IFRS Good Group_Zwischenberichterstattung - Schweiz
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<strong>Good</strong> <strong>Group</strong> (International) Limited-Konzern<br />
ANHANG ZUM VERKÜRZTEN KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSS<br />
1. Informationen zum Unternehmen IAS 1.126(a)<br />
<strong>Good</strong> <strong>Group</strong> (International) Limited ist eine in Euroland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte<br />
Gesellschaft mit Sitz in Euroland, deren Aktien öffentlich gehandelt werden. Die Hauptaktivitäten<br />
des Konzerns und seiner Tochterunternehmen (der „Konzern“) sind in Anhangangabe 8<br />
beschrieben.<br />
IAS 10.17<br />
Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2006<br />
wurde am 11. August 2006 durch Beschluss der Geschäftsleitung zur Veröffentlichung freigegeben.<br />
IAS 1.126(b)<br />
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Grundlagen der Erstellung des Abschlusses IAS 34.19<br />
Die Erstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis<br />
30. Juni 2006 erfolgte in Übereinstimmung mit IAS 34 „<strong>Zwischenberichterstattung</strong>“.<br />
Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss enthält nicht sämtliche für den Abschluss des<br />
Geschäftsjahres vorgeschriebenen Erläuterungen und Angaben und sollte im Zusammenhang mit<br />
dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005 gelesen werden.<br />
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IAS 34.14<br />
Die bei der Erstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses angewandten Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden entsprechen den bei der Erstellung des Konzernabschlusses für das<br />
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2005 angewandten Methoden, mit Ausnahme folgender<br />
geänderter Bestimmungen zu IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung („IAS 39“),<br />
welche für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen, verbindlich<br />
anzuwenden sind:<br />
• Finanzgarantien und Kreditzusagen: Mit dieser Neuregelung wurde der Anwendungsbereich<br />
von IAS 39 ausgeweitet. Die Änderung betrifft die Bilanzierung von Finanzgarantien und<br />
Kreditzusagen beim Garantiegeber. Nach der überarbeiteten Fassung von IAS 39 werden<br />
Finanzgarantien und Kreditzusagen bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung erfolgt grundsätzlich eine Neubewertung<br />
zum höheren Betrag aus dem Betrag, der gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden<br />
und Eventualforderungen“ zu ermitteln ist, und dem erstmalig angesetzten Betrag abzüglich,<br />
sofern angmessen, der in Übereinstimmung mit IAS 18 „Erträge“ erfolgswirksam erfassten<br />
kumulierten Amortisation;<br />
• Absicherung erwarteter konzerninterner Transaktionen: Durch diese Änderung von IAS 39<br />
ist es grundsätzlich möglich, das Währungsrisiko von erwarteten und mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen konzerninternen Transaktionen als<br />
Grundgeschäft im Rahmen der Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) zu<br />
designieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Transaktion in einer anderen als der<br />
funktionalen Währung des Unternehmens, das diese Transaktion eingeht, denominiert ist<br />
und sich das Währungsrisiko auf den Abschluss auswirkt;<br />
• Fair Value Option: Die Möglichkeit, jeden finanziellen Vermögenswert oder jede finanzielle<br />
Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wurde durch die<br />
Neufassung eingeschränkt.<br />
Aus der Anwendung dieser geänderten Bestimmungen ergaben sich keine Auswirkungen auf die<br />
Ertrags- oder Finanzlage des Konzerns.<br />
3. Saisonale Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit IAS 34.16(b)<br />
Aufgrund des saisonalen Charakters des Geschäftssegments Elektronik werden im zweiten Halbjahr<br />
regelmäßig höhere Umsatzerlöse und operative Gewinne erwartet als im ersten Halbjahr. Die<br />
höheren Umsätze während des Sommers sind größtenteils auf die steigende Nachfrage nach<br />
Thermometern, die zur Herstellung von Klimaanlagen eingesetzt werden, zurückzuführen.<br />
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