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Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 ... - Jobcenter Lippe

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Anlage 1<br />

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Empfehlung zur Berechnung der Brennstoffbeihilfe<br />

Die Berechnung der angemessenen Brennstoffbeihilfe kann immer nur einzelfallbezogen<br />

vorgenommen werden. Als Orientierung kann der im b<strong>und</strong>esweiten Heizkostenspiegel<br />

festgelegte Wert <strong>für</strong> mittleren Verbrauch von derzeit 13,80 Euro qm/Jahr angenommen<br />

werden.<br />

Entsteht in der Bedarfsgemeinschaft während der bereits berücksichtigten Heizperiode<br />

ein erneuter Heizölbedarf, ist es im Einzelfall möglich eine weitere Brennstoffbeihilfe in<br />

Höhe der Differenz des bis zu dem im b<strong>und</strong>esweiten Heizkostenspiegel festgelegten Wert<br />

<strong>für</strong> erhöhten Verbrauch von derzeit 19,20 Euro qm/Jahr zu gewähren.<br />

Falls der Bedarfsgemeinschaft bereits der Höchstbetrag bewilligt wurde <strong>und</strong> weiteres<br />

Heizöl benötigt wird, ist im Einzelfall zu prüfen, ob hier eine weitere Bewilligung aufgr<strong>und</strong><br />

von besonderen Umständen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des Gesamtfallprinzips gerechtfertigt<br />

ist. Dieser Sonderfall ist in der Akte zu dokumentieren <strong>und</strong> im Zweifelsfall vorab<br />

mit der Teamleitung zu besprechen.<br />

Beispielsrechnung:<br />

Angemessene Brennstoffbeihilfe <strong>für</strong> ein Jahr:<br />

(Ausgangsbasis: Ehepaar mit drei Kindern <strong>und</strong> 100 qm Wohnfläche)<br />

1. 110 qm x 13,80 Euro = 1518,00 Euro<br />

2. Bei Bedarf kann ein weiterer Betrag in Höhe von 594,00 Euro pro Jahr gewährt werden:<br />

110 qm x 5,40 Euro (19,20 Euro – 13,80 Euro) = 594,00 Euro<br />

Ausnahmen zu dieser Regelung:<br />

1. Wenn das Ausscheiden aus dem Leistungsbezug absehbar ist, dann ist die angemessene<br />

Brennstoffbeihilfe nur anteilig <strong>für</strong> die verbleibenden Monate zu berechnen.<br />

2. Erfolgt die Betankung in den Monaten März bis einschließlich August, kann ein Bedarf<br />

an Brennstoffbeihilfe nur <strong>für</strong> maximal sechs Monate anerkannt werden.<br />

Die vorgenannte Berechnung sähe dann wie folgt aus:<br />

- angemessene Quadratmeter x 13,80 Euro / 12 Monate x 6 Monate<br />

- mögliche weitere Gewährung: ang. qm x 5,40 Euro / 12 Monate x 6 Monate<br />

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