Mai 2009 - Meine Steirische
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recht<br />
Imre & Schaffer, Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen.<br />
Mag. Peter Imre, 031 12 / 22 61, office@rechtsanwalt-stmk.at, www.rechtsanwalt-stmk.at<br />
INTERNETANGEBOTE<br />
Welchem Nutzer des Internets sind<br />
sie noch nicht aufgefallen, die<br />
ver meintlichen Gratisangebote für<br />
Psycho tests, Lebensprognosen, Fabriks -<br />
verkäufe, Softwaredownloads, Namensund<br />
Ahnen forschung und dergleichen.<br />
Meist enthalten diese Seiten nur sehr<br />
dürftige Informationen und man wird<br />
dazu verleitet sich voreilig – im<br />
Glauben, dass die angebotenen Leist un -<br />
gen und Dienste gratis sind – durch die<br />
Eingabe persönlicher Daten registrieren<br />
zu lassen. Regelmäßig wird bereits<br />
kurz nach erfolgter Registrier ung die<br />
erste Rechnung zugestellt. Diese vermeintlichen<br />
Gratisangebote erweisen<br />
sich als Kostenfallen, da weder die<br />
Entgeltlichkeit, noch die Preise auf den<br />
ersten Blick erkennbar sind. Häufig<br />
wird für den Fall der Nichtbezahlung<br />
gleich mit der Ein schaltung eines<br />
Rechtsanwaltes und bei Angabe falscher<br />
Daten mit einer Strafanzeige<br />
gedroht.<br />
Der beste Schutz vor derartigen<br />
Praktiken ist es, sich nicht vorweg registrieren<br />
zu lassen. Lesen Sie die gesamte<br />
Webseite und die Allgemeinen<br />
Geschäfts bedingungen, achten Sie auf<br />
versteckte Preisangaben und gehen Sie<br />
mit Ihren Daten, wie Name, Telefon -<br />
nummer und Emailadresse sorgsam<br />
um.<br />
Wirtschaft<br />
Sollte Ihnen dennoch eine Rechnung<br />
von einem dieser Internetanbieter zugestellt<br />
werden, so machen Sie von Ihrem<br />
Rücktrittsrecht nach dem Konsu men -<br />
ten schutzgesetz Gebrauch. Zum Schutz<br />
des Verbrauchers besteht die Möglich -<br />
keit von solchen Fernabsatzgeschäften<br />
innerhalb von 7 Werktagen zurückzutreten,<br />
wenn über dieses Rücktrittsrecht<br />
aufgeklärt wurde. Diese Frist beginnt<br />
bei Verträgen über die Lieferung von<br />
Waren ab dem Eintreffen der bestellten<br />
Ware beim Verbraucher und bei<br />
Verträgen über Dienstleistungen mit<br />
Vertragsabschluss.<br />
Wurde der Verbraucher über dieses<br />
Rücktrittsrecht nicht informiert, so verlängert<br />
sich die Frist auf drei Monate<br />
ab dem Eintreffen der Ware bzw. dem<br />
Abschluss des Dienstleistungs ver -<br />
trages.<br />
MAI <strong>2009</strong> DIE OSTSTEIRISCHE