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Landkreis Ansbach - Region Hesselberg CMS

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Lösung<br />

Die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer kann durch verstärkte Nutzung<br />

bestehender Fördermöglichkeiten des SGB III („FbW“) mit<br />

einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert<br />

werden.<br />

Darüber hinaus kann die Qualifizierung weiterer, nicht gering<br />

qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch<br />

ein ESF-finanziertes Sonderprogramm („ESF-RL-QK“) mit einer<br />

zwischen 25 % und 80 % gestaffelten Übernahme der<br />

Lehrgangskosten gefördert werden.<br />

Voraussetzung: Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld<br />

oder Saison-Kurzarbeitergeld<br />

Volle Erstattung der Sozialabgaben auf Kug bei Qualifizierung<br />

ab dem ersten Monat<br />

Parallel: Ausweitung des Programms WeGebAU<br />

11 http://www.bbwgGmbH.de Stand: 11/2010

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