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Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle Fachanwalt für Arbeitsrecht ...

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Die Kraftfahrtversicherung<br />

II. Obliegenheiten im Vers.fall<br />

2. Anzeigepflicht<br />

Jeder Versicherungsfall muss binnen einer Woche<br />

nach Eintritt angezeigt werden.<br />

Es liegt eine vorsätzliche und zur Leistungsfreiheit<br />

führende Obliegenheitsverletzung vor, wenn eine<br />

vollständige Schadensmeldung mit mehrmonatiger<br />

Verspätung erfolgt, weil der VN zuerst die<br />

Ermittlungsakte von seinem Anwalt einsehen lassen<br />

will.

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