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Jagd und Jäger in Bayern - Landesjagdverband Bayern

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Staatliche Organisation der <strong>Jagd</strong> Die <strong>Jagd</strong>fläche <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> Wild <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Wie werde ich <strong>Jäger</strong>?<br />

Die <strong>Jagd</strong> unterliegt <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>er strengen, gesetzlichen Regelung<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er genau festgesetzten staatlichen Organisation:<br />

• Oberste <strong>Jagd</strong>behörde<br />

(Landwirtschaftsm<strong>in</strong>isterium)<br />

Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen<br />

• Höhere <strong>Jagd</strong>behörden<br />

(Bezirksregierungen)<br />

• Untere <strong>Jagd</strong>behörden<br />

(Landratsämter bzw. Ordnungsämter)<br />

u.a. <strong>Jagd</strong>sche<strong>in</strong>e, <strong>Jagd</strong>pachtverträge, Abschusspläne<br />

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden die <strong>Jagd</strong>behörden von <strong>Jagd</strong>beiräten<br />

beraten.<br />

In diese werden vom Staat neben Vertretern der <strong>Jagd</strong> die Vertreter<br />

der Landwirtschaft, der Gr<strong>und</strong>besitzer, der Forstwirtschaft <strong>und</strong> des<br />

Naturschutzes berufen.<br />

Das »Haus der bayerischen <strong>Jäger</strong>« ist Sitz des BJV. Mit r<strong>und</strong> 20 hauptamtlichen<br />

Fachkräften aus den Bereichen der Biologie, Landwirtschaft,<br />

Rechtswissenschaft <strong>und</strong> der Forstwirtschaft ist der BJV der<br />

kompetente Ansprechpartner bei allen Fragen r<strong>und</strong> um Wild, Wald<br />

<strong>und</strong> Kulturlandschaft.<br />

Die <strong>Jagd</strong> wird <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> überwiegend auf privatem Gr<strong>und</strong> ausgeübt. Ähnlich<br />

wie man e<strong>in</strong> Haus oder e<strong>in</strong>e Wohnung mietet, pachtet der <strong>Jäger</strong> mit<br />

e<strong>in</strong>em privatrechtlichen Vertrag e<strong>in</strong> <strong>Jagd</strong>revier. Laut <strong>Jagd</strong>gesetz soll die<br />

Pachtdauer m<strong>in</strong>destens 9 Jahre betragen, damit das Revier langfristig bewirtschaftet<br />

werden kann.<br />

Die gesamte <strong>Jagd</strong>fläche <strong>Bayern</strong>s beträgt 6,8 Millionen Hektar (ha.). Davon<br />

s<strong>in</strong>d 88 % (= 6 Mio. ha) <strong>in</strong> privatem oder kommunalem Besitz.<br />

Nur r<strong>und</strong> 12 % (= 0,8 Mio. ha) der <strong>Jagd</strong>fläche s<strong>in</strong>d Staatsbesitz.<br />

Der größte Teil der <strong>Jagd</strong>fläche liegt außerhalb der Wälder <strong>in</strong> Feld <strong>und</strong> Flur.<br />

Lediglich 33 % der bayerischen <strong>Jagd</strong>fläche s<strong>in</strong>d bewaldet.<br />

Diese Wälder wiederum gehören zu 32 % dem Staat. Der größte Teil<br />

der bayerischen Wälder ist somit <strong>in</strong> privater oder kommunaler Hand.<br />

In Deutschland ist das <strong>Jagd</strong>recht seit 1850 an das Gr<strong>und</strong>eigentum geb<strong>und</strong>en.<br />

Das <strong>Jagd</strong>recht darf nur <strong>in</strong> <strong>Jagd</strong>bezirken ausgeübt werden, deren<br />

zusammenhängende land-, forst- <strong>und</strong> fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche<br />

e<strong>in</strong>e bestimmte Größe aufweist.<br />

Es besteht aber auch e<strong>in</strong>e <strong>Jagd</strong>pflicht <strong>in</strong> Deutschland. Schalenwild (Ausnahme<br />

Schwarzwild) muss im Rahmen von Abschussplänen bejagt<br />

werden. Diese Abschusspläne werden von den <strong>Jäger</strong>n <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> eigentümern<br />

<strong>in</strong> der Höhe vorgeschlagen <strong>und</strong> von der Unteren <strong>Jagd</strong>behörde<br />

nach Anhörung des <strong>Jagd</strong>beirates (siehe l<strong>in</strong>ks) genehmigt. Der<br />

<strong>Jäger</strong> ist mit der Zahl der zu erlegenden Tiere also klar an behördliche<br />

Vorgaben geb<strong>und</strong>en.<br />

Durch das <strong>Jagd</strong>gesetz geregelt, übernimmt der <strong>Jäger</strong> für fast 100 Tierarten<br />

die Verantwortung.<br />

E<strong>in</strong> Teil dieser Tierarten darf bejagt werden. Dazu gehören Rot-, Gams-,<br />

Muffel-, Schwarz- <strong>und</strong> Rehwild, aber auch Fasan, Feldhase, Wildkan<strong>in</strong>chen<br />

<strong>und</strong> Fuchs u. a. Für die jagdbaren Arten gibt es strenge gesetzliche<br />

Vorgaben zum zeitlichen Rahmen ihrer Bejagung.<br />

Die Regelung von <strong>Jagd</strong>- bzw. Schonzeiten beruht auf wildbiologischen<br />

Gegebenheiten wie den arttypischen Setz-, Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtzeiten.<br />

Das jagdliche Handeln orientiert sich maßgeblich an den Vorgaben der<br />

Waidgerechtigkeit <strong>und</strong> des Tierschutzes, wobei dem Muttertierschutz<br />

e<strong>in</strong>e besondere Stellung zukommt.<br />

Nicht bejagt werden z. B. Auerwild, Birkwild <strong>und</strong> Haselwild, Greifvögel<br />

sowie Fischotter, Wildkatze <strong>und</strong> Luchs.<br />

Das <strong>Jagd</strong>recht bietet all diesen Arten größeren Schutz als das Naturschutzrecht,<br />

denn Arten, die dem <strong>Jagd</strong>recht unterliegen, müssen vom<br />

<strong>Jäger</strong> gehegt, d. h. im Rahmen e<strong>in</strong>es Biotopmanagements gefördert<br />

werden.<br />

Das B<strong>und</strong>esjagdgesetz <strong>und</strong> das Bayerische <strong>Jagd</strong>gesetz verpflichten die<br />

<strong>Jäger</strong> zur Erhaltung e<strong>in</strong>es artenreichen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>en Wildbestandes<br />

<strong>und</strong> zur Pflege <strong>und</strong> Sicherung se<strong>in</strong>er Lebensgr<strong>und</strong>lagen. Hierzu hat der<br />

BJV e<strong>in</strong> landesweites Wildtiermonitor<strong>in</strong>g entwickelt.<br />

Die <strong>Jäger</strong> tragen somit nachhaltig zum Erhalt bedrohter Tierarten bei.<br />

Um <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> auf die <strong>Jagd</strong> gehen zu können, muss man e<strong>in</strong>en <strong>Jagd</strong>sche<strong>in</strong><br />

lösen, zuvor aber die staatliche <strong>Jäger</strong>prüfung, das »Grüne Abitur«<br />

bestanden haben. Die Vorbereitungskurse zu dieser <strong>Jäger</strong>prüfung<br />

werden <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> von den BJV-Mitgliedsvere<strong>in</strong>en angeboten.<br />

Zu den Unterrichtsthemen gehören:<br />

• Kenntnis wildlebender Tierarten <strong>und</strong> wildwachsender Pflanzen<br />

• Gr<strong>und</strong>lagen der Ökologie<br />

• Land- <strong>und</strong> Waldbau<br />

• Naturschutz<br />

• Wildkrankheiten <strong>und</strong> Wildbrethygiene<br />

• <strong>Jagd</strong>betrieb <strong>und</strong> jagdliche Praxis<br />

• <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>ehaltung <strong>und</strong> -führung<br />

• Recht (<strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> Waffen-, Natur-, Tier- <strong>und</strong> Umweltschutzrecht)<br />

• Waffenk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Schießausbildung<br />

• Praxisnahe Ausbildung im Revier<br />

Die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e des BJV s<strong>in</strong>d Ansprechpartner um jagdlich <strong>in</strong> die<br />

Reviere des Freistaates <strong>in</strong>tegriert zu werden.<br />

<strong>Jäger</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

In <strong>Bayern</strong> gibt es ca. 50.000 <strong>Jäger</strong><strong>in</strong>nen <strong>und</strong> <strong>Jäger</strong> aus allen Bevölkerungsschichten.<br />

53 % davon s<strong>in</strong>d Arbeitnehmer, 12 % Landwirte, 20 % sonstige freie<br />

Berufstätige, 11 % Rentner <strong>und</strong> 4 % mit sonstiger Beschäftigung.<br />

<strong>Jäger</strong> kümmern sich freiwillig unter anderem um verunfalltes Wild, um<br />

es von se<strong>in</strong>en Leiden zu erlösen, oder stehen an der Seite der Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

um Schäden durch Wildtiere <strong>in</strong> Grenzen zu halten. In ihren<br />

Revieren legen <strong>Jäger</strong> <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft Wildlebensräume<br />

an oder bereichern das kulturelle Leben <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den<br />

durch die vielfältigen Facetten der <strong>Jagd</strong>kultur.

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