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FAQ zum Einspeisemanagement 27.09.2012 ... - E.ON Netz GmbH

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e des <strong>Netz</strong>betreibers näherungsweise erfüllt wird. Entscheidend ist immer die Energie, dieüber den <strong>Netz</strong>verknüpfungspunkt fließt. (Bsp. Tacke-Anlagen können nur ein oder ausgeschaltetwerden Bsp. 4 Anlagen am Zählpunkt 60 % Stufe 2 Anlagen werden ausgeschaltet(faktische Regelung am Zählpunkt auf maximal 50 % statt (100% - 60%) dasist i. O.!)2.6. Wie ist die Vorgehensweise der Spitzabrechnung für Altanlagen ohne Windmessung?• Winddaten von unmittelbar benachbarten Anlagen können genutzt werden. Diese Übergangsregelunggilt bis 31.12.2011• Eigene Leistungskennlinien können verwendet werden, wenn diese nach TR2 in V. m. Anlage5 EEG von einem akkreditierten Gutachter erstellt wurden.• Die Nachrüstung einer (kalibrierfähigen) Windmesseinrichtungen je Anlage ist bis spätestens31.12.2011 zu veranlassen.2.7. Wie kann der Korrekturfaktor ermittelt werden, wenn zwei unmittelbar aufeinanderfolgendeEisMan Einsätze vorliegen?• In diesem Fall ist der Korrekturfaktor vor dem unmittelbar davorliegenden EisMan Einsatzzu wählen.• Bzw. der Korrekturfaktor anzusetzen, in der letzten vollständigen ¼ h in der kein EisManEinsatz lag und alle Windmesswerte vorhanden sind.2.8. Wie kann der Korrekturfaktor ermittelt werden, wenn in der unmittelbaren Stunde vorEisMan Einsatz nicht alle Windmesswerte vorlagen?• Der Korrekturfaktor ist anhand der zuletzt vollständig gemessenen Stunde anzusetzen.• Zusätzlich ist ein Nachweis zu erbringen, dass die unmittelbare Stunde vor der EisMan-Schaltung nicht zur Berechnung herangezogen werden konnte.2.9. Kann der Korrekturfaktor > 1 solange zur Berechnung verwendet werden bis die Maximal-Leistunglaut Kennlinie erreicht wird?• Grundsätzlich ist das möglich, allerdings deuten hohe Abweichungen zwischen Ist- undSoll-Leistung darauf hin, dass die Qualität der Windmesswerte und/oder die Mittelwertbildungzu überprüfen ist.• Korrekturfaktoren > 1 sind ein Beleg dafür, dass entweder die Windmessungen zu niedrigsind oder die falsche Leistungskennlinie zugrunde gelegt wurde.• Auch ist es möglich, dass die Messzeiträume zwar gleich lang sind, aber diese nicht mit derechten Zeit der Abrechnungsmesseinrichtung korrespondieren.• Zunächst ist die Ursache dieses Problems zu suchen.o Allerdings ist die ermittelte Solleistung auf Nennleistung zu deckeln.2.10. Was passiert, wenn das gesendete Regelungssignal nicht mit dem veröffentlichten Eis-Man-Einsatz übereinstimmt?• Sollte die Ursache des Problems beim <strong>Netz</strong>betreiber liegen, erfolgt keine Deckelung derIst-Leistung bzw. es kann die vom EisMan-Einsatz abweichende Stufe abgerechnet werden.Es ist ein Nachweis vorzulegen.2.11. Was passiert, wenn den WP-Betreiber die Aufhebung des 0% Signals nicht erreichte?• Es ist zu klären, ob entweder der WP-Betreiber nicht erreichbar war oder ob der Anschlussnetzbetreiberdas Signal nicht gesendet hat.• Im ersten Fall hat der Anlagenbetreiber die Nichtaufhebung zu vertreten und kann die 0%-Stufe für die Dauer, in welcher keine Reduktionsanforderung vorlag, nicht abrechnen.E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 6

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