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Informationen für Kommunen - kassenverwalter.de

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Wesentliche Regelungen <strong>de</strong>r Migrationsverordnung<br />

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Ab <strong>de</strong>m 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften europaweit nach<br />

<strong>de</strong>n Regularien <strong>de</strong>r SEPA durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die nationalen Verfahren <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Mitgliedslän<strong>de</strong>r en<strong>de</strong>n mit diesem Datum.<br />

IBAN-only-Prinzip: IBAN ist maßgebliche Kun<strong>de</strong>nkennung. BIC wird ab 1. Februar<br />

2014 für inländische Zahlungen und ab 1. Februar 2016 nicht mehr benötigt.<br />

Bestehen<strong>de</strong> Einzugsermächtigungen können weiter genutzt wer<strong>de</strong>n. Dies erhöht in<br />

Verbindung mit <strong>de</strong>r zum 9. Juli 2012 durchgeführten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r AGBs die<br />

Rechtssicherheit und erleichtert <strong>de</strong>n Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift.<br />

Möglichkeit zur Verlängerung <strong>de</strong>s nationalen Elektronischen Lastschriftverfahrens<br />

(ELV) bis zum 1. Februar 2016. In Deutschland wird diese Übergangszeit genutzt.<br />

Kreissparkasse<br />

Ludwigsburg<br />

Konstantin Chatzis<br />

13.11.2012<br />

Seite 10

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