Landkreis Ansbach - Region Hesselberg CMS
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Lösung<br />
Die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer kann durch verstärkte Nutzung<br />
bestehender Fördermöglichkeiten des SGB III („FbW“) mit<br />
einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert<br />
werden.<br />
Darüber hinaus kann die Qualifizierung weiterer, nicht gering<br />
qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch<br />
ein ESF-finanziertes Sonderprogramm („ESF-RL-QK“) mit einer<br />
zwischen 25 % und 80 % gestaffelten Übernahme der<br />
Lehrgangskosten gefördert werden.<br />
Voraussetzung: Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld<br />
oder Saison-Kurzarbeitergeld<br />
Volle Erstattung der Sozialabgaben auf Kug bei Qualifizierung<br />
ab dem ersten Monat<br />
Parallel: Ausweitung des Programms WeGebAU<br />
11 http://www.bbwgGmbH.de Stand: 11/2010