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XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper

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<strong>XXXXXXXXXXXXXX</strong><br />

<strong>xxxxxxx</strong><br />

XXXXXXXXXX<br />

- Fehlerbeschreibung<br />

- Fehlerursache (sofern nach 24 Stunden ermittelt)<br />

- Eingeleitete Sofortmaßnahmen (Schadensbegrenzung)<br />

- Abstellmaßnahmen (Ursachenbeseitigung, unverzüglich nach Ermittlung der Ur-<br />

sache)<br />

- Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung<br />

- Termine der Maßnahmen und Verantwortliche für die Durchführung<br />

Rückweisung mangelhafter Lieferungen / Leistungen durch den<br />

Auftraggeber<br />

Vor der Rückweisung oder Nacharbeit fehlerhafter Lieferungen / Leistungen wird die<br />

weitere Vorgehensweise zwischen dem Auftraggeber und KEIPER abgestimmt, um<br />

mögliche Schäden möglichst gering zu halten.<br />

1. Auftreten / Erkennung eines Mangels<br />

Beim Auftreten und Feststellen von Mängeln sind unter Berücksichtigung der<br />

Sicherstellung der Produktion und der Lieferbereitschaft u.a. folgende Maßnahmen<br />

einzuleiten:<br />

- Rücksendung und kurzfristige Ersatzbeschaffung<br />

- Aussortierung durch KEIPER<br />

- Nacharbeit durch KEIPER<br />

- Austausch durch KEIPER<br />

Kosten für Aussortierung, Nacharbeit, Verschrottung und Ausschuss werden von<br />

KEIPER grundsätzlich nur dann übernommen, wenn der zugrunde liegende Mangel<br />

nachweislich durch Verschulden von KEIPER entstanden ist und ausschließlich den<br />

zwischen Auftraggeber und KEIPER vertraglich festgelegten Lieferumfang zum<br />

Zeitpunkt der Warenannahme beim Auftraggeber direkt, d.h. ohne jegliche<br />

Weiterverarbeitung, betrifft.<br />

Prinzipiell muss jedoch vorab eine individuelle Abstimmung zur Übernahme von<br />

Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten im jeweiligen Einzelfall zwischen<br />

dem Auftraggeber und KEIPER auf Basis handelsüblichen Verhaltens erfolgen.<br />

2. Informationsaustausch / Mängeluntersuchung<br />

Die Parteien vereinbaren, sich bei möglichen Schadensrisiken und bei bereits<br />

aufgetretenen Schadensfällen umgehend zu benachrichtigen. Sie vereinbaren, bei<br />

Maßnahmen zur Risikovermeidung zusammenzuarbeiten, damit diese Maßnahmen<br />

reibungslos ausgeführt werden können. Auf Wunsch unterstützt KEIPER den<br />

Auftraggeber bei der Analyse der Fehlerursache, die auf das von KEIPER gelieferte<br />

Produkt zurückzuführen ist.<br />

Geheimhaltung<br />

Die Parteien sichern einander zu, Informationen und Kenntnisse, die sie - wie auch<br />

immer - vom anderen Partner erlangt haben, geheim zu halten und nicht ohne<br />

schriftliche Zustimmung des Partners Dritten zugänglich zu machen oder für einen<br />

anderen Zweck zu nutzen, zu dem sie übermittelt wurden.<br />

Diese Verpflichtung bleibt noch über einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.<br />

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