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Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle Fachanwalt für Arbeitsrecht ...

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Die Kraftfahrtversicherung<br />

II. Obliegenheiten im Vers.fall<br />

7. Prozeßführungsbefugnis des Versicherers<br />

Werden gegen den VN Ansprüche klagweise geltend<br />

gemacht, so hat der Versicherer das Recht und die<br />

Pflicht dem VN einen <strong>Rechtsanwalt</strong> zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Beauftragt der VN selbst einen Anwalt, so hat er selbst<br />

im obsiegenden Falle die Kosten seines <strong>Rechtsanwalt</strong>es<br />

zu tragen

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