Kommunale Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Hirzel
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IV Arealüberbauungen PBG §§ 69-73<br />
Art. 45 Zulässigkeit, Mindestarealfläche PBG § 69<br />
Es sind in den Zonen W3, WG2, W2A <strong>und</strong> W2B sowie in den<br />
Gewerbezonen Arealüberbauungen zulässig. Die Mindestarealfläche<br />
beträgt 4'000m 2 . 1)<br />
Art. 46 Ausnützungszuschlag<br />
Die Überbauungsziffer kann um höchstens einen Zwanzigstel<br />
<strong>und</strong> die <strong>Bau</strong>massenziffer um höchstens einen Zehntel erhöht<br />
werden. Ein Zuschlag nach Art. 14 Abs. 2 ist ausgeschlossen.<br />
Art. 47 Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände PBG § 72<br />
Innerhalb des Areals gelten die Vorschriften des PBG. Gegenüber<br />
Drittgr<strong>und</strong>stücken gelten die bauordnungsgemässen Abstände.<br />
1)<br />
Art. 47a Fahrzeugabstellplätze 3)<br />
Die Pflichtabstellplätze für die Bewohner <strong>und</strong> Beschäftigte sind<br />
vollständig unter Terrain anzuordnen. 3)<br />
Art. 48 2)<br />
Art. 49<br />
2)<br />
W:\Planung\Projekt_Aufträge\<strong>Hirzel</strong>\Archiv\132811.001 BZO Revision 2011\BZO Büchlein\bau-zonenordnungBüchlein.doc -<br />
11.05.2012 /b