SWISSCANTO (CH) EQUITY FUND GREEN ... - Samuel Begasse
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1.5 Umwelt- und Sozialkriterien zur Auswahl von Anlagen<br />
1. Unternehmensprüfung<br />
Die Unternehmen werden in einem mehrstufigen Prüfverfahren, das sowohl auf Positivwie<br />
auch auf Negativkriterien beruht, ausgewählt. Zuerst wird überprüft, ob Firmen<br />
aufgrund von Ausschlusskriterien wegfallen. In einer Grobanalyse werden den<br />
Unternehmen anschliessend Kernfragen zu ihrer Umwelt- und Sozialperformance gestellt.<br />
Danach werden in einer Detailanalyse, mittels eines umfassenden Fragebogens und<br />
anderer Informationsquellen, Unternehmensdaten zu den Bereichen Unternehmenspolitik,<br />
Management, Betrieb und Produktion, Produkte und Dienstleistungen sowie Mitarbeitende<br />
und externe Stakeholder erhoben.<br />
2. Ausschluss von Branchen und Unternehmen<br />
Unternehmen, die Technologien und Produktionsverfahren verwenden, deren<br />
Zukunftsfähigkeit langfristig nicht gegeben ist, werden vom Titeluniversum<br />
ausgeschlossen. Als Orientierung für die Ausschlusskriterien dienen die weltweit grössten<br />
Umweltproblemkreise sowie Grossrisiken. Ausgeschlossen werden diejenigen<br />
Tätigkeitsgebiete, die jeweils am Anfang einer Problemkette stehen, also die Herstellung<br />
von Substanzen oder Produkten mit den entsprechenden Risiken oder Schadwirkungen,<br />
nicht jedoch deren Verwendung.<br />
Es gelten folgende Ausschlusskriterien:<br />
2.1 Beschleunigung des Klimawandels<br />
- Förderung und Verkauf fossiler Energieträger (Erdöl, Kohle, Erdgas);<br />
- Betrieb von fossilen Kraftwerken (Ausnahmen: sehr effiziente oder überwiegend mit<br />
erneuerbaren Energiequellen betriebene Kraftwerkparks);<br />
- Herstellung von Automobilen oder Flugzeugen;<br />
- Airlines.<br />
2.2 Beitrag zum Abbau der Ozonschicht<br />
- Herstellung von ozonabbauenden Substanzen, insbesondere Halone, Methylbromid<br />
und Fluorchlorkohlenwasserstoffe.<br />
2.3 Beitrag zum Rückgang der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren<br />
- Produktion von langlebigen organischen Schadstoffen (POPs), die in der<br />
Stockholm-Konvention erfasst sind;<br />
- Nicht-nachhaltige Waldwirtschaft (in der Regel ohne FSC-Zertifizierung [Forest<br />
Stewardship Council = Richtlinien für eine nachhaltige Waldwirtschaft] oder<br />
gleichwertige Zertifikate);<br />
- Nicht-nachhaltiger Fischfang (ohne Ziel der Zertifizierung durch den MSC [Marine<br />
Stewardship Council = Richtlinien für eine nachhaltige Fischerei]).<br />
2.4 Kernenergie<br />
- Betrieb von Kernkraftwerken, atomaren Wiederaufbereitungsanlagen oder atomaren<br />
Endlagern;<br />
- Herstellung von Kernreaktoren als wichtigste Komponente eines Kernkraftwerks.<br />
2.5 Gentechnik<br />
- Gentechnik mit dem Ziel der Freisetzung von gentechnisch veränderten<br />
Organismen (Tiere und Pflanzen und Mikroorganismen);<br />
- Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen;<br />
- Einsatz von gentechnisch veränderten Tieren als Organspender und zur Produktion<br />
von pharmazeutischen Substanzen (Xenotransplantation und Gene farming).<br />
<strong>SWISSCANTO</strong> (<strong>CH</strong>) <strong>EQUITY</strong> <strong>FUND</strong> <strong>GREEN</strong> INVEST – Ausführlicher Prospekt inklusive Reglement – August 2006 - 4 -