<br />
unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen erforderlich ist. Die jeweils<br />
geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Beseitigung von Gehölzen sind zu beachten.“<br />
Der Schutz der vorhandenen Gehölze ist mit dieser Festsetzung hinreichend gesichert.<br />
4.) Festlegung von Abständen zu den zu erhaltenden Bäumen<br />
Besonders zu schützende erhaltenswerte Bäume (das Landschaftsbild prägende besonders schöne<br />
Einzelbäume) sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Es wurde bestimmt, dass die Bäume innerhalb des Plangebietes zu erhalten sind. Diese Festsetzung<br />
wurde getroffen, um die landschaftliche Eigenart des Wochenendhausgebietes zu erhalten<br />
und um den Lebensraum für Tiere weitestgehend zu sichern.<br />
Die Festlegung des Abstands zu baulichen Anlagen erscheint daher nicht relevant. Zum einen<br />
müssen zu fällende Bäume ausgeglichen werden und es gebietet der normale Menschenverstand<br />
ausreichend Abstand zu bestehenden Bäumen bei der Neuerrichtung von Gebäuden einzuhalten.<br />
5.) Festlegung von Beschränkungen für die Befestigung von Wegen<br />
Es wurde festgelegt, dass je Wochenendhaus-grundstück einschließlich der Ausnahmeregelung<br />
130 m² mit baulichen Anlagen überbaut werden dürfen.<br />
65 m² dürfen davon auf die Hauptnutzung also das Wochenendhaus entfallen. Die verbleibenden<br />
65 m² entfallen auf Stellplätze, Schuppen, Wege und sonstige Nebenanlagen.<br />
Dem Nutzer des Wochenendhausgebietes soll es frei stehen wie die 65 m² verbleibenden Flächen<br />
für Nebenanlagen genutzt werden sollen. Die Festlegung einer Obergrenze für Wege ist für das<br />
Plangebiet nicht zielführend, da auf Grund des bewegten Reliefs es von Parzelle zu Parzelle zu<br />
völlig unterschiedlichen Ansprüchen an die Befestigung kommt.<br />
6.) Liste der in den B-Plan zu übernehmenden Festsetzungen<br />
Die zwingend erforderlichen Inhalte des Umweltberichtes sind in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a<br />
und 4 c des BauGB beschrieben. Eine Liste der zu übernehmenden Festlegungen zählt nicht dazu.<br />
7.) Bei der Festlegung der Zulässigkeit von Brunnen für die Versorgung ist als Nachsatz Folgendes<br />
hinzuzufügen: Die vorhandenen Gemeinschaftsbrunnen auf den Flurstücken 145, 147 und 177<br />
haben Vorrang vor der Neuerrichtung von Einzelbrunnen.<br />
Die Festsetzung <strong>Nr</strong>. 3 des Vorentwurfes wurde im Entwurf gestrichen, da Nebenanlagen in den<br />
Baugebieten nach BauNVO allgemein zulässig sind, wenn sie dem Nutzungszweck des Baugebietes<br />
nicht widersprechen. Die hier angeführten Brunnen fallen unter den § 14 Abs. 1 BauNVO, da<br />
sie ausschließlich der Versorgung des Baugebietes bzw. Teilen davon dienen und untergeordneter<br />
Natur sind. Im Übrigen wird keine Begründung angeführt, die eine vorrangige Nutzung der vorhandenen<br />
Brunnen gegenüber den ggf. neuen Brunnenanlagen verlangt.<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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