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neue Energieeinsparverordnung für Gebäude - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: Energieausweis und <strong>neue</strong> EnEV 2009 Seite 47<br />

Welche Behˆr<strong>de</strong> befreit ggf. von <strong>de</strong>n EnEV-<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen?<br />

Allgemeine Vorschriften ß 25 Befreiungen ß 25<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

EnEG ß 5 (2)<br />

Die ÑH‰rtefallklauselì verpflichtet die Lan<strong>de</strong>sbehˆr<strong>de</strong>n betrof-<br />

fenen Bauherren ggf. auf Antrag von <strong>de</strong>n EnEV-Anfor<strong>de</strong>rungen zu<br />

befreien, wenn sie nachweisen dass in ihrem konkreten Fall eine<br />

unbillige H‰rte vorliegt. Wenn beispielsweise <strong>de</strong>r Eigent¸mer<br />

eines bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s die Kosten f¸r eine gefor<strong>de</strong>rte<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierung voraussichtlich nicht innerhalb einer angemesse-<br />

nen Frist durch die zu erwarteten Einsparungen wie<strong>de</strong>r amorti-<br />

sieren kann, kˆnnte er auf Antrag ggf. befreit wer<strong>de</strong>n.<br />

Unbillige H‰rte Die EnEV <strong>de</strong>finiert nun auch was eine Ñunbillige H‰rteì im Sinne<br />

Energieausweis<br />

Abschnitt 5<br />

<strong>de</strong>s obigen Absatzes be<strong>de</strong>utet. F¸r einen Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer<br />

kˆnnte sich beispielsweise die unzumutbare Situation ergeben,<br />

dass er gleichzeitig o<strong>de</strong>r recht zeitnah mehrere Pflichten sowohl<br />

nach <strong>de</strong>r EnEV als auch nach an<strong>de</strong>ren ˆffentlichrechtlichen<br />

Energieeinspar-Vorschriften erf¸llen muss.<br />

Gemeinsame Vorschriften ß 26 Verantwortliche<br />

Bauherr verantwortet<br />

Beauftragte Fachleute<br />

verantworten<br />

Allerdings gibt es keine Befreiung von <strong>de</strong>n Pflichten zum Ener-<br />

gieausweis im Bestand samt Mo<strong>de</strong>rnisierungsempfehlungen.<br />

ß 25 (1)<br />

ß 25 (2)<br />

ß 25 (3)<br />

Wer verantwortet daf¸r, dass die EnEV eingehalten wird?<br />

Der Bauherr verantwortet grunds‰tzlich daf¸r, dass die Anfor<strong>de</strong>-<br />

rungen <strong>de</strong>r EnEV ggf. eingehalten wer<strong>de</strong>n. Eine an<strong>de</strong>re Person ist<br />

nur dann verantwortlich, wenn die EnEV sie ausdr¸cklich als<br />

Verantwortlicher bezeichnet. So verantworten beispielsweise die<br />

Betreiber von Klimaanlagen jeweils daf¸r, dass sie regelm‰flig<br />

gem‰fl <strong>de</strong>n EnEV-Anfor<strong>de</strong>rungen inspiziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>neue</strong> EnEV weist nun auch ausdr¸cklich darauf hin, dass die<br />

vom Bauherren beauftragten Fachleute auch daf¸r verantwor-<br />

ten, dass in ihrem Wirkungskreis die EnEV-Vorschriften eingehal-<br />

ten wenn sie f¸r <strong>de</strong>n Bauherrn bei <strong>de</strong>r Errichtung o<strong>de</strong>r ƒn<strong>de</strong>rung<br />

von Geb‰u<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anlagentechnik in Geb‰u<strong>de</strong>n t‰tig sind.<br />

ß 26 (1)<br />

ß 26 (2)

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