04.11.2012 Aufrufe

XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper

XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper

XXXXXXXXXXXXXX xxxxxxx Qualitätsmanagementregeln - Keiper

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>XXXXXXXXXXXXXX</strong><br />

<strong>xxxxxxx</strong><br />

XXXXXXXXXX<br />

<strong>Qualitätsmanagementregeln</strong><br />

Geltungsbereich<br />

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lieferungen und Leistungen von KEIPER,<br />

die in Produkte des Auftraggebers integriert oder als Endprodukte an den<br />

Auftraggeber geliefert werden, und binden den Auftraggeber wie KEIPER<br />

gleichermaßen.<br />

Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber etwa eigene abweichende<br />

<strong>Qualitätsmanagementregeln</strong> mitgeteilt hat. Diese werden auch dann nicht anerkannt,<br />

wenn KEIPER ihnen nicht nochmals nach Eingang bei KEIPER ausdrücklich<br />

widerspricht.<br />

Qualitätsmanagementsystem<br />

Das QM-System von KEIPER GmbH & Co. KG ist gemäß ISO/TS 16949:2002<br />

zertifiziert.<br />

KEIPER ist ausschließlich für die Qualität seiner Lieferungen und Leistungen<br />

verantwortlich. Die Qualitätssicherung von Beistellungen des Auftraggebers obliegt<br />

dem Auftraggeber.<br />

Dem Auftraggeber ist es z.B. bei Qualitätsproblemen gestattet, nach vorheriger<br />

Abstimmung und Vereinbarung mit KEIPER, ein Prozessaudit durch seine<br />

Mitarbeiter durchzuführen.<br />

Umweltmanagementsystem<br />

Das Umweltmanagementsystem von KEIPER GmbH & Co. KG ist gemäß DIN EN<br />

ISO 14001: 2004 zertifiziert.<br />

KEIPER stellt dem Auftraggeber die bezüglich der Altautoverordnung erforderlichen<br />

Materialdaten über die Internationale Materialdatenbank (IMDS) zur Verfügung.<br />

Qualitätsvorausplanung<br />

Der Grundsatz „Fehlervermeidung statt Fehlererkennung“ wird von KEIPER<br />

prinzipiell berücksichtigt. Eine systematische Qualitätsvorausplanung wird<br />

durchgeführt.<br />

1. Herstellbarkeit<br />

KEIPER überprüft die in dem Auftrag genannten Lieferungen und Leistungen bzgl.<br />

ihrer Herstellbarkeit. Herstellbarkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das<br />

angefragte Produkt insbesondere unter Serienproduktionsbedingungen hergestellt<br />

werden kann in Bezug auf die Anforderungen wie:<br />

- Kapazitäten / Mengen<br />

- Termine<br />

- Lastenheft / Pflichtenheft<br />

- Zeichnungen<br />

- Spezifikationen<br />

- Prozessfähigkeiten für SCs und CCs mit Cpk > 1,33<br />

Die Herstellbarkeit wird für alle neuen und geänderten Teile / Projekte geprüft.<br />

Probleme werden dem Auftraggeber mitgeteilt.<br />

Falls die Konstruktionsverantwortung beim Auftraggeber liegt, liefert er KEIPER alle<br />

für die Überprüfung der Herstellbarkeit erforderlichen Unterlagen, wie z.B.:<br />

- Zeichnungen bzw. CAD-Daten für Einzelteile, Komponenten und Baugruppen<br />

- Konstruktions-FMEA einschließlich aller besonderen Merkmale (SCs u. CCs)<br />

- Schnittstellen-FMEA zum OEM<br />

- Spezifikationen<br />

- Prüfvorschriften<br />

- Liste mit allen besonderen Merkmalen (SCs und CCs)<br />

- Dokumente mit speziellen Kundenforderungen<br />

2. Projektplan / Meilensteinplan<br />

KEIPER erstellt zum Zwecke der Projektplanung und Projektdurchführung einen<br />

Projekt- bzw. Meilensteinplan. Folgende Meilensteine sind im Projektplan enthalten:<br />

- Erstellung einer Konstruktions- und Prozess-FMEA<br />

- Erstellung eines Kontrollplanes bzw. Produktionslenkungsplanes (incl. kritischer<br />

Merkmale CCs und signifikanter Merkmale SCs)<br />

- Planung und Bereitstellung der Prüfmittel<br />

- Herstellung nicht werkzeugfallender Musterteile (falls erforderlich)<br />

- Herstellung erster werkzeugfallender Musterteile<br />

- Ermittlung der Maschinen- bzw. Prozessfähigkeit (für CCs und SCs)<br />

- Baumusterfreigabe des Kunden, die durch den Auftraggeber zur Verfügung ge-<br />

stellt wird<br />

- Durchführung der Erstbemusterung gemäß QS 9000 / PPAP oder VDA 2 / PPF<br />

- Produktionsstart<br />

- Start- und Zieltermine, Ressourcen und Ist-Erfüllungsgrade<br />

KEIPER kommuniziert den Projektstatus in festgelegten Zeitabständen an den<br />

zuständigen Projektleiter des Auftraggebers.<br />

3. Prüfplanung und Prüfmittelplanung<br />

Systematische Prüfplanung und Prüfmittelplanung stellen sicher, dass bei neuen<br />

und/oder geänderten Produkten, Fertigungsverfahren, usw.<br />

- alle für die Qualität wesentlichen Merkmale erfasst sind,<br />

- die anzuwendenden Prüfverfahren und -häufigkeiten geeignet sind, und<br />

- die Prüfmittel richtig konzipiert und rechtzeitig vor Nullserienbeginn verfügbar sind.<br />

Die für die Qualität wesentlichen Merkmale sind in den Zeichnungen und in<br />

Spezifikationen enthalten. Die Festlegung von kritischen und signifikanten<br />

Produktmerkmalen, welche in der Prüfplanung und in der Prüfmittelplanung<br />

besonders zu beachten sind, erfolgt unter Berücksichtigung der FMEA-Erkenntnisse<br />

in Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />

Ein Prüfplan enthält folgende Angaben:<br />

- Stammdaten (wie Hersteller, Bezeichnung, Zeichnungs-Nr., Technischer<br />

Änderungsstand, Dokumentationspflicht und Ersteller / Anwender / Datum)<br />

- Prüfmerkmal(e) - (mindestens alle CCs und SCs)<br />

- Prüfmittel<br />

- Prüfhäufigkeit<br />

- Prüfmethode<br />

- Prüfart (quantitativ oder qualitativ)<br />

- Stichprobengröße oder 100%-Prüfung<br />

- Abstellmaßnahmen bei auftretenden Fehlern (bzw. individuelle Festlegung z.B. in<br />

der Prüfanweisung)<br />

Die erforderlichen Prüfmittel sind von KEIPER eigenverantwortlich und unter<br />

Berücksichtigung von wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten<br />

zu erstellen.<br />

4. Nachweis der Prozessfähigkeit<br />

Die Auswahl und Festlegung der Merkmale, für welche Nachweise der<br />

Prozessfähigkeit zu erbringen sind, erfolgen so früh wie möglich. Alle kritischen und<br />

signifikanten Merkmale zur Erfüllung der abgestimmten Spezifikation werden<br />

berücksichtigt.<br />

- Vorläufige Prozessfähigkeit Pp; Ppk > 1,67<br />

- Prozessfähigkeit (Langzeit) Cp; Cpk > 1,33<br />

Bemusterung<br />

Die Bemusterung erfolgt gemäß Abstimmung mit dem Auftraggeber nach QS 9000 /<br />

PPAP-Richtlinie bzw. VDA 2 / PPF. Hierbei kommt, falls nicht anders vereinbart,<br />

Submission Level 2 als Standard zur Anwendung.<br />

Folgende Unterlagen werden nicht ausgehändigt. Jedoch besteht die Möglichkeit<br />

der Einsichtnahme durch Mitarbeiter des Auftraggebers vor Ort:<br />

- Zeichnungen oder CAD-Daten von verwendeten Modulen und Einzelteilen<br />

ausgenommen Adaptionsteile und Zusammenbauzeichnungen<br />

- FMEA- Unterlagen, ausgenommen Schnittstellen FMEAs<br />

- Control Pläne<br />

- Prozesslayout und prozessbezogene Anweisungen<br />

Kennzeichnung, Lagerung und Verpackung<br />

KEIPER kennzeichnet die Ware so, dass zu jeder Zeit, vom Wareneingang<br />

durchgängig bis zum Warenausgang, eindeutig der Produktzustand und der<br />

Prüfzustand erkennbar ist.<br />

Die Lagerung der Ware erfolgt derart, dass sie gegen Verlust / Diebstahl<br />

ausreichend gesichert ist sowie Beschädigungen bzw. Änderungen der<br />

Materialeigenschaften durch Umwelteinflüsse ausgeschlossen werden. KEIPER<br />

sorgt für die geeignete Verpackung für den vorgesehenen Transport, falls vom<br />

Auftraggeber nicht anders vorgegeben.<br />

Die Ladungsträger mit versandfertiger Ware werden standardmäßig mit einem VDA-<br />

Warenanhänger und einer QS-Bescheinigung versehen. Der Gefahrenübergang<br />

richtet sich dabei nach den vertraglich festgelegten Bedingungen.<br />

Dokumentation und Rückverfolgbarkeit<br />

Dokumente mit besonderer Archivierung (DmbA) werden für 15 Jahre, nachdem das<br />

Produkt an den Auftraggeber ausgeliefert wurde, aufbewahrt. Dadurch sind die<br />

festgelegten relevanten Produkt- oder Prozessdaten nachweisbar und zudem ist<br />

eine entsprechende Rückverfolgbarkeit der Produkte (ggf. in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber) möglich.<br />

Produktion / Serienüberwachung<br />

Durch planmäßige Überwachung und Dokumentation von Prozessparametern und<br />

Produktmerkmalen sichert KEIPER einen stabilen und fähigen Produktionsablauf<br />

und somit die Qualität der von ihm hergestellten Produkte. Für CCs und SCs wird<br />

der Einsatz von SPC (Statistische Prozess Regelung), wo angemessen und sinnvoll,<br />

geplant und eingeführt.<br />

Fehlerhafte Teile<br />

In der Produktion von KEIPER auftretende fehlerhafte Teile werden grundsätzlich<br />

selektiert, gekennzeichnet und separiert. Eine Vermischung mit Gutstücken wird<br />

ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass nur mängelfreie Vertragsgegenstände zur<br />

Auslieferung kommen.<br />

KEIPER ist dann berechtigt, Produkte zu liefern, die abweichend von der<br />

Spezifikation oder der mit dem Auftraggeber abgestimmten PV sind, wenn eine vom<br />

Auftraggeber freigegebene Abweicherlaubnis vorliegt.<br />

Wareneingangsprüfung beim Auftraggeber<br />

Der Auftraggeber verpflichtet sich, KEIPER Qualitätsmängel unverzüglich nach<br />

deren Feststellung im Wareneingang bzw. nach den Gegebenheiten eines<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs bekannt zu geben.<br />

Beanstandungen durch den Auftraggeber<br />

Auf Beanstandungen aufgrund fehlerhafter Lieferungen / Leistungen bzgl.<br />

festgelegter und abgestimmter Spezifikationen reagiert KEIPER unverzüglich.<br />

Innerhalb einer Frist von 24 Stunden, oder gemäß individueller Vereinbarung,<br />

übermittelt KEIPER dem Auftraggeber einen Bericht (8D-Report), der mindestens<br />

auf nachstehende Punkte eingeht:<br />

KEIPER GmbH & Co. KG Hertelsbrunnenring 2 D-67657 Kaiserslautern<br />

Kommanditgesellschaft: Sitz Kaiserslautern, Registergericht Kaiserslautern HRA 2352<br />

USt-IdNr. DE 120 803 876<br />

Komplementärin: KEIPER Verwaltungs-GmbH, Sitz Kaiserslautern,<br />

Registergericht Kaiserslautern HRB 3265<br />

Geschäftsführer: Elmar Deegener (Vorsitzender), Frank Jourdan, Hubert Kloß


<strong>XXXXXXXXXXXXXX</strong><br />

<strong>xxxxxxx</strong><br />

XXXXXXXXXX<br />

- Fehlerbeschreibung<br />

- Fehlerursache (sofern nach 24 Stunden ermittelt)<br />

- Eingeleitete Sofortmaßnahmen (Schadensbegrenzung)<br />

- Abstellmaßnahmen (Ursachenbeseitigung, unverzüglich nach Ermittlung der Ur-<br />

sache)<br />

- Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung<br />

- Termine der Maßnahmen und Verantwortliche für die Durchführung<br />

Rückweisung mangelhafter Lieferungen / Leistungen durch den<br />

Auftraggeber<br />

Vor der Rückweisung oder Nacharbeit fehlerhafter Lieferungen / Leistungen wird die<br />

weitere Vorgehensweise zwischen dem Auftraggeber und KEIPER abgestimmt, um<br />

mögliche Schäden möglichst gering zu halten.<br />

1. Auftreten / Erkennung eines Mangels<br />

Beim Auftreten und Feststellen von Mängeln sind unter Berücksichtigung der<br />

Sicherstellung der Produktion und der Lieferbereitschaft u.a. folgende Maßnahmen<br />

einzuleiten:<br />

- Rücksendung und kurzfristige Ersatzbeschaffung<br />

- Aussortierung durch KEIPER<br />

- Nacharbeit durch KEIPER<br />

- Austausch durch KEIPER<br />

Kosten für Aussortierung, Nacharbeit, Verschrottung und Ausschuss werden von<br />

KEIPER grundsätzlich nur dann übernommen, wenn der zugrunde liegende Mangel<br />

nachweislich durch Verschulden von KEIPER entstanden ist und ausschließlich den<br />

zwischen Auftraggeber und KEIPER vertraglich festgelegten Lieferumfang zum<br />

Zeitpunkt der Warenannahme beim Auftraggeber direkt, d.h. ohne jegliche<br />

Weiterverarbeitung, betrifft.<br />

Prinzipiell muss jedoch vorab eine individuelle Abstimmung zur Übernahme von<br />

Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten im jeweiligen Einzelfall zwischen<br />

dem Auftraggeber und KEIPER auf Basis handelsüblichen Verhaltens erfolgen.<br />

2. Informationsaustausch / Mängeluntersuchung<br />

Die Parteien vereinbaren, sich bei möglichen Schadensrisiken und bei bereits<br />

aufgetretenen Schadensfällen umgehend zu benachrichtigen. Sie vereinbaren, bei<br />

Maßnahmen zur Risikovermeidung zusammenzuarbeiten, damit diese Maßnahmen<br />

reibungslos ausgeführt werden können. Auf Wunsch unterstützt KEIPER den<br />

Auftraggeber bei der Analyse der Fehlerursache, die auf das von KEIPER gelieferte<br />

Produkt zurückzuführen ist.<br />

Geheimhaltung<br />

Die Parteien sichern einander zu, Informationen und Kenntnisse, die sie - wie auch<br />

immer - vom anderen Partner erlangt haben, geheim zu halten und nicht ohne<br />

schriftliche Zustimmung des Partners Dritten zugänglich zu machen oder für einen<br />

anderen Zweck zu nutzen, zu dem sie übermittelt wurden.<br />

Diese Verpflichtung bleibt noch über einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.<br />

! " # $ $ % & '

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!