Erd- und Tiefbau - Firmengruppe Gollwitzer
Erd- und Tiefbau - Firmengruppe Gollwitzer
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Schwierigkeiten / Besonderheiten:<br />
1.Lage der Baustelle:<br />
Die Zuwegung von der vielbefahrenen Strasse in den Hinterhof,<br />
musste über eine ca. 18m lange Tordurchfahrt durch das<br />
Gebäude erfolgen. Die Durchfahrtsbreite betrug max. 2,8m, H<br />
= ca. 4,5m. Die Lastbeschränkung aufgr<strong>und</strong> der angrenzenden<br />
Keller betrug max 40 to für das Bohrgerät, 20 to für den Baustellenverkehr.<br />
Der gesamte Geräteeinsatz, einschließlich Entsorgung<br />
musste auf diese Verhältnisse abgestimmt werden.<br />
2. Schutz angrenzender Gebäude <strong>und</strong> des angrenzenden Gewässers<br />
Die Bohrarbeiten erfolgten mittels Endlosschnecke (Doppelkopfverfahren)<br />
mit einer Drehbohranlage Liebherr LB 16 innerhalb<br />
eines ca. 25m x 25m kleinen Baufelds. Die angrenzenden<br />
Gebäude <strong>und</strong> der direkt neben der Bohrachse gelegene<br />
Mühlenkampkanal mussten während der Arbeiten unter<br />
allen Umständen geschützt werden.<br />
Zum Schutz der angrenzenden Gebäude, des Kanals <strong>und</strong><br />
des Baustellenpersonals vor herab fallenden Bohrgut aus<br />
dem Schneckenauswurf, wurde seitens unserer Maschinentechnischen<br />
Abteilung eigens ein sogenannter „Strumpf“ entwickelt.<br />
Mit Hilfe einer am Mast befestigten Aufnahme <strong>und</strong><br />
der lammelenartigen <strong>und</strong> flexiblen Bauweise des Strumpfes,<br />
konnte dieser Vertikal auf <strong>und</strong> ab geführt werden. Zudem<br />
ermöglichte diese Bauweise zu jederzeit die geforderten Neigungskontrollen<br />
des Bohrrohrs<br />
Zum Schutz des Mühlenkampkanals vor eindringender<br />
Dichtwandsuspension wurde eine Art Hilfsverbau eingebracht.<br />
Dieser diente gleichzeitig als Spritzschutz.<br />
3. Standsicherheit des Bohrgeräts<br />
Auch die direkt an der Bohrachse ca. 2,5 m steil abfallende Böschung zum Mühlenkampkanal stellte<br />
alle Beteiligten vor eine Herausforderung. Der Böschungsfuß war lediglich durch eine sehr alte Holzsp<strong>und</strong>wand<br />
gesichert über die keinerlei Angaben vorlagen. Nach statischer Überprüfung war die<br />
Standsicherheit des Bohrgeräts nicht gewährleistet. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurden parallel zur Bohrachse,<br />
unterhalb der Fahrspur der Kette, unbewehrte Bohrpfähle in einem Achsabstand von ca. 2m <strong>und</strong><br />
einer Länge von ca. 4m eingebracht. Hierauf konnten dann Baggermatratzen ausgelegt werden auf<br />
denen das Bohrgerät schließlich fahren konnte. Die Bohrpfähle mussten nach Beendigung der Bohrarbeiten<br />
wieder ausgebohrt werden.<br />
3. Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der teils sehr hohen Konzentration an Chrom <strong>und</strong> Cyaniden konnten die Arbeiten nur mit<br />
sehr strengen Auflagen im Hinblick auf den Arbeitsschutz erfolgen. Die Trennung in Schwarz- <strong>und</strong><br />
Weißbereich war unumgänglich.<br />
4. Herstellungsprozess der Dichtwand / Modifiziertes Pilgerschrittverfahren<br />
Die Bohrpfahlwand hatte keine statischen, sondern nur abdichtende Aufgaben zu Standsicherheit der<br />
Nachbarbebauung, sowie des angrenzenden Mühlenkampkanals nicht zu gefährden, konnte entsprechend<br />
der bauseitigen Bemessung nicht im herkömmlichen Pilgerschrittverfahren gearbeitet werden.<br />
Es musste zwischen am gleichen Tag hergestellten Pfählen (sogenannte „Charge 1“) ein Achsabstand<br />
von 6 Pfählen eingehalten werden. Die Charge 2 durfte erst nach Erreichen der Mindestfestigkeit von<br />
1MN/m2 hergestellt werden. Zudem waren strenge Mindestanforderungen an das Dichtwandmaterial<br />
vorgegeben <strong>und</strong> auch einzuhalten. Dies ließ den Einsatz eines herkömmlichen Betons leider nicht zu.<br />
Redaktion Sebastian Kitta Tel.: 0176/23194127 Email: s.kitta@gmx.de