31.12.2013 Aufrufe

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 12<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 620<br />

„Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß Schönebeck gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat<br />

in der Sitzung am 11. Dezember 2013 unter der<br />

Beschluss-Nummer BA/0523/13 beschlossen, den<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 620 „Wildpark<br />

<strong>Schorfheide</strong>“ im Ortsteil Groß Schönebeck in einen<br />

Bebauungsplan (BBP Nr. 620 „Wildpark <strong>Schorfheide</strong>“)<br />

umzuwidmen.<br />

Gleichzeitig hat sie beschlossen, <strong>die</strong> Abgrenzung des<br />

Plangebietes im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und aufgrund von konkretisierenden<br />

Vermessungsarbeiten zu korrigieren.<br />

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von<br />

Groß Schönebeck. Es liegt östlich der Prenzlauer Straße<br />

(L 100) und nördlich der Alten Joachimsthaler Straße.<br />

Das Plangebiet ist im Norden und Osten von Waldflächen<br />

umgeben und grenzt im Westen an das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes Nr. 6 „Holzhof“, dessen östliche<br />

Waldfläche mit überplant werden soll. Das Plangebiet<br />

entspricht im Wesentlichen dem bestehenden<br />

Wildparkgelände, ergänzt um einzelne<br />

Erweiterungsflächen.<br />

Zum Plangebiet gehören in der Gemarkung Groß<br />

Schönebeck, Flur 26 das Flurstück 31 tlw., Flur 25 das<br />

Flurstück 55 tlw. sowie Flur 3 <strong>die</strong> Flurstücke 37/2 tlw.,<br />

52/2, 53/2, 54/2, 55/2, 56/2, 57/2, 58/2, 59/2, 60/2, 61/2,<br />

62/2, 64 – 93, 96 tlw., 97, 98, 99 tlw., 100, 101, 103 tlw.,<br />

251 tlw., 254 tlw., 257 tlw., 260 tlw., 263 tlw., 266 tlw., 269<br />

tlw., 272 tlw., 275 tlw., 278 tlw., 280 tlw., 282 tlw., 293, 294<br />

tlw., 296 tlw., 298 tlw. und 299.<br />

Ziel <strong>die</strong>ser Planung ist <strong>die</strong> Schaffung der planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, Weiterentwicklung<br />

und Erhöhung der Attraktivität des bestehenden<br />

Wildparks (durch z.B. Wolfsinformationszentrum<br />

und neue Gehegeanlagen) und <strong>die</strong> dauerhafte rechtliche<br />

Sicherung des angrenzenden Kletterparks.<br />

Die auf der Grundlage des oben genannten Beschlusses<br />

und der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden erarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplanes<br />

und der Begründung einschließlich integriertem<br />

Umweltbericht sowie den Stellungnahmen des<br />

Landesamtes <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz, des Landkreises Barnim, des<br />

Landesbetriebes Forst und des Ministeriums <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz liegen vom 6. Januar<br />

2014 bis einschließlich 5. Februar 2014 zu jedermanns<br />

Einsicht und Information während der folgenden Zeiten<br />

montags, mittwochs und donnerstags von 09:00 – 12:00<br />

Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, <strong>die</strong>nstags von 09:00 – 12:00<br />

Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 –<br />

12:00 Uhr im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong>, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1<br />

im Zimmer 2.11 öffentlich aus.<br />

Außerhalb <strong>die</strong>ser Zeiten können Termine zur<br />

Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17).<br />

Während <strong>die</strong>ser Frist können von jedermann<br />

Stellungnahmen schriftlich oder während der<br />

Sprechzeiten zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1,<br />

16244 <strong>Schorfheide</strong> vorgebracht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können<br />

und dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit<br />

ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, <strong>die</strong><br />

vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung<br />

einschließlich integriertem Umweltbericht können während<br />

der Zeit der Auslage zusätzlich im Internet auf der<br />

Seite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> www.gemeinde-schorfheide.de<br />

unter Verwaltung A-Z/Städtebauliche<br />

Planungen/Öffentliche Beteiligung angesehen werden.<br />

Die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ausschließlich<br />

im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aus.<br />

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen zu den<br />

in § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern sind verfügbar:<br />

Aus dem Umweltbericht<br />

1. Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Der Geltungsbereich weist eine Reihe von <strong>für</strong> den Artenund<br />

Biotopschutz bedeutsame Teilflächen auf, <strong>die</strong> sich<br />

vorrangig in den feuchten bis nassen bzw. überstauten<br />

Wiesenbereichen und den Kleingewässern finden. Diese<br />

Biotope unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz.<br />

Punktuell finden sich kennartenarme Rotstraußgrasfluren<br />

in den trockeneren Kuppenlagen der Weideflächen, in<br />

denen vereinzelt gesetzlich geschützte Pflanzenarten<br />

vorkommen.<br />

Die Feuchtwiesen und Kleingewässer stellen<br />

Lebensräume <strong>für</strong> gesetzlich geschützte Amphibienarten<br />

dar. Neben den nachgewiesenen Vorkommen relativ<br />

häufiger Lurche wie Erdkröte, Teichmolch, Gras-, Teichund<br />

Moorfrosch ist insbesondere das Vorkommen gefährdeter<br />

Arten wie Kammmolch, Laubfrosch,<br />

Rotbauchunke und Knoblauchkröte nicht auszuschließen.<br />

Bei den Reptilien gibt es Vorkommensnachweise <strong>für</strong><br />

Ringelnatter und Zauneidechse. Das Vorkommen von<br />

Blindschleiche und Waldeidechse ist anzunehmen.<br />

Der Geltungsbereich bietet einer Reihe von Brutvögeln<br />

Lebensraum. Darunter sind überwiegend in Deutschland<br />

ungefährdete und häufige Arten. Erwähnenswert sind<br />

insbesondere Brutnachweise von Braunkehlchen,<br />

Schafstelze und Rauchschwalbe. Teile des<br />

Geltungsbereichs bieten darüber hinaus günstige

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!