03.11.2012 Aufrufe

Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten ...

Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten ...

Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 6 -<br />

den sind. Auch Altverträge können in die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> einbezogen werden, wenn die Vor-<br />

aussetzungen für die geför<strong>der</strong>ten Anlagen damit erfüllt werden.<br />

Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen,<br />

ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das<br />

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auf Antrag des jeweiligen Anbieters eines<br />

Altersvorsorgeprodukts vorab, ob die vorgeschriebenen För<strong>der</strong>kriterien erfüllt sind und zer-<br />

tifiziert bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen den Altersvorsorgevertrag. <strong>Die</strong>ses Zertifikat stellt<br />

ausdrücklich kein staatliches Gütesiegel dar, das die Qualität des Produkts hinsichtlich<br />

Rentabilität und Sicherheit bestätigt. <strong>Die</strong> Finanzdienstleister bzw. <strong>der</strong>en Spitzenverbände<br />

können bei <strong>der</strong> Zertifizierungsstelle für Muster- o<strong>der</strong> Einzelverträge ein Zertifikat erhalten,<br />

das bescheinigt, dass ihr Produkt den staatlichen För<strong>der</strong>kriterien entspricht und damit steu-<br />

erlich geför<strong>der</strong>t werden kann.<br />

• Geför<strong>der</strong>t werden nach diesem Gesetz Anlagen, die bis zur Vollendung des 60. Le-<br />

bensjahrs<br />

o<strong>der</strong> bis zum Beginn einer Altersrente des Anlegers aus <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversi-<br />

cherung gebunden sind und nicht beliehen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig verwendet werden können.<br />

• <strong>Die</strong> Anlageformen müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange steigende o<strong>der</strong><br />

gleichbleibende monatliche Leibrente zusichern; alternativ sind entsprechende Auszah-<br />

lungen aus Fonds- o<strong>der</strong> Bankguthaben, die in <strong>der</strong> Leistungsphase ab Alter 85 mit einer<br />

Rentenversicherung verbunden sind, möglich.<br />

• Zu Beginn <strong>der</strong> Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge und<br />

während <strong>der</strong> Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen zugesagt sein.<br />

För<strong>der</strong>unschädlich können die Anlageverträge mit einer Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

und/o<strong>der</strong> einer Hinterbliebenenrente verbunden werden. <strong>Die</strong> Anlagen sind während <strong>der</strong><br />

Ansparphase gesetzlich vor Pfändung sowie Anrechnung in Sozial- und Ar-<br />

beitslosenhilfe geschützt.<br />

Da <strong>der</strong> Gesetzgeber das Antragsrecht für eine Zertifizierung ausdrücklich den Anbietern<br />

o<strong>der</strong> ihren Spitzenverbänden vorbehalten hat, bleibt es den Anlegern erspart, sich selbst<br />

Klarheit über die För<strong>der</strong>fähigkeit eines angebotenen Altersvorsorgevertrags verschaffen zu<br />

müssen. Derjenige, <strong>der</strong> sich entschließt, eine private Altersvorsorge mit Hilfe <strong>der</strong> staatlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!