Landkreis Ansbach - Region Hesselberg CMS
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Weitere Voraussetzungen (für<br />
FbW-Förderung)<br />
Die Dauer der Weiterbildung soll die voraussichtliche Dauer<br />
der Kurzarbeit nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen<br />
werden, wenn ein allgemein anerkannter (Teil-)<br />
Berufsabschluss erworben wird und der Arbeitgeber die<br />
Freistellung des Arbeitnehmers für die verbleibende Dauer<br />
der Weiterbildung nach Beendigung der Kurzarbeit zusichert.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Kurzarbeit ist bis zum<br />
Abschluss der Weiterbildung eine Anschlussförderung über<br />
WeGebAU möglich.<br />
Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein.<br />
Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung des<br />
Arbeitnehmers durch die Agentur erfolgen.<br />
Die Kostenerstattung erfolgt über einen Bildungsgutschein.<br />
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />
15 http://www.bbwgGmbH.de Stand: 11/2010