Regelungen zum Vollversorgungsvertrag erdgas ... - AggerEnergie
Regelungen zum Vollversorgungsvertrag erdgas ... - AggerEnergie
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V/04.09<br />
<strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vollversorgungsvertrag</strong> <strong>erdgas</strong> online<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
Durch den schriftlich bestätigten Vertragsabschluss verpflichtet sich <strong>AggerEnergie</strong>, für die Dauer des Vertrages den Erdgasbedarf<br />
des Kunden für Heiz- und sonstige Zwecke im Umfang der vereinbarten Leistung vorzuhalten.<br />
<strong>AggerEnergie</strong> liefert das Erdgas zu den nachfolgenden Bedingungen und <strong>zum</strong> jeweiligen Preis des <strong>Vollversorgungsvertrag</strong>es<br />
<strong>erdgas</strong> online. Der <strong>Vollversorgungsvertrag</strong> <strong>erdgas</strong> online setzt voraus, dass das Erdgas während der Vertragsdauer im<br />
Wesentlichen für Heiz- oder Produktionszwecke genutzt und mit der hierfür üblichen Benutzungsdauer abgenommen wird. Der<br />
Preis des <strong>Vollversorgungsvertrag</strong>es <strong>erdgas</strong> online gilt nicht für die Verwendung des Erdgases als Zusatzenergie für den<br />
unterbrechbaren Betrieb anderer Energieverbrauchseinrichtungen und als Antriebsenergie von Fahrzeugen.<br />
2. Bedingungen<br />
2.1 Der Kunde nutzt ausschließlich die im Internet-Kundenportal unter www.aggerenergie.de angebotenen Funktionalitäten, z.B. bei<br />
Änderung der Abschlagszahlungen, Änderung der Bankverbindung, An-/Abmeldung, Zählerstandsmitteilung.<br />
2.2 Der Versand der Jahresverbrauchsabrechnung und die Aufforderung zur Zählerablesung durch die <strong>AggerEnergie</strong> erfolgen per<br />
E-Mail.<br />
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, <strong>AggerEnergie</strong> seine aktuelle E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei Änderungen der<br />
E-Mail-Adresse.<br />
2.4 Der Kunde teilt <strong>AggerEnergie</strong> die selbst abgelesenen Zählerstände unter www.aggerenergie.de mit.<br />
2.5 Auch im Rahmen der nicht von Ziffer 2.1 – 2.4 erfassten Kontakte nutzen die Vertragspartner bevorzugt die elektronischen<br />
Kommunikationsmittel.<br />
3. Erdgaspreise<br />
3.1 Der Netto<strong>erdgas</strong>preis setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundpreis, der verbrauchsunabhängig ist und dem Arbeits-/Ver-<br />
brauchspreis auf Basis der gelieferten Arbeit in kWh. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils<br />
gesetzlichen Höhe.<br />
3.2 Der jährliche Grundpreis richtet sich nach der Verrechnungsleistung. Die Verrechnungsleistung entspricht der Summe der<br />
Heizleistungen der angemeldeten Heizgeräte. Bei unterjährigem Vertragsende oder Vertragsbeginn wird der Grundpreis jeweils<br />
taggenau anteilig ermittelt.<br />
Der Grundpreis beinhaltet die Kosten der <strong>AggerEnergie</strong> für die einmalige Abrechnung der Erdgaslieferung, verbrauchsunabhängige<br />
Bezugskosten sowie die jeweils von der <strong>AggerEnergie</strong> an den zuständigen Netzbetreiber zu entrichtenden Grundpreise der<br />
Netzentgelte, anfallende Messentgelte und Kosten für die Abrechnung der Netzentgelte.<br />
3.3 Der Arbeits-/Verbrauchspreis wird für die gelieferte Energiemenge berechnet. Hierzu wird ein Faktor für die Umrechnung von m³ in<br />
kWh gebildet. Basierend auf den Betriebsbedingungen: Gasdruck 22 mbar, Luftdruck 986 mbar für 250 m über NN, Gastemperatur<br />
15°C und einem mittleren Brennwert von zurzeit 10,24 kWh/ m³ (der Brennwert unterliegt einer sich aus den Erzeugungs- und<br />
Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite) ergibt sich beispielhaft ein Faktor von 9,717. Bei Änderungen der<br />
Betriebsbedingungen wird der Faktor entsprechend angepasst.<br />
Der Arbeits-/Verbrauchspreis beinhaltet die verbrauchsabhängigen Bezugskosten, die Vertriebs- und Verwaltungskosten der<br />
<strong>AggerEnergie</strong>, die zu entrichtenden Konzessionsabgaben, die Erdgassteuer sowie die von <strong>AggerEnergie</strong> an den zuständigen<br />
Netzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte.<br />
3.4 Die Preisstellung des <strong>Vollversorgungsvertrag</strong>es <strong>erdgas</strong> online gilt nur dann, wenn der Kunde sämtliche Kommunikation und<br />
vertraglichen Handlungen gemäß Ziffer 2 auf die dort beschriebene Weise per E-mail durchführt. Andernfalls ist die <strong>AggerEnergie</strong><br />
berechtigt, die Abrechnung zu den Preisen des <strong>Vollversorgungsvertrag</strong>es <strong>erdgas</strong> vorzunehmen. Dasselbe gilt, falls der Agger<br />
Energie keine oder eine fehlerhafte E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt.<br />
4. Preisänderungen<br />
4.1 Führt die Veränderung einzelner Kostenbestandteile des Grundpreises dazu, dass sich die Summe der Kostenbestandteile seit der<br />
letzten Überprüfung verringert, so ist die <strong>AggerEnergie</strong> verpflichtet, den Grundpreis <strong>zum</strong> nächsten Preisanpassungstermin im<br />
gleichen Ausmaß zu senken. Führt die Veränderung einzelner Kostenbestandteile des Grundpreises dazu, dass sich die Summe<br />
der Kostenbestandteile seit der letzten Überprüfung erhöht, so ist die <strong>AggerEnergie</strong> berechtigt, den Grundpreis <strong>zum</strong> nächsten Preisanpassungstermin<br />
im maximal gleichen Ausmaß zu erhöhen. Eine Veränderung der Summe der Kostenbestandteile seit der letzten<br />
Preisanpassung um weniger als 2 % berechtigt bzw. verpflichtet die <strong>AggerEnergie</strong> nicht zu Preisanpassungen. Im Falle einer<br />
Veränderung der Kostenbestandteile des Arbeitspreises gilt diese Regelung entsprechend.<br />
4.2 Eine Überprüfung auf mögliche Änderungen nach Ziffer 4.1 und ggf. eine Anpassung des Gaspreises erfolgt jeweils vierteljährlich<br />
mit Wirkung <strong>zum</strong> 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres.<br />
4.3 Preisanpassungen nach Ziffer 4.1 werden jeweils erst nach öffentlicher Bekanntgabe im Internet und in der regionalen Tagespresse<br />
wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Über eine beabsichtigte Preisänderung wird<br />
die <strong>AggerEnergie</strong> den Kunden zudem zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntmachung durch eine briefliche Mitteilung informieren.<br />
4.4 Im Falle einer auf Ziffer 4.1 gestützten Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Erdgasliefervertrag bis spätestens zwei<br />
Wochen vor Inkrafttreten der angekündigten Preiserhöhung zu kündigen. Durch eine solche Kündigung endet der Vertrag <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens der angekündigten Preiserhöhung. Beabsichtigt der Kunde nach Wirksamwerden einer solchen<br />
Kündigung zu einem dritten Lieferanten zu wechseln, kommt das Lieferverhältnis mit diesem aber nicht unmittelbar nach<br />
Beendigung des Liefervertrages mit der <strong>AggerEnergie</strong> zustande, so wird der Kunde für maximal zwei weitere Monate zu den<br />
bisherigen Konditionen weiterbeliefert, wenn der Kunde bei fristgemäßer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels<br />
des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss bis spätestens <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung<br />
nachweist.<br />
4.5 Die <strong>AggerEnergie</strong> wird den Kunden im Rahmen der brieflichen Mitteilung nach Ziffer 4.3 auf das Kündigungsrecht gesondert<br />
hinweisen.<br />
4.6 Ziffern 4.1. bis 4.5 gelten nicht für Änderungen, die nach Ziffer 8 vorgenommen werden.<br />
5. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung<br />
5.1 Der Abrechnungszeitraum wird von <strong>AggerEnergie</strong> festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der<br />
jeweiligen Umsatzsteuer nach Ende des Abrechnungszeitraumes.<br />
5.2 Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Wünscht der Kunde davon abweichend eine unterjährige<br />
Rechnungsstellung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich), so muss er dies der <strong>AggerEnergie</strong> per E-mail mitteilen. Der Kunde<br />
verpflichtet sich, die in diesem Fall benötigten Zählerstände selbst abzulesen und spätestens bis zu den von <strong>AggerEnergie</strong><br />
mitgeteilten Abrechnungsterminen unaufgefordert telefonisch, per E-Mail oder per Onlineservice an die <strong>AggerEnergie</strong> zu<br />
übermitteln. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die <strong>AggerEnergie</strong> berechtigt, die zur<br />
Abrechnung benötigten Werte zu schätzen. Mehrkosten, die der <strong>AggerEnergie</strong> entstehen, weil der Kunde eine unterjährige<br />
Rechnungsstellung wünscht, trägt der Kunde. Die Höhe dieser Mehrkosten entspricht den Kosten für die unterjährige<br />
Rechnungsstellung in der Grundversorgung.<br />
<strong>AggerEnergie</strong> GmbH<br />
Alexander-Fleming-Str. 2, 51643 Gummersbach<br />
Telefon: 02261 3003-777, Telefax: 02261 3003-799, E-Mail: kundenservice@aggerenergie.de
5.3 Auf die Jahresrechnung werden monatliche Abschlagszahlungen nach Mitteilung der <strong>AggerEnergie</strong> geleistet. Rechnungen und<br />
Abschläge sind zu dem von <strong>AggerEnergie</strong> angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der<br />
Zahlungsaufforderung fällig. Mögliche Zahlungsweisen sind Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung oder Banküberweisung.<br />
6 Haftung<br />
6.1 Für Schäden, die dem Kunden durch eine Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung entstehen, gelten<br />
die <strong>Regelungen</strong> des § 6 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs<br />
handelt. <strong>AggerEnergie</strong> ist in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können von dem<br />
Kunden gegen den Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Satz 1 gilt nicht,<br />
soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der <strong>AggerEnergie</strong> nach § 19 der Gasgrundversorgungsverordnung<br />
(GasGVV) beruht. <strong>AggerEnergie</strong> ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung<br />
durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in<br />
<strong>zum</strong>utbarer Weise aufgeklärt werden können.<br />
6.2 Sämtliche Dokumente werden zurzeit unverschlüsselt per E-Mail versendet. Es ist daher nicht generell auszuschließen, dass diese<br />
Dokumente durch unberechtigte Dritte im Internet abgefangen, gelesen und verändert werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die<br />
Höhe des zu zahlenden Rechnungsbetrages. Die <strong>AggerEnergie</strong> übernimmt für eventuelle Schäden, die durch eine unberechtigte<br />
Einsichtnahme in Ihre unverschlüsselt per E-Mail übertragenen Dokumente eintreten können, keine Haftung<br />
7. Laufzeit des Vertrages<br />
Für Vertragsverhältnisse, die ab dem 1. April 2009 begründet werden, beträgt die Erstlaufzeit des Vertrages 6 Monate. Danach<br />
kann der Vertrag jeweils <strong>zum</strong> Quartalsende mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Im Falle des Umzuges oder der<br />
Grundstücksveräußerung des Kunden haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen <strong>zum</strong> Ende<br />
eines Kalendermonates zu kündigen. Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich und zügig<br />
gewährleistet.<br />
Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse ändert sich die Vertragslaufzeit nicht und bestimmt sich weiterhin nach der<br />
ursprünglichen Vereinbarung. Gleiches gilt für die Kündigungsfristen.<br />
8. Änderung der Vertragsverhältnisse<br />
Werden die Übertragung, die Verteilung oder der Handel von Erdgas nach Vertragsschluss mit weiteren Steuern, Abgaben oder<br />
sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen (nachfolgend: "hoheitliche Belastungen") belegt oder ändert sich die Höhe der<br />
hoheitlichen Belastungen, mit denen die Übertragung, die Verteilung oder der Handel von Erdgas bei Vertragsschluss belegt war<br />
oder nach Vertragsschluss belegt wird, so erhöht oder ermäßigt sich der Gaspreis in dem gleichen Umfang, in dem die Erhöhung<br />
oder Ermäßigung der hoheitlichen Belastungen die Übertragung, die Verteilung und den Handel von Erdgas verteuert oder verbilligt.<br />
Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Regelung dem entgegensteht. Der Kunde wird über die Belastung und die darauf beruhende<br />
Anpassung des Gaspreises spätestens mit Rechnungsstellung informiert.<br />
9. Sonstige Vereinbarungen<br />
9.1 Änderungen der Vertragsbedingungen werden 6 Wochen vor In-Kraft-Treten in Textform mitgeteilt und im Internet veröffentlicht.<br />
Innerhalb der Sechswochenfrist kann der Kunde das Vertragsverhältnis bis zwei Wochen vor In-Kraft-Treten der neuen<br />
Bedingungen kündigen.<br />
9.2 Schriftliche Erklärungen von <strong>AggerEnergie</strong> <strong>zum</strong> Vertragsabschluss, zur Vertragsänderung oder -beendigung bedürfen keiner<br />
Unterschrift, wenn sie vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt sind.<br />
9.3 Soweit besondere Vereinbarungen nicht getroffen sind, gilt ergänzend die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)<br />
einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der <strong>AggerEnergie</strong> in den jeweils gültigen Fassungen.<br />
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Vertrages zur Folge haben. Vielmehr werden die Vertragspartner sich bemühen, die unwirksame Regelung durch eine ihr im<br />
wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende rechtswirksame Regelung zu ersetzen.<br />
9.5 <strong>AggerEnergie</strong> weist darauf hin, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen auf die Person des Kunden bezogenen<br />
Daten bei <strong>AggerEnergie</strong> elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.<br />
<strong>AggerEnergie</strong> GmbH<br />
Alexander-Fleming-Str. 2, 51643 Gummersbach<br />
Telefon: 02261 3003-777, Telefax: 02261 3003-799, E-Mail: kundenservice@aggerenergie.de