BVI 02/2013 - BVI Magazin
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Wirtschaft & Recht<br />
Dienstleistungen<br />
Wettbüro nicht mit Ladengeschäft<br />
vergleichbar<br />
AG München – Urteil 482 C 24227/11 vom 18.4.2012<br />
Die Verwaltersoftware<br />
der Hausbank München<br />
Mehr Komfort, mehr Effizienz, mehr Sicherheit<br />
Der Pächter des Teileigentums kann gegenüber<br />
den Wohnungseigentümern nicht mehr<br />
Nutzungsrechte aus dem Pachtvertrag ableiten<br />
als dem Verpächter und Teileigentümer<br />
selbst zustehen.<br />
Der konkrete Fall<br />
Im Münchener Fall hatte die WEG selbst als<br />
„Prozessstandschafterin der übrigen Eigentümer“<br />
geklagt, und zwar gegen Pächter und<br />
Eigentümer in ein und demselben Verfahren.<br />
Das Gericht bejahte einen Anspruch auf<br />
Unterlassung der Nutzung der Teileigentumseinheit<br />
Nr. 2 zum Betrieb eines Internetshops/Wettbüros,<br />
sei es durch den Eigentümer<br />
selbst oder einen Dritten (§ 1004 Abs.<br />
1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). Die Nutzung der<br />
Teileigentumseinheit Nr. 2 zum Betrieb eines<br />
Internetshops/Wettbüros widerspricht der in<br />
der Teilungserklärung von 1979 getroffenen<br />
Vereinbarung, wonach in der Einheit Nr. 2 ein<br />
Laden samt Nebenräumen und dem im Keller<br />
befindlichen Lager vorgesehen ist.<br />
Darf ein Teileigentümer und/oder sein Pächter ein Wettbüro in einer Teileigentumseinheit<br />
„Laden” betreiben? Wurde bei der Aufteilung eines Hauses in Eigentumseinheiten<br />
eine Einheit als Laden bezeichnet, liegt darin eine Zweckbestimmung. Der<br />
Betrieb eines Wettbüros steht dem Betrieb eines Ladens nicht gleich und kann von<br />
der Eigentümergemeinschaft untersagt werden. Wie lässt sich ein Unterlassungsanspruch<br />
gerichtlich durchsetzen?<br />
Wenn es um Fragen der aktuellen WEG- und Mietrechtsprechung<br />
geht, hat Dr. Olaf Riecke, Richter am<br />
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, die richtigen<br />
Antworten parat.<br />
Die Teilungserklärung enthält nicht lediglich<br />
unverbindliche Nutzungsvorschläge, sondern<br />
eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter<br />
im Sinne von den §§ 10 Abs. 2, 15<br />
Abs. 1 WEG. Dies folgt schon daraus, dass die<br />
Einheit Nr. 2 in der Teilungserklärung nicht<br />
allgemein als Gewerbeeinheit bezeichnet<br />
wird, sondern als Laden. Durch diese vereinbarte<br />
Zweckbestimmung wird das Recht des<br />
Teileigentümers mit den in seinem Sondereigentum<br />
stehenden Gebäudeteilen in dem<br />
durch das WEG vorgegebenen Rahmen nach<br />
Belieben zu verfahren, eingeschränkt. Dies<br />
gilt auch gegenüber den Wohnungseigentümern<br />
für den Pächter. Durch die Bezeichnung<br />
als „Laden“ in der Teilungserklärung<br />
liegt eine entsprechende Zweckbestimmung<br />
vor, die die Nutzung der Gewerbeeinheit<br />
als Wettbüro verbietet. Dabei verbietet die<br />
Bezeichnung „Laden“ zwar nicht jede abweichende<br />
Nutzung. Nicht erlaubt sind aber<br />
Nutzungsarten, die mehr stören, als die angegebene<br />
Nutzungsart. Bei der in diesem<br />
Zusammenhang gebotenen typisierenden<br />
Betrachtungsweise ist davon auszugehen,<br />
dass die Nutzung als Wettbüro schon im Hinblick<br />
auf die Geräusch- und auch Geruchsbelästigungen<br />
durch Rauch erheblich mehr<br />
stört, als die nach der Teilungserklärung vorgesehene<br />
Nutzung.<br />
Wettbüro an „sensiblem Standort”<br />
untersagt<br />
Auch ist die Prägung durch die unmittelbare<br />
Umgebung zu berücksichtigen. Im vorliegenden<br />
Fall handelt es sich um einen „sensiblen<br />
Standort“, nämlich ein Wohngebiet mit<br />
Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften.<br />
Der Betrieb eines Wettbüros führt zu einer<br />
Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der<br />
Anwohner und stört daher mehr als der Betrieb<br />
eines Ladens. Während in einem Laden<br />
die Kunden ihre Einkäufe erledigen und dann<br />
die Geschäftsräume wieder verlassen, ist im<br />
Wettbüro damit zu rechnen, dass die Kunden<br />
ihre Wetten platzieren und sich dann die<br />
entsprechenden Rennen bzw. Spiele vor Ort<br />
ansehen. Außerdem muss bei dem Betrieb<br />
eines Wettbüros mit einer nicht unerheblichen<br />
Zahl abhängiger Spieler gerechnet<br />
werden, die für eine entsprechende Ein- und<br />
Ausgehfrequenz sorgen. Mit dem Betrieb<br />
zum Beispiel eines Lottogeschäfts ist dieser<br />
Zustand nicht vergleichbar.<br />
Dr. Olaf Riecke<br />
www.riecke-hamburg.de<br />
Die Hausbank München eG ist ein seit über hundert Jahren auf Immobilienbesitzer und<br />
Immobilienverwalter spezialisiertes Finanzinstitut. Seit vierzig Jahren bietet sie speziell<br />
entwickelte Branchensoftware für Immobilienverwalter an. Dazu zählen insbesondere die<br />
Produkt- und Dienstleistungsangebote „Verwalter-Service“ und „Kautions-Service“. Die<br />
zertifizierte Software ermöglicht es Immobilienverwaltern, ihre Verwalteraufgaben auf professionelle<br />
und effektive Weise abzuwickeln.<br />
Merkliche Einsparungen durch den<br />
„Verwalter-Service”<br />
Der „Verwalter-Service“ unterstützt Immobilienverwalter<br />
bei ihren täglichen operativen<br />
Aufgaben. Neben der Bereitstellung<br />
einer immobilienwirtschaftlichen Software<br />
werden viele Tätigkeiten des Alltags von<br />
Kundenbetreuern der Hausbank übernommen.<br />
Das bedeutet eine enorme Entlastung<br />
von zeit- und personalintensiven Arbeiten.<br />
Aber das ist noch nicht alles: Die Hausbank<br />
München legt auch hohen Wert auf kompetente<br />
Beratung ihrer Kunden.<br />
Die Oracle-Datenbanken sowie die Javabasierte<br />
Branchensoftware sind auf dem<br />
neuesten Stand einer modernen Software-<br />
Architektur, deren Bereitstellung über das<br />
Rechenzentrum der Hausbank vorgenommen<br />
wird. Durch die Spiegelung der Daten<br />
an zwei verschiedenen Standorten ist ein<br />
sehr hohes Maß an Sicherheit geboten. Für<br />
die Nutzung der Software ist keine Installation<br />
notwendig. Jede Hausverwaltung kann<br />
eine unbegrenzte Nutzeranzahl einrichten,<br />
ohne zusätzliche Kosten pro eingerichtetem<br />
Arbeitsplatz/Anwender aufwenden zu<br />
müssen. Alle Updates der Software erfolgen<br />
vollautomatisiert, wodurch jeglicher<br />
Mehraufwand vom Kunden ferngehalten<br />
wird. Durch die Integration von verschiedenen<br />
Modulen in VS 3 wird die Verwaltung<br />
von Daueraufträgen und die Disposition der<br />
Rücklagenkonten erleichtert. Die Informationen<br />
zu allen Kontoumsätzen sind ebenfalls<br />
vorgehalten und ergänzen die laufende<br />
Buchhaltung.<br />
Die für die Verwaltung von WEG- und Mietobjekten<br />
– also von der Stammdatenpflege<br />
bis zur Erstellung der Abrechnungen – erforderlichen<br />
Funktionalitäten sind nach anwenderorientierten<br />
und ergonomischen Gesichtspunkten<br />
implementiert.<br />
Hohe Arbeitsentlastung durch den<br />
„Kautions-Service”<br />
Auch das Verwalten der Mietkautionen ist<br />
höchst arbeitsintensiv und verschlingt Ressourcen.<br />
Das gilt nicht nur für Verwalter,<br />
sondern auch für Banken. Die Hausbank<br />
ist seit Einführung des heutigen § 551<br />
BGB darauf spezialisiert, ihren Kunden<br />
die zeitraubenden und immer wiederkehrenden<br />
Routine-Aufgaben durch Standardisierung<br />
zu erleichtern oder sogar<br />
abzunehmen. Ein besonderer Service für<br />
Neukunden ist, dass diese mit der eigentlichen<br />
Umstellung nichts zu tun haben.<br />
Nach der Umstellung kann der Kunde sofort<br />
die gesamte Leistungspalette der Hausbank<br />
nutzen. Diese bietet einen Rundum-<br />
Kautions-Service mit den wesentlichen<br />
Merkmalen: wohnungswirtschaftliches Knowhow,<br />
einfaches und effizientes Handling<br />
sowie eine hohe Kundenorientierung.<br />
Ständige Weiterentwicklung der<br />
Software<br />
Die Hausbank München will den Kunden<br />
mit ihren Software-Angeboten mehr Komfort,<br />
mehr Effizienz und mehr Sicherheit<br />
bieten. Dies ist eines der Hauptziele des Unternehmens<br />
und seiner Mitarbeiter. Und was<br />
die Kunden wirklich brauchen, erfahren die<br />
Mitarbeiter entweder direkt bei ihren Kundenbesuchen<br />
oder über den Expertenkreis.<br />
Am runden Tisch wird gemeinsam mit Immobilienwaltern<br />
über aktuelle Probleme und<br />
deren Lösungen diskutiert. Diese werden<br />
zeitnah in der Software umgesetzt. Daraus<br />
ergeben sich jährlich regelmäßige Software-<br />
Aktualisierungen. Das Immobilienverwalter-<br />
Team der Hausbank steht für alle Bank- und<br />
Software-Leistungen gerne zur Verfügung<br />
und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. <br />
Abteilung Vertrieb der Hausbank München<br />
verwalter@hausbank.de<br />
Benutzeroberfläche zum Setzen der Sollstellungsund<br />
Einzugsparameter<br />
Seite 18 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 19