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PR-aktuell - VBE

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Schule und Recht<br />

Diabetes und Probezeit<br />

Gesundheitliche Risiken, die bereits vor<br />

Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe<br />

liegen, können den Dienstherrn veranlassen,<br />

von der Berufung des Bewerbers in<br />

das Beamtenverhältnis abzusehen. Einer<br />

Lehrkraft mit Diabetes mellitus Typ I fehlt<br />

regelmäßig die gesundheitliche Eignung<br />

für die Berufung in das Beamtenverhältnis<br />

auf Probe. Eine Herabsetzung der Anforderungen<br />

kommt nicht in Betracht, es sei<br />

denn, die Lehrkraft ist im Sinne des § 2<br />

Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert anerkannt.<br />

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen –<br />

1 K 6980/03 Urteil vom 12.3.2008<br />

Nebentätigkeit im Internet<br />

Ein Beamter, der mehrere Jahre einer nicht<br />

genehmigten Nebentätigkeit im Internet<br />

nachgeht, ist aus dem Dienst zu entfernen.<br />

Der Fall: Ein für mehr als ein Jahr vom<br />

Dienst suspendierter erkrankter Beamter<br />

erstand im Internet neuwertige Ware und<br />

verkaufte diese über eine einschlägige<br />

Internetplattform. Der Nebenverdienst<br />

belief sich innerhalb von 3 Jahren auf<br />

160 .000 Euro. Der Beamte schade durch<br />

sein Handeln dem Ansehen des öffentlichen<br />

Dienstes und verstoße gegen seine<br />

Pflicht, rasch die Wiederherstellung seiner<br />

Arbeitskraft herbeizuführen.<br />

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />

3 A 11334/07.OVG Urteil vom<br />

28.4.2008<br />

Sexualkundeunterricht<br />

Die den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung<br />

auferlegten Gebote zur<br />

Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig<br />

sicher, dass unzumutbare Glaubensund<br />

Gewissenskonflikte bei Eltern und<br />

Schülern nicht entstehen.<br />

Bundesverwaltungsgericht 6 B 64.07<br />

Beschluss vom 8.5.2008<br />

Aufenthaltsgenehmigung und<br />

Schulpflicht<br />

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat eine<br />

auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen<br />

gerichtete Klage von Flüchtlingen (hier:<br />

aus dem Kosovo) mit der Begründung<br />

abgelehnt, die Kinder seien ihrer Schulpflicht<br />

nicht regelmäßig nachgekommen.<br />

Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führt zu<br />

einer ausreichenden Integration in die<br />

Lebensverhältnisse der Bundesrepublik.<br />

Der Schulbesuch ist insofern Voraussetzung<br />

für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.<br />

Verwaltungsgericht Göttingen<br />

1 A 78/08 Urteil vom 27.08.2008<br />

Religiös motivierte Kleidung im<br />

Unterricht<br />

Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch<br />

das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht,<br />

wenn sie in der Schule aus erkennbar religiösen<br />

Gründen eine Kopfbedeckung trägt.<br />

Die Weisung der Schulleitung, den Dienst<br />

in der Schule ohne eine derartige Kopfbedeckung<br />

zu versehen, ist als rechtmäßig<br />

anzusehen. Dabei ist es unerheblich, ob<br />

die Klägerin als Lebenszeitbeamtin seit 30<br />

Jahren unbeanstandet im Schuldienst tätig<br />

ist.<br />

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />

4 S 516/07 Urteil vom 14.3.2008<br />

Keine Pension nach 24 Tagen<br />

Ehe<br />

Eine nur 24 Tage verheiratete Frau erhält<br />

keine Witwenpension, obwohl sie schon<br />

10 Jahre lang in nichtehelicher Gemeinschaft<br />

mit ihrem Mann zusammenlebte.<br />

24 Tage nach der Hochzeit verstarb der<br />

Mann an einem Bronchialkarzionom. Der<br />

Gesetzgeber gehe von der Vermutung aus,<br />

dass diese Ehe als Versorgungsehe angesehen<br />

werden müsse, da sie kürzer als ein<br />

Jahr bestanden habe.<br />

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />

2 A 10800/07.OVG Urteil vom 17.12.07<br />

Sturz bei Fahrradtour – kein<br />

Dienstunfall<br />

Der Förderverein einer Schule unternahm<br />

einen Fahrradausflug, an dem 9 von 70<br />

Lehrkräften teilnahmen. Bei einem Sturz<br />

verletzte sich eine Pädagogin am Handgelenk.<br />

Weil der Unfall bei einer nicht versicherten<br />

Tätigkeit passiert sei, lehnte die<br />

Berufsgenossenschaft eine Entschädigung<br />

ab. Zudem sei die Veranstaltung von ihrer<br />

Programmgestaltung her nicht geeignet<br />

gewesen, als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung<br />

zu gelten.<br />

Landessozialgericht Hessen<br />

L 3 U 266/05 Urteil vom 14.7.2008<br />

Handydreh mit beleidigendem<br />

Inhalt<br />

Ein Schüller hatte Unterichtssequenzen<br />

aufgenommen und sie so zusammengeschnitten,<br />

dass beim Endprodukt der Eindruck<br />

entstehen konnte, dass die Lehrerin<br />

einen Tanz mit rechtsradikalen Gesten<br />

aufführte. Der Schüler wurde wegen der<br />

Herstellung eines Handyvideos und dessen<br />

Weitergabe an die Mitschüler aus der<br />

Schule ausgeschlossen.<br />

Das OVG bestätigte die Rechtmäßigkeit<br />

des Ausschlusses. Zu den Pflichten der<br />

Schüler gehöre, die Persönlichkeitsrechte<br />

aller im Schultag vereinten Menschen zu<br />

achten.<br />

Oberverwaltungsgericht Sachsen<br />

2 B 214/08 Beschluss vom 29.7.2008<br />

Schneeballschlacht gehört für<br />

Lehrer zur Arbeit<br />

Eine Schneeballschlacht mit Schülern ist<br />

für Klassenlehrer nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes<br />

Freiburg Teil der Arbeit.<br />

Wird der Lehrer dabei verletzt, so sei dies<br />

ein Dienstunfall. Dies gelte auch dann,<br />

wenn die Schulordnung das Werfen von<br />

Schneebällen untersage, entschied das<br />

Gericht in einem im Januar veröffentlichten<br />

Urteil und gab damit der Klage eines<br />

Lehrers statt.<br />

Dieser hatte sich beim Verlassen des Unterrichtsraums<br />

von seinen Schülern auf eine<br />

Schneeballschlacht auf dem Schulgelände<br />

verwickeln lassen und war dabei am Auge<br />

verletzt worden. Er musste operiert werden<br />

und war einen Monat lang krankgeschrieben.<br />

Eine Anerkennung als Dienstunfall<br />

hatte das Regierungspräsidium Freiburg<br />

abgelehnt. Dagegen hatte der Lehrer<br />

geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht<br />

rechtskräftig – vor dem Verwaltungsgerichtshof<br />

Baden-Württemberg in Mannheim<br />

ist Berufung möglich.<br />

dpa<br />

Rauchverbot in Schulen<br />

Die Verfassungsbeschwerden zweier Lehrkräfte,<br />

die sich gegen das Rauchverbot in<br />

Schulen gewendet hatten, hatte keinen<br />

Erfolg. Die Lehrkräfte hatten beanstandet,<br />

dass sie zum Rauchen das Schulgelände<br />

verlassen mussten. Das Gericht stellte fest,<br />

die Entscheidung des Landesgesetzgebers<br />

für ein Rauchverbot an Schulen und während<br />

schulischer Veranstaltungen sei mit<br />

ihrem besonderen Status vereinbar und im<br />

Übrigen verhältnismäßig.<br />

Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz<br />

VGH B 31/07 bis VGH B 29/08<br />

Urteil vom 30.09.2008<br />

Zusammengestellt u. a. aus den <strong>VBE</strong>-<br />

Zeitschriften Bd. Wtbg. und Rh. Pfalz<br />

Hrsg.: Verband Bildung und Erziehung · Landesverband Niedersachsen · Ellernstraße 38 · 30175 Hannover · V. f. d. I.: Uwe Franke, Schriftleiter „zeitnah“,<br />

Johannes Liedtke, stv. Landesvorsitzender · Telefon 05 11 / 3 57 76-50 · Telefax 05 11 / 3 57 76-89 · E-Mail mail@vbe-nds.de · www.vbe-nds.de<br />

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