Informationspflicht nach § 9 EEG - E.ON Netz GmbH
Informationspflicht nach § 9 EEG - E.ON Netz GmbH
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<strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong><br />
Im Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung<br />
damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (<strong>EEG</strong>) ist im § 9 <strong>EEG</strong> die<br />
Erweiterung der <strong>Netz</strong>kapazität geregelt.<br />
<strong>Netz</strong>betreiber müssen <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Anlagenbetreiber unverzüglich unterrichten, sobald die Gefahr<br />
besteht, dass ihre Anlage <strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 Satz 1 <strong>EEG</strong> geregelt wird. Dabei sind der zu erwartende<br />
Zeitpunkt, der Umfang und die Dauer der Regelung mitzuteilen. Der <strong>Netz</strong>betreiber veröffentlicht die<br />
Informationen auf seiner Internetseite und bezeichnet dabei die betroffenen <strong>Netz</strong>regionen und den<br />
Grund für die Gefahr.<br />
In bestimmten <strong>Netz</strong>regionen, vorrangig in den Küstenregionen Schleswig-Holsteins und<br />
Niedersachsens, besteht aufgrund des ungünstigen Verhältnisses<br />
installierter Leistung Erneuerbarer Energien<br />
vorhandener <strong>Netz</strong>kapazität<br />
in Zeiträumen stärkerer Windeinspeisung und schwacher Lastabnahme (im Allgemeinen gilt dies in<br />
der Zeit zwischen 22:00Uhr und 06:00Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) bei Verletzung der<br />
(n-1)-Versorgungszuverlässigkeit die Notwendigkeit der zeitweiligen Reduzierung der<br />
Einspeiseleistung.<br />
Entsprechend der Anforderungen aus dem <strong>EEG</strong>, §11 Einspeisemanagement, hat der <strong>Netz</strong>betreiber<br />
dafür zu sorgen, dass insgesamt die größtmögliche Strommenge aus Erneuerbaren Energien und Kraft-<br />
Wärme-Kopplung aufgenommen wird.<br />
Um dies wirkungsvoll zu erreichen, wurden auf der Basis von Sensitivitätsanalysen kleine Regionen<br />
gebildet. Alle im <strong>EEG</strong> beschriebenen Energieerzeuger einer dieser Regionen werden bei einem Einsatz<br />
des Einspeisemanagements gleichermaßen und zeitgleich reduziert. Eine Region besteht dabei aus 1-5<br />
<strong>Netz</strong>knoten = Umspannwerken.<br />
Tritt im <strong>Netz</strong> eine Überlastung durch die im <strong>EEG</strong> beschriebenen Energieerzeuger auf, werden diese<br />
Regionen der Reihe <strong>nach</strong> und entsprechend ihrer prozentualen Wirkung auf den Engpass in ihrer<br />
Leistung reduziert. Dabei wird die Region mit der prozentual größten Wirkung auf den Engpass als<br />
erste reduziert. Erst wenn diese auf Null reduziert ist und der Engpass nicht beseitigt ist erfolgt die<br />
Reduzierung der Region, die prozentual den nächst größeren Einfluss auf den Engpass hat. In dieser<br />
Reihenfolge wird verfahren, bis der Engpass beseitigt ist.<br />
Ziel des technisch optimierten Einspeisemanagements ist die Sicherstellung der Versorgungszuverlässigkeit<br />
bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren-Energie-<br />
Anlagen unter Berücksichtigung der betriebs- und volkswirtschaftlich geringsten Kosten.<br />
Die Notwendigkeit der zeitweiligen Reduzierung der Einspeiseleistung besteht insbesondere in Fällen<br />
störungsbedingter <strong>Netz</strong>situationen sowie bei Sonderschaltzuständen durch Arbeiten im <strong>Netz</strong>.<br />
Einschränkungen der <strong>Netz</strong>kapazität durch geplante Arbeiten und/oder durch <strong>Netz</strong>störungen werden<br />
zeitnah im Internet veröffentlicht.<br />
E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Seite 1<br />
Stand: 01.07.2010
Im <strong>Netz</strong>bereich Schleswig-Holstein sind 16 Regionen definiert.<br />
Bereich<br />
Region Regionsbezeichnung<br />
Schleswig-Holstein Lü_1 zurzeit nicht verwendet<br />
Schleswig-Holstein Lü_2 Nordfriesland - Schobüll/Lindewitt<br />
Schleswig-Holstein Lü_3 Nordfriesland - Niebüll<br />
Schleswig-Holstein Lü_4 Nordfriesland - Reußenköge<br />
Schleswig-Holstein Lü_5 Nordfriesland - Breklum/Horstedt<br />
Schleswig-Holstein Lü_6 Nordfriesland - Husum/Oldersbek<br />
Schleswig-Holstein Lü_7 Flensburg/Weding<br />
Schleswig-Holstein Lü_8 Dithmarschen - Reinsbüttel<br />
Schleswig-Holstein Lü_9 Dithmarschen - Friedrichstadt/Linden<br />
Schleswig-Holstein Lü10 Dithmarschen - Heide/Hademarschen<br />
Schleswig-Holstein Lü11 Dithmarschen - Wöhrden/Marne<br />
Schleswig-Holstein Lü12 Dithmarschen - Ostermoor<br />
Schleswig-Holstein Lü13 Ostholstein - Fehmarn <strong>Netz</strong><br />
Schleswig-Holstein Lü14 Ostholstein - Scharbeutz/Lensahn<br />
Schleswig-Holstein Lü15 Ostholstein - Rogerfelde/Cismar<br />
Schleswig-Holstein Lü16 Ostholstein - Göhl/Lütjenbrode<br />
In Niedersachsen sind entsprechend der Zuordnung der 110-kV-Teilnetze der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> zu<br />
den unterlagerten Mittelspannungsnetzen der Regionalversorger folgende Regionen definiert.<br />
Im <strong>Netz</strong>bereich der EWE <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> 9 Regionen, wobei bisher nur in den Regionen Ol_1 Nordring<br />
und Ol_7 Niederelbe Einspeisemanagement durch E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> erforderlich war.<br />
Bereich Region Regionsbezeichnung<br />
Stade/Oldenburg Ol_1 Nordring<br />
Stade/Oldenburg Ol_2 Emden<br />
Stade/Oldenburg Ol_3 Emsland<br />
Stade/Oldenburg Ol_4 Südring<br />
Stade/Oldenburg Ol_5 Oldenburg<br />
Stade/Oldenburg Ol_6 Wesermarsch<br />
Stade/Oldenburg Ol_7 Niederelbe<br />
Stade/Oldenburg Ol_8 Bremen<br />
Stade/Oldenburg Ol_9 Heideland<br />
E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Seite 2<br />
Stand: 01.07.2010
Im <strong>Netz</strong>bereich der E.<strong>ON</strong> Avacon AG 16 Regionen , wobei bisher nur in der Region Ha_1 Sulingen<br />
Einspeisemanagement durch E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> erforderlich war.<br />
Bereich Region Regionsbezeichnung<br />
Hannover Ha_0 Verden<br />
Hannover Ha_1 Sulingen<br />
Hannover Ha_2 Leese<br />
Hannover Ha_3 Nienburg<br />
Hannover Ha_4 Celle<br />
Hannover Ha_5 Lüchow/Dannenberg<br />
Hannover Ha_6 Uelzen<br />
Hannover Ha_7 Peine<br />
Hannover Ha_8 Hannover/Nord<br />
Hannover Ha_9 Bad/Münder<br />
Hannover Ha10 Hannover/Süd<br />
Hannover Ha11 Hildesheim<br />
Hannover Ha12 Harz<br />
Hannover Ha13 Wesermarsch<br />
Hannover Ha14 Heideland<br />
Hannover Ha15 Braunschweig/Helmsted<br />
E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Seite 3<br />
Stand: 01.07.2010