Neck ar - Heidelberg
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erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen<br />
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.<br />
d) Ein Rücktritt der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH später als<br />
4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer<br />
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn<br />
die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH in der Lage ist, eine solche<br />
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot<br />
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach<br />
der Erklärung über die Absage der Reise durch die <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />
unverzüglich zurück.<br />
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />
10.1. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH kann den Reisevertrag<br />
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gruppenauftraggeber<br />
und/oder der Gruppenverantwortlichen und/oder<br />
der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH nachhaltig stören oder wenn er sich in<br />
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle eines<br />
vertragswidrigen Verhaltens des Gruppenauftraggebers<br />
und/oder des Gruppenverantwortlichen berechtigt dies die<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH zur Kündigung der Verträge mit<br />
den einzelnen Teilnehmern nur dann und insoweit, als die<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH die Durchführung der Reisen<br />
für die einzelnen Teilnehmer durch das vertragswidrige<br />
Verhalten des Gruppenauftraggebers und/oder Gruppenverantwortlichen<br />
objektiv unmöglich oder unzumutb<strong>ar</strong> wird.<br />
10.2. Kündigt die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH, so behält<br />
sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch<br />
den Wert der ersp<strong>ar</strong>ten Aufwendungen sowie diejenigen<br />
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen<br />
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung<br />
erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut<br />
gebrachten Beträge.<br />
11. Obliegenheiten des Kunden<br />
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung<br />
zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH wie folgt konkretisiert<br />
a) Der Teilnehmer selbst ist ungeachtet der entsprechenden<br />
selbstständigen Verpflichtungen des Gruppenauftraggebers,<br />
bzw. Gruppenverantwortlichen verpflichtet, auftretende<br />
Mängel unverzüglich der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH anzuzeigen<br />
und Abhilfe zu verlangen.<br />
b) Über die Person, die Erreichb<strong>ar</strong>keit und die Kommunikationsdaten<br />
der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH wird der<br />
Teilnehmer spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen<br />
informiert.<br />
c) Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht,<br />
wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet<br />
unterbleibt.<br />
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mit<strong>ar</strong>beiter von Leistungsträgern<br />
sind nicht befugt und von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche<br />
gegen <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH anzuerkennen.<br />
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich<br />
beeinträchtigt, so können der Gruppenauftraggeber oder der<br />
Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />
die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH erkennb<strong>ar</strong>em Grund nicht<br />
zuzumuten ist. Hinsichtlich dieses Kündigungsrechts gilt:<br />
a) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglich als<br />
Ansprechp<strong>ar</strong>tner vereinb<strong>ar</strong>t, ihre Beauftragten (Reiseleitung,<br />
Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene<br />
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.<br />
b) Der Bestimmung einer Frist bed<strong>ar</strong>f es nicht, wenn die<br />
Abhilfe unmöglich ist oder von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn<br />
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes<br />
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.<br />
c) Das Kündigungsrecht des Gruppenauftraggebers gilt nur<br />
insoweit und für die Teilnehmer, bei denen die vorgenannten<br />
Voraussetzungen einer Kündigung vorliegen, es sei denn die<br />
zur Kündigung führenden Mängel sind objektiv so schwerwiegend,<br />
dass Teilnehmern und/oder dem Gruppenauftraggeber<br />
selbst die Fortsetzung der Reise nicht zugemutet<br />
werden kann.<br />
12. Besondere Bedingungen für Reisen geschlossener<br />
Gruppen<br />
12.1. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH haftet nicht für Leistungen<br />
und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder<br />
ohne Kenntnis der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH zusätzlich<br />
zu den Leistungen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH vom<br />
Gruppenauftraggeber/Gruppenverantwortlichen angeboten,<br />
organisiert, durchgeführt und/oder den Teilnehmern zur<br />
Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:<br />
a) Vom Auftraggeber organisierte An und Abreisen zu und<br />
von den mit der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH vertraglich<br />
vereinb<strong>ar</strong>ten Abreise und Rückreiseort.<br />
b) Nicht im Leistungsumfang der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise<br />
und am Reiseort.<br />
c) Von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH auf Wunsch vom<br />
Auftraggeber vermittelte Reiseleiter.<br />
12.2. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH haftet nicht für Maßnahmen<br />
und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers,<br />
des Gruppenverantwortlichen oder des von der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH lediglich vermittelten Reiseleiters, vor,<br />
während und nach der Reise, insbesondere nicht für mit der<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH nicht abgestimmte<br />
a) Änderungen<br />
b) Weisungen an örtliche Führer/innen<br />
c) Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern<br />
d) Auskünfte und Zusicherungen gegenüber dem Reiseteilnehmer.<br />
12.3. Soweit für die Haftung der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer an den Reisepreis<br />
anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem<br />
Gruppenauftraggeber und <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH<br />
vereinb<strong>ar</strong>te Reisepreis der/des Reiseteilnehmers maßgeblich,<br />
ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche<br />
vom Gruppenauftraggeber gegenüber der/dem Reiseteilnehmer<br />
erhoben werden.<br />
12.4. Gruppenauftraggeber und Gruppenverantwortliche<br />
sowie der von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH lediglich<br />
vermittelte Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt,<br />
vor, während oder nach der Reise Beanstandungen<br />
oder Ansprüche der Reiseteilnehmer namens der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH anzuerkennen.<br />
12.5. Mängelanzeigen der Reiseteilnehmer, die ausschließlich<br />
gegenüber dem Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen<br />
erfolgen, sind nicht ausreichend. Der Gruppenauftraggeber,<br />
bzw. Gruppenverantwortliche ist jedoch<br />
verpflichtet, die von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH hierfür<br />
eingesetzte Reiseleitung oder Agentur von solchen Mängelanzeigen<br />
unverzüglich zu unterrichten. Ist eine Reiseleitung<br />
oder Agentur als Ansprechp<strong>ar</strong>tner für Mängelrügen nach<br />
den vertraglichen Vereinb<strong>ar</strong>ungen nicht geschuldet, so hat<br />
die Anzeige sofort an die Zentrale der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH zu erfolgen.<br />
12.6. Unabhängig von der Verpflichtung der Reiseteilnehmer<br />
zur Mängelanzeige und von der Verpflichtung des Gruppenauftraggebers,<br />
bzw. Gruppenverantwortlichen, ihnen<br />
mitgeteilte Mängel anzeigen und gem. Ziffer 12.5 sofort an<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH weiterzuleiten, besteht eine<br />
eigenständige Verpflichtung des Gruppenauftraggebers/<br />
Gruppenverantwortlichen Mängel unverzüglich anzuzeigen<br />
und Abhilfe zu verlangen.<br />
12.7. Ansprüche des Gruppenauftraggebers und der Reiseteilnehmer<br />
entfallen nur dann nicht, wenn sie den vorstehenden<br />
Verpflichtungen unverschuldet nicht nachkommen.<br />
13. Beschränkung der Haftung<br />
13.1. Die vertragliche Haftung der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
a) soweit ein Schaden des Gruppenauftraggebers/Teilnehmers<br />
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird oder<br />
b) soweit die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH für einen dem<br />
Gruppenauftraggeber/Teilnehmer entstehenden Schaden<br />
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
13.2. Die deliktische Haftung der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt.<br />
13.3. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH haftet nicht für<br />
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang<br />
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen<br />
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),<br />
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der<br />
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des<br />
vermittelten Vertragsp<strong>ar</strong>tners als Fremdleistungen so<br />
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden<br />
erkennb<strong>ar</strong> nicht Bestandteil der Reiseleistungen der<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH sind. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH haftet jedoch<br />
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers<br />
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen<br />
Zielort, Zwischenbeförderungen während der<br />
Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,<br />
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Gruppenauftraggebers/Teilnehmers<br />
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-<br />
oder Organisationspflichten der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung der<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH wegen der Verletzung von<br />
Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden<br />
Regelungen unberührt.<br />
14. Ansprüche und Verjährung<br />
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der<br />
Reise haben der Gruppenauftraggeber, bzw. der Teilnehmer<br />
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.<br />
14.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber<br />
der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH unter der nachstehend<br />
angegebenen Anschrift erfolgen.<br />
14.3. Nach Ablauf der Frist können der Gruppenauftraggeber/<br />
der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn sie<br />
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />
worden sind. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden<br />
oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck<br />
im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />
aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend<br />
gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen<br />
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach<br />
Aushändigung geltend zu machen.<br />
14.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus<br />
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt<br />
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf<br />
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH beruhen.<br />
14.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB<br />
verjähren in einem Jahr.<br />
14.6. Die Verjährung nach Ziffer 14.3 und 14.4 beginnt mit<br />
dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den<br />
vertraglichen Vereinb<strong>ar</strong>ungen enden sollte.<br />
14.7. Schweben zwischen dem Kunden und der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder<br />
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />
Hemmung ein.<br />
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
15.1. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH wird den Gruppenauftraggeber,<br />
bzw. dem Teilnehmer für Staatsangehörige eines<br />
Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise<br />
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und<br />
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über<br />
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für<br />
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat<br />
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine<br />
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller<br />
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />
vorliegen.<br />
15.2. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen<br />
und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell<br />
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und<br />
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen<br />
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,<br />
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH nicht, unzureichend oder falsch<br />
informiert hat.<br />
16. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gruppenauftraggeber,<br />
bzw. dem Teilnehmer und der <strong>Heidelberg</strong><br />
M<strong>ar</strong>keting GmbH findet ausschließlich deutsches Recht<br />
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />
16.2. Der Gruppenauftraggeber bzw. der Teilnehmer kann die<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH nur an deren Sitz verklagen.<br />
16.3. Für Klagen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH gegen den<br />
Gruppenauftraggeber, bzw. dem Teilnehmer ist der Wohnsitz<br />
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gruppenauftraggeber,<br />
bzw. Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen<br />
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,<br />
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im<br />
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />
GmbH vereinb<strong>ar</strong>t.<br />
16.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn<br />
und insoweit auf den Reisevertrag anwendb<strong>ar</strong>e, nicht<br />
abdingb<strong>ar</strong>e Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der<br />
Teilnehmer angehört, für den Kunden, bzw. den Gruppenauftraggeber<br />
günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen<br />
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />
RA Noll, Stuttg<strong>ar</strong>t, 2004 – 2012<br />
Reiseveranstalter ist:<br />
<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH<br />
Geschäftsführer: Vera Cornelius, Ulrich Jonas<br />
Ziegelhäuser Landstraße 3<br />
69120 <strong>Heidelberg</strong><br />
Telefon +49 (0)6221.14220<br />
Telefax +49 (0)6221.142222<br />
EMail info@heidelbergm<strong>ar</strong>keting.de<br />
Handelsregisternummer HRB 337405<br />
Registergericht AG Mannheim<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Sämtliche Angebote in diesem Katalog können auch von Wiederverkäufern<br />
(Reiseveranstaltern, Reisebüros, Event- und<br />
M<strong>ar</strong>ketingagenturen) gebucht werden. Beachten Sie bitte,<br />
dass für Buchungen solcher Unternehmen nicht die in diesem<br />
Katalog abgedruckten Reisebedingungen gelten, sondern die<br />
„Geschäftsbedingungen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH<br />
zur Verm<strong>ar</strong>ktung touristischer Leistungen an Wiederverkäufer“.<br />
Entsprechenden Interessenten übermitteln wir die<br />
vorgenannten Geschäftsbedingungen mit unserem Angebot.