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DK32/DK34 DK37M H250/M37 H250/M9 H54/M4 DK46 ... - Krohne

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3.2 Atmosphärische Bedingungen<br />

Nach EN 1127, Absatz 3.17 ist „Explosionsfähige Atmosphäre“ als Gemisch aus Luft und<br />

brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen<br />

definiert. Diese sind nach EN 13463-1, Abs. 1 mit den Werten Tatm = -20°C bis +60°C und<br />

Patm = 0,8 bis 1,1 bar definiert. Außerhalb dieses Bereiches liegen für die meisten Zündquellen<br />

keine sicherheitstechnischen Kennzahlen vor.<br />

Schwebekörper- Durchflussmesser arbeiten in der Regel betriebsmäßig außerhalb der<br />

atmosphärischen Bedingungen 0,8...1,1bar, so daß der Explosionsschutz – ungeachtet der<br />

Zoneneinteilung - aufgrund fehlender sicherheitstechnischer Kennzahlen für das Innere des<br />

Messrohres grundsätzlich nicht anzuwenden ist.<br />

Der Betrieb mit brennbaren Messtoffen ist deshalb nur zulässig, wenn dadurch kein<br />

explosionsfähiges Brennstoff / Luftgemisch im Inneren des Durchflussmessers gebildet wird.<br />

Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist das Zündrisiko in jedem Einzelfall unter<br />

Berücksichtigung der vorliegenden Parameter (z.B. Druck, Temperatur, Messstoff, Werkstoffe im<br />

Messrohr) durch den Betreiber zu bewerten.<br />

3.3 Heisse Oberflächen<br />

Es ist davon auszugehen, dass das explosionsfähige Brennstoff/ Luftgemisch die äußere Wand<br />

des Messrohres und der Prozessanschlüsse berühren kann. Ein eventueller Temperaturgradient<br />

zwischen messstoffberührter Innenwand (Messstofftemperatur) und der äußeren Oberfläche bleibt<br />

dabei unberücksichtigt.<br />

Das Gerät selbst erzeugt keine Wärme. Die tatsächliche maximale Oberflächentemperatur ist von<br />

den Betriebsbedingungen (Messstofftemperatur, bei Ausführung mit Heizmantel Heizmittel- und<br />

Messstofftemperatur) abhängig.<br />

Damit ist nach EN 13463, Absatz 14.2 (g) eine Angabe von Temperaturklassen nicht zulässig.<br />

Die max. zulässige Umgebungs- und Messstofftempertur kann der Standard- Betriebsanleitung<br />

entnommen werden.<br />

3.4 Statische Elektrizität<br />

3.4.1 Durchflussbedingte Aufladungen<br />

Bei Schwebekörper- Durchflussmessern kann es durch den Transport nichtleitender Flüssigkeiten<br />

und / oder durch Anströmung nichtleitender Einbauten (z.B. Auskleidungen, Schwebekörper)<br />

betriebsmäßig zur Ladungstrennung im Messrohr kommen. Bei Vollmetallgeräten bilden das<br />

Messrohr und die angeschweißten Prozessanschlüsse eine Abschirmung (Faraday´scher Käfig),<br />

aus dem des elektrische Feld nicht austreten kann.<br />

Bei Glasgeräten besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Durchgriffs des im Inneren des<br />

Messrohres erzeugten elektrostatischen Feldes auf das Äußere des Gerätes.<br />

Schwebekörper- Durchflussmessers sind deshalb zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen<br />

durch den Betreiber über die Prozessanschlüsse dauerhaft zu erden. Für die Fortsetzung der<br />

lückenlosen Erdung der Prozessleitung ist ebenfalls der Betreiber verantwortlich.<br />

Sofern eine Erdung über die Prozessanschlüsse nicht möglich ist (Kunststoff- Prozessanschlüsse<br />

oder nicht definierte Verbindungen) ist der Durchflussmesser über den in Absatz 4 beschriebenen<br />

Erdanschluss mit dem örtlichen Erdpotential zu verbinden. Die Verbindung gewährleistet lediglich<br />

die elektrostatische Erdung des Gerätes und erfüllt nicht die Anforderungen an eine<br />

Potentialausgleichsverbindung.<br />

4 Ex- Zusatz- Montage- und Betriebsanleitung

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