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Trends und Herausforderungen im Krankenhausmarkt aus Sicht der ...

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Erfolgsfaktoren für Krankenhäuser<br />

Bedarfsgerechte Anpassung<br />

<strong>der</strong> Krankenh<strong>aus</strong>struktur<br />

Qualität<br />

Humanität<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

§ 70 SGB V Qualität, Humanität <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

(1) Die Krankenkassen <strong>und</strong> die Leistungserbringer<br />

(z.B. Krankenhäuser) haben eine bedarfsgerechte<br />

<strong>und</strong> gleichmäßige, dem allgemein anerkannten<br />

Stand <strong>der</strong> medizinischen Erkenntnisse entsprechende<br />

Versorgung <strong>der</strong> Versicherten zu gewährleisten.<br />

Die Versorgung <strong>der</strong> Versicherten muss <strong>aus</strong>reichend<br />

<strong>und</strong> zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen<br />

nicht überschreiten <strong>und</strong> muss in <strong>der</strong><br />

fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich<br />

erbracht werden.<br />

(2) Die Krankenkassen <strong>und</strong> die Leistungserbringer<br />

(z.B. Krankenhäuser) haben durch geeignete Maßnahmen<br />

auf eine humane Krankenbehandlung<br />

ihrer Versicherten hinzuwirken.<br />

Vortrag am 24.5.2006<br />

©<br />

UN, AOK Westfalen-Lippe<br />

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