Untitled - Comercial Arturo Abos sl
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A N S C H L U S S T E C H N I K<br />
Durch eine etwaige Kündigung des Bestellers aus vorliegenden<br />
Verträgen wird die Verpflichtung zur Abnahme noch bereitgehaltener<br />
Lagerbestände von Fertig- und Halbfertigwaren, Rohstoffen,<br />
Baugruppen und in Produktion befindlicher Auftragsware<br />
nicht berührt.<br />
13 Mehr- und Minderlieferungen<br />
die Vergütung mindern (vgl. §441 BGB). Wegen mangelhafter<br />
Lieferung (Teillieferung) kann der Besteller keine Rechte bezüglich<br />
der übrigen Verträge und Auftragsmengen herleiten. Sonstige<br />
Schadenersatzansprüche bestehen nur in Verbindung mit §478<br />
BGB Abs. 1- 6 (Rückgriff des Unternehmers). Weiterführende<br />
Rückgriffsansprüche und Schadenersatzansprüche (Dritte) als die<br />
im BGB und HGB geregelten Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist nicht immer möglich. Mehroder<br />
Minderlieferungen dürfen bei Normteilen bis zu 10% sowie<br />
bei Sonderfertigungen auch darüber hinaus, sowohl hinsichtlich der<br />
gesamten Abschlußmenge, als auch der einzelnen Teillieferung<br />
nicht beanstandet werden. Fixe Auftragsmengen und Teillieferungen<br />
bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Berechnet<br />
wird die tatsächlich gelieferte Menge.<br />
14 Sachmängel und Nachbesserung<br />
Unsere Vertragsprodukte oder Leistungen sind nach unserer Wahl<br />
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen,<br />
welche innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten einen<br />
Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweisen, sofern dessen Ursache<br />
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.<br />
Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und berufsgenossenschaftlicher<br />
Vorschriften beim Einsatz und Gebrauch unserer Produkte<br />
ist allein der Besteller verantwortlich. Bei Schadenersatzansprüchen<br />
nach dem Produkthaftpflichtgesetz (ProdHaftG) gelten<br />
die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und Verjährungsfristen.<br />
15 Gewährleistung<br />
ESCHA Bauelemente GmbH leistet für die von ihr gelieferten Produkte<br />
eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung<br />
(Übergabe an den Frachtführer) auf der Basis der aktuellen<br />
gesetzlichen Bestimmungen (Sachmängelansprüche) von BGB und<br />
HGB, sofern in bestehenden Liefervereinbarungen und Rahmenverträgen<br />
nicht etwas anderes vereinbart wurde.<br />
AGB 3/5 Stand: 06.2003<br />
Der Besteller darf die Entgegennahme unserer Lieferungen wegen<br />
unerheblicher Mängel nicht verweigern. Für die Erteilung von<br />
Mängelrügen und deren Bearbeitung ist in Bezug auf Beschaffenheit,<br />
Gewicht, Maßhaltigkeit und sonstiger geforderter Artikeleigenschaften<br />
§377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) anzuwenden.<br />
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung,<br />
Hemmung und Neubeginn von Fristen sind bei<br />
Sachmängel - und Schadenersatzansprüchen anzuwenden.<br />
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen<br />
nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich mit<br />
Prüfbericht zu unserer Kenntnis zu bringen. Verdeckte Mängel, die<br />
auch nach sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist angemeldet<br />
werden, sind nach Entdeckung unverzüglich oder spätestens<br />
innerhalb der Gewährleistungsfrist mit Prüfbericht anzuzeigen.<br />
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen erlöschen sämtliche<br />
Ansprüche aus den Beanstandungsgründen.<br />
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer einen angemessenen<br />
Zeitraum mit Fristvereinbarung zu gewähren.<br />
Bei berechtigter, fristgemäßer Beanstandung innerhalb der Verjährungsfrist<br />
bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete<br />
Ware kostenlos nach ( Nacherfüllung gemäß § 439 BGB ) oder liefern<br />
einwandfreien Ersatz bzw. erteilen gleichlautende Gutschrift.<br />
Sollte es nach Art und Aufwand sinnvoll sein, die Nacharbeit ganz<br />
oder teilweise beim Auftraggeber durchzuführen, steht es diesem<br />
nach unserer schriftlichen Freigabe zu, diese Tätigkeit gegen<br />
Vorlage des tatsächlichen Kostenaufwandes selbst durchzuführen<br />
oder durch Dritte ausführen zu lassen (nach § 280, 281 BGB).<br />
Zahlungen des Bestellers können nur in einem angemessenen<br />
Verhältnis zurückgehalten werden, wenn die fristgerechte Meldung<br />
der Mängelrüge vorliegt und über deren berechtigtem Anspruch<br />
kein Zweifel besteht. Schlägt unsere Nacherfüllung fehl, kann der<br />
Auftraggeber vom Teilvertrag (Auftragsposition) zurücktreten oder<br />
Die Sachmängel- und Schadenersatzansprüche verjähren in 12<br />
Monaten ab Gefahrübergang. Längere Fristen gemäß § 438 BGB<br />
(Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 BGB Abs.1 (Rückgriffsanspruch)<br />
und § 634a BGB Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) finden<br />
Anwendung.<br />
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Besteller<br />
oder nicht autorisierte Dritte Schäden an unseren Produkten durch<br />
unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, gewöhnlichen<br />
Verschleiß sowie durch höhere Gewalt entstehen. Ausgeschlossen<br />
sind weiterhin Ansprüche durch Verletzung von Wartungs-<br />
und Einbauvorschriften wegen fehlerhafter Bedienung sowie<br />
durch die Verwendung unserer Vertragsprodukte an bestimmungswidrigen<br />
Einsatzorten.<br />
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung<br />
erforderlicher Aufwendungen, insbesondere Transport-,<br />
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit<br />
die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand unserer<br />
Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />
des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung<br />
entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Weitergehende<br />
oder andere als die in dieser Bestimmung geregelten Ansprüche<br />
des Bestellers wegen eines Sachmangels gegen uns und unserer<br />
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.<br />
Unerhebliche Abweichungen unserer Vertragsprodukte von der<br />
vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen<br />
ihrer Einsatzfähigkeit (Brauchbarkeit) und etwa hieraus abgeleiteter<br />
Folgen bilden keinen Anspruch für Sachmängelansprüche.<br />
16 Kosten für Werkzeuge<br />
Werden für nicht serienmäßige Artikel auf Wunsch des Bestellers<br />
Werkzeuge und / oder Vorrichtungen gefertigt, so werden diese<br />
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Spätestens bei Vorlage