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Schule und Recht<br />
Diabetes und Probezeit<br />
Gesundheitliche Risiken, die bereits vor<br />
Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe<br />
liegen, können den Dienstherrn veranlassen,<br />
von der Berufung des Bewerbers in<br />
das Beamtenverhältnis abzusehen. Einer<br />
Lehrkraft mit Diabetes mellitus Typ I fehlt<br />
regelmäßig die gesundheitliche Eignung<br />
für die Berufung in das Beamtenverhältnis<br />
auf Probe. Eine Herabsetzung der Anforderungen<br />
kommt nicht in Betracht, es sei<br />
denn, die Lehrkraft ist im Sinne des § 2<br />
Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert anerkannt.<br />
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen –<br />
1 K 6980/03 Urteil vom 12.3.2008<br />
Nebentätigkeit im Internet<br />
Ein Beamter, der mehrere Jahre einer nicht<br />
genehmigten Nebentätigkeit im Internet<br />
nachgeht, ist aus dem Dienst zu entfernen.<br />
Der Fall: Ein für mehr als ein Jahr vom<br />
Dienst suspendierter erkrankter Beamter<br />
erstand im Internet neuwertige Ware und<br />
verkaufte diese über eine einschlägige<br />
Internetplattform. Der Nebenverdienst<br />
belief sich innerhalb von 3 Jahren auf<br />
160 .000 Euro. Der Beamte schade durch<br />
sein Handeln dem Ansehen des öffentlichen<br />
Dienstes und verstoße gegen seine<br />
Pflicht, rasch die Wiederherstellung seiner<br />
Arbeitskraft herbeizuführen.<br />
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />
3 A 11334/07.OVG Urteil vom<br />
28.4.2008<br />
Sexualkundeunterricht<br />
Die den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung<br />
auferlegten Gebote zur<br />
Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig<br />
sicher, dass unzumutbare Glaubensund<br />
Gewissenskonflikte bei Eltern und<br />
Schülern nicht entstehen.<br />
Bundesverwaltungsgericht 6 B 64.07<br />
Beschluss vom 8.5.2008<br />
Aufenthaltsgenehmigung und<br />
Schulpflicht<br />
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat eine<br />
auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen<br />
gerichtete Klage von Flüchtlingen (hier:<br />
aus dem Kosovo) mit der Begründung<br />
abgelehnt, die Kinder seien ihrer Schulpflicht<br />
nicht regelmäßig nachgekommen.<br />
Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führt zu<br />
einer ausreichenden Integration in die<br />
Lebensverhältnisse der Bundesrepublik.<br />
Der Schulbesuch ist insofern Voraussetzung<br />
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.<br />
Verwaltungsgericht Göttingen<br />
1 A 78/08 Urteil vom 27.08.2008<br />
Religiös motivierte Kleidung im<br />
Unterricht<br />
Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch<br />
das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht,<br />
wenn sie in der Schule aus erkennbar religiösen<br />
Gründen eine Kopfbedeckung trägt.<br />
Die Weisung der Schulleitung, den Dienst<br />
in der Schule ohne eine derartige Kopfbedeckung<br />
zu versehen, ist als rechtmäßig<br />
anzusehen. Dabei ist es unerheblich, ob<br />
die Klägerin als Lebenszeitbeamtin seit 30<br />
Jahren unbeanstandet im Schuldienst tätig<br />
ist.<br />
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />
4 S 516/07 Urteil vom 14.3.2008<br />
Keine Pension nach 24 Tagen<br />
Ehe<br />
Eine nur 24 Tage verheiratete Frau erhält<br />
keine Witwenpension, obwohl sie schon<br />
10 Jahre lang in nichtehelicher Gemeinschaft<br />
mit ihrem Mann zusammenlebte.<br />
24 Tage nach der Hochzeit verstarb der<br />
Mann an einem Bronchialkarzionom. Der<br />
Gesetzgeber gehe von der Vermutung aus,<br />
dass diese Ehe als Versorgungsehe angesehen<br />
werden müsse, da sie kürzer als ein<br />
Jahr bestanden habe.<br />
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />
2 A 10800/07.OVG Urteil vom 17.12.07<br />
Sturz bei Fahrradtour – kein<br />
Dienstunfall<br />
Der Förderverein einer Schule unternahm<br />
einen Fahrradausflug, an dem 9 von 70<br />
Lehrkräften teilnahmen. Bei einem Sturz<br />
verletzte sich eine Pädagogin am Handgelenk.<br />
Weil der Unfall bei einer nicht versicherten<br />
Tätigkeit passiert sei, lehnte die<br />
Berufsgenossenschaft eine Entschädigung<br />
ab. Zudem sei die Veranstaltung von ihrer<br />
Programmgestaltung her nicht geeignet<br />
gewesen, als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung<br />
zu gelten.<br />
Landessozialgericht Hessen<br />
L 3 U 266/05 Urteil vom 14.7.2008<br />
Handydreh mit beleidigendem<br />
Inhalt<br />
Ein Schüller hatte Unterichtssequenzen<br />
aufgenommen und sie so zusammengeschnitten,<br />
dass beim Endprodukt der Eindruck<br />
entstehen konnte, dass die Lehrerin<br />
einen Tanz mit rechtsradikalen Gesten<br />
aufführte. Der Schüler wurde wegen der<br />
Herstellung eines Handyvideos und dessen<br />
Weitergabe an die Mitschüler aus der<br />
Schule ausgeschlossen.<br />
Das OVG bestätigte die Rechtmäßigkeit<br />
des Ausschlusses. Zu den Pflichten der<br />
Schüler gehöre, die Persönlichkeitsrechte<br />
aller im Schultag vereinten Menschen zu<br />
achten.<br />
Oberverwaltungsgericht Sachsen<br />
2 B 214/08 Beschluss vom 29.7.2008<br />
Schneeballschlacht gehört für<br />
Lehrer zur Arbeit<br />
Eine Schneeballschlacht mit Schülern ist<br />
für Klassenlehrer nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes<br />
Freiburg Teil der Arbeit.<br />
Wird der Lehrer dabei verletzt, so sei dies<br />
ein Dienstunfall. Dies gelte auch dann,<br />
wenn die Schulordnung das Werfen von<br />
Schneebällen untersage, entschied das<br />
Gericht in einem im Januar veröffentlichten<br />
Urteil und gab damit der Klage eines<br />
Lehrers statt.<br />
Dieser hatte sich beim Verlassen des Unterrichtsraums<br />
von seinen Schülern auf eine<br />
Schneeballschlacht auf dem Schulgelände<br />
verwickeln lassen und war dabei am Auge<br />
verletzt worden. Er musste operiert werden<br />
und war einen Monat lang krankgeschrieben.<br />
Eine Anerkennung als Dienstunfall<br />
hatte das Regierungspräsidium Freiburg<br />
abgelehnt. Dagegen hatte der Lehrer<br />
geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht<br />
rechtskräftig – vor dem Verwaltungsgerichtshof<br />
Baden-Württemberg in Mannheim<br />
ist Berufung möglich.<br />
dpa<br />
Rauchverbot in Schulen<br />
Die Verfassungsbeschwerden zweier Lehrkräfte,<br />
die sich gegen das Rauchverbot in<br />
Schulen gewendet hatten, hatte keinen<br />
Erfolg. Die Lehrkräfte hatten beanstandet,<br />
dass sie zum Rauchen das Schulgelände<br />
verlassen mussten. Das Gericht stellte fest,<br />
die Entscheidung des Landesgesetzgebers<br />
für ein Rauchverbot an Schulen und während<br />
schulischer Veranstaltungen sei mit<br />
ihrem besonderen Status vereinbar und im<br />
Übrigen verhältnismäßig.<br />
Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz<br />
VGH B 31/07 bis VGH B 29/08<br />
Urteil vom 30.09.2008<br />
Zusammengestellt u. a. aus den <strong>VBE</strong>-<br />
Zeitschriften Bd. Wtbg. und Rh. Pfalz<br />
Hrsg.: Verband Bildung und Erziehung · Landesverband Niedersachsen · Ellernstraße 38 · 30175 Hannover · V. f. d. I.: Uwe Franke, Schriftleiter „zeitnah“,<br />
Johannes Liedtke, stv. Landesvorsitzender · Telefon 05 11 / 3 57 76-50 · Telefax 05 11 / 3 57 76-89 · E-Mail mail@vbe-nds.de · www.vbe-nds.de<br />
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