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FAQ zum Einspeisemanagement 27.09.2012 ... - E.ON Netz GmbH

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Häufig gestellte Fragen (<strong>FAQ</strong>):Neuigkeiten sind rot/ lila unterlegt1. Rechnungsgrundsätze2. Fragen zur Abrechnung3. Fragen <strong>zum</strong> Pauschalabrechnungsverfahren Wind4. Fragen <strong>zum</strong> Spitzabrechnungsverfahren Wind5. Musterrechnung5.1. Rechnungsdeckblatt für Einzel- und Monatsrechnung5.2. Anlage zur Monatsrechnung5.3. Anforderungen für Rechnungsanlagen via E-Mail1. Rechnungsgrundsätze1.1. Wie sind die Mindeststandards einer Rechnung (hier Rechnungsdeckblatt):• Rechnungsdatum• Leistungszeitraum• Energieträger• Rechnungsnummer• Absender und Empfänger• Bankdaten• Rechnungsnummer• EisMan-Einsatz-Nummer• EisMan Region NEU ab Juli 2012 -> bitte geben Sie Ihr Betriebsmittel an.o Betriebsmittel = Umspannwerk und Trafo• Datum des EisMan Einsatzes1.2. Welche Rechnungsanlagen sind mindestens erforderlich?• Eine nachvollziehbare Darstellung der Berechnungslogik und der Berechnung• Der Nachweis über die EEG-Abrechnung mittels Gutschriftskopie des <strong>Netz</strong>betreibers (beiErstkontakt bzw. bei neuen Vergütungskategorien)• Eine ausführliche Erläuterung der Berechnungsschritte bei Erstrechnungen und demSpitzabrechnungsverfahren und insbesondere bei standardisierten Verfahren (Softwarelösungen)1.3. Von wem erhalte ich die Lastgangdaten (1/4 h Arbeitswerte oder Leistungswerte) ?• Lastgangdaten erhalten Sie von Ihrem Messstellenbetreiber (i. d. R. der <strong>Netz</strong>betreiber, anwelchem Ihre EEG-Anlage angeschlossen sind.)• Postfach bei E.<strong>ON</strong> Hanse: edm_netz_strom@sh-netz.com• Postfach bei E.<strong>ON</strong> Avacon: energiedatenservice.strom.eav@eon-avacon.com Betrieb Salzgitter: Herrmann Frank Tel. +49 531 3909-32606 Betrieb Sachsen Anhalt unter anderem Schöningen, Lüneburg, LüchowWahrendorf Frank Tel. +49 531 3909-32593 Betrieb Niedersachsen unter anderem Syke, Nienburg, SulingenHille Matthias Tel. +49 531 3909-323981.4. Sind die Lastgangdaten Arbeits- oder Leistungswerte?• E.<strong>ON</strong> Avacon Leistungswerte• E.<strong>ON</strong> Hanse ArbeitswerteE.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 1


• EWE Leistungswerte1.5. Wie lautet die korrekte Rechnungsadresse?E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>NE-PRBLuitpoldstraße 5196052 Bamberg1.6. An wen ist ein Entschädigungsrechnung aufgrund eines TenneT-Einsatzes zuadressieren?Tennet TSO <strong>GmbH</strong>Abteilung KKLuitpoldstraße 5196052 BambergKontakt bei TenneT:E-Mail: eeg-kwkg@tennet.eu.Kundenkontakt: 0921-915-45891.7. Monatsrechnungen:Ab Leistungszeitraum 01.07.2011 sind Monatsrechnungen zu legen.1.7.1. Wie soll ein EisMan Einsatz über zwei Monate abgerechnet werden?Entscheidend ist der Zeitpunkt der Signalaufhebung. Bitte teilen Sie den EisMan Einsatznicht auf zwei Monate auf.Beispiel EisMan Beginn 31.07.2011 19:00 UhrEisMan Ende 01.08.2011 01:03 Uhr -> EisMan Nummer 999Der EisMan 999 ist in der Monatsrechnung August 2011 abzurechnen.1.7.2 Können rückwirkend Monatsrechnungen gelegt werden?Grundsätzlich ja, allerdings gilt dies nur für die Monate, für welche noch keine Einzelrechnungengestellt wurden.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 2


2. Allgemeine Fragen zur Abrechnung2.1. Wie funktioniert die Ertragsausfallberechnung generell?(1) Allgemeingültige Berechnungslogik für nicht einspeisbare StrommengenStromertragsausfälle werden für alle Energieträger grundsätzlich nach folgender Formel abgerechnet:Wa ( P P )*ti,soll i,istFormel 1:-Formel zur Berechnung der AusfallzeitW aAusfallarbeit in [kWh]Pi , sollMittelwert der theoretisch zu erzielenden Leistung während der EMM1 in [kW]P i , ist Mittelwert der tatsächlichen Leistung an der Abrechnungsmesseinrichtung in [kW]tZeiteinheit in [h 2 ] (tEndeEisMan - tBeginnEisMan)Nach der Formel 1 wird die gemessene Ist-Leistung an der Messeinrichtung am <strong>Netz</strong>verknüpfungspunktfür die Dauer der <strong>Einspeisemanagement</strong>maßnahme von der Soll-Leistung abgezogen. Das Ergebnisdieser Berechnung ist die Leistungsdifferenz zwischen der Soll- und Ist-Arbeit, welche mitder Dauer der EMM in Stunden zu multiplizieren ist, um die Ausfallarbeit zu erhalten. Während dieBerechnung der durchschnittlichen Ist-Leistung (Pi,istquer) stets nach identischen Regeln erfolgt(vgl. Punkt 2.3.2), sind für die Ermittlung der Soll-Leistung in Abhängigkeit vom Energieträger aberauch innerhalb der Energieträger verschiedene Ansätze möglich.(2) Vorgaben zur Berechnung der Ist-Leistung während EMM (P i,istquer )Zur Ermittlung dieses Wertes sind zunächst die Ist-Daten aus der Abrechnungszähleinrichtung fürdie Dauer der Reduktionsmaßnahme auszulesen. Vor der Berechnung des Leistungsmittelswertes istfür jedes gemessene Zeitintervall (i. d. R. ¼ h-Werte) zu prüfen, ob die vom <strong>Netz</strong>betreiber angeforderteRegelungsstufe nicht unter- oder überschritten wird. Sollte die Leistungsreduktion höher als gefordertausfallen, erfolgt für die Zwecke der Berechnung des Mittelwertes eine Begrenzung auf dieangeforderte Regelungsstufe 3 . Dagegen wird bei einer zu geringen Abregelung nur der tatsächlichreduzierte Leistungswert angesetzt..Daraus folgt der generelle Zusammenhang für (P i,ist ) für jedes gemessene Zeitintervall (i. d. R. ¼h):max ( P i, ist , Pi, red )Formel 2: Bedingung für P i,ist1 Abkürzung für <strong>Einspeisemanagement</strong>-Maßnahme (wird generell verwendet)2 Vgl. hierzu Bundesnetzagentur (2010), S.10 Leitfaden <strong>zum</strong> EEG-<strong>Einspeisemanagement</strong>.3 Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, dass keine willkürliche Abregelung erfolgt und ein Anreiz besteht, die Regelungsstufegenau einzuhalten vor dem Hintergrund die Allgemeinheit nicht über das erforderliche Maß hinaus zu belasten.Eine höher als geforderte Regelung würde folglich zu einem realen Verlust beim Anlagenbetreiber führen, wasdas folgende Beispiel illustrieren soll. Nennleistung 1.000 kW Regelungsvorgabe 30 %, d.h. Maximaler Ist Wert 300 kW. Wenn jetzt auf 250 kW geregelt wird, werden exakt diese 250 kW über die klassische EEG-Förderung vergütetwährend 300 kW aufgrund der Stufenbegrenzung von der Soll-Arbeit subtrahiert werden. Die 50 kW Differenz pro Zeiteinheitstellen in diesem Fall den Verlust des Anlagenbetreibers dar.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 3


Aus Formel 2 ist zu entnehmen , dass die Prüfung auf den Maximalwert pro Zeitintervall erfolgt undfolglich für die Zwecke der Ermittlung des Mittelwertes P i,istquer der jeweils größere Wert in die Berechnungeingeht. Damit ist sichergestellt, dass der jeweils vorgegebene zu reduzierende Leistungswertgrundsätzlich nicht überschritten werden darf 4 und insofern sanktioniert wird, dass höhere alsgeforderte Leistungsreduzierungen nicht vergütet werden. Ausnahmen bestehen nur dann, falls Anlagenbetreiber<strong>Netz</strong>betreibern einen glaubhaften Nachweis liefern, dass die geforderte Regelungsstufenumsetzungaus technischen Gründen (z. B. Herstellernachweis) nicht exakt auf den vorgegebenenWert erfolgen kann.(3) Berechnungssystematiken von P i,sollquer für Windenergieanlagen 5Der Wert P i,soll_quer steht für die theoretisch produzierbare durchschnittliche Leistung und kann fürWindenergieanlagen nach zwei standardisierten Vorgehensweisen erfolgen (vgl. Punkt 3 Fragen <strong>zum</strong>Pauschalabrechnungsverfahren Wind und 4 Fragen <strong>zum</strong> Spitzabrechnungsverfahren Wind).2.2. Wie sind die Daten einzutragen, wenn sowohl E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> als auch TenneT in einemEis-Man Einsatz eine Schaltung hatten?Beispiel EisMan Einsatz 20 bzw. TenneT EisMan 225 Vgl Leitfaden der B<strong>Netz</strong> A vomE.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 4


• Für die Abrechnung an die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> ist im Zeitraum der TenneT Schaltung eine100 % Stufe einzutragen bzw. zu berechnen.• Für die Schaltung der Tennet ist der Bericht 22 anzuwenden. Die Ermittlung des Korrekturfaktorserfolgt anhand der Zeiten vor dem EisMan-Einsatz 20.2.3. Warum ist meine EisMan Abrechnung nicht steuerpflichtig?• Entschädigungen sind analog von Schadenersatzansprüchen ohne Steuer auszuweisen.2.4. Welche Vergütungshöhe wird zugrunde gelegt, wenn Anlagen in der Direktvermarktungaufgrund von EisMan Einsätzen abgeregelt werden?• Die Entschädigungszahlung kann auf zweierlei Weise erfolgen. Unterschiede zwischen direktvermarktetenAnlagen und Anlagen in der EEG-Vergütung bestehen nur hinsichtlicheines unterschiedlichen Ansatzes der Preiskomponenteo (1) Analog zu den Anlagen in der klassischen EEG-Vergütung wird der sonst anstelledes Direktvermarktungspreises anzusetzende EEG-Vergütungssatz pauschal verwendet.Damit besteht bei direktvermarkteten Anlagen kein Unterschied zu EEG-Anlagen.o (2) Die zweite Option ist, den tatsächlich entgangenen Preis des Anlagenbetreibersgegenüber dem Händler zu vergüten. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung vonVertragsauszügen als Rechnungs-Prüfungs-Grundlage.Offen ist noch die Vergütung von entgangenen vermiedenen <strong>Netz</strong>entgelten2.5. Was ist zu tun, wenn meine Anlagen aus technischen Gründen nicht stufenweise regelbarsind?• Dem zu entschädigenden <strong>Netz</strong>betreiber ist ein Nachweis über die Unmöglichkeit stufenweisezu regeln, vorzulegen (Herstellernachweis).• Der Anlagenbetreiber ist von der maximalen Begrenzung seiner Ist-Leistung in diesem Fallbefreit. Anlagenbetreiber haben Ihre Einzelanlagen aber so zu regeln, dass die Stufenvorga-E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 5


e des <strong>Netz</strong>betreibers näherungsweise erfüllt wird. Entscheidend ist immer die Energie, dieüber den <strong>Netz</strong>verknüpfungspunkt fließt. (Bsp. Tacke-Anlagen können nur ein oder ausgeschaltetwerden Bsp. 4 Anlagen am Zählpunkt 60 % Stufe 2 Anlagen werden ausgeschaltet(faktische Regelung am Zählpunkt auf maximal 50 % statt (100% - 60%) dasist i. O.!)2.6. Wie ist die Vorgehensweise der Spitzabrechnung für Altanlagen ohne Windmessung?• Winddaten von unmittelbar benachbarten Anlagen können genutzt werden. Diese Übergangsregelunggilt bis 31.12.2011• Eigene Leistungskennlinien können verwendet werden, wenn diese nach TR2 in V. m. Anlage5 EEG von einem akkreditierten Gutachter erstellt wurden.• Die Nachrüstung einer (kalibrierfähigen) Windmesseinrichtungen je Anlage ist bis spätestens31.12.2011 zu veranlassen.2.7. Wie kann der Korrekturfaktor ermittelt werden, wenn zwei unmittelbar aufeinanderfolgendeEisMan Einsätze vorliegen?• In diesem Fall ist der Korrekturfaktor vor dem unmittelbar davorliegenden EisMan Einsatzzu wählen.• Bzw. der Korrekturfaktor anzusetzen, in der letzten vollständigen ¼ h in der kein EisManEinsatz lag und alle Windmesswerte vorhanden sind.2.8. Wie kann der Korrekturfaktor ermittelt werden, wenn in der unmittelbaren Stunde vorEisMan Einsatz nicht alle Windmesswerte vorlagen?• Der Korrekturfaktor ist anhand der zuletzt vollständig gemessenen Stunde anzusetzen.• Zusätzlich ist ein Nachweis zu erbringen, dass die unmittelbare Stunde vor der EisMan-Schaltung nicht zur Berechnung herangezogen werden konnte.2.9. Kann der Korrekturfaktor > 1 solange zur Berechnung verwendet werden bis die Maximal-Leistunglaut Kennlinie erreicht wird?• Grundsätzlich ist das möglich, allerdings deuten hohe Abweichungen zwischen Ist- undSoll-Leistung darauf hin, dass die Qualität der Windmesswerte und/oder die Mittelwertbildungzu überprüfen ist.• Korrekturfaktoren > 1 sind ein Beleg dafür, dass entweder die Windmessungen zu niedrigsind oder die falsche Leistungskennlinie zugrunde gelegt wurde.• Auch ist es möglich, dass die Messzeiträume zwar gleich lang sind, aber diese nicht mit derechten Zeit der Abrechnungsmesseinrichtung korrespondieren.• Zunächst ist die Ursache dieses Problems zu suchen.o Allerdings ist die ermittelte Solleistung auf Nennleistung zu deckeln.2.10. Was passiert, wenn das gesendete Regelungssignal nicht mit dem veröffentlichten Eis-Man-Einsatz übereinstimmt?• Sollte die Ursache des Problems beim <strong>Netz</strong>betreiber liegen, erfolgt keine Deckelung derIst-Leistung bzw. es kann die vom EisMan-Einsatz abweichende Stufe abgerechnet werden.Es ist ein Nachweis vorzulegen.2.11. Was passiert, wenn den WP-Betreiber die Aufhebung des 0% Signals nicht erreichte?• Es ist zu klären, ob entweder der WP-Betreiber nicht erreichbar war oder ob der Anschlussnetzbetreiberdas Signal nicht gesendet hat.• Im ersten Fall hat der Anlagenbetreiber die Nichtaufhebung zu vertreten und kann die 0%-Stufe für die Dauer, in welcher keine Reduktionsanforderung vorlag, nicht abrechnen.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 6


• Ist nachweisbar, dass der <strong>Netz</strong>betreiber das Signal nicht gesendet hat, kann der Anlagenbetreiberabrechnen.2.12. Können Folgeschäden bzw. Bearbeitungsgebühren (Bremsenverschleiß, Verzugszinsen,Bearbeitungsgebühren zur Rechnungserstellung…) jeglicher Art abgerechnet werden?• Dies ist im aktuellen Leitfaden der B<strong>Netz</strong>A nicht vorgesehen.2.13. Wie verhalten sich mehrere Anlagenbetreiber/Betriebsführer, welche am gleichen <strong>Netz</strong>-Anschlusspunkt einspeisen?• E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> hat sicherzustellen, dass die Ist-Leistung analog der Regelungsvorgabe nachden Regeln von Nr. 2.1. (2) nicht unter- bzw. überschritten wird. Zudem prüft E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong>,dass die Summe der angesetzten Ist-Leistung auch der Ist-Leistung am Zählpunkt entspricht.• Die Aufteilung der Korrekturfaktoren sowie der Soll- und der Ist-Leistung auf einzelneWindenergieanlagen obliegt den Betreibern im Innenverhältnis bzw. dem <strong>Netz</strong>anschlussnehmeroder dem hierfür Berechtigten.• E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> wird Rechnungen nur gesammelt freigeben, da nur die Leistung am <strong>Netz</strong>verknüpfungspunktin Summe kontrollierbar ist.• Die Einigung im Innenverhältnis, hinsichtlich der Abstimmung auf das Spitz- oder Pauschalabrechnungsverfahren,ist zwingend erforderlich.2.14. Was ist zu tun, wenn für ein Jahr die Festlegung auf das Spitzabrechnungsverfahren bereitserfolgte, jedoch in Einzelfällen dieses Verfahren nicht anwendbar ist, da aufgrundtechnischer Probleme nicht auf Windmesswerte zugegriffen werden konnte?• Folgende Annahme: Der Park besteht aus mehreren Anlagen und nur eine Anlage bzw. wenigeAnlagen konnten die Werte nicht aufzeichnen. Lösung: Bildung der Korrekturfaktoren auf Basis von direkt benachbarten Anlagen diesesWindparks!2.15. Ist es zukünftig möglich Monatsrechnungen zu erstellen?• Ab dem 2. Halbjahr wird auf Monatsrechnungen umgestellt. Einzelrechnungen sind nichtmehr möglich. Rechnungen für EisMan Einsätze bis 30.06.2011 sind weiterhin als Einzelrechnungzu legen. EisMan Einsätze ab den 01.07.2011 sind in Monatsrechnungen zu stellen.2.16. Ist es zukünftig möglich, Abschlagrechnungen zu erstellen?Aus Sicht der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> ist dies aus folgenden Gründen nicht vorgesehen:• Die Bundesnetzagentur hat bislang nur alternativ das Pauschal- oder das Spitzabrechnungsverfahrenim Leitfaden vom 18.03.2011 als Entschädigungsverfahren dargestellt.• Anlagenbetreiber bzw. Softwarebetreiber sind mittlerweile in der Entwicklung soweit fortgeschritten,dass Spitzabrechnungen in einem überschaubaren Zeitfenster auch automatisiertmöglich sein sollten.• Ein Rechnungsabschlag bedingt immer, dass die genaue Höhe aktuell noch nicht feststellbarist. Die Daten für eine Spitzabrechnung liegen vor.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 7


2.17. Wie sieht das Prozedere für so genannte „Mischparks“ aus?• Wenn mit Mischparks gemeint ist, dass mehrere Betreibergesellschaften unterhalb eines<strong>Netz</strong>verknüpfungspunktes bestehen, wird auf Punkt 2.13 verwiesen• Wenn mit Mischparks gemeint ist, dass mehrere Anlagentypen bestehen, ist zu differenzieren,ob das Spitz- oder das Pauschalabrechnungsverfahren verwendet wird.o Beim Spitzabrechnungsverfahren wird sowieso für jede Anlage eine individuelle Ausfallarbeitberechnet.o Beim Pauschalverfahren der volle ¼ Wert an der Abrechnungsmesseinrichtung vorEisMan entscheidend für die Berechnung der Soll-Leistung ist. Die Aufteilung dieserDaten ist vom Betreiber sicherzustellen. Gleiches gilt für die Aufteilung der Ist-Leistung.2.18. Gibt es eine Deadline für die zeitl. Begrenzung der Antragstellung einer Entschädigungszahlung?• Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.2.19. Wie kann nachvollzogen werden, welchen EisMan Regionen der WP zugeordnet ist?• Auf der Interseite der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>http://www.eon-netz.com/pages/ehn_de/EEG__KWK-G/Erneuerbare-_Energien-Gesetz/<strong>Einspeisemanagement</strong>/<strong>Einspeisemanagement</strong>_Einsaetze/index.htm.2.20. Wie können die 15 Min. Lastgangdaten zur Ist-Berechnung mit den 10 min-Daten in Übereinstimmung gebracht werden?• Die Frage ist, ob die Ausfallarbeit pro Zeitintervall (z. B. pro ½ h) berechnet werden solloder über Mittelwerte der Soll Arbeit und der Ist-Arbeit..• Option 1: Berechnung der Ausfallarbeit pro Zeitintervall: Lösung: Z.B. (volle) halbe Stundenwählen.• Option 2: Berechnung der Ausfallarbeit über separate Mittelwerte der Soll- und Ist-Arbeit:Bei diesem auch von ENE empfohlenen Prozedere ist es nicht erforderlich, einzelne Zeitintervallepunktgenau übereinander zu bringen. (1. Berechnung des Mittelwerts der durchschnittlichtheoretisch produzierbare Leistung, 2. Berechnung des Mittelwerts der Ist-Leistung unter Prüfung der Regelungsstufenunter/-überschreitung, 3. Berechnung Soll- ./.Ist-Leistung)2.21: Kann ein neuer Korrekturfaktor ermittelt werden, wenn während eines EisManEinsatzes eine 100 % Regelung stattfindet?Ja.Sofern innerhalb eines EisMan-Einsatzes eine zwischenzeitliche Aufhebung, also eine 100%Stufe erfolgt, kann grundsätzlich der Korrekturfaktor auf Basis der neuen letzten ¼ Stundeunmittelbar vor der erneuten Regelung verwendet werden. Dies funktioniert nicht, wenn dieAufhebung nicht mindestens einem vollen Viertelstunde-Intervall laut der Abrechnungsmessungentspricht.2.22: Können zusätzliche Aufwendungen - in Form von Kosten für die Erstellung der Abrechnung- dem <strong>Netz</strong>betreiber weiterverrechnet werden?Nein. Sollte die Bundesnetzagentur diese Kosten anerkennen, könne diese, ggf. auch rückwirkend,ebenfalls von <strong>Netz</strong>betreibern gegenüber den Anlagenbetreibern anerkannt werden.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 8


3. Fragen <strong>zum</strong> Pauschalabrechnungsverfahren Wind?Bei diesem Verfahren wird die letzte vollständig gemessene ¼-Stunde vor einer <strong>Einspeisemanagement</strong>-Maßnahmeals Grundlage für die Leistung der Einspeisemangementmaßnahme herangezogen.Dieser Leistungswert gilt für die gesamte Dauer der Maßnahme.3.1. Wie kann ich einen EisMan Einsatz abrechnen, wenn in der ¼ h vor dem EisMan Einsatzkeine Einspeisung stattfand?Fand keine Einspeisung vor dem EisMan statt, ist davon auszugehen, dass während des Eis-Man Einsatzes auch keine Einspeisung stattfand.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 9


4. Fragen <strong>zum</strong> Spitzabrechnungsverfahren Wind?4.1. Wie funktioniert das Spitzabrechnungsverfahren Wind?Bei diesem Verfahren sollen unter Zugrundlegung von Windmesswerten und normierten Leistungskennlinienmöglichst realistische Bedingungen für die Dauer der EMM unterstellt werden.Um dies zu ermöglichen sind mehrere, getrennt voneinander zu betrachtende Schritte erforderlich.Eine detaillierte Beschreibung der Berechnungssystematik ist in der Power Point Präsentation vorhanden.(1) Ermittlung eines ereignisspezifischen Korrekturfaktors <strong>zum</strong> Ausgleich des Fehlers, welcheraufgrund von Abweichungen zwischen der Ist-Leistung und der theoretische produzierbaren Leistungbesteht. Dafür wird zur jeweils vollen ½ Stunde vor dem Eis-Man Einsatz die an der Abrechnungsmessungabgelesene Ist-Leistung mit der Soll-Leistung über eine volle Stunde vor EisManEinsatz laut dem Zusammenhang Windmesswerte und daraus theoretisch resultierende Leistung verglichen.Dabei erfolgt die Zuordnung der Ist-Leistung retrograd von der Abrechnungsmessung nachgeeigneten Verteilungsschlüsseln auf die WEA.(2) Für die Berechnung der Soll-Leistung einzelner WEA ist es erforderlich für jede WEA dieWindmesswerte während einer EMM auszulesen und daraus die theoretische Leistung zu ermitteln.Dieser Leistungswert wird mit dem in (1) berechneten Korrekturfaktor multipliziert(3) Bzgl. der Grundlagen zur Ermittlung der Ist-Leistung pro WEA kann auf Punkt 2.6. (2) verwiesenwerden. Zu beachten ist, dass der Verteilungsschlüssel der Ist-Arbeit ebenfalls nach den gleichenGrundlagen zu erfolgen hat wie beim ereignisspezifischen Korrekturfaktor. Die Ist-Leistungsollte nach den in 2.1. (2) erforderlichen Prüfungen exakt dem Wert entsprechen, welche an der Abrechnungsmessungist, es sei denn die Prüfungen nach 2.6. (2) haben einen zu hohen Abregelungswertergeben. In diesem Fall ist der höhere Wert anzusetzen.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 10


4.2. In welcher Form sind die Daten aufzubereiten?• Die Berechnungsschritte sollten sich am Konzept der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> orientieren (Vgl. hierzu beigefügteLeitfaden der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong>)• Anhang zur Rechnung laut Punkt 1.2.Der Anhang zur Rechnung kann an das Sammelpostfach:ENE-Abrechnung-EisMan@eon-energie.com versandt werden.Folgende Vorgaben sind zu beachten• Alle Anlagen zur Rechnung müssen als PDF vorliegen bis 30.06.2011 Einzelrechnungen, pro Rechnung eine Mail. Ab 01.07.2011 ein PDF Dokument für alle EisMan Abrechnungen derMonatsrechnung• E-Mail Texte werden nicht zur Rechnungsprüfung herangezogen. Alle Erläuterungen müssendirekt in der Berechnungsdatei erläutert werden bzw. gekennzeichnet. Sind Anmerkungen zueinzelnen Abrechnungen zu tätigen, sind diese als PDF mitzusenden.• Im Betreff der E-Mail müssen folgende Daten erkennbar seino Rechnungssteller (bitte nur Schlagwort! Nicht Meyer Hans im Glück der erste <strong>GmbH</strong>& Co KG XYZ)o EisMan Einsatz Nummer -> gilt bis Leistungszeitraum30.06.2011 ab 01.07.2011 bitteEisMan Monat oder Rechnungsnummer angebeno EisMan Region - ab Juli 2012 Betriebsmittel angebeno RechnungsnummerE.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 11


5. Musterrechnung5.1. Rechnungsdeckblatt für Einzel- und MonatsrechnungenWindpark Hans im Glück <strong>GmbH</strong>Glücksstraße 3812345 WolkeRechnungsnummer: ABC 123 XY 05.02.2011EUR kwhEisMan Einsatz: 1/2011 1.234,56 € 13.717,33EisMan Einsatz: 3/2011 50,00 € 555,56EisMan Einsatz: 4/2011 1.010,10 € 11.223,33EisMan Einsatz: 5/2011 450,00 € 5.000,00EisMan Einsatz: 6/2011 300,00 € 3.333,33EisMan Einsatz: 7/2011 98,00 € 1.088,89EisMan Einsatz: 8/2011 258,36 € 2.870,67EisMan Einsatz: 9/2011 2.020,20 € 22.446,67EisMan Einsatz: 11/2011 159,36 € 1.770,67EisMan Einsatz: 12/2011 456,78 € 5.075,336.037,36 €EisMan Region:BetriebsmittelEnergieträgerLü_2Lindewitt T121WindEinspeiser im <strong>Netz</strong> derE.<strong>ON</strong> HanseVertragskontonummer 213 213 213 213UmspannwerkLindewittAbrechnungsartFragen bitte anSpitzabrechnungFr. Sonne0921 123 4567S.Sonne@HansimGlück.deEntschädigungsanspruch:1.234,57 €Die Anlagen zur Spitzabrechnung wurden am 02.02.2011 über das PostfachS.Sonne@HansimGlück.de versandt.Bitte überweisen Sie den oben genannten Rechnungsbetrag auf unser unten genanntesKundenkonto.5.1.5.2.Hans im Glück <strong>GmbH</strong>Bank HimmelBLZ 123 456 78Kontonummer 987 654 32Steuernummer 11 22 3344E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 12


5.2.5.3. Anforderungen für Rechnungsanlagen via E-MailMindestanforderungen E-MailVersandt Spitzabrechnungim Betreff sollten folgende Merkmale direkt erkennbar seinÜberschriftErläuterungBeispieleRechnungsstellerUm welche Rechnung handelt es sich?Wer ist Rechnungssteller?Hans im GlückMuss identisch mit der Rechnung seinEisMan Monat analog der Rechnung 03.2012Rechnungsnummer analog der Rechnung 2012-123 2012_999Anhänge zur Rechnung als PDFfür jede Rechnung einmalig bzw. bei ÄnderungBerechnungsdatei:- inkl. Stammdaten- inkl. Vergütungskategorienbzw. Vergütungsätze- BerechnungsschemaGutschriftskopie EHALeitfaden für BerechnungsdateiLeistungskennlinie interpoliertHerstellernachweis, wenn Anlagen nichtregelbar sindWeitere Erläuterungen in der E-Mail sind nicht notwendig.Die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich vor, Änderungen und Ergänzungen aufgrund eines neuen Kenntnisstandesvorzunehmen.Aus diesen Darstellungen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 13

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