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Landkreis Ansbach - Region Hesselberg CMS

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Weitere Voraussetzungen (für<br />

FbW-Förderung)<br />

Die Dauer der Weiterbildung soll die voraussichtliche Dauer<br />

der Kurzarbeit nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen<br />

werden, wenn ein allgemein anerkannter (Teil-)<br />

Berufsabschluss erworben wird und der Arbeitgeber die<br />

Freistellung des Arbeitnehmers für die verbleibende Dauer<br />

der Weiterbildung nach Beendigung der Kurzarbeit zusichert.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Kurzarbeit ist bis zum<br />

Abschluss der Weiterbildung eine Anschlussförderung über<br />

WeGebAU möglich.<br />

Maßnahme und Träger müssen nach AZWV zugelassen sein.<br />

Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung des<br />

Arbeitnehmers durch die Agentur erfolgen.<br />

Die Kostenerstattung erfolgt über einen Bildungsgutschein.<br />

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

15 http://www.bbwgGmbH.de Stand: 11/2010

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