31.12.2013 Aufrufe

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 6<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> - Nr. 10/2013 vom 20. Dez. 2013<br />

1. Familiennamen,<br />

2. Vornamen,<br />

3. Doktorgrad,<br />

4. gegenwärtige Anschriften,<br />

5. <strong>die</strong> Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.<br />

Die Geburtstage der Betroffenen dürfen nicht mitgeteilt<br />

werden. Die Empfänger haben <strong>die</strong> Daten spätestens eine<br />

Woche nach der Wahl zu löschen.<br />

Gemäß § 33 (2) BbgMeldeG dürfen im Zusammenhang<br />

mit Volksbegehren und Volksentscheiden den Vertretern,<br />

Parteien, politischen Vereinigungen und<br />

Listenvereinigungen Auskünfte (Punkte 1 bis 5) erteilt<br />

werden. Die Auskünfte dürfen bei Volksbegehren vom<br />

Tag der Bekanntmachung des Volksbegehrens bis zum<br />

Ablauf der Eintragungs- oder Nachfrist und bei<br />

Volksentscheiden vom Tag der Bekanntgabe des<br />

Abstimmungstages bis zum Tag vor dem Abstimmungstag<br />

gegeben werden.<br />

Gemäß § 33 (3) BbgMeldeG dürfen im Zusammenhang<br />

mit Bürgerentscheiden Auskünfte (Punkte 1 bis 5) den<br />

Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen,<br />

Listenvereinigungen und Vertretern erteilt werden. Die<br />

Auskünfte dürfen ab der Bekanntmachung der<br />

Entscheidung über <strong>die</strong> Zulässigkeit des Bürgerbegehrens<br />

bis zum Tag vor dem Abstimmungstag gegeben werden.<br />

Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner<br />

Daten zu widersprechen.<br />

Eine Weitergabe von Daten ist unzulässig, wenn im<br />

Melderegister eine Übermittlungssperre eingetragen ist.<br />

Widerspruch gegen <strong>die</strong> Datenübermittlung kann in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, Einwohnermeldebehörde,<br />

Erzbergerplatz 1 und in den Bürgerbüros in Lichterfelde,<br />

Eberswalder Straße 1 und Groß Schönebeck,<br />

Rosenbecker Straße 1a zu den Sprechzeiten eingelegt<br />

werden. Das entsprechende Formular wird auf Anfrage<br />

auch zugeschickt.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, 27.11.2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vom 12.12.2013<br />

Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, (Nr. 19),<br />

S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />

vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13, (Nr. 18)) hat <strong>die</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> in ihrer<br />

Sitzung am 11. Dezember 2013 folgende Zweite Satzung<br />

zur Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> beschlossen:<br />

Die Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vom 29.<br />

Oktober 2008, geändert durch <strong>die</strong> Erste Satzung zur<br />

Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

vom 16.12.2010, wird wie folgt geändert:<br />

Artikel 1<br />

1. Der § 10 <strong>Gemeinde</strong>be<strong>die</strong>nstete wird wie folgt neu gefasst:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung entscheidet auf Vorschlag des<br />

Hauptverwaltungsbeamten über das Ergebnis des<br />

Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines<br />

Beamtenverhältnisses ab der Besoldungsgruppe A 11<br />

sowie über <strong>die</strong> Einstellung und Entlassung von<br />

Arbeitnehmern ab der Entgeltgruppe 11 TVöD. Sie entscheidet<br />

weiterhin über <strong>die</strong> Beförderung der Beamten ab<br />

der Besoldungsgruppe A 12.<br />

2. In § 11 Absatz 4 werden im Satz 2 <strong>die</strong> Worte:<br />

„im Ortsteil Finowfurt rechts neben dem Grundstück<br />

Hauptstraße 115a“ ersetzt durch <strong>die</strong> Worte: „im Ortsteil<br />

Finowfurt an der Zufahrtstraße zum Erzbergerplatz auf<br />

der rechten Seite“.<br />

Artikel 2<br />

Die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Schorfheide</strong>, den 12.12.2013<br />

Uwe Schoknecht<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes (BBP) Nr.<br />

136 „Conradshöhe“ (ehemals „Konratshöhe“) im Ortsteil Finowfurt gemäß § 3 Absatz 2 in<br />

Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> hat<br />

in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2013 beschlossen, <strong>die</strong><br />

Schreibweise des Straßennamens „Konratshöhe“ in<br />

„Conradshöhe“ zu ändern.<br />

Um den Bezug zur Örtlichkeit herzustellen, haben sie unter<br />

der Beschluss-Nr. BA/0527/13 beschlossen, <strong>die</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!