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FAQ zum Einspeisemanagement 27.09.2012 ... - E.ON Netz GmbH

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• Für die Abrechnung an die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> ist im Zeitraum der TenneT Schaltung eine100 % Stufe einzutragen bzw. zu berechnen.• Für die Schaltung der Tennet ist der Bericht 22 anzuwenden. Die Ermittlung des Korrekturfaktorserfolgt anhand der Zeiten vor dem EisMan-Einsatz 20.2.3. Warum ist meine EisMan Abrechnung nicht steuerpflichtig?• Entschädigungen sind analog von Schadenersatzansprüchen ohne Steuer auszuweisen.2.4. Welche Vergütungshöhe wird zugrunde gelegt, wenn Anlagen in der Direktvermarktungaufgrund von EisMan Einsätzen abgeregelt werden?• Die Entschädigungszahlung kann auf zweierlei Weise erfolgen. Unterschiede zwischen direktvermarktetenAnlagen und Anlagen in der EEG-Vergütung bestehen nur hinsichtlicheines unterschiedlichen Ansatzes der Preiskomponenteo (1) Analog zu den Anlagen in der klassischen EEG-Vergütung wird der sonst anstelledes Direktvermarktungspreises anzusetzende EEG-Vergütungssatz pauschal verwendet.Damit besteht bei direktvermarkteten Anlagen kein Unterschied zu EEG-Anlagen.o (2) Die zweite Option ist, den tatsächlich entgangenen Preis des Anlagenbetreibersgegenüber dem Händler zu vergüten. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung vonVertragsauszügen als Rechnungs-Prüfungs-Grundlage.Offen ist noch die Vergütung von entgangenen vermiedenen <strong>Netz</strong>entgelten2.5. Was ist zu tun, wenn meine Anlagen aus technischen Gründen nicht stufenweise regelbarsind?• Dem zu entschädigenden <strong>Netz</strong>betreiber ist ein Nachweis über die Unmöglichkeit stufenweisezu regeln, vorzulegen (Herstellernachweis).• Der Anlagenbetreiber ist von der maximalen Begrenzung seiner Ist-Leistung in diesem Fallbefreit. Anlagenbetreiber haben Ihre Einzelanlagen aber so zu regeln, dass die Stufenvorga-E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> – 12.05.2011 – <strong>FAQ</strong>_Letzte Änderung 14.05.2013 5

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