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Informationspflicht nach § 9 EEG - E.ON Netz GmbH

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<strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong><br />

Im Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung<br />

damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (<strong>EEG</strong>) ist im § 9 <strong>EEG</strong> die<br />

Erweiterung der <strong>Netz</strong>kapazität geregelt.<br />

<strong>Netz</strong>betreiber müssen <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Anlagenbetreiber unverzüglich unterrichten, sobald die Gefahr<br />

besteht, dass ihre Anlage <strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 Satz 1 <strong>EEG</strong> geregelt wird. Dabei sind der zu erwartende<br />

Zeitpunkt, der Umfang und die Dauer der Regelung mitzuteilen. Der <strong>Netz</strong>betreiber veröffentlicht die<br />

Informationen auf seiner Internetseite und bezeichnet dabei die betroffenen <strong>Netz</strong>regionen und den<br />

Grund für die Gefahr.<br />

In bestimmten <strong>Netz</strong>regionen, vorrangig in den Küstenregionen Schleswig-Holsteins und<br />

Niedersachsens, besteht aufgrund des ungünstigen Verhältnisses<br />

installierter Leistung Erneuerbarer Energien<br />

vorhandener <strong>Netz</strong>kapazität<br />

in Zeiträumen stärkerer Windeinspeisung und schwacher Lastabnahme (im Allgemeinen gilt dies in<br />

der Zeit zwischen 22:00Uhr und 06:00Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) bei Verletzung der<br />

(n-1)-Versorgungszuverlässigkeit die Notwendigkeit der zeitweiligen Reduzierung der<br />

Einspeiseleistung.<br />

Entsprechend der Anforderungen aus dem <strong>EEG</strong>, §11 Einspeisemanagement, hat der <strong>Netz</strong>betreiber<br />

dafür zu sorgen, dass insgesamt die größtmögliche Strommenge aus Erneuerbaren Energien und Kraft-<br />

Wärme-Kopplung aufgenommen wird.<br />

Um dies wirkungsvoll zu erreichen, wurden auf der Basis von Sensitivitätsanalysen kleine Regionen<br />

gebildet. Alle im <strong>EEG</strong> beschriebenen Energieerzeuger einer dieser Regionen werden bei einem Einsatz<br />

des Einspeisemanagements gleichermaßen und zeitgleich reduziert. Eine Region besteht dabei aus 1-5<br />

<strong>Netz</strong>knoten = Umspannwerken.<br />

Tritt im <strong>Netz</strong> eine Überlastung durch die im <strong>EEG</strong> beschriebenen Energieerzeuger auf, werden diese<br />

Regionen der Reihe <strong>nach</strong> und entsprechend ihrer prozentualen Wirkung auf den Engpass in ihrer<br />

Leistung reduziert. Dabei wird die Region mit der prozentual größten Wirkung auf den Engpass als<br />

erste reduziert. Erst wenn diese auf Null reduziert ist und der Engpass nicht beseitigt ist erfolgt die<br />

Reduzierung der Region, die prozentual den nächst größeren Einfluss auf den Engpass hat. In dieser<br />

Reihenfolge wird verfahren, bis der Engpass beseitigt ist.<br />

Ziel des technisch optimierten Einspeisemanagements ist die Sicherstellung der Versorgungszuverlässigkeit<br />

bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren-Energie-<br />

Anlagen unter Berücksichtigung der betriebs- und volkswirtschaftlich geringsten Kosten.<br />

Die Notwendigkeit der zeitweiligen Reduzierung der Einspeiseleistung besteht insbesondere in Fällen<br />

störungsbedingter <strong>Netz</strong>situationen sowie bei Sonderschaltzuständen durch Arbeiten im <strong>Netz</strong>.<br />

Einschränkungen der <strong>Netz</strong>kapazität durch geplante Arbeiten und/oder durch <strong>Netz</strong>störungen werden<br />

zeitnah im Internet veröffentlicht.<br />

E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Seite 1<br />

Stand: 01.07.2010


Im <strong>Netz</strong>bereich Schleswig-Holstein sind 16 Regionen definiert.<br />

Bereich<br />

Region Regionsbezeichnung<br />

Schleswig-Holstein Lü_1 zurzeit nicht verwendet<br />

Schleswig-Holstein Lü_2 Nordfriesland - Schobüll/Lindewitt<br />

Schleswig-Holstein Lü_3 Nordfriesland - Niebüll<br />

Schleswig-Holstein Lü_4 Nordfriesland - Reußenköge<br />

Schleswig-Holstein Lü_5 Nordfriesland - Breklum/Horstedt<br />

Schleswig-Holstein Lü_6 Nordfriesland - Husum/Oldersbek<br />

Schleswig-Holstein Lü_7 Flensburg/Weding<br />

Schleswig-Holstein Lü_8 Dithmarschen - Reinsbüttel<br />

Schleswig-Holstein Lü_9 Dithmarschen - Friedrichstadt/Linden<br />

Schleswig-Holstein Lü10 Dithmarschen - Heide/Hademarschen<br />

Schleswig-Holstein Lü11 Dithmarschen - Wöhrden/Marne<br />

Schleswig-Holstein Lü12 Dithmarschen - Ostermoor<br />

Schleswig-Holstein Lü13 Ostholstein - Fehmarn <strong>Netz</strong><br />

Schleswig-Holstein Lü14 Ostholstein - Scharbeutz/Lensahn<br />

Schleswig-Holstein Lü15 Ostholstein - Rogerfelde/Cismar<br />

Schleswig-Holstein Lü16 Ostholstein - Göhl/Lütjenbrode<br />

In Niedersachsen sind entsprechend der Zuordnung der 110-kV-Teilnetze der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> zu<br />

den unterlagerten Mittelspannungsnetzen der Regionalversorger folgende Regionen definiert.<br />

Im <strong>Netz</strong>bereich der EWE <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> 9 Regionen, wobei bisher nur in den Regionen Ol_1 Nordring<br />

und Ol_7 Niederelbe Einspeisemanagement durch E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> erforderlich war.<br />

Bereich Region Regionsbezeichnung<br />

Stade/Oldenburg Ol_1 Nordring<br />

Stade/Oldenburg Ol_2 Emden<br />

Stade/Oldenburg Ol_3 Emsland<br />

Stade/Oldenburg Ol_4 Südring<br />

Stade/Oldenburg Ol_5 Oldenburg<br />

Stade/Oldenburg Ol_6 Wesermarsch<br />

Stade/Oldenburg Ol_7 Niederelbe<br />

Stade/Oldenburg Ol_8 Bremen<br />

Stade/Oldenburg Ol_9 Heideland<br />

E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Seite 2<br />

Stand: 01.07.2010


Im <strong>Netz</strong>bereich der E.<strong>ON</strong> Avacon AG 16 Regionen , wobei bisher nur in der Region Ha_1 Sulingen<br />

Einspeisemanagement durch E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> erforderlich war.<br />

Bereich Region Regionsbezeichnung<br />

Hannover Ha_0 Verden<br />

Hannover Ha_1 Sulingen<br />

Hannover Ha_2 Leese<br />

Hannover Ha_3 Nienburg<br />

Hannover Ha_4 Celle<br />

Hannover Ha_5 Lüchow/Dannenberg<br />

Hannover Ha_6 Uelzen<br />

Hannover Ha_7 Peine<br />

Hannover Ha_8 Hannover/Nord<br />

Hannover Ha_9 Bad/Münder<br />

Hannover Ha10 Hannover/Süd<br />

Hannover Ha11 Hildesheim<br />

Hannover Ha12 Harz<br />

Hannover Ha13 Wesermarsch<br />

Hannover Ha14 Heideland<br />

Hannover Ha15 Braunschweig/Helmsted<br />

E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Informationspflicht</strong> <strong>nach</strong> § 9 <strong>EEG</strong> Seite 3<br />

Stand: 01.07.2010

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