XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper
XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper
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- Fehlerbeschreibung<br />
- Fehlerursache (sofern nach 24 Stunden ermittelt)<br />
- Eingeleitete Sofortmaßnahmen (Schadensbegrenzung)<br />
- Abstellmaßnahmen (Ursachenbeseitigung, unverzüglich nach Ermittlung der Ur-<br />
sache)<br />
- Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung<br />
- Termine der Maßnahmen und Verantwortliche für die Durchführung<br />
Rückweisung mangelhafter Lieferungen / Leistungen durch den<br />
Auftraggeber<br />
Vor der Rückweisung oder Nacharbeit fehlerhafter Lieferungen / Leistungen wird die<br />
weitere Vorgehensweise zwischen dem Auftraggeber und KEIPER abgestimmt, um<br />
mögliche Schäden möglichst gering zu halten.<br />
1. Auftreten / Erkennung eines Mangels<br />
Beim Auftreten und Feststellen von Mängeln sind unter Berücksichtigung der<br />
Sicherstellung der Produktion und der Lieferbereitschaft u.a. folgende Maßnahmen<br />
einzuleiten:<br />
- Rücksendung und kurzfristige Ersatzbeschaffung<br />
- Aussortierung durch KEIPER<br />
- Nacharbeit durch KEIPER<br />
- Austausch durch KEIPER<br />
Kosten für Aussortierung, Nacharbeit, Verschrottung und Ausschuss werden von<br />
KEIPER grundsätzlich nur dann übernommen, wenn der zugrunde liegende Mangel<br />
nachweislich durch Verschulden von KEIPER entstanden ist und ausschließlich den<br />
zwischen Auftraggeber und KEIPER vertraglich festgelegten Lieferumfang zum<br />
Zeitpunkt der Warenannahme beim Auftraggeber direkt, d.h. ohne jegliche<br />
Weiterverarbeitung, betrifft.<br />
Prinzipiell muss jedoch vorab eine individuelle Abstimmung zur Übernahme von<br />
Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten im jeweiligen Einzelfall zwischen<br />
dem Auftraggeber und KEIPER auf Basis handelsüblichen Verhaltens erfolgen.<br />
2. Informationsaustausch / Mängeluntersuchung<br />
Die Parteien vereinbaren, sich bei möglichen Schadensrisiken und bei bereits<br />
aufgetretenen Schadensfällen umgehend zu benachrichtigen. Sie vereinbaren, bei<br />
Maßnahmen zur Risikovermeidung zusammenzuarbeiten, damit diese Maßnahmen<br />
reibungslos ausgeführt werden können. Auf Wunsch unterstützt KEIPER den<br />
Auftraggeber bei der Analyse der Fehlerursache, die auf das von KEIPER gelieferte<br />
Produkt zurückzuführen ist.<br />
Geheimhaltung<br />
Die Parteien sichern einander zu, Informationen und Kenntnisse, die sie - wie auch<br />
immer - vom anderen Partner erlangt haben, geheim zu halten und nicht ohne<br />
schriftliche Zustimmung des Partners Dritten zugänglich zu machen oder für einen<br />
anderen Zweck zu nutzen, zu dem sie übermittelt wurden.<br />
Diese Verpflichtung bleibt noch über einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt<br />
der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.<br />
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