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jugendliche in hilfeprozessen zwischen jugendhilfe und psychiatrie

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Das Verhältnis <strong>zwischen</strong> Jugendhilfe <strong>und</strong> Psychiatrie<br />

4.3 Kooperation – Chance <strong>und</strong> (Heraus-) Forderung<br />

„Wir wissen manchmal sehr genau, was die anderen tun sollen. Wir wissen<br />

schon weniger, was die anderen eigentlich wirklich tun können. Und wir<br />

wissen manchmal auch nicht, was wir selber tun können.“<br />

(Mengedoth, 2005: 99)<br />

Spätestens angesichts der großen <strong>und</strong> größer werdenden Schnittmenge derselben<br />

Klientel wird die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen <strong>und</strong> kooperierenden<br />

Hilfegestaltung deutlich.<br />

„E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em ‚komplexen’ Hilfebedarf benötigt gerade ke<strong>in</strong>e komplexen<br />

Zuständigkeiten, ke<strong>in</strong>e ‚hilflosen Helfer’, die erleichtert s<strong>in</strong>d, wenn e<strong>in</strong> anderer<br />

Fachbereich die Zuständigkeit übernimmt.“ (Freese/ Holz/ Adam, 2009: 6). Um<br />

passende Hilfen für die <strong>in</strong>dividuellen Lebenssituationen der jungen Menschen zu<br />

f<strong>in</strong>den, bedarf es vielmehr e<strong>in</strong>er koord<strong>in</strong>ierten Abstimmung <strong>und</strong> Beratung <strong>zwischen</strong> den<br />

Diszipl<strong>in</strong>en.<br />

Für die Gewährleistung e<strong>in</strong>er gel<strong>in</strong>genden Kooperation müssen nach Darius <strong>und</strong><br />

Hellwig (2004) zunächst e<strong>in</strong>ige Gr<strong>und</strong>voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

1. Kooperation gel<strong>in</strong>gt nur <strong>zwischen</strong> Gleichen.<br />

Erforderlich ist die gegenseitige Anerkennung <strong>und</strong> Akzeptanz, der Respekt vor<br />

der Eigenart des anderen. Nur gleich starke Systeme können kooperieren.<br />

Gleichzeitig ist das Wissen über die Kompetenzen <strong>und</strong> Grenzen des eigenen,<br />

sowie des anderen professionellen Handlungsradius´ unbed<strong>in</strong>gt notwendig.<br />

2. Kooperation muss sich für beide Seiten lohnen.<br />

Die Zusammenarbeit muss für alle Beteiligten gew<strong>in</strong>nversprechend se<strong>in</strong>, nicht nur<br />

materiell, sondern auch fachlich oder gesellschaftlich.<br />

3. E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an geme<strong>in</strong>samen Zielen <strong>und</strong> Überzeugungen ist nötig.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich müssen geme<strong>in</strong>same Auffassungen <strong>und</strong> Vorstellungen,<br />

beispielsweise über Entwicklung <strong>und</strong> Rechte von Adressat_<strong>in</strong>nen vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

4. Gute Kooperation ist nicht nur von Personen abhängig, sondern braucht auch<br />

Strukturen <strong>und</strong> Verfahren, die Personen schützen.<br />

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