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BVI 02/2013 - BVI Magazin

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Wirtschaft & Recht<br />

Dienstleistungen<br />

Wettbüro nicht mit Ladengeschäft<br />

vergleichbar<br />

AG München – Urteil 482 C 24227/11 vom 18.4.2012<br />

Die Verwaltersoftware<br />

der Hausbank München<br />

Mehr Komfort, mehr Effizienz, mehr Sicherheit<br />

Der Pächter des Teileigentums kann gegenüber<br />

den Wohnungseigentümern nicht mehr<br />

Nutzungsrechte aus dem Pachtvertrag ableiten<br />

als dem Verpächter und Teileigentümer<br />

selbst zustehen.<br />

Der konkrete Fall<br />

Im Münchener Fall hatte die WEG selbst als<br />

„Prozessstandschafterin der übrigen Eigentümer“<br />

geklagt, und zwar gegen Pächter und<br />

Eigentümer in ein und demselben Verfahren.<br />

Das Gericht bejahte einen Anspruch auf<br />

Unterlassung der Nutzung der Teileigentumseinheit<br />

Nr. 2 zum Betrieb eines Internetshops/Wettbüros,<br />

sei es durch den Eigentümer<br />

selbst oder einen Dritten (§ 1004 Abs.<br />

1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). Die Nutzung der<br />

Teileigentumseinheit Nr. 2 zum Betrieb eines<br />

Internetshops/Wettbüros widerspricht der in<br />

der Teilungserklärung von 1979 getroffenen<br />

Vereinbarung, wonach in der Einheit Nr. 2 ein<br />

Laden samt Nebenräumen und dem im Keller<br />

befindlichen Lager vorgesehen ist.<br />

Darf ein Teileigentümer und/oder sein Pächter ein Wettbüro in einer Teileigentumseinheit<br />

„Laden” betreiben? Wurde bei der Aufteilung eines Hauses in Eigentumseinheiten<br />

eine Einheit als Laden bezeichnet, liegt darin eine Zweckbestimmung. Der<br />

Betrieb eines Wettbüros steht dem Betrieb eines Ladens nicht gleich und kann von<br />

der Eigentümergemeinschaft untersagt werden. Wie lässt sich ein Unterlassungsanspruch<br />

gerichtlich durchsetzen?<br />

Wenn es um Fragen der aktuellen WEG- und Mietrechtsprechung<br />

geht, hat Dr. Olaf Riecke, Richter am<br />

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, die richtigen<br />

Antworten parat.<br />

Die Teilungserklärung enthält nicht lediglich<br />

unverbindliche Nutzungsvorschläge, sondern<br />

eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter<br />

im Sinne von den §§ 10 Abs. 2, 15<br />

Abs. 1 WEG. Dies folgt schon daraus, dass die<br />

Einheit Nr. 2 in der Teilungserklärung nicht<br />

allgemein als Gewerbeeinheit bezeichnet<br />

wird, sondern als Laden. Durch diese vereinbarte<br />

Zweckbestimmung wird das Recht des<br />

Teileigentümers mit den in seinem Sondereigentum<br />

stehenden Gebäudeteilen in dem<br />

durch das WEG vorgegebenen Rahmen nach<br />

Belieben zu verfahren, eingeschränkt. Dies<br />

gilt auch gegenüber den Wohnungseigentümern<br />

für den Pächter. Durch die Bezeichnung<br />

als „Laden“ in der Teilungserklärung<br />

liegt eine entsprechende Zweckbestimmung<br />

vor, die die Nutzung der Gewerbeeinheit<br />

als Wettbüro verbietet. Dabei verbietet die<br />

Bezeichnung „Laden“ zwar nicht jede abweichende<br />

Nutzung. Nicht erlaubt sind aber<br />

Nutzungsarten, die mehr stören, als die angegebene<br />

Nutzungsart. Bei der in diesem<br />

Zusammenhang gebotenen typisierenden<br />

Betrachtungsweise ist davon auszugehen,<br />

dass die Nutzung als Wettbüro schon im Hinblick<br />

auf die Geräusch- und auch Geruchsbelästigungen<br />

durch Rauch erheblich mehr<br />

stört, als die nach der Teilungserklärung vorgesehene<br />

Nutzung.<br />

Wettbüro an „sensiblem Standort”<br />

untersagt<br />

Auch ist die Prägung durch die unmittelbare<br />

Umgebung zu berücksichtigen. Im vorliegenden<br />

Fall handelt es sich um einen „sensiblen<br />

Standort“, nämlich ein Wohngebiet mit<br />

Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften.<br />

Der Betrieb eines Wettbüros führt zu einer<br />

Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der<br />

Anwohner und stört daher mehr als der Betrieb<br />

eines Ladens. Während in einem Laden<br />

die Kunden ihre Einkäufe erledigen und dann<br />

die Geschäftsräume wieder verlassen, ist im<br />

Wettbüro damit zu rechnen, dass die Kunden<br />

ihre Wetten platzieren und sich dann die<br />

entsprechenden Rennen bzw. Spiele vor Ort<br />

ansehen. Außerdem muss bei dem Betrieb<br />

eines Wettbüros mit einer nicht unerheblichen<br />

Zahl abhängiger Spieler gerechnet<br />

werden, die für eine entsprechende Ein- und<br />

Ausgehfrequenz sorgen. Mit dem Betrieb<br />

zum Beispiel eines Lottogeschäfts ist dieser<br />

Zustand nicht vergleichbar.<br />

Dr. Olaf Riecke<br />

www.riecke-hamburg.de<br />

Die Hausbank München eG ist ein seit über hundert Jahren auf Immobilienbesitzer und<br />

Immobilienverwalter spezialisiertes Finanzinstitut. Seit vierzig Jahren bietet sie speziell<br />

entwickelte Branchensoftware für Immobilienverwalter an. Dazu zählen insbesondere die<br />

Produkt- und Dienstleistungsangebote „Verwalter-Service“ und „Kautions-Service“. Die<br />

zertifizierte Software ermöglicht es Immobilienverwaltern, ihre Verwalteraufgaben auf professionelle<br />

und effektive Weise abzuwickeln.<br />

Merkliche Einsparungen durch den<br />

„Verwalter-Service”<br />

Der „Verwalter-Service“ unterstützt Immobilienverwalter<br />

bei ihren täglichen operativen<br />

Aufgaben. Neben der Bereitstellung<br />

einer immobilienwirtschaftlichen Software<br />

werden viele Tätigkeiten des Alltags von<br />

Kundenbetreuern der Hausbank übernommen.<br />

Das bedeutet eine enorme Entlastung<br />

von zeit- und personalintensiven Arbeiten.<br />

Aber das ist noch nicht alles: Die Hausbank<br />

München legt auch hohen Wert auf kompetente<br />

Beratung ihrer Kunden.<br />

Die Oracle-Datenbanken sowie die Javabasierte<br />

Branchensoftware sind auf dem<br />

neuesten Stand einer modernen Software-<br />

Architektur, deren Bereitstellung über das<br />

Rechenzentrum der Hausbank vorgenommen<br />

wird. Durch die Spiegelung der Daten<br />

an zwei verschiedenen Standorten ist ein<br />

sehr hohes Maß an Sicherheit geboten. Für<br />

die Nutzung der Software ist keine Installation<br />

notwendig. Jede Hausverwaltung kann<br />

eine unbegrenzte Nutzeranzahl einrichten,<br />

ohne zusätzliche Kosten pro eingerichtetem<br />

Arbeitsplatz/Anwender aufwenden zu<br />

müssen. Alle Updates der Software erfolgen<br />

vollautomatisiert, wodurch jeglicher<br />

Mehraufwand vom Kunden ferngehalten<br />

wird. Durch die Integration von verschiedenen<br />

Modulen in VS 3 wird die Verwaltung<br />

von Daueraufträgen und die Disposition der<br />

Rücklagenkonten erleichtert. Die Informationen<br />

zu allen Kontoumsätzen sind ebenfalls<br />

vorgehalten und ergänzen die laufende<br />

Buchhaltung.<br />

Die für die Verwaltung von WEG- und Mietobjekten<br />

– also von der Stammdatenpflege<br />

bis zur Erstellung der Abrechnungen – erforderlichen<br />

Funktionalitäten sind nach anwenderorientierten<br />

und ergonomischen Gesichtspunkten<br />

implementiert.<br />

Hohe Arbeitsentlastung durch den<br />

„Kautions-Service”<br />

Auch das Verwalten der Mietkautionen ist<br />

höchst arbeitsintensiv und verschlingt Ressourcen.<br />

Das gilt nicht nur für Verwalter,<br />

sondern auch für Banken. Die Hausbank<br />

ist seit Einführung des heutigen § 551<br />

BGB darauf spezialisiert, ihren Kunden<br />

die zeitraubenden und immer wiederkehrenden<br />

Routine-Aufgaben durch Standardisierung<br />

zu erleichtern oder sogar<br />

abzunehmen. Ein besonderer Service für<br />

Neukunden ist, dass diese mit der eigentlichen<br />

Umstellung nichts zu tun haben.<br />

Nach der Umstellung kann der Kunde sofort<br />

die gesamte Leistungspalette der Hausbank<br />

nutzen. Diese bietet einen Rundum-<br />

Kautions-Service mit den wesentlichen<br />

Merkmalen: wohnungswirtschaftliches Knowhow,<br />

einfaches und effizientes Handling<br />

sowie eine hohe Kundenorientierung.<br />

Ständige Weiterentwicklung der<br />

Software<br />

Die Hausbank München will den Kunden<br />

mit ihren Software-Angeboten mehr Komfort,<br />

mehr Effizienz und mehr Sicherheit<br />

bieten. Dies ist eines der Hauptziele des Unternehmens<br />

und seiner Mitarbeiter. Und was<br />

die Kunden wirklich brauchen, erfahren die<br />

Mitarbeiter entweder direkt bei ihren Kundenbesuchen<br />

oder über den Expertenkreis.<br />

Am runden Tisch wird gemeinsam mit Immobilienwaltern<br />

über aktuelle Probleme und<br />

deren Lösungen diskutiert. Diese werden<br />

zeitnah in der Software umgesetzt. Daraus<br />

ergeben sich jährlich regelmäßige Software-<br />

Aktualisierungen. Das Immobilienverwalter-<br />

Team der Hausbank steht für alle Bank- und<br />

Software-Leistungen gerne zur Verfügung<br />

und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. <br />

Abteilung Vertrieb der Hausbank München<br />

verwalter@hausbank.de<br />

Benutzeroberfläche zum Setzen der Sollstellungsund<br />

Einzugsparameter<br />

Seite 18 <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> <strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> <strong>02</strong>-<strong>2013</strong> Seite 19

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