Rat der Stadt Troisdorf
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Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
Wahlperiode 2009 – 2014<br />
5. Sitzung<br />
Dienstag, 11. Mai 2010<br />
<strong>Rat</strong>ssaal des <strong>Rat</strong>hauses Kölner Straße 176
Lfd. Nr. Nr. 5 WP 2009–2014<br />
Nie<strong>der</strong>schrift<br />
über die 5. Sitzung des<br />
<strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
am Dienstag, dem 11. Mai 2010<br />
im <strong>Rat</strong>ssaal <strong>Rat</strong>haus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176<br />
Beginn <strong>der</strong> Sitzung: 18.04 Uhr<br />
Ende <strong>der</strong> Sitzung: 19.21 Uhr<br />
Anwesend:<br />
Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski<br />
CDU-Fraktion:<br />
1. Biber, Alexan<strong>der</strong><br />
2. Bogolowski, Alfons<br />
3. Böhm, Martin<br />
4. Catrin, Manfred<br />
5. Flämig, Georg<br />
6. Günther, Gisela<br />
7. Herrmann, Friedhelm<br />
8. Jung, Horst-Peter<br />
9. Keiper, Timo<br />
10. Lescrinier, Bernhard<br />
11. Nick, Heinz-Albert<br />
12. Rahmel, Heidemarie<br />
13. Rahmel, Ludwig<br />
14. Schlich, Beate<br />
15. Schlich, Gerhard<br />
16. Schlicht, Klaus<br />
17. Schmitz, Andreas<br />
18. Schnei<strong>der</strong>, Kurt Peter<br />
19. Seifer, Manuela<br />
20. Siegberg, Christian<br />
21. Stocksiefen, Karl-Heinz<br />
22. Weißenfels, Alfons<br />
SPD-Fraktion:<br />
23. Andres, Yvonne<br />
24. Arnold, Karl<br />
25. Biegel, Birgit<br />
26. Bozkurt, Metin<br />
27. Busch, Jürgen<br />
28. Göllner, Uwe<br />
29. Grundmann, Horst<br />
30. Pollheim, Angela<br />
31. Schliekert, Harald<br />
32. Tüttenberg, Achim<br />
33. Wegener, Monika<br />
34. Weller, Jürgen<br />
35. Ziemer, Mirka<br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
36. Geske, Edith<br />
37. Hasselmann, Andreas<br />
38. Möws, Thomas (bis TOP 19)<br />
39. Schäfer, Markus<br />
40. Schäfer, Sabine<br />
FDP-Fraktion<br />
41. Bohnen, Gordon<br />
42. Illing, Bernd<br />
43. Scholtes, Dietmar<br />
44. Thalmann, Sebastian<br />
Fraktion Die Linke<br />
45. Aschenbrenner, Wolfgang<br />
46. Schübel, Herbert<br />
Bürgerrechte – Regenbogen<br />
47. Müller, Hans-Leopold<br />
Volksabstimmung<br />
48. Reh, Stefan<br />
Es fehlten entschuldigt:<br />
49. Flatau, Hans-Josef<br />
50. Keßler, Axel<br />
Es fehlte unentschuldigt:<br />
./.<br />
Von <strong>der</strong> Verwaltung sind anwesend:<br />
Erster Beigeordneter Heinz Eschbach<br />
Beigeordneter Dr. Stephan Kuhnert<br />
Beigeordneter Wolfgang Fuchs<br />
Technischer Beigeordneter Hans Christian Lehmann<br />
Beate Schäfer (Amt 01)<br />
Bettina Plugge (Amt 13)<br />
Heike Linnhoff (Amt 30)<br />
Jürgen Heinrich (Amt 60) (bis TOP 7)<br />
Peter Schell (Amt 63)<br />
Schriftführer:<br />
Dieter Gürschner<br />
Guido Reichwald (Amt 30.9)<br />
Von <strong>der</strong> Presse sind anwesend:<br />
Rhein-Sieg-Anzeiger<br />
Andreas Helfer<br />
General-Anzeiger ./.<br />
Rundschau<br />
Dieter Krantz<br />
Zeit, Ort und Stunde sowie die Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.<br />
– Seite 3 –
4. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 16. März 2010<br />
Tagesordnung<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung<br />
- Tagesordnung, Bildung .....................................10<br />
- TOP 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />
Antrag ................................................................10<br />
- TOP 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />
Beschluss ..........................................................10<br />
- TOP 15 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />
Antrag ................................................................11<br />
- TOP 15 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />
Beschluss ..........................................................11<br />
- TOP 19 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />
Antrag ................................................................12<br />
- TOP 19 von <strong>der</strong> Tagesordnung nehmen,<br />
Beschluss ..........................................................12<br />
Tagesordnung beschlossen.................................12<br />
Einführung <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
1 Einführung des neuen<br />
<strong>Stadt</strong>verordneten Ludwig Rahmel<br />
(CDU-Fraktion) als Nachfolger für<br />
den<br />
ausgeschiedenen<br />
<strong>Stadt</strong>verordneten Dr. Robert Kloos<br />
(CDU-Fraktion)<br />
DS-Nr. 2010/349/00/01.............................13<br />
Nie<strong>der</strong>schrift<br />
2 Billigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong> vom 16. März 2010<br />
DS-Nr. 2010/355/01/01.............................14<br />
Beschluss...................................................15<br />
Wahl eines Ortsvorstehers<br />
3 Wahl eines Ortsvorstehers/einer<br />
Ortsvorsteherin für die Ortschaft<br />
Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/351/01/01.............................15<br />
Beschluss...................................................16<br />
Ausschüsse / Gremien<br />
4 Ausschussumbesetzung und<br />
Besetzung von Gremien<br />
hier:<br />
1. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 19.<br />
April 2010<br />
2. Anträge <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE<br />
vom 5. Mai 2010<br />
3. Antrag <strong>der</strong> CDU-Fraktion vom 10.<br />
Mai 2010<br />
DS-Nr. 2010/325/01/01 ............................ 16<br />
Beschluss .................................................. 16<br />
5 Benennung von Vertretern des<br />
Integrationsrates in den<br />
Ausschüssen des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong><br />
DS-Nr. 2010/352/01/01 ............................ 17<br />
Beschluss .................................................. 17<br />
Integrationsrat<br />
6 Beschluss über die Einsprüche<br />
sowie die Gültigkeit <strong>der</strong> Wahl zum<br />
Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
am 07. Februar 2010<br />
DS-Nr. 2010/228/02/02 ............................ 17<br />
Beschluss .................................................. 18<br />
Ortsrecht<br />
7 Friedhofsverwaltung<br />
hier: Neufassung <strong>der</strong> Friedhofs- und<br />
Bestattungsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong> .......................................... 18<br />
Beschluss .................................................. 18<br />
Bürgeranträge<br />
8 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW<br />
vom 26. März 2010<br />
hier: Antrag auf Befreiung von den<br />
Vorschriften <strong>der</strong><br />
Baumschutzsatzung<br />
DS-Nr. 2010/338/01/01 ............................ 31<br />
Beschluss .................................................. 31<br />
– Seite 5 –
4. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 16. März 2010<br />
Tagesordnung<br />
Haushaltsangelegenheiten<br />
16 Mitteilungen<br />
9 Jubiläen <strong>der</strong> Löschgruppen <strong>der</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Troisdorf</strong><br />
DS-Nr. 2010/293/01/01.............................31<br />
Beschluss...................................................31<br />
10 Kultur- und Veranstaltungs GmbH<br />
<strong>Troisdorf</strong> - KUVE -<br />
DS-Nr. 2010/302/01/01.............................32<br />
Beschluss...................................................32<br />
11 Kommunalverfassungsrechtliches<br />
Streitverfahren des Einzelratsmitgliedes<br />
Hans Leopold Müller<br />
bezüglich<br />
angemessener<br />
Finanzausstattung<br />
DS-Nr. 2010/282/00/01.............................32<br />
Beschluss...................................................32<br />
Abwasserbetrieb <strong>Troisdorf</strong><br />
12 Jahresabschluss und Lagebericht<br />
2008<br />
Verwendung des Ergebnisses 2008<br />
DS-Nr. 2010/295/01/01.............................33<br />
Beschluss...................................................34<br />
13 Entlastung des Vorstandes für das<br />
Wirtschaftsjahr 2008<br />
DS-Nr. 2009/806/01/01.............................34<br />
Beschluss...................................................34<br />
Anträge <strong>der</strong> Fraktionen<br />
14 Aufhebung <strong>der</strong> Teilung <strong>der</strong> EL 332<br />
hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 10.<br />
März 2010<br />
DS-Nr. 2010/232/01/01.............................34<br />
Beschluss...................................................34<br />
15 Beibehaltung des Ausstiegs aus <strong>der</strong><br />
Atomenergie<br />
hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 19.<br />
April 2010<br />
DS-Nr. 2010/326/00/00.............................35<br />
- von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen -<br />
16.1 Gremientätigkeiten und Nebentätigkeiten<br />
des Bürgermeisters<br />
DS-Nr. 2010/233/01/01 ............................ 35<br />
17 Anfragen <strong>der</strong> Fraktionen......................... 35<br />
18 Anfragen <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
18.1 Anfragen zum Sprengstoffzwischenlager<br />
<strong>Troisdorf</strong> <strong>der</strong> Orica<br />
Mining Services<br />
hier: Anfrage des <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
Hans Leopold Müller<br />
(REGENBOGEN) vom 23. März<br />
2010 ................................................ 37<br />
Anfrage Busch: Street-View-Programm <strong>der</strong><br />
Firma Google.................................................. 37<br />
Anfrage Bozkurt: Integrationsrat, Wahl des<br />
Vorsitzenden................................................... 37<br />
Anfrage Müller: Genehmigungshaltergesellschaft<br />
<strong>Troisdorf</strong> - Sicherheitsbericht ..... 38<br />
Anfrage Tüttenberg: Aktion „Wilde Horde<br />
1996..................................................................... 38<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Bürgeranträge<br />
19 Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW<br />
vom 17. November 2008, 21. März<br />
2010, 25. April 2010, 26. April 2010<br />
und 10. Mai 2010<br />
hier: Beschwerden über das Vorgehen<br />
eines Ortsvorstehers im<br />
Zusammenhang mit einem<br />
Straßenausbau<br />
DS-Nr. 2010/367/00/00Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlüsseFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
20 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/301/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
– Seite 6 –
4. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 16. März 2010<br />
Tagesordnung<br />
21 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/283/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/286/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
31 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
22 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/284/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/288/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
32 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
23 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/312/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/289/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
33 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
24 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/285/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/290/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
34 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
25 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
34 a Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/306/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2010/379/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
26 Grundstücksangelegenheit in<br />
35 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Bergheim<br />
DS-Nr. 2010/287/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert. DS-Nr. 2009/856/01/01Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
27 Grundstücksangelegenheit in<br />
36 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Mitte<br />
DS-Nr. 2010/354/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
DS-Nr. 2010/366/01/00Fehler! Textmarke nicht definier<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
- von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen -<br />
28 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
37 Mitteilungen<br />
DS-Nr. 2010/292/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert. 37.1 Originalunterlagen zu TOP 8Fehler! Textmarke nicht d<br />
29 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
38 Anfragen <strong>der</strong> FraktionenFehler! Textmarke nicht defin<br />
DS-Nr. 2010/291/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
39 Anfragen <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong>Fehler! Textmarke nicht d<br />
30 Grundstücksangelegenheit in<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/318/01/01Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
BeschlussFehler! Textmarke nicht definiert.<br />
– Seite 7 –
Öffentlicher Teil
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
(Beginn: 18.04 Uhr)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Meine<br />
sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie<br />
ganz herzlich zur heutigen <strong>Rat</strong>ssitzung begrüßen.<br />
Die Tagesordnung ist Ihnen zugegangen. Es gibt<br />
einige Än<strong>der</strong>ungen zur Tagesordnung:<br />
– Zu Tagesordnungspunkt 4 gibt es Anträge von<br />
<strong>der</strong> FDP-Fraktion, von <strong>der</strong> Fraktion Die Linke<br />
und von <strong>der</strong> CDU-Fraktion.<br />
– Zu Tagesordnungspunkt 12 gibt es die Bitte, die<br />
Vorlage auszutauschen.<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Was austauschen?<br />
Was gegen was?)<br />
– Das ist die nachgereichte Vorlage. Mit Anschreiben<br />
vom 10. Mai ist sie Ihnen zugegangen, also<br />
von gestern.<br />
(Beate Schlich [CDU]: Ich verstehe<br />
auch nicht mehr, welches Schreiben<br />
das sein soll!)<br />
– Das ist nur eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung. Es ist<br />
inhaltlich das Gleiche. Das war ja im Haupt- und<br />
Finanzausschuss ohne Beschluss weitergeleitet<br />
worden. Daraufhin wurde die Vorlage ergänzt. Das<br />
ist auf Bitten des Haupt- und Finanzausschusses<br />
geschehen. Diese Ergänzung ist Ihnen gestern<br />
zugeschickt worden.<br />
Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, ich betrachte<br />
das nicht als Ergänzung, son<strong>der</strong>n als eine<br />
gänzlich neue Vorlage. Das, was im Hauptausschuss<br />
vorlag, war völlig unzureichend. Und jetzt<br />
haben wir eine neue Vorlage. Ich tausche also<br />
nichts gegen etwas an<strong>der</strong>es aus. Das suggeriert<br />
ja, ich hätte Gelegenheit gehabt, etwas schon eine<br />
Woche lang zu lesen. Ich habe heute und gestern<br />
die Nachträge bekommen.<br />
Ich sage Ihnen: Das ist eine Unsitte, die wir jedenfalls<br />
nicht so durchgehen lassen.<br />
Ich bitte auch, den Punkt 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
abzusetzen. Das war im Hauptausschuss schon<br />
zurückgenommen worden, und wir bekommen<br />
heute, zehn Minuten vor <strong>der</strong> Sitzung, die Vorlage.<br />
Das halte ich für eine Zumutung, die mit nichts zu<br />
rechtfertigen ist.<br />
(Beate Schlich [CDU]: Lass mich mal<br />
gucken, was 36 ist. Das nehmen wir<br />
’runter! – Beifall – Thomas Möws<br />
[Bündnis 90/Die Grünen]: Das nehmen<br />
wir herunter? Dann ist das okay!)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Okay,<br />
wie gesagt. Jetzt können wir uns darüber streiten,<br />
was es nun ist: ein Austausch <strong>der</strong> Vorlage o<strong>der</strong> eine<br />
neue Vorlage. Auf jeden Fall hat sich bei TOP<br />
12 die Vorlage verän<strong>der</strong>t mit Schreiben vom – –<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Herr Bürgermeister,<br />
ich habe das Recht, die Vorlage<br />
sieben Tage vorher lesen zu können.<br />
Und um dieses Recht werde ich hier<br />
regelmäßig betrogen!)<br />
– Es geht darum, dass die Vorlage ja schon im<br />
Hauptausschuss war, Herr Göllner. Es gibt dazu<br />
nur eine verän<strong>der</strong>te Vorlage.<br />
(Uwe Göllner [SPD]:<br />
Nein, die war nicht da!)<br />
– Zu Tagesordnungspunkt 19 gibt es zahlreiche<br />
Bürgeranträge.<br />
– Zu Tagesordnungspunkt 26 – Grundstücksangelegenheiten<br />
in Kriegsdorf – gibt es eine Ergänzung.<br />
– Zu Punkt 34a das Gleiche.<br />
– Und zu Tagesordnungspunkt 36 gibt es Unterlagen<br />
zum vorhandenen TOP, die auch schon<br />
im Hauptausschuss waren, mit einer Ergänzung.<br />
Es ist <strong>der</strong> Antrag gestellt worden, diesen Punkt 36<br />
herunterzunehmen.<br />
(Beate Schlich [CDU]: Ja!)<br />
Ich lasse darüber separat abstimmen. Wer für diesen<br />
Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion ist, den bitte ich um<br />
das Handzeichen. – Wer ist dagegen?<br />
(Zuruf von <strong>der</strong> CDU:<br />
Eine Gegenstimme!)<br />
– Eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Dann<br />
haben wir das mehrheitlich so beschlossen und<br />
haben damit den Punkt 36 von <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
genommen.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, den TOP 36<br />
von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
47 1 0<br />
– Seite 10 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Frau Schlich zur Tagesordnung.<br />
Beate Schlich (CDU): Jawohl. Vielen Dank, Herr<br />
Bürgermeister.<br />
Ich beantrage zur Geschäftsordnung, den Punkt 15<br />
von <strong>der</strong> Tagesordnung abzusetzen, weil ich nicht<br />
die Befassungskompetenz zu Fragen des Atomausstieges<br />
hier in diesem <strong>Stadt</strong>rat sehe.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />
Göllner, Sie sprechen dagegen?<br />
Uwe Göllner (SPD): Ja, natürlich, weil das völliger<br />
Unsinn ist. Wir wollen uns gar nicht mit dem Atomausstieg<br />
befassen. Fakt ist, dass die Bundesregierung<br />
signalisiert, sie beabsichtige, die Laufzeit von<br />
Atomkraftwerken zu verlängern. Das würde den Interessen<br />
von vielen <strong>Stadt</strong>werken in Gesamtdeutschland<br />
entgegenwirken. Deswegen wenden<br />
sich <strong>Stadt</strong>werke in ganz Deutschland – ganz unabhängig<br />
davon, ob dort Sozial- o<strong>der</strong> Christdemokraten<br />
regieren –, gegen dieses Vorhaben und bitten<br />
ihre regionalen Abgeordneten, sich im Bundestag<br />
kommunalfreundlich zu verhalten.<br />
Die Bitte an unsere Abgeordneten hat nichts mit<br />
<strong>der</strong> Kompetenz des Bundes zu tun. Diese Kompetenz,<br />
Frau Schlich, haben wir ganz alleine.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Okay.<br />
Dann lasse ich über diese Antrag von Frau Schlich<br />
abstimmen.<br />
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –<br />
Wer enthält sich? – Dann ist das mit <strong>der</strong> Mehrheit<br />
von CDU und FDP von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, den TOP 15<br />
von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
26 22 0<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das haben<br />
wir gerade gemacht, ja.<br />
Uwe Göllner (SPD): Dann bitte ich zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
um die Rechtsgrundlage für diesen Beschluss,<br />
Herr Erster Beigeordneter. 1<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir haben<br />
hier ein Wortlautprotokoll, Herr Göllner.<br />
(Manfred Catrin [CDU]: Herr Göllner,<br />
haben Sie schlecht geschlafen?)<br />
Herr Tüttenberg.<br />
Achim Tüttenberg (SPD): Herr Bürgermeister, ich<br />
habe eine Frage dazu. Ein im Prinzip gleichlauten<strong>der</strong><br />
– –<br />
(Beate Schlich [CDU]: Ich habe einen<br />
Geschäftsordnungsantrag gestellt. Ich<br />
weiß nicht, ob die immer so lange diskutiert<br />
werden sollen! )<br />
– Jedenfalls habe ich jetzt das Wort, Frau Schlich.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ist das<br />
eine Frage zur Tagesordnung?<br />
Achim Tüttenberg (SPD): Das ist eine Frage zur<br />
Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Sie hatten doch<br />
gerade eine Rechtsauskunft erteilt.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir haben<br />
gerade den Punkt von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen.<br />
Damit ist das Thema erledigt.<br />
Achim Tüttenberg (SPD): Nein, das Thema ist<br />
nicht erledigt. Das müssen wir dann auf eine an<strong>der</strong>e<br />
Weise klären. Der Kreistag hat sich damit befasst;<br />
dann kann es nicht rechtswidrig gewesen<br />
sein. Darauf weise ich in aller Deutlichkeit hin.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das ist<br />
eine Angelegenheit des Kreistages.<br />
(Zuruf von Achim Tüttenberg [SPD])<br />
Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung?<br />
– Herr Müller.<br />
Uwe Göllner (SPD): Haben Sie jetzt entschieden,<br />
dass die Bitte an die Bundestagsabgeordneten<br />
rechtswidrig ist?<br />
1 Anmerkung <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
§ 13 Abs. I und II sowie § 11 Abs. III <strong>der</strong> Geschäftsordnung für<br />
den <strong>Rat</strong> und die Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
– Seite 11 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Rein<br />
prophylaktisch bin ich bei TOP 11 möglicherweise<br />
befangen – wahrscheinlich sogar.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />
Müller erklärt sich zu TOP 11 für befangen.<br />
(Hans-Leopold Müller [Regenbogenpartei]:<br />
Prophylaktisch!)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gibt es<br />
weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Herr<br />
Göllner.<br />
Uwe Göllner (SPD): Ich bitte, den TOP 3 von <strong>der</strong><br />
Tagesordnung abzusetzen, weil dazu im Moment<br />
eine Tischvorlage gekommen ist, die ich noch nicht<br />
lesen konnte, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> behauptet, die<br />
Verwaltung habe einen falschen Beschlussentwurf<br />
vorgelegt. Das kann ich nicht kontrollieren; die Zeit<br />
hatte ich nicht. Darum bitte ich, den Punkt abzusetzen.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das ist<br />
aber Tagesordnungspunkt 19, Herr Göllner.<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Ja, das ist klar!<br />
19! Der neue Ortsvorsteher wird<br />
selbstverständlich gewählt!)<br />
– Ja, es ist ein Antrag gestellt worden. Ich muss<br />
darüber abstimmen lassen. Herr Göllner beantragt,<br />
den Tagesordnungspunkt zu verschieben.<br />
Frau Schlich, melden Sie sich zur Tagesordnung?<br />
Beate Schlich (CDU): Ja. Vielen Dank, Herr Bürgermeister.<br />
Es ist ja so, dass noch Schriftstücke seitens des<br />
Petenten gestern eingegangen sind. Das heißt, die<br />
Verwaltung kann jetzt wirklich nicht etwas dafür,<br />
dass sie so spät eingegangen sind. Sie hat uns sie<br />
jetzt zur Verfügung gestellt, und ich bin <strong>der</strong> Auffassung,<br />
dass wir darüber gleich beraten sollten.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gestern<br />
Abend und heute Morgen, wie gesagt, sind die<br />
Schreiben eingegangen. Mehr als nachliefern können<br />
wir nicht.<br />
Wir können auch gern gleich eine Sitzungsunterbrechung<br />
einlegen, wenn sie gewünscht wird, um<br />
die Papiere lesen zu können.<br />
Ich lasse über den Antrag von Herrn Göllner abstimmen,<br />
den Punkt 19 von <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
zu nehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das<br />
Handzeichen. – Wer enthält sich?<br />
(Hans-Leopold Müller<br />
[Regenbogenpartei]: Einer!)<br />
– Dann ist das bei Enthaltung von Herrn Müller mit<br />
<strong>der</strong> Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt worden.<br />
Herr Schlicht hat an <strong>der</strong> Abstimmung nicht teilgenommen.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, den TOP 19<br />
von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gibt es noch Anträge zur Tagesordnung? – Dann<br />
lasse ich über die geän<strong>der</strong>te Tagesordnung in<br />
Gänze mit den Ergänzungen <strong>der</strong> Verwaltung und<br />
ohne die Punkte 15 und 36 abstimmen.<br />
Wer für diese Tagesordnung ist, den bitte ich um<br />
das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist<br />
dagegen? – Das sind vier Gegenstimmen. Die<br />
SPD hat an <strong>der</strong> Abstimmung nicht teilgenommen.<br />
Beschluss<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
21 26 1<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt die geän<strong>der</strong>te<br />
Tagesordnung mit den Ergänzungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />
und ohne die Punkte 15 und 36.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
31 4 0<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />
kommen zum Tagesordnungspunkt<br />
– Seite 12 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
1 Einführung des neuen <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
Ludwig Rahmel (CDU-<br />
Fraktion) als Nachfolger für den<br />
ausgeschiedenen <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
Dr. Robert Kloos (CDU-Fraktion)<br />
DS-Nr. 2010/349/00/01<br />
Ich darf mich an dieser Stelle zunächst bei Herrn<br />
Robert Kloos für seine Arbeit in diesem <strong>Stadt</strong>rat<br />
bedanken. Er war von 2004 bis 2010 <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
in Kriegsdorf und ist nun im Bundeslandwirtschaftsministerium<br />
zum Staatssekretär ernannt<br />
worden, was für ihn eine gute und glückliche Ernennung<br />
und für uns als <strong>Stadt</strong> lei<strong>der</strong>, da er jetzt<br />
aus dem <strong>Stadt</strong>rat ausscheidet, nicht nur positiv<br />
war. Ich wünsche ihm dafür alles Gute.<br />
In seiner Zeit als <strong>Stadt</strong>verordneter ist zum Beispiel<br />
<strong>der</strong> Sportplatz in Kriegsdorf gebaut worden. Er hat<br />
sich sehr für die Jugendbegegnungsstätte am<br />
Sportplatz und sehr zum Wohle <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Kriegsdorf eingesetzt. Dafür möchte ich ihm in aller<br />
Form Dank und Anerkennung aussprechen.<br />
(Allgemeiner lebhafter Beifall)<br />
Frau Schlich möchte auch etwas dazu sagen?<br />
(Beate Schlich [CDU]: Das möchte sie<br />
gern. Aber du kannst natürlich erst die<br />
Ehrung vornehmen; dann machen wir<br />
das alles danach! Kein Problem! Du<br />
bist hier <strong>der</strong> Chef! – Bürgermeister<br />
Jablonski verabschiedet Dr. Robert<br />
Kloos [CDU] mit einem Blumenstrauß<br />
– Dr. Robert Kloos [CDU]: Schönen<br />
Dank für die gute Zusammenarbeit! –<br />
Die Presse fotografiert die Verabschiedung)<br />
Beate, bitte schön.<br />
Beate Schlich (CDU), vom Rednerpult aus sprechend:<br />
Ich gestatte mir auch noch ein paar Sätze<br />
dazu, weil es schon ein denkwürdiger Tag ist. Er ist<br />
es sicherlich nicht nur heute gewesen, son<strong>der</strong>n<br />
schon zu dem Zeitpunkt, als Herr Dr. Kloos zum<br />
Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium berufen<br />
wurde. Ich glaube, wir alle hätten uns gefreut –<br />
Uwe hat es ja vor einiger Zeit schon einmal gesagt –,<br />
wenn wir einen so prominenten und in <strong>der</strong> Bundespolitik<br />
tätigen Menschen in unserem Kreis hätten<br />
behalten können.<br />
Dass das zeitlich nicht immer hinhaut, ist mir völlig<br />
klar. Insoweit habe ich natürlich größtes Verständnis<br />
für Deine Entscheidung, lieber Robert, obwohl<br />
auch ich sie sehr bedauere. Ich denke, auch die<br />
Kriegsdorfer bedauern sie sehr. Das sieht man<br />
nicht zuletzt an dem Zuspruch, den du von den<br />
Kriegsdorfern bei <strong>der</strong> letzten Kommunalwahl bekamst.<br />
Er war ja, wie ich sagen möchte, sehr deutlich<br />
und sicherlich sehr stark mit deiner Person<br />
verbunden.<br />
Ich hoffe sehr, dass du diesem <strong>Rat</strong>, dieser <strong>Stadt</strong><br />
und vor allen Dingen Kriegsdorf verbunden bleiben<br />
wirst und dass wir uns noch häufig sehen werden.<br />
Für alles Weitere wünsche ich dir alles Gute. – Vielen<br />
Dank.<br />
(Allgemeiner lebhafter Beifall)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja,<br />
wenn sonst keiner etwas sagen will: Robert, bitte<br />
schön.<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Ich habe bei <strong>der</strong><br />
Haushaltsplanberatung schon etwas<br />
dazu gesagt! – Heiterkeit bei <strong>der</strong> CDU<br />
– Uwe Göllner [SPD]: Und die damals<br />
vergessene Flasche habe ich nachgereicht!<br />
– Dr. Robert Kloos [CDU]: Die<br />
ist da! Alles ist wun<strong>der</strong>bar!)<br />
Dr. Robert Kloos (CDU), vom Rednerpult aus<br />
sprechend: Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen! Ich will Sie nicht zu lange aufhalten.<br />
Ich weiß, Sie wollen durch das „große Sitzungsprogramm“<br />
kommen.<br />
Ich möchte aber doch noch zwei, drei Sätze an Sie<br />
richten. Erst einmal muss ich in <strong>der</strong> Tat sagen: Es<br />
ist ein gutes Stück Wehmut dabei. Ich verlasse die<br />
Ämter ungern; ich habe sie aus voller Überzeugung<br />
sehr gerne ausgeübt.<br />
Mir hat, Herr Göllner, ein SPD-Politiker – es war<br />
<strong>der</strong> Bundesminister Funke – seinerzeit gesagt:<br />
Wissen Sie was! Machen Sie Kommunalpolitik.<br />
Damit machen Sie was richtig, können den Menschen<br />
in die Augen schauen und ihnen sagen:<br />
„Das machen wir“ o<strong>der</strong> „Das machen wir nicht.“<br />
Wenn Sie bei <strong>der</strong> Bundespolitik sind, können Sie<br />
mit diesem Diplomatischen nichts bewegen.<br />
Das hatte Herr Funke mir damals gesagt. Er hat<br />
damit Recht. Kommunalpolitik ist an <strong>der</strong> Basis; das<br />
ist Arbeit mit den Menschen, und das ist gut so. Ich<br />
denke, wir alle sind aufgerufen, bei <strong>der</strong> Jugend für<br />
die Nachfolger zu werben, dass sie hier einsteigen.<br />
Das ist ein gutes Engagement.<br />
Ich darf mich in dem Zusammenhang ganz beson<strong>der</strong>s<br />
bei dir, liebe Beate, und bei <strong>der</strong> CDU-Fraktion,<br />
bei meiner CDU-Fraktion, bedanken. Ihr habt mich<br />
– auch für Kriegsdorf – immer nachhaltig unterstützt.<br />
Ich weiß das. Nur deswegen konnten wir in<br />
Kriegsdorf vieles bewegen. Ganz herzlichen Dank<br />
dafür!<br />
– Seite 13 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Ich möchte mich aber auch sehr herzlich bei den<br />
an<strong>der</strong>en Fraktionen bedanken. Ich hatte so<br />
manchmal, wenn es um Kriegsdorf ging, das Gefühl<br />
– Herr Göllner, Herr Möws –, dass ich auch bei<br />
Ihnen Grundunterstützung hatte. In <strong>der</strong> Sache hatten<br />
wir damit oft eine gute Zusammenarbeit. Ich<br />
denke, es ist gut so, dass man, wenn es um die<br />
Sache geht, sie gemeinsam angeht und bewegt.<br />
Dafür einen ganz herzlichen Dank an Sie!<br />
Herr Bürgermeister, ich möchte mich auch bei Ihnen<br />
in Ihrem vorherigen Amt und auch jetzt als<br />
Bürgermeister für die breite Unterstützung ganz<br />
herzlich bedanken. Ich möchte diesen Dank insbeson<strong>der</strong>e<br />
an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
weitergeben, stellvertretend für alle, von denen ich<br />
immer nachdrücklich Unterstützung bekam. Es ist<br />
einfach eine tolle und serviceorientierte Verwaltung.<br />
Seien es die wenigen, die heute hier auf <strong>der</strong><br />
Bank sind: Es ist immer wie<strong>der</strong> ein tolles Ereignis,<br />
mit <strong>der</strong> Verwaltung zusammenzuarbeiten. Das<br />
funktioniert hervorragend auf dem Dienstweg.<br />
(Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />
Da wird nicht geklüngelt, aber funktioniert einfach<br />
hervorragend. Das will ich hier einmal sagen.<br />
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, deswegen<br />
vom Pult weggehen und <strong>der</strong> Verwaltung – sinnbildlich,<br />
Frau Linnhoff, Ihnen – mit einem Blumenstrauß<br />
danken.<br />
(Heiterkeit und Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />
Ihnen ein Dankeschön für alle, die dabei mitgeholfen<br />
haben.<br />
(Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />
Frau Linnhoff, ich wäre ein schlechter in die Politik<br />
eingebundener Mensch, wenn ich nicht gleich<br />
noch eine Bitte mitgeben könnte. Frau Linnhoff, ich<br />
habe die Bitte an Sie: Ziehen Sie noch die Klagen<br />
durch, damit wir sie im Herbst erledigt haben werden<br />
und die Anschlussverfahren gelaufen sind,<br />
dass wir die EL 332 und die K 29 bekommen. Dafür<br />
bitte ich Sie um nachdrückliche Unterstützung.<br />
(Beifall bei <strong>der</strong> CDU)<br />
Wenn die Klagen erledigt sein werden, werden wir<br />
das gut realisieren können.<br />
Eine Bitte noch als Erbe: Unterstützen Sie mit,<br />
dass Kriegsdorf seinen Dorfcharakter behält und<br />
sich das Neubaugebiet in dem Sinne so erfolgreich<br />
weiterentwickelt, wie es als Einfamilienhausgebiet<br />
begonnen hat. Ich denke, <strong>der</strong> Erfolg spricht für<br />
sich.<br />
Ganz herzlichen Dank an Sie alle. Meine Bitte: Unterstützen<br />
Sie meine Nachfolger Ludwig Rahmel<br />
und, wenn er denn nachher so gewählt wird – darin<br />
will ich dem <strong>Rat</strong> natürlich nicht vorgreifen –, André<br />
Kern, die gleich ins Amt eingeführt werden. Alles<br />
Gute! Ich denke, wir werden uns auf jeden Fall sehen.<br />
Berlin ist ja nicht ganz so weit weg, und ab<br />
und zu wird man sich hier auch sehen. Vielen<br />
Dank.<br />
Ich möchte auch Dir, liebe Beate, mit einem kleinen<br />
Sträußchen danken. Ich muss dazu gestehen:<br />
Meine Frau hat das organisiert; sie hat ein rotes<br />
Herz eingepackt.<br />
(Allgemeine Heiterkeit – lebhafter Beifall)<br />
Herr Bürgermeister, vielen Dank.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Danke<br />
schön, Robert Kloos – noch nicht ganz so weit<br />
weg.<br />
(Allgemeiner lebhafter Beifall)<br />
Ich habe gleich noch eine Abschiedsurkunde hier.<br />
Dies war zunächst die erste für den <strong>Stadt</strong>verordneten;<br />
<strong>der</strong> Ortsvorsteher kommt ja gleich erst.<br />
Jetzt kommen wir zur Einführung des <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
Ludwig Rahmel. Wo sitzt er? – Dort hinten.<br />
Er ist als sachkundiger Bürger schon im <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />
verpflichtet worden. Deshalb<br />
begrüße ich ihn hiermit offiziell als neuen <strong>Stadt</strong>verordneten,<br />
in <strong>der</strong> Nachfolge von Robert Kloos als<br />
sein persönlicher Vertreter nachgerückt und seit<br />
dem 1. Mai <strong>Stadt</strong>verordneter für Kriegsdorf.<br />
Wir haben für ihn auch ein Sträußchen Blümchen<br />
mit den Wünschen auf eine gute Zusammenarbeit.<br />
(Allgemeiner lebhafter Beifall – Beate<br />
Schlich [CDU] überreicht Ludwig Rahmel<br />
[CDU] einen Blumenstrauß)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />
kommen zum Tagesordnungspunkt<br />
2 Billigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung<br />
des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
vom 16. März 2010<br />
DS-Nr. 2010/355/01/01<br />
Beschluss ................................................ 15<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Gegenstimmen?<br />
– Enthaltungen? – Damit haben wir das einstimmig<br />
so genehmigt.<br />
– Seite 14 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> billigt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />
über seine Sitzung vom 16. März 2010.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
49 0 0<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Damit<br />
sind wir bei dem Tagesordnungspunkt<br />
3 Wahl eines Ortsvorstehers/einer<br />
Ortsvorsteherin für die Ortschaft<br />
Kriegsdorf<br />
DS-Nr. 2010/351/01/01<br />
Beschluss ................................................. 16<br />
Ich möchte aber vorher Robert Kloos die Urkunde<br />
überreichen, dass er aus dem Verhältnis als Ehrenbeamter<br />
entlassen wird – in allen Ehren!<br />
(Dr. Robert Kloos [CDU], vor dem<br />
Tisch des Bürgermeisters: Was das<br />
hier für Stellen frei macht! – Allgemeine<br />
Heiterkeit – Zuruf: Und die werden<br />
jetzt zwei Mal besetzt!)<br />
Wir kommen jetzt zur Neuwahl des Ortsvorstehers.<br />
Bei <strong>der</strong> Kommunalwahl hat die CDU in Kriegsdorf<br />
60,4 Prozent geholt. Deswegen ist sie für die<br />
Nachfolge vorschlagsberechtigt.<br />
Frau Schlich, bitte schön.<br />
Beate Schlich (CDU): Herr Bürgermeister, Vielen<br />
Dank. – Wir hatten das ja schon schriftlich eingereicht;<br />
<strong>der</strong> Vorschlag ist <strong>der</strong> Einladung beigefügt.<br />
Die CDU-Fraktion schlägt als Nachfolger für Herrn<br />
Dr. Kloos Herrn André Kern vor. Herr Kern ist heute<br />
auch hier, damit die Damen und Herren, die ihn<br />
noch nicht gesehen haben, ihn sehen und kennen<br />
lernen können. Wir schlagen ihn für das Amt vor. –<br />
Vielen Dank.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gibt es<br />
weitere Vorschläge? – Das ist nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
Ich lasse über die Wahl abstimmen. Wer für den<br />
Vorschlag <strong>der</strong> CDU-Fraktion ist, Herrn Kern zum<br />
Ortsvorsteher von Kriegsdorf zu wählen, den bitte<br />
ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? – Enthaltungen?<br />
– Damit haben wir das einstimmig so<br />
gemacht.<br />
Ich darf Sie ganz herzlich beglückwünschen, Herr<br />
Kern. Sie sind <strong>der</strong> neue Ortsvorsteher von Kriegsdorf.<br />
(Allgemeiner Beifall – Beate Schlich<br />
[CDU] überreicht André Kern einen<br />
Blumenstrauß)<br />
Wir machen das hier gleich amtlich. Kommen Sie<br />
bitte nach vorn, Herr Kern. Sie werden als Ehrenbeamter<br />
und Ortsvorsteher für Kriegsdorf verpflichtet:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift über die Vereidigung des Ortsvorstehers<br />
Herrn André Kern, geboren am<br />
09.06.1971 in <strong>Troisdorf</strong>-Sieglar<br />
Dem Erschienenen wurde die Eidesformel<br />
vorgelesen. Er wurde auf die Bedeutung des<br />
Diensteides hingewiesen. Er wie<strong>der</strong>holte unter<br />
Hebung <strong>der</strong> rechten Hand die ihm vorgesprochene<br />
Eidesformel.<br />
Ich fange jetzt damit an:<br />
(Ortsvorsteher André Kern<br />
spricht die Satzteile nach)<br />
Ich schwöre,<br />
dass ich das mir übertragene Amt<br />
nach bestem Wissen und Können verwalten,<br />
Verfassung und Gesetze befolgen<br />
und verteidigen,<br />
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen<br />
und Gerechtigkeit gegen je<strong>der</strong>mann<br />
üben werde.<br />
So wahr mir Gott helfe!<br />
Danke schön. Sie sind hiermit verpflichtet, und ich<br />
darf Ihnen jetzt die Urkunde aushändigen. Ich<br />
wünsche eine gute Zusammenarbeit. Es gibt noch<br />
dieses Anschreiben und ein Sträußchen Blumen.<br />
Herr Kern, Sie müssen hier noch eine Unterschrift<br />
geben.<br />
So, dann noch einmal herzlichen Glückwunsch<br />
und alles Gute von hier, auch an die Kriegsdorfer,<br />
die heute dem Vorgang als Zeugen beigewohnt<br />
haben.<br />
– Seite 15 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> wählt unter Berücksichtigung<br />
des bei <strong>der</strong> Kommunalwahl am 30. August<br />
2009 erzielten Stimmenverhältnisses für seine<br />
Restwahlzeit folgenden Ortsvorsteher:<br />
Herrn André Kern<br />
Gleichzeitig beschließt <strong>der</strong> <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>,<br />
den vorgenannten Ortsvorsteher unter Berufung in<br />
das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />
Der bisherige Ortsvorsteher, Herr Dr. Robert<br />
Kloos, wird mit Wirkung zum 11. Mai 2010 aus<br />
dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter entlassen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />
kommen damit zum Tagesordnungspunkt<br />
4 Ausschussumbesetzung und Besetzung<br />
von Gremien<br />
hier:<br />
1. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 19. April<br />
2010<br />
2. Anträge <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE vom 5.<br />
Mai 2010<br />
3. Antrag <strong>der</strong> CDU-Fraktion vom 10. Mai<br />
2010<br />
DS-Nr. 2010/325/01/01<br />
Beschluss ................................................. 16<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Möchte jemand<br />
gegen die hier vorliegenden und beantragten Än<strong>der</strong>ungen<br />
stimmen? – Sich enthalten? – Dann haben<br />
wir das einstimmig so genehmigt.<br />
Beschluss<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
49 0 0<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt folgende<br />
Ausschuss- und Gremienumbesetzungen:<br />
Bau- und Vergabeausschuss<br />
streiche:<br />
Markus Krämer (FDP-<br />
Fraktion)<br />
Mitglied<br />
Bernd Illing (FDP-Fraktion)<br />
stellvertretendes<br />
Mitglied<br />
Vincent Staal (Fraktion DIE stellvertretendes<br />
LINKE)<br />
Mitglied<br />
setze neu:<br />
Bernd Illing (FDP-Fraktion) Mitglied<br />
Sebastian Thalmann (FDP-<br />
Fraktion)<br />
stellvertretendes<br />
Mitglied<br />
Michael Hamm (Fraktion stellvertretendes<br />
DIE LINKE)<br />
Mitglied<br />
Schulausschuss<br />
streiche:<br />
Dr. Robert Kloos (CDU-<br />
Fraktion)<br />
Mitglied und 1. stv.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Markus Krämer (FDP- stellvertretendes<br />
Fraktion)<br />
Mitglied<br />
setze neu:<br />
Manuela Seifer (CDU-<br />
Fraktion)<br />
1. stv. Vorsitzende<br />
Ludwig Rahmel (CDU-<br />
Fraktion)<br />
Mitglied<br />
Christoph Nowak (FDP- stellvertretendes<br />
Fraktion)<br />
Mitglied<br />
Sport-, Freizeit- und Partnerschaftsausschuss<br />
Streiche:<br />
Derya Kilic (Fraktion DIE beratendes Mitglied<br />
LINKE)<br />
setze neu:<br />
Michael Hamm (Fraktion beratendes Mitglied<br />
DIE LINKE)<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />
streiche:<br />
Ludwig Rahmel (CDU-<br />
Mitglied<br />
Fraktion)<br />
setze neu:<br />
Marco Leiendecker (CDU-<br />
Mitglied<br />
Fraktion)<br />
Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />
streiche:<br />
Manfred Catrin (CDU-<br />
Mitglied<br />
Fraktion)<br />
setze neu:<br />
Ludwig Rahmel (CDU-<br />
Mitglied<br />
Fraktion)<br />
– Seite 16 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Stifterversammlung Siegmündung –<br />
Stiftung für Natur- und Kulturgeschichte<br />
streiche:<br />
Markus Krämer (FDP-<br />
Mitglied<br />
Fraktion)<br />
setze neu:<br />
Sebastian Thalmann (FDP-<br />
Mitglied<br />
Fraktion)<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />
5 Benennung von Vertretern des Integrationsrates<br />
in den Ausschüssen des<br />
<strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
DS-Nr. 2010/352/01/01<br />
Beschluss ................................................. 17<br />
Dazu gibt es einen Beschluss des Integrationsrates.<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Gegenstimmen?<br />
– Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig<br />
so genehmigt.<br />
Beschluss<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
48 0 0<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> wählt folgende Vertreter<br />
des Integrationsrates als beratende Mitglie<strong>der</strong><br />
in die Ausschüsse:<br />
beratendes Mitglied<br />
Stellvertreter<br />
Bau- und Vergabeausschuss:<br />
1. Herr Stefan Janeski Frau Zeynep Lal<br />
2. Herr Erkan Zorlu Herr Cem Akgöz<br />
3. Herr Özgür Fidan Herr Abdulrahman<br />
Köylüoglu<br />
Jugendhilfeausschuss:<br />
1. Frau Zeynep Lal Herr Abdulrahman<br />
Köylüoglu<br />
2. Herr Cem Akgöz Herr Osman<br />
Serdaroglu<br />
3. Frau Lidia Blanca Frau Giancarla de<br />
Parente Mezcua Carli<br />
Kulturausschuss:<br />
1. Frau Zeynep Lal Frau Pinar Mercan<br />
2. Herr Osman Serdaroglu Herr Hasan Kir<br />
3. Frau Lidia Blanca Herr Vahdettin Kilic<br />
Parente Mezcua<br />
Schulausschuss:<br />
1. Frau Pinar Mercan Herr Özgür Fidan<br />
2. Herr Osman Serdaroglu Herr Memet<br />
Kioutsouk Hasan<br />
3. Frau Giancarla de Carli Frau Lidia Blanca<br />
Parente Mezcua<br />
Sozialausschuss:<br />
1. Herr Abdulrahman Herr Özgür Fidan<br />
Köylüoglu<br />
2. Herr Memet Kioutsouk Herr Erkan Zorlu<br />
Hasan<br />
3. Herr Vahdettin Kilic Frau Lidia Blanca<br />
Parente Mezcua<br />
Sport-, Freizeit- und Partnerschaftsausschuss:<br />
1. Herr Özgür Fidan Frau Pinar Mercan<br />
2. Herr Hasan Kir Herr Osman<br />
Serdaroglu<br />
3. Herr Vahdettin Kilic Frau Giancarla de<br />
Carli<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss:<br />
1. Frau Pinar Mercan Frau Zeynep Lal<br />
2. Herr Cem Akgöz Herr Hasan Kir<br />
3. Herr Abdulrahman Herr Stefan Janeski<br />
Köylüoglu<br />
Umwelt- und Verkehrsausschuss:<br />
1. Herr Stefan Janeski Frau Zeynep Lal<br />
2. Herr Erkan Zorlu Herr Memet<br />
Kioutsouk Hasan<br />
3. Herr Hasan Kir Herr Cem Akgöz<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
48 0 0<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />
6 Beschluss über die Einsprüche sowie<br />
die Gültigkeit <strong>der</strong> Wahl zum Integrationsrat<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am<br />
07. Februar 2010<br />
DS-Nr. 2010/228/02/02<br />
Beschluss ................................................ 18<br />
– Seite 17 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses<br />
vom 23. März.<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Möchte jemand<br />
dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Dann ist<br />
bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung so<br />
beschlossen.<br />
Beschluss<br />
1. Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> weist den Einspruch<br />
gegen das Wahlergebnis <strong>der</strong> Wahl zum Integrationsrat<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> vom 07. Februar<br />
2010 von Herrn Hans Leopold Müller zurück.<br />
2. Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> stellt die Gültigkeit<br />
<strong>der</strong> Wahl zum Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
vom 07. Februar 2010 fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />
kommen zum Tagesordnungspunkt<br />
7 Friedhofsverwaltung<br />
hier: Neufassung <strong>der</strong> Friedhofs- und<br />
Bestattungsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong><br />
DS-Nr. 2010/193/02/01<br />
Beschluss ................................................. 18<br />
Das ist einstimmig im Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />
und im Hauptausschuss gelaufen.<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Möchte jemand<br />
dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Damit haben<br />
wir das einstimmig so beschlossen.<br />
Beschluss<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
47 1 1<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt die<br />
Friedhofs- und Bestattungsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong><br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofs- und Bestattungsordnung gilt<br />
für folgende im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> gelegenen<br />
und von ihr verwalteten Friedhöfe mit<br />
Ausnahme des kirchlichen Friedhofes <strong>der</strong> katholischen<br />
Kirchengemeinde St. Georg <strong>Troisdorf</strong>-Altenrath:<br />
<strong>Troisdorf</strong> (Waldfriedhof),<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Bergheim,<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Eschmar,<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte,<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf,<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Oberlar,<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar, Parkfriedhof<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar, Alter Friedhof<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Spich.<br />
§ 2 Friedhofszweck<br />
(1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />
(2) Die Friedhöfe dienen <strong>der</strong> Bestattung <strong>der</strong> Toten,<br />
die bzw. <strong>der</strong>en Eltern o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zum<br />
Zeitpunkt des Ablebens Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Troisdorf</strong> waren o<strong>der</strong> ein Recht auf Beisetzung<br />
in einer bestimmten Grabstätte besaßen.<br />
Darüber hinaus können Verstorbene auf<br />
<strong>Troisdorf</strong>er Friedhöfen beigesetzt werden, die<br />
im Gebiet <strong>der</strong> heutigen <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> geboren<br />
wurden o<strong>der</strong> zu einem früheren Zeitpunkt<br />
Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> waren.<br />
Tot- und Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen<br />
stammende Leibesfrüchte<br />
können hier beigesetzt werden, soweit <strong>der</strong><br />
Tod in <strong>Troisdorf</strong> eintrat.<br />
Die Bestattung an<strong>der</strong>er Personen kann mit Erlaubnis<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung zugelassen<br />
werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird,<br />
dass <strong>der</strong> Verstorbene enge Bindungen zu<br />
<strong>Troisdorf</strong> hatte.<br />
(3) Die Friedhöfe erfüllen aufgrund ihrer gärtnerischen<br />
Gestaltung auch allgemeine Grünflächenfunktionen.<br />
Deshalb hat je<strong>der</strong> das Recht,<br />
die Friedhöfe als Orte <strong>der</strong> Ruhe und Besinnung<br />
zum Zwecke einer <strong>der</strong> Würde des Ortes<br />
entsprechenden Erholung aufzusuchen.<br />
§ 3 Bestattungsbezirke<br />
(1) Den Friedhöfen sind folgende <strong>Stadt</strong>teile zugeordnet:<br />
(a) Alter Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Sieglar und Parkfriedhof<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar für die <strong>Stadt</strong>teile<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Sieglar und <strong>Troisdorf</strong>-Rotter-<br />
See<br />
– Seite 18 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
(b) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Bergheim für die<br />
<strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Bergheim und <strong>Troisdorf</strong>-Müllekoven<br />
(c) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar für den<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar<br />
(d) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf für die<br />
<strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf und <strong>Troisdorf</strong>-Rotter-See<br />
(e) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Spich für den <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Spich<br />
(f)<br />
Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar für den <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Troisdorf</strong>-Oberlar<br />
(g) Friedhof <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-<br />
Hütte für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-<br />
Friedrich-Wilhelms-Hütte und <strong>Troisdorf</strong>-<br />
West<br />
(h) Waldfriedhof für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>,<br />
<strong>Troisdorf</strong>-West und <strong>Troisdorf</strong>-Altenrath<br />
In <strong>der</strong> Regel sollen die Beisetzungen auf dem<br />
Friedhof erfolgen, <strong>der</strong> den <strong>Stadt</strong>teilen zugeordnet<br />
ist.<br />
(2) Die Verstorbenen sollen auf dem Friedhof des<br />
Bestattungsbezirkes bestattet werden, in dem<br />
sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Die Bestattung<br />
auf einem an<strong>der</strong>en Friedhof ist möglich,<br />
wenn dies gewünscht wird und die Belegung<br />
es zulässt. Ebenso soll die Bestattung auf einem<br />
an<strong>der</strong>en Friedhof gestattet werden, wenn<br />
(a) ein Nutzungsrecht an einer bestimmten<br />
Grabstätte auf einem an<strong>der</strong>en Friedhof<br />
besteht, o<strong>der</strong><br />
(b) Eltern, Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Geschwister auf einem<br />
an<strong>der</strong>en Friedhof bestattet werden.<br />
§ 4 Schließung und Entwidmung<br />
(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem<br />
öffentlichen Grund für weitere Bestattungen<br />
gesperrt (Schließung) o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />
Verwendung (Entwidmung) zugeführt<br />
werden.<br />
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit<br />
weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit<br />
durch Schließung das Recht auf weitere<br />
Bestattungen in Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten<br />
erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten<br />
für die restliche Nutzungszeit bei<br />
Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf<br />
Antrag eine an<strong>der</strong>e Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Außerdem kann er die Umbettung bereits<br />
bestatteter Leichen verlangen.<br />
(3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft<br />
des Friedhofs als Ruhestätte <strong>der</strong> Toten verloren.<br />
Die in Reihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten<br />
Bestatteten werden, falls die Ruhezeit<br />
noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten<br />
Bestatteten,<br />
falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen<br />
ist, auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> in an<strong>der</strong>e Grabstätten<br />
umgebettet.<br />
(4) Schließung o<strong>der</strong> Entwidmung werden öffentlich<br />
bekannt gegeben. Der Nutzungsberechtigte<br />
einer Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte<br />
erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid,<br />
wenn sein Aufenthalt bekannt o<strong>der</strong><br />
ohne beson<strong>der</strong>en Aufwand zu ermitteln ist.<br />
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher<br />
öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig<br />
sind sie bei Reihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten<br />
einem Angehörigen des Verstorbenen,<br />
bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten<br />
dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen.<br />
(6) Ersatzgrabstätten werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> auf<br />
ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten<br />
auf den entwidmeten o<strong>der</strong> außer<br />
Dienst gestellten Friedhöfen/Friedhofsteilen<br />
hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden<br />
Gegenstand des Nutzungsrechtes.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 5 Öffnungszeiten<br />
(1) Die Friedhöfe sind während <strong>der</strong> an den Eingängen<br />
bekannt gegebenen Zeiten für den<br />
Besuch geöffnet.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus beson<strong>der</strong>em<br />
Anlass das Betreten eines Friedhofs o<strong>der</strong><br />
einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.<br />
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof<br />
1) Je<strong>der</strong> hat sich auf den Friedhöfen <strong>der</strong> Würde<br />
des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen<br />
des Friedhofspersonals sind zu<br />
befolgen.<br />
(2) Kin<strong>der</strong> unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe<br />
nur in Begleitung Erwachsener betreten.<br />
(3) Auf den Friedhöfen ist insbeson<strong>der</strong>e nicht<br />
gestattet<br />
(a) die Wege mit Fahrzeugen und Fortbewegungsmitteln<br />
aller Art, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />
Fahrrä<strong>der</strong>n, Skateboards und Rollerblades<br />
zu befahren; ausgenommen sind<br />
Rollstühle, Rollatoren sowie Fahrzeuge<br />
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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung und <strong>der</strong> für den<br />
Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden.<br />
Die Fahrzeuge <strong>der</strong> Gewerbetreibenden<br />
und sonstigen Personen mit Erlaubnis<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung dürfen höchstens<br />
ein zulässiges Gesamtgewicht von<br />
5,5 to. besitzen.<br />
Auf den Friedhöfen ist Schrittgeschwindigkeit<br />
einzuhalten.<br />
(b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste<br />
anzubieten o<strong>der</strong> diesbezüglich zu werben,<br />
(c) an Sonn- und Feiertagen und in <strong>der</strong> Nähe<br />
einer Bestattung störende Arbeiten<br />
auszuführen,<br />
(d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten<br />
bzw. ohne Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
gewerbsmäßig zu fotografieren,<br />
(e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen<br />
Drucksachen, die im Rahmen <strong>der</strong><br />
Bestattungsfeier notwendig und üblich<br />
sind,<br />
(f)<br />
ihre Einrichtungen, Anlagen, Grünflächen<br />
und Grabstätten zu verunreinigen o<strong>der</strong><br />
zu beschädigen sowie Grünanlagen und<br />
Grabstätten unberechtigt zu betreten.<br />
Friedhofsbesucher haben die Wege zu<br />
benutzen.<br />
(g) Friedhofsabfälle außerhalb <strong>der</strong> dafür bestimmten<br />
Stellen abzulagern. Die jeweils<br />
geltende Abfalltrennung ist zu beachten.<br />
(h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,<br />
(i)<br />
zu lärmen und zu lagern.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen,<br />
soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes<br />
und <strong>der</strong> Ordnung auf ihm vereinbar<br />
sind.<br />
(5) Totengedenkfeiern und an<strong>der</strong>e nicht mit einer<br />
Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen<br />
bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung;<br />
sie sind spätestens vier Tage<br />
vorher anzumelden.<br />
§ 7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong><br />
Ordnung bedürfen Steinmetze, Bildhauer und<br />
Bestatter für ihre gewerbliche Tätigkeit auf<br />
den Friedhöfen <strong>der</strong> vorherigen Zulassung<br />
durch die Friedhofsverwaltung. An<strong>der</strong>e Gewerbetreibende<br />
müssen ihre Tätigkeit auf<br />
dem Friedhof <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung anzeigen.<br />
(2) Auf ihren Antrag hin werden nur die in Abs. 1<br />
Satz 1 genannten Gewerbetreibende zugelassen,<br />
die<br />
(a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher<br />
Hinsicht zuverlässig sind.<br />
(b) ihre Eintragung in die Handwerksrolle<br />
bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen<br />
Gewerbes) ihre Eintragung in<br />
das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung<br />
nachweisen o<strong>der</strong> die selbst o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>en fachliche Vertreter die Meisterprüfung<br />
abgelegt haben o<strong>der</strong> die über eine<br />
vergleichbare Qualifikation verfügen.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung<br />
davon abhängig zu machen, dass <strong>der</strong> Antragsteller<br />
einen für die Ausführung seiner Tätigkeit<br />
ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />
nachweist.<br />
(4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer<br />
Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden<br />
haben für ihre Bediensteten<br />
einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die<br />
Zulassung und <strong>der</strong> Bedienstetenausweis sind<br />
dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal<br />
auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung<br />
kann befristet werden.<br />
(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten<br />
haben die Friedhofssatzung und die dazu<br />
ergangenen Regelungen zu beachten. Die<br />
Gewerbetreibenden haften für alle Schäden,<br />
die sie o<strong>der</strong> ihre Bediensteten im Zusammenhang<br />
mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen<br />
schuldhaft verursachen.<br />
(6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen<br />
nur werktags innerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten<br />
ausgeführt werden. Die Friedhofsverwaltung<br />
kann Ausnahmen zulassen.<br />
(7) Die für die Arbeiten erfor<strong>der</strong>lichen Werkzeuge<br />
und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur<br />
an den von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung genehmigten<br />
Stellen gelagert werden. Bei Beendigung<br />
<strong>der</strong> Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze<br />
wie<strong>der</strong> in einen ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte<br />
dürfen nicht an o<strong>der</strong> in den Wasserentnahmestellen<br />
<strong>der</strong> Friedhöfe gereinigt werden.<br />
(8) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung<br />
<strong>der</strong> Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher<br />
– Seite 20 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Mahnung gegen die Vorschriften <strong>der</strong> Friedhofssatzung<br />
verstoßen o<strong>der</strong> bei denen die<br />
Voraussetzungen des Abs. 2 ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />
nicht mehr gegeben sind, auf Zeit o<strong>der</strong><br />
Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.<br />
Bei schweren Verstößen ist eine Mahnung<br />
entbehrlich.<br />
(9) Gewerbetreibende aller gärtnerischen Berufe<br />
dürfen auf den von ihnen betreuten Grabstätten<br />
Steckschil<strong>der</strong> mit Firmenbezeichnung und<br />
Anschrift bis zu einer Größe von 9 x 6 cm aufstellen.<br />
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften<br />
§ 8 Anzeigepflicht und Bestattungszeit<br />
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung<br />
des Sterbefalles bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
durch Erteilung eines schriftlichen<br />
Bestattungsauftrages anzumelden. Bei <strong>der</strong><br />
Bestattungsterminierung ist den Vorgaben<br />
des Bestattungsgesetzes Rechnung zu tragen.<br />
Der Anmeldung sind die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen beizufügen.<br />
Bei <strong>der</strong> Terminierung <strong>der</strong> Bestattung ist ein<br />
zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 vollständigen<br />
Werktagen erfor<strong>der</strong>lich. Von diesem Erfor<strong>der</strong>nis<br />
kann nur bei Vorliegen unverän<strong>der</strong>barer<br />
Anlässe (mehrere aufeinan<strong>der</strong>folgende<br />
arbeitsfreie Tage) abgewichen werden. Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Bestattungstermines erfor<strong>der</strong>n<br />
gleichfalls den vorgenannten zeitlichen Vorlauf.<br />
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen<br />
Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht<br />
nachzuweisen.<br />
(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine<br />
Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.<br />
(4) Die Beerdigungen erfolgen von montags bis<br />
freitags. Zusätzlich können samstags Trauerfeiern<br />
ohne Beisetzungen stattfinden. Die<br />
Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit <strong>der</strong><br />
Bestattung fest.<br />
(5) Erdbestattungen dürfen frühestens achtundvierzig<br />
Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen<br />
werden und müssen innerhalb<br />
von acht Tagen durchgeführt werden. Liegen<br />
innerhalb dieser Frist die Voraussetzungen<br />
des Absatzes 1 nicht vor, so hat die Bestattung<br />
unverzüglich nach <strong>der</strong>en Eintritt zu erfolgen.<br />
Aschen müssen spätestens drei Monate<br />
nach <strong>der</strong> Einäscherung bestattet werden, an<strong>der</strong>nfalls<br />
werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen<br />
in einer anonymen Urnenreihengrabstätte<br />
bestattet.<br />
§ 9 Särge<br />
(1) Unbeschadet <strong>der</strong> Regelung des § 17 sind Bestattungen<br />
grundsätzlich in Särgen o<strong>der</strong> Urnen<br />
vorzunehmen. Ausnahmsweise kann <strong>der</strong><br />
Friedhofsträger bei Angehörigen des islamischen<br />
Glaubens auf Antrag die Bestattung<br />
ohne Sarg o<strong>der</strong> Urne auf einem muslimischen<br />
Grabfeld gestatten.<br />
(2) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet<br />
sein, dass jedes Durchsickern von<br />
Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge,<br />
Sargausstattungen und Sargabdichtungen<br />
sowie Sargbeigaben dürfen nicht aus Kunststoffen<br />
o<strong>der</strong> sonstigen nicht verrottbaren<br />
Werkstoffen hergestellt sein; sie dürfen auch<br />
nicht mit umweltschädigenden bzw. grundwasserschädigenden<br />
Anstrich- bzw. Imprägnierungsmitteln<br />
behandelt sein. Umweltschädliche<br />
Stoffe, wie z. B. Paradichlorbenzol, dürfen<br />
zur Sarghygiene nicht verwendet werden.<br />
Für die Bestattung in vorhandenen Grüften<br />
sind nur Metallsärge o<strong>der</strong> Holzsärge mit Metalleinsatz<br />
zugelassen, die luftdicht verschlossen<br />
sind.<br />
(3) Die Särge dürfen höchstens 2,10 m lang, 0,80<br />
m hoch und im Mittelmaß 0,85 m breit sein.<br />
Sind in Ausnahmefällen größere Särge erfor<strong>der</strong>lich,<br />
ist die Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
bei <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Bestattung<br />
einzuholen.<br />
§ 10 Ablauf <strong>der</strong> Beisetzungen<br />
(1) Die Gräber werden von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
ausgehoben und wie<strong>der</strong> verfüllt.<br />
(2) Die Tiefe <strong>der</strong> einzelnen Gräber beträgt von<br />
<strong>der</strong> Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />
des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur<br />
Oberkante <strong>der</strong> Urne mindestens 0,50 m.<br />
Bei Tiefgräbern muss das Grab für die erste<br />
Erdbestattung mindestens 3,0 m, das Grab für<br />
die zweite Erdbestattung 1,80 m tief sein.<br />
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinan<strong>der</strong><br />
durch mindestens 0,30 m starke<br />
Erdwände getrennt sein, bei Tiefgräbern ist<br />
eine Erdwandstärke von mindestens 0,60 m<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
(4) Der Nutzungsberechtigte bzw. <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
<strong>der</strong> Beisetzung hat die bauliche Anlage<br />
und das Grabzubehör spätestens 2 Tage vor<br />
<strong>der</strong> Beisetzung entfernen zu lassen. Wird die<br />
– Seite 21 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Grabstätte nicht fristgerecht abgeräumt, kann<br />
<strong>der</strong> Beisetzungstermin nicht eingehalten werden.<br />
Sofern beim Ausheben <strong>der</strong> Gräber<br />
Grabmale, Fundamente o<strong>der</strong> sonstiges Grabzubehör<br />
(wie z.B. Bepflanzungen o<strong>der</strong> Wurzelstümpfe)<br />
durch die Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden müssen, sind die dadurch<br />
entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten/<br />
den Auftraggeber <strong>der</strong> Beisetzung<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung zu erstatten. Kosten<br />
etwaiger Beschädigungen gehen in diesem<br />
Fall zu Lasten des Nutzungsberechtigten/ Auftraggebers<br />
<strong>der</strong> Beisetzung, sofern diese nicht<br />
auf Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen<br />
sind. In <strong>der</strong> Regel erfolgt das Ablassen<br />
des Sarges durch den Einsatz eines<br />
Sargversenkgerätes. Hierbei kann aus technischen<br />
Gründen bei <strong>der</strong> Beisetzung <strong>der</strong> Sarg<br />
nur bis zum Erdniveau abgelassen werden.<br />
Alternativ erfolgt das Ablassen über Seile<br />
durch die Bestatter.<br />
Bei muslimischen Beisetzungen muss <strong>der</strong><br />
Transport des Leichnams zur Grabstätte in<br />
geschlossenem Sarg erfolgen.<br />
§ 11 Ruhezeit<br />
(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre, bei<br />
Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr<br />
25 Jahre. Die Ruhezeit für Urnen beträgt<br />
20 Jahre<br />
(2) Nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhefrist und nach Erlöschen<br />
eines Nutzungsrechtes an einer Urnengrabstätte<br />
werden die dann noch vorhandenen<br />
Urnen auf einer beson<strong>der</strong>s hierfür bestimmten<br />
Stelle gemeinsam beigesetzt. Rechte<br />
Dritter bestehen nach dieser Wie<strong>der</strong>beisetzung<br />
nicht mehr.<br />
§ 12 Umbettung<br />
(1) Die Ruhe <strong>der</strong> Toten genießt absoluten Vorrang<br />
vor privaten Interessen. Sie darf nur<br />
dann gestört werden, wenn dies durch beson<strong>der</strong>s<br />
wichtige öffentliche Gründe ausnahmsweise<br />
gerechtfertigt ist.<br />
(2) Alle Umbettungen - mit Ausnahme <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
von Amts wegen - erfolgen nur auf<br />
Antrag. Antragsberechtigt ist <strong>der</strong> jeweilige<br />
Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die<br />
Grabnummernkarte bzw. die Nutzungsurkunde<br />
vorzulegen.<br />
Bei Entziehung von Nutzungsrechten nach §<br />
27 Abs. 1 Satz 3 können Leichen o<strong>der</strong> Urnen,<br />
<strong>der</strong>en Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von<br />
Amts wegen in Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten<br />
umgebettet werden.<br />
(3) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen,<br />
unbeschadet <strong>der</strong> sonstigen gesetzlichen<br />
Vorschriften, <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung <strong>der</strong><br />
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung darf<br />
nur erteilt werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller einen<br />
wichtigen Grund nachweist, <strong>der</strong> den<br />
Schutz <strong>der</strong> Totenruhe überwiegt, bei Umbettungen<br />
im ersten Jahr <strong>der</strong> Ruhezeit innerhalb<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nur bei Vorliegen eines dringenden<br />
öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer<br />
Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte<br />
in eine an<strong>der</strong>e Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte<br />
sind innerhalb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nicht<br />
zulässig. § 4 Abs. 2 und Abs. 3 bleiben unberührt.<br />
(4) Alle Umbettungen werden von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
o<strong>der</strong> durch ein von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
beauftragtes Unternehmen durchgeführt.<br />
Die Friedhofsverwaltung bestimmt<br />
den Zeitpunkt <strong>der</strong> Umbettung.<br />
(5) Die Kosten <strong>der</strong> Umbettung und den Ersatz<br />
von Schäden, die an benachbarten Grabstätten<br />
und Anlagen durch eine Umbettung entstehen,<br />
hat <strong>der</strong> Antragsteller zu tragen, soweit<br />
sie notwendig aufgetreten sind, o<strong>der</strong> die<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung o<strong>der</strong> das beauftragte Unternehmen<br />
bezüglich dieser nur leichte Fahrlässigkeit<br />
trifft.<br />
(6) Der Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit und <strong>der</strong> Nutzungszeit<br />
wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen<br />
o<strong>der</strong> gehemmt.<br />
(7) Leichen und Urnen dürfen zu an<strong>der</strong>en als zu<br />
Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher<br />
o<strong>der</strong> richterlicher Anordnung ausgegraben<br />
werden.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 13 Arten <strong>der</strong> Grabstätten<br />
(1) Die Grabstätten und Aschestreufel<strong>der</strong> bleiben<br />
Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen<br />
können Rechte nach dieser Satzung erworben<br />
werden. Nutzungsrechte werden nur anlässlich<br />
von Todesfällen verliehen.<br />
(2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des<br />
Nutzungsrechtes an einer <strong>der</strong> Lage nach bestimmter<br />
Grabstätte, Grabart und des Friedhofes<br />
o<strong>der</strong> auf Unverän<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Umgebung.<br />
Die Grabfel<strong>der</strong> mit den zur Verfügung<br />
stehenden Grabarten ergeben sich aus den<br />
Belegungsplänen des jeweiligen Friedhofes.<br />
(3) Die Grabstätten werden unterschieden in:<br />
(a) Reihengrabstätten mit den Maßen Länge:<br />
2,00 m x Breite: 1,10 m,<br />
– Seite 22 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
(b) Kin<strong>der</strong>reihengrabstätten für Verstorbene<br />
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit<br />
den Maßen Länge: 1,20 m x Breite: 0,80<br />
m,<br />
(c) Wahlgrabstätten mit den Maßen: Länge:<br />
2,40 m x Breite: 1,10 m pro Stelle,<br />
(d) Wahlgrabstätten für Muslime mit den<br />
Maßen: Länge: 2,40 m x Breite: 1,10 m<br />
pro Stelle<br />
(e) Tiefgrabstätten mit den Maßen: Länge:<br />
2,40 m x Breite: 1,50 m pro Stelle,<br />
(f)<br />
Urnenreihengrabstätten mit den Maßen:<br />
Länge: 0,80 m x Breite: 0,60m,<br />
(g) Urnenwahlgrabstätten mit den Maßen:<br />
Länge: 1,00 m x Breite: 1,00 m,<br />
(h) Urnenkammern,<br />
(i) anonyme Reihengrabstätten,<br />
(j) anonyme Urnenreihengrabstätten,<br />
(k) pflegefreie Reihengrabstätten,<br />
(l) pflegefreie Urnenreihengrabstätten,<br />
(m) Aschestreufel<strong>der</strong>,<br />
(n) Ruhepark sowie<br />
(o) anonyme Grabstätten für Fehl- und Totgeburten<br />
Abweichende Grabmaße ergeben sich aus<br />
den Belegungsplänen.<br />
§ 14 Reihengrabstätten und pflegefreie Reihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen,<br />
die <strong>der</strong> Reihe nach belegt und<br />
im Todesfall für die Dauer <strong>der</strong> Ruhezeit des<br />
zu Bestattenden zugeteilt werden. Über die<br />
Zuteilung wird dem Nutzungsberechtigten eine<br />
Grabnummernkarte erteilt. Das Nutzungsrecht<br />
entsteht mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> Gebühren<br />
und Aushändigung <strong>der</strong> Grabnummernkarte.<br />
Nutzungsrechte an Reihengrabstätten können<br />
nicht verlängert werden.<br />
(2) Es werden eingerichtet:<br />
(a) Reihengrabfel<strong>der</strong> für Verstorbene bis<br />
zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />
(b) Reihengrabfel<strong>der</strong> für Verstorbene nach<br />
dem vollendeten 5. Lebensjahr,<br />
(c) pflegefreie Reihengrabstätten,<br />
(d) anonyme Reihengrabfel<strong>der</strong>.<br />
(3) In einer Reihengrabstätte bzw. pflegefreien<br />
Reihengrabstätten darf nur eine Leiche bestattet<br />
werden. Ausnahmsweise ist anstelle<br />
<strong>der</strong>er die Beisetzung zweier gleichzeitig verstorbener<br />
Geschwister unter 5 Jahren statthaft.<br />
Die Leiche eines Kindes unter einem<br />
Jahr kann zusätzlich beigesetzt werden, sofern<br />
die Ruhefrist am Reihengrab noch mindestens<br />
25 Jahre besteht. Sofern die Ruhefrist<br />
an einem Erdreihengrab noch mindestens<br />
20 Jahre besteht, kann zusätzlich noch eine<br />
Urne beigesetzt werden. In einer anonymen<br />
Reihengrabstätte kann nur ein Sarg beigesetzt<br />
werden.<br />
(4) Das Abräumen von Reihengrabfel<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
Teilen von ihnen nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeiten<br />
wird vorher öffentlich und durch Hinweisschild<br />
auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.<br />
§ 15 Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen,<br />
an denen ein Nutzungsrecht für<br />
die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen<br />
und <strong>der</strong>en Lage im Benehmen mit dem<br />
Erwerber bestimmt wird.<br />
(2) Das Nutzungsrecht kann für den Zeitraum von<br />
5 bis 30 Jahren wie<strong>der</strong>erworben werden. Der<br />
Wie<strong>der</strong>erwerb ist bei mehrstelligen Wahlgräbern<br />
nur für die gesamte Grabstätte möglich.<br />
Die nachträgliche Abgabe einzelner Grabstellen<br />
einer mehrstelligen Grabstätte bzw. <strong>der</strong>en<br />
Hinzuerwerb kann im Ausnahmefall auf Antrag<br />
gestattet werden. Ein Rechtsanspruch<br />
hierauf besteht nicht.<br />
(3) Wahlgrabstätten bzw. Wahlgrabstätten für<br />
Muslime werden als ein- o<strong>der</strong> mehrstellige<br />
Grabstätten vergeben. Pro Wahlgrabstelle<br />
kann eine Leiche und die eines Kindes bis<br />
zum vollendeten ersten Lebensjahr o<strong>der</strong> die<br />
Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern<br />
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr<br />
sowie 4 Urnen beigesetzt werden.<br />
Tiefgrabstätten werden als ein- o<strong>der</strong> mehrstellige<br />
Grabstätten vergeben. In einem Tiefgrab<br />
könnnen pro Stelle zwei Särge übereinan<strong>der</strong><br />
und 4 Urnen beigesetzt werden. Die Beilegungsmöglichkeit<br />
verstorbener Kin<strong>der</strong> gleicht<br />
<strong>der</strong> des Wahlgrabes.<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit einer Leiche bzw.<br />
vor Ablauf <strong>der</strong> Nutzungszeit <strong>der</strong> Grabstätte<br />
kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn<br />
die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht<br />
o<strong>der</strong> ein Nutzungsrecht mindestens für<br />
die Zeit bis zum Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit wie<strong>der</strong>erworben<br />
worden ist. Tiefgräber können erst<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit <strong>der</strong> zweiten Erdbestattung<br />
mit Särgen wie<strong>der</strong>belegt werden.<br />
Auf Grabfel<strong>der</strong>n für Muslime werden ausschließlich<br />
Angehörige des muslimischen<br />
Glaubens beigesetzt sowie <strong>der</strong>en Ehe- und<br />
– Seite 23 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Lebenspartner, auch wenn diese einer an<strong>der</strong>en<br />
Glaubensgemeinschaft angehören.<br />
(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung <strong>der</strong><br />
Gebühren und Aushändigung <strong>der</strong> Urkunde.<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> Nutzungsrechte verfügt <strong>der</strong><br />
Friedhofsträger über die Grabstätten.<br />
(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird <strong>der</strong><br />
jeweilige Nutzungsberechtigte drei Monate<br />
vorher schriftlich, falls er nicht bekannt ist<br />
durch eine öffentliche Bekanntmachung für<br />
den Zeitraum von drei Monaten und durch<br />
Hinweis auf <strong>der</strong> Grabstätte, hingewiesen.<br />
(6) Schon bei <strong>der</strong> Verleihung des Nutzungsrechtes<br />
soll <strong>der</strong> Erwerber für den Fall seines Ablebens<br />
aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis<br />
seinen Nachfolger im Nutzungsrecht<br />
bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch<br />
schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu<br />
seinem Ableben keine <strong>der</strong>artige Regelung getroffen,<br />
geht das Nutzungsrecht in nachstehen<strong>der</strong><br />
Reihenfolge auf die Angehörigen des<br />
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit <strong>der</strong>en<br />
Zustimmung über:<br />
1. auf den überlebenden Ehegatten,<br />
2. auf den Lebenspartner nach dem Gesetz<br />
über die eingetragene Partnerschaft,<br />
3. auf die Kin<strong>der</strong>,<br />
4. auf die Stiefkin<strong>der</strong>,<br />
5. auf die Enkel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Berechtigung<br />
ihrer Väter o<strong>der</strong> Mütter,<br />
6. auf die Eltern,<br />
7. auf die vollbürtigen Geschwister,<br />
8. auf die Stiefgeschwister,<br />
9. auf die nicht unter 1) bis 8) fallenden Erben<br />
sowie<br />
10. jede an<strong>der</strong>e Person<br />
Die Nutzungsberechtigung kann auf einzelne<br />
Personen, Personengemeinschaften und juristische<br />
Personen lauten.<br />
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das<br />
Nutzungsrecht zu Lebzeit übertragen.<br />
Die Übertragung mit dem unterschriebenen<br />
Einverständnis sind <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
schriftlich anzuzeigen. Die Übertragung des<br />
Nutzungsrechtes wird wirksam mit <strong>der</strong> Neuausfertigung<br />
<strong>der</strong> Nutzungsurkunde.<br />
Je<strong>der</strong> Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht<br />
unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben<br />
zu lassen.<br />
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Friedhofs- und Bestattungsordnung<br />
und <strong>der</strong> dazu ergangenen Regelungen<br />
das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles<br />
über die Bestattung in <strong>der</strong> Wahlgrabstätte zu<br />
entscheiden bzw. selbst in dieser beigesetzt<br />
zu werden. Außerdem obliegt ihm die Entscheidung<br />
über die Art <strong>der</strong> Gestaltung und <strong>der</strong><br />
Pflege <strong>der</strong> Grabstätte.<br />
(9) Neue Grüfte dürfen auf den Friedhöfen nicht<br />
angelegt werden. Bestehende Nutzungsrechte<br />
an Grüften dürfen nicht verlängert werden.<br />
Beisetzungen in vorhandenen Grüften finden<br />
nur noch im Rahmen laufen<strong>der</strong> Nutzungsrechte<br />
statt, wenn die Ruhezeit die noch vorhandene<br />
Nutzungszeit nicht überschreitet.<br />
(10) Tiefgrabstätten dürfen in bestehenden Wahlgrabfel<strong>der</strong>n<br />
nach § 13 Abs. 2 Ziffer c) nicht<br />
neu angelegt werden. In diesen Wahlgrabfel<strong>der</strong>n<br />
ist die Beisetzung in <strong>der</strong> Tieflage unzulässig.<br />
Auf Grabfel<strong>der</strong>n für Muslime werden<br />
keine Tiefgrabstätten eingerichtet.<br />
(11) Gemeinschaftswahlgräber können mit mehreren<br />
Einzelgrabstätten eingerichtet und an<br />
klösterliche, karitative, o.ä. Gemeinschaften<br />
mit gemeinsamem Haushalt überlassen werden.<br />
In den Gemeinschaftsgräbern dürfen nur<br />
die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> betreffenden Gemeinschaft<br />
beigesetzt werden. Die in den Erwerbsurkunden<br />
namhaft gemachten Verfügungsberechtigten<br />
sind <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gegenüber hierfür haftbar.<br />
(12) Gräber für Kriegsopfer werden nach dem Gesetz<br />
über die Erhaltung <strong>der</strong> Gräber <strong>der</strong> Opfer<br />
von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)<br />
vom 01.07.1965 (BGBl. I, S. 589) angelegt<br />
und gepflegt.<br />
§ 16 Urnengrabstätten<br />
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />
(a) Urnenreihengrabstätten,<br />
(b) pflegefreien Urnenreihengrabstätten<br />
(c) anonymen Urnenreihengrabstätten<br />
(d) Urnenwahlgrabstätten,<br />
(e) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen.<br />
(f) Hinsichtlich <strong>der</strong> Urnenbeisetzungen in<br />
Erdreihengrabstätten gilt die Regelung<br />
des § 14 Abs. 3.<br />
(g) Urnenkammern<br />
(2) Urnenreihengrabstätten nach Abs. 1 Nrn. a)<br />
bis c) sind Aschengrabstätten für eine Beisetzung,<br />
die <strong>der</strong> Reihe nach belegt und im Todesfall<br />
für die Dauer <strong>der</strong> Ruhezeit zur Beisetzung<br />
einer Asche abgegeben werden. Über<br />
die Zuteilung wird dem Nutzungsberechtigten<br />
eine Grabnummernkarte erteilt. Das Nutzungsrecht<br />
entsteht mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> Gebühren<br />
und Aushändigung <strong>der</strong> Grabnummernkarte.<br />
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.<br />
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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten<br />
für 4 Urnen, an denen ein Nutzungsrecht von<br />
20 Jahren verliehen wird und <strong>der</strong>en Lage im<br />
Benehmen mit dem Erwerber des Nutzungsrechts<br />
festgelegt wird. § 15 Abs. 1 Satz 2 gilt<br />
entsprechend.<br />
Urnenkammern sind Kolumbarien mit 20- jährigem<br />
Nutzungsrecht. Die Anzahl <strong>der</strong> Beisetzungsmöglichkeit<br />
pro Kammer richtet sich<br />
nach den Größen <strong>der</strong> Überurnen.<br />
Urnenwahlgrabstätten können außer in Grabfel<strong>der</strong>n<br />
auch in Mauern, Terrassen und Hallen<br />
eingerichtet werden.<br />
§ 17 Aschenstreufel<strong>der</strong><br />
Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger<br />
festgelegten Bereich des Friedhofes durch<br />
Verstreuung beigesetzt, wenn <strong>der</strong> Verstorbene<br />
dies durch Verfügung von Todes wegen<br />
bestimmt hat. Dem Friedhofsträger ist vor<br />
Verstreuung <strong>der</strong> Asche die Verfügung von<br />
Todes wegen nachzuweisen.<br />
V. Gestaltung <strong>der</strong> Grabstätten<br />
§ 18 Grundsätze<br />
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die<br />
Umgebung anzupassen, dass die Würde des<br />
Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in<br />
<strong>der</strong> Gesamtanlage gewahrt wird.<br />
(2) Für den Baumbestand auf den Friedhöfen gilt<br />
die Satzung zum Schutze des Baumbestandes<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung. Der Schutz <strong>der</strong> gärtnerischen<br />
Anlagen und die Gestaltung <strong>der</strong> Friedhöfe genießt<br />
Vorrang vor privaten Interessen <strong>der</strong> Nutzungsberechtigten.<br />
Zum Schutz des vorhandenen<br />
Baumbestandes ist das Durchtrennen<br />
von Halte- und Starkwurzeln bei Fundamentierungsarbeiten<br />
baulicher Anlagen an Grabstätten<br />
untersagt.<br />
§ 19 Gedenkzeichen und Grabbegrenzungen<br />
(1) Auf den Wahl- und Reihengrabstätten mit<br />
Ausnahme pflegefreier und anonymer Grabstätten<br />
sowie <strong>der</strong> Aschestreufel<strong>der</strong> dürfen<br />
nach den Bestimmungen dieser Satzung Gedenkzeichen<br />
und Grabeinfassungen durch<br />
Steinmetzbetriebe errichtet werden.<br />
Die für die Grabeinfassung notwendigen Fundamente<br />
sind zu den Fundamenten <strong>der</strong> Nachbargräber<br />
zu trennen (z.B. durch Teerpappe,<br />
Styropor usw.).<br />
Gedenkzeichen sind ihrer Größe entsprechend<br />
nach den allgemein anerkannten Regeln<br />
des Steinmetzhandwerks standsicher<br />
aufzustellen und zu fundamentieren. Die Fundamente<br />
dürfen die Bodenoberfläche nicht<br />
überragen und die Grenzen <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Grabart nicht überschreiten. Ausnahmen sind<br />
nur bei beson<strong>der</strong>er Topographie (z. B. Hanglage)<br />
in Abstimmung mit <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
zulässig.<br />
Die jeweils geltenden Richtlinien des Bundes-<br />
Innungsverbandes des Deutschen Steinmetz-,<br />
Stein- und Bildhauerhandwerks für das Fundamentieren<br />
und Versetzen von Grabdenkmälern<br />
sind zu beachten.<br />
Bei pflegefreien Grabstätten werden von <strong>der</strong><br />
Friedhofsverwaltung einheitliche Grabplatten<br />
auf den vorhandenen Streifenfundamenten<br />
installiert. Die Grabplatten dürfen nur graviert<br />
werden. Jede Verän<strong>der</strong>ung in Form, Farbe<br />
und Struktur ist unzulässig.<br />
Bei Findlingen als Gedenkzeichen ab einer<br />
Mindeststärke von 0,20 m, die nicht auf einem<br />
Sockel stehen, wird ein Dübel als ausreichende<br />
Verankerung befunden.<br />
Es dürfen nur Gedenkzeichen aus Naturstein,<br />
handwerklich bearbeitetem Stein, Holz sowie<br />
Metall und Gedenkzeichen aus Sicherheitsglas<br />
verwendet werden. Grabeinfassungen<br />
dürfen nur aus Stein errichtet werden. Alternativ<br />
ist die Einfassung mit Hecken durch<br />
schwach wachsende Gehölze nach Vorgabe<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung möglich. Einfassungen<br />
dürfen nur in den Außenmaßen <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Grabart errichtet werden. Dies gilt nicht<br />
für Gemeinschaftswahlgräber und Gräber für<br />
Kriegsopfer(§ 15 Abs. 13 und 14). Auf dem<br />
Waldfriedhof dürfen durch die beson<strong>der</strong>e Lage<br />
des Friedhofes und den Baumbestand Einfassungen<br />
auch in Grauwackekantensteinen<br />
ohne Zement eingebaut o<strong>der</strong> als Schrittplatten<br />
verlegt werden.<br />
Eine Grabanlage ist so zu gestalten, dass bei<br />
Arbeiten an Nachbargrabstätten ein Absacken,<br />
Verschieben o<strong>der</strong> Umfallen ausgeschlossen<br />
ist.<br />
(2) Für die Maße von Gedenkzeichen gelten folgende<br />
Regeln:<br />
(a) Die Breite eines stehenden Gedenkzeichens<br />
mit dessen Sockel darf bei einstelliger<br />
Grabstätte die Breite <strong>der</strong> Grabstätte<br />
abzüglich 0,20 m erreichen.<br />
- bei zweistelligen Grabstätten abzüglich<br />
0,50 m,<br />
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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
- bei dreistelligen Grabstätten abzüglich<br />
1,00 m,<br />
- bei mehr als dreistelligen Grabstätten<br />
abzüglich 1,60 m,<br />
- bei Tiefgräbern abzüglich 0,30 m<br />
Besitzen Denkmal und/ o<strong>der</strong> Sockel die<br />
max. zulässige Breite, so ist eine zentrierte<br />
Ausrichtung (gleichmäßige Abstände<br />
von den Seitenkanten) erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Wird ein Denkmal in geringerer Breite errichtet,<br />
so ist eine dezentrale Ausrichtung<br />
zulässig, jedoch müssen die vorgenannten<br />
Abstände von den Außenkanten <strong>der</strong><br />
Grabanlage eingehalten werden.<br />
(b) Die Steinstärke von stehenden Gedenkzeichen<br />
muss den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Verkehrsicherheit genügen. Die Mindeststärke<br />
für stehende Grabmale aus Stein<br />
muss darüber hinaus bis 1 m Höhe 0,12<br />
m, darüber hinaus 0,14 m betragen. Für<br />
handwerklich bearbeiteten Betonwerkstein<br />
ist ein statischer Nachweis <strong>der</strong><br />
Stand- und Bruchsicherheit erfor<strong>der</strong>lich.<br />
(c) Die Höhe von stehenden Gedenkzeichen<br />
aus Stein mit <strong>der</strong>en Sockel bzw. zusammengesetzter<br />
Steine darf auf einer Reihen-Grabstätte<br />
bis zu 1,00 m, auf einer<br />
Wahl-Grabstätte bis zu 1,50 m betragen.<br />
Ausnahmen können für allseits bearbeitete<br />
Stelen zugelassen werden.<br />
(d) Für stehende Gedenkzeichen aus Holz<br />
o<strong>der</strong> aus handwerklich bearbeitetem Metall<br />
gelten vorstehende Regelungen mit<br />
Ausnahme <strong>der</strong> Materialstärken.<br />
(3) Auf den in § 19 Abs. 1 genannten Grabstätten<br />
können wahlweise liegende Gedenkzeichen<br />
o<strong>der</strong> grababdeckende Steinplatten in Form<br />
von Teil- o<strong>der</strong> Vollabdeckungen Verwendung<br />
finden. Die Mindeststärke <strong>der</strong> Platten beträgt<br />
0,06m.<br />
(4) Hinsichtlich <strong>der</strong> Maße für Einfassungen aus<br />
Stein gilt folgendes:<br />
- eine Breite von mindestens 0,06 m,<br />
- eine Höhe von mindestens 0,12 m und<br />
höchstens 0,18 m.<br />
Die Gesamthöhe von Einfassung und Grabplatten<br />
darf 0,25 m nicht überschreiten. Die<br />
hintere Quereinfassung muss mit den übrigen<br />
Einfassungsteilen eine gleichmäßige Höhe<br />
aufweisen.<br />
Für die Haftung gilt Absatz (5) entsprechend.<br />
(5) Die Unterschreitung <strong>der</strong> Mindeststärken nach<br />
den Ziffern 1- 4 kann erlaubt werden jedoch<br />
wird in diesem Fall jede Haftung (außer Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit) für Bruchbeschädigungen<br />
im Zuge von Beisetzungs- , Unterhaltungs-<br />
und Pflegearbeiten ausgeschlossen.<br />
(6) Steineinfassungen aus unterbrochenen und<br />
gestoßenen Einfassungsteilen sind auf durchgehenden,<br />
bewehrten Fundamenten bzw.<br />
Punktfundamenten, <strong>der</strong> Breite und <strong>der</strong> Länge<br />
<strong>der</strong> Einfassung entsprechend, zu verlegen.<br />
(7) Als provisorische Gedenkzeichen mit einer<br />
Zulassungsdauer von höchstens fünf Jahren<br />
ab Beisetzungstermin können Holztafeln ohne<br />
Glas- und Metallrahmen in <strong>der</strong> Größe von<br />
0,25 m x 0,30 m sowie Holzkreuze bis zu einer<br />
sichtbaren Höhe von 0,70 m erlaubnisund<br />
gebührenfrei aufgestellt werden. Bei Verwitterungsanzeichen<br />
o<strong>der</strong> nach Ablauf dieser<br />
Frist sind diese unaufgefor<strong>der</strong>t zu entfernen.<br />
(8) Wenn eine Standsicherheit nicht gewährleistet<br />
werden kann, kann die Errichtung von stehenden<br />
Gedenkzeichen und Sockeln ausgeschlossen<br />
(z. B. bei aufgefülltem Boden) o<strong>der</strong><br />
weitergehende Anfor<strong>der</strong>ungen verlangt werden.<br />
(9) Bei einer Sargbeisetzung (Grabaushub) sind<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit vorhandene<br />
Einfassungen, ggf. auch Denkmäler und<br />
<strong>der</strong>en Fundamente sowie Grabzubehör zu<br />
entfernen. Auf dem Waldfriedhof sind aufgrund<br />
<strong>der</strong> Bodenbeschaffenheit grundsätzlich<br />
stehende Gedenkzeichen bei Sargbeisetzungen<br />
zu entfernen.<br />
Bei Belassen von Gedenkzeichen und Fundamenten<br />
im Falle von Nachbelegungen bei<br />
Wahlgräbern hat <strong>der</strong> Steinmetz den schriftlichen<br />
Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit an die<br />
Friedhofsverwaltung zu erbringen.<br />
(10) Für einzelne Friedhofsteile können durch Einzelsatzung<br />
beson<strong>der</strong>e Gestaltungsvorschriften<br />
erlassen werden.<br />
(11) Soweit es <strong>der</strong> Friedhofsträger unter Beachtung<br />
des § 19 für vertretbar hält, kann er in<br />
beson<strong>der</strong>s begründeten Fällen Ausnahmen<br />
von den Vorschriften <strong>der</strong> Absätze (2) bis (4)<br />
und auch sonstige bauliche Anlagen als Ausnahme<br />
im Einzelfall zulassen.<br />
§ 20 Erlaubnispflicht<br />
(1) Die Errichtung und jede Verän<strong>der</strong>ung von<br />
baulichen Anlagen an Grabstätten bedarf <strong>der</strong><br />
Erlaubnis <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung, die auf<br />
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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Antrag erteilt wird. Auch provisorische Grabmale<br />
sind zustimmungspflichtig, sofern sie<br />
größer als 0,25 m x 0,30 m sind. Antragsberechtigt<br />
ist <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte <strong>der</strong> Grabstätte,<br />
<strong>der</strong> sein Nutzungsrecht nachzuweisen<br />
hat.<br />
(2) Den Anträgen sind dreifach beizufügen:<br />
(a) <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> baulichen Anlage mit allen<br />
Bestandteilen in perspektivischer<br />
Darstellung mit Grundriss und Seitenansicht<br />
im Maßstab 1: 10 unter Angabe des<br />
Materials, seiner Bearbeitung, <strong>der</strong> Anordnung<br />
<strong>der</strong> Schrift, <strong>der</strong> Ornamente und<br />
Symbole sowie <strong>der</strong> Befestigung <strong>der</strong> Anlagen<br />
durch Verdübelung/ Verankerung.<br />
(b) soweit es zum Verständnis erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist, Zeichnungen <strong>der</strong> Schrift, <strong>der</strong> Ornamente<br />
und <strong>der</strong> Symbole im Maßstab 1 : 1<br />
unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung,<br />
des Inhalts, <strong>der</strong> Form und <strong>der</strong><br />
Anordnung.<br />
In beson<strong>der</strong>en Fällen kann die Vorlage<br />
eines Modells im Maßstab 1 : 10 o<strong>der</strong><br />
das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher<br />
Größe auf <strong>der</strong> Grabstätte verlangt<br />
werden.<br />
(3) Die Erlaubnis erlischt, wenn das Grabmal<br />
o<strong>der</strong> die sonstige bauliche Anlage nicht binnen<br />
eines Jahres nach <strong>der</strong> Erlaubnis errichtet<br />
worden ist.<br />
§ 21 Anlieferung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />
(1) Bei <strong>der</strong> Anlieferung von Grabmalen o<strong>der</strong><br />
sonstigen baulichen Anlagen zur Errichtung<br />
sind den Mitarbeitern <strong>der</strong> Friedhöfe die erteilten<br />
Erlaubnisse vorzulegen.<br />
(2) Die Grabmale o<strong>der</strong> sonstige bauliche Anlagen<br />
sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang<br />
von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung überprüft<br />
werden können; Einzelheiten hierzu kann die<br />
Friedhofsverwaltung bestimmen.<br />
§ 22 Fundamentierung und Befestigung <strong>der</strong> baulichen<br />
Anlagen<br />
(1) Zum Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit und des Nutzungsberechtigen<br />
sind die Grabmale nach<br />
den allgemein anerkannten Regeln des<br />
Handwerks (Richtlinien für das Fundamentieren<br />
und Versetzen von Grabdenkmälern und<br />
Einfassungen für Grabstätten des Bundesinnungsverbandes<br />
des Deutschen Steinmetz-,<br />
Stein- und Holzbildhauerhandwerks, in <strong>der</strong><br />
jeweils gültigen Fassung) so zu fundamentieren<br />
und zu befestigen, dass sie dauernd<br />
standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />
Gräber nicht umstürzen o<strong>der</strong> sich<br />
senken können. Dies gilt für sonstige bauliche<br />
Anlagen entsprechend.<br />
(2) Die Art <strong>der</strong> Fundamentierung und <strong>der</strong> Befestigung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Größe und Stärke <strong>der</strong><br />
Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung<br />
gleichzeitig mit <strong>der</strong> Zustimmung nach §<br />
20. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen,<br />
ob die vorgeschriebene Fundamentierung<br />
durchgeführt worden ist.<br />
(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit <strong>der</strong><br />
Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke<br />
<strong>der</strong> Grabmale bestimmt sich nach dem § 19.<br />
§ 23 Unterhaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />
(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen<br />
sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem<br />
Zustand zu halten. Verantwortlich<br />
sind die Nutzungsberechtigten <strong>der</strong> Grabstätten.<br />
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen,<br />
sonstigen baulichen Anlagen o<strong>der</strong> Teilen davon<br />
gefährdet, sind die für die Unterhaltung<br />
Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />
Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge<br />
kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des<br />
Verantwortlichen/ Nutzungsberechtigten sofortige<br />
Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung<br />
von Grabmalen) treffen.<br />
Wird <strong>der</strong> ordnungswidrige Zustand trotz<br />
schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
nicht innerhalb einer festzusetzenden<br />
angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung<br />
berechtigt, die bauliche Anlage<br />
o<strong>der</strong> Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen<br />
zu entfernen. Die <strong>Stadt</strong> ist verpflichtet,<br />
diese Gegenstände drei Monate auf<br />
Kosten des Verantwortlichen aufzubewahren.<br />
Ist <strong>der</strong> Verantwortliche nicht bekannt o<strong>der</strong> ohne<br />
beson<strong>der</strong>en Aufwand nicht zu ermitteln,<br />
genügen als Auffor<strong>der</strong>ung eine öffentliche Bekanntmachung<br />
und ein Hinweisschild auf <strong>der</strong><br />
Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat<br />
aufgestellt wird.<br />
(3) Die Nutzungsberechtigten sind für jeden<br />
Schaden verantwortlich, <strong>der</strong> durch das Umstürzen<br />
von Grabmalen o<strong>der</strong> sonstigen baulichen<br />
Anlagen verursacht wird.<br />
Die Haftung des Friedhofsträgers bleibt hiervon<br />
unberührt. Die Verantwortlichen haften<br />
dem Friedhofsträger im Innenverhältnis, soweit<br />
diesen nicht grobe Fahrlässigkeit o<strong>der</strong><br />
Vorsatz trifft.<br />
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5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
(4) Künstlerisch o<strong>der</strong> historisch wertvolle Grabstätten,<br />
Grabmale und bauliche Anlagen o<strong>der</strong><br />
solche, die als beson<strong>der</strong>e Eigenart eines<br />
Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in<br />
einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung<br />
kann die Zustimmung zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong>artiger Grabstätten, Grabmale und baulichen<br />
Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen<br />
Denkmalschutz und -<br />
pflegebehörden nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu beteiligen.<br />
§ 24 Abräumung von Grabstätten<br />
(1) Das Abräumen baulicher Anlagen an Grabstätten<br />
darf nur durch einen von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
zugelassenen Steinmetz erfolgen.<br />
Vor Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nutzungszeit<br />
dürfen Grabmale nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne<br />
des § 23 Abs. 4 kann die Friedhofsverwaltung<br />
die Zustimmung versagen.<br />
(2) Nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten,<br />
nach Ablauf <strong>der</strong><br />
Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten,<br />
nach <strong>der</strong> Entziehung von<br />
Nutzungsrechten und bei vorzeitiger Rückgabe<br />
sind die Grabmale und sonstige bauliche<br />
Anlagen, alle Anpflanzungen und das Grabzubehör<br />
zu entfernen. Geschieht dies nicht<br />
binnen dreier Monate, so ist die Friedhofsverwaltung<br />
berechtigt, die Grabstätte kostenpflichtig<br />
abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung<br />
ist nicht verpflichtet, das Grabmal<br />
o<strong>der</strong> sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.<br />
Grabmale o<strong>der</strong> sonstige bauliche Anlagen<br />
gehen entschädigungslos in das Eigentum <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> über, wenn dies bei Erwerb<br />
des Nutzungsrechts o<strong>der</strong> bei Genehmigung<br />
für die Errichtung des Grabmals o<strong>der</strong> sonstiger<br />
baulicher Anlagen schriftlich vereinbart<br />
wurde.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne<br />
Erlaubnis errichtete bauliche Anlagen einen<br />
Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />
auf dessen Kosten entfernen zu<br />
lassen.<br />
VI. Herrichtung und Pflege <strong>der</strong> Grabstätten<br />
§ 25 Herrichtung und Unterhaltung<br />
(1) Alle Grabstätten mit Ausnahme pflegefreier<br />
und anonymer Grabstätten, müssen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Vorschriften dieser Satzung hergerichtet<br />
und dauernd instand gehalten werden.<br />
Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck.<br />
Die Grabstätten müssen sechs Monate nach<br />
<strong>der</strong> Bestattung gärtnerisch gestaltet sein. Bei<br />
<strong>der</strong> Grabgestaltung ist die Verwendung von<br />
Rasen unzulässig. Verwelkte Blumen und<br />
Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten<br />
zu entfernen. Auf pflegefreien Grabstätten ist<br />
das Abstellen von Grabschmuck und –<br />
zubehör unzulässig. Zum Gedenken an die<br />
hier Beigesetzten stellt <strong>der</strong> Friedhofsträger für<br />
das Abstellen von Kerzen und Blumen beson<strong>der</strong>s<br />
ausgewiesene Flächen bereit.<br />
(2) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt<br />
werden, die an<strong>der</strong>e Grabstätten und<br />
die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen<br />
und eine Überbauung mit Erdcontainern,<br />
Laufdielen und sonstigem erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Zubehör bei Bestattungen im Nachbargrab<br />
zulassen. Grablampen und sonstiges<br />
Grabzubehör müssen mindestens 0,30 m eingerückt<br />
von den seitlichen Grabgrenzen platziert<br />
werden.<br />
(3) Für die Herrichtung und Instandhaltung <strong>der</strong><br />
Grabstätten ist <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte verantwortlich.<br />
Die Verpflichtung erlischt mit dem<br />
Ablauf des Nutzungsrechts.<br />
(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können<br />
die Grabstätten selbst gärtnerisch anlegen<br />
und pflegen o<strong>der</strong> damit einen zugelassenen<br />
Friedhofsgärtner beauftragen.<br />
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> gärtnerischen Anlagen außerhalb <strong>der</strong><br />
Grabstätten obliegt ausschließlich <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung.<br />
(6) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz-<br />
und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie<br />
chemische Mittel gegen tierische Schädlinge<br />
ist nicht gestattet.<br />
(7) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare<br />
Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten<br />
<strong>der</strong> Trauerfloristik, insbeson<strong>der</strong>e in Kränzen,<br />
Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck<br />
und bei Grabeinfassungen sowie bei<br />
Pflanzenzuchtbehältern, die an <strong>der</strong> Pflanze<br />
verbleiben, nicht verwandt werden. Ausgenommen<br />
sind Grabvasen, Markierungszeichen<br />
und Gießkannen. Bei <strong>der</strong> Verwendung<br />
von Matten o<strong>der</strong> Folien ist <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
ein Nachweis über die Verrottbarkeit<br />
des verwendeten Werkstoffes zu erbringen.<br />
§ 26 Gärtnerische Gestaltung <strong>der</strong> Grabstätten<br />
(1) Die Grabstätten müssen in ihrer gesamten<br />
Fläche bepflanzt werden.<br />
(2) Unzulässig ist<br />
– Seite 28 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
(a) das Pflanzen von Bäumen o<strong>der</strong> großwüchsigen<br />
Sträuchern, Obst und Beerengehölzen,<br />
(b) das Einfassen <strong>der</strong> Grabstätte mit großwüchsigen<br />
Hecken, Steinen, Metall, Glas<br />
o<strong>der</strong> Ähnlichem,<br />
(c) das Errichten von Rankgerüsten, Gittern<br />
und Pergolen,<br />
(d) das Aufstellen einer Bank o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Sitzgelegenheit.<br />
e) die Lagerung von Sachen außerhalb <strong>der</strong><br />
Grabstätten<br />
§ 27 Vernachlässigung <strong>der</strong> Grabpflege<br />
(1) Werden die in § 25 Abs. 1 bezeichneten<br />
Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet<br />
o<strong>der</strong> gepflegt, hat <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte<br />
nach schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
die Grabstätten innerhalb einer<br />
angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.<br />
Kommt <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung<br />
nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung<br />
entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben des<br />
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes tätig werden.<br />
Sie kann auch das Nutzungsrecht ohne<br />
Entschädigung entziehen, soweit sie den Verantwortlichen<br />
schriftlich unter Fristsetzung<br />
hierauf hingewiesen hat. In dem Entziehungsbescheid<br />
wird <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
das Grabmal und die sonstigen baulichen<br />
Anlagen innerhalb von drei Monaten seit<br />
Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides<br />
zu entfernen. § 28 gilt entsprechend.<br />
(2) Ist <strong>der</strong> Verantwortliche nicht bekannt o<strong>der</strong><br />
nicht ohne beson<strong>der</strong>en Aufwand zu ermitteln,<br />
wird durch eine öffentliche Bekanntmachung<br />
auf die Verpflichtung zur Herrichtung und<br />
Pflege hingewiesen. Außerdem wird <strong>der</strong> unbekannte<br />
Verantwortliche durch ein Hinweisschild<br />
auf <strong>der</strong> Grabstätte aufgefor<strong>der</strong>t, sich mit<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung in Verbindung zu<br />
setzen. Bleibt die Auffor<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hinweis<br />
drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung<br />
die Grabstätte abräumen, einebnen<br />
und einsähen und Grabmale und sonstige<br />
bauliche Anlagen entfernen lassen.<br />
(3) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs.<br />
1 Satz 1 entsprechend. Wird die Auffor<strong>der</strong>ung<br />
nicht befolgt o<strong>der</strong> ist <strong>der</strong> Verantwortliche nicht<br />
bekannt o<strong>der</strong> nicht ohne beson<strong>der</strong>en Aufwand<br />
zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung<br />
den Grabschmuck entfernen.<br />
§ 28 Vorzeitige Rückgabe von Grabstätten<br />
(1) Will <strong>der</strong> Nutzungsberechtigte eine Grabstätte<br />
vor Ablauf <strong>der</strong> letztgültigen Ruhefrist an die<br />
Friedhofsverwaltung zurückgeben, ist dies<br />
schriftlich bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung zu beantragen.<br />
(2) Im Fall <strong>der</strong> Erlaubnis <strong>der</strong> vorzeitigen Rückgabe<br />
werden pro Jahr <strong>der</strong> restlichen Ruhefrist<br />
Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben, die<br />
<strong>der</strong> Friedhofsverwaltung für die Pflege <strong>der</strong><br />
abgeräumten Grabstätte im Zuge von Einsaat<br />
und Dauerpflege entstehen. Die Gesamtgebühren<br />
für die restliche Ruhefrist werden mit<br />
<strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Erlaubnis durch die Friedhofsverwaltung<br />
in einer Summe per Kostenbescheid<br />
erhoben. Eine Erstattung <strong>der</strong> bereits<br />
geleisteten Gebühren für die Gesamtlaufzeit<br />
scheidet in diesem Falle aus.<br />
VII. Listenführung<br />
§ 29 Listenführung<br />
Bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung werden geführt:<br />
1. Verzeichnis <strong>der</strong> beigesetzten Verstorbenen<br />
und aller Grabarten<br />
2. Zeichnerische Unterlagen (Gesamtplan, Grabfel<strong>der</strong>plan,<br />
Belegungspläne)<br />
VIII. Kühlzellen und Trauerhallen<br />
§ 30 Benutzung <strong>der</strong> Kühlzellen und Trauerhallen<br />
(1) Die Kühlzellen dienen <strong>der</strong> Aufnahme von Leichen<br />
bis zur Bestattung. Bei <strong>der</strong> Nutzung sind<br />
den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Hygienerichtlinien<br />
Rechnung zu tragen. Die Nutzung <strong>der</strong> Kühlzellen<br />
ist von den Bestattern unter Angabe<br />
<strong>der</strong> Zeiträume <strong>der</strong> Inanspruchnahme in die<br />
ausliegenden Listen einzutragen. Kühlzellen<br />
und Trauerhallen dürfen nur in Begleitung des<br />
beauftragten Bestatters betreten werden. Rituelle<br />
Waschungen und sonstige <strong>der</strong> Bestattung<br />
zuzurechnende Handlungen dürfen auf<br />
den Friedhöfen nicht ausgeführt werden.<br />
(2) Sofern keine gesundheitlichen o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Bedenken bestehen, können die Angehörigen<br />
die Verstorbenen nach vorheriger Anmeldung,<br />
in Begleitung des beauftragten Bestatters,<br />
während <strong>der</strong> festgesetzten Zeiten sehen. Die<br />
Särge sind spätestens eine Stunde vor Beginn<br />
<strong>der</strong> Trauerfeier o<strong>der</strong> Beisetzung endgültig<br />
zu schließen.<br />
(3) Die Särge <strong>der</strong> an meldepflichtigen o<strong>der</strong> übertragbaren<br />
Krankheiten Verstorbenen können<br />
im Friedhofsbereich nicht eingesehen werden.<br />
(4) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten<br />
Raum (Trauerhalle), am Grab o<strong>der</strong><br />
– Seite 29 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
an einer an<strong>der</strong>en im Freien vorgesehenen<br />
Stelle abgehalten werden.<br />
(5) Die Benutzung <strong>der</strong> Trauerhallen kann untersagt<br />
werden, wenn <strong>der</strong> Verstorbene an einer<br />
meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten<br />
hat o<strong>der</strong> Bedenken wegen des Zustandes<br />
<strong>der</strong> Leiche bestehen.<br />
(6) Jede Musik- und jede Gesangsdarbietung auf<br />
den Friedhöfen bedarf <strong>der</strong> vorherigen Anmeldung<br />
bei <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung.<br />
IX. Schlußvorschriften<br />
§ 31 Alte Rechte<br />
(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung<br />
bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />
bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit<br />
und die Gestaltung nach den bisherigen<br />
Vorschriften.<br />
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen<br />
Nutzungsrechte von unbegrenzter<br />
o<strong>der</strong> unbestimmter Dauer werden auf zwei<br />
Nutzungszeiten nach § 15 Abs. 1 o<strong>der</strong> § 16<br />
Abs. 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt.<br />
Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres<br />
nach Inkrafttreten dieser Satzung und <strong>der</strong><br />
Ruhezeit <strong>der</strong> zuletzt beigesetzten Leiche o<strong>der</strong><br />
Asche.<br />
§ 32 Haftung<br />
Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die<br />
durch nicht satzungsgemäße Benutzung <strong>der</strong><br />
Friedhöfe, ihrer Anlagen o<strong>der</strong> ihrer Einrichtungen,<br />
durch dritte Personen o<strong>der</strong> durch Tiere entstehen.<br />
Ihm obliegen keine beson<strong>der</strong>en Obhuts- o<strong>der</strong><br />
Überwachungspflichten. Im übrigen haftet <strong>der</strong><br />
Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben<br />
unberührt.<br />
§ 33 Gebühren<br />
Für die Benutzung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> verwalteten<br />
Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren<br />
und Entgelte nach <strong>der</strong> jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung<br />
zu entrichten.<br />
§ 34 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig handelt, wer<br />
1. sich als Besucher entgegen § 6 Abs. 1 nicht<br />
<strong>der</strong> Würde des Friedhofes entsprechend verhält<br />
o<strong>der</strong> Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
nicht befolgt,<br />
2. die Verhaltensregeln des § 6 Abs. 3 missachtet,<br />
3. entgegen § 6 Abs. 5 Totengedenkfeiern ohne<br />
vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
durchführt,<br />
4. als Gewerbetreiben<strong>der</strong> entgegen § 7 ohne<br />
vorherige Zulassung tätig wird, Auflagen <strong>der</strong><br />
Arbeitserlaubnis missachtet, außerhalb <strong>der</strong><br />
festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt o<strong>der</strong><br />
Werkzeuge o<strong>der</strong> Materialien lagert,<br />
5. eine Bestattung entgegen § 8 Abs. 1 <strong>der</strong><br />
Friedhofsverwaltung nicht anzeigt,<br />
6. als Bestatter entgegen den Bestimmungen<br />
des § 9 Abs. 2 Sargausstattungen aus Kunststoffen<br />
o<strong>der</strong> sonstigen, nicht verrottbaren<br />
Werkstoffen verwendet, Särge mit umweltschädlichen<br />
o<strong>der</strong> grundwasserschädigenden<br />
Anstrich- o<strong>der</strong> Imprägniermitteln versieht,<br />
o<strong>der</strong> bei Sargbeisetzungen in Grüften die<br />
Särge nicht mit Metalleinsatz versieht,<br />
7. entgegen § 20 Abs. (1) und § 24 Abs. (1) ohne<br />
vorherige Erlaubnis Grabmale o<strong>der</strong> bauliche<br />
Anlagen errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> entfernt,<br />
8. bauliche Anlagen an Grabstätten entgegen §<br />
22 Abs. (1) nicht fachgerecht befestigt und<br />
fundamentiert o<strong>der</strong> entgegen § 23 Abs. (1)<br />
nicht in verkehrssicherem Zustand erhält,<br />
9. eine Grabstätte entgegen § 24 Abs. 2 nach<br />
Ablauf des Nutzungsrechtes nicht o<strong>der</strong> nicht<br />
vollständig abräumt,<br />
10. nicht verrottbare Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Kunststoffe, entgegen § 25 Abs. (9) verwendet<br />
o<strong>der</strong> so beschaffenes Zubehör o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Abraum o<strong>der</strong> Abfall nicht vom Friedhof<br />
entfernt o<strong>der</strong> in den bereitgestellten Behältern<br />
entsorgt,<br />
11. Grabstätten entgegen § 27 vernachlässigt,<br />
12. die Nutzung <strong>der</strong> Kühlzellen entgegen <strong>der</strong> Bestimmung<br />
des § 30 Abs. 1 nicht ordnungsgemäß<br />
in die ausliegenden Listen einträgt<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />
von bis zu 1000 Euro geahndet werden.<br />
§ 35 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />
in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung<br />
vom 17.03.2005 und alle übrigen entgegenstehenden<br />
ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />
Diese Satzung tritt am 31.12.2015 außer Kraft.<br />
<strong>Troisdorf</strong>, den<br />
Klaus Werner Jablonski<br />
Bürgermeister<br />
– Seite 30 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
49 0 0<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> verweist den Bürgerantrag<br />
vom 26.03.2010 in den Umwelt- und Verkehrsausschuss.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Es gibt<br />
einen Bürgerantrag zur Baumschutzsatzung unter<br />
dem Tagesordnungspunkt 8.<br />
8 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW<br />
vom 26. März 2010<br />
hier: Antrag auf Befreiung von den<br />
Vorschriften <strong>der</strong> Baumschutzsatzung<br />
DS-Nr. 2010/338/01/01<br />
Beschluss ................................................. 31<br />
Er soll in den Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />
verwiesen werden.<br />
Möchte sich jemand dazu zu Wort melden? – Herr<br />
Thalmann.<br />
Sebastian Thalmann (FDP): Danke, Herr Bürgermeister.<br />
– Ich habe nur eine Frage: Besteht ein<br />
Grund <strong>der</strong> Dringlichkeit hinsichtlich <strong>der</strong> Standfestigkeit<br />
des Baumes, <strong>der</strong> angesprochen ist?<br />
(Beigeordneter Hans-<br />
Christian Lehmann: Nein!)<br />
– Das kann die Verwaltung auch versichern?<br />
– Okay, alles klar. Danke.<br />
(Beigeordneter Hans-<br />
Christian Lehmann: Ja!)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Die Verwaltung<br />
kennt den Baum persönlich.<br />
(Beigeordneter Hans-Christian<br />
Lehmann: Wir ketten uns daran – je<strong>der</strong>!)<br />
Der Bürgermeister, <strong>der</strong> Baumschutzbeauftragte –<br />
ich glaube, je<strong>der</strong> hat den Baum schon einmal persönlich<br />
in Augenschein genommen.<br />
Der Antrag soll in den Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />
verwiesen werden.<br />
9 Jubiläen <strong>der</strong> Löschgruppen <strong>der</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Troisdorf</strong><br />
DS-Nr. 2010/293/01/01<br />
Beschluss ................................................ 31<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das ist<br />
im Hauptausschuss einstimmig beschlossen worden.<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Gegenstimmen?<br />
– Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig<br />
so beschlossen.<br />
Beschluss<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
49 0 0<br />
1.<br />
Die Löschgruppen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr erhalten<br />
auf Antrag bei Jubiläen folgende Zuschüsse:<br />
bei 25-jährigen Löschgruppenjubiläen 125,00 €<br />
bei 50-jährigen Löschgruppenjubiläen 250,00 €<br />
bei 75-jährigen Löschgruppenjubiläen 375,00 €<br />
bei 100-jährigen Löschgruppenjubiläen 500,00 €<br />
bei 125-jährigen Löschgruppenjubiläen 625,00 €<br />
bei 150-jährigen Löschgruppenjubiläen 750,00 €<br />
Höhere Jubiläen werden entsprechend bezuschusst.<br />
2.<br />
Für das Haushaltsjahr 2010 stellt <strong>der</strong> <strong>Rat</strong> überplanmäßige<br />
Haushaltsmittel in Höhe von 2.000<br />
EUR zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jubiläen <strong>der</strong> Löschgruppen<br />
von Oberlar, Eschmar, Kriegsdorf und Sieglar<br />
zur Verfügung. Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Mittel wird<br />
dem Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst zugewiesen<br />
(Produkt Brandschutz).<br />
Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann haben<br />
wir ihn einstimmig verwiesen.<br />
– Seite 31 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
49 0 0<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />
10 Kultur- und Veranstaltungs GmbH<br />
<strong>Troisdorf</strong> - KUVE -<br />
DS-Nr. 2010/302/01/01<br />
Beschluss ................................................. 32<br />
Regenbogen und Volksabstimmung mehrheitlich<br />
so beschlossen worden.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> beschließt, <strong>der</strong> KUVE<br />
im Haushaltsjahr 2010 eine einmalige Zahlung in<br />
Höhe von 176.946 € als überplanmäßige Ausgabe<br />
zu gewähren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
34 15 0<br />
Das ist eine Beschlussvorlage aus dem Hauptausschuss<br />
mit einer Ergänzung zum Beschlussentwurf<br />
aus dem Hauptausschuss.<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Herr Reh.<br />
Stefan Reh (Volksabstimmung): Meine Damen<br />
und Herren! Ich habe <strong>der</strong> Tagespresse mit Freude<br />
entnommen, dass die KUVE ab dem 18. Mai wie<strong>der</strong><br />
im Bürgerhaus <strong>Troisdorf</strong>-Mitte zu finden sein<br />
wird. Das befürworte ich sehr; denn wie ich bereits<br />
im Haupt- und Finanzausschuss ausgeführt habe,<br />
kann ja ein Defizit sowohl durch Einnahmeerhöhung<br />
als auch durch Kostensenkung ausgeglichen<br />
werden.<br />
Meine Frage aktuell ist jetzt: Ergibt sich eine Kostensenkung<br />
durch den Umzug <strong>der</strong> KUVE zurück<br />
ins Bürgerhaus?<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Es wird<br />
natürlich eine Einsparung bei <strong>der</strong> Miete vorliegen,<br />
weil wir bislang den Ticket-Verkauf in <strong>der</strong> Fußgängerzone<br />
gemietet hatten. Das wird natürlich eingespart.<br />
(Beate Schlich [CDU]: Das ist aber<br />
wahrscheinlich schon eingerechnet!)<br />
– Aber das hat jetzt keine Auswirkungen auf das<br />
hier.<br />
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht<br />
<strong>der</strong> Fall.<br />
Ich lasse darüber abstimmen. Wer für diesen Beschlussentwurf<br />
ist, den bitte ich um das Handzeichen.<br />
– Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? –<br />
Dann ist das mit den Stimmen von CDU, FDP,<br />
Grünen und Linken gegen die Stimmen von SPD,<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />
11 Kommunalverfassungsrechtliches<br />
Streitverfahren des Einzelratsmitgliedes<br />
Hans Leopold Müller bezüglich<br />
angemessener Finanzausstattung<br />
DS-Nr. 2010/282/00/01<br />
Beschluss ................................................ 32<br />
Herr Müller hat sich für befangen erklärt.<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht <strong>der</strong><br />
Fall.<br />
Möchte jemand gegen den Beschlussentwurf stimmen?<br />
– Sich enthalten? – Bei Enthaltung von<br />
Herrn Reh haben wir das einstimmig so beschlossen.<br />
Beschluss<br />
1. Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> weist den Antrag des<br />
Einzelratsmitgliedes Hans-Leopold Müller auf<br />
Übernahme <strong>der</strong> durch seine anwaltliche Beratung<br />
entstandenen Kosten im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Beantragung von Zuwendungen in Höhe von<br />
6.706,-- € in 2010 (sowie anteilige Zuwendung für<br />
2009) hiermit zurück.<br />
2. Soweit das Einzelratsmitglied Klage gegen die<br />
Zurückweisung <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Zuwendungen<br />
einlegt, wird dem Antrag auf Übernahme <strong>der</strong> durch<br />
seine anwaltliche Beratung entstehenden Kosten<br />
im gerichtlichen Verfahren stattgegeben.<br />
– Seite 32 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
3. Sollte das Einzelratsmitglied wegen des unter 1)<br />
gefassten Beschlusses Klage auf Erstattung <strong>der</strong><br />
außergerichtlichen Anwaltskosten erheben, verweigert<br />
<strong>der</strong> <strong>Rat</strong> schon jetzt die Übernahme <strong>der</strong><br />
Anwaltskosten für ein solches gerichtliches Verfahren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir<br />
kommen zu dem Punkt<br />
12 Jahresabschluss und Lagebericht<br />
2008<br />
Verwendung des Ergebnisses 2008<br />
DS-Nr. 2010/295/01/01<br />
Beschluss ................................................. 34<br />
Es ging darum, welcher Betrag als Gewinn betriebswirtschaftlich<br />
an die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> ausgeschüttet<br />
werden kann. Deshalb hat es eine ergänzte<br />
Vorlage gegeben.<br />
Herr Göllner.<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
47 0 1<br />
Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister! Der ergänzten<br />
Vorlage ist zu entnehmen, dass die Vertragsgestaltung<br />
astrein ist. Wir kommen aus dieser<br />
Geschichte, glaube ich, nicht heraus. Darum werden<br />
wir dem auch zustimmen. Ich behalte mir aber<br />
vor, dass wir im Verwaltungsrat des Abwasserbetriebes<br />
darüber reden, ob es Sinn machen kann,<br />
dass in einem Gebührenhaushalt Subventionen an<br />
den städtischen Haushalt erfolgen. Aber für heute<br />
werden wir <strong>der</strong> Vorlage zustimmen.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr –<br />
ach, Frau Schlich.<br />
Beate Schlich (CDU): Ich bin heute offensichtlich<br />
wie<strong>der</strong> so männlich; dann passiert das schon mal.<br />
Vielen Dank, Herr Bürgermeister. – Wir werden <strong>der</strong><br />
Vorlage auch zustimmen. Wir hatten ja im Hauptausschuss<br />
schon signalisiert, dass wir zustimmen<br />
können, aber noch einmal gebeten, die Fragenkreise,<br />
die im Hauptausschuss gestellt worden<br />
sind, zu beleuchten. Das ist jetzt passiert.<br />
Eine Anmerkung zu dem, was Herr Göllner eben<br />
gesagt hat: Das, was hier passiert, ist ja keine Gewinnausschüttung,<br />
son<strong>der</strong>n eine Erstattung von<br />
entgangenen Zinsen. Von daher kann man das<br />
nicht wie eine Gewinnausschüttung aussehen lassen,<br />
son<strong>der</strong>n das sind ja Sachen, die vorher aufgrund<br />
<strong>der</strong> Rückzahlung <strong>der</strong> Kredite vereinbart wurden<br />
und so laufen müssen. Insoweit kann man<br />
darin keine Gewinnausschüttung sehen. Aber es<br />
ist natürlich überhaupt kein Problem, das noch<br />
einmal sehr intensiv im Abwasserbetrieb zu beleuchten.<br />
Dort kann das sicherlich dargelegt werden.<br />
– Danke schön.<br />
Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, ich<br />
möchte die Debatte wirklich im Fachgremium führen,<br />
habe aber eine Bemerkung.<br />
Wenn wir den zurückgezahlten Betrag aufs Konto<br />
gelegt hätten, hätten wir doch Zinsen bekommen,<br />
Frau Schlich? O<strong>der</strong> sehe ich das falsch?<br />
(Beate Schlich [CDU]: Wir haben doch<br />
Schulden! – Uwe Göllner [SPD]: Ja,<br />
eben! Wir haben aber Zinsen erspart!)<br />
Thomas Möws (Bündnis 90/Die Grünen): Trotz<br />
<strong>der</strong> relativ klaren Positionen, die in <strong>der</strong> Sachdarstellung<br />
aufgezeigt worden sind, hält meine Fraktion<br />
weiterhin daran fest, dass wir die hier vorgenommene<br />
unbefristete Zinsrückzahlung durch den<br />
Abwasserbetrieb weiterhin für falsch halten. Wir<br />
werden auch weiterhin über den Abwasserbetrieb<br />
die For<strong>der</strong>ung aufrechterhalten, dass zumindest in<br />
irgendeiner Weise eine Befristung dieser Rückzahlung<br />
im Abwasserbetrieb o<strong>der</strong> auch hier aufseiten<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> festgelegt wird, weil wir nicht <strong>der</strong> Auffassung<br />
sind, dass grundsätzlich ohne Befristung<br />
Zahlungen an die <strong>Stadt</strong> erfolgen sollen.<br />
Deswegen werden wir das an dieser Stelle ablehnen.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Nur<br />
noch mal zur Historie. Damals, als <strong>der</strong> Abwasserbetrieb<br />
ausgegründet wurde, war Herr Diefenthal<br />
noch <strong>Stadt</strong>kämmerer hier. Es ist die Konstruktion<br />
so gewählt worden, dass man dem Abwasserbetrieb<br />
vonseiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ein Darlehen zu sechs<br />
Prozent Zinsen, wenn mich nicht alles täuscht, gewährt<br />
hat.<br />
Der Abwasserbetrieb hatte 2008 darum gebeten,<br />
dieses Darlehen ablösen zu können, weil er auf<br />
dem freien Markt günstigere Darlehen als dieses<br />
von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zu sechs Prozent erhält, zumal er<br />
das laut <strong>der</strong> Vereinbarung von damals nicht tilgen<br />
durfte.<br />
– Seite 33 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Es ist das dem Abwasserbetrieb gewährt worden;<br />
die 19 Millionen Euro sind an die <strong>Stadt</strong> zurückgeführt<br />
worden, und wir haben einen Großteil von<br />
Schulden damit getilgt. Nur: Mit dieser Tilgung unserer<br />
Schulden sind die Zinsen niedriger gewesen<br />
als die sechs Prozent, die wir vom Abwasserbetrieb<br />
bekommen haben. Diese Differenz auszugleichen,<br />
um die geht es jetzt.<br />
Wir hatten damals vereinbart, dass diese Differenz<br />
als Gewinnrückführung aus dem Abwasserbetrieb<br />
erfolgen sollte. Das ist <strong>der</strong> Beschluss, den wir heute<br />
fassen – nichts an<strong>der</strong>es. Letztendlich ist es noch<br />
eine Sache aus <strong>der</strong> Historie von Mitte <strong>der</strong> 90er-<br />
Jahre.<br />
Die Grünen wollen dagegen stimmen. Ich lasse<br />
daher jetzt darüber positiv abstimmen. Wer für diesen<br />
Beschlussentwurf ist, den bitte ich um das<br />
Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen?<br />
– Das sind acht Stimmen dagegen. Es ist mit<br />
großer Mehrheit so angenommen worden.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> genehmigt die Entscheidung<br />
des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebs<br />
<strong>Troisdorf</strong> AöR vom 11.03.2010 zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses 2008 und <strong>der</strong> Verwendung<br />
des Jahresergebnisses 2008.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />
13 Entlastung des Vorstandes für das<br />
Wirtschaftsjahr 2008<br />
Herr Müller.<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
41 8 0<br />
DS-Nr. 2009/806/01/01<br />
Beschluss ................................................. 34<br />
Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Tatsache, dass die Einverleibung <strong>der</strong><br />
Abwasserentsorgung bei <strong>der</strong> IPTro jetzt in den<br />
Abwasserbetrieb erfolgt ist, kann ich dem Beschlussentwurf<br />
nicht folgen und werde mit Nein<br />
stimmen. – Danke schön.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Okay. –<br />
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.<br />
Ich lasse daher über den Beschlussentwurf abstimmen.<br />
Wer dagegen ist, den bitte ich um das<br />
Handzeichen. – Einer. Wer enthält sich? – Das ist<br />
bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> stimmt <strong>der</strong> Entscheidung<br />
des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes<br />
<strong>Troisdorf</strong> AöR zu, den Vorstand für das Wirtschaftsjahr<br />
2008 zu entlasten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir sind<br />
damit bei Punkt<br />
14 Aufhebung <strong>der</strong> Teilung <strong>der</strong> EL 332<br />
hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 10.<br />
März 2010<br />
DS-Nr. 2010/232/01/01<br />
Beschluss ................................................ 34<br />
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Ich sehe, das ist<br />
nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
Ich lasse über den Beschlussentwurf abstimmen.<br />
Wer gegen den Beschlussentwurf ist, den bitte ich<br />
um das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Dann<br />
haben wir den Antrag einstimmig in den <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss<br />
vertagt.<br />
Beschluss<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
48 1 0<br />
Der <strong>Rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> verweist den Antrag <strong>der</strong><br />
SPD-Fraktion vom 10.03.2010 zur Beratung in den<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
49 0 0<br />
– Seite 34 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Tagesordnungspunkt<br />
15 Beibehaltung des Ausstiegs aus <strong>der</strong><br />
Atomenergie<br />
hier: Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion vom 19.<br />
April 2010<br />
DS-Nr. 2010/326/00/00<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Das<br />
waren die Mitteilungen.<br />
Wir kommen zu<br />
17 Anfragen <strong>der</strong> Fraktionen<br />
Herr Göllner.<br />
ist abgesetzt.<br />
Unter dem Tagesordnungspunkt<br />
16 Mitteilungen<br />
16.1 Gremientätigkeiten und Nebentätigkeiten<br />
des Bürgermeisters<br />
DS-Nr. 2010/233/01/01<br />
gibt es schriftliche Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung.<br />
Gibt es darüber hinaus weitere Mitteilungen <strong>der</strong><br />
Verwaltung?<br />
(Hans-Leopold Müller [Regenbogenpartei]:<br />
Kann ich dazwischen eine<br />
Nachfrage zu 16 stellen?)<br />
Herr Müller, bitte schön.<br />
Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Herr<br />
Bürgermeister! Ich hatte heute noch eine Anfrage<br />
nachgereicht, die unter an<strong>der</strong>em auch die Nebentätigkeiten<br />
des ehemaligen Bürgermeisters betreffen.<br />
Soweit ich <strong>der</strong> einschlägigen Gesetzgebung folgen<br />
kann, gibt es gegebenenfalls eine Notwendigkeit,<br />
die Nebentätigkeiten des im Ruhestand befindlichen<br />
Bürgermeisters aufzulisten. Könnten Sie dies<br />
bitte zur Nie<strong>der</strong>schrift entsprechend <strong>der</strong> Anfrage<br />
noch beantworten?<br />
Erster Beigeordneter Heinz Eschbach: Sie haben<br />
ja vier Punkte innerhalb eines Fragenkomplexes<br />
heute eingereicht. Die ersten beiden Punkte<br />
betreffen ja das, was unter 16.1 beantwortet ist.<br />
Die an<strong>der</strong>en beiden Punkte werden zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
nachgereicht. 2<br />
(Hans-Leopold Müller<br />
[Regenbogenpartei]: Danke!)<br />
Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, ich hatte<br />
zur letzten Sitzung des Hauptausschusses eine<br />
nach § 17 Geschäftsordnung ordnungsgemäß eingereichte<br />
Anfrage gestellt, nämlich fünf Tage vor<br />
<strong>der</strong> Sitzung. Diese Anfrage hätten Sie in <strong>der</strong> Sitzung<br />
des Hauptausschusses mündlich beantworten<br />
müssen. Sie haben überhaupt keine Wahl; Sie<br />
müssen mündlich antworten. Das steht so in <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung.<br />
Ich als Antragsteller könnte eine schriftliche Beantwortung<br />
beantragen – Sie nicht. Sie haben<br />
dennoch wenige Stunden vor <strong>der</strong> Sitzung mir mitgeteilt,<br />
dass Sie die Anfrage schriftlich beantworten.<br />
Sie ist bis heute wie<strong>der</strong> nicht beantwortet.<br />
Ich bin vorhin gefragt worden, ob ich schlecht gelaunt<br />
sei. Ja, solange Sie mit den Rechten <strong>der</strong><br />
Fraktionen so umgehen, wird das Klima in diesem<br />
<strong>Rat</strong> rau. Davon müssen Sie ausgehen.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr Dr.<br />
Kuhnert.<br />
Beigeordneter Dr. Stephan Kuhnert: Sie sprechen<br />
von einer Anfrage, die Sie für den Haupt- und<br />
Finanzausschuss gestellt haben. Dort haben wir<br />
gesagt, dass wir sie zur Nie<strong>der</strong>schrift beantworten.<br />
Die Nie<strong>der</strong>schrift für den Haupt- und Finanzausschuss<br />
ist noch nicht fertig.<br />
– Doch!<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Sie haben<br />
nicht „zur Nie<strong>der</strong>schrift“ gesagt!)<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Son<strong>der</strong>n gesagt,<br />
das wird schriftlich beantwortet!)<br />
– Zur Nie<strong>der</strong>schrift!<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Das än<strong>der</strong>t aber<br />
nichts an <strong>der</strong> Richtigkeit! – Lesen Sie<br />
mal den § 17 <strong>der</strong> Geschäftsordnung,<br />
Herr Dr. Kuhnert! – Weiterer Zuruf:<br />
Aber <strong>der</strong> ist noch neu! Der lernt das!)<br />
2 siehe Anlage 1 auf Seite 39<br />
– Seite 35 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Es hilft<br />
ja nichts. Wenn man sie mündlich nicht beantworten<br />
kann, muss man sie schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
beantworten.<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Herr Bürgermeister,<br />
dann könnte man das sagen. Mich<br />
hat niemand angerufen und gesagt:<br />
Pass auf; das ist umfangreich; das<br />
braucht ein bisschen Zeit! Darüber<br />
lässt sich ja reden!)<br />
– Das haben wir an dem Abend gesagt, wenn ich<br />
mich recht erinnere.<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Nein, das ist<br />
nicht gesagt worden. Herr Bürgermeister,<br />
das hätte man im Vorfeld machen<br />
können!)<br />
– Okay. – Bitte schön.<br />
Herbert Schübel (Die Linke): Herr Bürgermeister,<br />
ich habe eine Anfrage. Und zwar geht es um die<br />
Vergünstigung für Leistungsbezieher nach SGB II<br />
und XII. Dazu ist im örtlichen „Rundblick“ am 29.<br />
Dezember 2009 eine Liste erschienen. Unter an<strong>der</strong>em<br />
ist darin die Einbürgerung genannt worden.<br />
Dabei geht es darum, dass <strong>der</strong> normale Satz 255<br />
Euro koste. Der ermäßigte Satz, <strong>der</strong> vergünstigte<br />
Tarif, betrage 51 Euro.<br />
Jetzt hatte ich solch einen Fall in meiner Bürgersprechstunde,<br />
in <strong>der</strong> eine Frau, die in Hartz IV ist,<br />
mich darauf aufmerksam gemacht hat. Sie hatte<br />
eine Einbürgerung beantragt; sie ist auch genehmigt<br />
worden. Sie habe halt 255 Euro zahlen müssen.<br />
Daraufhin bin ich mit ihr zur zuständigen Sachbearbeiterin<br />
gegangen, habe nachgefragt. Dort hat<br />
man mir gesagt: Das ist eine Kann-Bestimmung;<br />
das ist kein Muss.<br />
Das ist dann beantragt worden. Es ist noch im Verfahren.<br />
Dann habe ich mich bei dem zuständigen<br />
Abteilungsleiter erkundigt. Er sagte mir, er habe<br />
dazu eine Stellungnahme im Vorfeld dieser Veröffentlichung<br />
abgegeben. Diese Stellungnahme wollte<br />
er mir aber nicht aushändigen.<br />
Ich hätte das jetzt gerne im Protokoll von heute<br />
schriftlich beantwortet. – Danke schön.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Genau<br />
so machen wir das: im Protokoll. 3<br />
Herr Schliekert noch.<br />
Harald Schliekert (SPD): Herr Bürgermeister,<br />
meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe<br />
eine einfache technische Frage. Gehören die von<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung zur Verfügung gestellten Computer,<br />
die einen unmittelbaren Anschluss an das<br />
Hausnetz haben, zu dem Bereich <strong>der</strong> „inneren<br />
Verwaltung“ – ja o<strong>der</strong> nein?<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Meinen<br />
Sie die in <strong>der</strong> Fraktion – o<strong>der</strong> was?<br />
Harald Schliekert (SPD): Ich will das ganz kurz<br />
erläutern. Wir haben eine Einladung bekommen,<br />
uns für das Geo-Intranet-Auskunftsystem schulen<br />
zu lassen. Wenn wir dieses auf unserem Rechner<br />
hätten, würde es ja auch Sinn machen, dass wir<br />
uns schulen lassen. Bislang haben wir es aber<br />
nicht auf unserem Rechner. Es steht auch ausdrücklich<br />
darin, dass das nur für die Arbeitsplätze<br />
<strong>der</strong> „inneren Verwaltung“ gilt.<br />
Wenn die Fraktionen an <strong>der</strong> Stelle „innere Verwaltung“<br />
sind, werden wir sicherlich gerne Leute benennen,<br />
die sich sachkundig machen lassen. Aber<br />
es nützt uns ja nichts, uns für etwas sachkundig<br />
machen zu lassen, worauf wir danach gar nicht<br />
zugreifen können.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Wir prüfen<br />
das und beantworten es auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
4 . Ich nehme an, dass <strong>der</strong> Verteiler in <strong>der</strong> E-<br />
Mail nicht ganz korrekt war, weiß es aber nicht genau.<br />
Harald Schliekert (SPD): Darin heiß es: „Fraktionen<br />
und Einzelbewerber“. Ich mache nur darauf<br />
aufmerksam, dass die erste Schulung am 19. Mai<br />
ist. Es wäre daher ganz hilfreich, wenn man davor<br />
eine Auskunft bekommen könnte.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />
Göllner.<br />
Uwe Göllner (SPD): Herr Bürgermeister, prüfen<br />
Sie es bitte auch unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Vorschriften<br />
<strong>der</strong> Gemeindeordnung, wonach die Fraktionen<br />
Teil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung sind.<br />
3 Anmerkung <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
In <strong>der</strong>artigen Fällen werden künftig grundsätzlich 51,- € erhoben.<br />
4<br />
Die Beantwortung erfolgte bereits durch Herrn Chrispeels<br />
(Amt 61) per email am 12.5.2010 (siehe Anlage 2 auf Seite<br />
40).<br />
– Seite 36 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja, Sie<br />
sind ja angeschrieben worden. Wir prüfen das. Von<br />
<strong>der</strong> „inneren Verwaltung“ weiß ich nichts.<br />
Uwe Göllner (SPD): Dann wüsste ich gern, was<br />
die „äußere Verwaltung“ ist.<br />
(Heiterkeit)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja, wir<br />
prüfen das.<br />
Gibt es weitere Anfragen <strong>der</strong> Fraktionen? – Das ist<br />
nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
Gibt es<br />
18 Anfragen <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
18.1 Anfragen zum Sprengstoffzwischenlager<br />
<strong>Troisdorf</strong> <strong>der</strong> Orica Mining Services<br />
hier: Anfrage des <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
Hans Leopold Müller (REGENBO-<br />
GEN) vom 23. März 2010<br />
Herr Busch.<br />
Jürgen Busch (SPD): Ich habe eine Frage zum<br />
Street-View-Programm <strong>der</strong> Firma Google, wobei<br />
die eine sich in zwei Fragen teilt.<br />
Ist <strong>der</strong> Verwaltung bekannt, ob in <strong>Troisdorf</strong> bereits<br />
Straßenzüge und Häuser fotografiert wurden?<br />
Zweitens. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz<br />
hat mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger<br />
unbürokratisch in ihren <strong>Rat</strong>häusern Einspruch gegen<br />
die Nutzung ihrer Daten einlegen können. Das<br />
Unternehmen werde Sammelunterschriftenlisten<br />
aus Städten und Gemeinden akzeptieren. Google<br />
habe zugesichert, das deutsche Street View nicht<br />
eher freizuschalten, solange nicht alle Einsprüche<br />
bearbeitet seien.<br />
Hierzu frage ich: Wo können in <strong>der</strong> Verwaltung<br />
<strong>Troisdorf</strong> die Eintragungen in die Listen erfolgen?<br />
Und wie wurden o<strong>der</strong> werden die Bürgerinnen und<br />
Bürger über diese Möglichkeit informiert? – Zur<br />
Nie<strong>der</strong>schrift! 5<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Ja.<br />
Sonst hätten wir Herrn Dr. Kloos eben fragen können.<br />
Er hat das ja mit veranlasst.<br />
(Jürgen Busch [SPD]: Das hätte ich<br />
machen können! Aber ich wollte Sie<br />
fragen!)<br />
– Wir wissen es auf Anhieb jetzt nicht, ob die<br />
schon hier gewesen sind. Ich meine, bei mir wären<br />
sie schon durch. Aber ich bin mir nicht ganz sicher.<br />
Das ist schon ein Weilchen her.<br />
(Jürgen Busch [SPD]: Es geht ja nur<br />
um die Aussichten! Man kann das ja<br />
vorsorglich machen!)<br />
Herr Bozkurt.<br />
Metin Bozkurt (SPD): Danke, Herr Bürgermeister.<br />
– Herr Bürgermeister, in <strong>der</strong> letzten Sitzung des Integrationsrates<br />
haben wir Sozialdemokraten dem<br />
zur Wahl stehenden Vorsitzenden die Stimme<br />
verweigert. Ich hatte darum gebeten, unsere Begründung<br />
zu Protokoll zu nehmen. Das ist lei<strong>der</strong><br />
nicht geschehen.<br />
Darum sage ich hier heute: Wir haben den Kandidaten<br />
<strong>der</strong> CDU-Liste nicht gewählt, weil <strong>der</strong> Kandidat<br />
<strong>der</strong> CDU-Liste im Vorstand <strong>der</strong> Moschee ist<br />
und je<strong>der</strong> von uns weiß, dass diese Moschee Kontakte<br />
zu Mili Göriş hat und Mili Göriş vom Verfassungsschutz<br />
beobachtet wird.<br />
Hierzu meine Frage: Ist es nicht sinnvoll, hin und<br />
wie<strong>der</strong> mal solchen Bitten nachzukommen und zu<br />
protokollieren? O<strong>der</strong> sollte man in Zukunft mit so<br />
etwas immer zu <strong>Rat</strong>ssitzungen kommen? – Danke.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />
Bozkurt, wenn Sie Mitglied des Integrationsrates<br />
sind, müssen Sie die Anfrage auch im Integrationsrat<br />
stellen und nicht an dieser Stelle hier.<br />
Metin Bozkurt (SPD): Das werde ich auch morgen<br />
machen, Herr Bürgermeister.<br />
(Uwe Göllner [SPD]: Aber jetzt steht<br />
es im Protokoll, Herr Bürgermeister!<br />
Den Umweg könnte man sich sparen!)<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Herr<br />
Müller.<br />
Hans-Leopold Müller (Regenbogenpartei): Zu <strong>der</strong><br />
auf den Seiten 108/109 abgegebenen Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> Bezirksregierung Köln habe ich noch<br />
zwei Nachfragen, die Sie vielleicht zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
klären können.<br />
5 siehe Anlage 3 auf Seite 41<br />
– Seite 37 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung<br />
Diese Genehmigungshaltergesellschaft <strong>Troisdorf</strong><br />
hat einen Sicherheitsbericht zu erstellen,<br />
wie die Bezirksregierung Köln hier darstellt. Wie oft<br />
ist er zu erstellen? Und wann ist <strong>der</strong> letzte erstellt<br />
worden bzw. wann ist <strong>der</strong> letzte <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
zugänglich gemacht worden? – Danke schön.<br />
Beigeordneter Hans-Christian Lehmann: Herr<br />
Müller, wir werden das zur Nie<strong>der</strong>schrift beantworten<br />
6 . Aber eines ist klar: Wir sind we<strong>der</strong> Genehmigungsbehörde<br />
noch Aufsichtsbehörde noch haben<br />
wir irgendetwas in diesem Bereich zu tun. Wir<br />
müssen also erst die Aufsichtsbehörde – das ist in<br />
diesem Fall die Bezirksregierung Köln – anschreiben,<br />
um von dort eine Antwort zu bekommen.<br />
Ich bitte um Verständnis, dass das durchaus etwas<br />
länger dauern kann.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: War<br />
das dort noch eine Wortmeldung? – Herr Tüttenberg,<br />
ja.<br />
Achim Tüttenberg (SPD): Danke, Herr Bürgermeister.<br />
– Seit etwa Ostern werden in <strong>der</strong> <strong>Troisdorf</strong>er<br />
Innenstadt wie<strong>der</strong> zunehmend Hauswände,<br />
Schil<strong>der</strong>, Stromkästen usw. mit Schmierereien belegt,<br />
teilweise auch mit Aufklebern.<br />
Jetzt gibt es eine beson<strong>der</strong>e Aktion mit <strong>der</strong> Aufschrift<br />
„Wilde Horde 1996“. Vielleicht haben Sie<br />
das auch schon gesehen. 50 Standorte sind schon<br />
ganz präzise nachzuweisen.<br />
Es ist die Frage: Was unternimmt die Verwaltung<br />
a) gegen solche Vorgänge – das ist möglicherweise<br />
schwierig – und b) insbeson<strong>der</strong>e zur Beseitigung<br />
dieser Schmierereien; denn dass man sie im<br />
Straßenraum belässt, führt eher dazu, dass sich<br />
das Ganze noch weiter ausbreitet, als das <strong>der</strong> Fall<br />
ist, wenn man im Prinzip zeitnah eine Beseitigung<br />
vornimmt.<br />
Erster Beigeordneter Heinz Eschbach: In bestimmten<br />
zeitlichen Abständen werden ja entsprechende<br />
Aktionen durchgeführt. Bestimmte Örtlichkeiten<br />
werden auch in konzertierten Aktionen entsprechend<br />
behandelt. Es wird ebenfalls versucht,<br />
mit irgendwelchen gestalterischen Elementen dem<br />
entgegenzuwirken.<br />
Ostern ist zwar noch nicht allzu lange her. Wir<br />
werden aber versuchen, diesem Umstand, den Sie<br />
gerade geschil<strong>der</strong>t haben, zeitnah nachzukommen.<br />
Bürgermeister Klaus Werner Jablonski: Gibt es<br />
noch weitere Anfragen von <strong>Rat</strong>smitglie<strong>der</strong>n? –<br />
Wenn das nicht <strong>der</strong> Fall ist, schließe ich den öffentlichen<br />
Teil <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>ssitzung.<br />
Ich darf mich bei <strong>der</strong> erschienenen Presse und bei<br />
den Zuhörern und Zuschauern bedanken. Ich<br />
wünsche einen angenehmen Nachhauseweg und<br />
noch einen schönen Abend.<br />
(Schluss des öffentlichen Teils: 18.49 Uhr)<br />
6 siehe Anlage 4 auf Seite 42<br />
– Seite 38 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung Anlage 1 zu TOP 16.1<br />
Stellungnahme des ehemaligen Bürgermeisters Manfred Uedelhoven: 25.05.2010<br />
Bis zum 20.10.2009 habe ich die Ämter wahrgenommen, wie sie von mir entsprechend im Internet öffentlich<br />
dargestellt waren.<br />
Meine Einnahmen aus diesen Ämtern bestanden, wie in den Jahren zuvor bereits, aus Aufwandentschädigungen<br />
und <strong>der</strong> bekannten Aufsichtsratsvergütung <strong>der</strong> städtischen Töchter. Die Einnahmen insgesamt lagen<br />
bis zur Beendigung meiner Tätigkeit als Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> zum 20.10.2009 deutlich unterhalb<br />
<strong>der</strong> Obergrenze <strong>der</strong> NtVO NW.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Manfred Uedelhoven<br />
– Seite 39 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung Anlage 2 zu TOP 17<br />
Von:<br />
Chrispeels, Claus<br />
Gesendet: Mittwoch, 12. Mai 2010 17:31<br />
An:<br />
84.00 Liste Fraktionen/Einzelratsmitglie<strong>der</strong><br />
Cc:<br />
Linnhoff, Heike; Fenner, Astrid<br />
Betreff:<br />
Neue Geo-Intranet-Auskunft - Einladung zu einer Informationsveranstaltung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
aufgrund von Nachfragen bei <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>ssitzung vom 11. Mai 2010 möchte ich zur Klarstellung nochmals mitteilen,<br />
dass die Geo-Intranet-Auskunft auch den Fraktionen/Einzelratsmitglie<strong>der</strong>n zur Verfügung gestellt werden<br />
wird.<br />
Insofern sind Sie herzlich eingeladen, an einer <strong>der</strong> Informationsveranstaltungen teilzunehmen, für die Sie<br />
sich bei Herrn Höweler (Tel. 900-624) o<strong>der</strong> über den nachfolgendem Link anmelden können:<br />
http://www.troisdorf.gkd/intranet/intern.htm<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung <strong>der</strong> Daten selbstverständlich nur im Rahmen <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung<br />
als <strong>Rat</strong>s- und Ausschussmitglied erfolgen darf.<br />
Ich nehme Bezug auf die von allen <strong>Rat</strong>s- und Ausschussmitglie<strong>der</strong>n eingegangene Verpflichtung zur Verschwiegenheit.<br />
Die Bereitstellung erfolgt - wie auch früher bereits für die Geo-Auskunft (David) - ohne Zugriff auf das Automatisierte<br />
Liegenschaftsbuch.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Claus Chrispeels<br />
Leiter Amt für <strong>Stadt</strong>planung und Geoinformation<br />
Telefon: 02241 - 900-610<br />
Telefax: 02241 - 900-8061<br />
Email: chrispeelsc@troisdorf.de<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
Kölner Straße 176<br />
53840 <strong>Troisdorf</strong><br />
– Seite 40 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung Anlage 3 zu TOP 18<br />
Amt 30 25.05.2010<br />
Beantwortung <strong>der</strong> Anfrage von Herrn Jürgen Busch aus <strong>der</strong> <strong>Rat</strong>ssitzung vom 11.05.2010<br />
1. Ist <strong>der</strong> Verwaltung bekannt, ob in <strong>Troisdorf</strong> bereits Straßenzüge und Häuser fotografiert wurden?<br />
Die Aufnahmen durch Google sollten nach eigenen Angaben im Mai/Juni 2010 beginnen. Ob tatsächlich<br />
schon Fotos/Aufnahmen gemacht wurden ist nicht bekannt.<br />
2. Wo können in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>Troisdorf</strong> die Eintragungen in die Listen erfolgen? Und wie wurden o<strong>der</strong><br />
werden die Bürgerinnen und Bürger über diese Möglichkeit informiert?<br />
Da die Aufnahmen erst ab Mai 2010 erfolgen sollten, sind bislang noch keine Informationen an die Bürgerinnen<br />
und Bürger erfolgt. Die Verwaltung hat jedoch die rechtliche Diskussion zu den Möglichkeiten <strong>der</strong> Kommunen<br />
auf Google-Aufnahmen zu reagieren, verfolgt. So warnte <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund noch am<br />
15.03.2010 insbeson<strong>der</strong>e vor <strong>der</strong> Einführung einer Genehmigungspflicht entsprechend <strong>der</strong> städtischen Son<strong>der</strong>nutzungssatzungen,<br />
da das Befahren <strong>der</strong> Straße zum Zwecke des Fotografierens schwerlich als Son<strong>der</strong>nutzung<br />
<strong>der</strong> Straße im Sinne des Straßen- und Wegerechts NW angesehen werden kann.<br />
Nach einer aktuellen Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 18.05.2010 hat Google <strong>der</strong> Bundesministerin<br />
für Verbraucherschutz Ilse Aigner zugesagt, den Dienst „Street View“ in Deutschlang erst zu starten,<br />
wenn die von Bürgern und Bürgerinnen eingereichten Wi<strong>der</strong>sprüche vollständig umgesetzt sind. Google<br />
hat sich zudem bereit erklärt, auch Sammelwi<strong>der</strong>sprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften<br />
von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Dementsprechend haben Kommunen die Möglichkeit in ihren<br />
<strong>Rat</strong>häusern vorformulierte Wi<strong>der</strong>spruchslisten auszulegen und diese gebündelt an Google weiterzuleiten.<br />
Mit Beginn <strong>der</strong> Aufnahmen sollen nunmehr vorformulierte Unterschriftenlisten für Sammelwi<strong>der</strong>sprüche an<br />
<strong>der</strong> Infotheke im Erdgeschoss ausgelegt werden. Hierüber soll im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung<br />
und auf <strong>der</strong> städtischen Homepage entsprechend informiert werden. Gleichzeitig sollen dort Muster<br />
für Einzelwi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung gestellt werden.<br />
Elisabeth Himmel<br />
Amt für Bürgerservice, Recht und Ordnung<br />
– Seite 41 –
5. Sitzung des <strong>Rat</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> am 11. Mai 2010<br />
öffentliche Sitzung Anlage 4 zu TOP 18.1<br />
– Seite 42 –