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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

10. Jahrgang <strong>Schorfheide</strong>, 20. Dez. 2013 Nummer 10 / 2013<br />

INHALT DES AMTSBLATTES<br />

Öffentliche Bekanntmachungen..................................................................................................................... 1<br />

Bekanntmachung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, des Ortsbeirats der Ortsteile Altenhof,<br />

Böhmerheide, Eichhorst, Finowfurt, Groß Schönebeck, Klandorf, Lichterfelde, Schluft und Werbellin............................................ 1<br />

Wahlbekanntmachung.......................................................................................................................................................................5<br />

Widerspruchsrecht gegen <strong>die</strong> Weitergabe von Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen (aktuell Kommunalwahl und<br />

Europawahl am 25. Mai 2014 und Landtagswahl am 14. September 2014), Volksbegehren, Volksentscheiden und<br />

Bürgerentscheiden............................................................................................................................................................................5<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vom 12.12.2013....................................................... 6<br />

Bekanntmachung der Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 136 „Conradshöhe“ (ehemals<br />

„Konratshöhe“) im Ortsteil Finowfurt gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB).................... 6<br />

Straßenbenennung im Ortsteil Finowfurt...........................................................................................................................................8<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> 2009 (FNP) gemäß<br />

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)......................................................................................................................................9<br />

Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 620 „Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß<br />

Schönebeck gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)........................................................................................................... 12<br />

Bekanntmachung einer Teileinziehungsverfügung gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) vom 28. Juli 2009<br />

(GVBl.l/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBl.ll/11, Nr. 24)<br />

Teileinziehungsverfügung – Tonnagebegrenzung 16 t, Lieferverkehr frei....................................................................................... 14<br />

Sonstige amtliche Bekanntmachungen....................................................................................................... 15<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 43. Sitzung des Hauptausschusses vom 20.11.2013....................................... 15<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 40. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Schorfheide</strong> vom 11.12.2013................. 16<br />

Nichtamtlicher Teil....................................................................................................................................... 18<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Altenhof/ Werbellin................................................................................... 18<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, des<br />

Ortsbeirats der Ortsteile Altenhof, Böhmerheide, Eichhorst, Finowfurt, Groß Schönebeck,<br />

Klandorf, Lichterfelde, Schluft und Werbellin<br />

Gemäß § 26 des Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2<br />

und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung<br />

(BbgKWahlV) macht <strong>die</strong> Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> bekannt:<br />

I. Wahltag<br />

Der Minister des Innern hat auf der Grundlage von § 7<br />

Absatz 1 Satz 2, § 64 Absatz 2, § 73 Absatz 1 Satz 2, §<br />

85 Absatz 1 Satz 1 und § 97 Absatz 1 des<br />

Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlgesetzes<br />

(BbgKWahlG) durch <strong>die</strong> Verordnung über den Wahltag<br />

und <strong>die</strong> Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen<br />

2014 (KWahltagV2014) vom 4. September 2013 bestimmt,<br />

dass <strong>die</strong> nächsten landesweiten allgemeinen<br />

Kommunalwahlen zeitgleich mit der Europawahl am<br />

Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr<br />

stattfinden.<br />

Es werden <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> und <strong>die</strong> Ortsbeiräte der 9 Ortsteile der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> gewählt.<br />

II. Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

Die Wahlvorschläge sind gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3<br />

BbgKWahlV <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Wahlen möglichst frühzeitig einzu-<br />

reichen. Sie müssen spätestens bis Donnerstag, den<br />

20. März 2014, 12 Uhr bei der Wahlleiterin <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> im Verwaltungsgebäude, OT<br />

Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244 <strong>Schorfheide</strong> schriftlich<br />

eingereicht werden.<br />

Die erforderlichen Vordrucke können bei der Wahlleiterin<br />

angefordert werden.<br />

A. Wahl der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong><br />

1. Anzahl der zu wählenden <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter richtet sich nach<br />

der Einwohnerzahl. Die maßgebliche Einwohnerzahl ist<br />

<strong>die</strong> vom Amt <strong>für</strong> Statistik Berlin Brandenburg vor der<br />

Bekanntgabe des Wahltermines herausgegebene<br />

Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus vom 9. Mai<br />

2011, Gebietsstand 31.12.2012. Für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> wurden 9837 Einwohner veröffentlicht.<br />

Somit sind nach § 6 BbgKWahlG insgesamt 18<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter zu wählen.<br />

2. Wahlkreise<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kommunalwahl 2014<br />

festgelegt, dass das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>


Seite 2<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

nicht in mehrere Wahlkreise eingeteilt wird. Das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> stimmt mit<br />

der Wahlkreisgrenze überein.<br />

3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist<br />

Wahlvorschläge können von Parteien, politischen<br />

Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern<br />

eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische<br />

Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam<br />

einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen.<br />

Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer<br />

Listenvereinigung beteiligen; <strong>die</strong> Beteiligung an einer<br />

Listenvereinigung schließt einen eigenständigen<br />

Wahlvorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong>selbe Wahl aus.<br />

Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen,<br />

ist der Wahlleiterin durch <strong>die</strong> <strong>für</strong> das<br />

Wahlgebiet zuständigen Organe aller am<br />

Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis<br />

Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr schriftlich anzuzeigen.<br />

Die Erklärung der an dem Zusammenschluss<br />

beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen<br />

Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern<br />

des <strong>für</strong> das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter<br />

dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, bei<br />

Wählergruppen von dem Vertretungsberechtigten der<br />

Wählergruppe unterzeichnet sein.<br />

3.1. Inhalt der Wahlvorschläge<br />

Der Wahlvorschlag muss enthalten<br />

1. Namen, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Tag der<br />

Geburt, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und <strong>die</strong><br />

Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer<br />

Reihenfolge,<br />

2. den vollständigen Namen der Partei oder politischen<br />

Vereinigung sowie <strong>die</strong> geläufige Kurzbezeichnung in<br />

Buchstaben; der im Wahlvorschlag angegebene<br />

Name der Partei oder politischen Vereinigung muss<br />

mit dem Namen übereinstimmen, den <strong>die</strong>se im Lande<br />

führt,<br />

3. den Namen der Wählergruppe, wenn der<br />

Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht<br />

wird, und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch <strong>die</strong>se. Aus dem Namen muss hervorgehen,<br />

dass es sich um eine Wählergruppe handelt. Der<br />

Name und <strong>die</strong> Kurzbezeichnung einer Wählergruppe<br />

müssen in allen Wahlkreisen des Wahlgebietes übereinstimmen<br />

und dürfen nicht den Namen von Parteien<br />

oder politischen Vereinigungen oder deren<br />

Kurzbezeichnungen enthalten,<br />

4. den Namen des Wahlgebietes<br />

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers<br />

(Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen <strong>die</strong>ses<br />

Bewerbers enthalten; Nummer 1 und 4 bleiben unberührt.<br />

Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5a<br />

gemäß § 93 eingereicht werden. Er muss <strong>die</strong> in § 28 Abs.<br />

2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes bezeichneten<br />

Angaben enthalten.<br />

Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen und<br />

darf höchstens 27 Bewerber enthalten. Daneben soll<br />

der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und<br />

Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson<br />

und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.<br />

Als Vertrauensperson kann auch ein Bewerber benannt<br />

werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist,<br />

sind nur <strong>die</strong> Vertrauensperson und <strong>die</strong> stellvertretende<br />

Vertrauensperson, jede <strong>für</strong> sich, berechtigt, verbindliche<br />

Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen<br />

Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des<br />

<strong>für</strong> das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter<br />

dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, unterzeichnet<br />

sein.<br />

Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von<br />

dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die<br />

Vertretungsberechtigung ist auf Verlangen der<br />

Wahlleiterin nachzuweisen.<br />

Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von<br />

jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung<br />

und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein.<br />

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von<br />

<strong>die</strong>sem unterzeichnet sein.<br />

Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer<br />

Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein,<br />

<strong>die</strong> mit einem eigenen Wahlvorschlag zu <strong>die</strong>ser Wahl antritt.<br />

3.2. Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benennung als<br />

Bewerber<br />

Die Benennung als Bewerber auf einem Wahlvorschlag<br />

einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder<br />

Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:<br />

a. Der Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG wählbar<br />

sein.<br />

b. Der Bewerber muss durch eine Versammlung zur<br />

Aufstellung der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG<br />

bestimmt worden sein.<br />

c. Der Bewerber muss seiner Benennung auf dem<br />

Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung<br />

ist nach dem Muster der Anlage 7a gemäß § 93<br />

BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von<br />

einer Partei eingereicht, hat der Bewerber in der<br />

Zustimmungserklärung zudem seine<br />

Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären,<br />

dass er parteilos ist.<br />

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen<br />

gelten ferner <strong>für</strong> Einzelbewerber.<br />

3.2.1. Wählbarkeit von Deutschen<br />

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar alle<br />

Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des<br />

Grundgesetzes, <strong>die</strong> am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im<br />

Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 3<br />

Aufenthalt haben.<br />

Ein Deutscher ist nach § 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht<br />

wählbar, wenn er gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht<br />

ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs <strong>die</strong><br />

Wählbarkeit oder <strong>die</strong> Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter nicht besitzt.<br />

3.2.2. Wählbarkeit von Unionsbürgern<br />

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle<br />

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union, <strong>die</strong> am 25. Mai 2014 das 18.<br />

Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei<br />

Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Unionsbürger ist<br />

nach § 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er gemäß<br />

§ 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist<br />

oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik<br />

Deutschland <strong>die</strong> Wählbarkeit oder <strong>die</strong> Fähigkeit zur<br />

Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder infolge<br />

einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung<br />

im Herkunftsmitgliedstaat <strong>die</strong> Wählbarkeit nicht besitzt.<br />

Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin <strong>für</strong> jeden<br />

Deutschen eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach<br />

dem Muster der Anlage 8a gemäß § 93 BbgKWahlV,<br />

dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, <strong>für</strong> jeden<br />

Unionsbürger <strong>die</strong> in § 28 Abs. 7 Satz 2 des<br />

Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene<br />

Versicherung an Eides statt nach dem Muster<br />

der Anlage 8c gemäß § 93 BbgKWahlV sowie eine<br />

Wählbarkeitsbescheinigung der Wahlbehörde nach dem<br />

Muster der Anlage 8a gemäß § 93 BbgKWahlV, vorzulegen.<br />

3.3. Bestimmung der Bewerber<br />

Die Bestimmung der Bewerber richtet sich nach § 33<br />

BbgKWahlG.<br />

Die Bewerber auf Wahlvorschlägen von Parteien<br />

oder politischen Vereinigungen und ihre Reihenfolge<br />

müssen von den zum Zeitpunkt ihres Zusammentretens<br />

wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder politischen<br />

Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden<br />

sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, <strong>die</strong><br />

von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer<br />

Wahl hierzu besonders gewählt worden sind. Die <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Wahl zum Kreistag wahlberechtigten Mitglieder der Partei<br />

oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte können<br />

auch <strong>die</strong> Bewerber und ihre Reihenfolge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl<br />

zur Vertretung in einer kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong> bestimmen,<br />

sofern dort keine Organisation der Partei oder<br />

politischen Vereinigung vorhanden ist.<br />

Die Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge<br />

müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres<br />

Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten<br />

Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung)<br />

oder, wenn <strong>die</strong> Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert<br />

ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres<br />

Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten<br />

Anhänger der Wählergruppe<br />

(Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt<br />

worden sein. Dies kann auch durch Delegierte<br />

geschehen, <strong>die</strong> von den Mitgliedern oder Anhängern<br />

(Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders<br />

gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).<br />

Die Bewerber einer Listenvereinigung und ihre<br />

Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitgliederoder<br />

Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung<br />

bestimmt worden sein; im Übrigen gelten <strong>die</strong><br />

Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.<br />

Zu den Versammlungen sind <strong>die</strong> Mitglieder, Anhänger<br />

oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der<br />

Partei oder politischen Vereinigung oder dem<br />

Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens<br />

dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch<br />

öffentliche Ankündigung zu laden. Jeder stimmberechtigte<br />

Teilnehmer der Versammlung ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> geheime Wahl<br />

der Bewerber und der Delegierten <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Delegiertenversammlungen vorschlagsberechtigt. Den<br />

Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr<br />

Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />

In der Versammlung müssen sich mindestens<br />

drei Mitglieder, Anhänger oder Delegierte an der<br />

Abstimmung beteiligen.<br />

Eine Ausfertigung der Niederschrift über <strong>die</strong> Wahl der<br />

Bewerber und <strong>die</strong> Festlegung ihrer Reihenfolge mit<br />

Angaben über <strong>die</strong> Art, den Ort und <strong>die</strong> Zeit der<br />

Versammlung, <strong>die</strong> Form der Einladung, <strong>die</strong> Anzahl der<br />

erschienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie<br />

das Ergebnis der Wahl ist mit dem Wahlvorschlag<br />

einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung<br />

und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an<br />

Eides statt zu versichern, dass <strong>die</strong> Anforderungen beachtet<br />

worden sind. Für <strong>die</strong> Abnahme der Versicherung an<br />

Eides statt ist <strong>die</strong> Wahlleiterin zuständig; sie gilt insoweit<br />

als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />

3.4. Unterstützungsunterschriften<br />

3.4.1. Befreiung<br />

Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich bei<br />

Parteien und politischen Vereinigungen, <strong>die</strong> am Tag<br />

der Bekanntmachung des Wahltages (9. September<br />

2013) aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages<br />

in der zu wählenden Vertretung durch mindestens ein<br />

Mitglied oder im Kreistag des jeweiligen Landkreises<br />

durch mindestens ein Mitglied oder im Landtag durch<br />

mindestens einen Abgeordneten oder im Deutschen<br />

Bundestag durch mindestens einen im Land Brandenburg<br />

gewählten Abgeordneten seit deren letzter Wahl ununterbrochen<br />

vertreten sind, bei Wählergruppen, <strong>die</strong> am 9.<br />

September 2013 aufgrund eines zurechenbaren<br />

Wahlvorschlages in der zu wählenden Vertretung durch<br />

mindestens ein Mitglied oder im Kreistag des jeweiligen<br />

Landkreises durch mindestens ein Mitglied seit deren<br />

letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, bei<br />

Einzelbewerbern, <strong>die</strong> am 9. September 2013 aufgrund<br />

eines Einzelwahlvorschlages Mitglied der zu wählenden<br />

Vertretung oder des Kreistages des jeweiligen<br />

Landkreises sind.


Seite 4<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

3.4.2. Keine Befreiung<br />

Ist eine Partei, eine politischen Vereinigung, eine<br />

Wählergruppe, eine Listenvereinigung oder ein<br />

Einzelbewerber nicht von dem Erfordernis von<br />

Unterstützungsunterschriften befreit, sind mindestens 10<br />

Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet<br />

wahlberechtigten Personen notwendig.<br />

Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift<br />

der wahlberechtigten Person ist spätestens bis<br />

Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr, bei der<br />

Wahlbehörde in der Einwohnermeldebehörde (Raum<br />

1.5) Erzbergerplatz 1, 16244 <strong>Schorfheide</strong> zu leisten.<br />

Sie kann auch bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister,<br />

vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung<br />

von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden.<br />

Die ausgegebenen Unterschriftenlisten sind der<br />

Einwohnermeldebehörde spätestens bis Mittwoch,<br />

den 19. März 2014, 16 Uhr, vorzulegen.<br />

Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf<br />

den von der Wahlleiterin ausgegebenen amtlichen<br />

Formblättern <strong>für</strong> Unterschriftenlisten nach dem Muster<br />

der Anlage 6 gemäß § 93 BbgKWahlV unter Beachtung<br />

folgender Vorschriften zu erbringen:<br />

Familien- und Vornamen sowie <strong>die</strong> Anschrift eines jeden<br />

Bewerbers sind in erkennbarer Reihenfolge anzugeben.<br />

Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen<br />

Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren<br />

Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch <strong>die</strong>se, anzugeben. Außerdem hat der<br />

Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen,<br />

dass <strong>die</strong> Bewerber und ihre Reihenfolge gemäß<br />

§ 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine<br />

Ausfertigung der Niederschrift über <strong>die</strong> Bestimmung der<br />

Bewerber und ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim<br />

Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch<br />

<strong>die</strong> Namen, und, sofern vorhanden, <strong>die</strong><br />

Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen<br />

anzugeben.<br />

Beim Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist <strong>die</strong><br />

Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“ anzugeben.<br />

Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers wird <strong>die</strong><br />

Wahlleiterin unter den vorgenannten Voraussetzungen<br />

auch amtliche Formblätter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterzeichnung des<br />

Wahlvorschlags bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister<br />

im Land, einem Notar oder einer anderen zur<br />

Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.<br />

Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen,<br />

Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst<br />

nach der Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge<br />

nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete<br />

Unterstützungsunterschriften sind ungültig.<br />

Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen<br />

Wahlvorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> unterzeichnen. Hat eine Person<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong>se Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet,<br />

so sind sämtliche von ihr <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Wahl geleisteten<br />

Unterstützungsunterschriften ungültig.<br />

Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der<br />

Unterzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung des<br />

Wahlvorschlags durch <strong>die</strong> Bewerber selbst ist unzulässig.<br />

Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen,<br />

Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden<br />

Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben.<br />

Die unterzeichnende Person hat sich vor der<br />

Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme<br />

gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos.<br />

Eine wahlberechtigte Person, <strong>die</strong> wegen einer körperlichen<br />

Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung<br />

bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson)<br />

bestimmen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Unterschriftsleistung vornimmt. Eine<br />

wahlberechtigte Person, <strong>die</strong> wegen einer Behinderung<br />

nicht in der Lage ist, <strong>die</strong> Wahlbehörde aufzusuchen, kann<br />

auf Antrag <strong>die</strong> Unterstützungsunterschrift durch Erklärung<br />

vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der<br />

Antrag kann bis Montag, den 17. März 2014, 16 Uhr,<br />

schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden.<br />

Die Wahlbehörde hat <strong>für</strong> alle wahlberechtigten<br />

Unterzeichner, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Unterstützungsunterschrift auf der<br />

von der Wahlleiterin ausgegebenen Unterschriftenliste<br />

leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet zum<br />

Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.<br />

3.5. Vorprüfung der Wahlvorschläge;<br />

Mängelbeseitigung<br />

Die Wahlleiterin hat <strong>die</strong> Wahlvorschläge sofort nach<br />

Eingang auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu<br />

prüfen. Stellt sie Mängel fest, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Gültigkeit eines<br />

Wahlvorschlages berühren, so benachrichtigt sie unverzüglich<br />

<strong>die</strong> Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare<br />

Mängel rechtzeitig zu beseitigen.<br />

Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 20. März 2014, 12<br />

Uhr können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der<br />

Bewerber nicht mehr behoben sowie fehlende<br />

Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht<br />

werden. Das gleiche gilt, wenn der Bewerber mangelhaft<br />

bezeichnet ist, so dass seine Person nicht feststeht.<br />

Sonstige Mängel, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Gültigkeit der Wahlvorschläge<br />

berühren, können bis zur Entscheidung über <strong>die</strong><br />

Zulassung der Wahlvorschläge beseitigt werden.<br />

3.6. Zulassung der Wahlvorschläge<br />

Der Wahlausschuss beschließt am 25. März 2014 in öffentlicher<br />

Sitzung über <strong>die</strong> Zulassung der Wahlvorschläge.<br />

Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG und §§ 38 und 39<br />

BbgKWahlV verwiesen.<br />

B. Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

Die Ausführungen zu Buchstabe A Wahl der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> Nr. 3<br />

gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl der Ortsbeiräte sinngemäß, soweit in<br />

<strong>die</strong>sem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.<br />

1. Wahlgebiet<br />

Wahlgebiet <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zum Ortsbeirat ist das Gebiet<br />

des jeweiligen Ortsteils.


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 5<br />

2. Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder<br />

In den Ortsteilen Altenhof, Böhmerheide, Eichhorst,<br />

Klandorf, Schluft und Werbellin sind insgesamt drei<br />

Mitglieder je Ortsbeirat zu wählen. Jeder Wahlvorschlag<br />

darf höchstens 4 Bewerber enthalten.<br />

In den Ortsteilen Groß Schönebeck und Lichterfelde sind<br />

insgesamt fünf Mitglieder je Ortsbeirat zu wählen. Jeder<br />

Wahlvorschlag darf höchstens 7 Bewerber enthalten.<br />

Im Ortsteil Finowfurt sind insgesamt sieben Mitglieder zu<br />

wählen. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 10<br />

Bewerber enthalten.<br />

3. Wählbarkeit<br />

Wählbar sind alle Personen, <strong>die</strong> nach § 11 BbgKWahlG<br />

wählbar sind und im jeweiligen Ortsteil ihren ständigen<br />

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

4. Bestimmung der Bewerber<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zur <strong>Gemeinde</strong>vertretung wahlberechtigten<br />

Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder<br />

Wählergruppe oder deren Delegierte können auch <strong>die</strong><br />

Bewerber und ihre Reihenfolge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zum<br />

Ortsbeirat bestimmen, sofern <strong>die</strong> Anzahl der in dem betreffenden<br />

Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder der Partei,<br />

politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur<br />

Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In<br />

dem Fall, dass selbst <strong>die</strong> Anzahl der in der <strong>Gemeinde</strong><br />

oder Stadt wahlberechtigten Mitglieder nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht,<br />

gilt § 33 Absatz 3 BbgKWahlG entsprechend.<br />

5. Anzahl der Unterstützungsunterschriften<br />

Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen<br />

Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung<br />

oder eines Einzelbewerbers, <strong>die</strong> oder der nicht von dem<br />

Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist,<br />

sind:<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ortsteile Altenhof und Eichhorst mindestens 3,<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ortsteile Böhmerheide, Klandorf, Schluft und<br />

Werbellin keine,<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ortsteile Groß Schönebeck und Lichterfelde<br />

mindestens 5 und<br />

- <strong>für</strong> den Ortsteil Finowfurt 10 Unterstützungsunterschriften<br />

beizubringen.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 12.12.2013<br />

Angela Braun<br />

Wahlleiterin <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

Wahlbekanntmachung<br />

Gemäß § 2 Absatz 3 der Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) macht der<br />

Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> bekannt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat am 30.10.2013 auf der<br />

Grundlage von § 15 Brandenburgisches<br />

Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 2<br />

Brandenburgische<br />

Kommunalwahlverordnung<br />

(BbgKWahlV) mit Beschluss Nr. BG/0517/13 Frau Angela<br />

Braun, Hauptamtsleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, zur<br />

Wahlleiterin und Frau Kathrin Greger, Sachbearbeiterin<br />

<strong>für</strong> Organisation im Hauptamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>,<br />

zur Stellvertreterin der Wahlleiterin <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kommunalwahl<br />

2014 und <strong>die</strong> daran anschließende Kommunalwahlperiode<br />

berufen.<br />

Frau Braun ist wie folgt zu erreichen: <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong>, Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244<br />

<strong>Schorfheide</strong>, Telefon: 03335 4534-13, Fax: 03335 4534-<br />

35, E-Mail: wahlen@gemeinde-schorfheide.de.<br />

Frau Greger ist wie folgt zu erreichen: <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong>, Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244<br />

<strong>Schorfheide</strong>, Telefon: 03335 4534-16, Fax: 03335 4534-<br />

35, E-Mail: wahlen@gemeinde-schorfheide.de.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 27.11.2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Widerspruchsrecht gegen <strong>die</strong> Weitergabe von Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen<br />

(aktuell Kommunalwahl und Europawahl am 25. Mai 2014 und Landtagswahl am 14.<br />

September 2014), Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden<br />

Gemäß § 33 (1) BbgMeldeG darf <strong>die</strong> Meldebehörde<br />

Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen,<br />

Listenvereinigungen und anderen Trägern von<br />

Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum<br />

Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag,<br />

zum Landtag Brandenburg sowie im Zusammenhang mit<br />

Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden<br />

Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem<br />

Melderegister Auskunft über folgende Daten von Gruppen<br />

von Wahlberechtigten erteilen, soweit <strong>für</strong> deren<br />

Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend<br />

ist:


Seite 6<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

1. Familiennamen,<br />

2. Vornamen,<br />

3. Doktorgrad,<br />

4. gegenwärtige Anschriften,<br />

5. <strong>die</strong> Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.<br />

Die Geburtstage der Betroffenen dürfen nicht mitgeteilt<br />

werden. Die Empfänger haben <strong>die</strong> Daten spätestens eine<br />

Woche nach der Wahl zu löschen.<br />

Gemäß § 33 (2) BbgMeldeG dürfen im Zusammenhang<br />

mit Volksbegehren und Volksentscheiden den Vertretern,<br />

Parteien, politischen Vereinigungen und<br />

Listenvereinigungen Auskünfte (Punkte 1 bis 5) erteilt<br />

werden. Die Auskünfte dürfen bei Volksbegehren vom<br />

Tag der Bekanntmachung des Volksbegehrens bis zum<br />

Ablauf der Eintragungs- oder Nachfrist und bei<br />

Volksentscheiden vom Tag der Bekanntgabe des<br />

Abstimmungstages bis zum Tag vor dem Abstimmungstag<br />

gegeben werden.<br />

Gemäß § 33 (3) BbgMeldeG dürfen im Zusammenhang<br />

mit Bürgerentscheiden Auskünfte (Punkte 1 bis 5) den<br />

Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen,<br />

Listenvereinigungen und Vertretern erteilt werden. Die<br />

Auskünfte dürfen ab der Bekanntmachung der<br />

Entscheidung über <strong>die</strong> Zulässigkeit des Bürgerbegehrens<br />

bis zum Tag vor dem Abstimmungstag gegeben werden.<br />

Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner<br />

Daten zu widersprechen.<br />

Eine Weitergabe von Daten ist unzulässig, wenn im<br />

Melderegister eine Übermittlungssperre eingetragen ist.<br />

Widerspruch gegen <strong>die</strong> Datenübermittlung kann in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, Einwohnermeldebehörde,<br />

Erzbergerplatz 1 und in den Bürgerbüros in Lichterfelde,<br />

Eberswalder Straße 1 und Groß Schönebeck,<br />

Rosenbecker Straße 1a zu den Sprechzeiten eingelegt<br />

werden. Das entsprechende Formular wird auf Anfrage<br />

auch zugeschickt.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 27.11.2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vom 12.12.2013<br />

Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, (Nr. 19),<br />

S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />

vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13, (Nr. 18)) hat <strong>die</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in ihrer<br />

Sitzung am 11. Dezember 2013 folgende Zweite Satzung<br />

zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> beschlossen:<br />

Die Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vom 29.<br />

Oktober 2008, geändert durch <strong>die</strong> Erste Satzung zur<br />

Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

vom 16.12.2010, wird wie folgt geändert:<br />

Artikel 1<br />

1. Der § 10 <strong>Gemeinde</strong>be<strong>die</strong>nstete wird wie folgt neu gefasst:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entscheidet auf Vorschlag des<br />

Hauptverwaltungsbeamten über das Ergebnis des<br />

Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines<br />

Beamtenverhältnisses ab der Besoldungsgruppe A 11<br />

sowie über <strong>die</strong> Einstellung und Entlassung von<br />

Arbeitnehmern ab der Entgeltgruppe 11 TVöD. Sie entscheidet<br />

weiterhin über <strong>die</strong> Beförderung der Beamten ab<br />

der Besoldungsgruppe A 12.<br />

2. In § 11 Absatz 4 werden im Satz 2 <strong>die</strong> Worte:<br />

„im Ortsteil Finowfurt rechts neben dem Grundstück<br />

Hauptstraße 115a“ ersetzt durch <strong>die</strong> Worte: „im Ortsteil<br />

Finowfurt an der Zufahrtstraße zum Erzbergerplatz auf<br />

der rechten Seite“.<br />

Artikel 2<br />

Die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, den 12.12.2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes (BBP) Nr.<br />

136 „Conradshöhe“ (ehemals „Konratshöhe“) im Ortsteil Finowfurt gemäß § 3 Absatz 2 in<br />

Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat<br />

in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2013 beschlossen, <strong>die</strong><br />

Schreibweise des Straßennamens „Konratshöhe“ in<br />

„Conradshöhe“ zu ändern.<br />

Um den Bezug zur Örtlichkeit herzustellen, haben sie unter<br />

der Beschluss-Nr. BA/0527/13 beschlossen, <strong>die</strong>


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 7<br />

Bezeichnung des Bebauungsplanes in Bebauungsplan<br />

(BBP) Nr. 136 „Conradshöhe“ zu ändern.<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Conradshöhe“ befindet<br />

sich nördlich des Oder-Havel-Kanals und grenzt im<br />

Süden an <strong>die</strong> Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen<br />

Finowfurt und Lichterfelde. Im Norden grenzt das<br />

Plangebiet an <strong>die</strong> landwirtschaftliche Fläche südlich der<br />

Autobahn A 11. Im Osten und Westen ist es von<br />

Waldflächen eingegrenzt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter haben am 11. Dezember 2013<br />

mit gleichem Beschluss beschlossen, den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes Nr. 136 „Conradshöhe“ gemäß<br />

Abwägungsergebnis zu ändern.<br />

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 136<br />

„Conradshöhe“ liegt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in<br />

Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB mit Begründung<br />

und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen, welche <strong>die</strong> Belange<br />

des Naturschutzes einschließlich des Umweltschutzes<br />

und der Landschaftspflege betreffen, vom 30. Dezember<br />

2013 bis einschließlich 21. Januar 2014 zu jedermanns<br />

Einsicht während der folgenden Zeiten montags, mittwochs<br />

und donnerstags von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00<br />

– 16:00 Uhr, <strong>die</strong>nstags von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00<br />

– 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 – 12:00 Uhr im<br />

Bauamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in 16244 <strong>Schorfheide</strong>,<br />

Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 öffentlich<br />

aus.<br />

Außerhalb <strong>die</strong>ser Zeiten können Termine zur<br />

Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17).<br />

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind <strong>die</strong> bereits<br />

vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der<br />

Fachbehörden des Landkreises Barnim (Untere<br />

Naturschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde), der<br />

Unteren Forstbehörde und des Zentral<strong>die</strong>nstes der<br />

Polizei Kampfmittelbeseitigungs<strong>die</strong>nst.<br />

• Die Untere Bodenschutzbehörde weist darauf hin,<br />

dass das Plangebiet sich teilweise auf einer ehemaligen<br />

Militärliegenschaft befindet.<br />

• Die Untere Naturschutzbehörde folgt der Einschätzung<br />

im Umweltbericht, dass innerhalb des Bebauungsplanes<br />

keine baulichen Veränderungen zu<br />

erwarten sind, <strong>die</strong> gefährdende Auswirkungen auf örtliche<br />

Population streng geschützter Arten be<strong>für</strong>chten<br />

lassen. Es ist der Ausgleich <strong>für</strong> den Eingriff in das<br />

Schutzgut Boden (Versiegelungen) festzuschreiben<br />

und rechtlich zu sichern.<br />

• Die Untere Forstbehörde stellt fest, dass es sich bei<br />

der überplanten Fläche, abzüglich der bereits bestehenden<br />

baulichen Anlagen, um Wald im Sinne des<br />

Landeswaldgesetzes handelt, dessen Inanspruchnahme<br />

durch <strong>die</strong> verbindliche Bauleitplanung<br />

zu ersetzen ist. Durch <strong>die</strong> Forstbehörde wird eine<br />

Austauschfläche innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

vorgeschlagen, <strong>die</strong> zu Gunsten der Sicherung und<br />

Entwicklung des Wochenendhausgebietes<br />

Conradshöhe als Waldfläche zu widmen ist.<br />

• Der Kampfmittelbeseitigungs<strong>die</strong>nst erklärt, dass keine<br />

konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein<br />

von Kampfmitteln bestehen.<br />

Im Weiteren enthält der Umweltbericht folgende Arten<br />

umweltbezogener Informationen:<br />

1. Es ist, im Vergleich zu Entwicklungen auf neuen unberührten<br />

Standorten, nur mit unwesentlichen<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Landschaft und <strong>die</strong> Umwelt zu<br />

rechnen. Punktuell sind erheblich zu wertende<br />

Eingriffe insbesondere in das Schutzgut Boden durch<br />

Versiegelungen durch <strong>die</strong> Neuanlage und teilweise<br />

Erweiterung von Wochenendhäusern möglich, jedoch<br />

ist <strong>die</strong> Summe der Eingriffe im Vergleich zu<br />

Neuentwicklung von Baugebieten als relativ gering zu<br />

werten. Auswirkungen auf <strong>die</strong> am Standort vorkommenden<br />

Tier- und Pflanzenarten hängen erheblich<br />

von der Nutzungsintensität der Wochenendhausnutzer<br />

ab und sind somit nicht quantifizierbar.<br />

2. Insgesamt ist zu den bereits bestehenden<br />

Bebauungen im Plangebiet durch <strong>die</strong> getroffenen<br />

städtebaulichen Festsetzungen <strong>die</strong> Versiegelung von<br />

weiteren 1.583 m² zulässig. Diese sind über einen abzuschließenden<br />

Flächenpoolvertrag mit dem<br />

Landkreises Barnim auszugleichen.<br />

3. Der Baumbestand im Plangebiet ist zu erhalten. Die<br />

Festlegung über auszugleichende Baumfällungen<br />

richten sich im Wesentlichen nach der Barnimer<br />

Baumschutzverordnung.<br />

Während der oben genannten Frist können bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz<br />

1, 16244 <strong>Schorfheide</strong> von jedermann<br />

Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zu den<br />

Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten<br />

und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes<br />

abgegeben werden können.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit<br />

ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, <strong>die</strong><br />

vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Die geänderten Entwürfe der Planzeichnung sowie der<br />

Begründung mit Umweltbericht können während der Zeit<br />

der Auslage zusätzlich im Internet auf der Seite der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> www.gemeinde-schorfheide.de<br />

unter Verwaltung A-Z/Städtebauliche Planungen angesehen<br />

werden. Die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen<br />

ausschließlich im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

aus.<br />

[Übersichtsplan s. S. 8]


Seite 8<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

Der Übersichtsplan (ohne Maßstab) ist Bestandteil <strong>die</strong>ser Bekanntmachung.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 12. Dezember 2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Straßenbenennung im Ortsteil Finowfurt<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> haben<br />

in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2013 mit Beschluss-<br />

Nummer BA/0522/13 beschlossen, dass <strong>die</strong> Schreibweise<br />

des Straßennamens „Konratshöhe“ in „Conradshöhe“<br />

geändert wird.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Die Neubenennung wird am Tag nach der<br />

Bekanntmachung wirksam.<br />

Die betroffenen mit Nebenwohnung gemeldeten Bürger<br />

werden persönlich informiert.<br />

[Übersichtsplan s. S. 9]


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 9<br />

Der Übersichtsplan (ohne Maßstab) ist Bestandteil <strong>die</strong>ser Bekanntmachung.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 12. Dezember 2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> 2009 (FNP) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

2009 (FNP) wird nach § 8 Absatz 3 BauGB parallel zum<br />

Verfahren <strong>für</strong> den Bebauungsplan Nr. 620 „Wildpark<br />

<strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß Schönebeck geändert.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat<br />

in der Sitzung am 11. Dezember 2013 unter Beschluss-<br />

Nr. BA/0524/13 beschlossen, <strong>die</strong> Abgrenzung der 3.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der Änderung der<br />

Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 620 „Wildpark<br />

<strong>Schorfheide</strong>“ anzupassen.<br />

Die auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses<br />

und der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden erarbeiteten Entwürfe der 3. Änderung des<br />

FNP und der Begründung einschließlich integriertem<br />

Umweltbericht sowie den Stellungnahmen des<br />

Landesamtes <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz, des Landkreises Barnim, des<br />

Landesbetriebes Forst und des Ministeriums <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz liegen vom 6. Januar<br />

2014 bis einschließlich 5. Februar 2014 zu jedermanns<br />

Einsicht und Information während der folgenden Zeiten<br />

montags, mittwochs und donnerstags von 09:00 – 12:00<br />

Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, <strong>die</strong>nstags von 09:00 – 12:00<br />

Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 –<br />

12:00 Uhr im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong>, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1<br />

im Zimmer 2.11 öffentlich aus.<br />

Außerhalb <strong>die</strong>ser Zeiten können Termine zur<br />

Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17).<br />

Während <strong>die</strong>ser Frist können von jedermann<br />

Stellungnahmen schriftlich oder während der<br />

Sprechzeiten zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1,<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong> vorgebracht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.<br />

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung


Seite 10<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

einschließlich integriertem Umweltbericht können während<br />

der Zeit der Auslage zusätzlich im Internet auf der<br />

Seite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> www.gemeinde-schorfheide.de<br />

unter Verwaltung A-Z/Städtebauliche<br />

Planungen/Öffentliche Beteiligung angesehen werden.<br />

Die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ausschließlich<br />

im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aus.<br />

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen zu den<br />

in § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern sind verfügbar:<br />

Aus dem Umweltbericht<br />

1. Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Der Geltungsbereich weist eine Reihe von <strong>für</strong> den Artenund<br />

Biotopschutz bedeutsame Teilflächen auf, <strong>die</strong> sich<br />

vorrangig in den feuchten bis nassen bzw. überstauten<br />

Wiesenbereichen und den Kleingewässern finden. Diese<br />

Biotope unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz.<br />

Punktuell finden sich kennartenarme Rotstraußgrasfluren<br />

in den trockeneren Kuppenlagen der Weideflächen, in<br />

denen vereinzelt gesetzlich geschützte Pflanzenarten<br />

vorkommen.<br />

Die Feuchtwiesen und Kleingewässer stellen<br />

Lebensräume <strong>für</strong> gesetzlich geschützte Amphibienarten<br />

dar. Neben den nachgewiesenen Vorkommen relativ<br />

häufiger Lurche wie Erdkröte, Teichmolch, Gras-, Teichund<br />

Moorfrosch ist insbesondere das Vorkommen gefährdeter<br />

Arten wie Kammmolch, Laubfrosch,<br />

Rotbauchunke und Knoblauchkröte nicht auszuschließen.<br />

Bei den Reptilien gibt es Vorkommensnachweise <strong>für</strong><br />

Ringelnatter und Zauneidechse. Das Vorkommen von<br />

Blindschleiche und Waldeidechse ist anzunehmen.<br />

Der Geltungsbereich bietet einer Reihe von Brutvögeln<br />

Lebensraum. Darunter sind überwiegend in Deutschland<br />

ungefährdete und häufige Arten. Erwähnenswert sind<br />

insbesondere Brutnachweise von Braunkehlchen,<br />

Schafstelze und Rauchschwalbe. Teile des<br />

Geltungsbereichs bieten darüber hinaus günstige<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> das Vorkommen weiterer streng geschützter<br />

Arten wie Seggen- und Schilfrohrsänger,<br />

Brachpieper, Wachtelkönig, Sperbergrasmücke oder<br />

Grauammer. Der Geltungsbereich ist zudem als<br />

Nahrungshabitat <strong>für</strong> streng geschützte Arten wie<br />

Weißstorch und eine Reihe von Greifvögeln gut geeignet.<br />

Bei den Säugetieren ist <strong>die</strong> Bedeutung des<br />

Geltungsbereichs als Nahrungshabitat <strong>für</strong> verschiedene<br />

Fledermausarten zu erwähnen. Daneben ist vom<br />

Vorkommen verschiedener, besonders geschützter<br />

Kleinsäuger wie Braunbrustigel, Eichhörnchen, Maulwurf<br />

oder Spitzmäusen auszugehen. Die größeren Gräben<br />

des Geltungsbereichs haben mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

Biotopverbindungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong> streng geschützten<br />

Arten Elbe-Biber und Fischotter.<br />

Im Geltungsbereich konnten mit der Heide-Nelke, der<br />

Wasserfeder, der Sand-Strohblume drei besonders bzw.<br />

europäisch geschützte Gefäßpflanzen nachgewiesen<br />

werden.<br />

2. Schutzgut Schutzgebiete<br />

Das Planungsgebiet liegt innerhalb des<br />

Biosphärenreservats <strong>Schorfheide</strong>-Chorin.<br />

In Nachbarschaft zum Plangebiet befindet sich das<br />

Naturschutzgebiet „Kienhorst/ Köllnsee/ Eichheide“.<br />

3. Schutzgut Boden<br />

Die Böden im Gebiet gehen auf <strong>die</strong> von den<br />

Schmelzwässern der eiszeitlichen Gletscher gebildeten<br />

Sanderflächen zurück. Die Kuppenlagen zeichnen sich<br />

durch sickerwasserbestimmte, teilweise lehmige<br />

Sandböden aus. In den grundwassernahen<br />

Niederungsflächen sind oberflächlich Anmoorböden über<br />

grundwasserbestimmten Gley-Böden zu finden.<br />

4. Schutzgut Wasser<br />

Das Plangebiet liegt zukünftig in Teilen innerhalb eines<br />

Wasserschutzgebietes.<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft ein<br />

Landesgewässer I. Ordnung „Schönebecker Fließ“.<br />

Auf den sorptionsschwachen, durchlässigen Böden mit<br />

Offenlandcharakteristik ist sowohl <strong>die</strong><br />

Grundwasserneubildungsrate als auch <strong>die</strong> Anfälligkeit<br />

gegen eindringende Schadstoffe hoch.<br />

5. Schutzgut Klima<br />

Die überwiegend offenen Freiflächen des Plangebietes<br />

sind Kaltluftentstehungsgebiete, <strong>die</strong> in Folge eingeschränkter<br />

Abflussbedingungen als Kaltluftstaugebiet anzusehen<br />

sind.<br />

Die Luftqualität ist bezogen auf <strong>die</strong> einschlägigen<br />

Luftschadstoffe <strong>für</strong> den Geltungsbereich als gering belastet<br />

anzunehmen.<br />

6. Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung<br />

Der Geltungsbereich zeichnet sich durch <strong>die</strong> weiten<br />

Wiesenlandschaften mit der Einfassung aus<br />

Kiefernforsten im Westen und Süden, naturnahen<br />

Erlenbruchwäldern im Norden und Osten aus. Lediglich<br />

<strong>die</strong> im Unterwuchs vegetationsfreien Rotwild- und<br />

Schweinegehege mindern <strong>die</strong> naturnahe Wirkung.<br />

Es liegen keine über den Umweltbericht hinausreichenden<br />

gutachterlichen Informationen zu umweltrelevanten<br />

Aspekten/ Themenblöcken vor.<br />

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der<br />

frühzeitigen Beteiligung liegen zu folgenden Belangen<br />

vor:<br />

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften:<br />

Der Landesbetrieb Forst fordert den Erhalt der<br />

Waldflächen innerhalb des Wildparkgeländes und <strong>die</strong><br />

Darstellung der Flächen in der Planzeichnung. Bei einer<br />

zukünftigen Nutzungsänderung in den Waldbereichen<br />

bedarf es einer Waldumwandlung.<br />

Der Landesbetrieb Forst weist des Weiteren darauf hin,<br />

dass bei den neu hinzukommenden Waldflächen eine<br />

Flächendiskrepanz besteht zwischen den Darstellungen<br />

im Bebauungsplan und den Unterlagen des<br />

Landesbetriebs Forst.<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 11<br />

Verbraucherschutz weist darauf hin, dass innerhalb der<br />

streng geschützten Biotope <strong>die</strong> planungsrechtlich zulässigen<br />

Nutzungen des Wildparks ausgeschlossen werden<br />

sollen.<br />

Schutzgut Boden:<br />

Der Landkreis moniert, dass <strong>die</strong> Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Neuversiegelung von Flächen<br />

in den Unterlagen zum Bebauungsplan und zum<br />

Flächennutzungsplan eindeutig beschrieben werden sollen.<br />

Schutzgut Wasser:<br />

Der Landkreis Barnim weist auf das zukünftige<br />

Wasserschutzgebiet innerhalb des Plangebietes hin. Die<br />

festzusetzenden Nutzungen sind auf den<br />

Grundwasserschutz abzustimmen.<br />

Schutzgut Schutzgebiete:<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz sieht den Schutzzweck des Biosphärenreservats<br />

<strong>Schorfheide</strong>-Chorin nicht berührt. Eine<br />

Ausgliederung aus dem Biosphärenreservat ist nicht notwendig.<br />

Schutzgut Mensch:<br />

Das Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz fordert <strong>die</strong> Darstellung der Auswirkungen<br />

der Planung gegenüber schutzbedürftiger<br />

Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs.<br />

weiße Umrandung:<br />

FNP 2009<br />

schwarz gestrichelte Linie:<br />

Bereich der 3. Änderung<br />

des FNP<br />

Der Übersichtsplan (ohne Maßstab) ist Bestandteil <strong>die</strong>ser Bekanntmachung.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 12. Dezember 2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister


Seite 12<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 620<br />

„Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß Schönebeck gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat<br />

in der Sitzung am 11. Dezember 2013 unter der<br />

Beschluss-Nummer BA/0523/13 beschlossen, den<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 620 „Wildpark<br />

<strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß Schönebeck in einen<br />

Bebauungsplan (BBP Nr. 620 „Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“)<br />

umzuwidmen.<br />

Gleichzeitig hat sie beschlossen, <strong>die</strong> Abgrenzung des<br />

Plangebietes im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und aufgrund von konkretisierenden<br />

Vermessungsarbeiten zu korrigieren.<br />

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von<br />

Groß Schönebeck. Es liegt östlich der Prenzlauer Straße<br />

(L 100) und nördlich der Alten Joachimsthaler Straße.<br />

Das Plangebiet ist im Norden und Osten von Waldflächen<br />

umgeben und grenzt im Westen an das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes Nr. 6 „Holzhof“, dessen östliche<br />

Waldfläche mit überplant werden soll. Das Plangebiet<br />

entspricht im Wesentlichen dem bestehenden<br />

Wildparkgelände, ergänzt um einzelne<br />

Erweiterungsflächen.<br />

Zum Plangebiet gehören in der Gemarkung Groß<br />

Schönebeck, Flur 26 das Flurstück 31 tlw., Flur 25 das<br />

Flurstück 55 tlw. sowie Flur 3 <strong>die</strong> Flurstücke 37/2 tlw.,<br />

52/2, 53/2, 54/2, 55/2, 56/2, 57/2, 58/2, 59/2, 60/2, 61/2,<br />

62/2, 64 – 93, 96 tlw., 97, 98, 99 tlw., 100, 101, 103 tlw.,<br />

251 tlw., 254 tlw., 257 tlw., 260 tlw., 263 tlw., 266 tlw., 269<br />

tlw., 272 tlw., 275 tlw., 278 tlw., 280 tlw., 282 tlw., 293, 294<br />

tlw., 296 tlw., 298 tlw. und 299.<br />

Ziel <strong>die</strong>ser Planung ist <strong>die</strong> Schaffung der planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, Weiterentwicklung<br />

und Erhöhung der Attraktivität des bestehenden<br />

Wildparks (durch z.B. Wolfsinformationszentrum<br />

und neue Gehegeanlagen) und <strong>die</strong> dauerhafte rechtliche<br />

Sicherung des angrenzenden Kletterparks.<br />

Die auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses<br />

und der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden erarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplanes<br />

und der Begründung einschließlich integriertem<br />

Umweltbericht sowie den Stellungnahmen des<br />

Landesamtes <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz, des Landkreises Barnim, des<br />

Landesbetriebes Forst und des Ministeriums <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz liegen vom 6. Januar<br />

2014 bis einschließlich 5. Februar 2014 zu jedermanns<br />

Einsicht und Information während der folgenden Zeiten<br />

montags, mittwochs und donnerstags von 09:00 – 12:00<br />

Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, <strong>die</strong>nstags von 09:00 – 12:00<br />

Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 –<br />

12:00 Uhr im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong>, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1<br />

im Zimmer 2.11 öffentlich aus.<br />

Außerhalb <strong>die</strong>ser Zeiten können Termine zur<br />

Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17).<br />

Während <strong>die</strong>ser Frist können von jedermann<br />

Stellungnahmen schriftlich oder während der<br />

Sprechzeiten zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1,<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong> vorgebracht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können<br />

und dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit<br />

ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, <strong>die</strong><br />

vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung<br />

einschließlich integriertem Umweltbericht können während<br />

der Zeit der Auslage zusätzlich im Internet auf der<br />

Seite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> www.gemeinde-schorfheide.de<br />

unter Verwaltung A-Z/Städtebauliche<br />

Planungen/Öffentliche Beteiligung angesehen werden.<br />

Die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ausschließlich<br />

im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aus.<br />

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen zu den<br />

in § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern sind verfügbar:<br />

Aus dem Umweltbericht<br />

1. Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Der Geltungsbereich weist eine Reihe von <strong>für</strong> den Artenund<br />

Biotopschutz bedeutsame Teilflächen auf, <strong>die</strong> sich<br />

vorrangig in den feuchten bis nassen bzw. überstauten<br />

Wiesenbereichen und den Kleingewässern finden. Diese<br />

Biotope unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz.<br />

Punktuell finden sich kennartenarme Rotstraußgrasfluren<br />

in den trockeneren Kuppenlagen der Weideflächen, in<br />

denen vereinzelt gesetzlich geschützte Pflanzenarten<br />

vorkommen.<br />

Die Feuchtwiesen und Kleingewässer stellen<br />

Lebensräume <strong>für</strong> gesetzlich geschützte Amphibienarten<br />

dar. Neben den nachgewiesenen Vorkommen relativ<br />

häufiger Lurche wie Erdkröte, Teichmolch, Gras-, Teichund<br />

Moorfrosch ist insbesondere das Vorkommen gefährdeter<br />

Arten wie Kammmolch, Laubfrosch,<br />

Rotbauchunke und Knoblauchkröte nicht auszuschließen.<br />

Bei den Reptilien gibt es Vorkommensnachweise <strong>für</strong><br />

Ringelnatter und Zauneidechse. Das Vorkommen von<br />

Blindschleiche und Waldeidechse ist anzunehmen.<br />

Der Geltungsbereich bietet einer Reihe von Brutvögeln<br />

Lebensraum. Darunter sind überwiegend in Deutschland<br />

ungefährdete und häufige Arten. Erwähnenswert sind<br />

insbesondere Brutnachweise von Braunkehlchen,<br />

Schafstelze und Rauchschwalbe. Teile des<br />

Geltungsbereichs bieten darüber hinaus günstige


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 13<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> das Vorkommen weiterer streng geschützter<br />

Arten wie Seggen- und Schilfrohrsänger,<br />

Brachpieper, Wachtelkönig, Sperbergrasmücke oder<br />

Grauammer. Der Geltungsbereich ist zudem als<br />

Nahrungshabitat <strong>für</strong> streng geschützte Arten wie<br />

Weißstorch und eine Reihe von Greifvögeln gut geeignet.<br />

Bei den Säugetieren ist <strong>die</strong> Bedeutung des<br />

Geltungsbereichs als Nahrungshabitat <strong>für</strong> verschiedene<br />

Fledermausarten zu erwähnen. Daneben ist vom<br />

Vorkommen verschiedener, besonders geschützter<br />

Kleinsäuger wie Braunbrustigel, Eichhörnchen, Maulwurf<br />

oder Spitzmäusen auszugehen. Die größeren Gräben<br />

des Geltungsbereichs haben mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

Biotopverbindungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong> streng geschützten<br />

Arten Elbe-Biber und Fischotter.<br />

Im Geltungsbereich konnten mit der Heide-Nelke, der<br />

Wasserfeder, der Sand-Strohblume drei besonders bzw.<br />

europäisch geschützte Gefäßpflanzen nachgewiesen<br />

werden.<br />

2. Schutzgut Schutzgebiete<br />

Das Planungsgebiet liegt innerhalb des<br />

Biosphärenreservats <strong>Schorfheide</strong>-Chorin.<br />

In Nachbarschaft zum Plangebiet befindet sich das<br />

Naturschutzgebiet „Kienhorst/ Köllnsee/ Eichheide“<br />

3. Schutzgut Boden<br />

Die Böden im Gebiet gehen auf <strong>die</strong> von den<br />

Schmelzwässern der eiszeitlichen Gletscher gebildeten<br />

Sanderflächen zurück. Die Kuppenlagen zeichnen sich<br />

durch sickerwasserbestimmte, teilweise lehmige<br />

Sandböden aus. In den grundwassernahen<br />

Niederungsflächen sind oberflächlich Anmoorböden über<br />

grundwasserbestimmten Gley-Böden zu finden.<br />

4. Schutzgut Wasser<br />

Das Plangebiet liegt zukünftig in Teilen innerhalb eines<br />

Wasserschutzgebietes.<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft ein<br />

Landesgewässer I. Ordnung „Schönebecker Fließ“.<br />

Auf den sorptionsschwachen, durchlässigen Böden mit<br />

Offenlandcharakteristik ist sowohl <strong>die</strong><br />

Grundwasserneubildungsrate als auch <strong>die</strong> Anfälligkeit<br />

gegen eindringende Schadstoffe hoch.<br />

5. Schutzgut Klima<br />

Die überwiegend offenen Freiflächen des Plangebietes<br />

sind Kaltluftentstehungsgebiete, <strong>die</strong> in Folge eingeschränkter<br />

Abflussbedingungen als Kaltluftstaugebiet anzusehen<br />

sind.<br />

Die Luftqualität ist bezogen auf <strong>die</strong> einschlägigen<br />

Luftschadstoffe <strong>für</strong> den Geltungsbereich als gering belastet<br />

anzunehmen.<br />

6. Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung<br />

Der Geltungsbereich zeichnet sich durch <strong>die</strong> weiten<br />

Wiesenlandschaften mit der Einfassung aus<br />

Kiefernforsten im Westen und Süden, naturnahen<br />

Erlenbruchwäldern im Norden und Osten aus. Lediglich<br />

<strong>die</strong> im Unterwuchs vegetationsfreien Rotwild- und<br />

Schweinegehege mindern <strong>die</strong> naturnahe Wirkung.<br />

Es liegen keine über den Umweltbericht hinausreichenden<br />

gutachterlichen Informationen zu umweltrelevanten<br />

Aspekten/ Themenblöcken vor.<br />

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der<br />

frühzeitigen Beteiligung liegen zu folgenden Belangen<br />

vor:<br />

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften:<br />

Der Landesbetrieb Forst fordert den Erhalt der<br />

Waldflächen innerhalb des Wildparkgeländes und <strong>die</strong><br />

Darstellung der Flächen in der Planzeichnung. Bei einer<br />

zukünftigen Nutzungsänderung in den Waldbereichen<br />

bedarf es einer Waldumwandlung.<br />

Der Landesbetrieb Forst weist des Weiteren darauf hin,<br />

dass bei den neu hinzukommenden Waldflächen eine<br />

Flächendiskrepanz besteht zwischen den Darstellungen<br />

im Bebauungsplan und den Unterlagen des<br />

Landesbetriebs Forst.<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz weist darauf hin, dass innerhalb der<br />

streng geschützten Biotope <strong>die</strong> planungsrechtlich zulässigen<br />

Nutzungen des Wildparks ausgeschlossen werden<br />

sollen.<br />

Schutzgut Boden:<br />

Der Landkreis moniert, dass <strong>die</strong> Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Neuversiegelung von Flächen<br />

in den Unterlagen zum Bebauungsplan und zum<br />

Flächennutzungsplan eindeutig beschrieben werden sollen.<br />

Schutzgut Wasser:<br />

Der Landkreis Barnim weist auf das zukünftige<br />

Wasserschutzgebiet innerhalb des Plangebietes hin. Die<br />

festzusetzenden Nutzungen sind auf den<br />

Grundwasserschutz abzustimmen.<br />

Schutzgut Schutzgebiete:<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz sieht den Schutzzweck des Biosphärenreservats<br />

<strong>Schorfheide</strong>-Chorin nicht berührt. Eine<br />

Ausgliederung aus dem Biosphärenreservat ist nicht notwendig.<br />

Schutzgut Mensch:<br />

Das Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz fordert <strong>die</strong> Darstellung der Auswirkungen<br />

der Planung gegenüber schutzbedürftiger<br />

Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs.<br />

[Übersichtsplan s. S. 14]


Seite 14<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

Der Übersichtsplan (ohne Maßstab) ist Bestandteil <strong>die</strong>ser Bekanntmachung.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 12. Dezember 2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung einer Teileinziehungsverfügung gemäß § 8 Brandenburgisches<br />

Straßengesetz (BbgStrG) vom 28. Juli 2009 (GVBl.l/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBl.ll/11, Nr. 24)<br />

Teileinziehungsverfügung – Tonnagebegrenzung 16 t, Lieferverkehr frei<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> verfügt hiermit als zuständiger<br />

Straßenbaulastträger <strong>die</strong> Teileinziehung der<br />

Verkehrsfläche „Querweg“ im Ortsteil Finowfurt.<br />

Die teileingezogene Verkehrsfläche befindet sich in der<br />

Gemarkung Finowfurt, Flur 11, Flurstück 398. Die<br />

Belegenheit ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.<br />

Mit der Teileinziehung erlischt der<br />

Gemeingebrauch <strong>für</strong> bestimmte Benutzungsarten, insbesondere<br />

wird das Verbot der Durchfahrt <strong>für</strong> Fahrzeuge<br />

mit einem tatsächlichen Gewicht über 16 t festgelegt.<br />

Ausgenommen von <strong>die</strong>ser Gewichtsbeschränkung sind<br />

Lieferverkehr sowie Fahrzeuge mit Sonderrechten nach<br />

§ 35 StVO.<br />

Die Bekanntmachung erfolgt öffentlich. Die Verfügung<br />

der Teileinziehung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Begründung<br />

Im Straßenverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> wird<br />

der Querweg als Anliegerstraße mit einer Länge von<br />

120 m als Verbindung zwischen der Biesenthaler Straße<br />

und der Melchower Straße geführt.<br />

Durch <strong>die</strong> Teileinziehung bleibt <strong>die</strong> Eigenschaft als öffentliche<br />

Straße und <strong>die</strong> öffentliche Sachherrschaft sowie der<br />

gesetzliche Umfang der Straßenbaulast unberührt. Die<br />

Straße wird nicht zwingend <strong>für</strong> den Verkehr mit<br />

Fahrzeugen über 16 t benötigt, da ausreichend<br />

Ausweichstrecken vorhanden sind, welche <strong>die</strong>ser<br />

Belastung entsprechen.<br />

Die Teileinziehung des Querweges erfolgt im Interesse<br />

des öffentlichen Wohls, um Anlieger vor nicht erforderlichem<br />

Durchgangsverkehr zu schützen.


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 15<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen <strong>die</strong>se Teileinziehungsverfügung kann innerhalb<br />

eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben<br />

werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, Der<br />

Bürgermeister, Erzbergerplatz 1, 16244 <strong>Schorfheide</strong>, einzulegen.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 16.12.2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Sonstige amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 43. Sitzung des Hauptausschusses vom<br />

20.11.2013<br />

Öffentlicher Teil<br />

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse<br />

gefasst.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Grundstücksangelegenheit/ Verkauf von Flächen in<br />

der Flur 4 der Gemarkung Lichterfelde<br />

Vorlage: BA/0518/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> verkauft das Flurstück 443/8<br />

in der Flur 4 der Gemarkung Lichterfelde mit einer Größe<br />

von 481 m² sowie Teilflächen aus dem Flurstück 443/9 in<br />

der Flur 4 der Gemarkung Lichterfelde mit einer Größe<br />

von ca. 304 m² und ca. 330 m². Eine Abweichung von den<br />

Flächengrößen wird bei den unvermessenen Teilflächen<br />

ausgeglichen.<br />

Die Vermessungskosten werden je zur Hälfte von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> und den Erwerbern getragen. Alle weiteren<br />

anfallenden Kosten sind von den Erwerbern zu tragen.<br />

Der Beschluss Nr. BA/0518/13 wurde mit 9 Ja-Stimmen<br />

einstimmig gefasst.


Seite 16<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

Grundstücksangelegenheit/ Verkauf von Flächen in<br />

der Flur 4 der Gemarkung Lichterfelde<br />

Vorlage: BA/0519/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> verkauft das Flurstück 443/5<br />

in der Flur 4 der Gemarkung Lichterfelde mit einer Größe<br />

von 102 m² und Teilflächen aus dem Flurstück 443/9 in<br />

der Flur 4 der Gemarkung Lichterfelde mit Größen von<br />

ca. 108 m², ca. 95 m² und ca. 930 m². Eine Abweichung<br />

von den Flächengrößen wird bei den unvermessenen<br />

Teilflächen ausgeglichen.<br />

Die Vermessungskosten werden je zur Hälfte von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> und den Erwerbern getragen. Alle weiteren<br />

anfallenden Kosten sind von den Erwerbern zu tragen.<br />

Der Beschluss Nr. BA/0519/13 wurde mit 9 Ja-Stimmen<br />

einstimmig gefasst.<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 40. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

<strong>Schorfheide</strong> vom 11.12.2013<br />

Öffentlicher Teil<br />

Änderung der Schreibweise des Straßennamens<br />

„Konratshöhe“<br />

Vorlage: BA/0522/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter beschließen, dass <strong>die</strong><br />

Schreibweise des Straßennamens „Konratshöhe“ in<br />

„Conradshöhe“ zu ändern ist.<br />

Der Beschluss Nr. BA/0522/13 wurde einstimmig gefasst.<br />

Bebauungsplan (BBP) Nr. 136 „Konratshöhe“ im<br />

Ortsteil Finowfurt/ Abwägung der Stellungnahmen<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und<br />

erneute Offenlage<br />

Vorlage: BA/0527/13<br />

Beschluss:<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter haben am 11. Dezember 2013<br />

mit Beschluss Nr. BA/0522/13 beschlossen, <strong>die</strong><br />

Schreibweise des Straßennamens „Konratshöhe“ in<br />

„Conradshöhe“ zu ändern.<br />

Um den Bezug zur Örtlichkeit herzustellen ist auch<br />

<strong>die</strong> Bezeichnung des Bebauungsplanes in<br />

Bebauungsplan (BBP) Nr. 136 „Conradshöhe“ zu ändern.<br />

2. Die während der Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligungen<br />

eingegangenen<br />

Stellungnahmen hat <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung geprüft<br />

und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abgewogen.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, <strong>die</strong> Öffentlichkeit,<br />

<strong>die</strong> Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange, <strong>die</strong> Hinweise und<br />

Anregungen vorgebracht haben, von <strong>die</strong>sem Ergebnis<br />

mit Angabe der Gründe zu unterrichten. Die nicht berücksichtigten<br />

Stellungnahmen sind der<br />

Verfahrensakte beizufügen.<br />

4. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen wird<br />

unter anderem auch das Plangebiet geändert (siehe<br />

Anlage 3). Zum Plangebiet gehören nunmehr folgende<br />

Flurstücke der Flur 7 in der Gemarkung Finowfurt:<br />

114 bis 118, 120 bis 124 sowie je teilweise <strong>die</strong><br />

Flurstücke 125, 145, 147, 177 und 181.<br />

5. Die Entwürfe des BBP Nr. 136 „Conradshöhe“ und <strong>die</strong><br />

Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß<br />

Abwägungsergebnis zu ändern und mit den wesentlichen<br />

vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von drei Wochen öffentlich<br />

auszulegen, <strong>die</strong> berührten Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen<br />

(§ 4a Absatz 3 BauGB).<br />

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen<br />

nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben<br />

werden können. Die Dauer der Auslegung und<br />

<strong>die</strong> Frist zur Stellungnahme werden auf drei Wochen<br />

verkürzt.<br />

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, <strong>die</strong> Offenlage des<br />

Entwurfes des BBP gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4a<br />

Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Der Beschluss Nr. BA/0527/13 wurde einstimmig gefasst.<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 620<br />

„Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“/ Umwidmung in<br />

Bebauungsplan<br />

Vorlage: BA/0523/13<br />

Beschluss:<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 620<br />

„Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß Schönebeck<br />

in einen Bebauungsplan umzuwidmen.<br />

Der Bebauungsplan heißt ab sofort Bebauungsplan<br />

(BBP) Nr. 620 „Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, <strong>die</strong> Abgrenzung<br />

des Plangebietes des Bebauungsplanes gemäß<br />

Anlage 1 anzupassen.<br />

Der Beschluss Nr. BA/0523/13 wurde einstimmig gefasst.


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013 Seite 17<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> –<br />

3. Änderung/ Änderung der Abgrenzung<br />

Vorlage: BA/0524/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, <strong>die</strong> Abgrenzung der<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Beschluss<br />

Nr. BA/0523/13 anzupassen. (siehe Anlage 1)<br />

Der Beschluss Nr. BA/0524/13 wurde einstimmig gefasst.<br />

Kommunalwahl 2014 – Wahlkreise<br />

Vorlage: HA/0525/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung legt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kommunalwahl<br />

2014 fest, dass das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

nicht in mehrere Wahlkreise eingeteilt wird. Das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> stimmt mit<br />

der Wahlkreisgrenze überein.<br />

Der Beschluss Nr. HA/0525/13 wurde einstimmig gefasst.<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

Vorlage: HA/0528/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt <strong>die</strong> Zweite Satzung<br />

zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong>.<br />

Der Beschluss Nr. HA/0528/13 wurde mit 21 Ja-Stimmen<br />

und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich gefasst.<br />

Sitzungsplan <strong>für</strong> das Jahr 2014<br />

Vorlage: HA/0529/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> beschließt<br />

den Sitzungsplan <strong>für</strong> das Jahr 2014.<br />

Der Beschluss Nr. HA/0529/13 wurde mit 22 Ja-Stimmen<br />

und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich gefasst.<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan <strong>für</strong> das<br />

Haushaltsjahr 2014<br />

Vorlage: KA/0520/13<br />

Beschluss:<br />

Die Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> <strong>für</strong> das<br />

Haushaltsjahr 2014 wird beschlossen.<br />

Der Haushaltsplan <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2014 mit seinen<br />

Anlagen wird bestätigt.<br />

Der Beschluss Nr. KA/0520/13 wurde mit 18 Ja-Stimmen,<br />

3 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich<br />

gefasst.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Grundstücksangelegenheit<br />

Vorlage: BA/0526/13<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> verkauft eine Teilfläche von<br />

ca. 2.850 m² aus dem Flurstück 116 in der Flur 3 der<br />

Gemarkung Lichterfelde. Für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ohne<br />

Entschädigungszahlung zur dauerhaften Nutzung als<br />

Parkfläche <strong>für</strong> den Friedhof bestellt. Die<br />

Vermessungskosten und alle weiteren mit dem Verkauf<br />

anfallenden Kosten trägt der Erwerber. In den Kaufvertrag<br />

ist eine Wertschöpfungsklausel einzuarbeiten.<br />

Der Beschluss Nr. BA/0526/13 wurde mit 20 Ja-Stimmen<br />

und 3 Nein-Stimmen gefasst. Ein <strong>Gemeinde</strong>vertreter war<br />

nach §§ 22 BbgKVerf. von der Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen


Seite 18<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Altenhof/ Werbellin<br />

Die Jagdgenossenschaft Altenhof/ Werbellin verpachtet<br />

zum 01.04.2014 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 12 Jahren eine Fläche<br />

(1 Jagdbogen) von ca. 325 ha in Werbellin. Des Weiteren<br />

besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, mit einem gesonderten<br />

Pachtvertrag ca. 180 ha von der Jagdgenossenschaft<br />

Lichterfelde mit zu pachten.<br />

Die Fläche ist größtenteils Ackerland und besetzt mit folgenden<br />

Wildarten: Rotwild, Dammwild, Rehwild,<br />

Schwarzwild, Raub- und Niederwild.<br />

Der Jagdpächter soll aus der örtlichen Umgebung<br />

(<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>) kommen und muss seine<br />

Jagdpachtfähigkeit durch Vorlage des gültigen<br />

Jagdscheines und ein regelmäßiges Einkommen<br />

(Bankauskunft) nachweisen. Der Pachtvertrag ist an <strong>die</strong><br />

volle Wildschadenübernahme durch den Pächter geknüpft.<br />

Die Jagdgenossenschaft Altenhof/ Werbellin ist nicht an<br />

das Höchstgebot gebunden.<br />

Angebote bis zum 19.01.2014 sind schriftlich zu richten<br />

an: Telefonische Nachfragen: 033363 / 3043.<br />

Hr. Lömker<br />

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Altenhof/ Werbellin<br />

Werbellin<br />

Lichterfelder Weg 18<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong><br />

Impressum<br />

Herausgabe und Redaktion: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

Bürgermeister Uwe Schoknecht (V.i.S.d.P.)<br />

Erzbergerplatz 1, 16244 <strong>Schorfheide</strong><br />

Telefon: 03335 4534-18<br />

www.gemeinde-schorfheide.de ▪ pressestelle@gemeinde-schorfheide.de<br />

Druck: Grill & Frank, Eberswalde ▪ Auflage: 4.650 Stück<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> erscheint monatlich bei Bedarf.<br />

Bezugsmöglichkeiten:<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> wird in <strong>die</strong> erreichbaren Haushalte<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> verteilt. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht<br />

nicht. Das <strong>Amtsblatt</strong> ist in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, 16244 <strong>Schorfheide</strong>, Erzbergerplatz<br />

1 während der Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es liegt in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

aus. Nach Anforderung wird das <strong>Amtsblatt</strong> gegen Entrichten<br />

der Portokosten zugeschickt. Das <strong>Amtsblatt</strong> ist im Internet unter der Adresse<br />

www.gemeinde-schorfheide.de auf den Seiten der <strong>Gemeinde</strong> nachlesbar.

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