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Kommunale Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Hirzel

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24<br />

IV Arealüberbauungen PBG §§ 69-73<br />

Art. 45 Zulässigkeit, Mindestarealfläche PBG § 69<br />

Es sind in den Zonen W3, WG2, W2A <strong>und</strong> W2B sowie in den<br />

Gewerbezonen Arealüberbauungen zulässig. Die Mindestarealfläche<br />

beträgt 4'000m 2 . 1)<br />

Art. 46 Ausnützungszuschlag<br />

Die Überbauungsziffer kann um höchstens einen Zwanzigstel<br />

<strong>und</strong> die <strong>Bau</strong>massenziffer um höchstens einen Zehntel erhöht<br />

werden. Ein Zuschlag nach Art. 14 Abs. 2 ist ausgeschlossen.<br />

Art. 47 Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände PBG § 72<br />

Innerhalb des Areals gelten die Vorschriften des PBG. Gegenüber<br />

Drittgr<strong>und</strong>stücken gelten die bauordnungsgemässen Abstände.<br />

1)<br />

Art. 47a Fahrzeugabstellplätze 3)<br />

Die Pflichtabstellplätze für die Bewohner <strong>und</strong> Beschäftigte sind<br />

vollständig unter Terrain anzuordnen. 3)<br />

Art. 48 2)<br />

Art. 49<br />

2)<br />

W:\Planung\Projekt_Aufträge\<strong>Hirzel</strong>\Archiv\132811.001 BZO Revision 2011\BZO Büchlein\bau-zonenordnungBüchlein.doc -<br />

11.05.2012 /b

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