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Neck ar - Heidelberg

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erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen<br />

der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.<br />

d) Ein Rücktritt der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH später als<br />

4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />

e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer<br />

mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn<br />

die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH in der Lage ist, eine solche<br />

Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot<br />

anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach<br />

der Erklärung über die Absage der Reise durch die <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.<br />

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />

unverzüglich zurück.<br />

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />

10.1. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH kann den Reisevertrag<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gruppenauftraggeber<br />

und/oder der Gruppenverantwortlichen und/oder<br />

der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH nachhaltig stören oder wenn er sich in<br />

solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle eines<br />

vertragswidrigen Verhaltens des Gruppenauftraggebers<br />

und/oder des Gruppenverantwortlichen berechtigt dies die<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH zur Kündigung der Verträge mit<br />

den einzelnen Teilnehmern nur dann und insoweit, als die<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH die Durchführung der Reisen<br />

für die einzelnen Teilnehmer durch das vertragswidrige<br />

Verhalten des Gruppenauftraggebers und/oder Gruppenverantwortlichen<br />

objektiv unmöglich oder unzumutb<strong>ar</strong> wird.<br />

10.2. Kündigt die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH, so behält<br />

sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch<br />

den Wert der ersp<strong>ar</strong>ten Aufwendungen sowie diejenigen<br />

Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen<br />

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung<br />

erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut<br />

gebrachten Beträge.<br />

11. Obliegenheiten des Kunden<br />

11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung<br />

zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH wie folgt konkretisiert<br />

a) Der Teilnehmer selbst ist ungeachtet der entsprechenden<br />

selbstständigen Verpflichtungen des Gruppenauftraggebers,<br />

bzw. Gruppenverantwortlichen verpflichtet, auftretende<br />

Mängel unverzüglich der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH anzuzeigen<br />

und Abhilfe zu verlangen.<br />

b) Über die Person, die Erreichb<strong>ar</strong>keit und die Kommunikationsdaten<br />

der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH wird der<br />

Teilnehmer spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen<br />

informiert.<br />

c) Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht,<br />

wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet<br />

unterbleibt.<br />

11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mit<strong>ar</strong>beiter von Leistungsträgern<br />

sind nicht befugt und von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche<br />

gegen <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH anzuerkennen.<br />

11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich<br />

beeinträchtigt, so können der Gruppenauftraggeber oder der<br />

Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />

die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH erkennb<strong>ar</strong>em Grund nicht<br />

zuzumuten ist. Hinsichtlich dieses Kündigungsrechts gilt:<br />

a) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglich als<br />

Ansprechp<strong>ar</strong>tner vereinb<strong>ar</strong>t, ihre Beauftragten (Reiseleitung,<br />

Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene<br />

Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.<br />

b) Der Bestimmung einer Frist bed<strong>ar</strong>f es nicht, wenn die<br />

Abhilfe unmöglich ist oder von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn<br />

die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes<br />

Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.<br />

c) Das Kündigungsrecht des Gruppenauftraggebers gilt nur<br />

insoweit und für die Teilnehmer, bei denen die vorgenannten<br />

Voraussetzungen einer Kündigung vorliegen, es sei denn die<br />

zur Kündigung führenden Mängel sind objektiv so schwerwiegend,<br />

dass Teilnehmern und/oder dem Gruppenauftraggeber<br />

selbst die Fortsetzung der Reise nicht zugemutet<br />

werden kann.<br />

12. Besondere Bedingungen für Reisen geschlossener<br />

Gruppen<br />

12.1. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH haftet nicht für Leistungen<br />

und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder<br />

ohne Kenntnis der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH zusätzlich<br />

zu den Leistungen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH vom<br />

Gruppenauftraggeber/Gruppenverantwortlichen angeboten,<br />

organisiert, durchgeführt und/oder den Teilnehmern zur<br />

Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:<br />

a) Vom Auftraggeber organisierte An­ und Abreisen zu und<br />

von den mit der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH vertraglich<br />

vereinb<strong>ar</strong>ten Abreise­ und Rückreiseort.<br />

b) Nicht im Leistungsumfang der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise<br />

und am Reiseort.<br />

c) Von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH auf Wunsch vom<br />

Auftraggeber vermittelte Reiseleiter.<br />

12.2. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH haftet nicht für Maßnahmen<br />

und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers,<br />

des Gruppenverantwortlichen oder des von der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH lediglich vermittelten Reiseleiters, vor,<br />

während und nach der Reise, insbesondere nicht für mit der<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH nicht abgestimmte<br />

a) Änderungen<br />

b) Weisungen an örtliche Führer/innen<br />

c) Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern<br />

d) Auskünfte und Zusicherungen gegenüber dem Reiseteilnehmer.<br />

12.3. Soweit für die Haftung der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer an den Reisepreis<br />

anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem<br />

Gruppenauftraggeber und <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH<br />

vereinb<strong>ar</strong>te Reisepreis der/des Reiseteilnehmers maßgeblich,<br />

ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche<br />

vom Gruppenauftraggeber gegenüber der/dem Reiseteilnehmer<br />

erhoben werden.<br />

12.4. Gruppenauftraggeber und Gruppenverantwortliche<br />

sowie der von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH lediglich<br />

vermittelte Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt,<br />

vor, während oder nach der Reise Beanstandungen<br />

oder Ansprüche der Reiseteilnehmer namens der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH anzuerkennen.<br />

12.5. Mängelanzeigen der Reiseteilnehmer, die ausschließlich<br />

gegenüber dem Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen<br />

erfolgen, sind nicht ausreichend. Der Gruppenauftraggeber,<br />

bzw. Gruppenverantwortliche ist jedoch<br />

verpflichtet, die von der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH hierfür<br />

eingesetzte Reiseleitung oder Agentur von solchen Mängelanzeigen<br />

unverzüglich zu unterrichten. Ist eine Reiseleitung<br />

oder Agentur als Ansprechp<strong>ar</strong>tner für Mängelrügen nach<br />

den vertraglichen Vereinb<strong>ar</strong>ungen nicht geschuldet, so hat<br />

die Anzeige sofort an die Zentrale der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH zu erfolgen.<br />

12.6. Unabhängig von der Verpflichtung der Reiseteilnehmer<br />

zur Mängelanzeige und von der Verpflichtung des Gruppenauftraggebers,<br />

bzw. Gruppenverantwortlichen, ihnen<br />

mitgeteilte Mängel anzeigen und gem. Ziffer 12.5 sofort an<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH weiterzuleiten, besteht eine<br />

eigenständige Verpflichtung des Gruppenauftraggebers/<br />

Gruppenverantwortlichen Mängel unverzüglich anzuzeigen<br />

und Abhilfe zu verlangen.<br />

12.7. Ansprüche des Gruppenauftraggebers und der Reiseteilnehmer<br />

entfallen nur dann nicht, wenn sie den vorstehenden<br />

Verpflichtungen unverschuldet nicht nachkommen.<br />

13. Beschränkung der Haftung<br />

13.1. Die vertragliche Haftung der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

a) soweit ein Schaden des Gruppenauftraggebers/Teilnehmers<br />

weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder<br />

b) soweit die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH für einen dem<br />

Gruppenauftraggeber/Teilnehmer entstehenden Schaden<br />

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

13.2. Die deliktische Haftung der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt.<br />

13.3. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH haftet nicht für<br />

Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang<br />

mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />

vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen<br />

von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),<br />

wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der<br />

Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des<br />

vermittelten Vertragsp<strong>ar</strong>tners als Fremdleistungen so<br />

eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden<br />

erkennb<strong>ar</strong> nicht Bestandteil der Reiseleistungen der<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH sind. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH haftet jedoch<br />

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers<br />

vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen<br />

Zielort, Zwischenbeförderungen während der<br />

Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,<br />

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Gruppenauftraggebers/Teilnehmers<br />

die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-<br />

oder Organisationspflichten der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung der<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH wegen der Verletzung von<br />

Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden<br />

Regelungen unberührt.<br />

14. Ansprüche und Verjährung<br />

14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der<br />

Reise haben der Gruppenauftraggeber, bzw. der Teilnehmer<br />

innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen<br />

Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.<br />

14.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber<br />

der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH unter der nachstehend<br />

angegebenen Anschrift erfolgen.<br />

14.3. Nach Ablauf der Frist können der Gruppenauftraggeber/<br />

der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn sie<br />

ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />

worden sind. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden<br />

oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck<br />

im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />

aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend<br />

gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen<br />

Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach<br />

Aushändigung geltend zu machen.<br />

14.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt<br />

auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf<br />

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH beruhen.<br />

14.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB<br />

verjähren in einem Jahr.<br />

14.6. Die Verjährung nach Ziffer 14.3 und 14.4 beginnt mit<br />

dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den<br />

vertraglichen Vereinb<strong>ar</strong>ungen enden sollte.<br />

14.7. Schweben zwischen dem Kunden und der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder<br />

die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />

Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />

Hemmung ein.<br />

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

15.1. Die <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH wird den Gruppenauftraggeber,<br />

bzw. dem Teilnehmer für Staatsangehörige eines<br />

Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise<br />

angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und<br />

Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über<br />

deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für<br />

Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat<br />

Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine<br />

Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller<br />

Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />

vorliegen.<br />

15.2. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen<br />

und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell<br />

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll­ und<br />

Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen<br />

dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,<br />

gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH nicht, unzureichend oder falsch<br />

informiert hat.<br />

16. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gruppenauftraggeber,<br />

bzw. dem Teilnehmer und der <strong>Heidelberg</strong><br />

M<strong>ar</strong>keting GmbH findet ausschließlich deutsches Recht<br />

Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />

16.2. Der Gruppenauftraggeber bzw. der Teilnehmer kann die<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH nur an deren Sitz verklagen.<br />

16.3. Für Klagen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH gegen den<br />

Gruppenauftraggeber, bzw. dem Teilnehmer ist der Wohnsitz<br />

des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gruppenauftraggeber,<br />

bzw. Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen<br />

des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,<br />

die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im<br />

Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />

ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting<br />

GmbH vereinb<strong>ar</strong>t.<br />

16.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn<br />

und insoweit auf den Reisevertrag anwendb<strong>ar</strong>e, nicht<br />

abdingb<strong>ar</strong>e Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der<br />

Teilnehmer angehört, für den Kunden, bzw. den Gruppenauftraggeber<br />

günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen<br />

oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />

RA Noll, Stuttg<strong>ar</strong>t, 2004 – 2012<br />

Reiseveranstalter ist:<br />

<strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH<br />

Geschäftsführer: Vera Cornelius, Ulrich Jonas<br />

Ziegelhäuser Landstraße 3<br />

69120 <strong>Heidelberg</strong><br />

Telefon +49 (0)6221.14220<br />

Telefax +49 (0)6221.142222<br />

E­Mail info@heidelberg­m<strong>ar</strong>keting.de<br />

Handelsregisternummer HRB 337405<br />

Registergericht AG Mannheim<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Sämtliche Angebote in diesem Katalog können auch von Wiederverkäufern<br />

(Reiseveranstaltern, Reisebüros, Event- und<br />

M<strong>ar</strong>ketingagenturen) gebucht werden. Beachten Sie bitte,<br />

dass für Buchungen solcher Unternehmen nicht die in diesem<br />

Katalog abgedruckten Reisebedingungen gelten, sondern die<br />

„Geschäftsbedingungen der <strong>Heidelberg</strong> M<strong>ar</strong>keting GmbH<br />

zur Verm<strong>ar</strong>ktung touristischer Leistungen an Wiederverkäufer“.<br />

Entsprechenden Interessenten übermitteln wir die<br />

vorgenannten Geschäftsbedingungen mit unserem Angebot.

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