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Erfolgsfaktoren für Prepaid-Karten in Europa - HAMMERSENs

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Fortsetzung von Seite 6<br />

öffentliche Erklärung abzugeben –<br />

allerd<strong>in</strong>gs nur über den Pressebereich<br />

von Visa Europe <strong>in</strong> London<br />

zugänglich. MasterCard hat zwar<br />

ebenso wie Visa Mitte November<br />

<strong>in</strong>nerhalb kürzester Zeit e<strong>in</strong>en gewaltigen<br />

Andrang telefonischer<br />

Journalisten-Anfragen bewältigt,<br />

Gastbeitrag von<br />

Jens Christoph Hammersen<br />

Der Datendiebstahl bei e<strong>in</strong>em spanischen<br />

Prozessor sorgte vor Kurzem<br />

<strong>für</strong> Schlagzeilen. Wurden<br />

„Datenpannen“ früher möglichst<br />

diskret abgewickelt, geht der<br />

Trend nunmehr zu e<strong>in</strong>em offeneren<br />

Umgang. E<strong>in</strong>en nicht unerheblichen<br />

Grund <strong>für</strong> diese Entwicklung<br />

dürfte die seit 1. September<br />

2009 geltende Meldepflicht bei<br />

Datenpannen nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) darstellen:<br />

„Stellt e<strong>in</strong>e nichtöffentliche<br />

Stelle (…) fest, dass bei ihr gespeicherte<br />

(...) personenbezogene<br />

Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten<br />

unrechtmäßig übermittelt<br />

oder auf sonstige Weise Dritten<br />

unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt<br />

s<strong>in</strong>d, und drohen schwerwiegende<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>für</strong> die<br />

Rechte oder schutzwürdigen Interessen<br />

der Betroffenen, hat sie<br />

dies (…) unverzüglich der zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde sowie den<br />

Betroffenen mitzuteilen.“<br />

E<strong>in</strong>e der zentralen Fragen lautet:<br />

Wer ist meldepflichtig?<br />

Nach dem Wortlaut der Vorschrift<br />

ist die speichernde Stelle meldepflichtig.<br />

Werden bestimmte Daten<br />

bei mehreren Stellen gespeichert<br />

(zum Beispiel <strong>Karten</strong>herausgeber,<br />

Prozessoren, Acquirer, Vertragsunternehmen),<br />

stellt sich die<br />

Frage, ob im Falle e<strong>in</strong>es Datenverlustes<br />

jedes dieser Unternehmen<br />

mitteilungspflichtig ist. Andere<br />

Normen, wie beispielsweise der<br />

Schadensersatzanspruch nach § 7<br />

BDSG, richten sich nur gegen die<br />

Nr. 12, 16. Dezember 2009, www.b-b-hamburg.de<br />

sich ansonsten aber mit Informationen<br />

bedeckt gehalten.<br />

Der H<strong>in</strong>weis der <strong>Karten</strong>organisationen,<br />

mit e<strong>in</strong>er frühzeitigen Information<br />

der Öffentlichkeit hätte<br />

man die Banken verärgert, kann<br />

kaum überzeugen. Denn der Versuch,<br />

die Informationen so lange<br />

wie möglich zurückzuhalten, hat<br />

Meldepflicht bei Datenklau: Rechtsunsicherheit<br />

„verantwortliche Stelle“ (vgl. § 3<br />

Abs. 7 BDSG). Kommt es demnach<br />

auf die „Datenverantwortlichkeit“<br />

nicht an?<br />

Das BDSG kennt zwei Kategorien<br />

von Datenverarbeitern: Verantwortliche<br />

Stellen und Auftragsdatenverarbeiter.<br />

Für letztere folgt<br />

aus § 11 Abs. 4 BDSG, dass sie<br />

nicht meldepflichtig s<strong>in</strong>d. Denn<br />

hier werden die Pflichten des Auftragsdatenverarbeitersabschließend<br />

aufgezählt, ohne dass auf<br />

§ 42a BDSG verwiesen würde.<br />

Auftragsdatenverarbeiter haben<br />

somit lediglich ihren Auftraggeber<br />

zu benachrichtigen. Diese Verlagerung<br />

der Meldepflicht setzt aber<br />

voraus, dass e<strong>in</strong>e Auftragsdatenverarbeitung<br />

wirksam vere<strong>in</strong>bart<br />

ist. Daher verdient die Umsetzung<br />

der seit 1. September 2009 neu<br />

gefassten Anforderungen an die<br />

Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>er Auftragsdatenverarbeitung<br />

(§ 11 Abs. 2 BDSG)<br />

besondere Beachtung, nicht nur<br />

wegen der möglichen Bußgelder.<br />

Potentiell meldepflichtig s<strong>in</strong>d demnach<br />

nur Unternehmen, die als<br />

verantwortliche Stelle im S<strong>in</strong>ne<br />

des BDSG anzusehen s<strong>in</strong>d. Als<br />

Beispiel mögen <strong>Karten</strong>herausgeber<br />

und Vertragsunternehmen dienen.<br />

Beide erheben, verarbeiten<br />

und nutzen relevante Daten <strong>in</strong> der<br />

Regel <strong>für</strong> sich selbst, so dass zwischen<br />

beiden ke<strong>in</strong>e Auftragsdatenverarbeitung<br />

stattf<strong>in</strong>det. Letztlich<br />

muss die Antwort auf die Frage<br />

nach der Meldepflicht daher aus<br />

e<strong>in</strong>em anderen Merkmal des<br />

§ 42a BDSG gewonnen werden:<br />

Die Meldepflicht wird durch die<br />

7<br />

dazu geführt, dass die Banken<br />

jetzt erst recht verärgert s<strong>in</strong>d: über<br />

Negativ-Schlagzeilen und verunsicherte<br />

<strong>Karten</strong><strong>in</strong>haber. Und dass<br />

e<strong>in</strong>ige Vertreter der Kreditwirtschaft<br />

ihrem Ärger bereits öffentlich<br />

Luft gemacht haben, kann<br />

ebenfalls kaum im S<strong>in</strong>ne von<br />

MasterCard und Visa se<strong>in</strong>.<br />

Feststellung ausgelöst, dass relevante<br />

Daten „unrechtmäßig übermittelt<br />

oder auf sonstige Weise<br />

Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis<br />

gelangt s<strong>in</strong>d“.<br />

Die Frage, an wen e<strong>in</strong> Unternehmen<br />

Daten rechtmäßig übertragen<br />

darf, kann nicht pauschal beantwortet<br />

werden. Die Antwort ergibt<br />

sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie aus dem Zweck<br />

der Datenverarbeitung (z.B. Zahlungsabwicklung).<br />

An den Zweck<br />

s<strong>in</strong>d letztlich die Befugnis zur<br />

Weitergabe sowie die Kategorien<br />

zulässiger Empfänger geknüpft.<br />

Daher hängt die Informationspflicht<br />

nicht nur von der Identität<br />

der speichernden Stelle ab, sondern<br />

auch von den Bed<strong>in</strong>gungen<br />

der Kreditkartenorganisationen,<br />

sowie der <strong>in</strong>volvierten Banken und<br />

Unternehmen. Nicht zuletzt können<br />

e<strong>in</strong>e mögliche E<strong>in</strong>willigung<br />

des <strong>Karten</strong><strong>in</strong>habers und deren<br />

Reichweite maßgeblich se<strong>in</strong>.<br />

Wenngleich erste Stimmen <strong>in</strong> der<br />

Fachliteratur die dargestellte<br />

Sichtweise unterstützen, bleiben<br />

Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden<br />

und Gerichte abzuwarten.<br />

Die gesamte Vorschrift wird aufgrund<br />

ihrer Unschärfe noch e<strong>in</strong>ige<br />

Zeit <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gewisse Rechtsunsicherheit<br />

sorgen. Der Gesetzgeber<br />

ist hier zur Nachbesserung aufgerufen.<br />

Jens Christoph Hammersen ist<br />

Gründer der Kanzlei Hammersen<br />

Rechtsanwälte <strong>in</strong> München, die<br />

auf Bankrecht, Wirtschaftsvertrags-,<br />

Gesellschafts- und Arbeitsrecht<br />

spezialisiert ist.

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