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Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle Fachanwalt für Arbeitsrecht ...

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Die Kraftfahrtversicherung<br />

I. Allgemeines<br />

5. Führerscheinklausel<br />

Falls der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis<br />

bei Eintritt des Versicherungsfalles besitzt, ist<br />

derVersicherer leistungsfrei.<br />

- gilt nicht bei Fahrverbot<br />

- gilt bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis<br />

Diese Leistungsfreiheit besteht jedoch nur, wenn der<br />

VN, Halter oder Eigentümer die Fahrt ohne<br />

Fahrerlaubnis selbst begangen, oder schuldhaft<br />

ermöglicht hat.

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