XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper
XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper
XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper
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<strong>Qualitätsmanagementregeln</strong><br />
Geltungsbereich<br />
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lieferungen und Leistungen von KEIPER,<br />
die in Produkte des Auftraggebers integriert oder als Endprodukte an den<br />
Auftraggeber geliefert werden, und binden den Auftraggeber wie KEIPER<br />
gleichermaßen.<br />
Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber etwa eigene abweichende<br />
<strong>Qualitätsmanagementregeln</strong> mitgeteilt hat. Diese werden auch dann nicht anerkannt,<br />
wenn KEIPER ihnen nicht nochmals nach Eingang bei KEIPER ausdrücklich<br />
widerspricht.<br />
Qualitätsmanagementsystem<br />
Das QM-System von KEIPER GmbH & Co. KG ist gemäß ISO/TS 16949:2002<br />
zertifiziert.<br />
KEIPER ist ausschließlich für die Qualität seiner Lieferungen und Leistungen<br />
verantwortlich. Die Qualitätssicherung von Beistellungen des Auftraggebers obliegt<br />
dem Auftraggeber.<br />
Dem Auftraggeber ist es z.B. bei Qualitätsproblemen gestattet, nach vorheriger<br />
Abstimmung und Vereinbarung mit KEIPER, ein Prozessaudit durch seine<br />
Mitarbeiter durchzuführen.<br />
Umweltmanagementsystem<br />
Das Umweltmanagementsystem von KEIPER GmbH & Co. KG ist gemäß DIN EN<br />
ISO 14001: 2004 zertifiziert.<br />
KEIPER stellt dem Auftraggeber die bezüglich der Altautoverordnung erforderlichen<br />
Materialdaten über die Internationale Materialdatenbank (IMDS) zur Verfügung.<br />
Qualitätsvorausplanung<br />
Der Grundsatz „Fehlervermeidung statt Fehlererkennung“ wird von KEIPER<br />
prinzipiell berücksichtigt. Eine systematische Qualitätsvorausplanung wird<br />
durchgeführt.<br />
1. Herstellbarkeit<br />
KEIPER überprüft die in dem Auftrag genannten Lieferungen und Leistungen bzgl.<br />
ihrer Herstellbarkeit. Herstellbarkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das<br />
angefragte Produkt insbesondere unter Serienproduktionsbedingungen hergestellt<br />
werden kann in Bezug auf die Anforderungen wie:<br />
- Kapazitäten / Mengen<br />
- Termine<br />
- Lastenheft / Pflichtenheft<br />
- Zeichnungen<br />
- Spezifikationen<br />
- Prozessfähigkeiten für SCs und CCs mit Cpk > 1,33<br />
Die Herstellbarkeit wird für alle neuen und geänderten Teile / Projekte geprüft.<br />
Probleme werden dem Auftraggeber mitgeteilt.<br />
Falls die Konstruktionsverantwortung beim Auftraggeber liegt, liefert er KEIPER alle<br />
für die Überprüfung der Herstellbarkeit erforderlichen Unterlagen, wie z.B.:<br />
- Zeichnungen bzw. CAD-Daten für Einzelteile, Komponenten und Baugruppen<br />
- Konstruktions-FMEA einschließlich aller besonderen Merkmale (SCs u. CCs)<br />
- Schnittstellen-FMEA zum OEM<br />
- Spezifikationen<br />
- Prüfvorschriften<br />
- Liste mit allen besonderen Merkmalen (SCs und CCs)<br />
- Dokumente mit speziellen Kundenforderungen<br />
2. Projektplan / Meilensteinplan<br />
KEIPER erstellt zum Zwecke der Projektplanung und Projektdurchführung einen<br />
Projekt- bzw. Meilensteinplan. Folgende Meilensteine sind im Projektplan enthalten:<br />
- Erstellung einer Konstruktions- und Prozess-FMEA<br />
- Erstellung eines Kontrollplanes bzw. Produktionslenkungsplanes (incl. kritischer<br />
Merkmale CCs und signifikanter Merkmale SCs)<br />
- Planung und Bereitstellung der Prüfmittel<br />
- Herstellung nicht werkzeugfallender Musterteile (falls erforderlich)<br />
- Herstellung erster werkzeugfallender Musterteile<br />
- Ermittlung der Maschinen- bzw. Prozessfähigkeit (für CCs und SCs)<br />
- Baumusterfreigabe des Kunden, die durch den Auftraggeber zur Verfügung ge-<br />
stellt wird<br />
- Durchführung der Erstbemusterung gemäß QS 9000 / PPAP oder VDA 2 / PPF<br />
- Produktionsstart<br />
- Start- und Zieltermine, Ressourcen und Ist-Erfüllungsgrade<br />
KEIPER kommuniziert den Projektstatus in festgelegten Zeitabständen an den<br />
zuständigen Projektleiter des Auftraggebers.<br />
3. Prüfplanung und Prüfmittelplanung<br />
Systematische Prüfplanung und Prüfmittelplanung stellen sicher, dass bei neuen<br />
und/oder geänderten Produkten, Fertigungsverfahren, usw.<br />
- alle für die Qualität wesentlichen Merkmale erfasst sind,<br />
- die anzuwendenden Prüfverfahren und -häufigkeiten geeignet sind, und<br />
- die Prüfmittel richtig konzipiert und rechtzeitig vor Nullserienbeginn verfügbar sind.<br />
Die für die Qualität wesentlichen Merkmale sind in den Zeichnungen und in<br />
Spezifikationen enthalten. Die Festlegung von kritischen und signifikanten<br />
Produktmerkmalen, welche in der Prüfplanung und in der Prüfmittelplanung<br />
besonders zu beachten sind, erfolgt unter Berücksichtigung der FMEA-Erkenntnisse<br />
in Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />
Ein Prüfplan enthält folgende Angaben:<br />
- Stammdaten (wie Hersteller, Bezeichnung, Zeichnungs-Nr., Technischer<br />
Änderungsstand, Dokumentationspflicht und Ersteller / Anwender / Datum)<br />
- Prüfmerkmal(e) - (mindestens alle CCs und SCs)<br />
- Prüfmittel<br />
- Prüfhäufigkeit<br />
- Prüfmethode<br />
- Prüfart (quantitativ oder qualitativ)<br />
- Stichprobengröße oder 100%-Prüfung<br />
- Abstellmaßnahmen bei auftretenden Fehlern (bzw. individuelle Festlegung z.B. in<br />
der Prüfanweisung)<br />
Die erforderlichen Prüfmittel sind von KEIPER eigenverantwortlich und unter<br />
Berücksichtigung von wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten<br />
zu erstellen.<br />
4. Nachweis der Prozessfähigkeit<br />
Die Auswahl und Festlegung der Merkmale, für welche Nachweise der<br />
Prozessfähigkeit zu erbringen sind, erfolgen so früh wie möglich. Alle kritischen und<br />
signifikanten Merkmale zur Erfüllung der abgestimmten Spezifikation werden<br />
berücksichtigt.<br />
- Vorläufige Prozessfähigkeit Pp; Ppk > 1,67<br />
- Prozessfähigkeit (Langzeit) Cp; Cpk > 1,33<br />
Bemusterung<br />
Die Bemusterung erfolgt gemäß Abstimmung mit dem Auftraggeber nach QS 9000 /<br />
PPAP-Richtlinie bzw. VDA 2 / PPF. Hierbei kommt, falls nicht anders vereinbart,<br />
Submission Level 2 als Standard zur Anwendung.<br />
Folgende Unterlagen werden nicht ausgehändigt. Jedoch besteht die Möglichkeit<br />
der Einsichtnahme durch Mitarbeiter des Auftraggebers vor Ort:<br />
- Zeichnungen oder CAD-Daten von verwendeten Modulen und Einzelteilen<br />
ausgenommen Adaptionsteile und Zusammenbauzeichnungen<br />
- FMEA- Unterlagen, ausgenommen Schnittstellen FMEAs<br />
- Control Pläne<br />
- Prozesslayout und prozessbezogene Anweisungen<br />
Kennzeichnung, Lagerung und Verpackung<br />
KEIPER kennzeichnet die Ware so, dass zu jeder Zeit, vom Wareneingang<br />
durchgängig bis zum Warenausgang, eindeutig der Produktzustand und der<br />
Prüfzustand erkennbar ist.<br />
Die Lagerung der Ware erfolgt derart, dass sie gegen Verlust / Diebstahl<br />
ausreichend gesichert ist sowie Beschädigungen bzw. Änderungen der<br />
Materialeigenschaften durch Umwelteinflüsse ausgeschlossen werden. KEIPER<br />
sorgt für die geeignete Verpackung für den vorgesehenen Transport, falls vom<br />
Auftraggeber nicht anders vorgegeben.<br />
Die Ladungsträger mit versandfertiger Ware werden standardmäßig mit einem VDA-<br />
Warenanhänger und einer QS-Bescheinigung versehen. Der Gefahrenübergang<br />
richtet sich dabei nach den vertraglich festgelegten Bedingungen.<br />
Dokumentation und Rückverfolgbarkeit<br />
Dokumente mit besonderer Archivierung (DmbA) werden für 15 Jahre, nachdem das<br />
Produkt an den Auftraggeber ausgeliefert wurde, aufbewahrt. Dadurch sind die<br />
festgelegten relevanten Produkt- oder Prozessdaten nachweisbar und zudem ist<br />
eine entsprechende Rückverfolgbarkeit der Produkte (ggf. in Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber) möglich.<br />
Produktion / Serienüberwachung<br />
Durch planmäßige Überwachung und Dokumentation von Prozessparametern und<br />
Produktmerkmalen sichert KEIPER einen stabilen und fähigen Produktionsablauf<br />
und somit die Qualität der von ihm hergestellten Produkte. Für CCs und SCs wird<br />
der Einsatz von SPC (Statistische Prozess Regelung), wo angemessen und sinnvoll,<br />
geplant und eingeführt.<br />
Fehlerhafte Teile<br />
In der Produktion von KEIPER auftretende fehlerhafte Teile werden grundsätzlich<br />
selektiert, gekennzeichnet und separiert. Eine Vermischung mit Gutstücken wird<br />
ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass nur mängelfreie Vertragsgegenstände zur<br />
Auslieferung kommen.<br />
KEIPER ist dann berechtigt, Produkte zu liefern, die abweichend von der<br />
Spezifikation oder der mit dem Auftraggeber abgestimmten PV sind, wenn eine vom<br />
Auftraggeber freigegebene Abweicherlaubnis vorliegt.<br />
Wareneingangsprüfung beim Auftraggeber<br />
Der Auftraggeber verpflichtet sich, KEIPER Qualitätsmängel unverzüglich nach<br />
deren Feststellung im Wareneingang bzw. nach den Gegebenheiten eines<br />
ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs bekannt zu geben.<br />
Beanstandungen durch den Auftraggeber<br />
Auf Beanstandungen aufgrund fehlerhafter Lieferungen / Leistungen bzgl.<br />
festgelegter und abgestimmter Spezifikationen reagiert KEIPER unverzüglich.<br />
Innerhalb einer Frist von 24 Stunden, oder gemäß individueller Vereinbarung,<br />
übermittelt KEIPER dem Auftraggeber einen Bericht (8D-Report), der mindestens<br />
auf nachstehende Punkte eingeht:<br />
KEIPER GmbH & Co. KG Hertelsbrunnenring 2 D-67657 Kaiserslautern<br />
Kommanditgesellschaft: Sitz Kaiserslautern, Registergericht Kaiserslautern HRA 2352<br />
USt-IdNr. DE 120 803 876<br />
Komplementärin: KEIPER Verwaltungs-GmbH, Sitz Kaiserslautern,<br />
Registergericht Kaiserslautern HRB 3265<br />
Geschäftsführer: Elmar Deegener (Vorsitzender), Frank Jourdan, Hubert Kloß
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- Fehlerbeschreibung<br />
- Fehlerursache (sofern nach 24 Stunden ermittelt)<br />
- Eingeleitete Sofortmaßnahmen (Schadensbegrenzung)<br />
- Abstellmaßnahmen (Ursachenbeseitigung, unverzüglich nach Ermittlung der Ur-<br />
sache)<br />
- Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung<br />
- Termine der Maßnahmen und Verantwortliche für die Durchführung<br />
Rückweisung mangelhafter Lieferungen / Leistungen durch den<br />
Auftraggeber<br />
Vor der Rückweisung oder Nacharbeit fehlerhafter Lieferungen / Leistungen wird die<br />
weitere Vorgehensweise zwischen dem Auftraggeber und KEIPER abgestimmt, um<br />
mögliche Schäden möglichst gering zu halten.<br />
1. Auftreten / Erkennung eines Mangels<br />
Beim Auftreten und Feststellen von Mängeln sind unter Berücksichtigung der<br />
Sicherstellung der Produktion und der Lieferbereitschaft u.a. folgende Maßnahmen<br />
einzuleiten:<br />
- Rücksendung und kurzfristige Ersatzbeschaffung<br />
- Aussortierung durch KEIPER<br />
- Nacharbeit durch KEIPER<br />
- Austausch durch KEIPER<br />
Kosten für Aussortierung, Nacharbeit, Verschrottung und Ausschuss werden von<br />
KEIPER grundsätzlich nur dann übernommen, wenn der zugrunde liegende Mangel<br />
nachweislich durch Verschulden von KEIPER entstanden ist und ausschließlich den<br />
zwischen Auftraggeber und KEIPER vertraglich festgelegten Lieferumfang zum<br />
Zeitpunkt der Warenannahme beim Auftraggeber direkt, d.h. ohne jegliche<br />
Weiterverarbeitung, betrifft.<br />
Prinzipiell muss jedoch vorab eine individuelle Abstimmung zur Übernahme von<br />
Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten im jeweiligen Einzelfall zwischen<br />
dem Auftraggeber und KEIPER auf Basis handelsüblichen Verhaltens erfolgen.<br />
2. Informationsaustausch / Mängeluntersuchung<br />
Die Parteien vereinbaren, sich bei möglichen Schadensrisiken und bei bereits<br />
aufgetretenen Schadensfällen umgehend zu benachrichtigen. Sie vereinbaren, bei<br />
Maßnahmen zur Risikovermeidung zusammenzuarbeiten, damit diese Maßnahmen<br />
reibungslos ausgeführt werden können. Auf Wunsch unterstützt KEIPER den<br />
Auftraggeber bei der Analyse der Fehlerursache, die auf das von KEIPER gelieferte<br />
Produkt zurückzuführen ist.<br />
Geheimhaltung<br />
Die Parteien sichern einander zu, Informationen und Kenntnisse, die sie - wie auch<br />
immer - vom anderen Partner erlangt haben, geheim zu halten und nicht ohne<br />
schriftliche Zustimmung des Partners Dritten zugänglich zu machen oder für einen<br />
anderen Zweck zu nutzen, zu dem sie übermittelt wurden.<br />
Diese Verpflichtung bleibt noch über einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt<br />
der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.<br />
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