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Rat der Stadt Troisdorf

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Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

Wahlperiode 2009 – 2014<br />

5. Sitzung<br />

Dienstag, 11. Mai 2010<br />

<strong>Rat</strong>ssaal des <strong>Rat</strong>hauses Kölner Straße 176


Lfd. Nr. Nr. 5 WP 2009–2014<br />

Nie<strong>der</strong>schrift<br />

über die 5. Sitzung des<br />

<strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

am Dienstag, dem 11. Mai 2010<br />

im <strong>Rat</strong>ssaal <strong>Rat</strong>haus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176<br />

Beginn <strong>der</strong> Sitzung: 18.04 Uhr<br />

Ende <strong>der</strong> Sitzung: 19.21 Uhr<br />

Anwesend:<br />

Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski<br />

CDU-Fraktion:<br />

1. Biber, Alexan<strong>der</strong><br />

2. Bogolowski, Alfons<br />

3. Böhm, Martin<br />

4. Catrin, Manfred<br />

5. Flämig, Georg<br />

6. Günther, Gisela<br />

7. Herrmann, Friedhelm<br />

8. Jung, Horst-Peter<br />

9. Keiper, Timo<br />

10. Lescrinier, Bernhard<br />

11. Nick, Heinz-Albert<br />

12. Rahmel, Heidemarie<br />

13. Rahmel, Ludwig<br />

14. Schlich, Beate<br />

15. Schlich, Gerhard<br />

16. Schlicht, Klaus<br />

17. Schmitz, Andreas<br />

18. Schnei<strong>der</strong>, Kurt Peter<br />

19. Seifer, Manuela<br />

20. Siegberg, Christian<br />

21. Stocksiefen, Karl-Heinz<br />

22. Weißenfels, Alfons<br />

SPD-Fraktion:<br />

23. Andres, Yvonne<br />

24. Arnold, Karl<br />

25. Biegel, Birgit<br />

26. Bozkurt, Metin<br />

27. Busch, Jürgen<br />

28. Göllner, Uwe<br />

29. Grundmann, Horst<br />

30. Pollheim, Angela<br />

31. Schliekert, Harald<br />

32. Tüttenberg, Achim<br />

33. Wegener, Monika<br />

34. Weller, Jürgen<br />

35. Ziemer, Mirka<br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

36. Geske, Edith<br />

37. Hasselmann, Andreas<br />

38. Möws, Thomas (bis TOP 19)<br />

39. Schäfer, Markus<br />

40. Schäfer, Sabine<br />

FDP-Fraktion<br />

41. Bohnen, Gordon<br />

42. Illing, Bernd<br />

43. Scholtes, Dietmar<br />

44. Thalmann, Sebastian<br />

Fraktion Die Linke<br />

45. Aschenbrenner, Wolfgang<br />

46. Schübel, Herbert<br />

Bürgerrechte – Regenbogen<br />

47. Müller, Hans-Leopold<br />

Volksabstimmung<br />

48. Reh, Stefan<br />

Es fehlten entschuldigt:<br />

49. Flatau, Hans-Josef<br />

50. Keßler, Axel<br />

Es fehlte unentschuldigt:<br />

./.<br />

Von <strong>der</strong> Verwaltung sind anwesend:<br />

Erster Beigeordneter Heinz Eschbach<br />

Beigeordneter Dr. Stephan Kuhnert<br />

Beigeordneter Wolfgang Fuchs<br />

Technischer Beigeordneter Hans Christian Lehmann<br />

Beate Schäfer (Amt 01)<br />

Bettina Plugge (Amt 13)<br />

Heike Linnhoff (Amt 30)<br />

Jürgen Heinrich (Amt 60) (bis TOP 7)<br />

Peter Schell (Amt 63)<br />

Schriftführer:<br />

Dieter Gürschner<br />

Guido Reichwald (Amt 30.9)<br />

Von <strong>der</strong> Presse sind anwesend:<br />

Rhein-Sieg-Anzeiger<br />

Andreas Helfer<br />

General-Anzeiger ./.<br />

Rundschau<br />

Dieter Krantz<br />

Zeit, Ort und Stunde sowie die Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.<br />

– Seite 3 –


4. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 16. März 2010<br />

Tagesordnung<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung<br />

- Tagesordnung, Bildung .....................................10<br />

- TOP 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />

Antrag ................................................................10<br />

- TOP 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />

Beschluss ..........................................................10<br />

- TOP 15 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />

Antrag ................................................................11<br />

- TOP 15 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />

Beschluss ..........................................................11<br />

- TOP 19 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />

Antrag ................................................................12<br />

- TOP 19 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />

Beschluss ..........................................................12<br />

Tagesordnung beschlossen.................................12<br />

Einführung <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

1 Einführung des neuen<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten Ludwig Rahmel<br />

(CDU-Fraktion) als Nachfolger für<br />

den<br />

ausgeschiedenen<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten Dr. Robert Kloos<br />

(CDU-Fraktion)<br />

DS-Nr. 2010/349/00/01.............................13<br />

Nie<strong>der</strong>schrift<br />

2 Billigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong> vom 16. März 2010<br />

DS-Nr. 2010/355/01/01.............................14<br />

Beschluss...................................................15<br />

Wahl eines Ortsvorstehers<br />

3 Wahl eines Ortsvorstehers/einer<br />

Ortsvorsteherin für die Ortschaft<br />

Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/351/01/01.............................15<br />

Beschluss...................................................16<br />

Ausschüsse / Gremien<br />

4 Ausschussumbesetzung und<br />

Besetzung von Gremien<br />

hier:<br />

1. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 19.<br />

April 2010<br />

2. Anträge <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE<br />

vom 5. Mai 2010<br />

3. Antrag <strong>der</strong> CDU-Fraktion vom 10.<br />

Mai 2010<br />

DS-Nr. 2010/325/01/01 ............................ 16<br />

Beschluss .................................................. 16<br />

5 Benennung von Vertretern des<br />

Integrationsrates in den<br />

Ausschüssen des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong><br />

DS-Nr. 2010/352/01/01 ............................ 17<br />

Beschluss .................................................. 17<br />

Integrationsrat<br />

6 Beschluss über die Einsprüche<br />

sowie die Gültigkeit <strong>der</strong> Wahl zum<br />

Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

am 07. Februar 2010<br />

DS-Nr. 2010/228/02/02 ............................ 17<br />

Beschluss .................................................. 18<br />

Ortsrecht<br />

7 Friedhofsverwaltung<br />

hier: Neufassung <strong>der</strong> Friedhofs- und<br />

Bestattungsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong> .......................................... 18<br />

Beschluss .................................................. 18<br />

Bürgeranträge<br />

8 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW<br />

vom 26. März 2010<br />

hier: Antrag auf Befreiung von den<br />

Vorschriften <strong>der</strong><br />

Baumschutzsatzung<br />

DS-Nr. 2010/338/01/01 ............................ 31<br />

Beschluss .................................................. 31<br />

– Seite 5 –


4. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 16. März 2010<br />

Tagesordnung<br />

Haushaltsangelegenheiten<br />

16 Mitteilungen<br />

9 Jubiläen <strong>der</strong> Löschgruppen <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Troisdorf</strong><br />

DS-Nr. 2010/293/01/01.............................31<br />

Beschluss...................................................31<br />

10 Kultur- und Veranstaltungs GmbH<br />

<strong>Troisdorf</strong> - KUVE -<br />

DS-Nr. 2010/302/01/01.............................32<br />

Beschluss...................................................32<br />

11 Kommunalverfassungsrechtliches<br />

Streitverfahren des Einzelratsmitgliedes<br />

Hans Leopold Müller<br />

bezüglich<br />

angemessener<br />

Finanzausstattung<br />

DS-Nr. 2010/282/00/01.............................32<br />

Beschluss...................................................32<br />

Abwasserbetrieb <strong>Troisdorf</strong><br />

12 Jahresabschluss und Lagebericht<br />

2008<br />

Verwendung des Ergebnisses 2008<br />

DS-Nr. 2010/295/01/01.............................33<br />

Beschluss...................................................34<br />

13 Entlastung des Vorstandes für das<br />

Wirtschaftsjahr 2008<br />

DS-Nr. 2009/806/01/01.............................34<br />

Beschluss...................................................34<br />

Anträge <strong>der</strong> Fraktionen<br />

14 Aufhebung <strong>der</strong> Teilung <strong>der</strong> EL 332<br />

hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 10.<br />

März 2010<br />

DS-Nr. 2010/232/01/01.............................34<br />

Beschluss...................................................34<br />

15 Beibehaltung des Ausstiegs aus <strong>der</strong><br />

Atomenergie<br />

hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 19.<br />

April 2010<br />

DS-Nr. 2010/326/00/00.............................35<br />

- von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen -<br />

16.1 Gremientätigkeiten und Nebentätigkeiten<br />

des Bürgermeisters<br />

DS-Nr. 2010/233/01/01 ............................ 35<br />

17 Anfragen <strong>der</strong> Fraktionen......................... 35<br />

18 Anfragen <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

18.1 Anfragen zum Sprengstoffzwischenlager<br />

<strong>Troisdorf</strong> <strong>der</strong> Orica<br />

Mining Services<br />

hier: Anfrage des <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Hans Leopold Müller<br />

(REGENBOGEN) vom 23. März<br />

2010 ................................................ 37<br />

Anfrage Busch: Street-View-Programm <strong>der</strong><br />

Firma Google.................................................. 37<br />

Anfrage Bozkurt: Integrationsrat, Wahl des<br />

Vorsitzenden................................................... 37<br />

Anfrage Müller: Genehmigungshaltergesellschaft<br />

<strong>Troisdorf</strong> - Sicherheitsbericht ..... 38<br />

Anfrage Tüttenberg: Aktion „Wilde Horde<br />

1996..................................................................... 38<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Bürgeranträge<br />

19 Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW<br />

vom 17. November 2008, 21. März<br />

2010, 25. April 2010, 26. April 2010<br />

und 10. Mai 2010<br />

hier: Beschwerden über das Vorgehen<br />

eines Ortsvorstehers im<br />

Zusammenhang mit einem<br />

Straßenausbau<br />

DS-Nr. 2010/367/00/00Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlüsseFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

20 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/301/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

– Seite 6 –


4. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 16. März 2010<br />

Tagesordnung<br />

21 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/283/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/286/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

31 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

22 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/284/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/288/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

32 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

23 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/312/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/289/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

33 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

24 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/285/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/290/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

34 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

25 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

34 a Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/306/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/379/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

26 Grundstücksangelegenheit in<br />

35 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Bergheim<br />

DS-Nr. 2010/287/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2009/856/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

27 Grundstücksangelegenheit in<br />

36 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Mitte<br />

DS-Nr. 2010/354/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />

DS-Nr. 2010/366/01/00Fehler! Textmarke nicht definier<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

- von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen -<br />

28 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

37 Mitteilungen<br />

DS-Nr. 2010/292/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert. 37.1 Originalunterlagen zu TOP 8Fehler! Textmarke nicht d<br />

29 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

38 Anfragen <strong>der</strong> FraktionenFehler! Textmarke nicht defin<br />

DS-Nr. 2010/291/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

39 Anfragen <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong>Fehler! Textmarke nicht d<br />

30 Grundstücksangelegenheit in<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/318/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />

BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />

– Seite 7 –


Öffentlicher Teil


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

(Beginn: 18.04 Uhr)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Meine<br />

sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie<br />

ganz herzlich zur heutigen <strong>Rat</strong>ssitzung begrüßen.<br />

Die Tagesordnung ist Ihnen zugegangen. Es gibt<br />

einige Än<strong>der</strong>ungen zur Tagesordnung:<br />

– Zu Tagesordnungspunkt 4 gibt es Anträge von<br />

<strong>der</strong> FDP-Fraktion, von <strong>der</strong> Fraktion Die Linke<br />

und von <strong>der</strong> CDU-Fraktion.<br />

– Zu Tagesordnungspunkt 12 gibt es die Bitte, die<br />

Vorlage auszutauschen.<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Was austauschen?<br />

Was gegen was?)<br />

– Das ist die nachgereichte Vorlage. Mit Anschreiben<br />

vom 10. Mai ist sie Ihnen zugegangen, also<br />

von gestern.<br />

(Beate Schlich [CDU]: Ich verstehe<br />

auch nicht mehr, welches Schreiben<br />

das sein soll!)<br />

– Das ist nur eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung. Es ist<br />

inhaltlich das Gleiche. Das war ja im Haupt- und<br />

Finanzausschuss ohne Beschluss weitergeleitet<br />

worden. Daraufhin wurde die Vorlage ergänzt. Das<br />

ist auf Bitten des Haupt- und Finanzausschusses<br />

geschehen. Diese Ergänzung ist Ihnen gestern<br />

zugeschickt worden.<br />

Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, ich betrachte<br />

das nicht als Ergänzung, son<strong>der</strong>n als eine<br />

gänzlich neue Vorlage. Das, was im Hauptausschuss<br />

vorlag, war völlig unzureichend. Und jetzt<br />

haben wir eine neue Vorlage. Ich tausche also<br />

nichts gegen etwas an<strong>der</strong>es aus. Das suggeriert<br />

ja, ich hätte Gelegenheit gehabt, etwas schon eine<br />

Woche lang zu lesen. Ich habe heute und gestern<br />

die Nachträge bekommen.<br />

Ich sage Ihnen: Das ist eine Unsitte, die wir jedenfalls<br />

nicht so durchgehen lassen.<br />

Ich bitte auch, den Punkt 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

abzusetzen. Das war im Hauptausschuss schon<br />

zurückgenommen worden, und wir bekommen<br />

heute, zehn Minuten vor <strong>der</strong> Sitzung, die Vorlage.<br />

Das halte ich für eine Zumutung, die mit nichts zu<br />

rechtfertigen ist.<br />

(Beate Schlich [CDU]: Lass mich mal<br />

gucken, was 36 ist. Das nehmen wir<br />

’runter! – Beifall – Thomas Möws<br />

[Bündnis 90/Die Grünen]: Das nehmen<br />

wir herunter? Dann ist das okay!)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Okay,<br />

wie gesagt. Jetzt können wir uns darüber streiten,<br />

was es nun ist: ein Austausch <strong>der</strong> Vorlage o<strong>der</strong> eine<br />

neue Vorlage. Auf jeden Fall hat sich bei TOP<br />

12 die Vorlage verän<strong>der</strong>t mit Schreiben vom – –<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Herr Bürgermeister,<br />

ich habe das Recht, die Vorlage<br />

sieben Tage vorher lesen zu können.<br />

Und um dieses Recht werde ich hier<br />

regelmäßig betrogen!)<br />

– Es geht darum, dass die Vorlage ja schon im<br />

Hauptausschuss war, Herr Göllner. Es gibt dazu<br />

nur eine verän<strong>der</strong>te Vorlage.<br />

(Uwe Göllner [SPD]:<br />

Nein, die war nicht da!)<br />

– Zu Tagesordnungspunkt 19 gibt es zahlreiche<br />

Bürgeranträge.<br />

– Zu Tagesordnungspunkt 26 – Grundstücksangelegenheiten<br />

in Kriegsdorf – gibt es eine Ergänzung.<br />

– Zu Punkt 34a das Gleiche.<br />

– Und zu Tagesordnungspunkt 36 gibt es Unterlagen<br />

zum vorhandenen TOP, die auch schon<br />

im Hauptausschuss waren, mit einer Ergänzung.<br />

Es ist <strong>der</strong> Antrag gestellt worden, diesen Punkt 36<br />

herunterzunehmen.<br />

(Beate Schlich [CDU]: Ja!)<br />

Ich lasse darüber separat abstimmen. Wer für diesen<br />

Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion ist, den bitte ich um<br />

das Handzeichen. – Wer ist dagegen?<br />

(Zuruf von <strong>der</strong> CDU:<br />

Eine Gegenstimme!)<br />

– Eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Dann<br />

haben wir das mehrheitlich so beschlossen und<br />

haben damit den Punkt 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

genommen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, den TOP 36<br />

von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

47 1 0<br />

– Seite 10 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Frau Schlich zur Tagesordnung.<br />

Beate Schlich (CDU): Jawohl. Vielen Dank, Herr<br />

Bürgermeister.<br />

Ich beantrage zur Geschäftsordnung, den Punkt 15<br />

von <strong>der</strong> Tagesordnung abzusetzen, weil ich nicht<br />

die Befassungskompetenz zu Fragen des Atomausstieges<br />

hier in diesem <strong>Stadt</strong>rat sehe.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />

Göllner, Sie sprechen dagegen?<br />

Uwe Göllner (SPD): Ja, natürlich, weil das völliger<br />

Unsinn ist. Wir wollen uns gar nicht mit dem Atomausstieg<br />

befassen. Fakt ist, dass die Bundesregierung<br />

signalisiert, sie beabsichtige, die Laufzeit von<br />

Atomkraftwerken zu verlängern. Das würde den Interessen<br />

von vielen <strong>Stadt</strong>werken in Gesamtdeutschland<br />

entgegenwirken. Deswegen wenden<br />

sich <strong>Stadt</strong>werke in ganz Deutschland – ganz unabhängig<br />

davon, ob dort Sozial- o<strong>der</strong> Christdemokraten<br />

regieren –, gegen dieses Vorhaben und bitten<br />

ihre regionalen Abgeordneten, sich im Bundestag<br />

kommunalfreundlich zu verhalten.<br />

Die Bitte an unsere Abgeordneten hat nichts mit<br />

<strong>der</strong> Kompetenz des Bundes zu tun. Diese Kompetenz,<br />

Frau Schlich, haben wir ganz alleine.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Okay.<br />

Dann lasse ich über diese Antrag von Frau Schlich<br />

abstimmen.<br />

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –<br />

Wer enthält sich? – Dann ist das mit <strong>der</strong> Mehrheit<br />

von CDU und FDP von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, den TOP 15<br />

von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

26 22 0<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das haben<br />

wir gerade gemacht, ja.<br />

Uwe Göllner (SPD): Dann bitte ich zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

um die Rechtsgrundlage für diesen Beschluss,<br />

Herr Erster Beigeordneter. 1<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir haben<br />

hier ein Wortlautprotokoll, Herr Göllner.<br />

(Manfred Catrin [CDU]: Herr Göllner,<br />

haben Sie schlecht geschlafen?)<br />

Herr Tüttenberg.<br />

Achim Tüttenberg (SPD): Herr Bürgermeister, ich<br />

habe eine Frage dazu. Ein im Prinzip gleichlauten<strong>der</strong><br />

– –<br />

(Beate Schlich [CDU]: Ich habe einen<br />

Geschäftsordnungsantrag gestellt. Ich<br />

weiß nicht, ob die immer so lange diskutiert<br />

werden sollen! )<br />

– Jedenfalls habe ich jetzt das Wort, Frau Schlich.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ist das<br />

eine Frage zur Tagesordnung?<br />

Achim Tüttenberg (SPD): Das ist eine Frage zur<br />

Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Sie hatten doch<br />

gerade eine Rechtsauskunft erteilt.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir haben<br />

gerade den Punkt von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />

Damit ist das Thema erledigt.<br />

Achim Tüttenberg (SPD): Nein, das Thema ist<br />

nicht erledigt. Das müssen wir dann auf eine an<strong>der</strong>e<br />

Weise klären. Der Kreistag hat sich damit befasst;<br />

dann kann es nicht rechtswidrig gewesen<br />

sein. Darauf weise ich in aller Deutlichkeit hin.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das ist<br />

eine Angelegenheit des Kreistages.<br />

(Zuruf von Achim Tüttenberg [SPD])<br />

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung?<br />

– Herr Müller.<br />

Uwe Göllner (SPD): Haben Sie jetzt entschieden,<br />

dass die Bitte an die Bundestagsabgeordneten<br />

rechtswidrig ist?<br />

1 Anmerkung <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

§ 13 Abs. I und II sowie § 11 Abs. III <strong>der</strong> Geschäftsordnung für<br />

den <strong>Rat</strong> und die Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

– Seite 11 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Rein<br />

prophylaktisch bin ich bei TOP 11 möglicherweise<br />

befangen – wahrscheinlich sogar.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />

Müller erklärt sich zu TOP 11 für befangen.<br />

(Hans-Leopold Müller [Regenbogenpartei]:<br />

Prophylaktisch!)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gibt es<br />

weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Herr<br />

Göllner.<br />

Uwe Göllner (SPD): Ich bitte, den TOP 3 von <strong>der</strong><br />

Tagesordnung abzusetzen, weil dazu im Moment<br />

eine Tischvorlage gekommen ist, die ich noch nicht<br />

lesen konnte, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> behauptet, die<br />

Verwaltung habe einen falschen Beschlussentwurf<br />

vorgelegt. Das kann ich nicht kontrollieren; die Zeit<br />

hatte ich nicht. Darum bitte ich, den Punkt abzusetzen.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das ist<br />

aber Tagesordnungspunkt 19, Herr Göllner.<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Ja, das ist klar!<br />

19! Der neue Ortsvorsteher wird<br />

selbstverständlich gewählt!)<br />

– Ja, es ist ein Antrag gestellt worden. Ich muss<br />

darüber abstimmen lassen. Herr Göllner beantragt,<br />

den Tagesordnungspunkt zu verschieben.<br />

Frau Schlich, melden Sie sich zur Tagesordnung?<br />

Beate Schlich (CDU): Ja. Vielen Dank, Herr Bürgermeister.<br />

Es ist ja so, dass noch Schriftstücke seitens des<br />

Petenten gestern eingegangen sind. Das heißt, die<br />

Verwaltung kann jetzt wirklich nicht etwas dafür,<br />

dass sie so spät eingegangen sind. Sie hat uns sie<br />

jetzt zur Verfügung gestellt, und ich bin <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass wir darüber gleich beraten sollten.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gestern<br />

Abend und heute Morgen, wie gesagt, sind die<br />

Schreiben eingegangen. Mehr als nachliefern können<br />

wir nicht.<br />

Wir können auch gern gleich eine Sitzungsunterbrechung<br />

einlegen, wenn sie gewünscht wird, um<br />

die Papiere lesen zu können.<br />

Ich lasse über den Antrag von Herrn Göllner abstimmen,<br />

den Punkt 19 von <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

zu nehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das<br />

Handzeichen. – Wer enthält sich?<br />

(Hans-Leopold Müller<br />

[Regenbogenpartei]: Einer!)<br />

– Dann ist das bei Enthaltung von Herrn Müller mit<br />

<strong>der</strong> Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt worden.<br />

Herr Schlicht hat an <strong>der</strong> Abstimmung nicht teilgenommen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, den TOP 19<br />

von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gibt es noch Anträge zur Tagesordnung? – Dann<br />

lasse ich über die geän<strong>der</strong>te Tagesordnung in<br />

Gänze mit den Ergänzungen <strong>der</strong> Verwaltung und<br />

ohne die Punkte 15 und 36 abstimmen.<br />

Wer für diese Tagesordnung ist, den bitte ich um<br />

das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist<br />

dagegen? – Das sind vier Gegenstimmen. Die<br />

SPD hat an <strong>der</strong> Abstimmung nicht teilgenommen.<br />

Beschluss<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

21 26 1<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt die geän<strong>der</strong>te<br />

Tagesordnung mit den Ergänzungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und ohne die Punkte 15 und 36.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

31 4 0<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />

kommen zum Tagesordnungspunkt<br />

– Seite 12 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

1 Einführung des neuen <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Ludwig Rahmel (CDU-<br />

Fraktion) als Nachfolger für den<br />

ausgeschiedenen <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Dr. Robert Kloos (CDU-Fraktion)<br />

DS-Nr. 2010/349/00/01<br />

Ich darf mich an dieser Stelle zunächst bei Herrn<br />

Robert Kloos für seine Arbeit in diesem <strong>Stadt</strong>rat<br />

bedanken. Er war von 2004 bis 2010 <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

in Kriegsdorf und ist nun im Bundeslandwirtschaftsministerium<br />

zum Staatssekretär ernannt<br />

worden, was für ihn eine gute und glückliche Ernennung<br />

und für uns als <strong>Stadt</strong> lei<strong>der</strong>, da er jetzt<br />

aus dem <strong>Stadt</strong>rat ausscheidet, nicht nur positiv<br />

war. Ich wünsche ihm dafür alles Gute.<br />

In seiner Zeit als <strong>Stadt</strong>verordneter ist zum Beispiel<br />

<strong>der</strong> Sportplatz in Kriegsdorf gebaut worden. Er hat<br />

sich sehr für die Jugendbegegnungsstätte am<br />

Sportplatz und sehr zum Wohle <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Kriegsdorf eingesetzt. Dafür möchte ich ihm in aller<br />

Form Dank und Anerkennung aussprechen.<br />

(Allgemeiner lebhafter Beifall)<br />

Frau Schlich möchte auch etwas dazu sagen?<br />

(Beate Schlich [CDU]: Das möchte sie<br />

gern. Aber du kannst natürlich erst die<br />

Ehrung vornehmen; dann machen wir<br />

das alles danach! Kein Problem! Du<br />

bist hier <strong>der</strong> Chef! – Bürgermeister<br />

Jablonski verabschiedet Dr. Robert<br />

Kloos [CDU] mit einem Blumenstrauß<br />

– Dr. Robert Kloos [CDU]: Schönen<br />

Dank für die gute Zusammenarbeit! –<br />

Die Presse fotografiert die Verabschiedung)<br />

Beate, bitte schön.<br />

Beate Schlich (CDU), vom Rednerpult aus sprechend:<br />

Ich gestatte mir auch noch ein paar Sätze<br />

dazu, weil es schon ein denkwürdiger Tag ist. Er ist<br />

es sicherlich nicht nur heute gewesen, son<strong>der</strong>n<br />

schon zu dem Zeitpunkt, als Herr Dr. Kloos zum<br />

Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium berufen<br />

wurde. Ich glaube, wir alle hätten uns gefreut –<br />

Uwe hat es ja vor einiger Zeit schon einmal gesagt –,<br />

wenn wir einen so prominenten und in <strong>der</strong> Bundespolitik<br />

tätigen Menschen in unserem Kreis hätten<br />

behalten können.<br />

Dass das zeitlich nicht immer hinhaut, ist mir völlig<br />

klar. Insoweit habe ich natürlich größtes Verständnis<br />

für Deine Entscheidung, lieber Robert, obwohl<br />

auch ich sie sehr bedauere. Ich denke, auch die<br />

Kriegsdorfer bedauern sie sehr. Das sieht man<br />

nicht zuletzt an dem Zuspruch, den du von den<br />

Kriegsdorfern bei <strong>der</strong> letzten Kommunalwahl bekamst.<br />

Er war ja, wie ich sagen möchte, sehr deutlich<br />

und sicherlich sehr stark mit deiner Person<br />

verbunden.<br />

Ich hoffe sehr, dass du diesem <strong>Rat</strong>, dieser <strong>Stadt</strong><br />

und vor allen Dingen Kriegsdorf verbunden bleiben<br />

wirst und dass wir uns noch häufig sehen werden.<br />

Für alles Weitere wünsche ich dir alles Gute. – Vielen<br />

Dank.<br />

(Allgemeiner lebhafter Beifall)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja,<br />

wenn sonst keiner etwas sagen will: Robert, bitte<br />

schön.<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Ich habe bei <strong>der</strong><br />

Haushaltsplanberatung schon etwas<br />

dazu gesagt! – Heiterkeit bei <strong>der</strong> CDU<br />

– Uwe Göllner [SPD]: Und die damals<br />

vergessene Flasche habe ich nachgereicht!<br />

– Dr. Robert Kloos [CDU]: Die<br />

ist da! Alles ist wun<strong>der</strong>bar!)<br />

Dr. Robert Kloos (CDU), vom Rednerpult aus<br />

sprechend: Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen! Ich will Sie nicht zu lange aufhalten.<br />

Ich weiß, Sie wollen durch das „große Sitzungsprogramm“<br />

kommen.<br />

Ich möchte aber doch noch zwei, drei Sätze an Sie<br />

richten. Erst einmal muss ich in <strong>der</strong> Tat sagen: Es<br />

ist ein gutes Stück Wehmut dabei. Ich verlasse die<br />

Ämter ungern; ich habe sie aus voller Überzeugung<br />

sehr gerne ausgeübt.<br />

Mir hat, Herr Göllner, ein SPD-Politiker – es war<br />

<strong>der</strong> Bundesminister Funke – seinerzeit gesagt:<br />

Wissen Sie was! Machen Sie Kommunalpolitik.<br />

Damit machen Sie was richtig, können den Menschen<br />

in die Augen schauen und ihnen sagen:<br />

„Das machen wir“ o<strong>der</strong> „Das machen wir nicht.“<br />

Wenn Sie bei <strong>der</strong> Bundespolitik sind, können Sie<br />

mit diesem Diplomatischen nichts bewegen.<br />

Das hatte Herr Funke mir damals gesagt. Er hat<br />

damit Recht. Kommunalpolitik ist an <strong>der</strong> Basis; das<br />

ist Arbeit mit den Menschen, und das ist gut so. Ich<br />

denke, wir alle sind aufgerufen, bei <strong>der</strong> Jugend für<br />

die Nachfolger zu werben, dass sie hier einsteigen.<br />

Das ist ein gutes Engagement.<br />

Ich darf mich in dem Zusammenhang ganz beson<strong>der</strong>s<br />

bei dir, liebe Beate, und bei <strong>der</strong> CDU-Fraktion,<br />

bei meiner CDU-Fraktion, bedanken. Ihr habt mich<br />

– auch für Kriegsdorf – immer nachhaltig unterstützt.<br />

Ich weiß das. Nur deswegen konnten wir in<br />

Kriegsdorf vieles bewegen. Ganz herzlichen Dank<br />

dafür!<br />

– Seite 13 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Ich möchte mich aber auch sehr herzlich bei den<br />

an<strong>der</strong>en Fraktionen bedanken. Ich hatte so<br />

manchmal, wenn es um Kriegsdorf ging, das Gefühl<br />

– Herr Göllner, Herr Möws –, dass ich auch bei<br />

Ihnen Grundunterstützung hatte. In <strong>der</strong> Sache hatten<br />

wir damit oft eine gute Zusammenarbeit. Ich<br />

denke, es ist gut so, dass man, wenn es um die<br />

Sache geht, sie gemeinsam angeht und bewegt.<br />

Dafür einen ganz herzlichen Dank an Sie!<br />

Herr Bürgermeister, ich möchte mich auch bei Ihnen<br />

in Ihrem vorherigen Amt und auch jetzt als<br />

Bürgermeister für die breite Unterstützung ganz<br />

herzlich bedanken. Ich möchte diesen Dank insbeson<strong>der</strong>e<br />

an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

weitergeben, stellvertretend für alle, von denen ich<br />

immer nachdrücklich Unterstützung bekam. Es ist<br />

einfach eine tolle und serviceorientierte Verwaltung.<br />

Seien es die wenigen, die heute hier auf <strong>der</strong><br />

Bank sind: Es ist immer wie<strong>der</strong> ein tolles Ereignis,<br />

mit <strong>der</strong> Verwaltung zusammenzuarbeiten. Das<br />

funktioniert hervorragend auf dem Dienstweg.<br />

(Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />

Da wird nicht geklüngelt, aber funktioniert einfach<br />

hervorragend. Das will ich hier einmal sagen.<br />

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, deswegen<br />

vom Pult weggehen und <strong>der</strong> Verwaltung – sinnbildlich,<br />

Frau Linnhoff, Ihnen – mit einem Blumenstrauß<br />

danken.<br />

(Heiterkeit und Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />

Ihnen ein Dankeschön für alle, die dabei mitgeholfen<br />

haben.<br />

(Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />

Frau Linnhoff, ich wäre ein schlechter in die Politik<br />

eingebundener Mensch, wenn ich nicht gleich<br />

noch eine Bitte mitgeben könnte. Frau Linnhoff, ich<br />

habe die Bitte an Sie: Ziehen Sie noch die Klagen<br />

durch, damit wir sie im Herbst erledigt haben werden<br />

und die Anschlussverfahren gelaufen sind,<br />

dass wir die EL 332 und die K 29 bekommen. Dafür<br />

bitte ich Sie um nachdrückliche Unterstützung.<br />

(Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />

Wenn die Klagen erledigt sein werden, werden wir<br />

das gut realisieren können.<br />

Eine Bitte noch als Erbe: Unterstützen Sie mit,<br />

dass Kriegsdorf seinen Dorfcharakter behält und<br />

sich das Neubaugebiet in dem Sinne so erfolgreich<br />

weiterentwickelt, wie es als Einfamilienhausgebiet<br />

begonnen hat. Ich denke, <strong>der</strong> Erfolg spricht für<br />

sich.<br />

Ganz herzlichen Dank an Sie alle. Meine Bitte: Unterstützen<br />

Sie meine Nachfolger Ludwig Rahmel<br />

und, wenn er denn nachher so gewählt wird – darin<br />

will ich dem <strong>Rat</strong> natürlich nicht vorgreifen –, André<br />

Kern, die gleich ins Amt eingeführt werden. Alles<br />

Gute! Ich denke, wir werden uns auf jeden Fall sehen.<br />

Berlin ist ja nicht ganz so weit weg, und ab<br />

und zu wird man sich hier auch sehen. Vielen<br />

Dank.<br />

Ich möchte auch Dir, liebe Beate, mit einem kleinen<br />

Sträußchen danken. Ich muss dazu gestehen:<br />

Meine Frau hat das organisiert; sie hat ein rotes<br />

Herz eingepackt.<br />

(Allgemeine Heiterkeit – lebhafter Beifall)<br />

Herr Bürgermeister, vielen Dank.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Danke<br />

schön, Robert Kloos – noch nicht ganz so weit<br />

weg.<br />

(Allgemeiner lebhafter Beifall)<br />

Ich habe gleich noch eine Abschiedsurkunde hier.<br />

Dies war zunächst die erste für den <strong>Stadt</strong>verordneten;<br />

<strong>der</strong> Ortsvorsteher kommt ja gleich erst.<br />

Jetzt kommen wir zur Einführung des <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Ludwig Rahmel. Wo sitzt er? – Dort hinten.<br />

Er ist als sachkundiger Bürger schon im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />

verpflichtet worden. Deshalb<br />

begrüße ich ihn hiermit offiziell als neuen <strong>Stadt</strong>verordneten,<br />

in <strong>der</strong> Nachfolge von Robert Kloos als<br />

sein persönlicher Vertreter nachgerückt und seit<br />

dem 1. Mai <strong>Stadt</strong>verordneter für Kriegsdorf.<br />

Wir haben für ihn auch ein Sträußchen Blümchen<br />

mit den Wünschen auf eine gute Zusammenarbeit.<br />

(Allgemeiner lebhafter Beifall – Beate<br />

Schlich [CDU] überreicht Ludwig Rahmel<br />

[CDU] einen Blumenstrauß)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />

kommen zum Tagesordnungspunkt<br />

2 Billigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung<br />

des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

vom 16. März 2010<br />

DS-Nr. 2010/355/01/01<br />

Beschluss ................................................ 15<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Gegenstimmen?<br />

– Enthaltungen? – Damit haben wir das einstimmig<br />

so genehmigt.<br />

– Seite 14 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> billigt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

über seine Sitzung vom 16. März 2010.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

49 0 0<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Damit<br />

sind wir bei dem Tagesordnungspunkt<br />

3 Wahl eines Ortsvorstehers/einer<br />

Ortsvorsteherin für die Ortschaft<br />

Kriegsdorf<br />

DS-Nr. 2010/351/01/01<br />

Beschluss ................................................. 16<br />

Ich möchte aber vorher Robert Kloos die Urkunde<br />

überreichen, dass er aus dem Verhältnis als Ehrenbeamter<br />

entlassen wird – in allen Ehren!<br />

(Dr. Robert Kloos [CDU], vor dem<br />

Tisch des Bürgermeisters: Was das<br />

hier für Stellen frei macht! – Allgemeine<br />

Heiterkeit – Zuruf: Und die werden<br />

jetzt zwei Mal besetzt!)<br />

Wir kommen jetzt zur Neuwahl des Ortsvorstehers.<br />

Bei <strong>der</strong> Kommunalwahl hat die CDU in Kriegsdorf<br />

60,4 Prozent geholt. Deswegen ist sie für die<br />

Nachfolge vorschlagsberechtigt.<br />

Frau Schlich, bitte schön.<br />

Beate Schlich (CDU): Herr Bürgermeister, Vielen<br />

Dank. – Wir hatten das ja schon schriftlich eingereicht;<br />

<strong>der</strong> Vorschlag ist <strong>der</strong> Einladung beigefügt.<br />

Die CDU-Fraktion schlägt als Nachfolger für Herrn<br />

Dr. Kloos Herrn André Kern vor. Herr Kern ist heute<br />

auch hier, damit die Damen und Herren, die ihn<br />

noch nicht gesehen haben, ihn sehen und kennen<br />

lernen können. Wir schlagen ihn für das Amt vor. –<br />

Vielen Dank.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gibt es<br />

weitere Vorschläge? – Das ist nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

Ich lasse über die Wahl abstimmen. Wer für den<br />

Vorschlag <strong>der</strong> CDU-Fraktion ist, Herrn Kern zum<br />

Ortsvorsteher von Kriegsdorf zu wählen, den bitte<br />

ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? – Enthaltungen?<br />

– Damit haben wir das einstimmig so<br />

gemacht.<br />

Ich darf Sie ganz herzlich beglückwünschen, Herr<br />

Kern. Sie sind <strong>der</strong> neue Ortsvorsteher von Kriegsdorf.<br />

(Allgemeiner Beifall – Beate Schlich<br />

[CDU] überreicht André Kern einen<br />

Blumenstrauß)<br />

Wir machen das hier gleich amtlich. Kommen Sie<br />

bitte nach vorn, Herr Kern. Sie werden als Ehrenbeamter<br />

und Ortsvorsteher für Kriegsdorf verpflichtet:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift über die Vereidigung des Ortsvorstehers<br />

Herrn André Kern, geboren am<br />

09.06.1971 in <strong>Troisdorf</strong>-Sieglar<br />

Dem Erschienenen wurde die Eidesformel<br />

vorgelesen. Er wurde auf die Bedeutung des<br />

Diensteides hingewiesen. Er wie<strong>der</strong>holte unter<br />

Hebung <strong>der</strong> rechten Hand die ihm vorgesprochene<br />

Eidesformel.<br />

Ich fange jetzt damit an:<br />

(Ortsvorsteher André Kern<br />

spricht die Satzteile nach)<br />

Ich schwöre,<br />

dass ich das mir übertragene Amt<br />

nach bestem Wissen und Können verwalten,<br />

Verfassung und Gesetze befolgen<br />

und verteidigen,<br />

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen<br />

und Gerechtigkeit gegen je<strong>der</strong>mann<br />

üben werde.<br />

So wahr mir Gott helfe!<br />

Danke schön. Sie sind hiermit verpflichtet, und ich<br />

darf Ihnen jetzt die Urkunde aushändigen. Ich<br />

wünsche eine gute Zusammenarbeit. Es gibt noch<br />

dieses Anschreiben und ein Sträußchen Blumen.<br />

Herr Kern, Sie müssen hier noch eine Unterschrift<br />

geben.<br />

So, dann noch einmal herzlichen Glückwunsch<br />

und alles Gute von hier, auch an die Kriegsdorfer,<br />

die heute dem Vorgang als Zeugen beigewohnt<br />

haben.<br />

– Seite 15 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> wählt unter Berücksichtigung<br />

des bei <strong>der</strong> Kommunalwahl am 30. August<br />

2009 erzielten Stimmenverhältnisses für seine<br />

Restwahlzeit folgenden Ortsvorsteher:<br />

Herrn André Kern<br />

Gleichzeitig beschließt <strong>der</strong> <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>,<br />

den vorgenannten Ortsvorsteher unter Berufung in<br />

das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />

Der bisherige Ortsvorsteher, Herr Dr. Robert<br />

Kloos, wird mit Wirkung zum 11. Mai 2010 aus<br />

dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter entlassen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />

kommen damit zum Tagesordnungspunkt<br />

4 Ausschussumbesetzung und Besetzung<br />

von Gremien<br />

hier:<br />

1. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 19. April<br />

2010<br />

2. Anträge <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE vom 5.<br />

Mai 2010<br />

3. Antrag <strong>der</strong> CDU-Fraktion vom 10. Mai<br />

2010<br />

DS-Nr. 2010/325/01/01<br />

Beschluss ................................................. 16<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Möchte jemand<br />

gegen die hier vorliegenden und beantragten Än<strong>der</strong>ungen<br />

stimmen? – Sich enthalten? – Dann haben<br />

wir das einstimmig so genehmigt.<br />

Beschluss<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

49 0 0<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt folgende<br />

Ausschuss- und Gremienumbesetzungen:<br />

Bau- und Vergabeausschuss<br />

streiche:<br />

Markus Krämer (FDP-<br />

Fraktion)<br />

Mitglied<br />

Bernd Illing (FDP-Fraktion)<br />

stellvertretendes<br />

Mitglied<br />

Vincent Staal (Fraktion DIE stellvertretendes<br />

LINKE)<br />

Mitglied<br />

setze neu:<br />

Bernd Illing (FDP-Fraktion) Mitglied<br />

Sebastian Thalmann (FDP-<br />

Fraktion)<br />

stellvertretendes<br />

Mitglied<br />

Michael Hamm (Fraktion stellvertretendes<br />

DIE LINKE)<br />

Mitglied<br />

Schulausschuss<br />

streiche:<br />

Dr. Robert Kloos (CDU-<br />

Fraktion)<br />

Mitglied und 1. stv.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Markus Krämer (FDP- stellvertretendes<br />

Fraktion)<br />

Mitglied<br />

setze neu:<br />

Manuela Seifer (CDU-<br />

Fraktion)<br />

1. stv. Vorsitzende<br />

Ludwig Rahmel (CDU-<br />

Fraktion)<br />

Mitglied<br />

Christoph Nowak (FDP- stellvertretendes<br />

Fraktion)<br />

Mitglied<br />

Sport-, Freizeit- und Partnerschaftsausschuss<br />

Streiche:<br />

Derya Kilic (Fraktion DIE beratendes Mitglied<br />

LINKE)<br />

setze neu:<br />

Michael Hamm (Fraktion beratendes Mitglied<br />

DIE LINKE)<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />

streiche:<br />

Ludwig Rahmel (CDU-<br />

Mitglied<br />

Fraktion)<br />

setze neu:<br />

Marco Leiendecker (CDU-<br />

Mitglied<br />

Fraktion)<br />

Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />

streiche:<br />

Manfred Catrin (CDU-<br />

Mitglied<br />

Fraktion)<br />

setze neu:<br />

Ludwig Rahmel (CDU-<br />

Mitglied<br />

Fraktion)<br />

– Seite 16 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Stifterversammlung Siegmündung –<br />

Stiftung für Natur- und Kulturgeschichte<br />

streiche:<br />

Markus Krämer (FDP-<br />

Mitglied<br />

Fraktion)<br />

setze neu:<br />

Sebastian Thalmann (FDP-<br />

Mitglied<br />

Fraktion)<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />

5 Benennung von Vertretern des Integrationsrates<br />

in den Ausschüssen des<br />

<strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

DS-Nr. 2010/352/01/01<br />

Beschluss ................................................. 17<br />

Dazu gibt es einen Beschluss des Integrationsrates.<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Gegenstimmen?<br />

– Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig<br />

so genehmigt.<br />

Beschluss<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

48 0 0<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> wählt folgende Vertreter<br />

des Integrationsrates als beratende Mitglie<strong>der</strong><br />

in die Ausschüsse:<br />

beratendes Mitglied<br />

Stellvertreter<br />

Bau- und Vergabeausschuss:<br />

1. Herr Stefan Janeski Frau Zeynep Lal<br />

2. Herr Erkan Zorlu Herr Cem Akgöz<br />

3. Herr Özgür Fidan Herr Abdulrahman<br />

Köylüoglu<br />

Jugendhilfeausschuss:<br />

1. Frau Zeynep Lal Herr Abdulrahman<br />

Köylüoglu<br />

2. Herr Cem Akgöz Herr Osman<br />

Serdaroglu<br />

3. Frau Lidia Blanca Frau Giancarla de<br />

Parente Mezcua Carli<br />

Kulturausschuss:<br />

1. Frau Zeynep Lal Frau Pinar Mercan<br />

2. Herr Osman Serdaroglu Herr Hasan Kir<br />

3. Frau Lidia Blanca Herr Vahdettin Kilic<br />

Parente Mezcua<br />

Schulausschuss:<br />

1. Frau Pinar Mercan Herr Özgür Fidan<br />

2. Herr Osman Serdaroglu Herr Memet<br />

Kioutsouk Hasan<br />

3. Frau Giancarla de Carli Frau Lidia Blanca<br />

Parente Mezcua<br />

Sozialausschuss:<br />

1. Herr Abdulrahman Herr Özgür Fidan<br />

Köylüoglu<br />

2. Herr Memet Kioutsouk Herr Erkan Zorlu<br />

Hasan<br />

3. Herr Vahdettin Kilic Frau Lidia Blanca<br />

Parente Mezcua<br />

Sport-, Freizeit- und Partnerschaftsausschuss:<br />

1. Herr Özgür Fidan Frau Pinar Mercan<br />

2. Herr Hasan Kir Herr Osman<br />

Serdaroglu<br />

3. Herr Vahdettin Kilic Frau Giancarla de<br />

Carli<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss:<br />

1. Frau Pinar Mercan Frau Zeynep Lal<br />

2. Herr Cem Akgöz Herr Hasan Kir<br />

3. Herr Abdulrahman Herr Stefan Janeski<br />

Köylüoglu<br />

Umwelt- und Verkehrsausschuss:<br />

1. Herr Stefan Janeski Frau Zeynep Lal<br />

2. Herr Erkan Zorlu Herr Memet<br />

Kioutsouk Hasan<br />

3. Herr Hasan Kir Herr Cem Akgöz<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

48 0 0<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />

6 Beschluss über die Einsprüche sowie<br />

die Gültigkeit <strong>der</strong> Wahl zum Integrationsrat<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am<br />

07. Februar 2010<br />

DS-Nr. 2010/228/02/02<br />

Beschluss ................................................ 18<br />

– Seite 17 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses<br />

vom 23. März.<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Möchte jemand<br />

dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Dann ist<br />

bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung so<br />

beschlossen.<br />

Beschluss<br />

1. Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> weist den Einspruch<br />

gegen das Wahlergebnis <strong>der</strong> Wahl zum Integrationsrat<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> vom 07. Februar<br />

2010 von Herrn Hans Leopold Müller zurück.<br />

2. Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> stellt die Gültigkeit<br />

<strong>der</strong> Wahl zum Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

vom 07. Februar 2010 fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />

kommen zum Tagesordnungspunkt<br />

7 Friedhofsverwaltung<br />

hier: Neufassung <strong>der</strong> Friedhofs- und<br />

Bestattungsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong><br />

DS-Nr. 2010/193/02/01<br />

Beschluss ................................................. 18<br />

Das ist einstimmig im Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />

und im Hauptausschuss gelaufen.<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Möchte jemand<br />

dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Damit haben<br />

wir das einstimmig so beschlossen.<br />

Beschluss<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

47 1 1<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt die<br />

Friedhofs- und Bestattungsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong><br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofs- und Bestattungsordnung gilt<br />

für folgende im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> gelegenen<br />

und von ihr verwalteten Friedhöfe mit<br />

Ausnahme des kirchlichen Friedhofes <strong>der</strong> katholischen<br />

Kirchengemeinde St. Georg <strong>Troisdorf</strong>-Altenrath:<br />

<strong>Troisdorf</strong> (Waldfriedhof),<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Bergheim,<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Eschmar,<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte,<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf,<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Oberlar,<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar, Parkfriedhof<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar, Alter Friedhof<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Spich.<br />

§ 2 Friedhofszweck<br />

(1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />

(2) Die Friedhöfe dienen <strong>der</strong> Bestattung <strong>der</strong> Toten,<br />

die bzw. <strong>der</strong>en Eltern o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zum<br />

Zeitpunkt des Ablebens Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong> waren o<strong>der</strong> ein Recht auf Beisetzung<br />

in einer bestimmten Grabstätte besaßen.<br />

Darüber hinaus können Verstorbene auf<br />

<strong>Troisdorf</strong>er Friedhöfen beigesetzt werden, die<br />

im Gebiet <strong>der</strong> heutigen <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> geboren<br />

wurden o<strong>der</strong> zu einem früheren Zeitpunkt<br />

Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> waren.<br />

Tot- und Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen<br />

stammende Leibesfrüchte<br />

können hier beigesetzt werden, soweit <strong>der</strong><br />

Tod in <strong>Troisdorf</strong> eintrat.<br />

Die Bestattung an<strong>der</strong>er Personen kann mit Erlaubnis<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung zugelassen<br />

werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird,<br />

dass <strong>der</strong> Verstorbene enge Bindungen zu<br />

<strong>Troisdorf</strong> hatte.<br />

(3) Die Friedhöfe erfüllen aufgrund ihrer gärtnerischen<br />

Gestaltung auch allgemeine Grünflächenfunktionen.<br />

Deshalb hat je<strong>der</strong> das Recht,<br />

die Friedhöfe als Orte <strong>der</strong> Ruhe und Besinnung<br />

zum Zwecke einer <strong>der</strong> Würde des Ortes<br />

entsprechenden Erholung aufzusuchen.<br />

§ 3 Bestattungsbezirke<br />

(1) Den Friedhöfen sind folgende <strong>Stadt</strong>teile zugeordnet:<br />

(a) Alter Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Sieglar und Parkfriedhof<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar für die <strong>Stadt</strong>teile<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar und <strong>Troisdorf</strong>-Rotter-<br />

See<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

(b) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Bergheim für die<br />

<strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Bergheim und <strong>Troisdorf</strong>-Müllekoven<br />

(c) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar für den<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar<br />

(d) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf für die<br />

<strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf und <strong>Troisdorf</strong>-Rotter-See<br />

(e) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Spich für den <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Spich<br />

(f)<br />

Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar für den <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Troisdorf</strong>-Oberlar<br />

(g) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-<br />

Hütte für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-<br />

Friedrich-Wilhelms-Hütte und <strong>Troisdorf</strong>-<br />

West<br />

(h) Waldfriedhof für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>,<br />

<strong>Troisdorf</strong>-West und <strong>Troisdorf</strong>-Altenrath<br />

In <strong>der</strong> Regel sollen die Beisetzungen auf dem<br />

Friedhof erfolgen, <strong>der</strong> den <strong>Stadt</strong>teilen zugeordnet<br />

ist.<br />

(2) Die Verstorbenen sollen auf dem Friedhof des<br />

Bestattungsbezirkes bestattet werden, in dem<br />

sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Die Bestattung<br />

auf einem an<strong>der</strong>en Friedhof ist möglich,<br />

wenn dies gewünscht wird und die Belegung<br />

es zulässt. Ebenso soll die Bestattung auf einem<br />

an<strong>der</strong>en Friedhof gestattet werden, wenn<br />

(a) ein Nutzungsrecht an einer bestimmten<br />

Grabstätte auf einem an<strong>der</strong>en Friedhof<br />

besteht, o<strong>der</strong><br />

(b) Eltern, Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Geschwister auf einem<br />

an<strong>der</strong>en Friedhof bestattet werden.<br />

§ 4 Schließung und Entwidmung<br />

(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem<br />

öffentlichen Grund für weitere Bestattungen<br />

gesperrt (Schließung) o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />

Verwendung (Entwidmung) zugeführt<br />

werden.<br />

(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit<br />

weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit<br />

durch Schließung das Recht auf weitere<br />

Bestattungen in Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten<br />

erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten<br />

für die restliche Nutzungszeit bei<br />

Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf<br />

Antrag eine an<strong>der</strong>e Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Außerdem kann er die Umbettung bereits<br />

bestatteter Leichen verlangen.<br />

(3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft<br />

des Friedhofs als Ruhestätte <strong>der</strong> Toten verloren.<br />

Die in Reihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten<br />

Bestatteten werden, falls die Ruhezeit<br />

noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten<br />

Bestatteten,<br />

falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen<br />

ist, auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> in an<strong>der</strong>e Grabstätten<br />

umgebettet.<br />

(4) Schließung o<strong>der</strong> Entwidmung werden öffentlich<br />

bekannt gegeben. Der Nutzungsberechtigte<br />

einer Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte<br />

erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid,<br />

wenn sein Aufenthalt bekannt o<strong>der</strong><br />

ohne beson<strong>der</strong>en Aufwand zu ermitteln ist.<br />

(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher<br />

öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig<br />

sind sie bei Reihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten<br />

einem Angehörigen des Verstorbenen,<br />

bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten<br />

dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen.<br />

(6) Ersatzgrabstätten werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> auf<br />

ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten<br />

auf den entwidmeten o<strong>der</strong> außer<br />

Dienst gestellten Friedhöfen/Friedhofsteilen<br />

hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden<br />

Gegenstand des Nutzungsrechtes.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 5 Öffnungszeiten<br />

(1) Die Friedhöfe sind während <strong>der</strong> an den Eingängen<br />

bekannt gegebenen Zeiten für den<br />

Besuch geöffnet.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus beson<strong>der</strong>em<br />

Anlass das Betreten eines Friedhofs o<strong>der</strong><br />

einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.<br />

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof<br />

1) Je<strong>der</strong> hat sich auf den Friedhöfen <strong>der</strong> Würde<br />

des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen<br />

des Friedhofspersonals sind zu<br />

befolgen.<br />

(2) Kin<strong>der</strong> unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe<br />

nur in Begleitung Erwachsener betreten.<br />

(3) Auf den Friedhöfen ist insbeson<strong>der</strong>e nicht<br />

gestattet<br />

(a) die Wege mit Fahrzeugen und Fortbewegungsmitteln<br />

aller Art, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

Fahrrä<strong>der</strong>n, Skateboards und Rollerblades<br />

zu befahren; ausgenommen sind<br />

Rollstühle, Rollatoren sowie Fahrzeuge<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung und <strong>der</strong> für den<br />

Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden.<br />

Die Fahrzeuge <strong>der</strong> Gewerbetreibenden<br />

und sonstigen Personen mit Erlaubnis<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung dürfen höchstens<br />

ein zulässiges Gesamtgewicht von<br />

5,5 to. besitzen.<br />

Auf den Friedhöfen ist Schrittgeschwindigkeit<br />

einzuhalten.<br />

(b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste<br />

anzubieten o<strong>der</strong> diesbezüglich zu werben,<br />

(c) an Sonn- und Feiertagen und in <strong>der</strong> Nähe<br />

einer Bestattung störende Arbeiten<br />

auszuführen,<br />

(d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten<br />

bzw. ohne Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

gewerbsmäßig zu fotografieren,<br />

(e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen<br />

Drucksachen, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bestattungsfeier notwendig und üblich<br />

sind,<br />

(f)<br />

ihre Einrichtungen, Anlagen, Grünflächen<br />

und Grabstätten zu verunreinigen o<strong>der</strong><br />

zu beschädigen sowie Grünanlagen und<br />

Grabstätten unberechtigt zu betreten.<br />

Friedhofsbesucher haben die Wege zu<br />

benutzen.<br />

(g) Friedhofsabfälle außerhalb <strong>der</strong> dafür bestimmten<br />

Stellen abzulagern. Die jeweils<br />

geltende Abfalltrennung ist zu beachten.<br />

(h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,<br />

(i)<br />

zu lärmen und zu lagern.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen,<br />

soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes<br />

und <strong>der</strong> Ordnung auf ihm vereinbar<br />

sind.<br />

(5) Totengedenkfeiern und an<strong>der</strong>e nicht mit einer<br />

Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen<br />

bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung;<br />

sie sind spätestens vier Tage<br />

vorher anzumelden.<br />

§ 7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong><br />

Ordnung bedürfen Steinmetze, Bildhauer und<br />

Bestatter für ihre gewerbliche Tätigkeit auf<br />

den Friedhöfen <strong>der</strong> vorherigen Zulassung<br />

durch die Friedhofsverwaltung. An<strong>der</strong>e Gewerbetreibende<br />

müssen ihre Tätigkeit auf<br />

dem Friedhof <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung anzeigen.<br />

(2) Auf ihren Antrag hin werden nur die in Abs. 1<br />

Satz 1 genannten Gewerbetreibende zugelassen,<br />

die<br />

(a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher<br />

Hinsicht zuverlässig sind.<br />

(b) ihre Eintragung in die Handwerksrolle<br />

bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen<br />

Gewerbes) ihre Eintragung in<br />

das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung<br />

nachweisen o<strong>der</strong> die selbst o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en fachliche Vertreter die Meisterprüfung<br />

abgelegt haben o<strong>der</strong> die über eine<br />

vergleichbare Qualifikation verfügen.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung<br />

davon abhängig zu machen, dass <strong>der</strong> Antragsteller<br />

einen für die Ausführung seiner Tätigkeit<br />

ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />

nachweist.<br />

(4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer<br />

Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden<br />

haben für ihre Bediensteten<br />

einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die<br />

Zulassung und <strong>der</strong> Bedienstetenausweis sind<br />

dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal<br />

auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung<br />

kann befristet werden.<br />

(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten<br />

haben die Friedhofssatzung und die dazu<br />

ergangenen Regelungen zu beachten. Die<br />

Gewerbetreibenden haften für alle Schäden,<br />

die sie o<strong>der</strong> ihre Bediensteten im Zusammenhang<br />

mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen<br />

schuldhaft verursachen.<br />

(6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen<br />

nur werktags innerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten<br />

ausgeführt werden. Die Friedhofsverwaltung<br />

kann Ausnahmen zulassen.<br />

(7) Die für die Arbeiten erfor<strong>der</strong>lichen Werkzeuge<br />

und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur<br />

an den von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung genehmigten<br />

Stellen gelagert werden. Bei Beendigung<br />

<strong>der</strong> Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze<br />

wie<strong>der</strong> in einen ordnungsgemäßen<br />

Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte<br />

dürfen nicht an o<strong>der</strong> in den Wasserentnahmestellen<br />

<strong>der</strong> Friedhöfe gereinigt werden.<br />

(8) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung<br />

<strong>der</strong> Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Mahnung gegen die Vorschriften <strong>der</strong> Friedhofssatzung<br />

verstoßen o<strong>der</strong> bei denen die<br />

Voraussetzungen des Abs. 2 ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />

nicht mehr gegeben sind, auf Zeit o<strong>der</strong><br />

Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.<br />

Bei schweren Verstößen ist eine Mahnung<br />

entbehrlich.<br />

(9) Gewerbetreibende aller gärtnerischen Berufe<br />

dürfen auf den von ihnen betreuten Grabstätten<br />

Steckschil<strong>der</strong> mit Firmenbezeichnung und<br />

Anschrift bis zu einer Größe von 9 x 6 cm aufstellen.<br />

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften<br />

§ 8 Anzeigepflicht und Bestattungszeit<br />

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung<br />

des Sterbefalles bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

durch Erteilung eines schriftlichen<br />

Bestattungsauftrages anzumelden. Bei <strong>der</strong><br />

Bestattungsterminierung ist den Vorgaben<br />

des Bestattungsgesetzes Rechnung zu tragen.<br />

Der Anmeldung sind die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen beizufügen.<br />

Bei <strong>der</strong> Terminierung <strong>der</strong> Bestattung ist ein<br />

zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 vollständigen<br />

Werktagen erfor<strong>der</strong>lich. Von diesem Erfor<strong>der</strong>nis<br />

kann nur bei Vorliegen unverän<strong>der</strong>barer<br />

Anlässe (mehrere aufeinan<strong>der</strong>folgende<br />

arbeitsfreie Tage) abgewichen werden. Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Bestattungstermines erfor<strong>der</strong>n<br />

gleichfalls den vorgenannten zeitlichen Vorlauf.<br />

(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen<br />

Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht<br />

nachzuweisen.<br />

(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine<br />

Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.<br />

(4) Die Beerdigungen erfolgen von montags bis<br />

freitags. Zusätzlich können samstags Trauerfeiern<br />

ohne Beisetzungen stattfinden. Die<br />

Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit <strong>der</strong><br />

Bestattung fest.<br />

(5) Erdbestattungen dürfen frühestens achtundvierzig<br />

Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen<br />

werden und müssen innerhalb<br />

von acht Tagen durchgeführt werden. Liegen<br />

innerhalb dieser Frist die Voraussetzungen<br />

des Absatzes 1 nicht vor, so hat die Bestattung<br />

unverzüglich nach <strong>der</strong>en Eintritt zu erfolgen.<br />

Aschen müssen spätestens drei Monate<br />

nach <strong>der</strong> Einäscherung bestattet werden, an<strong>der</strong>nfalls<br />

werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen<br />

in einer anonymen Urnenreihengrabstätte<br />

bestattet.<br />

§ 9 Särge<br />

(1) Unbeschadet <strong>der</strong> Regelung des § 17 sind Bestattungen<br />

grundsätzlich in Särgen o<strong>der</strong> Urnen<br />

vorzunehmen. Ausnahmsweise kann <strong>der</strong><br />

Friedhofsträger bei Angehörigen des islamischen<br />

Glaubens auf Antrag die Bestattung<br />

ohne Sarg o<strong>der</strong> Urne auf einem muslimischen<br />

Grabfeld gestatten.<br />

(2) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet<br />

sein, dass jedes Durchsickern von<br />

Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge,<br />

Sargausstattungen und Sargabdichtungen<br />

sowie Sargbeigaben dürfen nicht aus Kunststoffen<br />

o<strong>der</strong> sonstigen nicht verrottbaren<br />

Werkstoffen hergestellt sein; sie dürfen auch<br />

nicht mit umweltschädigenden bzw. grundwasserschädigenden<br />

Anstrich- bzw. Imprägnierungsmitteln<br />

behandelt sein. Umweltschädliche<br />

Stoffe, wie z. B. Paradichlorbenzol, dürfen<br />

zur Sarghygiene nicht verwendet werden.<br />

Für die Bestattung in vorhandenen Grüften<br />

sind nur Metallsärge o<strong>der</strong> Holzsärge mit Metalleinsatz<br />

zugelassen, die luftdicht verschlossen<br />

sind.<br />

(3) Die Särge dürfen höchstens 2,10 m lang, 0,80<br />

m hoch und im Mittelmaß 0,85 m breit sein.<br />

Sind in Ausnahmefällen größere Särge erfor<strong>der</strong>lich,<br />

ist die Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

bei <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Bestattung<br />

einzuholen.<br />

§ 10 Ablauf <strong>der</strong> Beisetzungen<br />

(1) Die Gräber werden von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

ausgehoben und wie<strong>der</strong> verfüllt.<br />

(2) Die Tiefe <strong>der</strong> einzelnen Gräber beträgt von<br />

<strong>der</strong> Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />

des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur<br />

Oberkante <strong>der</strong> Urne mindestens 0,50 m.<br />

Bei Tiefgräbern muss das Grab für die erste<br />

Erdbestattung mindestens 3,0 m, das Grab für<br />

die zweite Erdbestattung 1,80 m tief sein.<br />

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinan<strong>der</strong><br />

durch mindestens 0,30 m starke<br />

Erdwände getrennt sein, bei Tiefgräbern ist<br />

eine Erdwandstärke von mindestens 0,60 m<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(4) Der Nutzungsberechtigte bzw. <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

<strong>der</strong> Beisetzung hat die bauliche Anlage<br />

und das Grabzubehör spätestens 2 Tage vor<br />

<strong>der</strong> Beisetzung entfernen zu lassen. Wird die<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Grabstätte nicht fristgerecht abgeräumt, kann<br />

<strong>der</strong> Beisetzungstermin nicht eingehalten werden.<br />

Sofern beim Ausheben <strong>der</strong> Gräber<br />

Grabmale, Fundamente o<strong>der</strong> sonstiges Grabzubehör<br />

(wie z.B. Bepflanzungen o<strong>der</strong> Wurzelstümpfe)<br />

durch die Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden müssen, sind die dadurch<br />

entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten/<br />

den Auftraggeber <strong>der</strong> Beisetzung<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung zu erstatten. Kosten<br />

etwaiger Beschädigungen gehen in diesem<br />

Fall zu Lasten des Nutzungsberechtigten/ Auftraggebers<br />

<strong>der</strong> Beisetzung, sofern diese nicht<br />

auf Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen<br />

sind. In <strong>der</strong> Regel erfolgt das Ablassen<br />

des Sarges durch den Einsatz eines<br />

Sargversenkgerätes. Hierbei kann aus technischen<br />

Gründen bei <strong>der</strong> Beisetzung <strong>der</strong> Sarg<br />

nur bis zum Erdniveau abgelassen werden.<br />

Alternativ erfolgt das Ablassen über Seile<br />

durch die Bestatter.<br />

Bei muslimischen Beisetzungen muss <strong>der</strong><br />

Transport des Leichnams zur Grabstätte in<br />

geschlossenem Sarg erfolgen.<br />

§ 11 Ruhezeit<br />

(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre, bei<br />

Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr<br />

25 Jahre. Die Ruhezeit für Urnen beträgt<br />

20 Jahre<br />

(2) Nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhefrist und nach Erlöschen<br />

eines Nutzungsrechtes an einer Urnengrabstätte<br />

werden die dann noch vorhandenen<br />

Urnen auf einer beson<strong>der</strong>s hierfür bestimmten<br />

Stelle gemeinsam beigesetzt. Rechte<br />

Dritter bestehen nach dieser Wie<strong>der</strong>beisetzung<br />

nicht mehr.<br />

§ 12 Umbettung<br />

(1) Die Ruhe <strong>der</strong> Toten genießt absoluten Vorrang<br />

vor privaten Interessen. Sie darf nur<br />

dann gestört werden, wenn dies durch beson<strong>der</strong>s<br />

wichtige öffentliche Gründe ausnahmsweise<br />

gerechtfertigt ist.<br />

(2) Alle Umbettungen - mit Ausnahme <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

von Amts wegen - erfolgen nur auf<br />

Antrag. Antragsberechtigt ist <strong>der</strong> jeweilige<br />

Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die<br />

Grabnummernkarte bzw. die Nutzungsurkunde<br />

vorzulegen.<br />

Bei Entziehung von Nutzungsrechten nach §<br />

27 Abs. 1 Satz 3 können Leichen o<strong>der</strong> Urnen,<br />

<strong>der</strong>en Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von<br />

Amts wegen in Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten<br />

umgebettet werden.<br />

(3) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen,<br />

unbeschadet <strong>der</strong> sonstigen gesetzlichen<br />

Vorschriften, <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung <strong>der</strong><br />

Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung darf<br />

nur erteilt werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller einen<br />

wichtigen Grund nachweist, <strong>der</strong> den<br />

Schutz <strong>der</strong> Totenruhe überwiegt, bei Umbettungen<br />

im ersten Jahr <strong>der</strong> Ruhezeit innerhalb<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nur bei Vorliegen eines dringenden<br />

öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer<br />

Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte<br />

in eine an<strong>der</strong>e Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte<br />

sind innerhalb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nicht<br />

zulässig. § 4 Abs. 2 und Abs. 3 bleiben unberührt.<br />

(4) Alle Umbettungen werden von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

o<strong>der</strong> durch ein von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

beauftragtes Unternehmen durchgeführt.<br />

Die Friedhofsverwaltung bestimmt<br />

den Zeitpunkt <strong>der</strong> Umbettung.<br />

(5) Die Kosten <strong>der</strong> Umbettung und den Ersatz<br />

von Schäden, die an benachbarten Grabstätten<br />

und Anlagen durch eine Umbettung entstehen,<br />

hat <strong>der</strong> Antragsteller zu tragen, soweit<br />

sie notwendig aufgetreten sind, o<strong>der</strong> die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung o<strong>der</strong> das beauftragte Unternehmen<br />

bezüglich dieser nur leichte Fahrlässigkeit<br />

trifft.<br />

(6) Der Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit und <strong>der</strong> Nutzungszeit<br />

wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen<br />

o<strong>der</strong> gehemmt.<br />

(7) Leichen und Urnen dürfen zu an<strong>der</strong>en als zu<br />

Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher<br />

o<strong>der</strong> richterlicher Anordnung ausgegraben<br />

werden.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 13 Arten <strong>der</strong> Grabstätten<br />

(1) Die Grabstätten und Aschestreufel<strong>der</strong> bleiben<br />

Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen<br />

können Rechte nach dieser Satzung erworben<br />

werden. Nutzungsrechte werden nur anlässlich<br />

von Todesfällen verliehen.<br />

(2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des<br />

Nutzungsrechtes an einer <strong>der</strong> Lage nach bestimmter<br />

Grabstätte, Grabart und des Friedhofes<br />

o<strong>der</strong> auf Unverän<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Umgebung.<br />

Die Grabfel<strong>der</strong> mit den zur Verfügung<br />

stehenden Grabarten ergeben sich aus den<br />

Belegungsplänen des jeweiligen Friedhofes.<br />

(3) Die Grabstätten werden unterschieden in:<br />

(a) Reihengrabstätten mit den Maßen Länge:<br />

2,00 m x Breite: 1,10 m,<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

(b) Kin<strong>der</strong>reihengrabstätten für Verstorbene<br />

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit<br />

den Maßen Länge: 1,20 m x Breite: 0,80<br />

m,<br />

(c) Wahlgrabstätten mit den Maßen: Länge:<br />

2,40 m x Breite: 1,10 m pro Stelle,<br />

(d) Wahlgrabstätten für Muslime mit den<br />

Maßen: Länge: 2,40 m x Breite: 1,10 m<br />

pro Stelle<br />

(e) Tiefgrabstätten mit den Maßen: Länge:<br />

2,40 m x Breite: 1,50 m pro Stelle,<br />

(f)<br />

Urnenreihengrabstätten mit den Maßen:<br />

Länge: 0,80 m x Breite: 0,60m,<br />

(g) Urnenwahlgrabstätten mit den Maßen:<br />

Länge: 1,00 m x Breite: 1,00 m,<br />

(h) Urnenkammern,<br />

(i) anonyme Reihengrabstätten,<br />

(j) anonyme Urnenreihengrabstätten,<br />

(k) pflegefreie Reihengrabstätten,<br />

(l) pflegefreie Urnenreihengrabstätten,<br />

(m) Aschestreufel<strong>der</strong>,<br />

(n) Ruhepark sowie<br />

(o) anonyme Grabstätten für Fehl- und Totgeburten<br />

Abweichende Grabmaße ergeben sich aus<br />

den Belegungsplänen.<br />

§ 14 Reihengrabstätten und pflegefreie Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen,<br />

die <strong>der</strong> Reihe nach belegt und<br />

im Todesfall für die Dauer <strong>der</strong> Ruhezeit des<br />

zu Bestattenden zugeteilt werden. Über die<br />

Zuteilung wird dem Nutzungsberechtigten eine<br />

Grabnummernkarte erteilt. Das Nutzungsrecht<br />

entsteht mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> Gebühren<br />

und Aushändigung <strong>der</strong> Grabnummernkarte.<br />

Nutzungsrechte an Reihengrabstätten können<br />

nicht verlängert werden.<br />

(2) Es werden eingerichtet:<br />

(a) Reihengrabfel<strong>der</strong> für Verstorbene bis<br />

zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

(b) Reihengrabfel<strong>der</strong> für Verstorbene nach<br />

dem vollendeten 5. Lebensjahr,<br />

(c) pflegefreie Reihengrabstätten,<br />

(d) anonyme Reihengrabfel<strong>der</strong>.<br />

(3) In einer Reihengrabstätte bzw. pflegefreien<br />

Reihengrabstätten darf nur eine Leiche bestattet<br />

werden. Ausnahmsweise ist anstelle<br />

<strong>der</strong>er die Beisetzung zweier gleichzeitig verstorbener<br />

Geschwister unter 5 Jahren statthaft.<br />

Die Leiche eines Kindes unter einem<br />

Jahr kann zusätzlich beigesetzt werden, sofern<br />

die Ruhefrist am Reihengrab noch mindestens<br />

25 Jahre besteht. Sofern die Ruhefrist<br />

an einem Erdreihengrab noch mindestens<br />

20 Jahre besteht, kann zusätzlich noch eine<br />

Urne beigesetzt werden. In einer anonymen<br />

Reihengrabstätte kann nur ein Sarg beigesetzt<br />

werden.<br />

(4) Das Abräumen von Reihengrabfel<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

Teilen von ihnen nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeiten<br />

wird vorher öffentlich und durch Hinweisschild<br />

auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.<br />

§ 15 Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen,<br />

an denen ein Nutzungsrecht für<br />

die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen<br />

und <strong>der</strong>en Lage im Benehmen mit dem<br />

Erwerber bestimmt wird.<br />

(2) Das Nutzungsrecht kann für den Zeitraum von<br />

5 bis 30 Jahren wie<strong>der</strong>erworben werden. Der<br />

Wie<strong>der</strong>erwerb ist bei mehrstelligen Wahlgräbern<br />

nur für die gesamte Grabstätte möglich.<br />

Die nachträgliche Abgabe einzelner Grabstellen<br />

einer mehrstelligen Grabstätte bzw. <strong>der</strong>en<br />

Hinzuerwerb kann im Ausnahmefall auf Antrag<br />

gestattet werden. Ein Rechtsanspruch<br />

hierauf besteht nicht.<br />

(3) Wahlgrabstätten bzw. Wahlgrabstätten für<br />

Muslime werden als ein- o<strong>der</strong> mehrstellige<br />

Grabstätten vergeben. Pro Wahlgrabstelle<br />

kann eine Leiche und die eines Kindes bis<br />

zum vollendeten ersten Lebensjahr o<strong>der</strong> die<br />

Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern<br />

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />

sowie 4 Urnen beigesetzt werden.<br />

Tiefgrabstätten werden als ein- o<strong>der</strong> mehrstellige<br />

Grabstätten vergeben. In einem Tiefgrab<br />

könnnen pro Stelle zwei Särge übereinan<strong>der</strong><br />

und 4 Urnen beigesetzt werden. Die Beilegungsmöglichkeit<br />

verstorbener Kin<strong>der</strong> gleicht<br />

<strong>der</strong> des Wahlgrabes.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit einer Leiche bzw.<br />

vor Ablauf <strong>der</strong> Nutzungszeit <strong>der</strong> Grabstätte<br />

kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn<br />

die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht<br />

o<strong>der</strong> ein Nutzungsrecht mindestens für<br />

die Zeit bis zum Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit wie<strong>der</strong>erworben<br />

worden ist. Tiefgräber können erst<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit <strong>der</strong> zweiten Erdbestattung<br />

mit Särgen wie<strong>der</strong>belegt werden.<br />

Auf Grabfel<strong>der</strong>n für Muslime werden ausschließlich<br />

Angehörige des muslimischen<br />

Glaubens beigesetzt sowie <strong>der</strong>en Ehe- und<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Lebenspartner, auch wenn diese einer an<strong>der</strong>en<br />

Glaubensgemeinschaft angehören.<br />

(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung <strong>der</strong><br />

Gebühren und Aushändigung <strong>der</strong> Urkunde.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Nutzungsrechte verfügt <strong>der</strong><br />

Friedhofsträger über die Grabstätten.<br />

(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird <strong>der</strong><br />

jeweilige Nutzungsberechtigte drei Monate<br />

vorher schriftlich, falls er nicht bekannt ist<br />

durch eine öffentliche Bekanntmachung für<br />

den Zeitraum von drei Monaten und durch<br />

Hinweis auf <strong>der</strong> Grabstätte, hingewiesen.<br />

(6) Schon bei <strong>der</strong> Verleihung des Nutzungsrechtes<br />

soll <strong>der</strong> Erwerber für den Fall seines Ablebens<br />

aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis<br />

seinen Nachfolger im Nutzungsrecht<br />

bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch<br />

schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu<br />

seinem Ableben keine <strong>der</strong>artige Regelung getroffen,<br />

geht das Nutzungsrecht in nachstehen<strong>der</strong><br />

Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />

verstorbenen Nutzungsberechtigten mit <strong>der</strong>en<br />

Zustimmung über:<br />

1. auf den überlebenden Ehegatten,<br />

2. auf den Lebenspartner nach dem Gesetz<br />

über die eingetragene Partnerschaft,<br />

3. auf die Kin<strong>der</strong>,<br />

4. auf die Stiefkin<strong>der</strong>,<br />

5. auf die Enkel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Berechtigung<br />

ihrer Väter o<strong>der</strong> Mütter,<br />

6. auf die Eltern,<br />

7. auf die vollbürtigen Geschwister,<br />

8. auf die Stiefgeschwister,<br />

9. auf die nicht unter 1) bis 8) fallenden Erben<br />

sowie<br />

10. jede an<strong>der</strong>e Person<br />

Die Nutzungsberechtigung kann auf einzelne<br />

Personen, Personengemeinschaften und juristische<br />

Personen lauten.<br />

(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das<br />

Nutzungsrecht zu Lebzeit übertragen.<br />

Die Übertragung mit dem unterschriebenen<br />

Einverständnis sind <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

schriftlich anzuzeigen. Die Übertragung des<br />

Nutzungsrechtes wird wirksam mit <strong>der</strong> Neuausfertigung<br />

<strong>der</strong> Nutzungsurkunde.<br />

Je<strong>der</strong> Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht<br />

unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben<br />

zu lassen.<br />

(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Friedhofs- und Bestattungsordnung<br />

und <strong>der</strong> dazu ergangenen Regelungen<br />

das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles<br />

über die Bestattung in <strong>der</strong> Wahlgrabstätte zu<br />

entscheiden bzw. selbst in dieser beigesetzt<br />

zu werden. Außerdem obliegt ihm die Entscheidung<br />

über die Art <strong>der</strong> Gestaltung und <strong>der</strong><br />

Pflege <strong>der</strong> Grabstätte.<br />

(9) Neue Grüfte dürfen auf den Friedhöfen nicht<br />

angelegt werden. Bestehende Nutzungsrechte<br />

an Grüften dürfen nicht verlängert werden.<br />

Beisetzungen in vorhandenen Grüften finden<br />

nur noch im Rahmen laufen<strong>der</strong> Nutzungsrechte<br />

statt, wenn die Ruhezeit die noch vorhandene<br />

Nutzungszeit nicht überschreitet.<br />

(10) Tiefgrabstätten dürfen in bestehenden Wahlgrabfel<strong>der</strong>n<br />

nach § 13 Abs. 2 Ziffer c) nicht<br />

neu angelegt werden. In diesen Wahlgrabfel<strong>der</strong>n<br />

ist die Beisetzung in <strong>der</strong> Tieflage unzulässig.<br />

Auf Grabfel<strong>der</strong>n für Muslime werden<br />

keine Tiefgrabstätten eingerichtet.<br />

(11) Gemeinschaftswahlgräber können mit mehreren<br />

Einzelgrabstätten eingerichtet und an<br />

klösterliche, karitative, o.ä. Gemeinschaften<br />

mit gemeinsamem Haushalt überlassen werden.<br />

In den Gemeinschaftsgräbern dürfen nur<br />

die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> betreffenden Gemeinschaft<br />

beigesetzt werden. Die in den Erwerbsurkunden<br />

namhaft gemachten Verfügungsberechtigten<br />

sind <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gegenüber hierfür haftbar.<br />

(12) Gräber für Kriegsopfer werden nach dem Gesetz<br />

über die Erhaltung <strong>der</strong> Gräber <strong>der</strong> Opfer<br />

von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)<br />

vom 01.07.1965 (BGBl. I, S. 589) angelegt<br />

und gepflegt.<br />

§ 16 Urnengrabstätten<br />

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />

(a) Urnenreihengrabstätten,<br />

(b) pflegefreien Urnenreihengrabstätten<br />

(c) anonymen Urnenreihengrabstätten<br />

(d) Urnenwahlgrabstätten,<br />

(e) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen.<br />

(f) Hinsichtlich <strong>der</strong> Urnenbeisetzungen in<br />

Erdreihengrabstätten gilt die Regelung<br />

des § 14 Abs. 3.<br />

(g) Urnenkammern<br />

(2) Urnenreihengrabstätten nach Abs. 1 Nrn. a)<br />

bis c) sind Aschengrabstätten für eine Beisetzung,<br />

die <strong>der</strong> Reihe nach belegt und im Todesfall<br />

für die Dauer <strong>der</strong> Ruhezeit zur Beisetzung<br />

einer Asche abgegeben werden. Über<br />

die Zuteilung wird dem Nutzungsberechtigten<br />

eine Grabnummernkarte erteilt. Das Nutzungsrecht<br />

entsteht mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> Gebühren<br />

und Aushändigung <strong>der</strong> Grabnummernkarte.<br />

Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten<br />

für 4 Urnen, an denen ein Nutzungsrecht von<br />

20 Jahren verliehen wird und <strong>der</strong>en Lage im<br />

Benehmen mit dem Erwerber des Nutzungsrechts<br />

festgelegt wird. § 15 Abs. 1 Satz 2 gilt<br />

entsprechend.<br />

Urnenkammern sind Kolumbarien mit 20- jährigem<br />

Nutzungsrecht. Die Anzahl <strong>der</strong> Beisetzungsmöglichkeit<br />

pro Kammer richtet sich<br />

nach den Größen <strong>der</strong> Überurnen.<br />

Urnenwahlgrabstätten können außer in Grabfel<strong>der</strong>n<br />

auch in Mauern, Terrassen und Hallen<br />

eingerichtet werden.<br />

§ 17 Aschenstreufel<strong>der</strong><br />

Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger<br />

festgelegten Bereich des Friedhofes durch<br />

Verstreuung beigesetzt, wenn <strong>der</strong> Verstorbene<br />

dies durch Verfügung von Todes wegen<br />

bestimmt hat. Dem Friedhofsträger ist vor<br />

Verstreuung <strong>der</strong> Asche die Verfügung von<br />

Todes wegen nachzuweisen.<br />

V. Gestaltung <strong>der</strong> Grabstätten<br />

§ 18 Grundsätze<br />

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die<br />

Umgebung anzupassen, dass die Würde des<br />

Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in<br />

<strong>der</strong> Gesamtanlage gewahrt wird.<br />

(2) Für den Baumbestand auf den Friedhöfen gilt<br />

die Satzung zum Schutze des Baumbestandes<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Schutz <strong>der</strong> gärtnerischen<br />

Anlagen und die Gestaltung <strong>der</strong> Friedhöfe genießt<br />

Vorrang vor privaten Interessen <strong>der</strong> Nutzungsberechtigten.<br />

Zum Schutz des vorhandenen<br />

Baumbestandes ist das Durchtrennen<br />

von Halte- und Starkwurzeln bei Fundamentierungsarbeiten<br />

baulicher Anlagen an Grabstätten<br />

untersagt.<br />

§ 19 Gedenkzeichen und Grabbegrenzungen<br />

(1) Auf den Wahl- und Reihengrabstätten mit<br />

Ausnahme pflegefreier und anonymer Grabstätten<br />

sowie <strong>der</strong> Aschestreufel<strong>der</strong> dürfen<br />

nach den Bestimmungen dieser Satzung Gedenkzeichen<br />

und Grabeinfassungen durch<br />

Steinmetzbetriebe errichtet werden.<br />

Die für die Grabeinfassung notwendigen Fundamente<br />

sind zu den Fundamenten <strong>der</strong> Nachbargräber<br />

zu trennen (z.B. durch Teerpappe,<br />

Styropor usw.).<br />

Gedenkzeichen sind ihrer Größe entsprechend<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln<br />

des Steinmetzhandwerks standsicher<br />

aufzustellen und zu fundamentieren. Die Fundamente<br />

dürfen die Bodenoberfläche nicht<br />

überragen und die Grenzen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Grabart nicht überschreiten. Ausnahmen sind<br />

nur bei beson<strong>der</strong>er Topographie (z. B. Hanglage)<br />

in Abstimmung mit <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

zulässig.<br />

Die jeweils geltenden Richtlinien des Bundes-<br />

Innungsverbandes des Deutschen Steinmetz-,<br />

Stein- und Bildhauerhandwerks für das Fundamentieren<br />

und Versetzen von Grabdenkmälern<br />

sind zu beachten.<br />

Bei pflegefreien Grabstätten werden von <strong>der</strong><br />

Friedhofsverwaltung einheitliche Grabplatten<br />

auf den vorhandenen Streifenfundamenten<br />

installiert. Die Grabplatten dürfen nur graviert<br />

werden. Jede Verän<strong>der</strong>ung in Form, Farbe<br />

und Struktur ist unzulässig.<br />

Bei Findlingen als Gedenkzeichen ab einer<br />

Mindeststärke von 0,20 m, die nicht auf einem<br />

Sockel stehen, wird ein Dübel als ausreichende<br />

Verankerung befunden.<br />

Es dürfen nur Gedenkzeichen aus Naturstein,<br />

handwerklich bearbeitetem Stein, Holz sowie<br />

Metall und Gedenkzeichen aus Sicherheitsglas<br />

verwendet werden. Grabeinfassungen<br />

dürfen nur aus Stein errichtet werden. Alternativ<br />

ist die Einfassung mit Hecken durch<br />

schwach wachsende Gehölze nach Vorgabe<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung möglich. Einfassungen<br />

dürfen nur in den Außenmaßen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Grabart errichtet werden. Dies gilt nicht<br />

für Gemeinschaftswahlgräber und Gräber für<br />

Kriegsopfer(§ 15 Abs. 13 und 14). Auf dem<br />

Waldfriedhof dürfen durch die beson<strong>der</strong>e Lage<br />

des Friedhofes und den Baumbestand Einfassungen<br />

auch in Grauwackekantensteinen<br />

ohne Zement eingebaut o<strong>der</strong> als Schrittplatten<br />

verlegt werden.<br />

Eine Grabanlage ist so zu gestalten, dass bei<br />

Arbeiten an Nachbargrabstätten ein Absacken,<br />

Verschieben o<strong>der</strong> Umfallen ausgeschlossen<br />

ist.<br />

(2) Für die Maße von Gedenkzeichen gelten folgende<br />

Regeln:<br />

(a) Die Breite eines stehenden Gedenkzeichens<br />

mit dessen Sockel darf bei einstelliger<br />

Grabstätte die Breite <strong>der</strong> Grabstätte<br />

abzüglich 0,20 m erreichen.<br />

- bei zweistelligen Grabstätten abzüglich<br />

0,50 m,<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

- bei dreistelligen Grabstätten abzüglich<br />

1,00 m,<br />

- bei mehr als dreistelligen Grabstätten<br />

abzüglich 1,60 m,<br />

- bei Tiefgräbern abzüglich 0,30 m<br />

Besitzen Denkmal und/ o<strong>der</strong> Sockel die<br />

max. zulässige Breite, so ist eine zentrierte<br />

Ausrichtung (gleichmäßige Abstände<br />

von den Seitenkanten) erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wird ein Denkmal in geringerer Breite errichtet,<br />

so ist eine dezentrale Ausrichtung<br />

zulässig, jedoch müssen die vorgenannten<br />

Abstände von den Außenkanten <strong>der</strong><br />

Grabanlage eingehalten werden.<br />

(b) Die Steinstärke von stehenden Gedenkzeichen<br />

muss den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Verkehrsicherheit genügen. Die Mindeststärke<br />

für stehende Grabmale aus Stein<br />

muss darüber hinaus bis 1 m Höhe 0,12<br />

m, darüber hinaus 0,14 m betragen. Für<br />

handwerklich bearbeiteten Betonwerkstein<br />

ist ein statischer Nachweis <strong>der</strong><br />

Stand- und Bruchsicherheit erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(c) Die Höhe von stehenden Gedenkzeichen<br />

aus Stein mit <strong>der</strong>en Sockel bzw. zusammengesetzter<br />

Steine darf auf einer Reihen-Grabstätte<br />

bis zu 1,00 m, auf einer<br />

Wahl-Grabstätte bis zu 1,50 m betragen.<br />

Ausnahmen können für allseits bearbeitete<br />

Stelen zugelassen werden.<br />

(d) Für stehende Gedenkzeichen aus Holz<br />

o<strong>der</strong> aus handwerklich bearbeitetem Metall<br />

gelten vorstehende Regelungen mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Materialstärken.<br />

(3) Auf den in § 19 Abs. 1 genannten Grabstätten<br />

können wahlweise liegende Gedenkzeichen<br />

o<strong>der</strong> grababdeckende Steinplatten in Form<br />

von Teil- o<strong>der</strong> Vollabdeckungen Verwendung<br />

finden. Die Mindeststärke <strong>der</strong> Platten beträgt<br />

0,06m.<br />

(4) Hinsichtlich <strong>der</strong> Maße für Einfassungen aus<br />

Stein gilt folgendes:<br />

- eine Breite von mindestens 0,06 m,<br />

- eine Höhe von mindestens 0,12 m und<br />

höchstens 0,18 m.<br />

Die Gesamthöhe von Einfassung und Grabplatten<br />

darf 0,25 m nicht überschreiten. Die<br />

hintere Quereinfassung muss mit den übrigen<br />

Einfassungsteilen eine gleichmäßige Höhe<br />

aufweisen.<br />

Für die Haftung gilt Absatz (5) entsprechend.<br />

(5) Die Unterschreitung <strong>der</strong> Mindeststärken nach<br />

den Ziffern 1- 4 kann erlaubt werden jedoch<br />

wird in diesem Fall jede Haftung (außer Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit) für Bruchbeschädigungen<br />

im Zuge von Beisetzungs- , Unterhaltungs-<br />

und Pflegearbeiten ausgeschlossen.<br />

(6) Steineinfassungen aus unterbrochenen und<br />

gestoßenen Einfassungsteilen sind auf durchgehenden,<br />

bewehrten Fundamenten bzw.<br />

Punktfundamenten, <strong>der</strong> Breite und <strong>der</strong> Länge<br />

<strong>der</strong> Einfassung entsprechend, zu verlegen.<br />

(7) Als provisorische Gedenkzeichen mit einer<br />

Zulassungsdauer von höchstens fünf Jahren<br />

ab Beisetzungstermin können Holztafeln ohne<br />

Glas- und Metallrahmen in <strong>der</strong> Größe von<br />

0,25 m x 0,30 m sowie Holzkreuze bis zu einer<br />

sichtbaren Höhe von 0,70 m erlaubnisund<br />

gebührenfrei aufgestellt werden. Bei Verwitterungsanzeichen<br />

o<strong>der</strong> nach Ablauf dieser<br />

Frist sind diese unaufgefor<strong>der</strong>t zu entfernen.<br />

(8) Wenn eine Standsicherheit nicht gewährleistet<br />

werden kann, kann die Errichtung von stehenden<br />

Gedenkzeichen und Sockeln ausgeschlossen<br />

(z. B. bei aufgefülltem Boden) o<strong>der</strong><br />

weitergehende Anfor<strong>der</strong>ungen verlangt werden.<br />

(9) Bei einer Sargbeisetzung (Grabaushub) sind<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit vorhandene<br />

Einfassungen, ggf. auch Denkmäler und<br />

<strong>der</strong>en Fundamente sowie Grabzubehör zu<br />

entfernen. Auf dem Waldfriedhof sind aufgrund<br />

<strong>der</strong> Bodenbeschaffenheit grundsätzlich<br />

stehende Gedenkzeichen bei Sargbeisetzungen<br />

zu entfernen.<br />

Bei Belassen von Gedenkzeichen und Fundamenten<br />

im Falle von Nachbelegungen bei<br />

Wahlgräbern hat <strong>der</strong> Steinmetz den schriftlichen<br />

Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit an die<br />

Friedhofsverwaltung zu erbringen.<br />

(10) Für einzelne Friedhofsteile können durch Einzelsatzung<br />

beson<strong>der</strong>e Gestaltungsvorschriften<br />

erlassen werden.<br />

(11) Soweit es <strong>der</strong> Friedhofsträger unter Beachtung<br />

des § 19 für vertretbar hält, kann er in<br />

beson<strong>der</strong>s begründeten Fällen Ausnahmen<br />

von den Vorschriften <strong>der</strong> Absätze (2) bis (4)<br />

und auch sonstige bauliche Anlagen als Ausnahme<br />

im Einzelfall zulassen.<br />

§ 20 Erlaubnispflicht<br />

(1) Die Errichtung und jede Verän<strong>der</strong>ung von<br />

baulichen Anlagen an Grabstätten bedarf <strong>der</strong><br />

Erlaubnis <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung, die auf<br />

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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Antrag erteilt wird. Auch provisorische Grabmale<br />

sind zustimmungspflichtig, sofern sie<br />

größer als 0,25 m x 0,30 m sind. Antragsberechtigt<br />

ist <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte <strong>der</strong> Grabstätte,<br />

<strong>der</strong> sein Nutzungsrecht nachzuweisen<br />

hat.<br />

(2) Den Anträgen sind dreifach beizufügen:<br />

(a) <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> baulichen Anlage mit allen<br />

Bestandteilen in perspektivischer<br />

Darstellung mit Grundriss und Seitenansicht<br />

im Maßstab 1: 10 unter Angabe des<br />

Materials, seiner Bearbeitung, <strong>der</strong> Anordnung<br />

<strong>der</strong> Schrift, <strong>der</strong> Ornamente und<br />

Symbole sowie <strong>der</strong> Befestigung <strong>der</strong> Anlagen<br />

durch Verdübelung/ Verankerung.<br />

(b) soweit es zum Verständnis erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, Zeichnungen <strong>der</strong> Schrift, <strong>der</strong> Ornamente<br />

und <strong>der</strong> Symbole im Maßstab 1 : 1<br />

unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung,<br />

des Inhalts, <strong>der</strong> Form und <strong>der</strong><br />

Anordnung.<br />

In beson<strong>der</strong>en Fällen kann die Vorlage<br />

eines Modells im Maßstab 1 : 10 o<strong>der</strong><br />

das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher<br />

Größe auf <strong>der</strong> Grabstätte verlangt<br />

werden.<br />

(3) Die Erlaubnis erlischt, wenn das Grabmal<br />

o<strong>der</strong> die sonstige bauliche Anlage nicht binnen<br />

eines Jahres nach <strong>der</strong> Erlaubnis errichtet<br />

worden ist.<br />

§ 21 Anlieferung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />

(1) Bei <strong>der</strong> Anlieferung von Grabmalen o<strong>der</strong><br />

sonstigen baulichen Anlagen zur Errichtung<br />

sind den Mitarbeitern <strong>der</strong> Friedhöfe die erteilten<br />

Erlaubnisse vorzulegen.<br />

(2) Die Grabmale o<strong>der</strong> sonstige bauliche Anlagen<br />

sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang<br />

von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung überprüft<br />

werden können; Einzelheiten hierzu kann die<br />

Friedhofsverwaltung bestimmen.<br />

§ 22 Fundamentierung und Befestigung <strong>der</strong> baulichen<br />

Anlagen<br />

(1) Zum Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit und des Nutzungsberechtigen<br />

sind die Grabmale nach<br />

den allgemein anerkannten Regeln des<br />

Handwerks (Richtlinien für das Fundamentieren<br />

und Versetzen von Grabdenkmälern und<br />

Einfassungen für Grabstätten des Bundesinnungsverbandes<br />

des Deutschen Steinmetz-,<br />

Stein- und Holzbildhauerhandwerks, in <strong>der</strong><br />

jeweils gültigen Fassung) so zu fundamentieren<br />

und zu befestigen, dass sie dauernd<br />

standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />

Gräber nicht umstürzen o<strong>der</strong> sich<br />

senken können. Dies gilt für sonstige bauliche<br />

Anlagen entsprechend.<br />

(2) Die Art <strong>der</strong> Fundamentierung und <strong>der</strong> Befestigung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Größe und Stärke <strong>der</strong><br />

Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung<br />

gleichzeitig mit <strong>der</strong> Zustimmung nach §<br />

20. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen,<br />

ob die vorgeschriebene Fundamentierung<br />

durchgeführt worden ist.<br />

(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit <strong>der</strong><br />

Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke<br />

<strong>der</strong> Grabmale bestimmt sich nach dem § 19.<br />

§ 23 Unterhaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />

(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen<br />

sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem<br />

Zustand zu halten. Verantwortlich<br />

sind die Nutzungsberechtigten <strong>der</strong> Grabstätten.<br />

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen,<br />

sonstigen baulichen Anlagen o<strong>der</strong> Teilen davon<br />

gefährdet, sind die für die Unterhaltung<br />

Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />

Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge<br />

kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des<br />

Verantwortlichen/ Nutzungsberechtigten sofortige<br />

Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung<br />

von Grabmalen) treffen.<br />

Wird <strong>der</strong> ordnungswidrige Zustand trotz<br />

schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

nicht innerhalb einer festzusetzenden<br />

angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung<br />

berechtigt, die bauliche Anlage<br />

o<strong>der</strong> Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen<br />

zu entfernen. Die <strong>Stadt</strong> ist verpflichtet,<br />

diese Gegenstände drei Monate auf<br />

Kosten des Verantwortlichen aufzubewahren.<br />

Ist <strong>der</strong> Verantwortliche nicht bekannt o<strong>der</strong> ohne<br />

beson<strong>der</strong>en Aufwand nicht zu ermitteln,<br />

genügen als Auffor<strong>der</strong>ung eine öffentliche Bekanntmachung<br />

und ein Hinweisschild auf <strong>der</strong><br />

Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat<br />

aufgestellt wird.<br />

(3) Die Nutzungsberechtigten sind für jeden<br />

Schaden verantwortlich, <strong>der</strong> durch das Umstürzen<br />

von Grabmalen o<strong>der</strong> sonstigen baulichen<br />

Anlagen verursacht wird.<br />

Die Haftung des Friedhofsträgers bleibt hiervon<br />

unberührt. Die Verantwortlichen haften<br />

dem Friedhofsträger im Innenverhältnis, soweit<br />

diesen nicht grobe Fahrlässigkeit o<strong>der</strong><br />

Vorsatz trifft.<br />

– Seite 27 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

(4) Künstlerisch o<strong>der</strong> historisch wertvolle Grabstätten,<br />

Grabmale und bauliche Anlagen o<strong>der</strong><br />

solche, die als beson<strong>der</strong>e Eigenart eines<br />

Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in<br />

einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung<br />

kann die Zustimmung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong>artiger Grabstätten, Grabmale und baulichen<br />

Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen<br />

Denkmalschutz und -<br />

pflegebehörden nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Bestimmungen zu beteiligen.<br />

§ 24 Abräumung von Grabstätten<br />

(1) Das Abräumen baulicher Anlagen an Grabstätten<br />

darf nur durch einen von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

zugelassenen Steinmetz erfolgen.<br />

Vor Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nutzungszeit<br />

dürfen Grabmale nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne<br />

des § 23 Abs. 4 kann die Friedhofsverwaltung<br />

die Zustimmung versagen.<br />

(2) Nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten,<br />

nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten,<br />

nach <strong>der</strong> Entziehung von<br />

Nutzungsrechten und bei vorzeitiger Rückgabe<br />

sind die Grabmale und sonstige bauliche<br />

Anlagen, alle Anpflanzungen und das Grabzubehör<br />

zu entfernen. Geschieht dies nicht<br />

binnen dreier Monate, so ist die Friedhofsverwaltung<br />

berechtigt, die Grabstätte kostenpflichtig<br />

abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung<br />

ist nicht verpflichtet, das Grabmal<br />

o<strong>der</strong> sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.<br />

Grabmale o<strong>der</strong> sonstige bauliche Anlagen<br />

gehen entschädigungslos in das Eigentum <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> über, wenn dies bei Erwerb<br />

des Nutzungsrechts o<strong>der</strong> bei Genehmigung<br />

für die Errichtung des Grabmals o<strong>der</strong> sonstiger<br />

baulicher Anlagen schriftlich vereinbart<br />

wurde.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne<br />

Erlaubnis errichtete bauliche Anlagen einen<br />

Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />

auf dessen Kosten entfernen zu<br />

lassen.<br />

VI. Herrichtung und Pflege <strong>der</strong> Grabstätten<br />

§ 25 Herrichtung und Unterhaltung<br />

(1) Alle Grabstätten mit Ausnahme pflegefreier<br />

und anonymer Grabstätten, müssen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Vorschriften dieser Satzung hergerichtet<br />

und dauernd instand gehalten werden.<br />

Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck.<br />

Die Grabstätten müssen sechs Monate nach<br />

<strong>der</strong> Bestattung gärtnerisch gestaltet sein. Bei<br />

<strong>der</strong> Grabgestaltung ist die Verwendung von<br />

Rasen unzulässig. Verwelkte Blumen und<br />

Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten<br />

zu entfernen. Auf pflegefreien Grabstätten ist<br />

das Abstellen von Grabschmuck und –<br />

zubehör unzulässig. Zum Gedenken an die<br />

hier Beigesetzten stellt <strong>der</strong> Friedhofsträger für<br />

das Abstellen von Kerzen und Blumen beson<strong>der</strong>s<br />

ausgewiesene Flächen bereit.<br />

(2) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt<br />

werden, die an<strong>der</strong>e Grabstätten und<br />

die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen<br />

und eine Überbauung mit Erdcontainern,<br />

Laufdielen und sonstigem erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Zubehör bei Bestattungen im Nachbargrab<br />

zulassen. Grablampen und sonstiges<br />

Grabzubehör müssen mindestens 0,30 m eingerückt<br />

von den seitlichen Grabgrenzen platziert<br />

werden.<br />

(3) Für die Herrichtung und Instandhaltung <strong>der</strong><br />

Grabstätten ist <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte verantwortlich.<br />

Die Verpflichtung erlischt mit dem<br />

Ablauf des Nutzungsrechts.<br />

(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können<br />

die Grabstätten selbst gärtnerisch anlegen<br />

und pflegen o<strong>der</strong> damit einen zugelassenen<br />

Friedhofsgärtner beauftragen.<br />

(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> gärtnerischen Anlagen außerhalb <strong>der</strong><br />

Grabstätten obliegt ausschließlich <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung.<br />

(6) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz-<br />

und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie<br />

chemische Mittel gegen tierische Schädlinge<br />

ist nicht gestattet.<br />

(7) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare<br />

Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten<br />

<strong>der</strong> Trauerfloristik, insbeson<strong>der</strong>e in Kränzen,<br />

Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck<br />

und bei Grabeinfassungen sowie bei<br />

Pflanzenzuchtbehältern, die an <strong>der</strong> Pflanze<br />

verbleiben, nicht verwandt werden. Ausgenommen<br />

sind Grabvasen, Markierungszeichen<br />

und Gießkannen. Bei <strong>der</strong> Verwendung<br />

von Matten o<strong>der</strong> Folien ist <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

ein Nachweis über die Verrottbarkeit<br />

des verwendeten Werkstoffes zu erbringen.<br />

§ 26 Gärtnerische Gestaltung <strong>der</strong> Grabstätten<br />

(1) Die Grabstätten müssen in ihrer gesamten<br />

Fläche bepflanzt werden.<br />

(2) Unzulässig ist<br />

– Seite 28 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

(a) das Pflanzen von Bäumen o<strong>der</strong> großwüchsigen<br />

Sträuchern, Obst und Beerengehölzen,<br />

(b) das Einfassen <strong>der</strong> Grabstätte mit großwüchsigen<br />

Hecken, Steinen, Metall, Glas<br />

o<strong>der</strong> Ähnlichem,<br />

(c) das Errichten von Rankgerüsten, Gittern<br />

und Pergolen,<br />

(d) das Aufstellen einer Bank o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Sitzgelegenheit.<br />

e) die Lagerung von Sachen außerhalb <strong>der</strong><br />

Grabstätten<br />

§ 27 Vernachlässigung <strong>der</strong> Grabpflege<br />

(1) Werden die in § 25 Abs. 1 bezeichneten<br />

Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet<br />

o<strong>der</strong> gepflegt, hat <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte<br />

nach schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

die Grabstätten innerhalb einer<br />

angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.<br />

Kommt <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung<br />

nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung<br />

entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben des<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetzes tätig werden.<br />

Sie kann auch das Nutzungsrecht ohne<br />

Entschädigung entziehen, soweit sie den Verantwortlichen<br />

schriftlich unter Fristsetzung<br />

hierauf hingewiesen hat. In dem Entziehungsbescheid<br />

wird <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

das Grabmal und die sonstigen baulichen<br />

Anlagen innerhalb von drei Monaten seit<br />

Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides<br />

zu entfernen. § 28 gilt entsprechend.<br />

(2) Ist <strong>der</strong> Verantwortliche nicht bekannt o<strong>der</strong><br />

nicht ohne beson<strong>der</strong>en Aufwand zu ermitteln,<br />

wird durch eine öffentliche Bekanntmachung<br />

auf die Verpflichtung zur Herrichtung und<br />

Pflege hingewiesen. Außerdem wird <strong>der</strong> unbekannte<br />

Verantwortliche durch ein Hinweisschild<br />

auf <strong>der</strong> Grabstätte aufgefor<strong>der</strong>t, sich mit<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung in Verbindung zu<br />

setzen. Bleibt die Auffor<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hinweis<br />

drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung<br />

die Grabstätte abräumen, einebnen<br />

und einsähen und Grabmale und sonstige<br />

bauliche Anlagen entfernen lassen.<br />

(3) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs.<br />

1 Satz 1 entsprechend. Wird die Auffor<strong>der</strong>ung<br />

nicht befolgt o<strong>der</strong> ist <strong>der</strong> Verantwortliche nicht<br />

bekannt o<strong>der</strong> nicht ohne beson<strong>der</strong>en Aufwand<br />

zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung<br />

den Grabschmuck entfernen.<br />

§ 28 Vorzeitige Rückgabe von Grabstätten<br />

(1) Will <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte eine Grabstätte<br />

vor Ablauf <strong>der</strong> letztgültigen Ruhefrist an die<br />

Friedhofsverwaltung zurückgeben, ist dies<br />

schriftlich bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung zu beantragen.<br />

(2) Im Fall <strong>der</strong> Erlaubnis <strong>der</strong> vorzeitigen Rückgabe<br />

werden pro Jahr <strong>der</strong> restlichen Ruhefrist<br />

Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben, die<br />

<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung für die Pflege <strong>der</strong><br />

abgeräumten Grabstätte im Zuge von Einsaat<br />

und Dauerpflege entstehen. Die Gesamtgebühren<br />

für die restliche Ruhefrist werden mit<br />

<strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Erlaubnis durch die Friedhofsverwaltung<br />

in einer Summe per Kostenbescheid<br />

erhoben. Eine Erstattung <strong>der</strong> bereits<br />

geleisteten Gebühren für die Gesamtlaufzeit<br />

scheidet in diesem Falle aus.<br />

VII. Listenführung<br />

§ 29 Listenführung<br />

Bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung werden geführt:<br />

1. Verzeichnis <strong>der</strong> beigesetzten Verstorbenen<br />

und aller Grabarten<br />

2. Zeichnerische Unterlagen (Gesamtplan, Grabfel<strong>der</strong>plan,<br />

Belegungspläne)<br />

VIII. Kühlzellen und Trauerhallen<br />

§ 30 Benutzung <strong>der</strong> Kühlzellen und Trauerhallen<br />

(1) Die Kühlzellen dienen <strong>der</strong> Aufnahme von Leichen<br />

bis zur Bestattung. Bei <strong>der</strong> Nutzung sind<br />

den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Hygienerichtlinien<br />

Rechnung zu tragen. Die Nutzung <strong>der</strong> Kühlzellen<br />

ist von den Bestattern unter Angabe<br />

<strong>der</strong> Zeiträume <strong>der</strong> Inanspruchnahme in die<br />

ausliegenden Listen einzutragen. Kühlzellen<br />

und Trauerhallen dürfen nur in Begleitung des<br />

beauftragten Bestatters betreten werden. Rituelle<br />

Waschungen und sonstige <strong>der</strong> Bestattung<br />

zuzurechnende Handlungen dürfen auf<br />

den Friedhöfen nicht ausgeführt werden.<br />

(2) Sofern keine gesundheitlichen o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Bedenken bestehen, können die Angehörigen<br />

die Verstorbenen nach vorheriger Anmeldung,<br />

in Begleitung des beauftragten Bestatters,<br />

während <strong>der</strong> festgesetzten Zeiten sehen. Die<br />

Särge sind spätestens eine Stunde vor Beginn<br />

<strong>der</strong> Trauerfeier o<strong>der</strong> Beisetzung endgültig<br />

zu schließen.<br />

(3) Die Särge <strong>der</strong> an meldepflichtigen o<strong>der</strong> übertragbaren<br />

Krankheiten Verstorbenen können<br />

im Friedhofsbereich nicht eingesehen werden.<br />

(4) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten<br />

Raum (Trauerhalle), am Grab o<strong>der</strong><br />

– Seite 29 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

an einer an<strong>der</strong>en im Freien vorgesehenen<br />

Stelle abgehalten werden.<br />

(5) Die Benutzung <strong>der</strong> Trauerhallen kann untersagt<br />

werden, wenn <strong>der</strong> Verstorbene an einer<br />

meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten<br />

hat o<strong>der</strong> Bedenken wegen des Zustandes<br />

<strong>der</strong> Leiche bestehen.<br />

(6) Jede Musik- und jede Gesangsdarbietung auf<br />

den Friedhöfen bedarf <strong>der</strong> vorherigen Anmeldung<br />

bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung.<br />

IX. Schlußvorschriften<br />

§ 31 Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung<br />

bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />

bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit<br />

und die Gestaltung nach den bisherigen<br />

Vorschriften.<br />

(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen<br />

Nutzungsrechte von unbegrenzter<br />

o<strong>der</strong> unbestimmter Dauer werden auf zwei<br />

Nutzungszeiten nach § 15 Abs. 1 o<strong>der</strong> § 16<br />

Abs. 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt.<br />

Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres<br />

nach Inkrafttreten dieser Satzung und <strong>der</strong><br />

Ruhezeit <strong>der</strong> zuletzt beigesetzten Leiche o<strong>der</strong><br />

Asche.<br />

§ 32 Haftung<br />

Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die<br />

durch nicht satzungsgemäße Benutzung <strong>der</strong><br />

Friedhöfe, ihrer Anlagen o<strong>der</strong> ihrer Einrichtungen,<br />

durch dritte Personen o<strong>der</strong> durch Tiere entstehen.<br />

Ihm obliegen keine beson<strong>der</strong>en Obhuts- o<strong>der</strong><br />

Überwachungspflichten. Im übrigen haftet <strong>der</strong><br />

Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben<br />

unberührt.<br />

§ 33 Gebühren<br />

Für die Benutzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> verwalteten<br />

Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren<br />

und Entgelte nach <strong>der</strong> jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung<br />

zu entrichten.<br />

§ 34 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig handelt, wer<br />

1. sich als Besucher entgegen § 6 Abs. 1 nicht<br />

<strong>der</strong> Würde des Friedhofes entsprechend verhält<br />

o<strong>der</strong> Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

nicht befolgt,<br />

2. die Verhaltensregeln des § 6 Abs. 3 missachtet,<br />

3. entgegen § 6 Abs. 5 Totengedenkfeiern ohne<br />

vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

durchführt,<br />

4. als Gewerbetreiben<strong>der</strong> entgegen § 7 ohne<br />

vorherige Zulassung tätig wird, Auflagen <strong>der</strong><br />

Arbeitserlaubnis missachtet, außerhalb <strong>der</strong><br />

festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt o<strong>der</strong><br />

Werkzeuge o<strong>der</strong> Materialien lagert,<br />

5. eine Bestattung entgegen § 8 Abs. 1 <strong>der</strong><br />

Friedhofsverwaltung nicht anzeigt,<br />

6. als Bestatter entgegen den Bestimmungen<br />

des § 9 Abs. 2 Sargausstattungen aus Kunststoffen<br />

o<strong>der</strong> sonstigen, nicht verrottbaren<br />

Werkstoffen verwendet, Särge mit umweltschädlichen<br />

o<strong>der</strong> grundwasserschädigenden<br />

Anstrich- o<strong>der</strong> Imprägniermitteln versieht,<br />

o<strong>der</strong> bei Sargbeisetzungen in Grüften die<br />

Särge nicht mit Metalleinsatz versieht,<br />

7. entgegen § 20 Abs. (1) und § 24 Abs. (1) ohne<br />

vorherige Erlaubnis Grabmale o<strong>der</strong> bauliche<br />

Anlagen errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> entfernt,<br />

8. bauliche Anlagen an Grabstätten entgegen §<br />

22 Abs. (1) nicht fachgerecht befestigt und<br />

fundamentiert o<strong>der</strong> entgegen § 23 Abs. (1)<br />

nicht in verkehrssicherem Zustand erhält,<br />

9. eine Grabstätte entgegen § 24 Abs. 2 nach<br />

Ablauf des Nutzungsrechtes nicht o<strong>der</strong> nicht<br />

vollständig abräumt,<br />

10. nicht verrottbare Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Kunststoffe, entgegen § 25 Abs. (9) verwendet<br />

o<strong>der</strong> so beschaffenes Zubehör o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Abraum o<strong>der</strong> Abfall nicht vom Friedhof<br />

entfernt o<strong>der</strong> in den bereitgestellten Behältern<br />

entsorgt,<br />

11. Grabstätten entgegen § 27 vernachlässigt,<br />

12. die Nutzung <strong>der</strong> Kühlzellen entgegen <strong>der</strong> Bestimmung<br />

des § 30 Abs. 1 nicht ordnungsgemäß<br />

in die ausliegenden Listen einträgt<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

von bis zu 1000 Euro geahndet werden.<br />

§ 35 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung<br />

vom 17.03.2005 und alle übrigen entgegenstehenden<br />

ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />

Diese Satzung tritt am 31.12.2015 außer Kraft.<br />

<strong>Troisdorf</strong>, den<br />

Klaus Werner Jablonski<br />

Bürgermeister<br />

– Seite 30 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

49 0 0<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> verweist den Bürgerantrag<br />

vom 26.03.2010 in den Umwelt- und Verkehrsausschuss.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Es gibt<br />

einen Bürgerantrag zur Baumschutzsatzung unter<br />

dem Tagesordnungspunkt 8.<br />

8 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW<br />

vom 26. März 2010<br />

hier: Antrag auf Befreiung von den<br />

Vorschriften <strong>der</strong> Baumschutzsatzung<br />

DS-Nr. 2010/338/01/01<br />

Beschluss ................................................. 31<br />

Er soll in den Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />

verwiesen werden.<br />

Möchte sich jemand dazu zu Wort melden? – Herr<br />

Thalmann.<br />

Sebastian Thalmann (FDP): Danke, Herr Bürgermeister.<br />

– Ich habe nur eine Frage: Besteht ein<br />

Grund <strong>der</strong> Dringlichkeit hinsichtlich <strong>der</strong> Standfestigkeit<br />

des Baumes, <strong>der</strong> angesprochen ist?<br />

(Beigeordneter Hans-<br />

Christian Lehmann: Nein!)<br />

– Das kann die Verwaltung auch versichern?<br />

– Okay, alles klar. Danke.<br />

(Beigeordneter Hans-<br />

Christian Lehmann: Ja!)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Die Verwaltung<br />

kennt den Baum persönlich.<br />

(Beigeordneter Hans-Christian<br />

Lehmann: Wir ketten uns daran – je<strong>der</strong>!)<br />

Der Bürgermeister, <strong>der</strong> Baumschutzbeauftragte –<br />

ich glaube, je<strong>der</strong> hat den Baum schon einmal persönlich<br />

in Augenschein genommen.<br />

Der Antrag soll in den Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />

verwiesen werden.<br />

9 Jubiläen <strong>der</strong> Löschgruppen <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Troisdorf</strong><br />

DS-Nr. 2010/293/01/01<br />

Beschluss ................................................ 31<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das ist<br />

im Hauptausschuss einstimmig beschlossen worden.<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Gegenstimmen?<br />

– Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig<br />

so beschlossen.<br />

Beschluss<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

49 0 0<br />

1.<br />

Die Löschgruppen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr erhalten<br />

auf Antrag bei Jubiläen folgende Zuschüsse:<br />

bei 25-jährigen Löschgruppenjubiläen 125,00 €<br />

bei 50-jährigen Löschgruppenjubiläen 250,00 €<br />

bei 75-jährigen Löschgruppenjubiläen 375,00 €<br />

bei 100-jährigen Löschgruppenjubiläen 500,00 €<br />

bei 125-jährigen Löschgruppenjubiläen 625,00 €<br />

bei 150-jährigen Löschgruppenjubiläen 750,00 €<br />

Höhere Jubiläen werden entsprechend bezuschusst.<br />

2.<br />

Für das Haushaltsjahr 2010 stellt <strong>der</strong> <strong>Rat</strong> überplanmäßige<br />

Haushaltsmittel in Höhe von 2.000<br />

EUR zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jubiläen <strong>der</strong> Löschgruppen<br />

von Oberlar, Eschmar, Kriegsdorf und Sieglar<br />

zur Verfügung. Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Mittel wird<br />

dem Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst zugewiesen<br />

(Produkt Brandschutz).<br />

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann haben<br />

wir ihn einstimmig verwiesen.<br />

– Seite 31 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

49 0 0<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />

10 Kultur- und Veranstaltungs GmbH<br />

<strong>Troisdorf</strong> - KUVE -<br />

DS-Nr. 2010/302/01/01<br />

Beschluss ................................................. 32<br />

Regenbogen und Volksabstimmung mehrheitlich<br />

so beschlossen worden.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, <strong>der</strong> KUVE<br />

im Haushaltsjahr 2010 eine einmalige Zahlung in<br />

Höhe von 176.946 € als überplanmäßige Ausgabe<br />

zu gewähren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

34 15 0<br />

Das ist eine Beschlussvorlage aus dem Hauptausschuss<br />

mit einer Ergänzung zum Beschlussentwurf<br />

aus dem Hauptausschuss.<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Herr Reh.<br />

Stefan Reh (Volksabstimmung): Meine Damen<br />

und Herren! Ich habe <strong>der</strong> Tagespresse mit Freude<br />

entnommen, dass die KUVE ab dem 18. Mai wie<strong>der</strong><br />

im Bürgerhaus <strong>Troisdorf</strong>-Mitte zu finden sein<br />

wird. Das befürworte ich sehr; denn wie ich bereits<br />

im Haupt- und Finanzausschuss ausgeführt habe,<br />

kann ja ein Defizit sowohl durch Einnahmeerhöhung<br />

als auch durch Kostensenkung ausgeglichen<br />

werden.<br />

Meine Frage aktuell ist jetzt: Ergibt sich eine Kostensenkung<br />

durch den Umzug <strong>der</strong> KUVE zurück<br />

ins Bürgerhaus?<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Es wird<br />

natürlich eine Einsparung bei <strong>der</strong> Miete vorliegen,<br />

weil wir bislang den Ticket-Verkauf in <strong>der</strong> Fußgängerzone<br />

gemietet hatten. Das wird natürlich eingespart.<br />

(Beate Schlich [CDU]: Das ist aber<br />

wahrscheinlich schon eingerechnet!)<br />

– Aber das hat jetzt keine Auswirkungen auf das<br />

hier.<br />

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht<br />

<strong>der</strong> Fall.<br />

Ich lasse darüber abstimmen. Wer für diesen Beschlussentwurf<br />

ist, den bitte ich um das Handzeichen.<br />

– Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? –<br />

Dann ist das mit den Stimmen von CDU, FDP,<br />

Grünen und Linken gegen die Stimmen von SPD,<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />

11 Kommunalverfassungsrechtliches<br />

Streitverfahren des Einzelratsmitgliedes<br />

Hans Leopold Müller bezüglich<br />

angemessener Finanzausstattung<br />

DS-Nr. 2010/282/00/01<br />

Beschluss ................................................ 32<br />

Herr Müller hat sich für befangen erklärt.<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht <strong>der</strong><br />

Fall.<br />

Möchte jemand gegen den Beschlussentwurf stimmen?<br />

– Sich enthalten? – Bei Enthaltung von<br />

Herrn Reh haben wir das einstimmig so beschlossen.<br />

Beschluss<br />

1. Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> weist den Antrag des<br />

Einzelratsmitgliedes Hans-Leopold Müller auf<br />

Übernahme <strong>der</strong> durch seine anwaltliche Beratung<br />

entstandenen Kosten im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Beantragung von Zuwendungen in Höhe von<br />

6.706,-- € in 2010 (sowie anteilige Zuwendung für<br />

2009) hiermit zurück.<br />

2. Soweit das Einzelratsmitglied Klage gegen die<br />

Zurückweisung <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Zuwendungen<br />

einlegt, wird dem Antrag auf Übernahme <strong>der</strong> durch<br />

seine anwaltliche Beratung entstehenden Kosten<br />

im gerichtlichen Verfahren stattgegeben.<br />

– Seite 32 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

3. Sollte das Einzelratsmitglied wegen des unter 1)<br />

gefassten Beschlusses Klage auf Erstattung <strong>der</strong><br />

außergerichtlichen Anwaltskosten erheben, verweigert<br />

<strong>der</strong> <strong>Rat</strong> schon jetzt die Übernahme <strong>der</strong><br />

Anwaltskosten für ein solches gerichtliches Verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />

kommen zu dem Punkt<br />

12 Jahresabschluss und Lagebericht<br />

2008<br />

Verwendung des Ergebnisses 2008<br />

DS-Nr. 2010/295/01/01<br />

Beschluss ................................................. 34<br />

Es ging darum, welcher Betrag als Gewinn betriebswirtschaftlich<br />

an die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> ausgeschüttet<br />

werden kann. Deshalb hat es eine ergänzte<br />

Vorlage gegeben.<br />

Herr Göllner.<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

47 0 1<br />

Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister! Der ergänzten<br />

Vorlage ist zu entnehmen, dass die Vertragsgestaltung<br />

astrein ist. Wir kommen aus dieser<br />

Geschichte, glaube ich, nicht heraus. Darum werden<br />

wir dem auch zustimmen. Ich behalte mir aber<br />

vor, dass wir im Verwaltungsrat des Abwasserbetriebes<br />

darüber reden, ob es Sinn machen kann,<br />

dass in einem Gebührenhaushalt Subventionen an<br />

den städtischen Haushalt erfolgen. Aber für heute<br />

werden wir <strong>der</strong> Vorlage zustimmen.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr –<br />

ach, Frau Schlich.<br />

Beate Schlich (CDU): Ich bin heute offensichtlich<br />

wie<strong>der</strong> so männlich; dann passiert das schon mal.<br />

Vielen Dank, Herr Bürgermeister. – Wir werden <strong>der</strong><br />

Vorlage auch zustimmen. Wir hatten ja im Hauptausschuss<br />

schon signalisiert, dass wir zustimmen<br />

können, aber noch einmal gebeten, die Fragenkreise,<br />

die im Hauptausschuss gestellt worden<br />

sind, zu beleuchten. Das ist jetzt passiert.<br />

Eine Anmerkung zu dem, was Herr Göllner eben<br />

gesagt hat: Das, was hier passiert, ist ja keine Gewinnausschüttung,<br />

son<strong>der</strong>n eine Erstattung von<br />

entgangenen Zinsen. Von daher kann man das<br />

nicht wie eine Gewinnausschüttung aussehen lassen,<br />

son<strong>der</strong>n das sind ja Sachen, die vorher aufgrund<br />

<strong>der</strong> Rückzahlung <strong>der</strong> Kredite vereinbart wurden<br />

und so laufen müssen. Insoweit kann man<br />

darin keine Gewinnausschüttung sehen. Aber es<br />

ist natürlich überhaupt kein Problem, das noch<br />

einmal sehr intensiv im Abwasserbetrieb zu beleuchten.<br />

Dort kann das sicherlich dargelegt werden.<br />

– Danke schön.<br />

Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, ich<br />

möchte die Debatte wirklich im Fachgremium führen,<br />

habe aber eine Bemerkung.<br />

Wenn wir den zurückgezahlten Betrag aufs Konto<br />

gelegt hätten, hätten wir doch Zinsen bekommen,<br />

Frau Schlich? O<strong>der</strong> sehe ich das falsch?<br />

(Beate Schlich [CDU]: Wir haben doch<br />

Schulden! – Uwe Göllner [SPD]: Ja,<br />

eben! Wir haben aber Zinsen erspart!)<br />

Thomas Möws (Bündnis 90/Die Grünen): Trotz<br />

<strong>der</strong> relativ klaren Positionen, die in <strong>der</strong> Sachdarstellung<br />

aufgezeigt worden sind, hält meine Fraktion<br />

weiterhin daran fest, dass wir die hier vorgenommene<br />

unbefristete Zinsrückzahlung durch den<br />

Abwasserbetrieb weiterhin für falsch halten. Wir<br />

werden auch weiterhin über den Abwasserbetrieb<br />

die For<strong>der</strong>ung aufrechterhalten, dass zumindest in<br />

irgendeiner Weise eine Befristung dieser Rückzahlung<br />

im Abwasserbetrieb o<strong>der</strong> auch hier aufseiten<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> festgelegt wird, weil wir nicht <strong>der</strong> Auffassung<br />

sind, dass grundsätzlich ohne Befristung<br />

Zahlungen an die <strong>Stadt</strong> erfolgen sollen.<br />

Deswegen werden wir das an dieser Stelle ablehnen.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Nur<br />

noch mal zur Historie. Damals, als <strong>der</strong> Abwasserbetrieb<br />

ausgegründet wurde, war Herr Diefenthal<br />

noch <strong>Stadt</strong>kämmerer hier. Es ist die Konstruktion<br />

so gewählt worden, dass man dem Abwasserbetrieb<br />

vonseiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ein Darlehen zu sechs<br />

Prozent Zinsen, wenn mich nicht alles täuscht, gewährt<br />

hat.<br />

Der Abwasserbetrieb hatte 2008 darum gebeten,<br />

dieses Darlehen ablösen zu können, weil er auf<br />

dem freien Markt günstigere Darlehen als dieses<br />

von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zu sechs Prozent erhält, zumal er<br />

das laut <strong>der</strong> Vereinbarung von damals nicht tilgen<br />

durfte.<br />

– Seite 33 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Es ist das dem Abwasserbetrieb gewährt worden;<br />

die 19 Millionen Euro sind an die <strong>Stadt</strong> zurückgeführt<br />

worden, und wir haben einen Großteil von<br />

Schulden damit getilgt. Nur: Mit dieser Tilgung unserer<br />

Schulden sind die Zinsen niedriger gewesen<br />

als die sechs Prozent, die wir vom Abwasserbetrieb<br />

bekommen haben. Diese Differenz auszugleichen,<br />

um die geht es jetzt.<br />

Wir hatten damals vereinbart, dass diese Differenz<br />

als Gewinnrückführung aus dem Abwasserbetrieb<br />

erfolgen sollte. Das ist <strong>der</strong> Beschluss, den wir heute<br />

fassen – nichts an<strong>der</strong>es. Letztendlich ist es noch<br />

eine Sache aus <strong>der</strong> Historie von Mitte <strong>der</strong> 90er-<br />

Jahre.<br />

Die Grünen wollen dagegen stimmen. Ich lasse<br />

daher jetzt darüber positiv abstimmen. Wer für diesen<br />

Beschlussentwurf ist, den bitte ich um das<br />

Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen?<br />

– Das sind acht Stimmen dagegen. Es ist mit<br />

großer Mehrheit so angenommen worden.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> genehmigt die Entscheidung<br />

des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebs<br />

<strong>Troisdorf</strong> AöR vom 11.03.2010 zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses 2008 und <strong>der</strong> Verwendung<br />

des Jahresergebnisses 2008.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />

13 Entlastung des Vorstandes für das<br />

Wirtschaftsjahr 2008<br />

Herr Müller.<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

41 8 0<br />

DS-Nr. 2009/806/01/01<br />

Beschluss ................................................. 34<br />

Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Tatsache, dass die Einverleibung <strong>der</strong><br />

Abwasserentsorgung bei <strong>der</strong> IPTro jetzt in den<br />

Abwasserbetrieb erfolgt ist, kann ich dem Beschlussentwurf<br />

nicht folgen und werde mit Nein<br />

stimmen. – Danke schön.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Okay. –<br />

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.<br />

Ich lasse daher über den Beschlussentwurf abstimmen.<br />

Wer dagegen ist, den bitte ich um das<br />

Handzeichen. – Einer. Wer enthält sich? – Das ist<br />

bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> stimmt <strong>der</strong> Entscheidung<br />

des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes<br />

<strong>Troisdorf</strong> AöR zu, den Vorstand für das Wirtschaftsjahr<br />

2008 zu entlasten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir sind<br />

damit bei Punkt<br />

14 Aufhebung <strong>der</strong> Teilung <strong>der</strong> EL 332<br />

hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 10.<br />

März 2010<br />

DS-Nr. 2010/232/01/01<br />

Beschluss ................................................ 34<br />

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Ich sehe, das ist<br />

nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

Ich lasse über den Beschlussentwurf abstimmen.<br />

Wer gegen den Beschlussentwurf ist, den bitte ich<br />

um das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Dann<br />

haben wir den Antrag einstimmig in den <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />

vertagt.<br />

Beschluss<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

48 1 0<br />

Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> verweist den Antrag <strong>der</strong><br />

SPD-Fraktion vom 10.03.2010 zur Beratung in den<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

49 0 0<br />

– Seite 34 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />

15 Beibehaltung des Ausstiegs aus <strong>der</strong><br />

Atomenergie<br />

hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 19.<br />

April 2010<br />

DS-Nr. 2010/326/00/00<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das<br />

waren die Mitteilungen.<br />

Wir kommen zu<br />

17 Anfragen <strong>der</strong> Fraktionen<br />

Herr Göllner.<br />

ist abgesetzt.<br />

Unter dem Tagesordnungspunkt<br />

16 Mitteilungen<br />

16.1 Gremientätigkeiten und Nebentätigkeiten<br />

des Bürgermeisters<br />

DS-Nr. 2010/233/01/01<br />

gibt es schriftliche Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Gibt es darüber hinaus weitere Mitteilungen <strong>der</strong><br />

Verwaltung?<br />

(Hans-Leopold Müller [Regenbogenpartei]:<br />

Kann ich dazwischen eine<br />

Nachfrage zu 16 stellen?)<br />

Herr Müller, bitte schön.<br />

Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Herr<br />

Bürgermeister! Ich hatte heute noch eine Anfrage<br />

nachgereicht, die unter an<strong>der</strong>em auch die Nebentätigkeiten<br />

des ehemaligen Bürgermeisters betreffen.<br />

Soweit ich <strong>der</strong> einschlägigen Gesetzgebung folgen<br />

kann, gibt es gegebenenfalls eine Notwendigkeit,<br />

die Nebentätigkeiten des im Ruhestand befindlichen<br />

Bürgermeisters aufzulisten. Könnten Sie dies<br />

bitte zur Nie<strong>der</strong>schrift entsprechend <strong>der</strong> Anfrage<br />

noch beantworten?<br />

Erster Beigeordneter Heinz Eschbach: Sie haben<br />

ja vier Punkte innerhalb eines Fragenkomplexes<br />

heute eingereicht. Die ersten beiden Punkte<br />

betreffen ja das, was unter 16.1 beantwortet ist.<br />

Die an<strong>der</strong>en beiden Punkte werden zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

nachgereicht. 2<br />

(Hans-Leopold Müller<br />

[Regenbogenpartei]: Danke!)<br />

Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, ich hatte<br />

zur letzten Sitzung des Hauptausschusses eine<br />

nach § 17 Geschäftsordnung ordnungsgemäß eingereichte<br />

Anfrage gestellt, nämlich fünf Tage vor<br />

<strong>der</strong> Sitzung. Diese Anfrage hätten Sie in <strong>der</strong> Sitzung<br />

des Hauptausschusses mündlich beantworten<br />

müssen. Sie haben überhaupt keine Wahl; Sie<br />

müssen mündlich antworten. Das steht so in <strong>der</strong><br />

Geschäftsordnung.<br />

Ich als Antragsteller könnte eine schriftliche Beantwortung<br />

beantragen – Sie nicht. Sie haben<br />

dennoch wenige Stunden vor <strong>der</strong> Sitzung mir mitgeteilt,<br />

dass Sie die Anfrage schriftlich beantworten.<br />

Sie ist bis heute wie<strong>der</strong> nicht beantwortet.<br />

Ich bin vorhin gefragt worden, ob ich schlecht gelaunt<br />

sei. Ja, solange Sie mit den Rechten <strong>der</strong><br />

Fraktionen so umgehen, wird das Klima in diesem<br />

<strong>Rat</strong> rau. Davon müssen Sie ausgehen.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr Dr.<br />

Kuhnert.<br />

Beigeordneter Dr. Stephan Kuhnert: Sie sprechen<br />

von einer Anfrage, die Sie für den Haupt- und<br />

Finanzausschuss gestellt haben. Dort haben wir<br />

gesagt, dass wir sie zur Nie<strong>der</strong>schrift beantworten.<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift für den Haupt- und Finanzausschuss<br />

ist noch nicht fertig.<br />

– Doch!<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Sie haben<br />

nicht „zur Nie<strong>der</strong>schrift“ gesagt!)<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Son<strong>der</strong>n gesagt,<br />

das wird schriftlich beantwortet!)<br />

– Zur Nie<strong>der</strong>schrift!<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Das än<strong>der</strong>t aber<br />

nichts an <strong>der</strong> Richtigkeit! – Lesen Sie<br />

mal den § 17 <strong>der</strong> Geschäftsordnung,<br />

Herr Dr. Kuhnert! – Weiterer Zuruf:<br />

Aber <strong>der</strong> ist noch neu! Der lernt das!)<br />

2 siehe Anlage 1 auf Seite 39<br />

– Seite 35 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Es hilft<br />

ja nichts. Wenn man sie mündlich nicht beantworten<br />

kann, muss man sie schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

beantworten.<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Herr Bürgermeister,<br />

dann könnte man das sagen. Mich<br />

hat niemand angerufen und gesagt:<br />

Pass auf; das ist umfangreich; das<br />

braucht ein bisschen Zeit! Darüber<br />

lässt sich ja reden!)<br />

– Das haben wir an dem Abend gesagt, wenn ich<br />

mich recht erinnere.<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Nein, das ist<br />

nicht gesagt worden. Herr Bürgermeister,<br />

das hätte man im Vorfeld machen<br />

können!)<br />

– Okay. – Bitte schön.<br />

Herbert Schübel (Die Linke): Herr Bürgermeister,<br />

ich habe eine Anfrage. Und zwar geht es um die<br />

Vergünstigung für Leistungsbezieher nach SGB II<br />

und XII. Dazu ist im örtlichen „Rundblick“ am 29.<br />

Dezember 2009 eine Liste erschienen. Unter an<strong>der</strong>em<br />

ist darin die Einbürgerung genannt worden.<br />

Dabei geht es darum, dass <strong>der</strong> normale Satz 255<br />

Euro koste. Der ermäßigte Satz, <strong>der</strong> vergünstigte<br />

Tarif, betrage 51 Euro.<br />

Jetzt hatte ich solch einen Fall in meiner Bürgersprechstunde,<br />

in <strong>der</strong> eine Frau, die in Hartz IV ist,<br />

mich darauf aufmerksam gemacht hat. Sie hatte<br />

eine Einbürgerung beantragt; sie ist auch genehmigt<br />

worden. Sie habe halt 255 Euro zahlen müssen.<br />

Daraufhin bin ich mit ihr zur zuständigen Sachbearbeiterin<br />

gegangen, habe nachgefragt. Dort hat<br />

man mir gesagt: Das ist eine Kann-Bestimmung;<br />

das ist kein Muss.<br />

Das ist dann beantragt worden. Es ist noch im Verfahren.<br />

Dann habe ich mich bei dem zuständigen<br />

Abteilungsleiter erkundigt. Er sagte mir, er habe<br />

dazu eine Stellungnahme im Vorfeld dieser Veröffentlichung<br />

abgegeben. Diese Stellungnahme wollte<br />

er mir aber nicht aushändigen.<br />

Ich hätte das jetzt gerne im Protokoll von heute<br />

schriftlich beantwortet. – Danke schön.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Genau<br />

so machen wir das: im Protokoll. 3<br />

Herr Schliekert noch.<br />

Harald Schliekert (SPD): Herr Bürgermeister,<br />

meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe<br />

eine einfache technische Frage. Gehören die von<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung zur Verfügung gestellten Computer,<br />

die einen unmittelbaren Anschluss an das<br />

Hausnetz haben, zu dem Bereich <strong>der</strong> „inneren<br />

Verwaltung“ – ja o<strong>der</strong> nein?<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Meinen<br />

Sie die in <strong>der</strong> Fraktion – o<strong>der</strong> was?<br />

Harald Schliekert (SPD): Ich will das ganz kurz<br />

erläutern. Wir haben eine Einladung bekommen,<br />

uns für das Geo-Intranet-Auskunftsystem schulen<br />

zu lassen. Wenn wir dieses auf unserem Rechner<br />

hätten, würde es ja auch Sinn machen, dass wir<br />

uns schulen lassen. Bislang haben wir es aber<br />

nicht auf unserem Rechner. Es steht auch ausdrücklich<br />

darin, dass das nur für die Arbeitsplätze<br />

<strong>der</strong> „inneren Verwaltung“ gilt.<br />

Wenn die Fraktionen an <strong>der</strong> Stelle „innere Verwaltung“<br />

sind, werden wir sicherlich gerne Leute benennen,<br />

die sich sachkundig machen lassen. Aber<br />

es nützt uns ja nichts, uns für etwas sachkundig<br />

machen zu lassen, worauf wir danach gar nicht<br />

zugreifen können.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir prüfen<br />

das und beantworten es auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

4 . Ich nehme an, dass <strong>der</strong> Verteiler in <strong>der</strong> E-<br />

Mail nicht ganz korrekt war, weiß es aber nicht genau.<br />

Harald Schliekert (SPD): Darin heiß es: „Fraktionen<br />

und Einzelbewerber“. Ich mache nur darauf<br />

aufmerksam, dass die erste Schulung am 19. Mai<br />

ist. Es wäre daher ganz hilfreich, wenn man davor<br />

eine Auskunft bekommen könnte.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />

Göllner.<br />

Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, prüfen<br />

Sie es bitte auch unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Gemeindeordnung, wonach die Fraktionen<br />

Teil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung sind.<br />

3 Anmerkung <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

In <strong>der</strong>artigen Fällen werden künftig grundsätzlich 51,- € erhoben.<br />

4<br />

Die Beantwortung erfolgte bereits durch Herrn Chrispeels<br />

(Amt 61) per email am 12.5.2010 (siehe Anlage 2 auf Seite<br />

40).<br />

– Seite 36 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja, Sie<br />

sind ja angeschrieben worden. Wir prüfen das. Von<br />

<strong>der</strong> „inneren Verwaltung“ weiß ich nichts.<br />

Uwe Göllner (SPD): Dann wüsste ich gern, was<br />

die „äußere Verwaltung“ ist.<br />

(Heiterkeit)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja, wir<br />

prüfen das.<br />

Gibt es weitere Anfragen <strong>der</strong> Fraktionen? – Das ist<br />

nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

Gibt es<br />

18 Anfragen <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

18.1 Anfragen zum Sprengstoffzwischenlager<br />

<strong>Troisdorf</strong> <strong>der</strong> Orica Mining Services<br />

hier: Anfrage des <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Hans Leopold Müller (REGENBO-<br />

GEN) vom 23. März 2010<br />

Herr Busch.<br />

Jürgen Busch (SPD): Ich habe eine Frage zum<br />

Street-View-Programm <strong>der</strong> Firma Google, wobei<br />

die eine sich in zwei Fragen teilt.<br />

Ist <strong>der</strong> Verwaltung bekannt, ob in <strong>Troisdorf</strong> bereits<br />

Straßenzüge und Häuser fotografiert wurden?<br />

Zweitens. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz<br />

hat mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger<br />

unbürokratisch in ihren <strong>Rat</strong>häusern Einspruch gegen<br />

die Nutzung ihrer Daten einlegen können. Das<br />

Unternehmen werde Sammelunterschriftenlisten<br />

aus Städten und Gemeinden akzeptieren. Google<br />

habe zugesichert, das deutsche Street View nicht<br />

eher freizuschalten, solange nicht alle Einsprüche<br />

bearbeitet seien.<br />

Hierzu frage ich: Wo können in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

<strong>Troisdorf</strong> die Eintragungen in die Listen erfolgen?<br />

Und wie wurden o<strong>der</strong> werden die Bürgerinnen und<br />

Bürger über diese Möglichkeit informiert? – Zur<br />

Nie<strong>der</strong>schrift! 5<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja.<br />

Sonst hätten wir Herrn Dr. Kloos eben fragen können.<br />

Er hat das ja mit veranlasst.<br />

(Jürgen Busch [SPD]: Das hätte ich<br />

machen können! Aber ich wollte Sie<br />

fragen!)<br />

– Wir wissen es auf Anhieb jetzt nicht, ob die<br />

schon hier gewesen sind. Ich meine, bei mir wären<br />

sie schon durch. Aber ich bin mir nicht ganz sicher.<br />

Das ist schon ein Weilchen her.<br />

(Jürgen Busch [SPD]: Es geht ja nur<br />

um die Aussichten! Man kann das ja<br />

vorsorglich machen!)<br />

Herr Bozkurt.<br />

Metin Bozkurt (SPD): Danke, Herr Bürgermeister.<br />

– Herr Bürgermeister, in <strong>der</strong> letzten Sitzung des Integrationsrates<br />

haben wir Sozialdemokraten dem<br />

zur Wahl stehenden Vorsitzenden die Stimme<br />

verweigert. Ich hatte darum gebeten, unsere Begründung<br />

zu Protokoll zu nehmen. Das ist lei<strong>der</strong><br />

nicht geschehen.<br />

Darum sage ich hier heute: Wir haben den Kandidaten<br />

<strong>der</strong> CDU-Liste nicht gewählt, weil <strong>der</strong> Kandidat<br />

<strong>der</strong> CDU-Liste im Vorstand <strong>der</strong> Moschee ist<br />

und je<strong>der</strong> von uns weiß, dass diese Moschee Kontakte<br />

zu Mili Göriş hat und Mili Göriş vom Verfassungsschutz<br />

beobachtet wird.<br />

Hierzu meine Frage: Ist es nicht sinnvoll, hin und<br />

wie<strong>der</strong> mal solchen Bitten nachzukommen und zu<br />

protokollieren? O<strong>der</strong> sollte man in Zukunft mit so<br />

etwas immer zu <strong>Rat</strong>ssitzungen kommen? – Danke.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />

Bozkurt, wenn Sie Mitglied des Integrationsrates<br />

sind, müssen Sie die Anfrage auch im Integrationsrat<br />

stellen und nicht an dieser Stelle hier.<br />

Metin Bozkurt (SPD): Das werde ich auch morgen<br />

machen, Herr Bürgermeister.<br />

(Uwe Göllner [SPD]: Aber jetzt steht<br />

es im Protokoll, Herr Bürgermeister!<br />

Den Umweg könnte man sich sparen!)<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />

Müller.<br />

Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Zu <strong>der</strong><br />

auf den Seiten 108/109 abgegebenen Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Bezirksregierung Köln habe ich noch<br />

zwei Nachfragen, die Sie vielleicht zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

klären können.<br />

5 siehe Anlage 3 auf Seite 41<br />

– Seite 37 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung<br />

Diese Genehmigungshaltergesellschaft <strong>Troisdorf</strong><br />

hat einen Sicherheitsbericht zu erstellen,<br />

wie die Bezirksregierung Köln hier darstellt. Wie oft<br />

ist er zu erstellen? Und wann ist <strong>der</strong> letzte erstellt<br />

worden bzw. wann ist <strong>der</strong> letzte <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht worden? – Danke schön.<br />

Beigeordneter Hans-Christian Lehmann: Herr<br />

Müller, wir werden das zur Nie<strong>der</strong>schrift beantworten<br />

6 . Aber eines ist klar: Wir sind we<strong>der</strong> Genehmigungsbehörde<br />

noch Aufsichtsbehörde noch haben<br />

wir irgendetwas in diesem Bereich zu tun. Wir<br />

müssen also erst die Aufsichtsbehörde – das ist in<br />

diesem Fall die Bezirksregierung Köln – anschreiben,<br />

um von dort eine Antwort zu bekommen.<br />

Ich bitte um Verständnis, dass das durchaus etwas<br />

länger dauern kann.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: War<br />

das dort noch eine Wortmeldung? – Herr Tüttenberg,<br />

ja.<br />

Achim Tüttenberg (SPD): Danke, Herr Bürgermeister.<br />

– Seit etwa Ostern werden in <strong>der</strong> <strong>Troisdorf</strong>er<br />

Innenstadt wie<strong>der</strong> zunehmend Hauswände,<br />

Schil<strong>der</strong>, Stromkästen usw. mit Schmierereien belegt,<br />

teilweise auch mit Aufklebern.<br />

Jetzt gibt es eine beson<strong>der</strong>e Aktion mit <strong>der</strong> Aufschrift<br />

„Wilde Horde 1996“. Vielleicht haben Sie<br />

das auch schon gesehen. 50 Standorte sind schon<br />

ganz präzise nachzuweisen.<br />

Es ist die Frage: Was unternimmt die Verwaltung<br />

a) gegen solche Vorgänge – das ist möglicherweise<br />

schwierig – und b) insbeson<strong>der</strong>e zur Beseitigung<br />

dieser Schmierereien; denn dass man sie im<br />

Straßenraum belässt, führt eher dazu, dass sich<br />

das Ganze noch weiter ausbreitet, als das <strong>der</strong> Fall<br />

ist, wenn man im Prinzip zeitnah eine Beseitigung<br />

vornimmt.<br />

Erster Beigeordneter Heinz Eschbach: In bestimmten<br />

zeitlichen Abständen werden ja entsprechende<br />

Aktionen durchgeführt. Bestimmte Örtlichkeiten<br />

werden auch in konzertierten Aktionen entsprechend<br />

behandelt. Es wird ebenfalls versucht,<br />

mit irgendwelchen gestalterischen Elementen dem<br />

entgegenzuwirken.<br />

Ostern ist zwar noch nicht allzu lange her. Wir<br />

werden aber versuchen, diesem Umstand, den Sie<br />

gerade geschil<strong>der</strong>t haben, zeitnah nachzukommen.<br />

Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gibt es<br />

noch weitere Anfragen von <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong>n? –<br />

Wenn das nicht <strong>der</strong> Fall ist, schließe ich den öffentlichen<br />

Teil <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>ssitzung.<br />

Ich darf mich bei <strong>der</strong> erschienenen Presse und bei<br />

den Zuhörern und Zuschauern bedanken. Ich<br />

wünsche einen angenehmen Nachhauseweg und<br />

noch einen schönen Abend.<br />

(Schluss des öffentlichen Teils: 18.49 Uhr)<br />

6 siehe Anlage 4 auf Seite 42<br />

– Seite 38 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung Anlage 1 zu TOP 16.1<br />

Stellungnahme des ehemaligen Bürgermeisters Manfred Uedelhoven: 25.05.2010<br />

Bis zum 20.10.2009 habe ich die Ämter wahrgenommen, wie sie von mir entsprechend im Internet öffentlich<br />

dargestellt waren.<br />

Meine Einnahmen aus diesen Ämtern bestanden, wie in den Jahren zuvor bereits, aus Aufwandentschädigungen<br />

und <strong>der</strong> bekannten Aufsichtsratsvergütung <strong>der</strong> städtischen Töchter. Die Einnahmen insgesamt lagen<br />

bis zur Beendigung meiner Tätigkeit als Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> zum 20.10.2009 deutlich unterhalb<br />

<strong>der</strong> Obergrenze <strong>der</strong> NtVO NW.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Manfred Uedelhoven<br />

– Seite 39 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung Anlage 2 zu TOP 17<br />

Von:<br />

Chrispeels, Claus<br />

Gesendet: Mittwoch, 12. Mai 2010 17:31<br />

An:<br />

84.00 Liste Fraktionen/Einzelratsmitglie<strong>der</strong><br />

Cc:<br />

Linnhoff, Heike; Fenner, Astrid<br />

Betreff:<br />

Neue Geo-Intranet-Auskunft - Einladung zu einer Informationsveranstaltung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

aufgrund von Nachfragen bei <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>ssitzung vom 11. Mai 2010 möchte ich zur Klarstellung nochmals mitteilen,<br />

dass die Geo-Intranet-Auskunft auch den Fraktionen/Einzelratsmitglie<strong>der</strong>n zur Verfügung gestellt werden<br />

wird.<br />

Insofern sind Sie herzlich eingeladen, an einer <strong>der</strong> Informationsveranstaltungen teilzunehmen, für die Sie<br />

sich bei Herrn Höweler (Tel. 900-624) o<strong>der</strong> über den nachfolgendem Link anmelden können:<br />

http://www.troisdorf.gkd/intranet/intern.htm<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung <strong>der</strong> Daten selbstverständlich nur im Rahmen <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung<br />

als <strong>Rat</strong>s- und Ausschussmitglied erfolgen darf.<br />

Ich nehme Bezug auf die von allen <strong>Rat</strong>s- und Ausschussmitglie<strong>der</strong>n eingegangene Verpflichtung zur Verschwiegenheit.<br />

Die Bereitstellung erfolgt - wie auch früher bereits für die Geo-Auskunft (David) - ohne Zugriff auf das Automatisierte<br />

Liegenschaftsbuch.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Claus Chrispeels<br />

Leiter Amt für <strong>Stadt</strong>planung und Geoinformation<br />

Telefon: 02241 - 900-610<br />

Telefax: 02241 - 900-8061<br />

Email: chrispeelsc@troisdorf.de<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

Kölner Straße 176<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

– Seite 40 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung Anlage 3 zu TOP 18<br />

Amt 30 25.05.2010<br />

Beantwortung <strong>der</strong> Anfrage von Herrn Jürgen Busch aus <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>ssitzung vom 11.05.2010<br />

1. Ist <strong>der</strong> Verwaltung bekannt, ob in <strong>Troisdorf</strong> bereits Straßenzüge und Häuser fotografiert wurden?<br />

Die Aufnahmen durch Google sollten nach eigenen Angaben im Mai/Juni 2010 beginnen. Ob tatsächlich<br />

schon Fotos/Aufnahmen gemacht wurden ist nicht bekannt.<br />

2. Wo können in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>Troisdorf</strong> die Eintragungen in die Listen erfolgen? Und wie wurden o<strong>der</strong><br />

werden die Bürgerinnen und Bürger über diese Möglichkeit informiert?<br />

Da die Aufnahmen erst ab Mai 2010 erfolgen sollten, sind bislang noch keine Informationen an die Bürgerinnen<br />

und Bürger erfolgt. Die Verwaltung hat jedoch die rechtliche Diskussion zu den Möglichkeiten <strong>der</strong> Kommunen<br />

auf Google-Aufnahmen zu reagieren, verfolgt. So warnte <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund noch am<br />

15.03.2010 insbeson<strong>der</strong>e vor <strong>der</strong> Einführung einer Genehmigungspflicht entsprechend <strong>der</strong> städtischen Son<strong>der</strong>nutzungssatzungen,<br />

da das Befahren <strong>der</strong> Straße zum Zwecke des Fotografierens schwerlich als Son<strong>der</strong>nutzung<br />

<strong>der</strong> Straße im Sinne des Straßen- und Wegerechts NW angesehen werden kann.<br />

Nach einer aktuellen Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 18.05.2010 hat Google <strong>der</strong> Bundesministerin<br />

für Verbraucherschutz Ilse Aigner zugesagt, den Dienst „Street View“ in Deutschlang erst zu starten,<br />

wenn die von Bürgern und Bürgerinnen eingereichten Wi<strong>der</strong>sprüche vollständig umgesetzt sind. Google<br />

hat sich zudem bereit erklärt, auch Sammelwi<strong>der</strong>sprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften<br />

von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Dementsprechend haben Kommunen die Möglichkeit in ihren<br />

<strong>Rat</strong>häusern vorformulierte Wi<strong>der</strong>spruchslisten auszulegen und diese gebündelt an Google weiterzuleiten.<br />

Mit Beginn <strong>der</strong> Aufnahmen sollen nunmehr vorformulierte Unterschriftenlisten für Sammelwi<strong>der</strong>sprüche an<br />

<strong>der</strong> Infotheke im Erdgeschoss ausgelegt werden. Hierüber soll im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung<br />

und auf <strong>der</strong> städtischen Homepage entsprechend informiert werden. Gleichzeitig sollen dort Muster<br />

für Einzelwi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung gestellt werden.<br />

Elisabeth Himmel<br />

Amt für Bürgerservice, Recht und Ordnung<br />

– Seite 41 –


5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />

öffentliche Sitzung Anlage 4 zu TOP 18.1<br />

– Seite 42 –

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