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BVI 02/2013 - BVI Magazin

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<strong>02</strong>-<strong>2013</strong> 5. Jahrgang<br />

<strong>BVI</strong> magazin<br />

Die Zeitschrift des Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.<br />

www.bvi-magazin.de<br />

Deutscher Immobilien<br />

Kongress<br />

Die Branche trifft sich in Berlin – der <strong>BVI</strong><br />

begeht sein 30-jähriges Jubiläum<br />

Seite 6<br />

Modernisierung im Bestand<br />

Neue Heizungssysteme schonen die<br />

Umwelt und sichern eine kostengünstige<br />

Wärmeenergieversorgung<br />

Seite 21<br />

So viel mehr Wert.


European Quality Label<br />

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Die goldrichtige<br />

Entscheidung:<br />

Heizungsmodernisierung.<br />

Zukunftssichere Heizsysteme für fast jede<br />

Anforderung: Von Gas-Geräten über Wärmepumpen<br />

und solaren Großanlagen für bis<br />

zu 200 Wohneinheiten.<br />

Mietkautionen sind<br />

Hausbanksache:<br />

schnell und einfach<br />

30.000 Immobilienbesitzer<br />

und -verwaltungen nutzen den<br />

Kautions-Service der Hausbank,<br />

um die täglichen Aufgaben effektiv<br />

und professionell zu bearbeiten.<br />

– Gesetzeskonforme Anlagen<br />

– Direkter Zugriff auf die Kaution<br />

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Ihre Vorteile:<br />

– mehr Sicherheit<br />

– mehr Komfort<br />

– mehr Effizienz<br />

Weitere Informationen:<br />

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Editorial<br />

Geplante Wärmelieferverordnung praxisfern<br />

Umsetzbare Contracting-Regelung notwendig<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

mit dem Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai <strong>2013</strong> auch die geplante<br />

Neuregelung zur gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) gemäß<br />

§ 556c BGB in Kraft. Der Paragraph ermöglicht es, die Versorgung eines<br />

Mietgebäudes mit Wärme oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf<br />

Contracting oder Fernwärme umzustellen und die Wärmelieferkosten als<br />

Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.<br />

Nach Absicht des Gesetzgebers soll damit ein wichtiges Instrument zur<br />

Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden. Die Neuregelung<br />

ist aber stattdessen komplizierter, bürokratischer und streitanfälliger<br />

als die bisherige Rechtslage. Praxisfern ist insbesondere die gesetzlich<br />

geforderte Kostenneutralität bereits zu Beginn der Umstellung auf<br />

gewerbliche Wärmelieferung. Denn gerade zu Beginn des Wärmeliefervertrages<br />

entstehen typischerweise Mehrkosten, die erst durch den<br />

späteren Effizienzgewinn nach Umstellung auf Contracting neutralisiert<br />

werden und zu einer tatsächlichen Einsparung führen können.<br />

Zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht im Rahmen des Kostenvergleichs<br />

zur Ermittlung der Kostenneutralität, bei der Bestimmung der<br />

erforderlichen Effizienzgewinne und bei der entsprechenden Berücksichtigung<br />

im Wärmelieferungsvertrag und den Informationspflichten<br />

gegenüber den Mietern. Die gesamten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen<br />

der komplizierten Regelungen sind bislang noch nicht vorhersehbar.<br />

Ein flächendeckender Rückgang des Wärmecontractings ist mit<br />

dieser Regelung aber zu erwarten.<br />

Im Rahmen der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft<br />

Deutschland hat der <strong>BVI</strong> zu den geplanten Contracting-Regelungen<br />

gegenüber dem Bundesjustizministerium Stellung genommen und gefordert,<br />

die Wärmelieferverordnung zu vereinfachen und abweichende<br />

Individualvereinbarungen zuzulassen. Nur so können ungewollte Fehlentwicklungen<br />

effektiv vermieden werden.<br />

Inhalt<br />

4 Schwerpunktthema <br />

4 Instandhaltung und Modernisierung: Wo liegen die Unterschiede?<br />

Wann sind sie fällig? Wie plant man sie richtig?<br />

6 <strong>BVI</strong>-Veranstaltungen <br />

6 Die Immobilienbranche trifft sich zum Deutschen<br />

Immobilien Kongress<br />

6 Der <strong>BVI</strong> feiert sein dreißigjähriges Bestehen<br />

7 Beim Dresdner Verwaltertag erfuhren die Teilnehmer<br />

alles Wissenswerte zu SEPA und Trinkwasserverordnung<br />

8 Größtes Treffen der Thüringer Immobilienverwalter:<br />

Oberbürgermeister eröffnete Erfurter Verwaltertag<br />

9 Der Landesverband Bayern wählte bei den Münchner Verwaltertagen<br />

seinen stellvertretenden Landesbeauftragten<br />

10 Partnertreffen, Termine, Neumitglieder, Geburtstage<br />

11 <strong>BVI</strong>-Verwalter <br />

11 Serie Das <strong>BVI</strong>-WerteManagementSystem im Verwalteralltag:<br />

Glaubwürdigkeit im Geschäftsleben als Einheit von<br />

Denken, Reden und Handeln<br />

12 Der Landesverband Bayern informierte beim Verwalterfrühstück<br />

über die Rauchwarnmelderpflicht und SEPA<br />

13 Rechte und Pflichten des Beirats standen im Fokus des<br />

Beiratsseminars der GRUVA Grundverwaltung GmbH<br />

14 Politik & Aktuelles <br />

14 Peter Patt kommentiert: Inklusiv-Mieten gehört die Zukunft<br />

15 Management & Führung <br />

15 Thorsten Woldenga über den Einfluss der eigenen<br />

Einstellung auf den Umgang mit „schwierigen” Kunden<br />

16 Wirtschaft & Recht<br />

16 Anfechtungsklage: Verwalter muss Eigentümerliste vorlegen<br />

17 Vereinbarung über Instandhaltung und -setzung der Fenster<br />

durch Eigentümer erfasst nicht unbedingt deren Austausch<br />

18 Ladenlokal darf nicht als Wettbüro genutzt werden, wenn<br />

dies der Teilungserklärung widerspricht<br />

19 Dienstleistungen <br />

19 Online-Verwaltungssoftware, Kautions-Service, WEG-<br />

Kontoführung und Darlehen der Hausbank München<br />

Die richtige Mischung aus Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit<br />

und Betriebssicherheit macht Ihre Heizungsmodernisierung zu<br />

einer Erfolgsgeschichte! Mit Junkers Wärmelösungen erfüllen Sie<br />

alle gesetzlichen Vorgaben, machen Ihre Objekte zukunftssicher,<br />

reduzieren die Betriebskosten und vermeiden Leerstände.<br />

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Wärme fürs Leben<br />

Thomas Meier<br />

Präsident des <strong>BVI</strong><br />

Bundesfachverbandes<br />

der Immobilienverwalter e. V.<br />

20 Caninenberg & Schouten: Verbesserte Konditionen bei<br />

Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

21 Energie & Umwelt <br />

21 Serie Moderne Heiztechnik von Junkers – Teil 1:<br />

Heizungsmodernisierung mit System<br />

22 Impressum, Hersteller & Dienstleister<br />

30 Jahre <strong>BVI</strong><br />

*Festnetzpreis 0,09 €/Min., höchstens 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen<br />

Thomas Meier,<br />

Pfeuffer Immobilienverwaltung<br />

& Management GmbH<br />

Stehempfang am 17. Mai <strong>2013</strong><br />

in Berlin. Mehr auf Seite 6<br />

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Schwerpunktthema<br />

Foto: Neucom GmbH<br />

Foto: Heinze GmbH<br />

Schwerpunktthema<br />

Foto: electriceye/Fotolia<br />

Eine gute Planung ist das A und O einer erfolgreichen Instandhaltung<br />

oder Modernisierung.<br />

Für größere Umbauarbeiten – beispielsweise am Dach –<br />

sollten Verwalter Architekten oder Ingenieure hinzuziehen.<br />

Für eine erfolgreiche Energiewende<br />

Instandhaltung und Modernisierung in Neubau und Bestand<br />

Eine Immobilie ist definiert durch ihre Gesamtnutzungsdauer. Diese beträgt bei Wohngebäuden etwa<br />

80 bis 90 Jahre. Wird davon das Alter des Hauses abgezogen, so ergibt sich daraus die Restnutzungsdauer.<br />

Damit die Restnutzungsdauer effektiv ausgeschöpft werden kann, müssen Immobilienbesitzer<br />

Instandhaltungen durchführen und modernisieren. Sie können einer Immobilie eine bis zu<br />

zehn Jahre längere Lebensdauer schenken.<br />

Der Großteil der Wohnungsbestände in<br />

Deutschland wurde in den 50er- bis 70er-<br />

Jahren erstellt. In vielen Fällen stehen heute<br />

meist umfangreiche Modernisierungs- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen an.<br />

Instandhaltung als Werterhalt –<br />

Modernisierung als Wertsteigerung<br />

In der Fachsprache wird zwischen einer<br />

Instandhaltung und einer Modernisierung<br />

unterschieden: Bei der Instandhaltung werden<br />

defekte oder abgenutzte Bestandteile einer<br />

Immobilie ausgetauscht. Sie sorgt für einen<br />

normalen altersgeminderten Werterhalt.<br />

Wird sie unterlassen, riskiert der Hausbesitzer<br />

einen überdurchschnittlichen Wertverlust<br />

des Objekts. Die Modernisierung setzt<br />

hingegen auf Wertsteigerung. Unter ihr<br />

werden alle Maßnahmen am Gebäude verstanden,<br />

die über die normale Instandhaltung<br />

von Bauteilen sowie der technischen<br />

Ausstattung hinausgehen und nicht dem<br />

reinen Funktionserhalt dienen. Sie umfasst<br />

einerseits Maßnahmen, die eine bewohnergerechte<br />

Gestaltung des Gebäudes und<br />

des Umfeldes beinhalten. Dazu gehören<br />

Verbesserungen der Wohnungszuschnitte,<br />

die Erneuerung der Küchen und Bäder<br />

oder barrierearme Nutzungsmöglichkeiten<br />

der Wohnung. Andererseits gehören zur<br />

Modernisierung auch bau- und haustechnische<br />

Maßnahmen, die nachhaltig zu einer<br />

Verringerung des Energie- und Wasserverbrauchs<br />

führen, die sogenannte energetische<br />

Modernisierung. Diese umfasst die<br />

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes,<br />

den Einbau effizienter Heizungs- und Warmwasseranlagen<br />

(Niedertemperatur- oder<br />

Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solarkollektoren)<br />

sowie lüftungstechnischer Anlagen<br />

und die Nachrüstung wassersparender<br />

Armaturen.<br />

Der Umwelt zuliebe – Trend zu<br />

energetischer Modernisierung<br />

Besonders bei der Modernisierung gewinnt<br />

das Thema Energie inzwischen immer mehr<br />

an Bedeutung. Knapper und teurer werdende<br />

Ressourcen sowie ehrgeizige Klimaschutzziele<br />

der Bundesregierung sorgen für einen<br />

Trend hin zum energieeffizienten Haus.<br />

Viele Eigentümer streben die energetische<br />

Erneuerung ihrer Gebäude an, um den Vorgaben<br />

der Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

gerecht zu werden. Die entsprechend anfallenden<br />

Kosten, etwa für Dachisolierung,<br />

Fassade, Fenstererneuerung oder neue<br />

Heizung, sind umfassend und übersteigen<br />

oftmals die Instandhaltungsrücklagen<br />

von Eigentümergemeinschaften, sodass<br />

Sonderumlagen fällig werden. Ohne eine<br />

Optimierung und Verstetigung der aktuellen<br />

Fördermittel wird die energetische<br />

Sanierung nur schwerlich funktionieren.<br />

Hauseigentümer warten hinsichtlich fester<br />

Rahmenbedingungen allerdings bisher<br />

vergebens auf ein positives Signal aus der<br />

Politik und halten sich deshalb mit den notwendigen<br />

Investitionen noch zurück. Dabei<br />

hat die energetische Sanierung sehr positive<br />

Nebeneffekte: Jeder staatliche Förder-Euro<br />

bei der energetischen Gebäudesanierung löst<br />

acht Euro privater Investitionen vor Ort aus.<br />

Trotzdem hat die Bundesregierung erst kürzlich<br />

eine weitere Gelegenheit verpasst, die<br />

energetische Sanierung zu beschleunigen.<br />

Durch die Novellierung des Mietrechts besteht<br />

die Gefahr, dass Heizungsmodernisierungen,<br />

der Einbau von Wohnungslüftungsanlagen<br />

oder Umstellungen des Heizenergieträgers<br />

nicht unter den Begriff der energetischen<br />

Sanierung fallen. Folglich werden diese<br />

Maßnahmen voraussichtlich nicht mehr oder<br />

nur noch in verringertem Maße durchgeführt<br />

werden. Dabei stellt eine Modernisierung der<br />

Anlagentechnik bereits heute eine schnelle,<br />

effiziente und bezahlbare Lösung dar, um<br />

signifikant Energie einzusparen und den CO 2<br />

-<br />

Ausstoß im Gebäudebestand zu vermindern.<br />

Quelle: Gebäudeenergieberater Dipl.-Ing. Günter Oldigs – GEBGO<br />

Mit moderner Anlagentechnik zum<br />

energieeffizienten Haus<br />

Die Branche der Gebäudetechnik bietet<br />

effiziente Lösungen für Bestand und Neubau<br />

mit erheblichem Einsparpotenzial. Zum Beispiel<br />

könnten laut einer Studie der Roland<br />

Berger Strategy Consultants aus dem Jahr<br />

2011 184 Terawattstunden (TWh) Wärmeenergie<br />

und damit Kosten von jährlich 17<br />

Milliarden Euro eingespart werden. Dies entspricht<br />

dem jährlichen Wärmeenergiebedarf<br />

von zirka 10 Millionen Haushalten. Doch<br />

weiterhin arbeiten 75 Prozent der Heizungsanlagen<br />

in Deutschland ineffizient. Nach<br />

Angaben des BDH Bundesindustrieverband<br />

Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik<br />

e. V. liegt die Sanierungsquote derzeit<br />

bei nur drei Prozent. Knapp 24 Prozent<br />

von 1.000 Hausbesitzern einer aktuellen TNS<br />

Emnid-Umfrage gaben an, dass die aktuellen<br />

Fördermittel zu gering sind, und sie ihre<br />

Heizungsanlage deshalb nicht modernisierten.<br />

Dabei ist der Einsatz neuer innovativer<br />

Technologien in der Gebäudeausrüstung,<br />

speziell der Heizung und der Warmwasserbereitung<br />

unabdingbar, um – wie im Energiekonzept<br />

der Bundesregierung festgelegt –<br />

den Endenergiebedarf in Gebäuden bis 2050<br />

um 80 Prozent abzusenken.<br />

Instandhaltungsstau als<br />

Wertminderung<br />

Werden keine Maßnahmen zur Instandhaltung<br />

getroffen, spricht man von einem<br />

sogenannten Instandhaltungsstau, der die<br />

rechnerische Restnutzungsdauer der Immobilie<br />

verkürzt. Ein Instandhaltungsstau zeigt<br />

sich durch das vermehrte Auftreten von<br />

Bauschäden, beispielsweise feuchten Kellerwänden<br />

oder undichten Fenstern. Die Steigerung<br />

– der Modernisierungsstau – ist hingegen<br />

gekennzeichnet durch ein generelles<br />

Defizit der eigenen Immobilie im Vergleich<br />

zum – manchmal auch gesetzlich vorgegebenen<br />

– Standard am Markt. Zum Beispiel,<br />

wenn der energetische Standard wegen einer<br />

veralteten Heizungsanlage, nicht vorhandener<br />

Fassaden-Wärmedämmung oder einfach<br />

verglasten Fenstern offensichtlich vom normalen<br />

Durchschnitt abweicht.<br />

Neben einer erhöhten Lebensdauer der Immobile<br />

sichern Instandhaltung und Modernisierung<br />

nach einem zeitgemäßen Standard<br />

auch den langfristig stabilen Wiederverkaufswert.<br />

Dazu tragen die verminderten<br />

Unterhaltskosten des Gebäudes bei. Eine<br />

Wärmedämmung der Außenfassade kann<br />

sich bereits in weniger als zehn Jahren<br />

amortisieren, eine kurze Zeit im Verhältnis<br />

zur Lebensdauer der Gebäude von 80 und<br />

mehr Jahren. Der richtige Zeitpunkt für<br />

energiesparende Maßnahmen ist spätestens<br />

dann gekommen, wenn im Laufe der Nutzung<br />

eines Gebäudes ohnehin Baumaßnahmen<br />

erforderlich werden. Zur Planung<br />

von Modernisierungen und Umbauarbeiten<br />

sollten stets fachkundige Architekten oder<br />

Bauingenieure mit der nötigen beruflichen<br />

Erfahrung hinzugezogen werden.<br />

Cornelia Freiheit<br />

Energieverbrauch in kWh/a<br />

Ersparnis in kWh/a und %<br />

Primärenergiebedarf Q p<br />

:<br />

Ist-Zustand<br />

Dachdämmung<br />

+ zus. Außenwanddämmung<br />

+ zus. Wärmeschutzverglasung<br />

+ zus. Dämmung Bodenplatte<br />

+ zus. Reduzierung Leckverluste<br />

+ zus. Holzpelletsheizung<br />

+ zus. Kontrollierte Lüftung mit WRG<br />

+ zus. Solarthermie Warmwasser+Heizung<br />

70.825<br />

43.625<br />

24.618<br />

21.150<br />

18.282<br />

17.301<br />

5.579<br />

5.114<br />

4.542<br />

27.200 38,4 %<br />

46.207 65,2 %<br />

49.676 70,1 %<br />

52.543 74,2 %<br />

53.524 75,6 %<br />

65.246 92,1 %<br />

65.711 92,8 %<br />

66.283 93,6 %<br />

Seite 4 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 5


<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />

Peter Schmalfeldt, City-Press<br />

<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />

Wie schon im Vorjahr wird Peter Ramsauer,<br />

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />

die Gäste des Deutschen Immobilien<br />

Kongresses begrüßen.<br />

Weiterbildung mit Elbblick –<br />

160 Seminarteilnehmer besuchten<br />

den Dresdner Verwaltertag <strong>2013</strong><br />

Deutscher Immobilien Kongress <strong>2013</strong><br />

„Standort bestimmen. Trends setzen. Erfolg sichern.”<br />

Mehr als 500 erwartete Teilnehmer, hochkarätige Referenten aus Politik, Wirtschaft und<br />

Verwaltung und Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

als Gastredner – der Deutsche Immobilien Kongress <strong>2013</strong> bietet die ideale Plattform, um sich<br />

in den Themen der Immobilienwirtschaft auf den neuesten Stand zu bringen und das unternehmerische<br />

Netzwerk auszubauen.<br />

Dieses Jahr findet der vom <strong>BVI</strong> Bundesfachverband<br />

der Immobilienverwalter e. V. und<br />

dem BFW Bundesverband Freier Immobilienund<br />

Wohnungsunternehmen e. V. organisierte<br />

Deutsche Immobilien Kongress am 16. und<br />

17. Mai <strong>2013</strong> unter dem Motto: „Standort bestimmen.<br />

Trends setzen. Erfolg sichern.“ im<br />

Maritim proArte Hotel in Berlin statt.<br />

Die Energiewende erfolgreich<br />

gestalten<br />

Zentraler Diskussionspunkt auf dem diesjährigen<br />

Immobilienverwalter-Plenum wird sein,<br />

wie die Immobilienverwaltungswirtschaft<br />

auf die Energiekrise und die gestiegenen Anforderungen<br />

im Umweltschutz reagiert. Prof.<br />

Dr. Michael Braungart, Geschäftsführer der<br />

EPEA GmbH und Professor an der Leuphana<br />

Universität Lüneburg, der Universität Twente<br />

sowie der Erasmus Universität Rotterdam,<br />

wird sein Konzept „Cradle to Cradle“ – also<br />

„Von der Wiege zur Wiege“ – vorstellen, das<br />

den klassischen Recyclinggedanken konsequent<br />

zu Ende denkt. Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt<br />

aus Solingen, wird sich besonders mit<br />

den Auswirkungen des neuen Mietrechts auf<br />

die energetische Sanierung von Wohngebäuden<br />

auseinandersetzen.<br />

Aktuelle Entwicklungen des WEGund<br />

Mietrechts im Fokus<br />

Natürlich wird auch die aktuelle Urteilssprechung<br />

im WEG- und Mietrecht im Tagungsprogramm<br />

nicht zu kurz kommen. Dr. Olaf<br />

Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-<br />

Blankenese, wird die wichtigsten juristischen<br />

Der <strong>BVI</strong> feiert mit seinen Mitgliedern<br />

30-jähriges Verbandsjubiläum<br />

Der <strong>BVI</strong> Bundesfachverband der Immobilienverwalter<br />

feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges<br />

Bestehen. Am 8. Februar 1983 wurde er in<br />

Ratingen bei Düsseldorf gegründet und setzt<br />

sich seitdem für mehr Qualität in der Immobilienverwaltung<br />

und gesicherte politische<br />

Rahmenbedingungen für die Verwaltertätigkeit<br />

ein. Dem <strong>BVI</strong> waren und sind die persönlichen<br />

Beziehungen zu Freunden und Förderern<br />

sehr wichtig; deswegen freut er sich, das<br />

Verbandsjubiläum nun mit seinen Mitgliedern<br />

begehen zu können. Er lädt diese herzlich<br />

dazu ein, bei einem Stehempfang am 17. Mai<br />

<strong>2013</strong> im Panoramapunkt am Potsdamer Platz<br />

Neuerungen vorstellen. Prof. Florian Jacoby<br />

von der Universität Bielefeld sowie Rechtsanwalt<br />

Dr. Egbert Kümmel werden beleuchten,<br />

was im Wohnungseigentumsgesetz<br />

besser geregelt sein könnte. Des Weiteren<br />

erwarten die Teilnehmer Vorträge zur rechtssicheren<br />

Formulierung von Renovierungsklauseln,<br />

zur Beschlussverkündung und zur<br />

Hausordnung. Ein Highlight wird der Vortrag<br />

von Jörn Ehrlich, Geschäftsführer von<br />

V.I.E.L® Coaching + Training, zur Verbesserung<br />

von Kommunikation durch effizientes<br />

Selbstmanagement. Am Abend des ersten<br />

Kongresstages lädt der <strong>BVI</strong> zur Feier der erfolgreichen<br />

Verbandsarbeit in den Postbahnhof<br />

am Ostbahnhof ein.<br />

Das Gesamtprogramm und das Anmeldeformular<br />

zum Deutschen Immobilien Kongress<br />

<strong>2013</strong> finden Sie auf der <strong>BVI</strong>-Webseite www.<br />

bvi-verwalter.de in der Rubrik „Veranstaltungen“.<br />

<br />

Cornelia Freiheit<br />

in Berlin zu Gast zu sein. Neben dem offiziellen<br />

Teil, unter anderem einem Grußwort vom<br />

Vorsitzenden der BID Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Immobilienwirtschaft Deutschland,<br />

Walter Rasch, wird das Programm Unterhaltung<br />

für jedermann bieten. Weitere Einzelheiten<br />

können der persönlichen Einladung<br />

entnommen werden, die den Mitgliedern bereits<br />

zugegangen ist. Der <strong>BVI</strong> freut sich auf<br />

die gemeinsame Feier. <br />

Cornelia Freiheit<br />

6. Dresdner Verwaltertag am 4. März <strong>2013</strong><br />

Der Branchentreff sächsischer Immobilienverwalter<br />

Nach vielen trüben Tagen scheint am 6. Dresdner Verwaltertag endlich die Sonne. Über 160<br />

Verwalter sind der Einladung des <strong>BVI</strong> ins Maritim Hotel & Internationales Congress Center<br />

Dresden gefolgt. Die meisten Aussteller und Verwalter besuchen die Veranstaltung zum<br />

wiederholten Mal, loben die besonders herzliche Atmosphäre und die Praxisthemen.<br />

<strong>BVI</strong>-Vorstandsmitglied Dr. Michael Goßmann<br />

empfängt die Teilnehmer mit einem<br />

persönlichen Grußwort. Ich nenne die Themen,<br />

mit denen sich die Verwalter <strong>2013</strong><br />

auseinandersetzen müssen: das Mietrechtsänderungsgesetz,<br />

die Neuregelungen der<br />

GEZ-Gebührenzentrale, die Verlängerung<br />

der Prüffrist zur Legionellenuntersuchung,<br />

die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf<br />

das SEPA-Verfahren.<br />

Das Fachprogramm eröffnet Prof. Dr. Florian<br />

Jacoby von der Universität Bielefeld. An<br />

sechs Fallbeispielen erläuterte er, was bei<br />

der Verwalterbestellung zu beachten ist. Anschließend<br />

beschäftigt sich Rüdiger Fritsch<br />

aus Solingen damit, welche Vollmachten zulässig<br />

sind und was der Verwalter bei Weisungen<br />

zu beachten hat. Durch die vielen<br />

Praxisbeispiele ist dieser Vortrag eine wertvolle<br />

Hilfe für die bevorstehenden Eigentümerversammlungen.<br />

Hausgeldansprüche bei<br />

Eigentümerwechsel<br />

Der Eigentümer- und Vermieterwechsel ist<br />

das Thema von Dr. Oliver Elzer aus Berlin.<br />

Die laufenden Zahlungen aus dem Einzelwirtschaftsplan,<br />

der Einzelabrechnung und<br />

aus Sonderumlagen schuldet immer der Eigentümer,<br />

der zum Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

des entsprechenden Anspruchs Wohnungseigentümer<br />

ist. Abzurechnen ist gegenüber<br />

dem aktuellen Eigentümer zum Zeitpunkt<br />

des Beschlusses. Der neue Eigentümer<br />

schuldet nur die Abrechnungsspitze. In der<br />

Einzelabrechnung darf der Verwalter nur<br />

die Abrechnungsspitze ausweisen, und die<br />

Eigentümergemeinschaft muss nicht bezahlte<br />

Hausgeldforderungen auf der Grundlage des<br />

Einzelwirtschaftsplanes vom Veräußerer einfordern.<br />

Die Erfahrungen bei der Umsetzung der<br />

Trinkwasserverordnung haben gezeigt, dass<br />

die Aufwendungen wesentlich höher sind,<br />

als zuvor gedacht. Peter Gerhardt von der<br />

Techem Energy Services GmbH erläutert<br />

die Änderungen der Trinkwasserverordnung<br />

und die in § 16 enthaltenen neuen<br />

Verpflichtungen. Mike Reuschel von der<br />

Deutschen Kreditbank AG Dresden beschäftigt<br />

sich mit der Kontoführung in der<br />

Fremdverwaltung.<br />

Ungerechtfertigte Forderungen an den<br />

Verwalter<br />

Die Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeiräten<br />

ist für Verwalter Grundlage des Erfolgs.<br />

Die Praxis zeigt aber, dass mit diesem Amt oft<br />

Eigeninteressen verfolgt werden. André Leist<br />

aus Dresden empfiehlt, in der Eigentümerversammlung<br />

ein reines Beschlussprotokoll<br />

zu erstellen. Falls die Eigentümer ein Ablaufprotokoll<br />

wünschen, kann dies als Anhang<br />

zum Beschlussprotokoll versandt werden.<br />

Dr. Dirk Sütterlin aus München wendet sich<br />

dem Streitpunkt Hausordnung zu: Aus Sicht<br />

der Eigentümer soll der Verwalter für die Einhaltung<br />

der Hausordnung sorgen. Nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen ist er aber nicht<br />

für deren Durchsetzung verantwortlich.<br />

Der <strong>BVI</strong>-Landesbeauftragte Andreas Lang beklagte<br />

die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf fünf<br />

Prozent in Sachsen.<br />

Die Verwalter stehen vor der Herausforderung,<br />

den Zahlungsverkehr auf das SEPA-<br />

Verfahren umstellen zu müssen, denn ab<br />

dem 1. Februar 2014 gilt für Forderungen per<br />

Lastschrift nur noch dieses. Daniel Wackernagel<br />

von der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank<br />

eG gibt dazu Handlungsempfehlungen.<br />

Natürlich darf in Dresden Dr. Olaf<br />

Riecke nicht fehlen. Er präsentiert schon<br />

traditionell die wichtigsten Änderungen in<br />

der WEG- und Mietrechtsprechung. Die Veranstaltung<br />

endet mit einer regen Podiumsdiskussion<br />

zu allen Themen des Tages. Mit<br />

vielen neuen Erkenntnissen verabschiede ich<br />

die Teilnehmer, wohl gerüstet für die bevorstehenden<br />

Eigentümerversammlungen. Ich<br />

freue mich schon heute auf den nächsten<br />

Dresdner Verwaltertag am 03.03.2014.<br />

Andreas Lang<br />

info@mietplan.de<br />

Seite 6 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 7


<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />

<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />

Andreas Mernberger moderierte souverän die Veranstaltung seines Landesverbandes,<br />

Vorstandsmitglied Dr. Michael Goßmann sprach ein Grußwort.<br />

Die erste Riege der Referenten des WEG-Rechts hatte den Weg in die thüringische<br />

Landeshauptstadt gefunden.<br />

Martin Metzger aus Rosenheim ist seit dem 22.03.<strong>2013</strong> Stellvertreter des<br />

Landesbeauftragten für den LV Bayern, Werner Brückner.<br />

Engagement zahlt sich aus: Die Geschäftsführerin der AIVM Immobilienverwaltung,<br />

Verena Michels, nahm erfreut das TÜV-Zertifikat für Qualitätsmanagement entgegen.<br />

6. Erfurter Verwaltertag am 5. März <strong>2013</strong><br />

Ein Muss für Verwalter aus Thüringen<br />

Mit dem Erfurter Verwaltertag fand im Hotel Pullman am Erfurter Dom eine der größten<br />

Fortbildungsveranstaltungen für Immobilienverwalter des Landes Thüringen statt. Ausrichter<br />

des Seminars waren wie in den Vorjahren die Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt<br />

des <strong>BVI</strong> Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V.<br />

Zum Auftakt hatte der <strong>BVI</strong>-Landesbeauftragte<br />

von Thüringen und Sachsen-Anhalt,<br />

Andreas Mernberger von der DEWAG Immobilien<br />

GmbH, mit dem Erfurter Oberbürgermeister<br />

Andreas Bausewein einen honorigen<br />

Gastredner eingeladen. Dieser beschrieb<br />

Erfurt wegen seiner extrem geringen Leerstandsquote<br />

von 1,4 Prozent als Paradies<br />

für Immobilienverwalter. Starke Verbände<br />

wie der <strong>BVI</strong> seien wichtig, um die Anforderungen<br />

der Wirtschaft an die Politik vermitteln<br />

zu können.<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

ordnungsgemäß umsetzen<br />

Im den letzten Monaten sind mit der Trinkwasser-<br />

und der Mietrechtsnovelle viele<br />

Neuerungen auf Immobilienverwalter zugekommen,<br />

die den Bedarf nach Informationsaustausch<br />

und Weiterbildung noch<br />

akuter machen. Dementsprechend groß war<br />

der Andrang beim nunmehr 6. Verwaltertag<br />

in Erfurt. Die 90 Teilnehmer erfuhren zuerst,<br />

was bei der Verwalterbestellung zu beachten<br />

ist. Prof. Dr. Florian Jacoby von der Universität<br />

Bielefeld wies darauf hin, dass sie durch<br />

Beschluss mit einfacher Mehrheit in einer<br />

Eigentümerversammlung erfolgt, und beschrieb<br />

die Feinheiten, die bei der Ladung und<br />

Protokollierung zu beachten sind. Rüdiger<br />

Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

aus Solingen weihte<br />

anschließend die Zuhörer in die Geheimnisse<br />

der Vollmachten ein. Diese können nur zum<br />

Einsatz kommen, wenn die die Vollmacht<br />

vergebende Person nicht selbst bei der Eigentümerversammlung<br />

anwesend ist. Wurde<br />

für die Vollmacht die schriftliche Form gewählt,<br />

muss sie mit der Originalunterschrift<br />

versehen sein. Die Eigentümlichkeiten des<br />

Eigentümerwechsels erläuterte Dr. Oliver<br />

Elzer, Richter am Kammergericht Berlin.<br />

Er ging dabei besonders auf die Hausgeldproblematik<br />

ein.<br />

Experten vermitteln praxisbezogenes<br />

Fachwissen<br />

Mit dem Vortrag zur Umstellung auf den<br />

SEPA-Zahlungsverkehr wurde von Claudia<br />

Asche, Deutsche Kreditbank AG, ein topaktuelles<br />

Thema aufgegriffen. Bis zum Februar<br />

2014 müssen Verwalter für WEG-Konten<br />

jeweils eine Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(ID) bei der Bundesbank beantragt<br />

haben. Die Treuhandkonten laufen unter der<br />

ID des Verwalters. Für Lastschriften werden<br />

schriftliche Mandate benötigt. Die Deutsche<br />

Kreditbank informierte durch Thomas Dick-<br />

Janke weitergehend über ihre Konditionen<br />

für die Führung von WEG- und Treuhandkonten.<br />

Weitere praxisrelevante Themen<br />

stellten Siegfried Fuchs von der Techem<br />

Energy Services GmbH und Thomas Menzel<br />

von der WestWood Kunststofftechnik GmbH<br />

vor. Fuchs referierte die erneuten Änderungen<br />

der Trinkwasserverordnung, während<br />

Menzel eine effiziente Bauwerkssanierung<br />

beschrieb. Rechtsanwalt Stephan Scharlach<br />

aus Erfurt ging anschließend auf die juristischen<br />

Grundlagen des An- und Umbaus<br />

von Balkonen und Terrassen in Wohnungseigentumsanlagen<br />

ein. Welche Aufgaben<br />

und Befugnisse die Verwaltung in puncto<br />

Hausordnung hat erläuterte Dr. Dirk Sütterlin,<br />

Rechtsanwalt aus München, und Dr. Olaf<br />

Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-<br />

Blankenese, stellte zum Abschluss der Veranstaltung<br />

die neuesten Urteile der WEG- und<br />

Mietrechtsprechung vor.<br />

Cornelia Freiheit<br />

Oberbürgermeister Andreas Bausewein hat allen<br />

Grund stolz zu sein – Erfurt boomt.<br />

6. Münchner Verwaltertage<br />

am 22./23.03.<strong>2013</strong><br />

Was der Verwalter wissen muss,<br />

können sollte und nicht zu tun braucht<br />

Zu zwei Tagen Weiterbildung und Kollegengesprächen<br />

begrüßte der Landesbeauftragte<br />

des LV Bayern, Werner Brückner,<br />

die Teilnehmer der diesjährigen Münchner<br />

Verwaltertage.<br />

Zu Beginn der Münchner Verwaltertage<br />

stellten sich die Aussteller, darunter auch<br />

die Hauptsponsoren der Veranstaltung, ista<br />

Deutschland GmbH und Kabel Deutschland<br />

Vertrieb & Service GmbH, den 90 Teilnehmern<br />

vor. Der Seminarteil begann mit einem<br />

Vortrag von Dr. Olaf Riecke über das aktuelle<br />

Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach<br />

einem aktuellen BGH-Urteil dürfen Vermieter<br />

nicht generell verbieten, in Mietwohnungen<br />

Hunde und Katzen zu halten. Ein zweites<br />

Referat von Riecke befasste sich mit<br />

Beschlussnotwendigkeiten beim Abschluss<br />

von Dienstleistungsverträgen. Der Verwalter<br />

sollte sich dabei stets als weisungsgebundener<br />

Sachwalter des gemeinschaftlichen<br />

Vermögens verstehen.<br />

In Bayern wurde der Art. 47 Abs. 4 der Bauordnung<br />

geändert. Danach sind im Neubau<br />

seit dem 01.01.<strong>2013</strong>, im Bestandsbau ab dem<br />

01.01.2018 an vorgegebenen Stellen der<br />

Wohnung Rauchwarnmelder zu installieren.<br />

Montage und Wartung müssen von zertifizierten<br />

Fachfirmen durchgeführt werden,<br />

erläuterte Florian Brangenberg von der ista<br />

Deutschland GmbH. Die vom <strong>BVI</strong> gegründete<br />

Genossenschaft WODEV eG stellte im<br />

Hinblick auf den liberalisierten Energiemarkt<br />

ihr Angebot für einen gebündelten Energieeinkauf<br />

mit Bestpreisgarantie an.<br />

Neues zu SEPA, GEZ und<br />

Trinkwasserverordnung<br />

Nachdem <strong>BVI</strong>-Präsident Thomas Meier<br />

Verena Michels von der AIVM Immobilienverwaltung<br />

eine Urkunde über die TÜV-<br />

Zertifizierung ihrer Firma übereicht hatte,<br />

referierte er zu den Themen GEZ, SEPA und<br />

Trinkwasserverordnung. Während die Gebühreneinzugszentrale<br />

der ARD und ZDF<br />

Daten über Hausbewohner nur dann vom<br />

Verwalter einfordern darf, wenn alle anderen<br />

rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft<br />

sind, ist der Mehraufwand bei der Einführung<br />

des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs<br />

sicher: Der Verwalter muss<br />

für die Umwandlung der Kontonummern<br />

und Bankleitzahlen in IBAN und BIC, für die<br />

Beschaffung der Gläubigeridentifikationen<br />

und der Lastschriftmandate sorgen. Bei der<br />

Trinkwasserverordnung besteht nach der<br />

erneuten Novellierung die Meldepflicht<br />

über die Untersuchungsergebnisse an die<br />

Gesundheitsämter nur noch bei Überschreitung<br />

der angegebenen Grenzwerte.<br />

Ein von Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus<br />

Solingen aufgegriffenes Thema betrifft den<br />

Zeitraum von der Errichtung eines Gebäudes<br />

bis zum Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />

Ganz wichtig: Ablauf<br />

der Gewährleistung beachten – der Verwalter<br />

haftet! Über eben diese Haftungsfallen<br />

referierte Dr. Olrik Vogel, Rechtsanwalt<br />

aus München. Die Abnahme eines Gewerks<br />

durch den Verwalter sollte unterbleiben, da<br />

er in der Regel nicht die fachlichen Qualifikationen<br />

dafür besitzt.<br />

Mit einem mitreißenden Vortrag über den<br />

Einsatz moderner Technik im Verwalteralltag<br />

begann Reinhold Okon, Datenschutzbeauftragter<br />

des <strong>BVI</strong>, den zweiten Seminartag.<br />

Martin Metzger, Verwalter aus Rosenheim und<br />

nun stellvertretender Landesbeauftragter für<br />

Bayern, nahm sich des Themas § 35a EStG an.<br />

Er legte dar, dass die Inanspruchnahme von<br />

Fördermitteln der KfW-Bank mitunter weniger<br />

sinnvoll ist als die des § 35a.<br />

Amtsniederlegung des Verwalters und<br />

Pleite des Eigentümers<br />

Die Amtsniederlegung des Verwalters ist<br />

gesetzlich nicht geregelt, wird jedoch anerkannt,<br />

wenn ein wichtiger Grund vorliegt<br />

und sie nicht zur Unzeit erfolgt. Andernfalls<br />

könnten Schadensersatzansprüche entstehen,<br />

wie Dr. Dirk Sütterlin, Rechtsanwalt aus München,<br />

ausführte. Die Pleite von Eigentümern<br />

war das Thema von Rechtsanwalt André Leist<br />

aus Dresden. Da die Beitreibung ausstehender<br />

Gelder oft nicht oder nur verzögert möglich<br />

ist, sollte versucht werden, neue Forderungen<br />

zu minimieren. Dabei besteht auch die Möglichkeit,<br />

eine Wohnung von Versorgungsleitungen<br />

abzusperren. Das letzte Referat bestritt<br />

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch zum Thema<br />

Versammlungsprotokoll. Für dessen Inhalt<br />

haftet immer der Versammlungsleiter, auch<br />

wenn er nicht Protokollführer ist. Berichtigungen<br />

von Fehlern im Protokoll dürfen auch<br />

nach Unterschriftsleistung erfolgen, denn der<br />

Beschluss einer Eigentümergemeinschaft gilt<br />

erst mit seiner Verkündung.<br />

Werner Brückner<br />

info@hausverwaltung-brueckner.de<br />

Seite 8 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 9


<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />

Glaubwürdigkeit Kompetenz Einsatzwille Zuverlässigkeit Partnerschaft Lebensfreude<br />

<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />

Termine <strong>2013</strong><br />

Seien Sie dabei!<br />

Der <strong>BVI</strong> informiert auf seinen regionalen und überregionalen<br />

Veranstaltungen regelmäßig über WEG- und Mietrecht und gibt<br />

Praxistipps.<br />

Deutscher Immobilien Kongress<br />

Gemeinsame Veranstaltung des <strong>BVI</strong> e. V. und BFW e. V. im<br />

MARITIM proArte Hotel Berlin<br />

Beginn: 16.05.<strong>2013</strong>, Ende: 17.05.<strong>2013</strong><br />

30 Jahre <strong>BVI</strong> – Stehempfang<br />

Überregionale Veranstaltung des <strong>BVI</strong> e. V. im Panoramapunkt<br />

am Potsdamer Platz Berlin<br />

17.05.<strong>2013</strong><br />

12. Potsdamer Verwaltertag<br />

Offene Veranstaltung des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes Berlin/<br />

Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern im Kongresshotel<br />

Potsdam<br />

<strong>02</strong>.09.<strong>2013</strong><br />

Stuttgarter Verwaltertage<br />

Offene Veranstaltung des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes Baden-<br />

Württemberg im Dormero Hotel Stuttgart<br />

Beginn: 19.09.<strong>2013</strong>, Ende: 20.09.<strong>2013</strong><br />

Weitergehende Informationen zu den genannten Veranstaltungen<br />

finden Sie auf unserer Website unter www.bvi-verwalter.de<br />

Etwaige Änderungen behalten wir uns vor!<br />

Neue <strong>BVI</strong>-Mitglieder<br />

Klara Bernhofer Hausverwaltung GmbH, 85092 Kösching,<br />

Ordentliches Mitglied<br />

SONNTAG Verwaltungsgesellschaft mbH, 22337 Hamburg,<br />

Ordentliches Mitglied<br />

VR-Immobilien & Service GmbH, 36251 Bad Hersfeld,<br />

Ordentliches Mitglied<br />

Mehr Informationen unter www.bvi-verwalter.de/hp405/<br />

Mitglied-werden.htm<br />

Partnerschaft auf<br />

Hochtouren<br />

<strong>BVI</strong>-Partnertreffen am 07.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong><br />

in Mannhein<br />

430 Meter Fahrbahn, acht Links- und fünf Rechtskurven und eine<br />

sehr markante Steilkurve auf der Kartbahn – dass es niemanden aus<br />

der selbigen trug, ist nicht zuletzt dem Teamgeist zu verdanken, der<br />

das diesjährige Treffen der Fördermitglieder des <strong>BVI</strong> kennzeichnete.<br />

Auch im elften Jahr seines Bestehens trug das Partnertreffen durch<br />

gemeinsame Aktivität zum Ausbau des bestehenden Netzwerkes bei.<br />

Die Fördermitglieder sind für den Verband unerlässlich, um sich den<br />

Herausforderungen in der Immobilienwirtschaft erfolgreich zu stellen.<br />

Der <strong>BVI</strong> bedankt sich bei allen Partnern für den unermüdlichen<br />

Einsatz und die kontinuierliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit.<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

… zur runden 60<br />

für Gabriele Wenthe, Ingo Wenthe Hausverwaltungs-GmbH<br />

in 27751 Delmenhorst<br />

für Dr. Michael Voß, WEVG WohnEigentum-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH in 13156 Berlin<br />

für Arthur Reinshagen, H. Ferdinand & Sohn Sylt GmbH<br />

in 25980 Sylt<br />

für Gerlinde Willmann, Unirent Immobilientreuhand<br />

Vermietungs- und Verwaltungs GmbH<br />

in 83071 Stephanskirchen<br />

für Karl-Heinz Speck, Schäfer & Partner GmbH<br />

in 09387 Jahnsdorf und IMF Immobilienmanagement &<br />

Facilities GmbH in 09669 Frankenberg<br />

… zur runden 50<br />

für Klaus Bremer Grundbesitzverwaltung<br />

Bremer GmbH in 58285 Gevelsberg<br />

… zur runden 40<br />

für Clemens Billerbeck, Wohnungswerk<br />

Sachsen AG in 01277 Dresden<br />

Wertvolles Verbandsleben<br />

Das WerteManagementSystem des <strong>BVI</strong> in der<br />

Praxis seiner Mitglieder<br />

Teil 6: Glaubwürdigkeit<br />

Auf wen von uns sind nicht schon Beiräte zugekommen,<br />

die bei der Suche nach einer Verwaltung verzweifelt sind<br />

und enttäuscht wurden? Deren Gemeinschaften werden<br />

meist von Unternehmen betreut, die den Maßstäben des<br />

<strong>BVI</strong> Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.<br />

nicht entsprechen. Genau in diesem Moment können wir<br />

mit den Werten, die uns als Verbandsmitglied auszeichnen,<br />

bei vielen Vorstellungsgesprächen überzeugen und uns<br />

gegenüber dem Wettbewerb abheben.<br />

Bereits unsere Verpflichtung als <strong>BVI</strong>-Verwalter,<br />

den Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen<br />

zu führen, unterstreicht, dass<br />

wir stets über ein aktuelles und fundiertes<br />

Fachwissen verfügen. Es genügt jedoch<br />

nicht, nur mit diesen Werten und Worten<br />

zu werben. Die gemachten Aussagen und<br />

Zusagen müssen auch gelebt werden. Wir<br />

von der AIVM GmbH versuchen, durch eine<br />

persönliche und individuelle Betreuung unserer<br />

Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

ein offenes und faires Verhältnis zu jedem<br />

Eigentümer zu entwickeln. Das fängt damit<br />

an, dass keine Bewerbung um eine Verwaltung<br />

ohne vorherige Ortsbesichtigung und<br />

persönliche Gespräche mit dem Beirat unser<br />

Haus verlässt. Die Einsicht in die Teilungserklärung<br />

ist für uns ebenso zwingender<br />

Maßstab zur Kalkulation unserer Verwaltergebühren,<br />

denn auch diese Beurteilung<br />

führt dazu, dass unsere Angebote glaubwürdig<br />

sind. Für uns ist selbstverständlich,<br />

dass wir nur die Vertragsformen und<br />

-inhalte anbieten, die wir voller Überzeugung<br />

vertreten können. Objekte, die nicht<br />

zu uns und unserer auf Glaubwürdigkeit<br />

basierenden Art der Betreuung passen, erhalten<br />

von uns kein Angebot. Bei der Beurteilung<br />

werden Punkte wie Standortnähe, Historie<br />

der WEG, zu erwartender Aufwand und auch<br />

anhängige Rechtsfälle ins Kalkül gezogen.<br />

Glaubwürdigkeit durch Optimierung<br />

von Arbeitsabläufen<br />

Wir haben uns in den letzten Monaten mit allen<br />

Standards der Arbeitsprozesse innerhalb<br />

unseres Unternehmens bewusst auseinander<br />

gesetzt. Alle Vorgänge wurden hinsichtlich<br />

Effektivität, Plausibilität, Transparenz und<br />

Glaubwürdigkeit durchleuchtet. Entstanden<br />

ist ein Handbuch, in dem alle Arbeitsabläufe<br />

genau definiert und die entsprechenden<br />

Arbeitsanweisungen verfasst sind. Das Ergebnis<br />

war für uns überraschend und eine<br />

große Bereicherung. Insbesondere mich als<br />

Geschäftsführerin, die seit fast zwei Jahrzehnten<br />

als Verwalterin tätig ist, hat die<br />

Ausarbeitung und auch die damit verbundene<br />

Umstellung einiger Abläufe zur Weiterentwicklung<br />

bewogen. Gegenüber unseren<br />

Kunden ist eine Klarheit in der Betreuung<br />

entstanden, die alle Mitarbeiter gerne mittragen.<br />

Wir sind der Meinung, dass wir mit<br />

der Überprüfung unserer Arbeitsprozesse<br />

noch einen Schritt überzeugender und<br />

vertrauenswürdiger geworden sind. Ziel<br />

und Ergebnis der Ablaufoptimierung<br />

war eine erfolgreiche Zertifizierung<br />

zum TÜV-geprüften Immobilienverwalter<br />

hinsichtlich der Prozesse<br />

Objektbetreuung, Jahresabrechnung,<br />

Eigentümerversammlung, Buchhaltung,<br />

Das Credo von Verena Michels, Geschäftsführerin<br />

der AIVM Immobilienverwaltung: Seine Glaubwürdigkeit<br />

muss man gegenüber dem Kunden<br />

jederzeit unter Beweis stellen können.<br />

Personalqualifikation und Kundenorientierung.<br />

Dies soll uns nach außen nicht nur als<br />

Verbandsmitglied vom Wettbewerb abheben,<br />

sondern zusätzlich die Qualität und Glaubwürdigkeit<br />

unserer Arbeiten signalisieren.<br />

Glaubwürdigkeit durch<br />

partnerschaftlichen Austausch<br />

Über diese Aktivitäten hinaus haben wir in den<br />

letzten Jahren durch einen intensiven Kontakt<br />

mit unseren Verbandskollegen viele neue Eindrücke<br />

und Unterstützung erfahren dürfen.<br />

Wir genießen die Offenheit der Kollegen im<br />

<strong>BVI</strong>. Die Vorgehensweise von Kollegen kann<br />

eine Orientierungshilfe sein. Entscheidend ist<br />

jedoch die eigene Unternehmensphilosophie<br />

und deren stetige Verbesserung. Es ist wichtig<br />

für uns, bei jedem Austausch von Erfahrung<br />

authentisch und damit glaubwürdig zu bleiben.<br />

Hervorzuheben sind dabei Projekte wie<br />

gemeinsame Beiratsseminare, die ein Gewinn<br />

für unsere Kunden sind und die Glaubwürdigkeit<br />

aller Verbandsmitglieder unterstreichen.<br />

Gerade in Zeiten, in denen viele Eigentümer<br />

enttäuscht wurden, ist es wichtig, uns als<br />

seriöse, vertrauenswürdige und ehrliche Verwalter<br />

auf dem Markt darzustellen. Der <strong>BVI</strong><br />

ermöglicht es uns, uns von den Wettbewerbern<br />

abzuheben: durch unsere Gemeinschaft und<br />

das Festhalten an unseren gemeinsamen Idealen.<br />

Lassen Sie uns ein Zeichen setzen, indem<br />

die Werte und Ziele des Verbandes uns bei der<br />

Betreuung unserer Kunden begleiten. <br />

Verena Michels<br />

vm@a-i-v-m.de<br />

Foto: Anlagen- und Immobilienverwaltung Michels GmbH<br />

Seite 10 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 11


<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />

Mit leerem Magen kann man nicht<br />

denken – deswegen führten sich<br />

die Verwalter vor den Informationen<br />

erst einmal das Frühstück<br />

zu Gemüte.<br />

Fotos: Hausverwaltung Brückner GmbH<br />

<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />

Erfolgreiches Beiratsseminar der GRUVA<br />

Fachwissen für eine gemeinsame Verwaltungsarbeit<br />

In Bayern heißt der Stammtisch<br />

Verwalterfrühstück<br />

Aktuelle Informationen zu SEPA und Rauchwarnmeldern<br />

Der Landesbeauftragte Werner Brückner lud die bayerischen Verwalterkollegen am 27. Februar<br />

zu einem Verwalterfrühstück ins Hotel Maritim nach Nürnberg ein. Neben dem Erfahrungsaustausch<br />

unter Kollegen standen die Themen SEPA und Rauchwarnmelder auf dem<br />

Programm.<br />

Der vereinheitlichte europäische Zahlungsverkehr,<br />

bekannt unter dem Namen SEPA,<br />

berührt spätestens ab Februar 2014 alle<br />

Verwalter. Von da an sind nur noch SEPA-<br />

Zahlungen möglich. Andreas Buchheim von<br />

der Hausbank München erläutert in seinem<br />

Vortrag ausführlich die SEPA-Systematik<br />

und die notwendigen Vorbereitungen, die<br />

Verwalter zu treffen haben. Die Umwandlung<br />

der schriftlichen Einverständnisse zu<br />

Lastschrifteneinzügen in sogenannte Mandate<br />

muss ebenso angestoßen werden wie<br />

die Umwandlung der Bankverbindungen in<br />

IBAN und BIC. Zwingend ist auch, dass der<br />

Verwalter eine Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(CI) einholt. Diese CI ist bei der Bundesbank<br />

zu beantragen.<br />

Die Einführung der Zahlungsweise nach<br />

SEPA sollte möglichst im Laufe dieses Jahres<br />

und nicht erst ab dem 1. Februar 2014 erfolgen.<br />

Die Informationen zu diesem Thema an<br />

die Eigentümer sollten möglichst einfach gestaltet<br />

und auf den Versammlungen oder im<br />

Protokoll mitgeteilt werden,<br />

empfiehlt Werner Brückner,<br />

Foto: Techem Energy Services GmbH<br />

In Bayern sind bis zum 31.12.2017<br />

alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern<br />

auszustatten.<br />

der Landesbeauftragte des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes<br />

Bayern. Die vorhandenen Lastschrifteinzüge<br />

sollten als bereits erfolgte<br />

Mandate gewertet werden, so dass eine neue<br />

Mandatseinholung bei den Eigentümern<br />

unterbleiben kann.<br />

Ungeklärte Rechtslage bei<br />

Rauchwarnmeldern<br />

Rauchwarnmelder – alles andere als sicher,<br />

zumindest was die Rechtsprechung anbelangt.<br />

Herman Eckert von der Techem<br />

Energy Services GmbH bezieht sich in seinem<br />

Vortrag auf die Änderung der bayerischen<br />

Bauordnung in Art. 47 Abs. 4, seit dem<br />

1. November 2011 Gültigkeit hat. Die Änderung<br />

fordert für Neubauten ab sofort und für<br />

Wohnungen in Bestandsbauten spätestens ab<br />

1. Januar 2018 Rauchwarnmelder in Schlafzimmern,<br />

Kinderzimmern und Fluchtwegen<br />

wie Fluren. Diese können als Einzelmodelle<br />

oder als vernetzte Meldeketten in den Wohnungen<br />

installiert werden. Wichtig ist dabei<br />

die regelmäßige Durchführung<br />

einer Funktionskontrolle. Sowohl<br />

die Montage als auch<br />

die Wartung können von<br />

der Techem Energy Services<br />

GmbH übernommen<br />

werden. Techem hat ein<br />

Modell entwickelt, bei<br />

Techem übernimmt die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern.<br />

dem das Betreten der Wohnung zum Zweck<br />

der Kontrolle und Wartung von Rauchwarnmeldern<br />

entfällt.<br />

Bayern ist eines der letzten Bundesländer,<br />

in welchem der Einbau von Rauchwarnmeldern<br />

zur Pflicht geworden ist. Rechtsprechung<br />

hierzu ist aus dem bayerischen<br />

Raum noch nicht existent. Johannes Drabek,<br />

Rechtsanwalt aus Nürnberg, bezieht sich deshalb<br />

auf die in anderen Bundesländern entstandene<br />

Rechtsprechung und auf ein noch<br />

unveröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

vom 8. Februar <strong>2013</strong>. In der bayerischen<br />

Bauordnung werden Eigentümer, keine Verwalter<br />

oder Eigentümergemeinschaften angesprochen.<br />

Für den Verwalter, der nur für<br />

das gemeinschaftliche Eigentum zuständig<br />

ist, steht bei weitem noch nicht fest, ob und<br />

inwieweit er für die Montage und Wartung<br />

der Geräte herangezogen werden kann. Da<br />

die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder<br />

erst ab dem 1. Januar 2018 besteht,<br />

sollte die Entwicklung der Rechtsprechung in<br />

den nächsten Jahren abgewartet werden.<br />

Beide Themen wurden auf dem sehr gut besuchten<br />

Verwalterfrühstück zwischen den Teilnehmern<br />

und Referenten interessiert und leidenschaftlich<br />

diskutiert wurden. Während in<br />

Bezug auf die Rauchwarnmelder noch einige<br />

Jahre abgewartet werden kann, ist hinsichtlich<br />

der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr<br />

Eile geboten.<br />

Werner Brückner<br />

info@hausverwaltung-brueckner.de<br />

Beiräte und Verwalter an einem Tisch – so entsteht eine erfolgreiche Zusammenarbeit.<br />

Zum siebten Mal lud die GRUVA Grundverwaltung<br />

GmbH ihre Verwaltungsbeiräte<br />

und weitere Interessenten zu einem Halbtagesseminar<br />

in den Konferenzbereich der<br />

Handwerkskammer Düsseldorf ein. Der<br />

Einladung folgten trotz eisiger Temperaturen<br />

erstmals über 200 Teilnehmer, die von der<br />

Themenvielfalt begeistert waren.<br />

Martina Vetter, die in Düsseldorf eine eigene<br />

Praxis für Psychotherapie und Coaching<br />

führt und kürzlich im Haufe-Verlag das<br />

Fachbuch „Souveräner Umgang mit Immobilieneigentümern“<br />

veröffentlicht hat, hielt<br />

das erste Referat des Tages. Sie kennt nicht<br />

nur die Sorgen und Nöte des Berufsstandes,<br />

sondern auch der Kunden, wie die positiven<br />

Reaktionen auf ihren Vortrag „Stress –<br />

Bewältigungs- und Vermeidungsstrategien<br />

im Alltag“ bewiesen.<br />

Im Anschluss erfolgte die juristische Aufarbeitung<br />

des Themas „Der Verwaltungsbeirat<br />

im Wohnungseigentum – Rechte und<br />

Pflichten“ durch den bundesweit bekannten<br />

WEG-Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus<br />

Solingen. Er veranschaulichte, dass der<br />

Beirat nur Kontrollpflichten, nicht aber<br />

Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter<br />

hat, und erwähnte, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

für Beiräte<br />

sinnvoll ist, aber nur bei fahrlässigem Verschulden<br />

wirksam wird.<br />

Heinz F. Fricke, Geschäftsführer der Objectus<br />

GmbH aus Norderstedt, wusste über die auch<br />

für Nordrhein-Westfalen anstehende Verpflichtung<br />

zur fachgerechten Installation<br />

von Rauchwarnmeldern und die noch<br />

schwelende Zuständigkeit für die regelmäßigen<br />

Wartungen und Sichtprüfungen zu<br />

berichten.<br />

Vor der Pause, in der sich die Teilnehmer<br />

bei Erfrischungen und Finger-Food austauschen<br />

und bei den Fachausstellern informieren<br />

konnten, wurde ein kurzer Film<br />

über die Arbeit der Firma MisoTec gezeigt,<br />

die als Fassadenkletterer fachgerecht Malerarbeiten<br />

ausführt und dadurch Gerüstkosten<br />

einspart. Die Pause selbst wurde für viele<br />

fachliche Gespräche mit Mitarbeitern der<br />

GRUVA GmbH und Ausstellern genutzt. Im<br />

großen Foyer der Handwerkskammer unterhielten<br />

neben den Abdichtungsexperten<br />

Westwood/Jung, der Wärmemessdienstfirma<br />

Brunata, dem Graffiti-Entferner Exuweg,<br />

dem Spezialisten für Rohrreinigung und<br />

-sanierung Löhnert, der Firma Junkers/<br />

Bosch, das Aufzugplanungsbüro LiftConsulting<br />

sowie der Kabelbetreiber Unitymedia<br />

Informationsstände.<br />

Nach der Pause erläuterte Siegbert Kommer<br />

als Brunata-Vertreter die Sonderprobleme<br />

bei Heizungssystemen und alten Heizkörpern<br />

und gab Entscheidungshilfen für neuere<br />

Fotos: GRUVA Grundverwaltung<br />

Eine abwechslungsreiche Fachausstellung begleitete das<br />

Beiratsseminar in der Handwerkskammer in Düsseldorf.<br />

Messsysteme. Sehr informativ und lebendig<br />

war auch der Vortrag von Dipl.-Ing. Bernd<br />

Espeter vom gleichnamigen Planungsbüro<br />

aus Kaarst. Er gab Tipps zum Energiesparen,<br />

eine Kostengegenüberstellung bei Umstellung<br />

auf andere Heizsysteme wie Öl, Gas<br />

oder regenerative Energien und die Empfehlung,<br />

bei einer Erneuerung der Heizungsanlage<br />

auf einen Brennwertkessel zu setzen.<br />

Rechtsanwalt Fritsch informierte abschließend<br />

über aktuelle rechtliche WEG-Probleme<br />

zur Heizkostenabrechnung, zur Trinkwasseruntersuchung,<br />

der Laufzeit von Energieausweisen<br />

und der Mietrechtsreform.<br />

Ein Dankeschön gilt allen Referenten,<br />

Ausstellern und Mitarbeitern der GRUVA<br />

Grundverwaltung GmbH, dem Caterer Herrn<br />

Rajkovic, der in Kaarst bei Düsseldorf das<br />

internationale Restaurant „Alte Zeit“ betreibt,<br />

sowie den Damen und Herrren der Handwerkskammer,<br />

die zum Gelingen der Veranstaltung<br />

beitrugen. Der positive Verlauf<br />

der Veranstaltung veranlasste die GRUVA-<br />

Geschäftsführer Gerd Breder und Thomas A.<br />

Vetter zu dem Versprechen, schon jetzt mit<br />

der Planung des nächsten Beiratsseminars zu<br />

beginnen.<br />

Thomas A. Vetter<br />

vetter@gruva.de<br />

Seite 12 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 13


Politik & Aktuelles<br />

Management & Führung<br />

Peter Patt kommentiert:<br />

Renaissance der Inklusivmieten<br />

Früher war Energie günstig und wurde großzügig<br />

verbraucht. Mit explodierenden Preisen bestimmen<br />

heute Fragen der Kosteneinsparung unser Handeln:<br />

Heizung runter drehen, Glühbirnen tauschen,<br />

wärmer anziehen, Klimaanlage ausschalten. Von<br />

klein auf werden Kinder dazu ermahnt, Energie<br />

effizient zu nutzen. Effizienz wird dabei oft mit<br />

Verbrauchsreduzierung gleichgesetzt.<br />

Ist wirklich der Kunde „schwierig” oder eher<br />

mein Verhältnis zu ihm? Thorsten Woldenga<br />

schlägt einen Perspektivwechsel vor.<br />

Mein Umgang mit meinen<br />

„schwierigen” Kunden<br />

Oder: Was kann ich von diesem Personenkreis über mich erfahren?<br />

Peter Patt von der RHENUS Verwaltung GmbH<br />

sieht in der Gebäudebewirtschaftung einen Trend<br />

zur Eigenproduktion von Energie.<br />

Energieeffizienz bedeutet heutzutage meistens<br />

Reduzierung der Inanspruchnahme des<br />

Energielieferanten. Zukünftig wird Effizienz<br />

jedoch eine andere Bedeutung bekommen.<br />

Denn in der Gebäudebewirtschaftung bahnt<br />

sich ein Kulturwandel an.<br />

Während die einen den klassischen Weg der<br />

Vermeidung kostenpflichtigen Gebrauchs<br />

von Energielieferungen gehen, werden andere<br />

selber zu Energieproduzenten. Sie nutzen<br />

die selbst gewandelte Energie aus erneuerbaren<br />

Quellen: Solar- oder Bodenthermie,<br />

kombiniert mit Strom für die Wärmepumpe,<br />

der von Photovoltaik-Elementen stammt.<br />

Die Kostenkurven für Fremdbezug und<br />

Eigenerstellung werden sich bald schneiden.<br />

Das Motiv der Einspeisevergütung als sichere<br />

Rendite weicht dann dem Eigenverbrauch.<br />

Die selbst erzeugte Wärme wird durch den<br />

ebenfalls selbst erzeugten Strom mittels<br />

Wärmepumpe durchs Haus geführt. Die Bewohner<br />

können diese Energie also „hemmungslos“,<br />

ohne schlechtes Gewissen selbst<br />

verbrauchen. Der Energietransformator steht<br />

nicht mehr bei den Stadtwerken, sondern auf<br />

dem eigenen Dachboden oder im Anschlussraum,<br />

und von dort strömt die Energie aus<br />

Eigenproduktion in nahezu beliebiger Menge.<br />

Bauliche Effizienz statt<br />

Verbrauchseinschränkung<br />

Der Effizienzauftrag gilt zunehmend der<br />

baulichen Ertüchtigung zur energetischen<br />

Optimierung des Hauses, nicht mehr der Beeinflussung<br />

des Nutzerverhaltens. Strom und<br />

Wärme können unter diesen Voraussetzungen<br />

beliebig verbraucht werden – „kostet ja<br />

nix“. Ohne dass die Wärmekosten zur zweiten<br />

Miete ansteigen, könnte bei offenem Fenster<br />

geheizt werden – ein Sakrileg in der klassischen<br />

Wohnungswirtschaft. In Neubaugebieten<br />

wird diese Entwicklung deutlich:<br />

Große Glasflächen, hell erleuchtete Häuser,<br />

warme Gemütlichkeit im Winter, Kühle im<br />

Sommer und eine Energierechnung, die bald<br />

nur noch die Zählerkostengrundgebühr beinhaltet.<br />

Daneben das noch konventionelle<br />

Haus: Rollläden im Winter runter, damit die<br />

Wärme drinnen bleibt, Türen geschlossen,<br />

ungenutzte Räume ungeheizt belassen und<br />

trotzdem steigende Betriebskosten.<br />

Für eine gerechte Verteilung von<br />

Kosten und Nutzen<br />

In diesem Wettbewerb zwischen Jackeanziehen<br />

und Heizung-aufdrehen-können<br />

sind Gebäude mit vielen Etagen und kleiner<br />

Dachfläche im Nachteil. Die Dachfläche<br />

reicht dort meist nicht für die Erzeugung<br />

des gesamten Energiebedarfs der Hausbewohner,<br />

weil die technische Effektivität der<br />

geringen Zahl an Solarmodulen begrenzt<br />

ist. Dazu kommt, dass die Vermieter nur<br />

unzureichend von den Verringerungen der<br />

Betriebskosten aufgrund ihrer Investitionen<br />

profitieren. Die Lasten müssen sie weitgehend<br />

alleine tragen, während die ersparten<br />

Verbrauchskosten ausschließlich den Mietern<br />

zukommen. An einer gerechten Verteilung<br />

von Kosten und Nutzen energietechnischer<br />

Modernisierungen sowie an der Entwicklung<br />

geeigneter Energiespeicher muss deswegen<br />

noch gearbeitet werden. Besitzer größerer<br />

Häuser könnten ihren Bewohnern dann eine<br />

Art Flatrate mit Inklusivmieten anbieten,<br />

was das Heiz- und Verbrauchsverhalten wieder<br />

entkrampfen würde. Damit wäre auch<br />

dem Wohlbefinden der Bewohner gedient<br />

– getreu dem alten Werbespruch „Wärme<br />

schafft Behaglichkeit“.<br />

Ihr Peter Patt<br />

peter.patt@bvi-verwalter.de<br />

Bereits im fünften Jahr führte ich im Januar und Februar <strong>2013</strong> für den <strong>BVI</strong> bundesweit die<br />

Reihe „Chefseminare“ durch. Das Thema dieser Veranstaltungen war auch in diesem Jahr mit<br />

Bedacht gewählt, weiß ich doch, dass die „anspruchsvollen“ Kunden eigentlich allen Kolleginnen<br />

und Kollegen viel Energie kosten können.<br />

Die sogenannten „schwierigen“ Kunden sind<br />

in unserer aller Alltag präsent. Deshalb will<br />

ich einige Überlegungen aus der Workshop-<br />

Reihe an Sie weitergeben.<br />

Was hat mein „schwieriger” Kunde mit<br />

mir zu tun?<br />

An allen neun Standorten in Deutschland,<br />

an denen das „Chefseminar“ stattfand,<br />

nannten die Teilnehmer/innen stets einen<br />

anstrengenden Kundentypus, der in der Regel<br />

als „Besserwisser“ tituliert wurde und in<br />

unterschiedlichen Varianten auftreten kann.<br />

Wir beschäftigten uns mit dieser Typologie<br />

näher und untersuchten die Bedürfnisse,<br />

die einem solchen Auftreten zugrunde liegen.<br />

Unter anderem wurde ein in diesem<br />

Fall stattfindender Kampf um das „Werhat-mehr-Recht-Territorium“<br />

erkannt, der<br />

gleichzeitig eine interessante Erkenntnis<br />

zutage förderte: Sehr oft verwandeln gerade<br />

wir uns in unserer Rolle in einen „Besserwisser“,<br />

um diesen vorgenannten Kampf<br />

für uns zu entscheiden – selbst bei eigentlich<br />

bedeutungslosen Sachverhalten, wo es<br />

eigentlich für uns effektiver wäre, gelassen<br />

zum nächsten Punkt überzugehen.<br />

Vielleicht sind Sie auch schon mal in diese<br />

Besserwisser-Falle getappt und finden einen<br />

Weg, das künftig zu vermeiden, wenn es<br />

angebracht ist?<br />

Gern genommen, doch selten<br />

erfolgreich!<br />

Ein wichtiger Teil der Chefseminare war<br />

die Überlegung, mit welchen konkreten<br />

Verhaltensweisen oder Strategien ich meinen<br />

„schwierigen“ Kunden begegnen kann.<br />

Neben der Frage, welches Werkzeug bei<br />

welcher Art von Kunden sinnvoll ist, bewerteten<br />

die Workshop-Teilnehmer auch das<br />

Chancen-Risiken-Verhältnis bei der tatsächlichen<br />

Anwendung.<br />

Ein Ergebnis stach dabei besonders hervor:<br />

Der oft anzutreffenden Reaktion, sich bei<br />

Angriffen in der Eigentümerversammlung<br />

zu rechtfertigen, wurde eine deutliche Absage<br />

erteilt. Das offene Bekenntnis der Versammlungsleitung<br />

zu einem Fehler nimmt<br />

häufig mit einem Schlag den ganzen Druck<br />

aus einer angespannten Situation. Trifft uns<br />

jedoch kein Verschulden, ist ein „Bewusststehen-lassen“<br />

oft die bessere Alternative.<br />

Können auch Sie akzeptieren, dass es unterschiedliche<br />

Ansichten gibt und nicht immer<br />

Übereinstimmung erzielt werden muss?<br />

Hohes Erfolgspotenzial, doch selten<br />

genutzt!<br />

Zahlreiche Teilnehmer kamen zu dem Fazit,<br />

dass sie zu den Motiven ihrer Kunden selten<br />

weitergehende Überlegungen angestellt<br />

hatten. Wir zimmern uns regelmäßig aus<br />

unseren Eindrücken vom Verhalten anderer<br />

ein Bild zurecht und interpretieren es gerne<br />

als Angriff auf unsere Person. Dass wir dabei<br />

oft „ich weiß“ mit „ich nehme an“ verwechseln<br />

und daraufhin unangemessen oder<br />

falsch reagieren, wurde im Workshop deutlich.<br />

Eine einfache und effektive Lösung, die<br />

leider selten genutzt wird: Besser eine Frage<br />

stellen als sofort zu reagieren! Lohnt es sich,<br />

die vermutete Situation zunächst erst einmal<br />

zu klären, bevor (falsch) gehandelt wird?<br />

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen<br />

Momentaufnahmen aus der letzten Chefseminar-Reihe<br />

einige Gedankenanregungen<br />

geben konnte und wünsche Ihnen viel<br />

Erfolg beim Umgang mit IHREN „schwierigen“<br />

Kunden!<br />

Thorsten Woldenga<br />

info@tcc-woldenga.de<br />

Seite 14 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 15


Wirtschaft & Recht<br />

Wirtschaft & Recht<br />

Vorlage der Eigentümerliste<br />

aufgrund gerichtlicher Anordnung<br />

Bundesgerichtshof nimmt Verwalter in die Pflicht<br />

Erneuerung der Fenster –<br />

im Zweifel<br />

Angelegenheit der WEG<br />

BGH-Urteil vom <strong>02</strong>.03.2012 – V ZR 174/11<br />

Wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung von einem<br />

Wohnungseigentümer gerichtlich angefochten, so ist die<br />

Klage gegen sämtliche übrigen Wohnungseigentümer zu<br />

richten (§ 46 Abs. 1 S. 1 WEG). Dabei ergibt sich für den<br />

klagenden Wohnungseigentümer das Problem, dass ihm in<br />

der Regel die Namen und Adressen seiner Miteigentümer<br />

nicht oder nicht vollständig bekannt sind. Dass letztendlich<br />

der Verwalter für die korrekte Benennung der Beklagten<br />

verantwortlich ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun<br />

entschieden (Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 162/11).<br />

Dr. Oliver Elzer beobachtet als Richter am<br />

Kammergericht Berlin die Urteile des Bundesgerichtshofs<br />

mit besonderer Sorgfalt.<br />

Wurde in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, dass die Instandsetzung der<br />

Wohnungsfenster den Eigentümer trifft, so bedeutet dies nicht, dass dies auch für<br />

den Austausch eines Fensters gilt – so der BGH in seiner jüngsten Entscheidung zum<br />

Wohnungseigentumsrecht.<br />

Rüdiger Fritsch, Fachanwalt aus Solingen, steht Verbandsmitgliedern über die<br />

<strong>BVI</strong>-Rechtsauskunftshotline mit schnellem Rat zur Seite.<br />

Bedeutung der Eigentümerliste<br />

Es ist, um dem anfechtenden Eigentümer die<br />

fristgebundene Klageerhebung nicht über<br />

Gebühr zu erschweren, zunächst gem. § 44<br />

Abs. 1 S. 1 WEG ausreichend, wenn der Kläger<br />

für die Beklagten eine Sammelbezeichnung<br />

unter Angabe der Grundstücksbezeichnung<br />

verwendet (z. B.: „Die übrigen Wohnungseigentümer<br />

der WEG X-Str. 2-4 in Y-Stadt“)<br />

und den Verwalter als den Zustellungsbevollmächtigten<br />

gem. § 45 Abs. 1 WEG bzw. den<br />

Ersatzzustellungsbevollmächtigten und dessen<br />

Vertreter gem. § 45 Abs. 2 WEG benennt.<br />

Die genaue prozessuale Bezeichnung der einzelnen<br />

Beklagten mit Vornamen, Nachnamen<br />

und ladungsfähiger Anschrift ist dann aber<br />

bis spätestens zum Schluss der mündlichen<br />

Verhandlung vor Gericht erforderlich und<br />

wird üblicherweise durch Vorlage einer sogenannten<br />

Eigentümerliste vorgenommen.<br />

Wird diese nicht rechtzeitig vorgelegt, so ist<br />

die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH,<br />

Urt. v. 04.03.2011 – V ZR 190/10). Zwar kann<br />

in der Berufungsinstanz die Vorlage nachgeholt<br />

werden (BGH, Urt. v. 08.07.2011 – V ZR<br />

34/11), indes kann sich die verspätete Vorlage<br />

der Eigentümerliste für den Kläger negativ<br />

auf die Tragung der Prozesskosten auswirken<br />

(BGH, Urt. v. 28.10.2011 – V ZR 39/11).<br />

Anspruch auf Herausgabe der<br />

Eigentümerliste<br />

Typischerweise fordert der Kläger den Verwalter<br />

auf, die Eigentümerliste vorzulegen.<br />

Welche Handhabe aber hat der Kläger, wenn<br />

der Verwalter sich schlichtweg weigert, die<br />

Eigentümerliste zur Verfügung zu stellen?<br />

Eine Klage gegen den Verwalter auf Herausgabe<br />

der Eigentümerliste ist zwar aufgrund<br />

der Schutzwirkung des Verwaltervertrags<br />

für den einzelnen Eigentümer denkbar, das<br />

Urteil in diesem Prozess wird aber für den<br />

laufenden Anfechtungsprozess sicher zu spät<br />

kommen.<br />

Erzwingung der Vorlage der<br />

Eigentümerliste<br />

Daher beantragte der Kläger in dem vom<br />

BGH entschiedenen Fall den Erlass einer gerichtlichen<br />

Anordnung gem. § 142 Abs. 1<br />

ZPO gegen den Verwalter zur Vorlage der<br />

Eigentümerliste. Das Gericht kann anordnen,<br />

dass eine Partei oder ein Dritter eine Urkunde<br />

oder sonstige Unterlagen vorzulegen hat.<br />

Das Gericht kann gem. § 390 ZPO für<br />

den Fall der Versäumung der Vorlagefrist<br />

ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft<br />

festsetzen. Teilweise wurde dies für unzulässig<br />

gehalten, weil § 142 Abs. 1 ZPO auf<br />

die Eigentümerliste nicht anzuwenden ist,<br />

da sie nicht für die Klärung der Rechtslage<br />

benötigt wird, sondern lediglich eine<br />

für die Klagezulässigkeit notwendige Information<br />

darstellt. Der BGH geht in seiner<br />

Entscheidung vom 14.12.2012 indes davon<br />

aus, insoweit eine planwidrige Regelungslücke<br />

vorliegt und § 142 Abs. 1 ZPO analog<br />

anwendbar ist. Dabei geht der BGH sogar<br />

davon aus, dass das Gericht, wenn der<br />

Kläger seine erfolglosen Bemühungen vorträgt,<br />

keinen Entscheidungsspielraum besitzt.<br />

Jeder Verwalter ist daher gut beraten,<br />

wenn er die Eigentümerliste auf Anforderung<br />

umgehend herausgibt.<br />

Rüdiger Fritsch<br />

www.krall-kalkum.de<br />

Der Grundsatz, wer für Instandhaltung und<br />

Instandsetzung des Gebäudeeigentums zuständig<br />

ist, ist sehr einfach: Das gemeinschaftliche<br />

Eigentum müssen alle Wohnungseigentümer<br />

gemeinsam erhalten. Was<br />

wann auf wessen Kosten und mit welchen<br />

Mitteln zu tun ist, ist von ihnen zu entscheiden.<br />

Das Sondereigentum muss hingegen der<br />

jeweilige Wohnungseigentümer erhalten. Er<br />

trifft sämtliche Entscheidungen diesbezüglich<br />

allein.<br />

Bei diesem in sich geschlossenen und einfachen<br />

System bleibt es, wenn Wohnungseigentümer<br />

nichts Abweichendes vereinbaren.<br />

Vereinbarungen sind in allen Belangen möglich,<br />

kommen eigentlich aber nur in Bezug<br />

auf das gemeinschaftliche Eigentum vor.<br />

Es finden sich regelmäßig Vereinbarungen,<br />

wonach ein Wohnungseigentümer Teile des<br />

gemeinschaftlichen Eigentums auf eigene<br />

Kosten erhalten muss und auch die Entscheidung<br />

treffen darf, wann der Zeitpunkt dafür<br />

gekommen ist. Bei diesen Vereinbarungen<br />

geht es vor allem um solche Teile, die sich im<br />

„räumlichen Bereich“ des Sondereigentums<br />

befinden, wie etwa Außenrollläden, Fenster,<br />

Fensterläden, tragende Mauern, zu einem<br />

Balkon gehörenden Bauteile, aber manchmal<br />

auch Dachterrassen, Treppen, Loggien,<br />

Veranden oder Kfz-Stellplätze.<br />

Probleme durch unklare<br />

Kostenvereinbarungen<br />

Die Crux von Kosten- und Verwaltungsvereinbarungen<br />

liegt darin, dass sie häufig<br />

unverständlich formuliert sind. Ein Beispiel<br />

für unklare Formulierungen gab Anfang<br />

2012 ein Münchener Fall. Es ging um ein<br />

Außenfenster. Nach der Gemeinschaftsordnung<br />

musste es der Wohnungseigentümer<br />

erhalten, zu dessen Wohnung es „gehörte“.<br />

Der Außenanstrich war indes von allen Wohnungseigentümern<br />

zu leisten. Da das Fenster<br />

auszutauschen war, erwies sich die Vereinbarung<br />

als paradox, denn der Austausch war<br />

eine Erhaltungsmaßnahme, von der auch der<br />

Anstrich betroffen war. Nach Meinung des<br />

BGH (Urteil v. <strong>02</strong>.03.2012 – V ZR 174/11) ist<br />

eine solche Vereinbarung eng auszulegen. Im<br />

Zweifel bleibt es beim oben beschriebenen<br />

System, dass sämtliche Wohnungseigentümer<br />

in der Verantwortung stehen.<br />

Anders verhielt es sich hingegen jüngst in<br />

einem Berliner Fall. Nach der dortigen Vereinbarung<br />

waren die Balkone, die ein Wohnungseigentümer<br />

allein gebrauchen durfte,<br />

auf dessen Kosten instand zu setzen und<br />

instand zu halten. Ein Wohnungseigentümer<br />

fragte sich nun, ob das auch für das gemeinschaftliche<br />

Eigentum gälte. Der BGH meinte<br />

völlig zu Recht ja (Urteil v. 16.11.2012 – V ZR<br />

9/12). Es sei nicht erkennbar, dass Kosten<br />

für die Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden<br />

Bauteile eines Balkons von der Regelung<br />

ausgenommen seien. Dem Wortlaut der entsprechenden<br />

Vereinbarung lasse sich keine<br />

Differenzierung zwischen dem Sonder- und<br />

dem gemeinschaftlichen Eigentum entnehmen.<br />

Diese Deutung entspreche auch dem Sinn<br />

der Regelung. Dieser bestehe darin, dass die<br />

übrigen Wohnungseigentümer von der Verpflichtung<br />

zur Instandhaltung und Instandsetzung<br />

aller Balkonteile befreit sein sollen.<br />

Unangenehm ist, dass in sehr vielen WEG-<br />

Anlagen häufig anders verfahren wurde<br />

oder wird. Das führt in der Regel für die<br />

Wohnungseigentümer zu unerfreulichen Gerechtigkeitsdebatten<br />

über Kostenerstattung,<br />

Verjährung und dergleichen. Diese sollte der<br />

Verwalter moderieren. Anlass sich zu positionieren,<br />

besteht nicht. Treten Auslegungsprobleme<br />

auf, sollte sich der Verwalter anweisen<br />

lassen, wie er zu verfahren hat. Eine<br />

Beschlusskompetenz, Vereinbarungen auszulegen,<br />

besteht zwar nicht, aber ein Verwalter,<br />

dem die Wohnungseigentümer gesagt haben,<br />

wie sie eine Vereinbarung verstanden haben<br />

wollen, fährt in der Regel nicht falsch.<br />

Dr. Oliver Elzer<br />

www.oliverelzer.de<br />

Seite 16 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 17


Wirtschaft & Recht<br />

Dienstleistungen<br />

Wettbüro nicht mit Ladengeschäft<br />

vergleichbar<br />

AG München – Urteil 482 C 24227/11 vom 18.4.2012<br />

Die Verwaltersoftware<br />

der Hausbank München<br />

Mehr Komfort, mehr Effizienz, mehr Sicherheit<br />

Der Pächter des Teileigentums kann gegenüber<br />

den Wohnungseigentümern nicht mehr<br />

Nutzungsrechte aus dem Pachtvertrag ableiten<br />

als dem Verpächter und Teileigentümer<br />

selbst zustehen.<br />

Der konkrete Fall<br />

Im Münchener Fall hatte die WEG selbst als<br />

„Prozessstandschafterin der übrigen Eigentümer“<br />

geklagt, und zwar gegen Pächter und<br />

Eigentümer in ein und demselben Verfahren.<br />

Das Gericht bejahte einen Anspruch auf<br />

Unterlassung der Nutzung der Teileigentumseinheit<br />

Nr. 2 zum Betrieb eines Internetshops/Wettbüros,<br />

sei es durch den Eigentümer<br />

selbst oder einen Dritten (§ 1004 Abs.<br />

1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). Die Nutzung der<br />

Teileigentumseinheit Nr. 2 zum Betrieb eines<br />

Internetshops/Wettbüros widerspricht der in<br />

der Teilungserklärung von 1979 getroffenen<br />

Vereinbarung, wonach in der Einheit Nr. 2 ein<br />

Laden samt Nebenräumen und dem im Keller<br />

befindlichen Lager vorgesehen ist.<br />

Darf ein Teileigentümer und/oder sein Pächter ein Wettbüro in einer Teileigentumseinheit<br />

„Laden” betreiben? Wurde bei der Aufteilung eines Hauses in Eigentumseinheiten<br />

eine Einheit als Laden bezeichnet, liegt darin eine Zweckbestimmung. Der<br />

Betrieb eines Wettbüros steht dem Betrieb eines Ladens nicht gleich und kann von<br />

der Eigentümergemeinschaft untersagt werden. Wie lässt sich ein Unterlassungsanspruch<br />

gerichtlich durchsetzen?<br />

Wenn es um Fragen der aktuellen WEG- und Mietrechtsprechung<br />

geht, hat Dr. Olaf Riecke, Richter am<br />

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, die richtigen<br />

Antworten parat.<br />

Die Teilungserklärung enthält nicht lediglich<br />

unverbindliche Nutzungsvorschläge, sondern<br />

eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter<br />

im Sinne von den §§ 10 Abs. 2, 15<br />

Abs. 1 WEG. Dies folgt schon daraus, dass die<br />

Einheit Nr. 2 in der Teilungserklärung nicht<br />

allgemein als Gewerbeeinheit bezeichnet<br />

wird, sondern als Laden. Durch diese vereinbarte<br />

Zweckbestimmung wird das Recht des<br />

Teileigentümers mit den in seinem Sondereigentum<br />

stehenden Gebäudeteilen in dem<br />

durch das WEG vorgegebenen Rahmen nach<br />

Belieben zu verfahren, eingeschränkt. Dies<br />

gilt auch gegenüber den Wohnungseigentümern<br />

für den Pächter. Durch die Bezeichnung<br />

als „Laden“ in der Teilungserklärung<br />

liegt eine entsprechende Zweckbestimmung<br />

vor, die die Nutzung der Gewerbeeinheit<br />

als Wettbüro verbietet. Dabei verbietet die<br />

Bezeichnung „Laden“ zwar nicht jede abweichende<br />

Nutzung. Nicht erlaubt sind aber<br />

Nutzungsarten, die mehr stören, als die angegebene<br />

Nutzungsart. Bei der in diesem<br />

Zusammenhang gebotenen typisierenden<br />

Betrachtungsweise ist davon auszugehen,<br />

dass die Nutzung als Wettbüro schon im Hinblick<br />

auf die Geräusch- und auch Geruchsbelästigungen<br />

durch Rauch erheblich mehr<br />

stört, als die nach der Teilungserklärung vorgesehene<br />

Nutzung.<br />

Wettbüro an „sensiblem Standort”<br />

untersagt<br />

Auch ist die Prägung durch die unmittelbare<br />

Umgebung zu berücksichtigen. Im vorliegenden<br />

Fall handelt es sich um einen „sensiblen<br />

Standort“, nämlich ein Wohngebiet mit<br />

Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften.<br />

Der Betrieb eines Wettbüros führt zu einer<br />

Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der<br />

Anwohner und stört daher mehr als der Betrieb<br />

eines Ladens. Während in einem Laden<br />

die Kunden ihre Einkäufe erledigen und dann<br />

die Geschäftsräume wieder verlassen, ist im<br />

Wettbüro damit zu rechnen, dass die Kunden<br />

ihre Wetten platzieren und sich dann die<br />

entsprechenden Rennen bzw. Spiele vor Ort<br />

ansehen. Außerdem muss bei dem Betrieb<br />

eines Wettbüros mit einer nicht unerheblichen<br />

Zahl abhängiger Spieler gerechnet<br />

werden, die für eine entsprechende Ein- und<br />

Ausgehfrequenz sorgen. Mit dem Betrieb<br />

zum Beispiel eines Lottogeschäfts ist dieser<br />

Zustand nicht vergleichbar.<br />

Dr. Olaf Riecke<br />

www.riecke-hamburg.de<br />

Die Hausbank München eG ist ein seit über hundert Jahren auf Immobilienbesitzer und<br />

Immobilienverwalter spezialisiertes Finanzinstitut. Seit vierzig Jahren bietet sie speziell<br />

entwickelte Branchensoftware für Immobilienverwalter an. Dazu zählen insbesondere die<br />

Produkt- und Dienstleistungsangebote „Verwalter-Service“ und „Kautions-Service“. Die<br />

zertifizierte Software ermöglicht es Immobilienverwaltern, ihre Verwalteraufgaben auf professionelle<br />

und effektive Weise abzuwickeln.<br />

Merkliche Einsparungen durch den<br />

„Verwalter-Service”<br />

Der „Verwalter-Service“ unterstützt Immobilienverwalter<br />

bei ihren täglichen operativen<br />

Aufgaben. Neben der Bereitstellung<br />

einer immobilienwirtschaftlichen Software<br />

werden viele Tätigkeiten des Alltags von<br />

Kundenbetreuern der Hausbank übernommen.<br />

Das bedeutet eine enorme Entlastung<br />

von zeit- und personalintensiven Arbeiten.<br />

Aber das ist noch nicht alles: Die Hausbank<br />

München legt auch hohen Wert auf kompetente<br />

Beratung ihrer Kunden.<br />

Die Oracle-Datenbanken sowie die Javabasierte<br />

Branchensoftware sind auf dem<br />

neuesten Stand einer modernen Software-<br />

Architektur, deren Bereitstellung über das<br />

Rechenzentrum der Hausbank vorgenommen<br />

wird. Durch die Spiegelung der Daten<br />

an zwei verschiedenen Standorten ist ein<br />

sehr hohes Maß an Sicherheit geboten. Für<br />

die Nutzung der Software ist keine Installation<br />

notwendig. Jede Hausverwaltung kann<br />

eine unbegrenzte Nutzeranzahl einrichten,<br />

ohne zusätzliche Kosten pro eingerichtetem<br />

Arbeitsplatz/Anwender aufwenden zu<br />

müssen. Alle Updates der Software erfolgen<br />

vollautomatisiert, wodurch jeglicher<br />

Mehraufwand vom Kunden ferngehalten<br />

wird. Durch die Integration von verschiedenen<br />

Modulen in VS 3 wird die Verwaltung<br />

von Daueraufträgen und die Disposition der<br />

Rücklagenkonten erleichtert. Die Informationen<br />

zu allen Kontoumsätzen sind ebenfalls<br />

vorgehalten und ergänzen die laufende<br />

Buchhaltung.<br />

Die für die Verwaltung von WEG- und Mietobjekten<br />

– also von der Stammdatenpflege<br />

bis zur Erstellung der Abrechnungen – erforderlichen<br />

Funktionalitäten sind nach anwenderorientierten<br />

und ergonomischen Gesichtspunkten<br />

implementiert.<br />

Hohe Arbeitsentlastung durch den<br />

„Kautions-Service”<br />

Auch das Verwalten der Mietkautionen ist<br />

höchst arbeitsintensiv und verschlingt Ressourcen.<br />

Das gilt nicht nur für Verwalter,<br />

sondern auch für Banken. Die Hausbank<br />

ist seit Einführung des heutigen § 551<br />

BGB darauf spezialisiert, ihren Kunden<br />

die zeitraubenden und immer wiederkehrenden<br />

Routine-Aufgaben durch Standardisierung<br />

zu erleichtern oder sogar<br />

abzunehmen. Ein besonderer Service für<br />

Neukunden ist, dass diese mit der eigentlichen<br />

Umstellung nichts zu tun haben.<br />

Nach der Umstellung kann der Kunde sofort<br />

die gesamte Leistungspalette der Hausbank<br />

nutzen. Diese bietet einen Rundum-<br />

Kautions-Service mit den wesentlichen<br />

Merkmalen: wohnungswirtschaftliches Knowhow,<br />

einfaches und effizientes Handling<br />

sowie eine hohe Kundenorientierung.<br />

Ständige Weiterentwicklung der<br />

Software<br />

Die Hausbank München will den Kunden<br />

mit ihren Software-Angeboten mehr Komfort,<br />

mehr Effizienz und mehr Sicherheit<br />

bieten. Dies ist eines der Hauptziele des Unternehmens<br />

und seiner Mitarbeiter. Und was<br />

die Kunden wirklich brauchen, erfahren die<br />

Mitarbeiter entweder direkt bei ihren Kundenbesuchen<br />

oder über den Expertenkreis.<br />

Am runden Tisch wird gemeinsam mit Immobilienwaltern<br />

über aktuelle Probleme und<br />

deren Lösungen diskutiert. Diese werden<br />

zeitnah in der Software umgesetzt. Daraus<br />

ergeben sich jährlich regelmäßige Software-<br />

Aktualisierungen. Das Immobilienverwalter-<br />

Team der Hausbank steht für alle Bank- und<br />

Software-Leistungen gerne zur Verfügung<br />

und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. <br />

Abteilung Vertrieb der Hausbank München<br />

verwalter@hausbank.de<br />

Benutzeroberfläche zum Setzen der Sollstellungsund<br />

Einzugsparameter<br />

Seite 18 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 19


Dienstleistungen<br />

Energie & Umwelt<br />

Neue Rechtsschutzpakete<br />

von Caninenberg &<br />

Schouten<br />

Verbesserungen bei der<br />

<strong>BVI</strong>-Vertrauensschadenversicherung<br />

Fotos: Bosch Thermotechnik GmbH Junkers Deutschland<br />

Serie: Moderne Heiztechnik, Teil 1<br />

Mit moderner Heiztechnik wie dem Gas-Brennwert-<br />

Wandgerät Cerapur von Junkers lässt sich in Mietwohnungen<br />

der Wärme- und Warmwasserkomfort steigern<br />

Heizungsmodernisierung mit System<br />

Investition in moderne Heiztechnik für Wohnanlagen rechnet sich<br />

Foto: Joachim Lechner/Fotolia<br />

Die Caninenberg & Schouten GmbH hat die Vertragsinhalte der Vertrauensschadenversicherung<br />

für <strong>BVI</strong>-Mitglieder neu verhandelt und deutliche Verbesserungen erreicht. Wie das <strong>BVI</strong>-<br />

<strong>Magazin</strong> in der Ausgabe <strong>02</strong>/2011 berichtete, ist die Vertrauensschadenversicherung seit dem<br />

01.01.2012 für alle Verbandsmitglieder Pflicht. Fördermitglied Caninenberg & Schouten, das<br />

das Versicherungskonzept entwickelte, steht seit jeher für innovative Produkte. Nachstehend<br />

ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.<br />

Vertrauensschadenversicherung für<br />

<strong>BVI</strong>-Mitglieder<br />

Der Schutzumfang der Vertrauensschadenversicherung<br />

wurde um folgende Schäden<br />

erweitert:<br />

„… Täuschungsschäden, die dem Versicherungsnehmer<br />

von außenstehenden Dritten<br />

durch Betrug, Urkundenfälschung oder<br />

Urkundenunterdrückung zugefügt werden,<br />

in der Absicht, sich selbst oder einen Dritten<br />

rechtswidrig zu bereichern. Dies gilt auch,<br />

wenn der Schaden durch die Ersatzpflicht<br />

des Versicherungsnehmers gegenüber einem<br />

anderen Dritten entsteht.“<br />

„… Schäden, die dem Versicherungsnehmer<br />

dadurch entstehen, dass Vertrauenspersonen<br />

vorsätzlich und unberechtigt der Geheimhaltung<br />

unterliegende Informationen, Verfahren<br />

bzw. Substanzen oder sonstige Betriebsgeheimnisse<br />

des Versicherungsnehmers an<br />

unberechtigte Dritte weitergeben. Dies gilt<br />

auch, soweit es sich um fremde Betriebsund<br />

Geschäftsgeheimnisse handelt, die dem<br />

Versicherungsnehmer rechtmäßig anvertraut<br />

wurden. In Abänderung von § 10 Ziff. 4 ist<br />

entgangener Gewinn mitversichert.“<br />

Abmahnungen wegen unlauteren<br />

Wettbewerbs häufen sich –<br />

Caninenberg & Schouten bietet<br />

die Versicherungslösung.<br />

Außerdem sind jetzt auch interne Schadenermittlungskosten<br />

Gegenstand des Versicherungsschutzes:<br />

Beauftragt der Versicherungsnehmer<br />

mit Zustimmung des<br />

Versicherers ein Public-Relations-Unternehmen,<br />

um einen aufgrund von Medienberichten<br />

entstandenen Reputationsschaden zu<br />

mindern, den er als Folge eines Schadens gemäß<br />

§ 1 erlitten hat, ersetzt der Versicherer<br />

die hierfür anfallenden Kosten. Die Selbstbeteiligung<br />

wurde für Schäden am Vermögen<br />

des Mitglieds von bisher 2.500 Euro auf<br />

500 Euro, für Internet- und Hackerschäden<br />

von bisher 25.000 Euro auf 2.500 Euro<br />

reduziert. Diese Verbesserungen liegen dem<br />

Versicherungsschutz ab sofort zugrunde und<br />

erfolgen ohne Beitragsanpassung.<br />

Rechtsschutz „unlauterer Wettbewerb”<br />

In Gesprächen mit Mitgliedern erfuhr<br />

Caninenberg & Schouten vermehrt von<br />

Abmahnungen bezüglich „unlauteren Wettbewerbs“.<br />

Die Herausforderung bestand<br />

darin, dafür eine versicherungstechnische<br />

Lösung anzubieten. Im Rahmen einer<br />

Firmenrechtsschutzversicherung kann Caninenberg<br />

& Schouten dem Verwalter nun<br />

Rechtsschutz für die Abwehr sowie die<br />

Geltendmachung von Schadenersatz- und<br />

Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht<br />

mit Ausnahme des Kartellrechts<br />

anbieten.<br />

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

Der Ausschluss der Versicherungsverträge<br />

der verwalteten Liegenschaften in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

für<br />

Hausverwalter galt bisher als unumstößliches<br />

Dogma.<br />

Caninenberg & Schouten ist es gelungen, den<br />

Versicherungsschutz hier entsprechend zu<br />

erweitern. Selbst die Abwicklung von Schäden<br />

im Sondereigentum ohne Verwaltermandat<br />

konnten in den Versicherungsschutz integriert<br />

werden.<br />

Diese Neuerungen und Verbesserungen<br />

konnten aufgrund der guten Kenntnisse<br />

in der WEG-Verwaltung realisiert werden.<br />

Caninenberg & Schouten nimmt gerne Anregungen<br />

für weitere Verbesserungen oder<br />

neue Versicherungen aus der Verwalterbranche<br />

auf und versucht, diese in Versicherungsschutz<br />

umzusetzen.<br />

Stefan Roth<br />

immobilien@csmail.de<br />

Für die energetische und wirtschaftliche<br />

Modernisierung von Wohnanlagen bedarf<br />

es sinnvoller Modernisierungskonzepte. Ein<br />

wesentlicher Bestandteil eines solchen Konzeptes<br />

ist eine zuverlässige und energiesparende<br />

Wärmelösung. So lassen sich Leerstände<br />

vermeiden und Wettbewerbsvorteile erzielen.<br />

Veraltete Anlagentechnik verbraucht bis zu<br />

50 Prozent mehr Energie für die Wärmeerzeugung<br />

als moderne Systeme. Eine Modernisierung<br />

lohnt sich in fast allen Fällen. Die<br />

Stiftung Warentest hat berechnet, dass eine<br />

Heizungsmodernisierung deutlich wirtschaftlicher<br />

ist als eine Fassadensanierung: Ein<br />

moderner Brennwertkessel zahle sich bereits<br />

nach durchschnittlich fünf Jahren aus, eine<br />

Fassadensanierung erst nach zwanzig Jahren.<br />

Kriterien für die Heizungswahl<br />

Bei der Planung einer neuen Heizungsanlage<br />

spielen viele Faktoren eine Rolle. Oft soll die<br />

Sanierung im bewohnten Gebäude und mit<br />

möglichst geringen Unannehmlichkeiten für<br />

die Mieter erfolgen. In manchen Fällen muss<br />

ein reparaturbedürftiges Leitungsnetz ausgetauscht<br />

werden: Das sind nur zwei Beispiele.<br />

Je nach den Gegebenheiten und den Wünschen<br />

des Betreibers sind daher unterschiedliche<br />

Ansätze sinnvoll. Bei der Erstellung<br />

individuell ausgelegter, energieeffizienter<br />

Wärmekonzepte bieten Heizungsfachleute<br />

und Planungsbüros Entscheidungshilfen.<br />

Insbesondere wenn Sanierungsmaßnahmen<br />

in größerem Umfang anstehen, lohnt es sich,<br />

über eine grundlegende Änderung des Heizsystems<br />

nachzudenken. Ein Umstieg von<br />

einer dezentralen Lösung auf eine Zentralheizung<br />

und/oder der Wechsel des Energieträgers<br />

sowie der Einsatz erneuerbarer Energien<br />

können in diesem Fall sinnvoll sein.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Wenn die Heizungs- und Warmwassertechnik<br />

neu eingebaut oder wesentlich erneuert<br />

wird, greifen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV). Wird umfangreich<br />

saniert, muss zudem das Erneuerbare-<br />

Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beachtet<br />

werden, das auf den ersten Blick nur für den<br />

Neubau gilt. Es verlangt, dass Bauherren einen<br />

gewissen Teil ihres Wärmebedarfs für<br />

Raumheizung und Warmwasser mit Hilfe von<br />

erneuerbaren Energien decken. Alternativ<br />

können Eigentümer die Energieeffizienz ihres<br />

Gebäudes auch auf andere Weise erhöhen,<br />

zum Beispiel indem sie ihr Gebäude besser<br />

dämmen.<br />

Chancen bei der finanziellen<br />

Umsetzung<br />

Bewirkt die Heizungsmodernisierung eine<br />

nachhaltige Energieeinsparung, wie es bei<br />

Gas-Brennwertgeräten oder Systemen zur<br />

Nutzung regenerativer Energien der Fall ist,<br />

kann der Eigentümer bis zu elf Prozent der<br />

Kosten für die Modernisierung auf die Jahresmiete<br />

umlegen. Für den Mieter ergeben sich<br />

keine Nachteile: Die Warmmiete bleibt aufgrund<br />

der geringeren Energiekosten konstant.<br />

Zudem sind die langfristig niedrigen Nebenkosten<br />

für den Mieter überzeugend.<br />

Lösungen für jeden Bedarf<br />

Effiziente Wärmelösungen sind ein wichtiger<br />

Bestandteil wirtschaftlich sinnvoller Modernisierungskonzepte.<br />

Sie garantieren dem Eigentümer<br />

Betriebssicherheit und sorgen für<br />

zufriedene Mieter. Ein System mit modernster<br />

Technik und der Einbindung regenerativer<br />

Energien steigert außer dem Image auch den<br />

Wert einer Immobilie.<br />

Der Thermotechnik-Hersteller Junkers, eine<br />

Marke der Bosch Thermotechnik, bietet<br />

nachhaltige und regenerative Wärmelösungen<br />

für sämtliche Anforderungen<br />

der Bestandsmodernisierung – ob moderne<br />

Etagenheizungen mit Brennwert- oder<br />

Heizwerttechnik, zentrale Großanlagen bis<br />

zu 560 Kilowatt, solare Großanlagen oder<br />

Wärmepumpen-Lösungen. Wichtig ist Junkers<br />

immer die Gesamtanlagen-Effizienz.<br />

Dies schlägt sich in zahlreichen Systemlösungen<br />

und in einem ausgeklügelten<br />

Baukastenprinzip nieder. So ist für jeden<br />

Bedarf das Passende dabei. <br />

Jens Mischke<br />

jens.mischke@de.bosch.com<br />

Modernisierung<br />

im Bestand<br />

Mit einer durchdachten Sanierung und der<br />

Umstellung auf eine moderne Heiztechnik<br />

lässt sich auch in älteren Wohnanlagen wieder<br />

attraktiver Wohnraum mit niedrigen Nebenkosten<br />

schaffen. Die Neue Gewoge Pinneberg<br />

konnte dank neuer Heizungsanlagen von<br />

Junkers und Gebäudesanierung den Gesamtenergieverbrauch<br />

von 36 Wohneinheiten mit<br />

insgesamt 2.536 Quadratmetern Wohnfläche<br />

von 667 auf 267 MWh/Jahr senken.<br />

Seite 20 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 21


Impressum, Hersteller & Dienstleister<br />

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Hersteller & Dienstleister<br />

In dieser Ausgabe finden Sie Informationen<br />

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Caninenberg & Schouten GmbH<br />

www.caninenberg-schouten.de Tel. +49 221 17938-0 Seite 20<br />

DOMCURA AG<br />

www.domcura-ksh.de Tel. +49 431 54654-196 Seite 24<br />

Hausbank München eG<br />

www.hausbank.de Tel. +49 089 55141-434 Seite 2 + 19<br />

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des <strong>BVI</strong> Bundesfachverbandes<br />

der Immobilienverwalter e. V. für<br />

seine Mitglieder. Mitglieder im <strong>BVI</strong><br />

erhalten diese Zeitschrift im Rahmen<br />

ihrer Mitgliedschaft. Das <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong><br />

erscheint jeden zweiten Monat<br />

und berichtet über branchenrelevante<br />

Themen, Programm & Veranstaltungen<br />

des <strong>BVI</strong> ebenso wie über Angebote &<br />

Innovationen, Projekte & Lösungen<br />

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<strong>BVI</strong> Bundesfachverband<br />

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Siehe Einzelbildnachweis. Titelbild:<br />

electriceye/Fotolia. Namentlich gekennzeichnete<br />

Beiträge geben die<br />

Auffassung der Verfasser, nicht<br />

unbedingt diejenige der Herausgeber<br />

wieder. Unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte und Fotos werden nicht<br />

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Seite 22 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong><br />

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