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Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />

Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />

5. PLANINHALT (ABWÄGUNG UND BEGRÜNDUNG)<br />

5. 1 Nutzung der Baugrundstücke<br />

5. 1. 1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Aus dem Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> entwickelt, wird das Plangebiet als<br />

Sondergebiet gemäß § 10 der BauNVO mit Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet festgesetzt.<br />

„Wochenendhausgebiete dienen einem kürzeren Erholungsaufenthalt vornehmlich an den Wochenenden,<br />

nicht aber einem dauernden Wohnen, und zwar auch dann nicht, wenn die errichteten<br />

Wochenendhäuser nach Größe, Einrichtung und Ausstattung ein solches Dauerwohnen an sich<br />

zulassen würden.“ 4<br />

TF 1.1. Im Wochenendhausgebiet sind maximal 59 Wochenendhausgrundstücke mit je<br />

einem Wochenendhaus zulässig. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />

Die Wochenendhausgrundstücke verteilen sich wie folgt:<br />

Flurstück Anzahl der WEHG Flurstück Anzahl der WEHG<br />

120 1 121 1<br />

122 1 123 1<br />

124 1 125 1<br />

114 1 115 1<br />

116 1 117 1<br />

118 1 147 14<br />

145 13 181 + 177 21<br />

Begründung:<br />

Als Wochenendhausgrundstück im Sinne der getroffenen Festsetzung ist die Fläche zu verstehen,<br />

die vom Eigentümer des jeweiligen Grundstücks (Verpächter) an den Wochenendhausnutzer<br />

(Pächter) verpachtet wurde. Im Geltungsbereich befinden sich auch Flurstücke, die von den Eigentümern<br />

selbst als Wochenendhausgrundstück genutzt werden. Für diese gilt die Begriffsbestimmung<br />

ebenso. Die Grundstücksfläche entspricht dann dem Wochenendhausgrundstück.<br />

Die Definition einer baulichen Anlage ist der Brandenburgischen Bauordnung § 2 Abs. 1 zu entnehmen:<br />

„Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte<br />

Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene<br />

Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, oder wenn die<br />

Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.<br />

Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Abstellplätze<br />

und Ausstellungsplätze, Campingplätze, Wochenendhausplätze, Spielplätze und Sportplätze,<br />

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder, Gerüste, Hilfseinrichtungen<br />

zur statischen Sicherung von Bauzuständen, künstliche Hohlräume unter der Geländeoberfläche<br />

und Seilbahnen.“ 5<br />

Die Aufnahme der flurstücksbezogenen Verteilung der insgesamt zulässigen 59 Wochenendhausgrundstücke<br />

wurde im Ergebnis der Anregung der Interessengemeinschaft Conradshöhe im Rahmen<br />

der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.<br />

Die Gesamtanzahl der Wochenendhausgrundstücke bzw. Wochenendhäuser bleibt auf 59 beschränkt.<br />

Berücksichtigt wurden die durchschnittlichen Wochenendhausgrundstücksgrößen von<br />

ca. 600 m².<br />

4 (Boeddinghaus, 4. Auflage)<br />

5 Brandenburgische Bauordnung § 2 Abs. 1<br />

________________________________________________________________________________________________________<br />

STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />

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