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Erd- und Tiefbau - Firmengruppe Gollwitzer

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Schwierigkeiten / Besonderheiten:<br />

1.Lage der Baustelle:<br />

Die Zuwegung von der vielbefahrenen Strasse in den Hinterhof,<br />

musste über eine ca. 18m lange Tordurchfahrt durch das<br />

Gebäude erfolgen. Die Durchfahrtsbreite betrug max. 2,8m, H<br />

= ca. 4,5m. Die Lastbeschränkung aufgr<strong>und</strong> der angrenzenden<br />

Keller betrug max 40 to für das Bohrgerät, 20 to für den Baustellenverkehr.<br />

Der gesamte Geräteeinsatz, einschließlich Entsorgung<br />

musste auf diese Verhältnisse abgestimmt werden.<br />

2. Schutz angrenzender Gebäude <strong>und</strong> des angrenzenden Gewässers<br />

Die Bohrarbeiten erfolgten mittels Endlosschnecke (Doppelkopfverfahren)<br />

mit einer Drehbohranlage Liebherr LB 16 innerhalb<br />

eines ca. 25m x 25m kleinen Baufelds. Die angrenzenden<br />

Gebäude <strong>und</strong> der direkt neben der Bohrachse gelegene<br />

Mühlenkampkanal mussten während der Arbeiten unter<br />

allen Umständen geschützt werden.<br />

Zum Schutz der angrenzenden Gebäude, des Kanals <strong>und</strong><br />

des Baustellenpersonals vor herab fallenden Bohrgut aus<br />

dem Schneckenauswurf, wurde seitens unserer Maschinentechnischen<br />

Abteilung eigens ein sogenannter „Strumpf“ entwickelt.<br />

Mit Hilfe einer am Mast befestigten Aufnahme <strong>und</strong><br />

der lammelenartigen <strong>und</strong> flexiblen Bauweise des Strumpfes,<br />

konnte dieser Vertikal auf <strong>und</strong> ab geführt werden. Zudem<br />

ermöglichte diese Bauweise zu jederzeit die geforderten Neigungskontrollen<br />

des Bohrrohrs<br />

Zum Schutz des Mühlenkampkanals vor eindringender<br />

Dichtwandsuspension wurde eine Art Hilfsverbau eingebracht.<br />

Dieser diente gleichzeitig als Spritzschutz.<br />

3. Standsicherheit des Bohrgeräts<br />

Auch die direkt an der Bohrachse ca. 2,5 m steil abfallende Böschung zum Mühlenkampkanal stellte<br />

alle Beteiligten vor eine Herausforderung. Der Böschungsfuß war lediglich durch eine sehr alte Holzsp<strong>und</strong>wand<br />

gesichert über die keinerlei Angaben vorlagen. Nach statischer Überprüfung war die<br />

Standsicherheit des Bohrgeräts nicht gewährleistet. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurden parallel zur Bohrachse,<br />

unterhalb der Fahrspur der Kette, unbewehrte Bohrpfähle in einem Achsabstand von ca. 2m <strong>und</strong><br />

einer Länge von ca. 4m eingebracht. Hierauf konnten dann Baggermatratzen ausgelegt werden auf<br />

denen das Bohrgerät schließlich fahren konnte. Die Bohrpfähle mussten nach Beendigung der Bohrarbeiten<br />

wieder ausgebohrt werden.<br />

3. Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der teils sehr hohen Konzentration an Chrom <strong>und</strong> Cyaniden konnten die Arbeiten nur mit<br />

sehr strengen Auflagen im Hinblick auf den Arbeitsschutz erfolgen. Die Trennung in Schwarz- <strong>und</strong><br />

Weißbereich war unumgänglich.<br />

4. Herstellungsprozess der Dichtwand / Modifiziertes Pilgerschrittverfahren<br />

Die Bohrpfahlwand hatte keine statischen, sondern nur abdichtende Aufgaben zu Standsicherheit der<br />

Nachbarbebauung, sowie des angrenzenden Mühlenkampkanals nicht zu gefährden, konnte entsprechend<br />

der bauseitigen Bemessung nicht im herkömmlichen Pilgerschrittverfahren gearbeitet werden.<br />

Es musste zwischen am gleichen Tag hergestellten Pfählen (sogenannte „Charge 1“) ein Achsabstand<br />

von 6 Pfählen eingehalten werden. Die Charge 2 durfte erst nach Erreichen der Mindestfestigkeit von<br />

1MN/m2 hergestellt werden. Zudem waren strenge Mindestanforderungen an das Dichtwandmaterial<br />

vorgegeben <strong>und</strong> auch einzuhalten. Dies ließ den Einsatz eines herkömmlichen Betons leider nicht zu.<br />

Redaktion Sebastian Kitta Tel.: 0176/23194127 Email: s.kitta@gmx.de

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