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Mai 2009 - Meine Steirische

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27<br />

recht<br />

Imre & Schaffer, Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen.<br />

Mag. Peter Imre, 031 12 / 22 61, office@rechtsanwalt-stmk.at, www.rechtsanwalt-stmk.at<br />

INTERNETANGEBOTE<br />

Welchem Nutzer des Internets sind<br />

sie noch nicht aufgefallen, die<br />

ver meintlichen Gratisangebote für<br />

Psycho tests, Lebensprognosen, Fabriks -<br />

verkäufe, Softwaredownloads, Namensund<br />

Ahnen forschung und dergleichen.<br />

Meist enthalten diese Seiten nur sehr<br />

dürftige Informationen und man wird<br />

dazu verleitet sich voreilig – im<br />

Glauben, dass die angebotenen Leist un -<br />

gen und Dienste gratis sind – durch die<br />

Eingabe persönlicher Daten registrieren<br />

zu lassen. Regelmäßig wird bereits<br />

kurz nach erfolgter Registrier ung die<br />

erste Rechnung zugestellt. Diese vermeintlichen<br />

Gratisangebote erweisen<br />

sich als Kostenfallen, da weder die<br />

Entgeltlichkeit, noch die Preise auf den<br />

ersten Blick erkennbar sind. Häufig<br />

wird für den Fall der Nichtbezahlung<br />

gleich mit der Ein schaltung eines<br />

Rechtsanwaltes und bei Angabe falscher<br />

Daten mit einer Strafanzeige<br />

gedroht.<br />

Der beste Schutz vor derartigen<br />

Praktiken ist es, sich nicht vorweg registrieren<br />

zu lassen. Lesen Sie die gesamte<br />

Webseite und die Allgemeinen<br />

Geschäfts bedingungen, achten Sie auf<br />

versteckte Preisangaben und gehen Sie<br />

mit Ihren Daten, wie Name, Telefon -<br />

nummer und Emailadresse sorgsam<br />

um.<br />

Wirtschaft<br />

Sollte Ihnen dennoch eine Rechnung<br />

von einem dieser Internetanbieter zugestellt<br />

werden, so machen Sie von Ihrem<br />

Rücktrittsrecht nach dem Konsu men -<br />

ten schutzgesetz Gebrauch. Zum Schutz<br />

des Verbrauchers besteht die Möglich -<br />

keit von solchen Fernabsatzgeschäften<br />

innerhalb von 7 Werktagen zurückzutreten,<br />

wenn über dieses Rücktrittsrecht<br />

aufgeklärt wurde. Diese Frist beginnt<br />

bei Verträgen über die Lieferung von<br />

Waren ab dem Eintreffen der bestellten<br />

Ware beim Verbraucher und bei<br />

Verträgen über Dienstleistungen mit<br />

Vertragsabschluss.<br />

Wurde der Verbraucher über dieses<br />

Rücktrittsrecht nicht informiert, so verlängert<br />

sich die Frist auf drei Monate<br />

ab dem Eintreffen der Ware bzw. dem<br />

Abschluss des Dienstleistungs ver -<br />

trages.<br />

MAI <strong>2009</strong> DIE OSTSTEIRISCHE

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