BVI 02/2013 - BVI Magazin
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<strong>02</strong>-<strong>2013</strong> 5. Jahrgang<br />
<strong>BVI</strong> magazin<br />
Die Zeitschrift des Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.<br />
www.bvi-magazin.de<br />
Deutscher Immobilien<br />
Kongress<br />
Die Branche trifft sich in Berlin – der <strong>BVI</strong><br />
begeht sein 30-jähriges Jubiläum<br />
Seite 6<br />
Modernisierung im Bestand<br />
Neue Heizungssysteme schonen die<br />
Umwelt und sichern eine kostengünstige<br />
Wärmeenergieversorgung<br />
Seite 21<br />
So viel mehr Wert.
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Die goldrichtige<br />
Entscheidung:<br />
Heizungsmodernisierung.<br />
Zukunftssichere Heizsysteme für fast jede<br />
Anforderung: Von Gas-Geräten über Wärmepumpen<br />
und solaren Großanlagen für bis<br />
zu 200 Wohneinheiten.<br />
Mietkautionen sind<br />
Hausbanksache:<br />
schnell und einfach<br />
30.000 Immobilienbesitzer<br />
und -verwaltungen nutzen den<br />
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um die täglichen Aufgaben effektiv<br />
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Weitere Informationen:<br />
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Editorial<br />
Geplante Wärmelieferverordnung praxisfern<br />
Umsetzbare Contracting-Regelung notwendig<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
mit dem Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai <strong>2013</strong> auch die geplante<br />
Neuregelung zur gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) gemäß<br />
§ 556c BGB in Kraft. Der Paragraph ermöglicht es, die Versorgung eines<br />
Mietgebäudes mit Wärme oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf<br />
Contracting oder Fernwärme umzustellen und die Wärmelieferkosten als<br />
Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.<br />
Nach Absicht des Gesetzgebers soll damit ein wichtiges Instrument zur<br />
Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden. Die Neuregelung<br />
ist aber stattdessen komplizierter, bürokratischer und streitanfälliger<br />
als die bisherige Rechtslage. Praxisfern ist insbesondere die gesetzlich<br />
geforderte Kostenneutralität bereits zu Beginn der Umstellung auf<br />
gewerbliche Wärmelieferung. Denn gerade zu Beginn des Wärmeliefervertrages<br />
entstehen typischerweise Mehrkosten, die erst durch den<br />
späteren Effizienzgewinn nach Umstellung auf Contracting neutralisiert<br />
werden und zu einer tatsächlichen Einsparung führen können.<br />
Zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht im Rahmen des Kostenvergleichs<br />
zur Ermittlung der Kostenneutralität, bei der Bestimmung der<br />
erforderlichen Effizienzgewinne und bei der entsprechenden Berücksichtigung<br />
im Wärmelieferungsvertrag und den Informationspflichten<br />
gegenüber den Mietern. Die gesamten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen<br />
der komplizierten Regelungen sind bislang noch nicht vorhersehbar.<br />
Ein flächendeckender Rückgang des Wärmecontractings ist mit<br />
dieser Regelung aber zu erwarten.<br />
Im Rahmen der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft<br />
Deutschland hat der <strong>BVI</strong> zu den geplanten Contracting-Regelungen<br />
gegenüber dem Bundesjustizministerium Stellung genommen und gefordert,<br />
die Wärmelieferverordnung zu vereinfachen und abweichende<br />
Individualvereinbarungen zuzulassen. Nur so können ungewollte Fehlentwicklungen<br />
effektiv vermieden werden.<br />
Inhalt<br />
4 Schwerpunktthema <br />
4 Instandhaltung und Modernisierung: Wo liegen die Unterschiede?<br />
Wann sind sie fällig? Wie plant man sie richtig?<br />
6 <strong>BVI</strong>-Veranstaltungen <br />
6 Die Immobilienbranche trifft sich zum Deutschen<br />
Immobilien Kongress<br />
6 Der <strong>BVI</strong> feiert sein dreißigjähriges Bestehen<br />
7 Beim Dresdner Verwaltertag erfuhren die Teilnehmer<br />
alles Wissenswerte zu SEPA und Trinkwasserverordnung<br />
8 Größtes Treffen der Thüringer Immobilienverwalter:<br />
Oberbürgermeister eröffnete Erfurter Verwaltertag<br />
9 Der Landesverband Bayern wählte bei den Münchner Verwaltertagen<br />
seinen stellvertretenden Landesbeauftragten<br />
10 Partnertreffen, Termine, Neumitglieder, Geburtstage<br />
11 <strong>BVI</strong>-Verwalter <br />
11 Serie Das <strong>BVI</strong>-WerteManagementSystem im Verwalteralltag:<br />
Glaubwürdigkeit im Geschäftsleben als Einheit von<br />
Denken, Reden und Handeln<br />
12 Der Landesverband Bayern informierte beim Verwalterfrühstück<br />
über die Rauchwarnmelderpflicht und SEPA<br />
13 Rechte und Pflichten des Beirats standen im Fokus des<br />
Beiratsseminars der GRUVA Grundverwaltung GmbH<br />
14 Politik & Aktuelles <br />
14 Peter Patt kommentiert: Inklusiv-Mieten gehört die Zukunft<br />
15 Management & Führung <br />
15 Thorsten Woldenga über den Einfluss der eigenen<br />
Einstellung auf den Umgang mit „schwierigen” Kunden<br />
16 Wirtschaft & Recht<br />
16 Anfechtungsklage: Verwalter muss Eigentümerliste vorlegen<br />
17 Vereinbarung über Instandhaltung und -setzung der Fenster<br />
durch Eigentümer erfasst nicht unbedingt deren Austausch<br />
18 Ladenlokal darf nicht als Wettbüro genutzt werden, wenn<br />
dies der Teilungserklärung widerspricht<br />
19 Dienstleistungen <br />
19 Online-Verwaltungssoftware, Kautions-Service, WEG-<br />
Kontoführung und Darlehen der Hausbank München<br />
Die richtige Mischung aus Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit<br />
und Betriebssicherheit macht Ihre Heizungsmodernisierung zu<br />
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Wärme fürs Leben<br />
Thomas Meier<br />
Präsident des <strong>BVI</strong><br />
Bundesfachverbandes<br />
der Immobilienverwalter e. V.<br />
20 Caninenberg & Schouten: Verbesserte Konditionen bei<br />
Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
21 Energie & Umwelt <br />
21 Serie Moderne Heiztechnik von Junkers – Teil 1:<br />
Heizungsmodernisierung mit System<br />
22 Impressum, Hersteller & Dienstleister<br />
30 Jahre <strong>BVI</strong><br />
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Thomas Meier,<br />
Pfeuffer Immobilienverwaltung<br />
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Stehempfang am 17. Mai <strong>2013</strong><br />
in Berlin. Mehr auf Seite 6<br />
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Schwerpunktthema<br />
Foto: Neucom GmbH<br />
Foto: Heinze GmbH<br />
Schwerpunktthema<br />
Foto: electriceye/Fotolia<br />
Eine gute Planung ist das A und O einer erfolgreichen Instandhaltung<br />
oder Modernisierung.<br />
Für größere Umbauarbeiten – beispielsweise am Dach –<br />
sollten Verwalter Architekten oder Ingenieure hinzuziehen.<br />
Für eine erfolgreiche Energiewende<br />
Instandhaltung und Modernisierung in Neubau und Bestand<br />
Eine Immobilie ist definiert durch ihre Gesamtnutzungsdauer. Diese beträgt bei Wohngebäuden etwa<br />
80 bis 90 Jahre. Wird davon das Alter des Hauses abgezogen, so ergibt sich daraus die Restnutzungsdauer.<br />
Damit die Restnutzungsdauer effektiv ausgeschöpft werden kann, müssen Immobilienbesitzer<br />
Instandhaltungen durchführen und modernisieren. Sie können einer Immobilie eine bis zu<br />
zehn Jahre längere Lebensdauer schenken.<br />
Der Großteil der Wohnungsbestände in<br />
Deutschland wurde in den 50er- bis 70er-<br />
Jahren erstellt. In vielen Fällen stehen heute<br />
meist umfangreiche Modernisierungs- und<br />
Instandhaltungsmaßnahmen an.<br />
Instandhaltung als Werterhalt –<br />
Modernisierung als Wertsteigerung<br />
In der Fachsprache wird zwischen einer<br />
Instandhaltung und einer Modernisierung<br />
unterschieden: Bei der Instandhaltung werden<br />
defekte oder abgenutzte Bestandteile einer<br />
Immobilie ausgetauscht. Sie sorgt für einen<br />
normalen altersgeminderten Werterhalt.<br />
Wird sie unterlassen, riskiert der Hausbesitzer<br />
einen überdurchschnittlichen Wertverlust<br />
des Objekts. Die Modernisierung setzt<br />
hingegen auf Wertsteigerung. Unter ihr<br />
werden alle Maßnahmen am Gebäude verstanden,<br />
die über die normale Instandhaltung<br />
von Bauteilen sowie der technischen<br />
Ausstattung hinausgehen und nicht dem<br />
reinen Funktionserhalt dienen. Sie umfasst<br />
einerseits Maßnahmen, die eine bewohnergerechte<br />
Gestaltung des Gebäudes und<br />
des Umfeldes beinhalten. Dazu gehören<br />
Verbesserungen der Wohnungszuschnitte,<br />
die Erneuerung der Küchen und Bäder<br />
oder barrierearme Nutzungsmöglichkeiten<br />
der Wohnung. Andererseits gehören zur<br />
Modernisierung auch bau- und haustechnische<br />
Maßnahmen, die nachhaltig zu einer<br />
Verringerung des Energie- und Wasserverbrauchs<br />
führen, die sogenannte energetische<br />
Modernisierung. Diese umfasst die<br />
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes,<br />
den Einbau effizienter Heizungs- und Warmwasseranlagen<br />
(Niedertemperatur- oder<br />
Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solarkollektoren)<br />
sowie lüftungstechnischer Anlagen<br />
und die Nachrüstung wassersparender<br />
Armaturen.<br />
Der Umwelt zuliebe – Trend zu<br />
energetischer Modernisierung<br />
Besonders bei der Modernisierung gewinnt<br />
das Thema Energie inzwischen immer mehr<br />
an Bedeutung. Knapper und teurer werdende<br />
Ressourcen sowie ehrgeizige Klimaschutzziele<br />
der Bundesregierung sorgen für einen<br />
Trend hin zum energieeffizienten Haus.<br />
Viele Eigentümer streben die energetische<br />
Erneuerung ihrer Gebäude an, um den Vorgaben<br />
der Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />
gerecht zu werden. Die entsprechend anfallenden<br />
Kosten, etwa für Dachisolierung,<br />
Fassade, Fenstererneuerung oder neue<br />
Heizung, sind umfassend und übersteigen<br />
oftmals die Instandhaltungsrücklagen<br />
von Eigentümergemeinschaften, sodass<br />
Sonderumlagen fällig werden. Ohne eine<br />
Optimierung und Verstetigung der aktuellen<br />
Fördermittel wird die energetische<br />
Sanierung nur schwerlich funktionieren.<br />
Hauseigentümer warten hinsichtlich fester<br />
Rahmenbedingungen allerdings bisher<br />
vergebens auf ein positives Signal aus der<br />
Politik und halten sich deshalb mit den notwendigen<br />
Investitionen noch zurück. Dabei<br />
hat die energetische Sanierung sehr positive<br />
Nebeneffekte: Jeder staatliche Förder-Euro<br />
bei der energetischen Gebäudesanierung löst<br />
acht Euro privater Investitionen vor Ort aus.<br />
Trotzdem hat die Bundesregierung erst kürzlich<br />
eine weitere Gelegenheit verpasst, die<br />
energetische Sanierung zu beschleunigen.<br />
Durch die Novellierung des Mietrechts besteht<br />
die Gefahr, dass Heizungsmodernisierungen,<br />
der Einbau von Wohnungslüftungsanlagen<br />
oder Umstellungen des Heizenergieträgers<br />
nicht unter den Begriff der energetischen<br />
Sanierung fallen. Folglich werden diese<br />
Maßnahmen voraussichtlich nicht mehr oder<br />
nur noch in verringertem Maße durchgeführt<br />
werden. Dabei stellt eine Modernisierung der<br />
Anlagentechnik bereits heute eine schnelle,<br />
effiziente und bezahlbare Lösung dar, um<br />
signifikant Energie einzusparen und den CO 2<br />
-<br />
Ausstoß im Gebäudebestand zu vermindern.<br />
Quelle: Gebäudeenergieberater Dipl.-Ing. Günter Oldigs – GEBGO<br />
Mit moderner Anlagentechnik zum<br />
energieeffizienten Haus<br />
Die Branche der Gebäudetechnik bietet<br />
effiziente Lösungen für Bestand und Neubau<br />
mit erheblichem Einsparpotenzial. Zum Beispiel<br />
könnten laut einer Studie der Roland<br />
Berger Strategy Consultants aus dem Jahr<br />
2011 184 Terawattstunden (TWh) Wärmeenergie<br />
und damit Kosten von jährlich 17<br />
Milliarden Euro eingespart werden. Dies entspricht<br />
dem jährlichen Wärmeenergiebedarf<br />
von zirka 10 Millionen Haushalten. Doch<br />
weiterhin arbeiten 75 Prozent der Heizungsanlagen<br />
in Deutschland ineffizient. Nach<br />
Angaben des BDH Bundesindustrieverband<br />
Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik<br />
e. V. liegt die Sanierungsquote derzeit<br />
bei nur drei Prozent. Knapp 24 Prozent<br />
von 1.000 Hausbesitzern einer aktuellen TNS<br />
Emnid-Umfrage gaben an, dass die aktuellen<br />
Fördermittel zu gering sind, und sie ihre<br />
Heizungsanlage deshalb nicht modernisierten.<br />
Dabei ist der Einsatz neuer innovativer<br />
Technologien in der Gebäudeausrüstung,<br />
speziell der Heizung und der Warmwasserbereitung<br />
unabdingbar, um – wie im Energiekonzept<br />
der Bundesregierung festgelegt –<br />
den Endenergiebedarf in Gebäuden bis 2050<br />
um 80 Prozent abzusenken.<br />
Instandhaltungsstau als<br />
Wertminderung<br />
Werden keine Maßnahmen zur Instandhaltung<br />
getroffen, spricht man von einem<br />
sogenannten Instandhaltungsstau, der die<br />
rechnerische Restnutzungsdauer der Immobilie<br />
verkürzt. Ein Instandhaltungsstau zeigt<br />
sich durch das vermehrte Auftreten von<br />
Bauschäden, beispielsweise feuchten Kellerwänden<br />
oder undichten Fenstern. Die Steigerung<br />
– der Modernisierungsstau – ist hingegen<br />
gekennzeichnet durch ein generelles<br />
Defizit der eigenen Immobilie im Vergleich<br />
zum – manchmal auch gesetzlich vorgegebenen<br />
– Standard am Markt. Zum Beispiel,<br />
wenn der energetische Standard wegen einer<br />
veralteten Heizungsanlage, nicht vorhandener<br />
Fassaden-Wärmedämmung oder einfach<br />
verglasten Fenstern offensichtlich vom normalen<br />
Durchschnitt abweicht.<br />
Neben einer erhöhten Lebensdauer der Immobile<br />
sichern Instandhaltung und Modernisierung<br />
nach einem zeitgemäßen Standard<br />
auch den langfristig stabilen Wiederverkaufswert.<br />
Dazu tragen die verminderten<br />
Unterhaltskosten des Gebäudes bei. Eine<br />
Wärmedämmung der Außenfassade kann<br />
sich bereits in weniger als zehn Jahren<br />
amortisieren, eine kurze Zeit im Verhältnis<br />
zur Lebensdauer der Gebäude von 80 und<br />
mehr Jahren. Der richtige Zeitpunkt für<br />
energiesparende Maßnahmen ist spätestens<br />
dann gekommen, wenn im Laufe der Nutzung<br />
eines Gebäudes ohnehin Baumaßnahmen<br />
erforderlich werden. Zur Planung<br />
von Modernisierungen und Umbauarbeiten<br />
sollten stets fachkundige Architekten oder<br />
Bauingenieure mit der nötigen beruflichen<br />
Erfahrung hinzugezogen werden.<br />
Cornelia Freiheit<br />
Energieverbrauch in kWh/a<br />
Ersparnis in kWh/a und %<br />
Primärenergiebedarf Q p<br />
:<br />
Ist-Zustand<br />
Dachdämmung<br />
+ zus. Außenwanddämmung<br />
+ zus. Wärmeschutzverglasung<br />
+ zus. Dämmung Bodenplatte<br />
+ zus. Reduzierung Leckverluste<br />
+ zus. Holzpelletsheizung<br />
+ zus. Kontrollierte Lüftung mit WRG<br />
+ zus. Solarthermie Warmwasser+Heizung<br />
70.825<br />
43.625<br />
24.618<br />
21.150<br />
18.282<br />
17.301<br />
5.579<br />
5.114<br />
4.542<br />
27.200 38,4 %<br />
46.207 65,2 %<br />
49.676 70,1 %<br />
52.543 74,2 %<br />
53.524 75,6 %<br />
65.246 92,1 %<br />
65.711 92,8 %<br />
66.283 93,6 %<br />
Seite 4 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 5
<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />
Peter Schmalfeldt, City-Press<br />
<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />
Wie schon im Vorjahr wird Peter Ramsauer,<br />
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />
die Gäste des Deutschen Immobilien<br />
Kongresses begrüßen.<br />
Weiterbildung mit Elbblick –<br />
160 Seminarteilnehmer besuchten<br />
den Dresdner Verwaltertag <strong>2013</strong><br />
Deutscher Immobilien Kongress <strong>2013</strong><br />
„Standort bestimmen. Trends setzen. Erfolg sichern.”<br />
Mehr als 500 erwartete Teilnehmer, hochkarätige Referenten aus Politik, Wirtschaft und<br />
Verwaltung und Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
als Gastredner – der Deutsche Immobilien Kongress <strong>2013</strong> bietet die ideale Plattform, um sich<br />
in den Themen der Immobilienwirtschaft auf den neuesten Stand zu bringen und das unternehmerische<br />
Netzwerk auszubauen.<br />
Dieses Jahr findet der vom <strong>BVI</strong> Bundesfachverband<br />
der Immobilienverwalter e. V. und<br />
dem BFW Bundesverband Freier Immobilienund<br />
Wohnungsunternehmen e. V. organisierte<br />
Deutsche Immobilien Kongress am 16. und<br />
17. Mai <strong>2013</strong> unter dem Motto: „Standort bestimmen.<br />
Trends setzen. Erfolg sichern.“ im<br />
Maritim proArte Hotel in Berlin statt.<br />
Die Energiewende erfolgreich<br />
gestalten<br />
Zentraler Diskussionspunkt auf dem diesjährigen<br />
Immobilienverwalter-Plenum wird sein,<br />
wie die Immobilienverwaltungswirtschaft<br />
auf die Energiekrise und die gestiegenen Anforderungen<br />
im Umweltschutz reagiert. Prof.<br />
Dr. Michael Braungart, Geschäftsführer der<br />
EPEA GmbH und Professor an der Leuphana<br />
Universität Lüneburg, der Universität Twente<br />
sowie der Erasmus Universität Rotterdam,<br />
wird sein Konzept „Cradle to Cradle“ – also<br />
„Von der Wiege zur Wiege“ – vorstellen, das<br />
den klassischen Recyclinggedanken konsequent<br />
zu Ende denkt. Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt<br />
aus Solingen, wird sich besonders mit<br />
den Auswirkungen des neuen Mietrechts auf<br />
die energetische Sanierung von Wohngebäuden<br />
auseinandersetzen.<br />
Aktuelle Entwicklungen des WEGund<br />
Mietrechts im Fokus<br />
Natürlich wird auch die aktuelle Urteilssprechung<br />
im WEG- und Mietrecht im Tagungsprogramm<br />
nicht zu kurz kommen. Dr. Olaf<br />
Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-<br />
Blankenese, wird die wichtigsten juristischen<br />
Der <strong>BVI</strong> feiert mit seinen Mitgliedern<br />
30-jähriges Verbandsjubiläum<br />
Der <strong>BVI</strong> Bundesfachverband der Immobilienverwalter<br />
feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges<br />
Bestehen. Am 8. Februar 1983 wurde er in<br />
Ratingen bei Düsseldorf gegründet und setzt<br />
sich seitdem für mehr Qualität in der Immobilienverwaltung<br />
und gesicherte politische<br />
Rahmenbedingungen für die Verwaltertätigkeit<br />
ein. Dem <strong>BVI</strong> waren und sind die persönlichen<br />
Beziehungen zu Freunden und Förderern<br />
sehr wichtig; deswegen freut er sich, das<br />
Verbandsjubiläum nun mit seinen Mitgliedern<br />
begehen zu können. Er lädt diese herzlich<br />
dazu ein, bei einem Stehempfang am 17. Mai<br />
<strong>2013</strong> im Panoramapunkt am Potsdamer Platz<br />
Neuerungen vorstellen. Prof. Florian Jacoby<br />
von der Universität Bielefeld sowie Rechtsanwalt<br />
Dr. Egbert Kümmel werden beleuchten,<br />
was im Wohnungseigentumsgesetz<br />
besser geregelt sein könnte. Des Weiteren<br />
erwarten die Teilnehmer Vorträge zur rechtssicheren<br />
Formulierung von Renovierungsklauseln,<br />
zur Beschlussverkündung und zur<br />
Hausordnung. Ein Highlight wird der Vortrag<br />
von Jörn Ehrlich, Geschäftsführer von<br />
V.I.E.L® Coaching + Training, zur Verbesserung<br />
von Kommunikation durch effizientes<br />
Selbstmanagement. Am Abend des ersten<br />
Kongresstages lädt der <strong>BVI</strong> zur Feier der erfolgreichen<br />
Verbandsarbeit in den Postbahnhof<br />
am Ostbahnhof ein.<br />
Das Gesamtprogramm und das Anmeldeformular<br />
zum Deutschen Immobilien Kongress<br />
<strong>2013</strong> finden Sie auf der <strong>BVI</strong>-Webseite www.<br />
bvi-verwalter.de in der Rubrik „Veranstaltungen“.<br />
<br />
Cornelia Freiheit<br />
in Berlin zu Gast zu sein. Neben dem offiziellen<br />
Teil, unter anderem einem Grußwort vom<br />
Vorsitzenden der BID Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Immobilienwirtschaft Deutschland,<br />
Walter Rasch, wird das Programm Unterhaltung<br />
für jedermann bieten. Weitere Einzelheiten<br />
können der persönlichen Einladung<br />
entnommen werden, die den Mitgliedern bereits<br />
zugegangen ist. Der <strong>BVI</strong> freut sich auf<br />
die gemeinsame Feier. <br />
Cornelia Freiheit<br />
6. Dresdner Verwaltertag am 4. März <strong>2013</strong><br />
Der Branchentreff sächsischer Immobilienverwalter<br />
Nach vielen trüben Tagen scheint am 6. Dresdner Verwaltertag endlich die Sonne. Über 160<br />
Verwalter sind der Einladung des <strong>BVI</strong> ins Maritim Hotel & Internationales Congress Center<br />
Dresden gefolgt. Die meisten Aussteller und Verwalter besuchen die Veranstaltung zum<br />
wiederholten Mal, loben die besonders herzliche Atmosphäre und die Praxisthemen.<br />
<strong>BVI</strong>-Vorstandsmitglied Dr. Michael Goßmann<br />
empfängt die Teilnehmer mit einem<br />
persönlichen Grußwort. Ich nenne die Themen,<br />
mit denen sich die Verwalter <strong>2013</strong><br />
auseinandersetzen müssen: das Mietrechtsänderungsgesetz,<br />
die Neuregelungen der<br />
GEZ-Gebührenzentrale, die Verlängerung<br />
der Prüffrist zur Legionellenuntersuchung,<br />
die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf<br />
das SEPA-Verfahren.<br />
Das Fachprogramm eröffnet Prof. Dr. Florian<br />
Jacoby von der Universität Bielefeld. An<br />
sechs Fallbeispielen erläuterte er, was bei<br />
der Verwalterbestellung zu beachten ist. Anschließend<br />
beschäftigt sich Rüdiger Fritsch<br />
aus Solingen damit, welche Vollmachten zulässig<br />
sind und was der Verwalter bei Weisungen<br />
zu beachten hat. Durch die vielen<br />
Praxisbeispiele ist dieser Vortrag eine wertvolle<br />
Hilfe für die bevorstehenden Eigentümerversammlungen.<br />
Hausgeldansprüche bei<br />
Eigentümerwechsel<br />
Der Eigentümer- und Vermieterwechsel ist<br />
das Thema von Dr. Oliver Elzer aus Berlin.<br />
Die laufenden Zahlungen aus dem Einzelwirtschaftsplan,<br />
der Einzelabrechnung und<br />
aus Sonderumlagen schuldet immer der Eigentümer,<br />
der zum Zeitpunkt der Fälligkeit<br />
des entsprechenden Anspruchs Wohnungseigentümer<br />
ist. Abzurechnen ist gegenüber<br />
dem aktuellen Eigentümer zum Zeitpunkt<br />
des Beschlusses. Der neue Eigentümer<br />
schuldet nur die Abrechnungsspitze. In der<br />
Einzelabrechnung darf der Verwalter nur<br />
die Abrechnungsspitze ausweisen, und die<br />
Eigentümergemeinschaft muss nicht bezahlte<br />
Hausgeldforderungen auf der Grundlage des<br />
Einzelwirtschaftsplanes vom Veräußerer einfordern.<br />
Die Erfahrungen bei der Umsetzung der<br />
Trinkwasserverordnung haben gezeigt, dass<br />
die Aufwendungen wesentlich höher sind,<br />
als zuvor gedacht. Peter Gerhardt von der<br />
Techem Energy Services GmbH erläutert<br />
die Änderungen der Trinkwasserverordnung<br />
und die in § 16 enthaltenen neuen<br />
Verpflichtungen. Mike Reuschel von der<br />
Deutschen Kreditbank AG Dresden beschäftigt<br />
sich mit der Kontoführung in der<br />
Fremdverwaltung.<br />
Ungerechtfertigte Forderungen an den<br />
Verwalter<br />
Die Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeiräten<br />
ist für Verwalter Grundlage des Erfolgs.<br />
Die Praxis zeigt aber, dass mit diesem Amt oft<br />
Eigeninteressen verfolgt werden. André Leist<br />
aus Dresden empfiehlt, in der Eigentümerversammlung<br />
ein reines Beschlussprotokoll<br />
zu erstellen. Falls die Eigentümer ein Ablaufprotokoll<br />
wünschen, kann dies als Anhang<br />
zum Beschlussprotokoll versandt werden.<br />
Dr. Dirk Sütterlin aus München wendet sich<br />
dem Streitpunkt Hausordnung zu: Aus Sicht<br />
der Eigentümer soll der Verwalter für die Einhaltung<br />
der Hausordnung sorgen. Nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen ist er aber nicht<br />
für deren Durchsetzung verantwortlich.<br />
Der <strong>BVI</strong>-Landesbeauftragte Andreas Lang beklagte<br />
die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf fünf<br />
Prozent in Sachsen.<br />
Die Verwalter stehen vor der Herausforderung,<br />
den Zahlungsverkehr auf das SEPA-<br />
Verfahren umstellen zu müssen, denn ab<br />
dem 1. Februar 2014 gilt für Forderungen per<br />
Lastschrift nur noch dieses. Daniel Wackernagel<br />
von der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank<br />
eG gibt dazu Handlungsempfehlungen.<br />
Natürlich darf in Dresden Dr. Olaf<br />
Riecke nicht fehlen. Er präsentiert schon<br />
traditionell die wichtigsten Änderungen in<br />
der WEG- und Mietrechtsprechung. Die Veranstaltung<br />
endet mit einer regen Podiumsdiskussion<br />
zu allen Themen des Tages. Mit<br />
vielen neuen Erkenntnissen verabschiede ich<br />
die Teilnehmer, wohl gerüstet für die bevorstehenden<br />
Eigentümerversammlungen. Ich<br />
freue mich schon heute auf den nächsten<br />
Dresdner Verwaltertag am 03.03.2014.<br />
Andreas Lang<br />
info@mietplan.de<br />
Seite 6 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 7
<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />
<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />
Andreas Mernberger moderierte souverän die Veranstaltung seines Landesverbandes,<br />
Vorstandsmitglied Dr. Michael Goßmann sprach ein Grußwort.<br />
Die erste Riege der Referenten des WEG-Rechts hatte den Weg in die thüringische<br />
Landeshauptstadt gefunden.<br />
Martin Metzger aus Rosenheim ist seit dem 22.03.<strong>2013</strong> Stellvertreter des<br />
Landesbeauftragten für den LV Bayern, Werner Brückner.<br />
Engagement zahlt sich aus: Die Geschäftsführerin der AIVM Immobilienverwaltung,<br />
Verena Michels, nahm erfreut das TÜV-Zertifikat für Qualitätsmanagement entgegen.<br />
6. Erfurter Verwaltertag am 5. März <strong>2013</strong><br />
Ein Muss für Verwalter aus Thüringen<br />
Mit dem Erfurter Verwaltertag fand im Hotel Pullman am Erfurter Dom eine der größten<br />
Fortbildungsveranstaltungen für Immobilienverwalter des Landes Thüringen statt. Ausrichter<br />
des Seminars waren wie in den Vorjahren die Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt<br />
des <strong>BVI</strong> Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V.<br />
Zum Auftakt hatte der <strong>BVI</strong>-Landesbeauftragte<br />
von Thüringen und Sachsen-Anhalt,<br />
Andreas Mernberger von der DEWAG Immobilien<br />
GmbH, mit dem Erfurter Oberbürgermeister<br />
Andreas Bausewein einen honorigen<br />
Gastredner eingeladen. Dieser beschrieb<br />
Erfurt wegen seiner extrem geringen Leerstandsquote<br />
von 1,4 Prozent als Paradies<br />
für Immobilienverwalter. Starke Verbände<br />
wie der <strong>BVI</strong> seien wichtig, um die Anforderungen<br />
der Wirtschaft an die Politik vermitteln<br />
zu können.<br />
Gesetze und Verordnungen<br />
ordnungsgemäß umsetzen<br />
Im den letzten Monaten sind mit der Trinkwasser-<br />
und der Mietrechtsnovelle viele<br />
Neuerungen auf Immobilienverwalter zugekommen,<br />
die den Bedarf nach Informationsaustausch<br />
und Weiterbildung noch<br />
akuter machen. Dementsprechend groß war<br />
der Andrang beim nunmehr 6. Verwaltertag<br />
in Erfurt. Die 90 Teilnehmer erfuhren zuerst,<br />
was bei der Verwalterbestellung zu beachten<br />
ist. Prof. Dr. Florian Jacoby von der Universität<br />
Bielefeld wies darauf hin, dass sie durch<br />
Beschluss mit einfacher Mehrheit in einer<br />
Eigentümerversammlung erfolgt, und beschrieb<br />
die Feinheiten, die bei der Ladung und<br />
Protokollierung zu beachten sind. Rüdiger<br />
Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />
aus Solingen weihte<br />
anschließend die Zuhörer in die Geheimnisse<br />
der Vollmachten ein. Diese können nur zum<br />
Einsatz kommen, wenn die die Vollmacht<br />
vergebende Person nicht selbst bei der Eigentümerversammlung<br />
anwesend ist. Wurde<br />
für die Vollmacht die schriftliche Form gewählt,<br />
muss sie mit der Originalunterschrift<br />
versehen sein. Die Eigentümlichkeiten des<br />
Eigentümerwechsels erläuterte Dr. Oliver<br />
Elzer, Richter am Kammergericht Berlin.<br />
Er ging dabei besonders auf die Hausgeldproblematik<br />
ein.<br />
Experten vermitteln praxisbezogenes<br />
Fachwissen<br />
Mit dem Vortrag zur Umstellung auf den<br />
SEPA-Zahlungsverkehr wurde von Claudia<br />
Asche, Deutsche Kreditbank AG, ein topaktuelles<br />
Thema aufgegriffen. Bis zum Februar<br />
2014 müssen Verwalter für WEG-Konten<br />
jeweils eine Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
(ID) bei der Bundesbank beantragt<br />
haben. Die Treuhandkonten laufen unter der<br />
ID des Verwalters. Für Lastschriften werden<br />
schriftliche Mandate benötigt. Die Deutsche<br />
Kreditbank informierte durch Thomas Dick-<br />
Janke weitergehend über ihre Konditionen<br />
für die Führung von WEG- und Treuhandkonten.<br />
Weitere praxisrelevante Themen<br />
stellten Siegfried Fuchs von der Techem<br />
Energy Services GmbH und Thomas Menzel<br />
von der WestWood Kunststofftechnik GmbH<br />
vor. Fuchs referierte die erneuten Änderungen<br />
der Trinkwasserverordnung, während<br />
Menzel eine effiziente Bauwerkssanierung<br />
beschrieb. Rechtsanwalt Stephan Scharlach<br />
aus Erfurt ging anschließend auf die juristischen<br />
Grundlagen des An- und Umbaus<br />
von Balkonen und Terrassen in Wohnungseigentumsanlagen<br />
ein. Welche Aufgaben<br />
und Befugnisse die Verwaltung in puncto<br />
Hausordnung hat erläuterte Dr. Dirk Sütterlin,<br />
Rechtsanwalt aus München, und Dr. Olaf<br />
Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-<br />
Blankenese, stellte zum Abschluss der Veranstaltung<br />
die neuesten Urteile der WEG- und<br />
Mietrechtsprechung vor.<br />
Cornelia Freiheit<br />
Oberbürgermeister Andreas Bausewein hat allen<br />
Grund stolz zu sein – Erfurt boomt.<br />
6. Münchner Verwaltertage<br />
am 22./23.03.<strong>2013</strong><br />
Was der Verwalter wissen muss,<br />
können sollte und nicht zu tun braucht<br />
Zu zwei Tagen Weiterbildung und Kollegengesprächen<br />
begrüßte der Landesbeauftragte<br />
des LV Bayern, Werner Brückner,<br />
die Teilnehmer der diesjährigen Münchner<br />
Verwaltertage.<br />
Zu Beginn der Münchner Verwaltertage<br />
stellten sich die Aussteller, darunter auch<br />
die Hauptsponsoren der Veranstaltung, ista<br />
Deutschland GmbH und Kabel Deutschland<br />
Vertrieb & Service GmbH, den 90 Teilnehmern<br />
vor. Der Seminarteil begann mit einem<br />
Vortrag von Dr. Olaf Riecke über das aktuelle<br />
Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach<br />
einem aktuellen BGH-Urteil dürfen Vermieter<br />
nicht generell verbieten, in Mietwohnungen<br />
Hunde und Katzen zu halten. Ein zweites<br />
Referat von Riecke befasste sich mit<br />
Beschlussnotwendigkeiten beim Abschluss<br />
von Dienstleistungsverträgen. Der Verwalter<br />
sollte sich dabei stets als weisungsgebundener<br />
Sachwalter des gemeinschaftlichen<br />
Vermögens verstehen.<br />
In Bayern wurde der Art. 47 Abs. 4 der Bauordnung<br />
geändert. Danach sind im Neubau<br />
seit dem 01.01.<strong>2013</strong>, im Bestandsbau ab dem<br />
01.01.2018 an vorgegebenen Stellen der<br />
Wohnung Rauchwarnmelder zu installieren.<br />
Montage und Wartung müssen von zertifizierten<br />
Fachfirmen durchgeführt werden,<br />
erläuterte Florian Brangenberg von der ista<br />
Deutschland GmbH. Die vom <strong>BVI</strong> gegründete<br />
Genossenschaft WODEV eG stellte im<br />
Hinblick auf den liberalisierten Energiemarkt<br />
ihr Angebot für einen gebündelten Energieeinkauf<br />
mit Bestpreisgarantie an.<br />
Neues zu SEPA, GEZ und<br />
Trinkwasserverordnung<br />
Nachdem <strong>BVI</strong>-Präsident Thomas Meier<br />
Verena Michels von der AIVM Immobilienverwaltung<br />
eine Urkunde über die TÜV-<br />
Zertifizierung ihrer Firma übereicht hatte,<br />
referierte er zu den Themen GEZ, SEPA und<br />
Trinkwasserverordnung. Während die Gebühreneinzugszentrale<br />
der ARD und ZDF<br />
Daten über Hausbewohner nur dann vom<br />
Verwalter einfordern darf, wenn alle anderen<br />
rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft<br />
sind, ist der Mehraufwand bei der Einführung<br />
des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs<br />
sicher: Der Verwalter muss<br />
für die Umwandlung der Kontonummern<br />
und Bankleitzahlen in IBAN und BIC, für die<br />
Beschaffung der Gläubigeridentifikationen<br />
und der Lastschriftmandate sorgen. Bei der<br />
Trinkwasserverordnung besteht nach der<br />
erneuten Novellierung die Meldepflicht<br />
über die Untersuchungsergebnisse an die<br />
Gesundheitsämter nur noch bei Überschreitung<br />
der angegebenen Grenzwerte.<br />
Ein von Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus<br />
Solingen aufgegriffenes Thema betrifft den<br />
Zeitraum von der Errichtung eines Gebäudes<br />
bis zum Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />
Ganz wichtig: Ablauf<br />
der Gewährleistung beachten – der Verwalter<br />
haftet! Über eben diese Haftungsfallen<br />
referierte Dr. Olrik Vogel, Rechtsanwalt<br />
aus München. Die Abnahme eines Gewerks<br />
durch den Verwalter sollte unterbleiben, da<br />
er in der Regel nicht die fachlichen Qualifikationen<br />
dafür besitzt.<br />
Mit einem mitreißenden Vortrag über den<br />
Einsatz moderner Technik im Verwalteralltag<br />
begann Reinhold Okon, Datenschutzbeauftragter<br />
des <strong>BVI</strong>, den zweiten Seminartag.<br />
Martin Metzger, Verwalter aus Rosenheim und<br />
nun stellvertretender Landesbeauftragter für<br />
Bayern, nahm sich des Themas § 35a EStG an.<br />
Er legte dar, dass die Inanspruchnahme von<br />
Fördermitteln der KfW-Bank mitunter weniger<br />
sinnvoll ist als die des § 35a.<br />
Amtsniederlegung des Verwalters und<br />
Pleite des Eigentümers<br />
Die Amtsniederlegung des Verwalters ist<br />
gesetzlich nicht geregelt, wird jedoch anerkannt,<br />
wenn ein wichtiger Grund vorliegt<br />
und sie nicht zur Unzeit erfolgt. Andernfalls<br />
könnten Schadensersatzansprüche entstehen,<br />
wie Dr. Dirk Sütterlin, Rechtsanwalt aus München,<br />
ausführte. Die Pleite von Eigentümern<br />
war das Thema von Rechtsanwalt André Leist<br />
aus Dresden. Da die Beitreibung ausstehender<br />
Gelder oft nicht oder nur verzögert möglich<br />
ist, sollte versucht werden, neue Forderungen<br />
zu minimieren. Dabei besteht auch die Möglichkeit,<br />
eine Wohnung von Versorgungsleitungen<br />
abzusperren. Das letzte Referat bestritt<br />
Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch zum Thema<br />
Versammlungsprotokoll. Für dessen Inhalt<br />
haftet immer der Versammlungsleiter, auch<br />
wenn er nicht Protokollführer ist. Berichtigungen<br />
von Fehlern im Protokoll dürfen auch<br />
nach Unterschriftsleistung erfolgen, denn der<br />
Beschluss einer Eigentümergemeinschaft gilt<br />
erst mit seiner Verkündung.<br />
Werner Brückner<br />
info@hausverwaltung-brueckner.de<br />
Seite 8 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 9
<strong>BVI</strong>-Veranstaltungen<br />
Glaubwürdigkeit Kompetenz Einsatzwille Zuverlässigkeit Partnerschaft Lebensfreude<br />
<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />
Termine <strong>2013</strong><br />
Seien Sie dabei!<br />
Der <strong>BVI</strong> informiert auf seinen regionalen und überregionalen<br />
Veranstaltungen regelmäßig über WEG- und Mietrecht und gibt<br />
Praxistipps.<br />
Deutscher Immobilien Kongress<br />
Gemeinsame Veranstaltung des <strong>BVI</strong> e. V. und BFW e. V. im<br />
MARITIM proArte Hotel Berlin<br />
Beginn: 16.05.<strong>2013</strong>, Ende: 17.05.<strong>2013</strong><br />
30 Jahre <strong>BVI</strong> – Stehempfang<br />
Überregionale Veranstaltung des <strong>BVI</strong> e. V. im Panoramapunkt<br />
am Potsdamer Platz Berlin<br />
17.05.<strong>2013</strong><br />
12. Potsdamer Verwaltertag<br />
Offene Veranstaltung des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes Berlin/<br />
Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern im Kongresshotel<br />
Potsdam<br />
<strong>02</strong>.09.<strong>2013</strong><br />
Stuttgarter Verwaltertage<br />
Offene Veranstaltung des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes Baden-<br />
Württemberg im Dormero Hotel Stuttgart<br />
Beginn: 19.09.<strong>2013</strong>, Ende: 20.09.<strong>2013</strong><br />
Weitergehende Informationen zu den genannten Veranstaltungen<br />
finden Sie auf unserer Website unter www.bvi-verwalter.de<br />
Etwaige Änderungen behalten wir uns vor!<br />
Neue <strong>BVI</strong>-Mitglieder<br />
Klara Bernhofer Hausverwaltung GmbH, 85092 Kösching,<br />
Ordentliches Mitglied<br />
SONNTAG Verwaltungsgesellschaft mbH, 22337 Hamburg,<br />
Ordentliches Mitglied<br />
VR-Immobilien & Service GmbH, 36251 Bad Hersfeld,<br />
Ordentliches Mitglied<br />
Mehr Informationen unter www.bvi-verwalter.de/hp405/<br />
Mitglied-werden.htm<br />
Partnerschaft auf<br />
Hochtouren<br />
<strong>BVI</strong>-Partnertreffen am 07.<strong>02</strong>.<strong>2013</strong><br />
in Mannhein<br />
430 Meter Fahrbahn, acht Links- und fünf Rechtskurven und eine<br />
sehr markante Steilkurve auf der Kartbahn – dass es niemanden aus<br />
der selbigen trug, ist nicht zuletzt dem Teamgeist zu verdanken, der<br />
das diesjährige Treffen der Fördermitglieder des <strong>BVI</strong> kennzeichnete.<br />
Auch im elften Jahr seines Bestehens trug das Partnertreffen durch<br />
gemeinsame Aktivität zum Ausbau des bestehenden Netzwerkes bei.<br />
Die Fördermitglieder sind für den Verband unerlässlich, um sich den<br />
Herausforderungen in der Immobilienwirtschaft erfolgreich zu stellen.<br />
Der <strong>BVI</strong> bedankt sich bei allen Partnern für den unermüdlichen<br />
Einsatz und die kontinuierliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit.<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
… zur runden 60<br />
für Gabriele Wenthe, Ingo Wenthe Hausverwaltungs-GmbH<br />
in 27751 Delmenhorst<br />
für Dr. Michael Voß, WEVG WohnEigentum-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH in 13156 Berlin<br />
für Arthur Reinshagen, H. Ferdinand & Sohn Sylt GmbH<br />
in 25980 Sylt<br />
für Gerlinde Willmann, Unirent Immobilientreuhand<br />
Vermietungs- und Verwaltungs GmbH<br />
in 83071 Stephanskirchen<br />
für Karl-Heinz Speck, Schäfer & Partner GmbH<br />
in 09387 Jahnsdorf und IMF Immobilienmanagement &<br />
Facilities GmbH in 09669 Frankenberg<br />
… zur runden 50<br />
für Klaus Bremer Grundbesitzverwaltung<br />
Bremer GmbH in 58285 Gevelsberg<br />
… zur runden 40<br />
für Clemens Billerbeck, Wohnungswerk<br />
Sachsen AG in 01277 Dresden<br />
Wertvolles Verbandsleben<br />
Das WerteManagementSystem des <strong>BVI</strong> in der<br />
Praxis seiner Mitglieder<br />
Teil 6: Glaubwürdigkeit<br />
Auf wen von uns sind nicht schon Beiräte zugekommen,<br />
die bei der Suche nach einer Verwaltung verzweifelt sind<br />
und enttäuscht wurden? Deren Gemeinschaften werden<br />
meist von Unternehmen betreut, die den Maßstäben des<br />
<strong>BVI</strong> Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.<br />
nicht entsprechen. Genau in diesem Moment können wir<br />
mit den Werten, die uns als Verbandsmitglied auszeichnen,<br />
bei vielen Vorstellungsgesprächen überzeugen und uns<br />
gegenüber dem Wettbewerb abheben.<br />
Bereits unsere Verpflichtung als <strong>BVI</strong>-Verwalter,<br />
den Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen<br />
zu führen, unterstreicht, dass<br />
wir stets über ein aktuelles und fundiertes<br />
Fachwissen verfügen. Es genügt jedoch<br />
nicht, nur mit diesen Werten und Worten<br />
zu werben. Die gemachten Aussagen und<br />
Zusagen müssen auch gelebt werden. Wir<br />
von der AIVM GmbH versuchen, durch eine<br />
persönliche und individuelle Betreuung unserer<br />
Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
ein offenes und faires Verhältnis zu jedem<br />
Eigentümer zu entwickeln. Das fängt damit<br />
an, dass keine Bewerbung um eine Verwaltung<br />
ohne vorherige Ortsbesichtigung und<br />
persönliche Gespräche mit dem Beirat unser<br />
Haus verlässt. Die Einsicht in die Teilungserklärung<br />
ist für uns ebenso zwingender<br />
Maßstab zur Kalkulation unserer Verwaltergebühren,<br />
denn auch diese Beurteilung<br />
führt dazu, dass unsere Angebote glaubwürdig<br />
sind. Für uns ist selbstverständlich,<br />
dass wir nur die Vertragsformen und<br />
-inhalte anbieten, die wir voller Überzeugung<br />
vertreten können. Objekte, die nicht<br />
zu uns und unserer auf Glaubwürdigkeit<br />
basierenden Art der Betreuung passen, erhalten<br />
von uns kein Angebot. Bei der Beurteilung<br />
werden Punkte wie Standortnähe, Historie<br />
der WEG, zu erwartender Aufwand und auch<br />
anhängige Rechtsfälle ins Kalkül gezogen.<br />
Glaubwürdigkeit durch Optimierung<br />
von Arbeitsabläufen<br />
Wir haben uns in den letzten Monaten mit allen<br />
Standards der Arbeitsprozesse innerhalb<br />
unseres Unternehmens bewusst auseinander<br />
gesetzt. Alle Vorgänge wurden hinsichtlich<br />
Effektivität, Plausibilität, Transparenz und<br />
Glaubwürdigkeit durchleuchtet. Entstanden<br />
ist ein Handbuch, in dem alle Arbeitsabläufe<br />
genau definiert und die entsprechenden<br />
Arbeitsanweisungen verfasst sind. Das Ergebnis<br />
war für uns überraschend und eine<br />
große Bereicherung. Insbesondere mich als<br />
Geschäftsführerin, die seit fast zwei Jahrzehnten<br />
als Verwalterin tätig ist, hat die<br />
Ausarbeitung und auch die damit verbundene<br />
Umstellung einiger Abläufe zur Weiterentwicklung<br />
bewogen. Gegenüber unseren<br />
Kunden ist eine Klarheit in der Betreuung<br />
entstanden, die alle Mitarbeiter gerne mittragen.<br />
Wir sind der Meinung, dass wir mit<br />
der Überprüfung unserer Arbeitsprozesse<br />
noch einen Schritt überzeugender und<br />
vertrauenswürdiger geworden sind. Ziel<br />
und Ergebnis der Ablaufoptimierung<br />
war eine erfolgreiche Zertifizierung<br />
zum TÜV-geprüften Immobilienverwalter<br />
hinsichtlich der Prozesse<br />
Objektbetreuung, Jahresabrechnung,<br />
Eigentümerversammlung, Buchhaltung,<br />
Das Credo von Verena Michels, Geschäftsführerin<br />
der AIVM Immobilienverwaltung: Seine Glaubwürdigkeit<br />
muss man gegenüber dem Kunden<br />
jederzeit unter Beweis stellen können.<br />
Personalqualifikation und Kundenorientierung.<br />
Dies soll uns nach außen nicht nur als<br />
Verbandsmitglied vom Wettbewerb abheben,<br />
sondern zusätzlich die Qualität und Glaubwürdigkeit<br />
unserer Arbeiten signalisieren.<br />
Glaubwürdigkeit durch<br />
partnerschaftlichen Austausch<br />
Über diese Aktivitäten hinaus haben wir in den<br />
letzten Jahren durch einen intensiven Kontakt<br />
mit unseren Verbandskollegen viele neue Eindrücke<br />
und Unterstützung erfahren dürfen.<br />
Wir genießen die Offenheit der Kollegen im<br />
<strong>BVI</strong>. Die Vorgehensweise von Kollegen kann<br />
eine Orientierungshilfe sein. Entscheidend ist<br />
jedoch die eigene Unternehmensphilosophie<br />
und deren stetige Verbesserung. Es ist wichtig<br />
für uns, bei jedem Austausch von Erfahrung<br />
authentisch und damit glaubwürdig zu bleiben.<br />
Hervorzuheben sind dabei Projekte wie<br />
gemeinsame Beiratsseminare, die ein Gewinn<br />
für unsere Kunden sind und die Glaubwürdigkeit<br />
aller Verbandsmitglieder unterstreichen.<br />
Gerade in Zeiten, in denen viele Eigentümer<br />
enttäuscht wurden, ist es wichtig, uns als<br />
seriöse, vertrauenswürdige und ehrliche Verwalter<br />
auf dem Markt darzustellen. Der <strong>BVI</strong><br />
ermöglicht es uns, uns von den Wettbewerbern<br />
abzuheben: durch unsere Gemeinschaft und<br />
das Festhalten an unseren gemeinsamen Idealen.<br />
Lassen Sie uns ein Zeichen setzen, indem<br />
die Werte und Ziele des Verbandes uns bei der<br />
Betreuung unserer Kunden begleiten. <br />
Verena Michels<br />
vm@a-i-v-m.de<br />
Foto: Anlagen- und Immobilienverwaltung Michels GmbH<br />
Seite 10 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 11
<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />
Mit leerem Magen kann man nicht<br />
denken – deswegen führten sich<br />
die Verwalter vor den Informationen<br />
erst einmal das Frühstück<br />
zu Gemüte.<br />
Fotos: Hausverwaltung Brückner GmbH<br />
<strong>BVI</strong>-Verwalter<br />
Erfolgreiches Beiratsseminar der GRUVA<br />
Fachwissen für eine gemeinsame Verwaltungsarbeit<br />
In Bayern heißt der Stammtisch<br />
Verwalterfrühstück<br />
Aktuelle Informationen zu SEPA und Rauchwarnmeldern<br />
Der Landesbeauftragte Werner Brückner lud die bayerischen Verwalterkollegen am 27. Februar<br />
zu einem Verwalterfrühstück ins Hotel Maritim nach Nürnberg ein. Neben dem Erfahrungsaustausch<br />
unter Kollegen standen die Themen SEPA und Rauchwarnmelder auf dem<br />
Programm.<br />
Der vereinheitlichte europäische Zahlungsverkehr,<br />
bekannt unter dem Namen SEPA,<br />
berührt spätestens ab Februar 2014 alle<br />
Verwalter. Von da an sind nur noch SEPA-<br />
Zahlungen möglich. Andreas Buchheim von<br />
der Hausbank München erläutert in seinem<br />
Vortrag ausführlich die SEPA-Systematik<br />
und die notwendigen Vorbereitungen, die<br />
Verwalter zu treffen haben. Die Umwandlung<br />
der schriftlichen Einverständnisse zu<br />
Lastschrifteneinzügen in sogenannte Mandate<br />
muss ebenso angestoßen werden wie<br />
die Umwandlung der Bankverbindungen in<br />
IBAN und BIC. Zwingend ist auch, dass der<br />
Verwalter eine Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
(CI) einholt. Diese CI ist bei der Bundesbank<br />
zu beantragen.<br />
Die Einführung der Zahlungsweise nach<br />
SEPA sollte möglichst im Laufe dieses Jahres<br />
und nicht erst ab dem 1. Februar 2014 erfolgen.<br />
Die Informationen zu diesem Thema an<br />
die Eigentümer sollten möglichst einfach gestaltet<br />
und auf den Versammlungen oder im<br />
Protokoll mitgeteilt werden,<br />
empfiehlt Werner Brückner,<br />
Foto: Techem Energy Services GmbH<br />
In Bayern sind bis zum 31.12.2017<br />
alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern<br />
auszustatten.<br />
der Landesbeauftragte des <strong>BVI</strong>-Landesverbandes<br />
Bayern. Die vorhandenen Lastschrifteinzüge<br />
sollten als bereits erfolgte<br />
Mandate gewertet werden, so dass eine neue<br />
Mandatseinholung bei den Eigentümern<br />
unterbleiben kann.<br />
Ungeklärte Rechtslage bei<br />
Rauchwarnmeldern<br />
Rauchwarnmelder – alles andere als sicher,<br />
zumindest was die Rechtsprechung anbelangt.<br />
Herman Eckert von der Techem<br />
Energy Services GmbH bezieht sich in seinem<br />
Vortrag auf die Änderung der bayerischen<br />
Bauordnung in Art. 47 Abs. 4, seit dem<br />
1. November 2011 Gültigkeit hat. Die Änderung<br />
fordert für Neubauten ab sofort und für<br />
Wohnungen in Bestandsbauten spätestens ab<br />
1. Januar 2018 Rauchwarnmelder in Schlafzimmern,<br />
Kinderzimmern und Fluchtwegen<br />
wie Fluren. Diese können als Einzelmodelle<br />
oder als vernetzte Meldeketten in den Wohnungen<br />
installiert werden. Wichtig ist dabei<br />
die regelmäßige Durchführung<br />
einer Funktionskontrolle. Sowohl<br />
die Montage als auch<br />
die Wartung können von<br />
der Techem Energy Services<br />
GmbH übernommen<br />
werden. Techem hat ein<br />
Modell entwickelt, bei<br />
Techem übernimmt die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern.<br />
dem das Betreten der Wohnung zum Zweck<br />
der Kontrolle und Wartung von Rauchwarnmeldern<br />
entfällt.<br />
Bayern ist eines der letzten Bundesländer,<br />
in welchem der Einbau von Rauchwarnmeldern<br />
zur Pflicht geworden ist. Rechtsprechung<br />
hierzu ist aus dem bayerischen<br />
Raum noch nicht existent. Johannes Drabek,<br />
Rechtsanwalt aus Nürnberg, bezieht sich deshalb<br />
auf die in anderen Bundesländern entstandene<br />
Rechtsprechung und auf ein noch<br />
unveröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
vom 8. Februar <strong>2013</strong>. In der bayerischen<br />
Bauordnung werden Eigentümer, keine Verwalter<br />
oder Eigentümergemeinschaften angesprochen.<br />
Für den Verwalter, der nur für<br />
das gemeinschaftliche Eigentum zuständig<br />
ist, steht bei weitem noch nicht fest, ob und<br />
inwieweit er für die Montage und Wartung<br />
der Geräte herangezogen werden kann. Da<br />
die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder<br />
erst ab dem 1. Januar 2018 besteht,<br />
sollte die Entwicklung der Rechtsprechung in<br />
den nächsten Jahren abgewartet werden.<br />
Beide Themen wurden auf dem sehr gut besuchten<br />
Verwalterfrühstück zwischen den Teilnehmern<br />
und Referenten interessiert und leidenschaftlich<br />
diskutiert wurden. Während in<br />
Bezug auf die Rauchwarnmelder noch einige<br />
Jahre abgewartet werden kann, ist hinsichtlich<br />
der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr<br />
Eile geboten.<br />
Werner Brückner<br />
info@hausverwaltung-brueckner.de<br />
Beiräte und Verwalter an einem Tisch – so entsteht eine erfolgreiche Zusammenarbeit.<br />
Zum siebten Mal lud die GRUVA Grundverwaltung<br />
GmbH ihre Verwaltungsbeiräte<br />
und weitere Interessenten zu einem Halbtagesseminar<br />
in den Konferenzbereich der<br />
Handwerkskammer Düsseldorf ein. Der<br />
Einladung folgten trotz eisiger Temperaturen<br />
erstmals über 200 Teilnehmer, die von der<br />
Themenvielfalt begeistert waren.<br />
Martina Vetter, die in Düsseldorf eine eigene<br />
Praxis für Psychotherapie und Coaching<br />
führt und kürzlich im Haufe-Verlag das<br />
Fachbuch „Souveräner Umgang mit Immobilieneigentümern“<br />
veröffentlicht hat, hielt<br />
das erste Referat des Tages. Sie kennt nicht<br />
nur die Sorgen und Nöte des Berufsstandes,<br />
sondern auch der Kunden, wie die positiven<br />
Reaktionen auf ihren Vortrag „Stress –<br />
Bewältigungs- und Vermeidungsstrategien<br />
im Alltag“ bewiesen.<br />
Im Anschluss erfolgte die juristische Aufarbeitung<br />
des Themas „Der Verwaltungsbeirat<br />
im Wohnungseigentum – Rechte und<br />
Pflichten“ durch den bundesweit bekannten<br />
WEG-Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus<br />
Solingen. Er veranschaulichte, dass der<br />
Beirat nur Kontrollpflichten, nicht aber<br />
Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter<br />
hat, und erwähnte, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
für Beiräte<br />
sinnvoll ist, aber nur bei fahrlässigem Verschulden<br />
wirksam wird.<br />
Heinz F. Fricke, Geschäftsführer der Objectus<br />
GmbH aus Norderstedt, wusste über die auch<br />
für Nordrhein-Westfalen anstehende Verpflichtung<br />
zur fachgerechten Installation<br />
von Rauchwarnmeldern und die noch<br />
schwelende Zuständigkeit für die regelmäßigen<br />
Wartungen und Sichtprüfungen zu<br />
berichten.<br />
Vor der Pause, in der sich die Teilnehmer<br />
bei Erfrischungen und Finger-Food austauschen<br />
und bei den Fachausstellern informieren<br />
konnten, wurde ein kurzer Film<br />
über die Arbeit der Firma MisoTec gezeigt,<br />
die als Fassadenkletterer fachgerecht Malerarbeiten<br />
ausführt und dadurch Gerüstkosten<br />
einspart. Die Pause selbst wurde für viele<br />
fachliche Gespräche mit Mitarbeitern der<br />
GRUVA GmbH und Ausstellern genutzt. Im<br />
großen Foyer der Handwerkskammer unterhielten<br />
neben den Abdichtungsexperten<br />
Westwood/Jung, der Wärmemessdienstfirma<br />
Brunata, dem Graffiti-Entferner Exuweg,<br />
dem Spezialisten für Rohrreinigung und<br />
-sanierung Löhnert, der Firma Junkers/<br />
Bosch, das Aufzugplanungsbüro LiftConsulting<br />
sowie der Kabelbetreiber Unitymedia<br />
Informationsstände.<br />
Nach der Pause erläuterte Siegbert Kommer<br />
als Brunata-Vertreter die Sonderprobleme<br />
bei Heizungssystemen und alten Heizkörpern<br />
und gab Entscheidungshilfen für neuere<br />
Fotos: GRUVA Grundverwaltung<br />
Eine abwechslungsreiche Fachausstellung begleitete das<br />
Beiratsseminar in der Handwerkskammer in Düsseldorf.<br />
Messsysteme. Sehr informativ und lebendig<br />
war auch der Vortrag von Dipl.-Ing. Bernd<br />
Espeter vom gleichnamigen Planungsbüro<br />
aus Kaarst. Er gab Tipps zum Energiesparen,<br />
eine Kostengegenüberstellung bei Umstellung<br />
auf andere Heizsysteme wie Öl, Gas<br />
oder regenerative Energien und die Empfehlung,<br />
bei einer Erneuerung der Heizungsanlage<br />
auf einen Brennwertkessel zu setzen.<br />
Rechtsanwalt Fritsch informierte abschließend<br />
über aktuelle rechtliche WEG-Probleme<br />
zur Heizkostenabrechnung, zur Trinkwasseruntersuchung,<br />
der Laufzeit von Energieausweisen<br />
und der Mietrechtsreform.<br />
Ein Dankeschön gilt allen Referenten,<br />
Ausstellern und Mitarbeitern der GRUVA<br />
Grundverwaltung GmbH, dem Caterer Herrn<br />
Rajkovic, der in Kaarst bei Düsseldorf das<br />
internationale Restaurant „Alte Zeit“ betreibt,<br />
sowie den Damen und Herrren der Handwerkskammer,<br />
die zum Gelingen der Veranstaltung<br />
beitrugen. Der positive Verlauf<br />
der Veranstaltung veranlasste die GRUVA-<br />
Geschäftsführer Gerd Breder und Thomas A.<br />
Vetter zu dem Versprechen, schon jetzt mit<br />
der Planung des nächsten Beiratsseminars zu<br />
beginnen.<br />
Thomas A. Vetter<br />
vetter@gruva.de<br />
Seite 12 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 13
Politik & Aktuelles<br />
Management & Führung<br />
Peter Patt kommentiert:<br />
Renaissance der Inklusivmieten<br />
Früher war Energie günstig und wurde großzügig<br />
verbraucht. Mit explodierenden Preisen bestimmen<br />
heute Fragen der Kosteneinsparung unser Handeln:<br />
Heizung runter drehen, Glühbirnen tauschen,<br />
wärmer anziehen, Klimaanlage ausschalten. Von<br />
klein auf werden Kinder dazu ermahnt, Energie<br />
effizient zu nutzen. Effizienz wird dabei oft mit<br />
Verbrauchsreduzierung gleichgesetzt.<br />
Ist wirklich der Kunde „schwierig” oder eher<br />
mein Verhältnis zu ihm? Thorsten Woldenga<br />
schlägt einen Perspektivwechsel vor.<br />
Mein Umgang mit meinen<br />
„schwierigen” Kunden<br />
Oder: Was kann ich von diesem Personenkreis über mich erfahren?<br />
Peter Patt von der RHENUS Verwaltung GmbH<br />
sieht in der Gebäudebewirtschaftung einen Trend<br />
zur Eigenproduktion von Energie.<br />
Energieeffizienz bedeutet heutzutage meistens<br />
Reduzierung der Inanspruchnahme des<br />
Energielieferanten. Zukünftig wird Effizienz<br />
jedoch eine andere Bedeutung bekommen.<br />
Denn in der Gebäudebewirtschaftung bahnt<br />
sich ein Kulturwandel an.<br />
Während die einen den klassischen Weg der<br />
Vermeidung kostenpflichtigen Gebrauchs<br />
von Energielieferungen gehen, werden andere<br />
selber zu Energieproduzenten. Sie nutzen<br />
die selbst gewandelte Energie aus erneuerbaren<br />
Quellen: Solar- oder Bodenthermie,<br />
kombiniert mit Strom für die Wärmepumpe,<br />
der von Photovoltaik-Elementen stammt.<br />
Die Kostenkurven für Fremdbezug und<br />
Eigenerstellung werden sich bald schneiden.<br />
Das Motiv der Einspeisevergütung als sichere<br />
Rendite weicht dann dem Eigenverbrauch.<br />
Die selbst erzeugte Wärme wird durch den<br />
ebenfalls selbst erzeugten Strom mittels<br />
Wärmepumpe durchs Haus geführt. Die Bewohner<br />
können diese Energie also „hemmungslos“,<br />
ohne schlechtes Gewissen selbst<br />
verbrauchen. Der Energietransformator steht<br />
nicht mehr bei den Stadtwerken, sondern auf<br />
dem eigenen Dachboden oder im Anschlussraum,<br />
und von dort strömt die Energie aus<br />
Eigenproduktion in nahezu beliebiger Menge.<br />
Bauliche Effizienz statt<br />
Verbrauchseinschränkung<br />
Der Effizienzauftrag gilt zunehmend der<br />
baulichen Ertüchtigung zur energetischen<br />
Optimierung des Hauses, nicht mehr der Beeinflussung<br />
des Nutzerverhaltens. Strom und<br />
Wärme können unter diesen Voraussetzungen<br />
beliebig verbraucht werden – „kostet ja<br />
nix“. Ohne dass die Wärmekosten zur zweiten<br />
Miete ansteigen, könnte bei offenem Fenster<br />
geheizt werden – ein Sakrileg in der klassischen<br />
Wohnungswirtschaft. In Neubaugebieten<br />
wird diese Entwicklung deutlich:<br />
Große Glasflächen, hell erleuchtete Häuser,<br />
warme Gemütlichkeit im Winter, Kühle im<br />
Sommer und eine Energierechnung, die bald<br />
nur noch die Zählerkostengrundgebühr beinhaltet.<br />
Daneben das noch konventionelle<br />
Haus: Rollläden im Winter runter, damit die<br />
Wärme drinnen bleibt, Türen geschlossen,<br />
ungenutzte Räume ungeheizt belassen und<br />
trotzdem steigende Betriebskosten.<br />
Für eine gerechte Verteilung von<br />
Kosten und Nutzen<br />
In diesem Wettbewerb zwischen Jackeanziehen<br />
und Heizung-aufdrehen-können<br />
sind Gebäude mit vielen Etagen und kleiner<br />
Dachfläche im Nachteil. Die Dachfläche<br />
reicht dort meist nicht für die Erzeugung<br />
des gesamten Energiebedarfs der Hausbewohner,<br />
weil die technische Effektivität der<br />
geringen Zahl an Solarmodulen begrenzt<br />
ist. Dazu kommt, dass die Vermieter nur<br />
unzureichend von den Verringerungen der<br />
Betriebskosten aufgrund ihrer Investitionen<br />
profitieren. Die Lasten müssen sie weitgehend<br />
alleine tragen, während die ersparten<br />
Verbrauchskosten ausschließlich den Mietern<br />
zukommen. An einer gerechten Verteilung<br />
von Kosten und Nutzen energietechnischer<br />
Modernisierungen sowie an der Entwicklung<br />
geeigneter Energiespeicher muss deswegen<br />
noch gearbeitet werden. Besitzer größerer<br />
Häuser könnten ihren Bewohnern dann eine<br />
Art Flatrate mit Inklusivmieten anbieten,<br />
was das Heiz- und Verbrauchsverhalten wieder<br />
entkrampfen würde. Damit wäre auch<br />
dem Wohlbefinden der Bewohner gedient<br />
– getreu dem alten Werbespruch „Wärme<br />
schafft Behaglichkeit“.<br />
Ihr Peter Patt<br />
peter.patt@bvi-verwalter.de<br />
Bereits im fünften Jahr führte ich im Januar und Februar <strong>2013</strong> für den <strong>BVI</strong> bundesweit die<br />
Reihe „Chefseminare“ durch. Das Thema dieser Veranstaltungen war auch in diesem Jahr mit<br />
Bedacht gewählt, weiß ich doch, dass die „anspruchsvollen“ Kunden eigentlich allen Kolleginnen<br />
und Kollegen viel Energie kosten können.<br />
Die sogenannten „schwierigen“ Kunden sind<br />
in unserer aller Alltag präsent. Deshalb will<br />
ich einige Überlegungen aus der Workshop-<br />
Reihe an Sie weitergeben.<br />
Was hat mein „schwieriger” Kunde mit<br />
mir zu tun?<br />
An allen neun Standorten in Deutschland,<br />
an denen das „Chefseminar“ stattfand,<br />
nannten die Teilnehmer/innen stets einen<br />
anstrengenden Kundentypus, der in der Regel<br />
als „Besserwisser“ tituliert wurde und in<br />
unterschiedlichen Varianten auftreten kann.<br />
Wir beschäftigten uns mit dieser Typologie<br />
näher und untersuchten die Bedürfnisse,<br />
die einem solchen Auftreten zugrunde liegen.<br />
Unter anderem wurde ein in diesem<br />
Fall stattfindender Kampf um das „Werhat-mehr-Recht-Territorium“<br />
erkannt, der<br />
gleichzeitig eine interessante Erkenntnis<br />
zutage förderte: Sehr oft verwandeln gerade<br />
wir uns in unserer Rolle in einen „Besserwisser“,<br />
um diesen vorgenannten Kampf<br />
für uns zu entscheiden – selbst bei eigentlich<br />
bedeutungslosen Sachverhalten, wo es<br />
eigentlich für uns effektiver wäre, gelassen<br />
zum nächsten Punkt überzugehen.<br />
Vielleicht sind Sie auch schon mal in diese<br />
Besserwisser-Falle getappt und finden einen<br />
Weg, das künftig zu vermeiden, wenn es<br />
angebracht ist?<br />
Gern genommen, doch selten<br />
erfolgreich!<br />
Ein wichtiger Teil der Chefseminare war<br />
die Überlegung, mit welchen konkreten<br />
Verhaltensweisen oder Strategien ich meinen<br />
„schwierigen“ Kunden begegnen kann.<br />
Neben der Frage, welches Werkzeug bei<br />
welcher Art von Kunden sinnvoll ist, bewerteten<br />
die Workshop-Teilnehmer auch das<br />
Chancen-Risiken-Verhältnis bei der tatsächlichen<br />
Anwendung.<br />
Ein Ergebnis stach dabei besonders hervor:<br />
Der oft anzutreffenden Reaktion, sich bei<br />
Angriffen in der Eigentümerversammlung<br />
zu rechtfertigen, wurde eine deutliche Absage<br />
erteilt. Das offene Bekenntnis der Versammlungsleitung<br />
zu einem Fehler nimmt<br />
häufig mit einem Schlag den ganzen Druck<br />
aus einer angespannten Situation. Trifft uns<br />
jedoch kein Verschulden, ist ein „Bewusststehen-lassen“<br />
oft die bessere Alternative.<br />
Können auch Sie akzeptieren, dass es unterschiedliche<br />
Ansichten gibt und nicht immer<br />
Übereinstimmung erzielt werden muss?<br />
Hohes Erfolgspotenzial, doch selten<br />
genutzt!<br />
Zahlreiche Teilnehmer kamen zu dem Fazit,<br />
dass sie zu den Motiven ihrer Kunden selten<br />
weitergehende Überlegungen angestellt<br />
hatten. Wir zimmern uns regelmäßig aus<br />
unseren Eindrücken vom Verhalten anderer<br />
ein Bild zurecht und interpretieren es gerne<br />
als Angriff auf unsere Person. Dass wir dabei<br />
oft „ich weiß“ mit „ich nehme an“ verwechseln<br />
und daraufhin unangemessen oder<br />
falsch reagieren, wurde im Workshop deutlich.<br />
Eine einfache und effektive Lösung, die<br />
leider selten genutzt wird: Besser eine Frage<br />
stellen als sofort zu reagieren! Lohnt es sich,<br />
die vermutete Situation zunächst erst einmal<br />
zu klären, bevor (falsch) gehandelt wird?<br />
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen<br />
Momentaufnahmen aus der letzten Chefseminar-Reihe<br />
einige Gedankenanregungen<br />
geben konnte und wünsche Ihnen viel<br />
Erfolg beim Umgang mit IHREN „schwierigen“<br />
Kunden!<br />
Thorsten Woldenga<br />
info@tcc-woldenga.de<br />
Seite 14 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 15
Wirtschaft & Recht<br />
Wirtschaft & Recht<br />
Vorlage der Eigentümerliste<br />
aufgrund gerichtlicher Anordnung<br />
Bundesgerichtshof nimmt Verwalter in die Pflicht<br />
Erneuerung der Fenster –<br />
im Zweifel<br />
Angelegenheit der WEG<br />
BGH-Urteil vom <strong>02</strong>.03.2012 – V ZR 174/11<br />
Wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung von einem<br />
Wohnungseigentümer gerichtlich angefochten, so ist die<br />
Klage gegen sämtliche übrigen Wohnungseigentümer zu<br />
richten (§ 46 Abs. 1 S. 1 WEG). Dabei ergibt sich für den<br />
klagenden Wohnungseigentümer das Problem, dass ihm in<br />
der Regel die Namen und Adressen seiner Miteigentümer<br />
nicht oder nicht vollständig bekannt sind. Dass letztendlich<br />
der Verwalter für die korrekte Benennung der Beklagten<br />
verantwortlich ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun<br />
entschieden (Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 162/11).<br />
Dr. Oliver Elzer beobachtet als Richter am<br />
Kammergericht Berlin die Urteile des Bundesgerichtshofs<br />
mit besonderer Sorgfalt.<br />
Wurde in der Gemeinschaftsordnung vereinbart, dass die Instandsetzung der<br />
Wohnungsfenster den Eigentümer trifft, so bedeutet dies nicht, dass dies auch für<br />
den Austausch eines Fensters gilt – so der BGH in seiner jüngsten Entscheidung zum<br />
Wohnungseigentumsrecht.<br />
Rüdiger Fritsch, Fachanwalt aus Solingen, steht Verbandsmitgliedern über die<br />
<strong>BVI</strong>-Rechtsauskunftshotline mit schnellem Rat zur Seite.<br />
Bedeutung der Eigentümerliste<br />
Es ist, um dem anfechtenden Eigentümer die<br />
fristgebundene Klageerhebung nicht über<br />
Gebühr zu erschweren, zunächst gem. § 44<br />
Abs. 1 S. 1 WEG ausreichend, wenn der Kläger<br />
für die Beklagten eine Sammelbezeichnung<br />
unter Angabe der Grundstücksbezeichnung<br />
verwendet (z. B.: „Die übrigen Wohnungseigentümer<br />
der WEG X-Str. 2-4 in Y-Stadt“)<br />
und den Verwalter als den Zustellungsbevollmächtigten<br />
gem. § 45 Abs. 1 WEG bzw. den<br />
Ersatzzustellungsbevollmächtigten und dessen<br />
Vertreter gem. § 45 Abs. 2 WEG benennt.<br />
Die genaue prozessuale Bezeichnung der einzelnen<br />
Beklagten mit Vornamen, Nachnamen<br />
und ladungsfähiger Anschrift ist dann aber<br />
bis spätestens zum Schluss der mündlichen<br />
Verhandlung vor Gericht erforderlich und<br />
wird üblicherweise durch Vorlage einer sogenannten<br />
Eigentümerliste vorgenommen.<br />
Wird diese nicht rechtzeitig vorgelegt, so ist<br />
die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH,<br />
Urt. v. 04.03.2011 – V ZR 190/10). Zwar kann<br />
in der Berufungsinstanz die Vorlage nachgeholt<br />
werden (BGH, Urt. v. 08.07.2011 – V ZR<br />
34/11), indes kann sich die verspätete Vorlage<br />
der Eigentümerliste für den Kläger negativ<br />
auf die Tragung der Prozesskosten auswirken<br />
(BGH, Urt. v. 28.10.2011 – V ZR 39/11).<br />
Anspruch auf Herausgabe der<br />
Eigentümerliste<br />
Typischerweise fordert der Kläger den Verwalter<br />
auf, die Eigentümerliste vorzulegen.<br />
Welche Handhabe aber hat der Kläger, wenn<br />
der Verwalter sich schlichtweg weigert, die<br />
Eigentümerliste zur Verfügung zu stellen?<br />
Eine Klage gegen den Verwalter auf Herausgabe<br />
der Eigentümerliste ist zwar aufgrund<br />
der Schutzwirkung des Verwaltervertrags<br />
für den einzelnen Eigentümer denkbar, das<br />
Urteil in diesem Prozess wird aber für den<br />
laufenden Anfechtungsprozess sicher zu spät<br />
kommen.<br />
Erzwingung der Vorlage der<br />
Eigentümerliste<br />
Daher beantragte der Kläger in dem vom<br />
BGH entschiedenen Fall den Erlass einer gerichtlichen<br />
Anordnung gem. § 142 Abs. 1<br />
ZPO gegen den Verwalter zur Vorlage der<br />
Eigentümerliste. Das Gericht kann anordnen,<br />
dass eine Partei oder ein Dritter eine Urkunde<br />
oder sonstige Unterlagen vorzulegen hat.<br />
Das Gericht kann gem. § 390 ZPO für<br />
den Fall der Versäumung der Vorlagefrist<br />
ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft<br />
festsetzen. Teilweise wurde dies für unzulässig<br />
gehalten, weil § 142 Abs. 1 ZPO auf<br />
die Eigentümerliste nicht anzuwenden ist,<br />
da sie nicht für die Klärung der Rechtslage<br />
benötigt wird, sondern lediglich eine<br />
für die Klagezulässigkeit notwendige Information<br />
darstellt. Der BGH geht in seiner<br />
Entscheidung vom 14.12.2012 indes davon<br />
aus, insoweit eine planwidrige Regelungslücke<br />
vorliegt und § 142 Abs. 1 ZPO analog<br />
anwendbar ist. Dabei geht der BGH sogar<br />
davon aus, dass das Gericht, wenn der<br />
Kläger seine erfolglosen Bemühungen vorträgt,<br />
keinen Entscheidungsspielraum besitzt.<br />
Jeder Verwalter ist daher gut beraten,<br />
wenn er die Eigentümerliste auf Anforderung<br />
umgehend herausgibt.<br />
Rüdiger Fritsch<br />
www.krall-kalkum.de<br />
Der Grundsatz, wer für Instandhaltung und<br />
Instandsetzung des Gebäudeeigentums zuständig<br />
ist, ist sehr einfach: Das gemeinschaftliche<br />
Eigentum müssen alle Wohnungseigentümer<br />
gemeinsam erhalten. Was<br />
wann auf wessen Kosten und mit welchen<br />
Mitteln zu tun ist, ist von ihnen zu entscheiden.<br />
Das Sondereigentum muss hingegen der<br />
jeweilige Wohnungseigentümer erhalten. Er<br />
trifft sämtliche Entscheidungen diesbezüglich<br />
allein.<br />
Bei diesem in sich geschlossenen und einfachen<br />
System bleibt es, wenn Wohnungseigentümer<br />
nichts Abweichendes vereinbaren.<br />
Vereinbarungen sind in allen Belangen möglich,<br />
kommen eigentlich aber nur in Bezug<br />
auf das gemeinschaftliche Eigentum vor.<br />
Es finden sich regelmäßig Vereinbarungen,<br />
wonach ein Wohnungseigentümer Teile des<br />
gemeinschaftlichen Eigentums auf eigene<br />
Kosten erhalten muss und auch die Entscheidung<br />
treffen darf, wann der Zeitpunkt dafür<br />
gekommen ist. Bei diesen Vereinbarungen<br />
geht es vor allem um solche Teile, die sich im<br />
„räumlichen Bereich“ des Sondereigentums<br />
befinden, wie etwa Außenrollläden, Fenster,<br />
Fensterläden, tragende Mauern, zu einem<br />
Balkon gehörenden Bauteile, aber manchmal<br />
auch Dachterrassen, Treppen, Loggien,<br />
Veranden oder Kfz-Stellplätze.<br />
Probleme durch unklare<br />
Kostenvereinbarungen<br />
Die Crux von Kosten- und Verwaltungsvereinbarungen<br />
liegt darin, dass sie häufig<br />
unverständlich formuliert sind. Ein Beispiel<br />
für unklare Formulierungen gab Anfang<br />
2012 ein Münchener Fall. Es ging um ein<br />
Außenfenster. Nach der Gemeinschaftsordnung<br />
musste es der Wohnungseigentümer<br />
erhalten, zu dessen Wohnung es „gehörte“.<br />
Der Außenanstrich war indes von allen Wohnungseigentümern<br />
zu leisten. Da das Fenster<br />
auszutauschen war, erwies sich die Vereinbarung<br />
als paradox, denn der Austausch war<br />
eine Erhaltungsmaßnahme, von der auch der<br />
Anstrich betroffen war. Nach Meinung des<br />
BGH (Urteil v. <strong>02</strong>.03.2012 – V ZR 174/11) ist<br />
eine solche Vereinbarung eng auszulegen. Im<br />
Zweifel bleibt es beim oben beschriebenen<br />
System, dass sämtliche Wohnungseigentümer<br />
in der Verantwortung stehen.<br />
Anders verhielt es sich hingegen jüngst in<br />
einem Berliner Fall. Nach der dortigen Vereinbarung<br />
waren die Balkone, die ein Wohnungseigentümer<br />
allein gebrauchen durfte,<br />
auf dessen Kosten instand zu setzen und<br />
instand zu halten. Ein Wohnungseigentümer<br />
fragte sich nun, ob das auch für das gemeinschaftliche<br />
Eigentum gälte. Der BGH meinte<br />
völlig zu Recht ja (Urteil v. 16.11.2012 – V ZR<br />
9/12). Es sei nicht erkennbar, dass Kosten<br />
für die Instandhaltung und Instandsetzung<br />
der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden<br />
Bauteile eines Balkons von der Regelung<br />
ausgenommen seien. Dem Wortlaut der entsprechenden<br />
Vereinbarung lasse sich keine<br />
Differenzierung zwischen dem Sonder- und<br />
dem gemeinschaftlichen Eigentum entnehmen.<br />
Diese Deutung entspreche auch dem Sinn<br />
der Regelung. Dieser bestehe darin, dass die<br />
übrigen Wohnungseigentümer von der Verpflichtung<br />
zur Instandhaltung und Instandsetzung<br />
aller Balkonteile befreit sein sollen.<br />
Unangenehm ist, dass in sehr vielen WEG-<br />
Anlagen häufig anders verfahren wurde<br />
oder wird. Das führt in der Regel für die<br />
Wohnungseigentümer zu unerfreulichen Gerechtigkeitsdebatten<br />
über Kostenerstattung,<br />
Verjährung und dergleichen. Diese sollte der<br />
Verwalter moderieren. Anlass sich zu positionieren,<br />
besteht nicht. Treten Auslegungsprobleme<br />
auf, sollte sich der Verwalter anweisen<br />
lassen, wie er zu verfahren hat. Eine<br />
Beschlusskompetenz, Vereinbarungen auszulegen,<br />
besteht zwar nicht, aber ein Verwalter,<br />
dem die Wohnungseigentümer gesagt haben,<br />
wie sie eine Vereinbarung verstanden haben<br />
wollen, fährt in der Regel nicht falsch.<br />
Dr. Oliver Elzer<br />
www.oliverelzer.de<br />
Seite 16 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 17
Wirtschaft & Recht<br />
Dienstleistungen<br />
Wettbüro nicht mit Ladengeschäft<br />
vergleichbar<br />
AG München – Urteil 482 C 24227/11 vom 18.4.2012<br />
Die Verwaltersoftware<br />
der Hausbank München<br />
Mehr Komfort, mehr Effizienz, mehr Sicherheit<br />
Der Pächter des Teileigentums kann gegenüber<br />
den Wohnungseigentümern nicht mehr<br />
Nutzungsrechte aus dem Pachtvertrag ableiten<br />
als dem Verpächter und Teileigentümer<br />
selbst zustehen.<br />
Der konkrete Fall<br />
Im Münchener Fall hatte die WEG selbst als<br />
„Prozessstandschafterin der übrigen Eigentümer“<br />
geklagt, und zwar gegen Pächter und<br />
Eigentümer in ein und demselben Verfahren.<br />
Das Gericht bejahte einen Anspruch auf<br />
Unterlassung der Nutzung der Teileigentumseinheit<br />
Nr. 2 zum Betrieb eines Internetshops/Wettbüros,<br />
sei es durch den Eigentümer<br />
selbst oder einen Dritten (§ 1004 Abs.<br />
1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). Die Nutzung der<br />
Teileigentumseinheit Nr. 2 zum Betrieb eines<br />
Internetshops/Wettbüros widerspricht der in<br />
der Teilungserklärung von 1979 getroffenen<br />
Vereinbarung, wonach in der Einheit Nr. 2 ein<br />
Laden samt Nebenräumen und dem im Keller<br />
befindlichen Lager vorgesehen ist.<br />
Darf ein Teileigentümer und/oder sein Pächter ein Wettbüro in einer Teileigentumseinheit<br />
„Laden” betreiben? Wurde bei der Aufteilung eines Hauses in Eigentumseinheiten<br />
eine Einheit als Laden bezeichnet, liegt darin eine Zweckbestimmung. Der<br />
Betrieb eines Wettbüros steht dem Betrieb eines Ladens nicht gleich und kann von<br />
der Eigentümergemeinschaft untersagt werden. Wie lässt sich ein Unterlassungsanspruch<br />
gerichtlich durchsetzen?<br />
Wenn es um Fragen der aktuellen WEG- und Mietrechtsprechung<br />
geht, hat Dr. Olaf Riecke, Richter am<br />
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, die richtigen<br />
Antworten parat.<br />
Die Teilungserklärung enthält nicht lediglich<br />
unverbindliche Nutzungsvorschläge, sondern<br />
eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter<br />
im Sinne von den §§ 10 Abs. 2, 15<br />
Abs. 1 WEG. Dies folgt schon daraus, dass die<br />
Einheit Nr. 2 in der Teilungserklärung nicht<br />
allgemein als Gewerbeeinheit bezeichnet<br />
wird, sondern als Laden. Durch diese vereinbarte<br />
Zweckbestimmung wird das Recht des<br />
Teileigentümers mit den in seinem Sondereigentum<br />
stehenden Gebäudeteilen in dem<br />
durch das WEG vorgegebenen Rahmen nach<br />
Belieben zu verfahren, eingeschränkt. Dies<br />
gilt auch gegenüber den Wohnungseigentümern<br />
für den Pächter. Durch die Bezeichnung<br />
als „Laden“ in der Teilungserklärung<br />
liegt eine entsprechende Zweckbestimmung<br />
vor, die die Nutzung der Gewerbeeinheit<br />
als Wettbüro verbietet. Dabei verbietet die<br />
Bezeichnung „Laden“ zwar nicht jede abweichende<br />
Nutzung. Nicht erlaubt sind aber<br />
Nutzungsarten, die mehr stören, als die angegebene<br />
Nutzungsart. Bei der in diesem<br />
Zusammenhang gebotenen typisierenden<br />
Betrachtungsweise ist davon auszugehen,<br />
dass die Nutzung als Wettbüro schon im Hinblick<br />
auf die Geräusch- und auch Geruchsbelästigungen<br />
durch Rauch erheblich mehr<br />
stört, als die nach der Teilungserklärung vorgesehene<br />
Nutzung.<br />
Wettbüro an „sensiblem Standort”<br />
untersagt<br />
Auch ist die Prägung durch die unmittelbare<br />
Umgebung zu berücksichtigen. Im vorliegenden<br />
Fall handelt es sich um einen „sensiblen<br />
Standort“, nämlich ein Wohngebiet mit<br />
Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften.<br />
Der Betrieb eines Wettbüros führt zu einer<br />
Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der<br />
Anwohner und stört daher mehr als der Betrieb<br />
eines Ladens. Während in einem Laden<br />
die Kunden ihre Einkäufe erledigen und dann<br />
die Geschäftsräume wieder verlassen, ist im<br />
Wettbüro damit zu rechnen, dass die Kunden<br />
ihre Wetten platzieren und sich dann die<br />
entsprechenden Rennen bzw. Spiele vor Ort<br />
ansehen. Außerdem muss bei dem Betrieb<br />
eines Wettbüros mit einer nicht unerheblichen<br />
Zahl abhängiger Spieler gerechnet<br />
werden, die für eine entsprechende Ein- und<br />
Ausgehfrequenz sorgen. Mit dem Betrieb<br />
zum Beispiel eines Lottogeschäfts ist dieser<br />
Zustand nicht vergleichbar.<br />
Dr. Olaf Riecke<br />
www.riecke-hamburg.de<br />
Die Hausbank München eG ist ein seit über hundert Jahren auf Immobilienbesitzer und<br />
Immobilienverwalter spezialisiertes Finanzinstitut. Seit vierzig Jahren bietet sie speziell<br />
entwickelte Branchensoftware für Immobilienverwalter an. Dazu zählen insbesondere die<br />
Produkt- und Dienstleistungsangebote „Verwalter-Service“ und „Kautions-Service“. Die<br />
zertifizierte Software ermöglicht es Immobilienverwaltern, ihre Verwalteraufgaben auf professionelle<br />
und effektive Weise abzuwickeln.<br />
Merkliche Einsparungen durch den<br />
„Verwalter-Service”<br />
Der „Verwalter-Service“ unterstützt Immobilienverwalter<br />
bei ihren täglichen operativen<br />
Aufgaben. Neben der Bereitstellung<br />
einer immobilienwirtschaftlichen Software<br />
werden viele Tätigkeiten des Alltags von<br />
Kundenbetreuern der Hausbank übernommen.<br />
Das bedeutet eine enorme Entlastung<br />
von zeit- und personalintensiven Arbeiten.<br />
Aber das ist noch nicht alles: Die Hausbank<br />
München legt auch hohen Wert auf kompetente<br />
Beratung ihrer Kunden.<br />
Die Oracle-Datenbanken sowie die Javabasierte<br />
Branchensoftware sind auf dem<br />
neuesten Stand einer modernen Software-<br />
Architektur, deren Bereitstellung über das<br />
Rechenzentrum der Hausbank vorgenommen<br />
wird. Durch die Spiegelung der Daten<br />
an zwei verschiedenen Standorten ist ein<br />
sehr hohes Maß an Sicherheit geboten. Für<br />
die Nutzung der Software ist keine Installation<br />
notwendig. Jede Hausverwaltung kann<br />
eine unbegrenzte Nutzeranzahl einrichten,<br />
ohne zusätzliche Kosten pro eingerichtetem<br />
Arbeitsplatz/Anwender aufwenden zu<br />
müssen. Alle Updates der Software erfolgen<br />
vollautomatisiert, wodurch jeglicher<br />
Mehraufwand vom Kunden ferngehalten<br />
wird. Durch die Integration von verschiedenen<br />
Modulen in VS 3 wird die Verwaltung<br />
von Daueraufträgen und die Disposition der<br />
Rücklagenkonten erleichtert. Die Informationen<br />
zu allen Kontoumsätzen sind ebenfalls<br />
vorgehalten und ergänzen die laufende<br />
Buchhaltung.<br />
Die für die Verwaltung von WEG- und Mietobjekten<br />
– also von der Stammdatenpflege<br />
bis zur Erstellung der Abrechnungen – erforderlichen<br />
Funktionalitäten sind nach anwenderorientierten<br />
und ergonomischen Gesichtspunkten<br />
implementiert.<br />
Hohe Arbeitsentlastung durch den<br />
„Kautions-Service”<br />
Auch das Verwalten der Mietkautionen ist<br />
höchst arbeitsintensiv und verschlingt Ressourcen.<br />
Das gilt nicht nur für Verwalter,<br />
sondern auch für Banken. Die Hausbank<br />
ist seit Einführung des heutigen § 551<br />
BGB darauf spezialisiert, ihren Kunden<br />
die zeitraubenden und immer wiederkehrenden<br />
Routine-Aufgaben durch Standardisierung<br />
zu erleichtern oder sogar<br />
abzunehmen. Ein besonderer Service für<br />
Neukunden ist, dass diese mit der eigentlichen<br />
Umstellung nichts zu tun haben.<br />
Nach der Umstellung kann der Kunde sofort<br />
die gesamte Leistungspalette der Hausbank<br />
nutzen. Diese bietet einen Rundum-<br />
Kautions-Service mit den wesentlichen<br />
Merkmalen: wohnungswirtschaftliches Knowhow,<br />
einfaches und effizientes Handling<br />
sowie eine hohe Kundenorientierung.<br />
Ständige Weiterentwicklung der<br />
Software<br />
Die Hausbank München will den Kunden<br />
mit ihren Software-Angeboten mehr Komfort,<br />
mehr Effizienz und mehr Sicherheit<br />
bieten. Dies ist eines der Hauptziele des Unternehmens<br />
und seiner Mitarbeiter. Und was<br />
die Kunden wirklich brauchen, erfahren die<br />
Mitarbeiter entweder direkt bei ihren Kundenbesuchen<br />
oder über den Expertenkreis.<br />
Am runden Tisch wird gemeinsam mit Immobilienwaltern<br />
über aktuelle Probleme und<br />
deren Lösungen diskutiert. Diese werden<br />
zeitnah in der Software umgesetzt. Daraus<br />
ergeben sich jährlich regelmäßige Software-<br />
Aktualisierungen. Das Immobilienverwalter-<br />
Team der Hausbank steht für alle Bank- und<br />
Software-Leistungen gerne zur Verfügung<br />
und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. <br />
Abteilung Vertrieb der Hausbank München<br />
verwalter@hausbank.de<br />
Benutzeroberfläche zum Setzen der Sollstellungsund<br />
Einzugsparameter<br />
Seite 18 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 19
Dienstleistungen<br />
Energie & Umwelt<br />
Neue Rechtsschutzpakete<br />
von Caninenberg &<br />
Schouten<br />
Verbesserungen bei der<br />
<strong>BVI</strong>-Vertrauensschadenversicherung<br />
Fotos: Bosch Thermotechnik GmbH Junkers Deutschland<br />
Serie: Moderne Heiztechnik, Teil 1<br />
Mit moderner Heiztechnik wie dem Gas-Brennwert-<br />
Wandgerät Cerapur von Junkers lässt sich in Mietwohnungen<br />
der Wärme- und Warmwasserkomfort steigern<br />
Heizungsmodernisierung mit System<br />
Investition in moderne Heiztechnik für Wohnanlagen rechnet sich<br />
Foto: Joachim Lechner/Fotolia<br />
Die Caninenberg & Schouten GmbH hat die Vertragsinhalte der Vertrauensschadenversicherung<br />
für <strong>BVI</strong>-Mitglieder neu verhandelt und deutliche Verbesserungen erreicht. Wie das <strong>BVI</strong>-<br />
<strong>Magazin</strong> in der Ausgabe <strong>02</strong>/2011 berichtete, ist die Vertrauensschadenversicherung seit dem<br />
01.01.2012 für alle Verbandsmitglieder Pflicht. Fördermitglied Caninenberg & Schouten, das<br />
das Versicherungskonzept entwickelte, steht seit jeher für innovative Produkte. Nachstehend<br />
ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.<br />
Vertrauensschadenversicherung für<br />
<strong>BVI</strong>-Mitglieder<br />
Der Schutzumfang der Vertrauensschadenversicherung<br />
wurde um folgende Schäden<br />
erweitert:<br />
„… Täuschungsschäden, die dem Versicherungsnehmer<br />
von außenstehenden Dritten<br />
durch Betrug, Urkundenfälschung oder<br />
Urkundenunterdrückung zugefügt werden,<br />
in der Absicht, sich selbst oder einen Dritten<br />
rechtswidrig zu bereichern. Dies gilt auch,<br />
wenn der Schaden durch die Ersatzpflicht<br />
des Versicherungsnehmers gegenüber einem<br />
anderen Dritten entsteht.“<br />
„… Schäden, die dem Versicherungsnehmer<br />
dadurch entstehen, dass Vertrauenspersonen<br />
vorsätzlich und unberechtigt der Geheimhaltung<br />
unterliegende Informationen, Verfahren<br />
bzw. Substanzen oder sonstige Betriebsgeheimnisse<br />
des Versicherungsnehmers an<br />
unberechtigte Dritte weitergeben. Dies gilt<br />
auch, soweit es sich um fremde Betriebsund<br />
Geschäftsgeheimnisse handelt, die dem<br />
Versicherungsnehmer rechtmäßig anvertraut<br />
wurden. In Abänderung von § 10 Ziff. 4 ist<br />
entgangener Gewinn mitversichert.“<br />
Abmahnungen wegen unlauteren<br />
Wettbewerbs häufen sich –<br />
Caninenberg & Schouten bietet<br />
die Versicherungslösung.<br />
Außerdem sind jetzt auch interne Schadenermittlungskosten<br />
Gegenstand des Versicherungsschutzes:<br />
Beauftragt der Versicherungsnehmer<br />
mit Zustimmung des<br />
Versicherers ein Public-Relations-Unternehmen,<br />
um einen aufgrund von Medienberichten<br />
entstandenen Reputationsschaden zu<br />
mindern, den er als Folge eines Schadens gemäß<br />
§ 1 erlitten hat, ersetzt der Versicherer<br />
die hierfür anfallenden Kosten. Die Selbstbeteiligung<br />
wurde für Schäden am Vermögen<br />
des Mitglieds von bisher 2.500 Euro auf<br />
500 Euro, für Internet- und Hackerschäden<br />
von bisher 25.000 Euro auf 2.500 Euro<br />
reduziert. Diese Verbesserungen liegen dem<br />
Versicherungsschutz ab sofort zugrunde und<br />
erfolgen ohne Beitragsanpassung.<br />
Rechtsschutz „unlauterer Wettbewerb”<br />
In Gesprächen mit Mitgliedern erfuhr<br />
Caninenberg & Schouten vermehrt von<br />
Abmahnungen bezüglich „unlauteren Wettbewerbs“.<br />
Die Herausforderung bestand<br />
darin, dafür eine versicherungstechnische<br />
Lösung anzubieten. Im Rahmen einer<br />
Firmenrechtsschutzversicherung kann Caninenberg<br />
& Schouten dem Verwalter nun<br />
Rechtsschutz für die Abwehr sowie die<br />
Geltendmachung von Schadenersatz- und<br />
Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht<br />
mit Ausnahme des Kartellrechts<br />
anbieten.<br />
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
Der Ausschluss der Versicherungsverträge<br />
der verwalteten Liegenschaften in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
für<br />
Hausverwalter galt bisher als unumstößliches<br />
Dogma.<br />
Caninenberg & Schouten ist es gelungen, den<br />
Versicherungsschutz hier entsprechend zu<br />
erweitern. Selbst die Abwicklung von Schäden<br />
im Sondereigentum ohne Verwaltermandat<br />
konnten in den Versicherungsschutz integriert<br />
werden.<br />
Diese Neuerungen und Verbesserungen<br />
konnten aufgrund der guten Kenntnisse<br />
in der WEG-Verwaltung realisiert werden.<br />
Caninenberg & Schouten nimmt gerne Anregungen<br />
für weitere Verbesserungen oder<br />
neue Versicherungen aus der Verwalterbranche<br />
auf und versucht, diese in Versicherungsschutz<br />
umzusetzen.<br />
Stefan Roth<br />
immobilien@csmail.de<br />
Für die energetische und wirtschaftliche<br />
Modernisierung von Wohnanlagen bedarf<br />
es sinnvoller Modernisierungskonzepte. Ein<br />
wesentlicher Bestandteil eines solchen Konzeptes<br />
ist eine zuverlässige und energiesparende<br />
Wärmelösung. So lassen sich Leerstände<br />
vermeiden und Wettbewerbsvorteile erzielen.<br />
Veraltete Anlagentechnik verbraucht bis zu<br />
50 Prozent mehr Energie für die Wärmeerzeugung<br />
als moderne Systeme. Eine Modernisierung<br />
lohnt sich in fast allen Fällen. Die<br />
Stiftung Warentest hat berechnet, dass eine<br />
Heizungsmodernisierung deutlich wirtschaftlicher<br />
ist als eine Fassadensanierung: Ein<br />
moderner Brennwertkessel zahle sich bereits<br />
nach durchschnittlich fünf Jahren aus, eine<br />
Fassadensanierung erst nach zwanzig Jahren.<br />
Kriterien für die Heizungswahl<br />
Bei der Planung einer neuen Heizungsanlage<br />
spielen viele Faktoren eine Rolle. Oft soll die<br />
Sanierung im bewohnten Gebäude und mit<br />
möglichst geringen Unannehmlichkeiten für<br />
die Mieter erfolgen. In manchen Fällen muss<br />
ein reparaturbedürftiges Leitungsnetz ausgetauscht<br />
werden: Das sind nur zwei Beispiele.<br />
Je nach den Gegebenheiten und den Wünschen<br />
des Betreibers sind daher unterschiedliche<br />
Ansätze sinnvoll. Bei der Erstellung<br />
individuell ausgelegter, energieeffizienter<br />
Wärmekonzepte bieten Heizungsfachleute<br />
und Planungsbüros Entscheidungshilfen.<br />
Insbesondere wenn Sanierungsmaßnahmen<br />
in größerem Umfang anstehen, lohnt es sich,<br />
über eine grundlegende Änderung des Heizsystems<br />
nachzudenken. Ein Umstieg von<br />
einer dezentralen Lösung auf eine Zentralheizung<br />
und/oder der Wechsel des Energieträgers<br />
sowie der Einsatz erneuerbarer Energien<br />
können in diesem Fall sinnvoll sein.<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Wenn die Heizungs- und Warmwassertechnik<br />
neu eingebaut oder wesentlich erneuert<br />
wird, greifen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV). Wird umfangreich<br />
saniert, muss zudem das Erneuerbare-<br />
Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beachtet<br />
werden, das auf den ersten Blick nur für den<br />
Neubau gilt. Es verlangt, dass Bauherren einen<br />
gewissen Teil ihres Wärmebedarfs für<br />
Raumheizung und Warmwasser mit Hilfe von<br />
erneuerbaren Energien decken. Alternativ<br />
können Eigentümer die Energieeffizienz ihres<br />
Gebäudes auch auf andere Weise erhöhen,<br />
zum Beispiel indem sie ihr Gebäude besser<br />
dämmen.<br />
Chancen bei der finanziellen<br />
Umsetzung<br />
Bewirkt die Heizungsmodernisierung eine<br />
nachhaltige Energieeinsparung, wie es bei<br />
Gas-Brennwertgeräten oder Systemen zur<br />
Nutzung regenerativer Energien der Fall ist,<br />
kann der Eigentümer bis zu elf Prozent der<br />
Kosten für die Modernisierung auf die Jahresmiete<br />
umlegen. Für den Mieter ergeben sich<br />
keine Nachteile: Die Warmmiete bleibt aufgrund<br />
der geringeren Energiekosten konstant.<br />
Zudem sind die langfristig niedrigen Nebenkosten<br />
für den Mieter überzeugend.<br />
Lösungen für jeden Bedarf<br />
Effiziente Wärmelösungen sind ein wichtiger<br />
Bestandteil wirtschaftlich sinnvoller Modernisierungskonzepte.<br />
Sie garantieren dem Eigentümer<br />
Betriebssicherheit und sorgen für<br />
zufriedene Mieter. Ein System mit modernster<br />
Technik und der Einbindung regenerativer<br />
Energien steigert außer dem Image auch den<br />
Wert einer Immobilie.<br />
Der Thermotechnik-Hersteller Junkers, eine<br />
Marke der Bosch Thermotechnik, bietet<br />
nachhaltige und regenerative Wärmelösungen<br />
für sämtliche Anforderungen<br />
der Bestandsmodernisierung – ob moderne<br />
Etagenheizungen mit Brennwert- oder<br />
Heizwerttechnik, zentrale Großanlagen bis<br />
zu 560 Kilowatt, solare Großanlagen oder<br />
Wärmepumpen-Lösungen. Wichtig ist Junkers<br />
immer die Gesamtanlagen-Effizienz.<br />
Dies schlägt sich in zahlreichen Systemlösungen<br />
und in einem ausgeklügelten<br />
Baukastenprinzip nieder. So ist für jeden<br />
Bedarf das Passende dabei. <br />
Jens Mischke<br />
jens.mischke@de.bosch.com<br />
Modernisierung<br />
im Bestand<br />
Mit einer durchdachten Sanierung und der<br />
Umstellung auf eine moderne Heiztechnik<br />
lässt sich auch in älteren Wohnanlagen wieder<br />
attraktiver Wohnraum mit niedrigen Nebenkosten<br />
schaffen. Die Neue Gewoge Pinneberg<br />
konnte dank neuer Heizungsanlagen von<br />
Junkers und Gebäudesanierung den Gesamtenergieverbrauch<br />
von 36 Wohneinheiten mit<br />
insgesamt 2.536 Quadratmetern Wohnfläche<br />
von 667 auf 267 MWh/Jahr senken.<br />
Seite 20 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 21
Impressum, Hersteller & Dienstleister<br />
Impressum <strong>BVI</strong>.magazin<br />
Hersteller & Dienstleister<br />
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Caninenberg & Schouten GmbH<br />
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DOMCURA AG<br />
www.domcura-ksh.de Tel. +49 431 54654-196 Seite 24<br />
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des <strong>BVI</strong> Bundesfachverbandes<br />
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erscheint jeden zweiten Monat<br />
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Seite 22 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong><br />
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