Verhandlungsschrift über die Sitzung des - Gemeinde Kapfenstein
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Verhandlungsschrift über die Sitzung des - Gemeinde Kapfenstein
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Lfd. Nr. 5/2011<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kapfenstein</strong> Seite 1<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 14. Oktober 2011 im <strong>Sitzung</strong>ssaal „Oberes Schulhaus“ <strong>Kapfenstein</strong> 3.<br />
Die Einladung erfolgte am 06. Oktober 2011.<br />
Anwesend waren:<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
Bürgermeister:<br />
Vizebürgermeister:<br />
<strong>Gemeinde</strong>kassier:<br />
GROSS Ferdinand<br />
EDELSBRUNNER Markus<br />
GUTMANN Ewald<br />
GR.: BUNDERLA Therese<br />
GR.: FASSOLD Sonja<br />
GR.: GINGL Josef<br />
GR.: HIRSCHMUGL Monika<br />
GR.: KUMMER Michaela<br />
GR.: SCHÖLLAUF Günter<br />
GR.: EDELSBRUNNER Kurt<br />
GR.: GIGL Annemarie<br />
GR.: GUTMANN Christian<br />
GR.: KADISCH Gerhard<br />
GR.: LANG Raimund<br />
Nicht anwesend waren:<br />
GR. Helmut Lutterschmied (entsch.)<br />
Be<strong>die</strong>nstete:<br />
Amtsleiter Manfred Dirnbauer, Tanja Wagner<br />
Zuhörer:<br />
Robert Motter (Interessent für das Gasthaus)<br />
Beginn der <strong>Sitzung</strong>:<br />
19.35 Uhr<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist beschlussfähig. Die <strong>Sitzung</strong> ist teilweise öffentlich und teilweise nicht öffentlich.<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Ferdinand Groß<br />
N:\0 - Allgemeine Verwaltung\006 - Aufsicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>\<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen\2011\<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung(14.10.)5-2011.doc
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 2<br />
Tagesordnung:<br />
Tagesordnungspunkt 1.)<br />
Tagesordnungspunkt 2.)<br />
Tagesordnungspunkt 3.)<br />
Tagesordnungspunkt 4.)<br />
Tagesordnungspunkt 5.)<br />
Straßen – Wege – Plätze<br />
Volksschule <strong>Kapfenstein</strong><br />
Untervoranschlag für das<br />
Haushaltsjahr 2012<br />
„Halle für Alle“<br />
Raumordnung<br />
2. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächenwidmungsplanes 3.0<br />
Allfälliges<br />
Tagesordnungspunkt 6.) Gasthaus, <strong>Kapfenstein</strong> 34<br />
------------------------------<br />
Verlauf der <strong>Sitzung</strong> und Beschlüsse:<br />
Vorsitzender:<br />
Der Bürgermeister und Vorsitzende begrüßt um 19.35 Uhr <strong>die</strong> vierzehn erschienenen Mitglieder <strong>des</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rates, den Zuhörer und <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nsteten, stellt <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit fest<br />
und eröffnet <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />
Eine Ausfertigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 19. August 2011 wurde jedem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zugestellt. Auf <strong>die</strong> Verlesung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> wird verzichtet. Einwendungen<br />
wurden dazu keine erhoben und gilt <strong>die</strong> <strong>Verhandlungsschrift</strong> gemäß § 60 (6) Stmk. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
1967 als genehmigt. Die <strong>Verhandlungsschrift</strong> wird von dem Vorsitzenden und den Schriftführern<br />
unterfertigt.<br />
Der Vorsitzende legt <strong>die</strong> Tagesordnung (Punkt 1 bis Punkt 6) der heutigen <strong>Sitzung</strong> vor. Diese wurde<br />
allen <strong>Gemeinde</strong>räten zugestellt.<br />
Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, erklärt, den „Tagesordnungspunkt 6 – Gasthaus, <strong>Kapfenstein</strong><br />
34“ vorzuziehen und mit <strong>die</strong>sem Punkt zu beginnen. Seitens <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates gibt es dazu keine<br />
Einwendungen.<br />
Gemäß § 54 (4) Steiermärkische <strong>Gemeinde</strong>ordnung eröffnet der Vorsitzende <strong>die</strong> Fragestunde und<br />
bittet um Wortmeldungen: Es werden keine Wortmeldungen eingebracht, der Vorsitzende leitet zur<br />
Behandlung der Tagesordnung <strong>über</strong>.<br />
Tagesordnungspunkt 6.) Gasthaus, <strong>Kapfenstein</strong> 34<br />
Aufgrund der Vertraulichkeit und nicht Öffentlichkeit wird <strong>die</strong>ser Tagesordnungspunkt in einem eigenen<br />
Protokoll behandelt.
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 3<br />
Tagesordnungspunkt 1.)<br />
Straßen – Wege – Plätze<br />
Vorsitzender:<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Gemein<strong>des</strong>traßen<br />
Für den Romischweg in Neustift (von der L 232 bis zur Abzweigung Rohrbergweg) soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
von 50 km/h verordnet werden.<br />
Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Verordnung ein und<br />
zur Abstimmung.<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern einstimmig:<br />
Es wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Gemäß § 94 d Zif. 4 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 der Straßenverkehrsordnung<br />
1960, BGBl. Nr. 159 i.d.g.F. wird für <strong>die</strong> nachstehend angeführte Gemein<strong>des</strong>traße<br />
eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h erlassen:<br />
Romischweg (Grundstück Nr. 608/1, KG. Neustift) von der Lan<strong>des</strong>straße 232 bis zur<br />
Abzweigung Rohrbergweg. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird mit 50 km/h festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 i.d.g.F. wird <strong>die</strong>se Verordnung durch Anbringen der<br />
Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Zif. 10 a und 10 b kundgemacht.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft.<br />
Tagesordnungspunkt 2.)<br />
Volksschule <strong>Kapfenstein</strong><br />
Untervoranschlag für das Haushaltsjahr 2012<br />
Vorsitzender:<br />
Im Rahmen der Schulausschusssitzung am 10. Oktober 2011 wurde ein Voranschlagsentwurf für <strong>die</strong><br />
Volksschule <strong>Kapfenstein</strong> für das Haushaltsjahr 2012 mit einem ordentlichen Gesamtaufwand von<br />
EUR 77.000,00 erstellt. Dieser Entwurf <strong>des</strong> Untervoranschlages wurde den <strong>Gemeinde</strong>räten zugestellt.<br />
Gde.-Kassier Ewald Gutmann: Es fehlen <strong>die</strong> Kinder aus Bad Gleichenberg. Der Schulkostenbeitrag für<br />
<strong>die</strong>se Kinder soll in den Voranschlag aufgenommen werden.<br />
Vorsitzender: Ich habe mit Bgm. Christine Siegel, Bad Gleichenberg, vereinbart, dass wir keinen<br />
Schulkostenbeitrag vorschreiben werden. Die Volksschule <strong>Kapfenstein</strong> braucht <strong>die</strong>se Kinder.<br />
Nach der Beratung bringt der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, den Antrag auf Genehmigung <strong>des</strong><br />
Untervoranschlages ein und zur Abstimmung.<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern einstimmig:<br />
Der Untervoranschlag für <strong>die</strong> Volksschule <strong>Kapfenstein</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />
wird mit einem<br />
ordentlichen Gesamtaufwand von EUR 77.000,00<br />
mit einer Eigenbedeckung aus der Förderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
und <strong>des</strong> Sozialhilfeverban<strong>des</strong> von EUR 8.700,00
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 4<br />
eines Schulkostenbeitrages der<br />
Stadtgemeinde Fehring von 3,71 % EUR 2.534,00<br />
und <strong>des</strong> Beitrages der Schulsitzgemeinde<br />
<strong>Kapfenstein</strong> von 96,29 % EUR 65.766,00<br />
festgesetzt und genehmigt.<br />
Der Untervoranschlag 2012 für <strong>die</strong> Volksschule <strong>Kapfenstein</strong> bildet einen Bestandteil<br />
<strong>die</strong>ses Beschlusses und der <strong>Verhandlungsschrift</strong>.<br />
Tagesordnungspunkt 3.)<br />
„Halle für Alle“<br />
Vorsitzender:<br />
Überdachung - Küchenzubau<br />
Für <strong>die</strong> Überdachung <strong>des</strong> Küchenzubaues (Holzkonstruktion) bei der Halle für Alle hat <strong>die</strong> Firma Spitzer<br />
GmbH ein Angebot <strong>über</strong> <strong>die</strong> Spengler- und Dachdeckerarbeiten mit einer Auftragssumme von<br />
netto EUR 6.952,75 vorgelegt.<br />
GR. Gerhard Kadisch: Es sollen weitere Anbote eingeholt werden.<br />
Vorsitzender: Die Firma Spitzer GmbH hat <strong>die</strong> Dachdeckerarbeiten an der Halle für Alle als Subfirma<br />
der Firma Kulmer ausgeführt. Der Küchenzubau soll an <strong>die</strong> bestehende Halle angepasst werden.<br />
Gde.-Kassier Ewald Gutmann: Diese Investition ist im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 nicht<br />
vorgesehen. Bei Auftragserteilung wird <strong>die</strong>ser Haushaltsposten <strong>über</strong>zogen.<br />
Nach der Beratung bringt der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, den Antrag auf Genehmigung <strong>des</strong><br />
Angebotes ein und zur Abstimmung.<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern einstimmig:<br />
Das Angebot der Firma Spitzer GmbH mit einer Auftragssumme von netto<br />
EUR 6.952,75 wird angenommen und der Auftrag zur Ausführung erteilt.<br />
Tagesordnungspunkt 4.)<br />
Raumordnung<br />
2. Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes 3.0<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kapfenstein</strong> hat nach Ansuchen von Bernhard Hirschmugl und der Firma Binder um<br />
Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes angesucht, welches von unserem Raumplaner DI Vittinghoff<br />
entworfen wurde. Im Zuge <strong>des</strong> schriftlichen Anhörungsverfahrens lag der Entwurf in der Zeit von 02.<br />
August 2011 bis 27. September 2011 während der Parteienverkehrszeiten im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />
auf. Während <strong>die</strong>ses Zeitraumes konnten <strong>die</strong> betroffenen Grundeigentümer sowie <strong>die</strong> Fachabteilung<br />
13 B Einwände vorbringen. Die 2. Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes 3.0 soll heute beschlossen<br />
werden, damit <strong>die</strong>se ehestmöglich kundgemacht und nach der Kundmachungsfrist rechtskräftig<br />
werden kann.<br />
Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Beschlussfassung der 2. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächenwidmungsplanes 3.0 ein und zur Abstimmung.<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern einstimmig:<br />
BESCHLUSSFASSUNG DER<br />
2. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES 3.0
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 5<br />
VERORDNUNG<br />
Aufgrund der § 39 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 <strong>des</strong> Steiermärkischen<br />
Raumordnungsgesetzes 2010 i.d.g.F. LGBl. Nr. 49/2010 (StROG 2010), wird der Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 3.0 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kapfenstein</strong> geändert und verordnet:<br />
§ 1<br />
Planunterlage, Planverfasser<br />
Die in der Anlage angeschlossenen, zeichnerischen Darstellungen bestehend aus den<br />
IST/Soll Darstellungen sowie dem Deckplan zu den Bebauungsgrundlagen, verfasst<br />
von Dipl.-Ing. Gerhard Vittinghoff, Ingenieurkonsulent für Raumordnung und Raumplanung,<br />
mit der GZ: 33/11 vom 11.07.2011, basierend auf dem Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 3.0, bildet einen integrierten Bestandteil <strong>die</strong>ser Verordnung.<br />
§ 2<br />
Geltungsbereich der zweiten Änderung<br />
<strong>des</strong> rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Nr. 3.0<br />
Aufgrund der § 39 Abs. 1 Z 3 sowie § 38 Abs. 2 <strong>des</strong> StROG 2010 i.d.g.F. LGBl. Nr.<br />
49/2010 wird der Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kapfenstein</strong> wie folgt<br />
abgeändert:<br />
Änderungsbereich A<br />
Der Bereich, wie näher festgelegt in der Ist/Soll-Darstellung wird statt bisher Freiland –<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche (L) nunmehr im Sinne <strong>des</strong> § 33 Abs.3 Z 2 als Sondernutzung<br />
im Freiland - Auffüllungsgebiet im Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 festgelegt.<br />
Ergänzend zu den Festlegungen, wie dargelegt in der Plandarstellung (Deckplan zu<br />
den Bebauungsgrundlagen), gelten gemäß § 33 Abs. 3 Z. 2 für <strong>die</strong> bebaubaren Bereiche<br />
innerhalb der festgelegten Baugrenzlinie folgende Bebauungsgrundlagen:<br />
Die Gesamthöhe der Hauptgebäude beträgt maximal 10,0 m.<br />
Geländeveränderungen durch Aufschüttungen oder dergleichen werden mit<br />
max. 0,5 m <strong>über</strong> dem natürlichen Niveau begrenzt.<br />
Die maximale Geschossanzahl für Garagen und sonstige Nebengebäude wird<br />
mit einem Geschoss begrenzt. Garagen sowie sonstige Nebengebäude können<br />
auch mit einem Flach- oder Pultdach eingedeckt werden.<br />
Die Situierung aller Gebäude ist innerhalb der in der Plandarstellung festgelegten<br />
Baugrenzlinien und Einhaltung der Abstandsbestimmungen gemäß §13<br />
Stmk BauG vorzunehmen.<br />
Als Dachformen der Hauptgebäude werden festgelegt: Satteldächer. Als Deckungsmaterial<br />
wird kleinformatiges Material festgelegt.<br />
Die Hauptfirstrichtung der Hauptgebäude hat sich an <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegende Fall-<br />
Linie <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> zu orientieren.<br />
Bei den Hauptgebäuden sind Dachneigungen von 380 bis 450 zulässig.<br />
Änderungsbereich B<br />
Der Bereich, wie näher festgelegt in der Ist/Soll-Darstellung wird statt bisher Freiland –<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche (L) nunmehr im Sinne <strong>des</strong> § 29 Abs.1 Z 2. in Verbindung<br />
mit § 30 Abs. 1 Z 5 a) als Aufschließungsgebiet für Industriegebiet 1 (L(I1)) mit<br />
einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,0 im Flächenwidmungsplan Nr. 3.01 festgelegt.<br />
§ 3<br />
Rechtswirksamkeit<br />
Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 3.02 beginnt mit dem<br />
auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 6
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 7
<strong>Verhandlungsschrift</strong> der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 14. Oktober 2011 (5/2011) Seite 8<br />
Tagesordnungspunkt 5.)<br />
Allfälliges<br />
Vorsitzender:<br />
Am 29. September 2011 fand in St. Margarethen an der Raab eine Bürgermeisterkonferenz<br />
zum Thema Gemein<strong>des</strong>trukturreform statt. Vor Beginn der <strong>Sitzung</strong> wurde jedem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
das Schreiben der Lan<strong>des</strong>hauptleute zu <strong>die</strong>sen Bürgermeisterkonferenzen <strong>über</strong>geben.<br />
<br />
<br />
<br />
Am 03. November 2011 findet in St. Anna am Aigen <strong>die</strong> nächste Kleinregionssitzung statt. Es<br />
soll der Kassier neu gewählt und das KEK beschlossen werden. Bitte um Teilnahme.<br />
Das österreichische Museumsgütesiegel konnte heuer für das Geo-Info <strong>Kapfenstein</strong> leider<br />
nicht erreicht werden. Heute fand eine Besprechung bezüglich der Versagungsgründe statt.<br />
Der Vorsitzende teilt dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>die</strong>se Kritikpunkte mit.<br />
Am Donnerstag, den 20. Oktober 2011 findet im Gemein<strong>des</strong>aal um 19.30 Uhr ein Vortrag zum<br />
Thema „Der akute Schlaganfall“ statt. Bitte um Teilnahme.<br />
------------------------------<br />
GR. Kurt Edelsbrunner: Das <strong>Gemeinde</strong>fest war eine gelungene Veranstaltung und ein voller Erfolg.<br />
Der Gewinn soll für diverse Anschaffungen, wie zB. Gläser etc. verwendet werden.<br />
Gde.-Kassier Ewald Gutmann: Gläser, etc. könnten von den Vereinen abgelöst werden. Der Umsatz<br />
beim <strong>Gemeinde</strong>fest betrug EUR 9331,82, davon ein Reinerlös von EUR 4.527,49.<br />
GR. Monika Hirschmugl: Fotos vom <strong>Gemeinde</strong>fest sollen auf <strong>die</strong> Homepage gestellt werden.<br />
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GR. Annemarie Gigl:<br />
Im November wird eine Sonderausstellung zum Thema „Tuff“ (Gestein <strong>des</strong> Jahres 2011) von<br />
Dr. Fritz gemacht. Hiefür werden Fotos von Objekten, welche aus Tuff hergestellt wurden, benötigt.<br />
Ich bitte <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>räte in ihren Dörfern nachzufragen.<br />
<br />
Es wird an der nächsten Vortragsreihe gearbeitet: unter anderem soll eine Lesung von Prof.<br />
Schleich sowie ein Vortrag von Dr. Hanslmeier (Thema: „Weltuntergang 2012“) stattfinden.<br />
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Der Vorsitzende schließt nach Behandlung der Tagesordnung <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> um 21.15 Uhr und lädt alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte und Be<strong>die</strong>nsteten zum gemeinsamen Aben<strong>des</strong>sen ins GH. Höfler, Mahrensdorf 14 ein.<br />
Diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> besteht aus sieben Seiten.<br />
<strong>Kapfenstein</strong>, am 17. Oktober 2011<br />
Der Vorsitzende: