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SWISSCANTO (CH) EQUITY FUND GREEN ... - Samuel Begasse

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1.5 Umwelt- und Sozialkriterien zur Auswahl von Anlagen<br />

1. Unternehmensprüfung<br />

Die Unternehmen werden in einem mehrstufigen Prüfverfahren, das sowohl auf Positivwie<br />

auch auf Negativkriterien beruht, ausgewählt. Zuerst wird überprüft, ob Firmen<br />

aufgrund von Ausschlusskriterien wegfallen. In einer Grobanalyse werden den<br />

Unternehmen anschliessend Kernfragen zu ihrer Umwelt- und Sozialperformance gestellt.<br />

Danach werden in einer Detailanalyse, mittels eines umfassenden Fragebogens und<br />

anderer Informationsquellen, Unternehmensdaten zu den Bereichen Unternehmenspolitik,<br />

Management, Betrieb und Produktion, Produkte und Dienstleistungen sowie Mitarbeitende<br />

und externe Stakeholder erhoben.<br />

2. Ausschluss von Branchen und Unternehmen<br />

Unternehmen, die Technologien und Produktionsverfahren verwenden, deren<br />

Zukunftsfähigkeit langfristig nicht gegeben ist, werden vom Titeluniversum<br />

ausgeschlossen. Als Orientierung für die Ausschlusskriterien dienen die weltweit grössten<br />

Umweltproblemkreise sowie Grossrisiken. Ausgeschlossen werden diejenigen<br />

Tätigkeitsgebiete, die jeweils am Anfang einer Problemkette stehen, also die Herstellung<br />

von Substanzen oder Produkten mit den entsprechenden Risiken oder Schadwirkungen,<br />

nicht jedoch deren Verwendung.<br />

Es gelten folgende Ausschlusskriterien:<br />

2.1 Beschleunigung des Klimawandels<br />

- Förderung und Verkauf fossiler Energieträger (Erdöl, Kohle, Erdgas);<br />

- Betrieb von fossilen Kraftwerken (Ausnahmen: sehr effiziente oder überwiegend mit<br />

erneuerbaren Energiequellen betriebene Kraftwerkparks);<br />

- Herstellung von Automobilen oder Flugzeugen;<br />

- Airlines.<br />

2.2 Beitrag zum Abbau der Ozonschicht<br />

- Herstellung von ozonabbauenden Substanzen, insbesondere Halone, Methylbromid<br />

und Fluorchlorkohlenwasserstoffe.<br />

2.3 Beitrag zum Rückgang der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren<br />

- Produktion von langlebigen organischen Schadstoffen (POPs), die in der<br />

Stockholm-Konvention erfasst sind;<br />

- Nicht-nachhaltige Waldwirtschaft (in der Regel ohne FSC-Zertifizierung [Forest<br />

Stewardship Council = Richtlinien für eine nachhaltige Waldwirtschaft] oder<br />

gleichwertige Zertifikate);<br />

- Nicht-nachhaltiger Fischfang (ohne Ziel der Zertifizierung durch den MSC [Marine<br />

Stewardship Council = Richtlinien für eine nachhaltige Fischerei]).<br />

2.4 Kernenergie<br />

- Betrieb von Kernkraftwerken, atomaren Wiederaufbereitungsanlagen oder atomaren<br />

Endlagern;<br />

- Herstellung von Kernreaktoren als wichtigste Komponente eines Kernkraftwerks.<br />

2.5 Gentechnik<br />

- Gentechnik mit dem Ziel der Freisetzung von gentechnisch veränderten<br />

Organismen (Tiere und Pflanzen und Mikroorganismen);<br />

- Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen;<br />

- Einsatz von gentechnisch veränderten Tieren als Organspender und zur Produktion<br />

von pharmazeutischen Substanzen (Xenotransplantation und Gene farming).<br />

<strong>SWISSCANTO</strong> (<strong>CH</strong>) <strong>EQUITY</strong> <strong>FUND</strong> <strong>GREEN</strong> INVEST – Ausführlicher Prospekt inklusive Reglement – August 2006 - 4 -

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