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Das PLANETENCENTER in Garbsen - GRÜNE HANNOVER

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Nach der Kommunalwahl 2006 verschlechterte sich der Zustand des gesamten alten Teils des<br />

Planetencenters h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er Bauru<strong>in</strong>e. Gründe auf Seiten der Besitzer dafür waren und s<strong>in</strong>d:<br />

1. die Schließung des früheren Karstadt Hauses ;<br />

2. die Nichtnutzung der alten Baurechte bis zur Veränderungssperre 2007;<br />

3. die E<strong>in</strong>reichung nicht genehmigungsfähiger Bauanträge;<br />

4. die undurchsichtigen Besitzverhältnisse nach der Insolvenz von Dawnay Day;<br />

5. die zeitlich Verzögerung durch die Klagen vor dem Verwaltungsgericht, die erst<br />

am 23. 06. 2010 abgeschlossen wurden;<br />

6. die Verweigerung jeglicher Zusammenarbeit mit Stadtrat und -verwaltung.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Grund liegt im Verhalten von Bürgermeister Heuer vor und nach se<strong>in</strong>er Wahl:<br />

Durch se<strong>in</strong>e Versprechungen verh<strong>in</strong>derte er von vornhere<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e klare L<strong>in</strong>ie der Stadt<br />

gegenüber Dawnnay Day.<br />

Bis zur ersten Veränderungssperre 2007 hätte der neue Eigentümer alle Möglichkeiten<br />

gehabt, das Center zu sanieren. Dies ist aber nicht geschehen.<br />

Weil auch nach Ablehnung der Klage der Eigentümer die Entwicklungsziele der Stadt für e<strong>in</strong><br />

zeitgemäßes Stadtteilzentrum ablehnt, hat der Rat der Stadt mit Zustimmung DER <strong>GRÜNE</strong>N<br />

e<strong>in</strong>en neuen Bebauungsplan beschlossen, um diese Entwicklungsziele rechtlich verb<strong>in</strong>dlich<br />

festschreiben zu können (Satzungsbeschluss vom 21. 06. 2010). Der seit dem 08. 06. 2010<br />

rechtskräftige Bebauungsplan setzt e<strong>in</strong> Sondergebiet Stadtteilzentrum fest, welches<br />

vorwiegend der Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>kaufszentrums sowie von Büro- und<br />

Dienstleistungsnutzungen dient .Neben e<strong>in</strong>er maximal zulässigen Verkaufsfläche von<br />

12.000qm ( das s<strong>in</strong>d etwa doppelt so viel, wie im Augenblick genutzt!!!) s<strong>in</strong>d jetzt auch<br />

<strong>in</strong> größerem Umfang andere Nutzungsoptionen möglich.

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