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Untitled - Comercial Arturo Abos sl

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A N S C H L U S S T E C H N I K<br />

Durch eine etwaige Kündigung des Bestellers aus vorliegenden<br />

Verträgen wird die Verpflichtung zur Abnahme noch bereitgehaltener<br />

Lagerbestände von Fertig- und Halbfertigwaren, Rohstoffen,<br />

Baugruppen und in Produktion befindlicher Auftragsware<br />

nicht berührt.<br />

13 Mehr- und Minderlieferungen<br />

die Vergütung mindern (vgl. §441 BGB). Wegen mangelhafter<br />

Lieferung (Teillieferung) kann der Besteller keine Rechte bezüglich<br />

der übrigen Verträge und Auftragsmengen herleiten. Sonstige<br />

Schadenersatzansprüche bestehen nur in Verbindung mit §478<br />

BGB Abs. 1- 6 (Rückgriff des Unternehmers). Weiterführende<br />

Rückgriffsansprüche und Schadenersatzansprüche (Dritte) als die<br />

im BGB und HGB geregelten Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist nicht immer möglich. Mehroder<br />

Minderlieferungen dürfen bei Normteilen bis zu 10% sowie<br />

bei Sonderfertigungen auch darüber hinaus, sowohl hinsichtlich der<br />

gesamten Abschlußmenge, als auch der einzelnen Teillieferung<br />

nicht beanstandet werden. Fixe Auftragsmengen und Teillieferungen<br />

bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Berechnet<br />

wird die tatsächlich gelieferte Menge.<br />

14 Sachmängel und Nachbesserung<br />

Unsere Vertragsprodukte oder Leistungen sind nach unserer Wahl<br />

unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen,<br />

welche innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten einen<br />

Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweisen, sofern dessen Ursache<br />

bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.<br />

Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und berufsgenossenschaftlicher<br />

Vorschriften beim Einsatz und Gebrauch unserer Produkte<br />

ist allein der Besteller verantwortlich. Bei Schadenersatzansprüchen<br />

nach dem Produkthaftpflichtgesetz (ProdHaftG) gelten<br />

die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und Verjährungsfristen.<br />

15 Gewährleistung<br />

ESCHA Bauelemente GmbH leistet für die von ihr gelieferten Produkte<br />

eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung<br />

(Übergabe an den Frachtführer) auf der Basis der aktuellen<br />

gesetzlichen Bestimmungen (Sachmängelansprüche) von BGB und<br />

HGB, sofern in bestehenden Liefervereinbarungen und Rahmenverträgen<br />

nicht etwas anderes vereinbart wurde.<br />

AGB 3/5 Stand: 06.2003<br />

Der Besteller darf die Entgegennahme unserer Lieferungen wegen<br />

unerheblicher Mängel nicht verweigern. Für die Erteilung von<br />

Mängelrügen und deren Bearbeitung ist in Bezug auf Beschaffenheit,<br />

Gewicht, Maßhaltigkeit und sonstiger geforderter Artikeleigenschaften<br />

§377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) anzuwenden.<br />

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung,<br />

Hemmung und Neubeginn von Fristen sind bei<br />

Sachmängel - und Schadenersatzansprüchen anzuwenden.<br />

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen<br />

nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich mit<br />

Prüfbericht zu unserer Kenntnis zu bringen. Verdeckte Mängel, die<br />

auch nach sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist angemeldet<br />

werden, sind nach Entdeckung unverzüglich oder spätestens<br />

innerhalb der Gewährleistungsfrist mit Prüfbericht anzuzeigen.<br />

Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen erlöschen sämtliche<br />

Ansprüche aus den Beanstandungsgründen.<br />

Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer einen angemessenen<br />

Zeitraum mit Fristvereinbarung zu gewähren.<br />

Bei berechtigter, fristgemäßer Beanstandung innerhalb der Verjährungsfrist<br />

bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete<br />

Ware kostenlos nach ( Nacherfüllung gemäß § 439 BGB ) oder liefern<br />

einwandfreien Ersatz bzw. erteilen gleichlautende Gutschrift.<br />

Sollte es nach Art und Aufwand sinnvoll sein, die Nacharbeit ganz<br />

oder teilweise beim Auftraggeber durchzuführen, steht es diesem<br />

nach unserer schriftlichen Freigabe zu, diese Tätigkeit gegen<br />

Vorlage des tatsächlichen Kostenaufwandes selbst durchzuführen<br />

oder durch Dritte ausführen zu lassen (nach § 280, 281 BGB).<br />

Zahlungen des Bestellers können nur in einem angemessenen<br />

Verhältnis zurückgehalten werden, wenn die fristgerechte Meldung<br />

der Mängelrüge vorliegt und über deren berechtigtem Anspruch<br />

kein Zweifel besteht. Schlägt unsere Nacherfüllung fehl, kann der<br />

Auftraggeber vom Teilvertrag (Auftragsposition) zurücktreten oder<br />

Die Sachmängel- und Schadenersatzansprüche verjähren in 12<br />

Monaten ab Gefahrübergang. Längere Fristen gemäß § 438 BGB<br />

(Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 BGB Abs.1 (Rückgriffsanspruch)<br />

und § 634a BGB Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) finden<br />

Anwendung.<br />

Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Besteller<br />

oder nicht autorisierte Dritte Schäden an unseren Produkten durch<br />

unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, gewöhnlichen<br />

Verschleiß sowie durch höhere Gewalt entstehen. Ausgeschlossen<br />

sind weiterhin Ansprüche durch Verletzung von Wartungs-<br />

und Einbauvorschriften wegen fehlerhafter Bedienung sowie<br />

durch die Verwendung unserer Vertragsprodukte an bestimmungswidrigen<br />

Einsatzorten.<br />

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung<br />

erforderlicher Aufwendungen, insbesondere Transport-,<br />

Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit<br />

die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand unserer<br />

Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />

des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung<br />

entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Weitergehende<br />

oder andere als die in dieser Bestimmung geregelten Ansprüche<br />

des Bestellers wegen eines Sachmangels gegen uns und unserer<br />

Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.<br />

Unerhebliche Abweichungen unserer Vertragsprodukte von der<br />

vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen<br />

ihrer Einsatzfähigkeit (Brauchbarkeit) und etwa hieraus abgeleiteter<br />

Folgen bilden keinen Anspruch für Sachmängelansprüche.<br />

16 Kosten für Werkzeuge<br />

Werden für nicht serienmäßige Artikel auf Wunsch des Bestellers<br />

Werkzeuge und / oder Vorrichtungen gefertigt, so werden diese<br />

dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Spätestens bei Vorlage

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