Bebauungsplan Nr. 136 „Conradshöhe“ - Gemeinde Schorfheide
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>136</strong> <strong>„Conradshöhe“</strong><br />
Begründung Planfassung –Stand 16. Dezember 2013<br />
5. PLANINHALT (ABWÄGUNG UND BEGRÜNDUNG)<br />
5. 1 Nutzung der Baugrundstücke<br />
5. 1. 1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Aus dem Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> entwickelt, wird das Plangebiet als<br />
Sondergebiet gemäß § 10 der BauNVO mit Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet festgesetzt.<br />
„Wochenendhausgebiete dienen einem kürzeren Erholungsaufenthalt vornehmlich an den Wochenenden,<br />
nicht aber einem dauernden Wohnen, und zwar auch dann nicht, wenn die errichteten<br />
Wochenendhäuser nach Größe, Einrichtung und Ausstattung ein solches Dauerwohnen an sich<br />
zulassen würden.“ 4<br />
TF 1.1. Im Wochenendhausgebiet sind maximal 59 Wochenendhausgrundstücke mit je<br />
einem Wochenendhaus zulässig. (§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB)<br />
Die Wochenendhausgrundstücke verteilen sich wie folgt:<br />
Flurstück Anzahl der WEHG Flurstück Anzahl der WEHG<br />
120 1 121 1<br />
122 1 123 1<br />
124 1 125 1<br />
114 1 115 1<br />
116 1 117 1<br />
118 1 147 14<br />
145 13 181 + 177 21<br />
Begründung:<br />
Als Wochenendhausgrundstück im Sinne der getroffenen Festsetzung ist die Fläche zu verstehen,<br />
die vom Eigentümer des jeweiligen Grundstücks (Verpächter) an den Wochenendhausnutzer<br />
(Pächter) verpachtet wurde. Im Geltungsbereich befinden sich auch Flurstücke, die von den Eigentümern<br />
selbst als Wochenendhausgrundstück genutzt werden. Für diese gilt die Begriffsbestimmung<br />
ebenso. Die Grundstücksfläche entspricht dann dem Wochenendhausgrundstück.<br />
Die Definition einer baulichen Anlage ist der Brandenburgischen Bauordnung § 2 Abs. 1 zu entnehmen:<br />
„Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte<br />
Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene<br />
Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, oder wenn die<br />
Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.<br />
Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Abstellplätze<br />
und Ausstellungsplätze, Campingplätze, Wochenendhausplätze, Spielplätze und Sportplätze,<br />
Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder, Gerüste, Hilfseinrichtungen<br />
zur statischen Sicherung von Bauzuständen, künstliche Hohlräume unter der Geländeoberfläche<br />
und Seilbahnen.“ 5<br />
Die Aufnahme der flurstücksbezogenen Verteilung der insgesamt zulässigen 59 Wochenendhausgrundstücke<br />
wurde im Ergebnis der Anregung der Interessengemeinschaft Conradshöhe im Rahmen<br />
der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.<br />
Die Gesamtanzahl der Wochenendhausgrundstücke bzw. Wochenendhäuser bleibt auf 59 beschränkt.<br />
Berücksichtigt wurden die durchschnittlichen Wochenendhausgrundstücksgrößen von<br />
ca. 600 m².<br />
4 (Boeddinghaus, 4. Auflage)<br />
5 Brandenburgische Bauordnung § 2 Abs. 1<br />
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STADT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG BANDOW<br />
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