DK32/DK34 DK37M H250/M37 H250/M9 H54/M4 DK46 ... - Krohne
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3.2 Atmosphärische Bedingungen<br />
Nach EN 1127, Absatz 3.17 ist „Explosionsfähige Atmosphäre“ als Gemisch aus Luft und<br />
brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen<br />
definiert. Diese sind nach EN 13463-1, Abs. 1 mit den Werten Tatm = -20°C bis +60°C und<br />
Patm = 0,8 bis 1,1 bar definiert. Außerhalb dieses Bereiches liegen für die meisten Zündquellen<br />
keine sicherheitstechnischen Kennzahlen vor.<br />
Schwebekörper- Durchflussmesser arbeiten in der Regel betriebsmäßig außerhalb der<br />
atmosphärischen Bedingungen 0,8...1,1bar, so daß der Explosionsschutz – ungeachtet der<br />
Zoneneinteilung - aufgrund fehlender sicherheitstechnischer Kennzahlen für das Innere des<br />
Messrohres grundsätzlich nicht anzuwenden ist.<br />
Der Betrieb mit brennbaren Messtoffen ist deshalb nur zulässig, wenn dadurch kein<br />
explosionsfähiges Brennstoff / Luftgemisch im Inneren des Durchflussmessers gebildet wird.<br />
Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist das Zündrisiko in jedem Einzelfall unter<br />
Berücksichtigung der vorliegenden Parameter (z.B. Druck, Temperatur, Messstoff, Werkstoffe im<br />
Messrohr) durch den Betreiber zu bewerten.<br />
3.3 Heisse Oberflächen<br />
Es ist davon auszugehen, dass das explosionsfähige Brennstoff/ Luftgemisch die äußere Wand<br />
des Messrohres und der Prozessanschlüsse berühren kann. Ein eventueller Temperaturgradient<br />
zwischen messstoffberührter Innenwand (Messstofftemperatur) und der äußeren Oberfläche bleibt<br />
dabei unberücksichtigt.<br />
Das Gerät selbst erzeugt keine Wärme. Die tatsächliche maximale Oberflächentemperatur ist von<br />
den Betriebsbedingungen (Messstofftemperatur, bei Ausführung mit Heizmantel Heizmittel- und<br />
Messstofftemperatur) abhängig.<br />
Damit ist nach EN 13463, Absatz 14.2 (g) eine Angabe von Temperaturklassen nicht zulässig.<br />
Die max. zulässige Umgebungs- und Messstofftempertur kann der Standard- Betriebsanleitung<br />
entnommen werden.<br />
3.4 Statische Elektrizität<br />
3.4.1 Durchflussbedingte Aufladungen<br />
Bei Schwebekörper- Durchflussmessern kann es durch den Transport nichtleitender Flüssigkeiten<br />
und / oder durch Anströmung nichtleitender Einbauten (z.B. Auskleidungen, Schwebekörper)<br />
betriebsmäßig zur Ladungstrennung im Messrohr kommen. Bei Vollmetallgeräten bilden das<br />
Messrohr und die angeschweißten Prozessanschlüsse eine Abschirmung (Faraday´scher Käfig),<br />
aus dem des elektrische Feld nicht austreten kann.<br />
Bei Glasgeräten besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Durchgriffs des im Inneren des<br />
Messrohres erzeugten elektrostatischen Feldes auf das Äußere des Gerätes.<br />
Schwebekörper- Durchflussmessers sind deshalb zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen<br />
durch den Betreiber über die Prozessanschlüsse dauerhaft zu erden. Für die Fortsetzung der<br />
lückenlosen Erdung der Prozessleitung ist ebenfalls der Betreiber verantwortlich.<br />
Sofern eine Erdung über die Prozessanschlüsse nicht möglich ist (Kunststoff- Prozessanschlüsse<br />
oder nicht definierte Verbindungen) ist der Durchflussmesser über den in Absatz 4 beschriebenen<br />
Erdanschluss mit dem örtlichen Erdpotential zu verbinden. Die Verbindung gewährleistet lediglich<br />
die elektrostatische Erdung des Gerätes und erfüllt nicht die Anforderungen an eine<br />
Potentialausgleichsverbindung.<br />
4 Ex- Zusatz- Montage- und Betriebsanleitung